Ausgabe 
17.11.1917
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Friedhof im Namen der Gemeinde und ver'prach mir Handschlag, denselbcn zu ehren und zu pflegen.

Ter Friedhof der Gemeinde Gropfontaine, dessen Einweihung nun folgte, liegt auf einer beherrschenden Anhöhe, südlich Neuschateau, inmitten einer Heide, wo ! am 22. August hauptsächlich das Ink-Regt. 188 und daL Res. Inf-Regt. 83 den Tucchbruch der Franzosen ! verhinderten.

7 Offiziere und 32 Mann dieser und anderer Regsi mentec sowie 212 Franzosen, darunter 6 Lmziere. 'wd , hier zu ewiger Ruhe gebettet. Aus dem höchsten Punkt j der Heide umgeben, von einer Rundmauer, erhebt 'ick. umsäumt von Linden ein in strengen Formen gehaltener, mit einer Kuppel gekrönter sechseckiger Gedenkstein. | Mit blühender Heide bewachsen reihen sich kreisförmig und durch Wege abgeteilt, die mit kleinen Steinkreuzen | geschmückten Heldengräber um den Kranz von Linden J bäumen In der Längsachse, mit Tannen umkcänzt | erhebt sich ein mächtiges Hochkreu;

Gouvernementspfarrec Mayer-Marche sprach die Weiherede: Unsere Pflicht sei heute noch .haadeln" im Zkompfe aus Leben und Tod, in dem um daS ^ chicksals Dcutschlands und seiner Kinder gewürfelt würde. -tle Etätte des Todes und des Schreckens würde hier m Gärten verwandelt, worin unfcrc Toten ruhen und uns daraus zurufen, nicht müde zu werden unsere Pflicht zu tun und immer weiter zu opfern, damit wlc^nicht enttäuschen alle jenen, die hier ihr Leben zum vprcr gebracht und alle die Mütter, die thrc Löhne, die .Kinder, die ihrcn Vater und die Gattinmn. die dcn Gatten opfern mußten. Tie Virgangcnhcit Deutschlands zeige, daß es Tage der Herrlichkeit und Ruhm, aber auch Tage der Not, erfüllt von Weh und Ach gegeben hah.-. Aber wenn die Not am größten war. wenn d r sinn einfach und ehrlich ward, erfüllt von Gottesfurcht und Etttcnreinheit. dann erhob sich Deutschland jedesmal zu neuer ungcahntcr Kraft.

Der Krcischef, Graf v. Blumcnthal führte dann ouS, daß tvic heute ain Gedenktage des Völkerringens von Leipzig wieder auf für die deutsche Geschichte denk» würdigem Bodcn ständkn. Gr gab dann einen kurzen Rückblick über den Verlaus der Schlacht am 22. August 1914 bemerkend, daß deutsche Kameradschaft und Linn für Heldenehcung die im Wald und Feld verstreut lic- genden Gräber aufgesucht und hier in wücdi> ec Weise vereinigt habe.

Ec dankte allen am Werke Beteiligten, besonders dcm Gräber lommando, das bei allen Witterungsunbil- den den Friedhof ausgcführt und der Gemeinde Grap: fontaine, die hilfreich den Platz, das Material und die Arbeiter zur Verfügung gestellt habe. Der Kreischet übergab dann dem Bürgermeister den Friedhof und nahm ihm das Versprechen ab. denselben in kommen­den Zeiten stets in gutem würdigen Zust.and zu erhalten.

Ter dritte Frie'oyof, der nunmehr cingeweiht wurde, liegt auf der Gemetndemarkung Longlier, 1 Km östlich des Bahnhofes an der Straße nach Arlon. Auf einer Terrasse, die mit einer eigenartig gemusterten halbrunden Bruchstcinmauer umgeben ist. erhebt sich ein schlanker, mit einem Kreuz bekrönter Obelisk, dahinter, im Tode vereint, die in der Schlackt am 20. August gefallenen Helden, 4 Offiziere und 80 Mann von den Inf.-Regt.

87 und 88. sowie NO Franzosen.

Der evangelische Gouvccuementspfacrcc Gangguth gedachte in seiner Weiherede der hier ruhenden gefalle nen Helden. In den WortenWer den Tod in Feindes­land fand, ruht auch in fremder Erde im Vaterland- und in, Anblick dieses weihevollen EhrenfriedhofcS liege rin Trost für die Angehörigen der Gefallenen, die einst diese Stätten besuchen werden. Diese Ställe sei abcr auch eine Mahnung an unS, den Toten, die ,hce blühen- de Jugend, ihre hoffnungsvolle Zukunft dcm Vatcrlande gegeben haben, nachzueifern, nicht klein und alltäglich zu sein, sondern unseren Eharaktcr zu läutern und unS zu erheben zu LebenSecnft, zu L bcnShöhe, um das zu erreichen, was die Toten erkämpfen wollten, ein starkes, einiges, sittlich geläuterte« Deutschland.

