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Kircfyengemeinbe ausgeschieden seien, hierüber hat eine Entscheidung des preußischen Gberverwaltungsgerichtes Klarheit geschaffen, und die frankfurter Zeitung (Nr. 9 vom 10. Januar 1916, Abendblatt) teilt folgendes mit:
,,Das Oberverwultungsgericht hat eine besonders für verabschiedete Offiziere, die sich dem Staate wieder zur Verfügung gestellt haben, grundsätzliche Entscheidung getroffen. Freiherr von p. hatte vor etwa 20 Jahren bei der Kavallerie als Nittmeister gedient, dann seinen Abschied genommen und sein Nittergut verwaltet. Nach Ausbruch des Krieges stellte er sich wieder zur Verfügung und wurde Kompagnieführer im Sennelager. Er nahm an, daß er nunmehr wieder zur Militärgemeinde gehöre und daher nicht mehr verpflichtet sei, in seiner Wohnsitzgemeinde Kirchensteuer zu entrichten. Vieser Ansicht trat auch der Regierungspräsident im Hinblick auf § 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei. Die Kirchengemeinde erachtete aber diesen Standpunkt für nicht richtig und rief das Gberverwaltungsgericht an, das auch der Auf- fassung der Kirchengemeinde beitrat und Freiherrn v. p. in seiner alten Kirchengemeinde für kirchensteuerpflichtig erklärte. Es führte u. a. aus: Gemäß §§ 278. 11. 11 des Allgemeinen Landrechts gehören alle Personen des Militärstandes der Militärgemeinde an. Unter Militärstand verstand man zur Zeit, als das Allgemeine Landrecht erlassen wurde, einen Berufsstand, dessen Offiziere, Unteroffiziere, Söldner und einrangierte Kantonisten ständig beim Heere blieben. Gegenwärtig seien zu dem Militärstand die Militärpersonen des Friedensstandes gemäß § 38 A und C des Neichsmilitär- gesetzes vom 2. Mai 1874 zu zählen, d. h. Offiziere, Aerzte und Militärbeamte, Kapitulanten, freiwillige, Uekruten und Einjährig-Freiwillige bis zur Entlassung aus dem aktiven Dienste. Auch die zur Disposition gestellten Offiziere waren ursprünglich Berufssoldaten und können stets mit ihrer Em- berufung rechnen. Offiziere oder Mannschaften in den Invalide nhäusern gehören ebenso zu dem Militärstande, wie die Mitglieder der Landgendarmerie und die Kadetten. Aerzte, Militärbeamte, Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes können hingegen ebenso wenig wie die verabschiedeten Offiziere und Sanitätsoffiziere zum Militärstande gezählt werden. Personen der zuletzt erwähnten Art seien als solche anzusehen, die gänzlich aus dem Soldatenstande aus- geschieden seien, selbst wenn sie vorübergehend unter den Fahnen stehen. Mithin erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß Freiherr von p. als Kompagnieführer während des Krieges im Sennelager nach wie vor seiner Wohnsitzkirchen- gemeinde angehöre und dieser Kirchensteuer zu entrichten habe."
Diese Entscheidung kann nicht weiter überraschen. Die im Frieden bestehenden Militärgemeinden sind keine eigentlichen Gemeinden, d. h. keine Gemeinschaften von Ehristen. die durch Geburt, Wohnort und Familienbeziehungen zueinander gehören. Ihre Glieder wechseln in jedem Jahre, und alle, die nicht Berufssoldaten sind, rechnen sich deshalb auch immer noch zu ihrer Heimatgemeinde. Das trifft selbstverständlich auch auf die im Felde Ziehenden zu. Abendmahlsfeiern vor dem Ausmarsch in das Feld sollten deshalb in allen Fällen von der Heimatgemeinde veranstaltet werden, von der Militärgemeinde höchstens für die, die in ihrer Heimat an einer derartigen Feier nicht mehr Anteil nehmen konnten. Tatsächlich ist das ja im Beginn des Krieges auch so gehandhabt worden. Gerade die Heimatgemeinden haben es sich seither angelegen sein lassen, die Beziehungen mit ihren im Felde stehenden Gliedern eifrig und treu zu pflegen.
