196 bei der 7. und 47 Millionen bei der 6. Kriegsanleihe) aufgebracht.
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522 Millionen in Frankfurt gezeichnet.
Die Zeichnungen zur 8. Kriegsanleihe sind auch in Frankfurt wieder glänzend ausgefallen. Es wurden nach den bisherigen Feststellungen im ganzen 522 Millionen Mark gezeichnet. Da die 7. Kriegsanleihe 452 Millionen Mark brachte, bedeutet das diesmalige Ergebnis ein Mehr von 70 Millionen Mark. Dieser Ertrag ist als sehr gut zu bezeichnen, wenn mann berücksichtigt, daß die kleinen Zeichner ihre Mittel größtenteils schon bei den früheren Anleihen angelegt hatten. Die 8. Kriegsanleihe hat die bisherige Höchstleistung der sieben Kriegsanleihen, nämlich die 499 Millionen der 6. Anleihe, noch um 23 Millionen Mark überboten.
- Mm Staat und Land.
Die hessischen Kriegsordrn. Der Großherzog bestimmte durch einen Erlaß: Meine Kriegsauszeichnungen und zwar 1. das Kriegerehrenzeichen in Eisen, 2. die Tapferkeitsmedaille, 3. das Allgemeine Ehrenzeichen für Kriegerverdienste, 4. das Militär-Sanitäts-Kreuz, 5. das Kriegsehrenzeichen, 6. das Ehrenzeichen für Kriegsfürsorge stehen außerhalb der Rangordnung meiner Orden und Ehrenzeichen und sind, soweit sie an der Ordensschnalle getragen werden, unmittelbar hinter' dem Eisernen Kreuz 2. Klasse und vor den übrigen Orden und Ehrenzeichen anzubringen.
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In der Zweiten hessischen Kammer brachte der Abg. Dorsch folgende dringliche Anfrage ein:
„Hat die Regierung Kenntnis davon, daß im Kreise Büdingen die Güter Oppelshausen und Engeltal für einen sehr niedrigen Preis von der Standesherrschaft Solms- Laubach an den Freiherrn v. Heyl verkauft wurden, trotzdem verschiedene Orte, darunter auch Altenstadt, die Güter auch gern gekauft hätten? Da es im volkswirtschaftlichen Interesse liegt, daß die Gemeinden bei derartigen Güterverkäufen bevorzugt werden, frage ich bei der Regierung an, was ihr von den Verkäufen bekannt ist?"
Derselbe Abg. Dorsch fragt in der hessischen Zweiten Kammer an:
„Ist der Regierung bekannt, daß ähnlich wie voriges Jahr in Hirzenhain in den Feldgemarkungen Wenings und Burg Bracht in den letzteniIahren zum Teil im Krieg Aufforstungen stattfanden? Die Verwaltungen gehen dabei so vor, daß sie mitten in der Feldgemarkung Standesherrliche Grundstücke anpflanzen, entwerten damit die Umgebung und erhalten diese dann billig zur Abrundung und Vergrößerung ihrer Waldungen. Auf manchen Stellen Weht Wald, wo früher guter Acker-und Wiesenboden war. Auf die Qua- lität des Landes wird dabei keine Rücksicht genommen."
I»!
Weitere Wäschelrefchlngnahnie. Rach einer sofort in Kraft tretenden Bekanntmachung der Reichsbe- kleidungsstelle sind alle Bestände an Tischwäsche die sich beim Erzeuger, Zwischenhändler und namentlich in den Verkaufsgeschäften befinden, beschlagnahmt. Von der Verordnung erfaßt werden gebrauchte und ungebrauchte weiße und farbige waschbare Tisch- und Mundtücher aus Web- Wirk-, und Strickwaren. Ausgenommen ist die Wäsche, die entweder ausschließlich aus Natur- oder Kunstseide oder aus halbseidenen Stoffen oder aus reinem Papiergarngewebe hergestellt ist, oder die ungefüttert ist und mindestens zur Hälfte (der Fläche nach) aus Tüll, Filet, Stickerei oder Spitzenstoff besteht. Die Besitzer sind verpflichtet, die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände aufzubewahren und pfleglich zu behandeln. Unverarbeitete gewebte oder gewirkte Stoffe, die ganz oder teilweise aus Leinen oder Baumwolle bestehen, dürfen von Personen, die solche Gewebe weder gewerbsmäßig Herstellen noch damit Handel treiben, ebenfalls entgeltlich nur an den Kommunalverband abgegeben werden.