Ter KceiSchef Gras Blumenthal übergab nach einem kurzen Rückblick dcn Friedhof an den Bürgermeister, der un Namen der Gemeinde versprach, dcn Friedhof in Zukunft zu hegen und zu pflegen. Aus allen drei Ehrenstätten wurden von dcn Vertretern der Kamps- rcgimcntcr und von dcn Militärbehörden prächtige Kranzspenden nicdcrgclcgt.

Damit schlossen die würdigen Feiern, in jedem Teil­nehmer bin Eindruck hintcrlasscnd. daß hier wie über« ollDeutschland voran" ist un Zeichen hoher Kultur und daß es eine Herzensangelegenheit aller ist, die ge- lalltncn Heiden zu ehren.

Die neuen kelilmmungen für fiausRblacbiunger.

Von Reichswegen sind die neuen Bestimmungen über d,e Schweinehaltung süc HauSschlachtungcn und für die Schlachtungen selbst nunmehr herauSgekomincn. Nachfolgend gcbcn !vir das r.^ugfte aus diesen Bc. ftimmungen wieder.

Die Veluche um Gturhmigrrny zur HauLschlach. tung sind bet der Bürgermeisterei anzubcmgen. Die Gesuche müssen u a. enthalten bas geschätzte LcbcnSgc- wicht dcS zu schlachtenden Tieres. Die übrigen Angaben ergcben sich aus dcn Formularen und bcticrfen die Zahl Itx Personen des Haushalts, die letzte Schlachtung ujw. Hausichlachtungcn von Hähnen und Hennen müssen 48 Stunden nach der Schlachtung ebenfalls angezcigl werden. Der Regelung dcs Verbrauchs unterliegt auch da - Fleisch von Ziegen und Ztegenlämmern, woraus sich ergibt, daß auch diese Schlachtungen anzumelden find, bczw. Genehmigung einzuholen ist. Auch der 'Ver-

brauch von WUdfleis» ist anzuzeigen. Wer Wlldsteilch im eigenen Haushalt verwendet oder an andere Bcr- braucher abgiebt, hat dies binnen 4s Stunden anzuzeigen

Hum verwrgungSberecktigt n Haushalt zählen dir WirtschostSangchörigen einschließlich des GcnndeS iowte die Naturalberechtigten, inSbu'onder Altenteiler und Ar-

der Zurechnung von Schlachtviehfleisch von Kälbern bis drei Wochen und von Schweinen und folgende Wochen mengen für die Perlon zugrunde zu legen:

ckei Kälbern bis zu drei^Woch-n >00 Gramm h j Schweinen mt einem Lcklackrgkwickt von mehr als 60 Kilo 500 Gramm, von mehr als 50 Kilo bis 60 Kilo 000 Gr., von 50 Kilo und weniger 700 Gr.

Was die Heil der Versorgung betrifft, fotnb darüber wichtige neue Bestimmungrn erlassen worden. Wer nämlich zwischen dem 1. September und 81. De. zember schlachtet, darf sich höchstens für die L-auer emeS Jahres (vom Tag der Schlachtung ab gerechnet Mit ebenem Flei'ch versorgt, wer vom 1. Januar biS 31. August schlachtet, darf sich nur bis zum r-ch!u',e dcS stlbcn Kalenderjahr S mit Fleisch versorgen. Alles ^ln'ch. waS mehr vorhanden ist, als der Le.bstv r orgec für diese Zeiten bean'pcuchen kann, muß an den Zkommuna.- vccband abgcgebci, werden, ^tlcmand daff fletsch auS eigener Schlachtung, auch solches, das ec behalten darr, an jemand anders als an den Kommunalvecband v r- kaufen.

Fleisch aus Uotschiachtnugen unterliegt nicht der Völbcauchsccgelung, wenn cS bei der Fleischbeschau 'uc minder wertig oder nur bedingt tauglich erklärt wird.

Von dcm geschlachteten Schwein ist durch den Fleisch b schauer das Schlachtgewicht fcstzustellen. Zu diesem Zwecke ist dem Fleischbeschauer die Zeit der Schlachtung mitzuteilen.

