(Neueste Nachrichten)
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vierteljährlich 1,80Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig- ausgabestcllen vierteljährlich 1,50 Mk. — Erscheint Mittwochs und Samstags. — Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
Verlag der „Gießcner Zeitung
Expedition: Südanlage 2t
Ar. 24.
Telephon Nr. 362.
Donners tag, dm 21. März 1918.
fGietzcner Tageblatt)
Knzeigeuprets 20 Psg.
die 44 mm breite P e titzeile, für Auswärts 30 Psg Dw 90 mm breite Reklame-Zeile 72 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des ZahlungL« Zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung" oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohneVerbindlichkeit. Druck der Metzcner Vcrlagsdruckerei, Albin Klein.
T e l e v h o n Nr. 362.
31. Jahrg.
flmiliclK deatrcb« C*g(tNii(kU.
I 9000 connen.
Berlin, 18. März. Im Sperrgebiet um England vernichteten unsere Unterseeboote iöOOO Vruttoregister- tonncn feindlichen Handelsschiffraums.
Der Chef des Admlralstabs der Marine.
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wtb. Großes Hauptquartier, 19. März. 1918. ' Westlicher Kriegsschauplatz:
Heeresgruppe Kronprinz Nupprecht.
Sturmtruppen preußischer, bayrischer und sächsischer Divisionen führten in Flandern erfolgreiche Eckundungcn aus und nahmen dabei mehr a!s 300 Belgier gefangen. — Bon der Küste bis zum La Basse-^Kanal war der Fcuerkampf am Abend gesteigert. An der übrigen Front blieb er in mäßigen Grenzen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz und G a 11 w i tz.
Bei Juvincourt holten brandenburger Stoßtrupps «ach hartem Kampfe 20 Gefangene aus den feindlichen Graben. Das Arliller.tfeuer lebte beiderseits von Reims und in der Champagne zeitweilig auf. An der Nord- iront von Verdun nahm es an Stärke zu. Wir setzten unsere Erkundungen fort. Sächsische Abteilungen brachten auf dem Ostufer der Maas 56 Gefangene ein.
Heeresgruppe Herzog Aibrecht.
An vielen Stellen der lothringischen Front, in den Bogesen, und im Sundgau rege Tätigkeit der Franzosen.
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Wir s-bosscn gestern im Lustkampf und von der C^cde aus 23 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballone
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Bon dcn anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Der Erste Generalquatttcrmeist-r:Ludendorfj.
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v Zd. März, abends. Regen schränkte an
der Westfront die Gefechtstätigkeit ein. An der Nordfront von Verdun und im Paroiswalde blieb das Ac- ttlleriefeuer lebhaft. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
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lrooo rönnen verfem.
,., BerIi n, 19. März. U-Bootserfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplatz: 18OSO Br.-R.-T. Ein t'es- beladenrr bewaffneter Dampfer wurde an der englischen il tluste aus stack gesichertem Gcleitzuge herausgeschossen. Ein anderer Dampfer, wahlscheinlich mit Munitions- taoung, versank augenblicklich nach der Torpedodetouation.
Der Chef des Admirolstabrs der Marine.
wtb Großes Hauptquartier, 20. März. 1918.
Westlicher Kriegsschauplatz:
Heeresgruppe Kronprinz Rupprccht und Deutscher Kronprinz.
Zwischen der Küste und dem La Bassce-Kanal dau- °Ue die rege Eikundungstötigkeit fort. Das in diesen Abschnitten am Morgen abstaucnde Artilleriefeuer nahm am Nachmittage wieder au stärke zu. An der übrigen H-ront lebte die Gefechtstätigkeit nur in den Abcnd- stundcn südwestlich von Cambrai, zwischen Oise und Ailette, rordlich von Beny au Bac und an einzelnen Stellen der Champagne aull
Der Waffenstillstand Mit RuMäaien verlaNgerr
Nttßz- 15 htzO Dp.-Reg.-DvaneN vsrseNkt.
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Während im Osten die Morgenröte des Friedens heraufdämmert, wollen unsere verblendeten westlichen Gegner die Hand zum Frieden noch nicht reichen. Sie wähnen noch immer, uns mit Waffengewalt zu Boden ringen zu können. Sie werden erkennen müssen daß das deutsche Schwert die alte Schärfe besitzt, daß unser braves Heer unwiderstehlich im Angriff, unerschütterlich in der Verteidigung, niemals geschlagen werden kann. Von neuem ruft das Vaterland und fordert die Mittel von uns, die Schlagfertigkeit des Heeres aus der bisherigen stolzen Höhe zu halten. Wenn alle helfen, Stadt und Land, reich und arni, groß und klein, dann wird auch die 8. Kriegsanleihe sich würdig den bisherigen
Geldsiegen anreihen, dann wird sie wiederum werden zu einer echten rechten deutschen Volksanleihe.