Mt Rücksicht auf die große Knappheit an Wäsche Beschlagnahme aus sozialpolitischen Gründen - nachdem bekanntlich schon vor einiger Zeit eine Beschlag- nahme der Tischwäsche in Gastwirtschaften und Hotels erfolgt ist - angeordnet worden. Der Bedarf an Windeln und Säuglingswäsche ist namentlich für Krankenhäuser ein sehr großer und kann nur durch Verwendung der noch im Handel lagernden Vorräte befriedigt werden. Von einem Zwang auf Privathaushaltungen ist in der Erwartung, daß das Ersuchen zur freiwilligen Abgabe aller entbehrlichen Vorräte Erfolg haben wird, abgesehen worden. * 1 ' 11
— * Kautschuk - (Gummi) - Sillardlrarrde. Am
20. April ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Kautschuk- (Gummi-) Billardbande in Kraft getreten. Hiernach ist alle gebranchte und ungebrauchte Kautschuk- (Gummi-) Billardbande in vulkanisiertem und unvulkanisiertem Zustande, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in Billarden oder Teilen von Billarden sich befindet odernicht, an die Kautschuk-Meldestelle, Berlin W 9, Potsdamerstraße 10 In, zu melden.
Unzulängliche Gnlschädignng für verlorene Pakete. Die Frage der Erhöhung des gesetzlichen Ent- schädigungsgesehes für in Verlust geratene oder beschädigte Postpakete ist im Reichstage vom Abg. Astor,Z sowie durch Eingaben amtlicher Handelsvertretungen angeregt worden. Nach Z 9 des Postgesetzes vergütet die Reichspostverwaltung bis jetzt den wirklich erlittenen Schaden, jedoch niemals mehr als 3 Mark für jedes Pfund der ganzen Sendung. Zudem kann sie während der K i e g s- z e i t jede Entschädigung a b l e h n e n, da sie berechtigt ist, alle Sendungen nur auf Gefahr des Absenders zu übernehmen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ergibt sich als Entschädigung für Verluste im Durchschnitt auf jedes Paket ein Satz von 13 Mark. Die Reichspostverwaltung hält die gesetzlich festgelegte Entschädigung von 6 Mark für das Kilogramm für die Friedenszeit als ansreichend, verkennt aber anderseits nicht, daß unter den heutigen Verhätniffen die Entschädigung besonders beiLebensmittelpaketenunzulän'glichist und ist in eine Prüfung der Frage über die anderweitige Bemessung des Entschädigungssatzes eingetreten.
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Landaufenthalt von Stadtkindern. Der hessische Landesausschuß hat folgende Richtlinien aufgestellt:
1. Als Pflegefamilien kommen in erster Linie Selbst- versorgersamilien in Betracht. Don diesen darf für die bei ihnen untergebrachten Kinder auf die Dauer des Aufenthaltes die Selbstversorgerquote in Anspruch genommen werden. 2. Die Dauer des Aufenthaltes wird für die Kinder von 6—10 Jahren zirka 8 Wochen sein, für die Kinder von 11-14 Jahren kann sie sich auf die ganze Sommerzeit erstrecken. 3. Für die Entschädigung von Unfällen und Schäden, welche den Kindern zustoßen oder von ihnen verursacht werden, ist durch Versicherung ohne Anspruchnahme der Aufnehmenden gesorgt worden. Die Kosten für ärztliche Behandlung und Arzneien sowie sonstige Unkosten sind von der Aufenthaltsgemeinde vorzulegen und von den unterbringenden Verbänden zu ersetzen.
Eine interessante Umfrage nker die Sommerzeit. Auf die von der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands an die Vorstände der 48 Verbände gerichtete Anfrage über den Einfluß der Sommerzeit, auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse haben die Vorstände der Bildhauer, Fleischer, Gastwirtsgehilfen, Glaser, Handlungsgehilfen, Kupferschmiede, Lederarbeiter und Handschuhmacher, Lithographen und Steindrucker, sowie Tabakarbeiter sich für diese erklärt,- gegen die Sommerzeit sind die Vorstände der Bergarbeiter, Brauerei- und Mühlenarbeiter, Hutmacher, Landarbeiter und Steinsetzer gewesen. Eine unentschiedene Stellung nahmen die Vorstände der Buchbinder, Buchdrucker, Fabrikarbeiter, Friseurgehilfen, Holzarbeiter, Maler, Metallarbeiter und Tapezierer ein. Das Ergebnis ist also: 9 Gewerkschaften für, 5 gegen die Sommerzeit, 8 unentschieden. Während 22 Vorstände die Anfrage beantworteten, haben 26 Vorstände sich gar nicht geäußert.
Sie wollen nichts von der Sommerzeit wif- fen. In zahlreichen rheinhessischen Dörfern haben sich die Bauern ganz entschieden gegen die Sommerzeit verwahrt, weil sie für die Landwirtschaft nachteilig sei. In verschiedenen Dörfern wie in Eich, Gundheim, Guntersblum u. a. wurde durch die Ortsschelle bekannt gegeben, daß die Sommerzeit dort nicht zur Einführung kommt.