Für die Abgabe von Speist oder Lett^Nt fest­gesetzt: Der Selbstversorger hat an Speck oder Fett ab-

zugeben : ^^

wenn das Schlachtgewicht dcs LchwenieS betragt: mehr als 60 bis 70 Kilo einschließlich: 1 Kilo, m hc als 70 bis 80 Kilo einschließlich: 2 Kilo, mchr als 80 Kilo für weitere angcfangcue je 10 Kilo: weitere je 0,5 Kilo.

Ist das Schwein früher zur Zucht benutzt worden, so sind 3 vom Hundert des Schlachtgcwichts in Spcck oder Fctt abzuttefern. ^

® nicht der Belitz vsn Bold und Juwelen ^

sondern dos BttuufUfrin mit diesem tz) Schmuck dein Untrrlanör geljolfen ju © Ijiiben, uermng m eljren und tu de- ® ® frieöigen. g!

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Xus Stadl und Land.

Der öcpäckwkehr auf der eifenbahn hat zurzeit einen derartigen Umfang angenommen, daß er vielfach zu ernstlichen betrieblichen Schwierigkeiten geführt hat. Insbesondere ist das Gewicht der einzelnen Stücke häufig so groß, daß es von den zurzeit für den Gepäckdienst zur Verfügung stehenden Hilfskräften, namentlich den weib- lichen Kräften, nicht bewältigt werden kann. Um eine Einschränkung dieses Verkehrs herbeizuführen, wird daher mit Gültigkeit vom 15. November ds. Is. an bei abzu- ferligendem Gepäck das Gewicht für das einzelne Gepäckstück aus 50 kg beschränkt. Dieser Veschrän- kung unterliegen nicht: a) Fahr- und Rollstühle, die

Kranke oder Gelähmte mit sich führen, b) Kuriergepäck, c) Gepäck der Offiziere, d) Musterkoffer der Geschäfts- reisenden, soweit die Musterkoffer in Personenzügen be- fördert werden sollen und der Reisende eine Bescheinigung der handelskainmer über die Notwendigkeit der Mitfüh- nmg als Gepäck verweist, e) Musikinstrumente in Kästen, Futteralen oder anderen Umschließungen, sofern sie un- zweifelhaft zum persönlichen Gebrauche des Aufgebers dienen, l) Geräte von Artisten und Schaustellern.

Die ungleiche Sohlen- und Prikettsbeliefe- rnng der Gemeinden und damit in Perbindung der Verbraucher Der Landtagsabgeocdncte Do r s ch' 'sersheim hat bet der Zweiten Kammer folgende dringliche Anfrage gestellt: Ist es Sroßherzogltchec Re- gicrung bekannt, daß die ungleiche Belieferung der Ge- meindcn und damit in Verbindung der Verbcouchec mit ! Kohlen und Briketts derartige Formen annimmt, daß i dies ein scharfes Eintreten der maßgebenden Stellen gegen diesen Unfug gebieterisch erfordert, und ist die Regierung in der Lage Auskunft zu geben, respektive Abhilfe zu schaffen? I» der Begründung hebt Abg. Dorsch tolgenoeS hervor. AuS den vielen mir wegen der ungerechten Kohlen- und BrikettSvcrteilung bekannt gewordenen Fallen ich dcn nachfolgenden hecauSgreifen. Es handelt sich um die nebeneinandcrliegendcn Ge­meind. n Södel und LLölferSheim. Während Wölfersheim trotz aller Mühe, die sich die Bürgermeisterei gab. Kohlen und Briketts nur ln ganz unzureichenden Mengen er- hielt (mußte doch die Dreschmaschine deS Iakod Maurer Münzcnbcrg wegen Kohlenmangel von hier wegfahren», echtest Södel an den derzeitigen Vcchältrnffen gemessen große Mengen Lkohlen und Briketts. Ist es doch dort vorgckommen. daß ein ehrsamer Schuhmacher, der im L«bcn keine Kohle brannte, geschweige handelte, einen

Waggon Steinkohlen durch die Vermittelung emeS Be. kannten erhielt. A!''o wahrend eine Familie ueberftuß, und es ist eine Tatsache, daß die Kohlen und BrikcltS- zum großen Teil durch Liebesgaben und auf Schleich, wegen bejchofft werden

11 nrilridfr Behandlung der Selbstversorger

und Iterkorgnugsberechtigten bei der Ausgabe

von Iveirenmehl. sogenanntem Vorschuß. Darüber bat der Landtagsobgeordncte D o r s ch' Wölfersheim bei der Zweiten Kammer folgende Anfrage gestellt: IS es Großherzozlichcc Regierung b kannt. daß. während oen Ver'orgungSbecechti.itkn pro Kopf und Monat Vit 8? ttftfc . (Vorschuß auf Mehlkarte verabfolgt werden, den Selbst, veisoraern nicht das kleinste Quantum Weizenmehl (Vorschuß) zugeftonden ist?