Kleine Mitteilungen.
Es ist von großer Wichtigkeit, daß unsere schulpflichtigen Kinder die Kinderkirche besuchen. In Landgemeinden nehmen die Schulkinder am Gottesdienste der Erwachsenen teil.. Das ist in Gießen aus mancherlei Gründen nicht möglich, dürfte sich auch für kleinere Kinder nicht empfehlen. Lim so mehr sollten die Eltern darauf halten, daß ihre Kinder die Kinderkirche besuchen. Dadurch kommen die Kinder in Berührung mit dem kirchlichen Leben, sie lernen es in früher Jugend, den Sonntag zu heiligen und sich zum Gotteshause zu halten. Man kann es immer wieder erleben, daß solche, die in der Kindheit nicht am kirchlichen Leben Anteil genommen haben, auch später, nach der Konfirmation, die Kirche nicht mehr besuchen, hier gilt das Sprichwort: Jung gewohnt, alt getan. Auch für die Pfarrer ist es wichtig, möglichst alle Kinder in der Kinderkirche zu finden, da sie auf diese Weise die Kinder kennen lernen, was namentlich für den späteren Konfirmandenunterricht in Betracht kommt.
Wir haben vor einigen Monaten in unserem Gemeindeblatte einen Brief unseres Landsmannes Heinrich Walther aus Beuern, seit 1912 Missionar in Kamerun, veröffentlicht. Dieser Brief war vom Gefangenenlager Mediouna in Marokko geschrieben. Wie glücklicherweise so viele deutsche Kriegsgefangene, so ist nun auch Walther von Nordafrika nach Frankreich gebracht worden. Aus dem Gefangenenlager zu Uzes (Departement Gard, unweit Marseille) schreibt er an den Herausgeber des ,,Sonntagsgrußes":
,,Mir geht es, Gott sei Dank, noch gut. Ls sind nun schon zwei Jahre vorüber, in denen Sie keine Nachricht von mir bekommen haben. Wechselreich ist während dieser Zeit mein Leben gewesen. So viel ich mich erinnere, erhielten Sie von Bombe am Mongofluß noch einen Brief, in dem ich das Leben eines Ehepaares mit ihrem kleinen Kinde schilderte. Auch lag eine Photographie von mir bei, ich halte das Kind auf dem Schoße. Gb der Brief angekommen ist, möchte ich bezweifeln, da kurz darauf der Krieg ausbrach. Ende Juli 1914 verließ ich Bombe und siedelte nach Bonaberi über, wo ich nur drei Wochen blieb. Dann kam ich nach Duala zurück, wo ich am 18. September nach Abomep (Dahomep) in Gefangenschaft geführt wurde. Dort verblieb ich bis zum 5. Juli 1915, kam dann nach Kotonou, von wo ich am 9. August 1915 nach Mediouna in Marokko überführt wurde. Am 20. Juni dieses Jahres verließen wir Marokko und wurden nach Frankreich gebracht, am 24. Juli kamen wir in Marseille an. Nach vier Jahren habe ich somit wieder den Boden Europas betreten. Nun kann ich mich wieder an der frischen Luft und dem gesunden Klima der gemäßigten Zone erquicken, ich kann dem Gesang der europäischen Vögel lauschen, vernehme den Schlag der Turmuhr, die mit jeder Stunde mitteilt, daß wieder ein Zeitabschnitt in das Meer der Ewigkeit untergetaucht ist, um nie wiederzukehren. Nun höre ich auch wieder die harmonischen Töne der Glocken durch das Land klingen. Möchten sie bald den Frieden verkünden! Das walte Gott! Während der Gefangenschaft ist es mir, Gott sei Dank, gut gegangen. Und nun Gott befohlen! herzliche Grüße allen Lesern Ihres Blattes!"
Wir freuen uns, daß unser Landsmann sich wenigstens wieder in Europa befindet und nicht mehr dem ungesunden Klima Afrikas ausgesetzt ist. Wer aufmerksam liest, merkt, wie aus seinen Zeilen das Heimweh spricht. Möge ihm und