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* Heimatdank an heimgekehrte deutsche Kriegsgefangene. Außerordentlich groß müssen die Geldmittel sein, um die demnächst aus den feindlichen Ländern, und zwar vorerst aus Rußland und Rumänien, heimkehrenden deutschen Kriegsgefangenen auf den Uebernahme- stellen und den ärztlichen Beobachtungsstellen mit beson- . deren Zeichen der Liebe und der Dankbarkeit so empfangen zu können, wie sie es mit Recht erwarten dürfen. Keiner verlasse sich darauf, daß die hierzu nötigen Geldmittel wohl auch ohne ihn zusammengebracht werden; jeder Einzelne muß vielmehr nach Kräften geben, mag ihm auch nur eine geringe Gabe möglich sein. Wird das Ergebnis
^er Sammlung, wie dringend zu wünschen und zu hoffen ist, höher sein als der auf Hessen entfallende Anteil an den für den Heimatdank an heimgekehrte deutsche Kriegsgefangene durch Sammlung uufzubringenden Mitteln ausmacht, so wird der sich hiernach ergebende Mehrbetrag an diejenigen örtlichen Organe des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz (Bezirksausschüsse für vermißte und Kriegsgefangene Deutsche) restlos abgeführt werden, denen die Unterstützung der Kriegsgefangenen Deutschen im feindlichen Ausland obliegt. Die Erfüllung dieser Aufgabe wird auch noch fernerhin außerordentlich reiche Geldmittel beanspruchen. Denn noch ist es unseren siegreichen Waffen nicht gelungen, den Frieden auch im Westen zu erzwingen, und noch müssen daher viele, leider nur viel zu viele, in französischer und englischer Kriegsgefangenschaft schmachten. Welche große Geldmittel hierfür Tag für Tag durch die oben gedachten örtlichen Organe des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz aufzuwenden sind, davon macht sich der Fernstehende kaum eine richtige Vorstellung,- betragen doch diese Aufwendungen z. B. allein bei einem einzigen hessischen Iweigverein des Roten Kreuzes nicht weniger als etwa 5000 Mark monatlich! Jeder Geber möge sich also vor Augen halten, daß er mit seiner Gabe dazu beiträgt, nicht nur die heim- kehrenden deutschen Kriegsgefangenen in würdiger Weise zu bewillkommen, sondern auch diejenigen Kriegsgefangenen zu unterstützen, die noch in Feindesgewalt verbleiben müfsen, und daß für diese Unterstützung nur solche Kriegsgefangenen in Betrag kommen, die gerade aus unserer hessischen Heimat stammen. Jede Gabe dient daher einem doppelten Zweck! Geldspenden nehmen die bekannten Sammelstellen des Roten Kreuzes und der Alice- Frauenvereine entgegen.
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Eine wesentliche Förderung des im vater- ländischen Interesse jetzt notwendigen bargeldlosen Dahinugsuerkehrs würde es bedeuten, wenn diejenigen Fernsprechteilnehmer, die noch kein eigenes Postscheckkonto haben, aber ein Konto bei irgend einer Bank unterhalten, die für ihren Femsprechanschluß aufkommenden Gebühren jeweils durch Inanspruchnahme ihres Bankguthabens begleichen würden. Hiesige Bankgeschäfte haben bereitwilligst erklärt, bei Einwilligung der Teilnehmer die angeforderten Gebühren jedesmal von den Konten ihrer Kunden abzuschreiben und im Postscheckwege, also bargeldlos, dem Telegraphenamt zuzuführen.
Für die Teilnehmer wird diese Art der Gebührenverrechnung eine Vereinfachung bedeuten. Die Quittungstaschen mit den Gebührenzetteln werden ihnen nach Abschreibung des Betrags von ihrem Bankkonto zugestellt werden. Sollten sich bei Nachprüfung der Gebührenbeträge Unstimmigkeiten vorfinden, dann ist das Telegraphenamt bei nachgewiesener Unrichtigkeit zur sofortigen Berichtigung bereit.
Fernsprechteilnehmer, welche von der erwähnten Art der Gebührenverrechnung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich dieserhalb mit dem hiesigen Kaiserlichen Telegraphenamt in Verbindung setzen zu wollen, welches sodann das Erforderliche veranlassen wird.
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* Gießen. Auf offener Straße wurde hier ein Herr von einem tollwutkranken Hunde in die Kleider gebissen. Der Herr, der die große Gefahr für andere Personen erkannte, schlug mit Hilfe eines jungen Mannes den Hund auf der Stelle tot. Ec selbst begab sich sofort auf Veranlassung des Gesundheitsamtes nach Berlin zur Schutzimpfung. Infolge dieses Vorfalles wurde über Gießen die Hundesperre verhängt.
* Uilbel Durch den Gerichtsvollzieher Steul wurden hier 2 kriegsgefangene Franzosen fest genommen Die Leute warenaus dem Gießener Gefangenenlager, wo cs nach ihren Aussagen zu lang- wcilig war, entwichen und wollten ihrer Heimat zu- wandern.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.
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