Heeresgruppen Galiwttz und Herzog
Alb recht.
Der Feuerkampf bei Verdun ging heftig weiter. Die beiderseitigen Artillerien bekämpften sich vielfach mit größerem Muniiionseinsotz. Nordöstlich von Buces brachte ein Angriffsunterrehmen Gefangen- und Maschinengewehre ein. Starke Tätigkeit entwickelte der Fein-) >.m Pamywalde. Das vom frühen Morgen an gesteigerte Feuer hielt fast ohne Unterbrechung bis zur Dunkelheit an. Auch in den Abschnitten von Biamont und Badonvtllers war Me französische Artillerie rege.
Gstrn:
In der Ukraine haben württembecgische zur Säuberung der von Olwiopol nach Nordosten führenden Bahn vorgehende Truppen bet Nowo Ekrainka stärkere Banden im Kampfe Vertrieben.
Der vertragsgemäß am 19. 3. abgelaufene Waffen, ft.llstand mit Rumänien wurde bis zum 22. 3. mitler- nachts verlängert.
Der Erste Gcneralquartiermrister: Ludendocsf.
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... Berlin, 20. März, abends. Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. Auch bei Verdun ließ der Artillerie- kamps bet Regen 'und Nebel an Heftigkeit nach.
Uerordnung über den Uerüebr mir landwirtschaftlichen 6rundftüciien.
Im Reichsgesetzblatt erscheint soeben die Bevor d n u n g des Bundesrats über den Verkehr mit Innb- wirtschaftlichen Grundstücken.
§ 1 lautet: Die Auflassung eines Grundstücks, die Bestellung eines oinglichen Rechtes zum Genüsse der E.zeugnlstL eines Grundstückes, sowie jede Vereinbarung, welche den Genuß der Erzeugnisse oder die Vec- pflrchtung zur Uöbereignung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, bedarf, wenn das Grundstück über 5 Hektar groß ist, zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung kann auch unter Auflagen erteilt werden.
m Jü a( ?JL 2 ^ die Genehmigung nicht erforderlich bei Rechtsgeschaftes des Reiches eines Bundesstaates einer Gemeinde oder einer Km verschaff oder Anstalt des öffentlichen Rechtes oder einer vom Staate als -.emein- nutzig onrrkanntcn Bereinigung, die sich mit innrer Kolonisation, Grundemichuldung oder Errichtung von Wohnungen befaßt,- zwischen Ehegatten oder in aeraüec Linie untereinander verwandten oder occschwäaertkn Personen usw.
Nach 8 3 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn durch die Grundstücksübertragung die ocd. nungsmäßige Bewirtschaftung des Grundstücks zum Schaden der Volksernähcung gefährdet erscheint; oder das zum Betriebe der Landwirtschaft bestimmte Grunde stück an jemanden überlassen wird, der die Landwirtschaft nicht im Hauptberuf ausübt oder früher ausge- übt hat; oder das Rechtsgeschäft zum Zwecke oder in Ausführung einer unwirtschaftlichen Zerschlagung des Grundstücks erfolgt; oder durch die Ausführung des Rechtsgeschäfts, die Aufhebung der wirtschaftlichen Selbständigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Vereinigung mit einem anderen zu besorgen ist; oder die Uebereignung unes Grundstücks unter Ausnutzung der Notlage des Eigentümers zu unbilligen Bedingungen, insbesondere einem erheblich hinter dem Werte zu. rückbleibenden Preise, erfolgen soll.
ß 4 behandelt die Eintragung im Grundbuch § 54 Abs. 1 der Grundbuchordnung bleibt unberührt.
8 5 betrifft das Beschwerderecht.
Nach Z 6 kann die zuständige Behörde dem Eigentümer oder Besitzer von lebendem oder totem Inventar das zu einem landwirtschaftlichen Grundstück gehört oder sich auf ihm befindet, die Veräußerung oder die Entfernung des Inventars der einzelner Stücke von dem Grundstück untersagen, wenn hierdurch die ocd- nnngsmäßige Bc-wtttrchaftung des Gcuudstücks zum Schaden der Volksernährung gefährdet werden würde, Beschwerde ist zulässig.
8 ^ setzt die Strafen für Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung fest. Diese werden mit Gefängnis dis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bedroht.
In den einzelnen Bundesstaaten sind mit Rücksicht auf die verschiedene Lage der Verhältnisse die Landes- zentralbehöcden befugt, abweichende Bestimmungen über din Zeitpunkt des Inkrafttretens, die genehmigungspflichtige Grundstücksgröße usw. zu treffen. In Preußen tritt die Genehmigungspflicht bei Gcundstücksüber- tragungcn über fünf Hektar Größe am 18. März in Kraft. Zuständig zur Genehmigung ist der Landrat, in Stadtgemeindcn der Bürgermeister.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.
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