Hiehrählnng und Zutterrnwcil'uus. Zur Vieh.

zählung am 1 Dezember 1817 hat der BundeSrat eine Ausführungsverordnung erioffen, die eine genauere Zählung der Pferde und Schweine anordnet. Die Zahl . der Pferde 'oll hiernach außer nach dem Alter, wie ; bischer, auch nach der Belchästigungsart in der Land- Wirtschaft. Handel. Gewerbe, Industrie, in Privat- und öffentlichem Besitz 'estgeftellt werden, damit für die Hafer- Zuweisung an die Arbeitspferde b'ffere Grundlagen ge- Wonnen werden. T'e Zahl der Schweine, die sonst nur nach Altersklassen rctcennt ermittelt wird, wird durch die Verordnung lnsosern genauer festgeftellt, als Zucht» eber und Zuchtsauen besonders zu zählen stnd. Dies ist nötig, diesen besondere Hartfuttirzulaqen gewährt wer- dcn und da die Behörden ein Interesse an der Feststel­lung der in jedem Fall zu erhaltenden Zuchtbcstände haben.

Die Gelschiagmühlen mit lUasserkraft. Der

Abgeordnete Dorsch hat im Hessischen Landtag folgende Anträge gestellt: ES besteht in weiten Kreisen der Oel-

saatzüchtcr und der Lelschlagmüller Unklarheit über Fol- gendeS l. Ob die OeUchlagmühlen mit Wasserkraft unter die Bekanntmachung deS KriegSernährungSamtü fallen bezüglich der Oelschlagung? 2. Ob jeder einzelne . Schlagmüllec die Erlaubnis zum Oclschlagrn einholAL- muß odrr ob die Erlaubnis für alle gleichzeitig mcUt werden kann ? 3. Ob keine fremden, also nicht zur- Familie gehörigen Personen, in dcn Schlagmühlen be. schästigt werden dürfen? Nach den Aeußcrungen deS UnterftaatSsekr»tärS besteht darüber Unklarheit. 4. 8» ist überhaupt noch nichts über diese Sache amtlich be­kannt gegeben. Oelmüller wie Oelsaatzüchtec wissen nickt, woran sie sind. Der Samen ist da und kann nichr geschlagen werden, erstens sind die Leute ohne Oel, zweitens wirkt diese Unklarheit nachteilig auf die Oel- saatgewinnung süc das kommende Jahr, da die Züchter keine Oelfaat mchr bauen wollen Ist die Negierung in der Lage und bereit Auskunft zu geben oder Ab- Hilfe zu fchaffcn?

LartoffelLortenliste 1917. Im Selbstverläge

der Gesellschaft zur Förderung des Baues und der wirt­schaftlich .zweckmäßigen Verwendung der Kartosteln, Bec- lin XV 9, Eichhornstcaße 6, U. ist sorben eine neue üar- toffclsortenliste rrtchienen, die von dem Direktor deS Landwirtschaftlichen UniversitälS Institutes Gießen, Herrn Professor Dr. GtseviuS. zufammengestellt ist. ^ Die Liste enthält alphabetisch geordnet die Namen. Her­kunft. Verwendungszweck, sowie eine eingehende Beschrei­bung von mehr als tau! nd Kartoffelfortcn. Die An. gaben stammen zum größten Teil von dcn Züchtern selbst, zum TZl sind si' auS früheren Zusammenstellungen übernommen. Die Liste ist, wie ouS dem Vorwort er. sichtlich ist, mit freundlicher Beratung deS Herrn Pro- fessor Dr. von Eckenbrecher, dcS bekannten LeitetS bcC Deutschen Kartoffelkulturstation zu Berlin, und deS er« folgrctchcn Geschäftsführers der Saatzuchtstelle der D-ut'chcn Landwirtschafts-Gesellschaft. Herrn Dr. Hill, mann. Berlin, bearbeitet worden. Der Preis der Ar- beit beträgt 2,50 Mk: sie wird gegen Einsendung von 2 50 Mk. zuzüglich 10 Psg. Postgebühr von der Ge­schäftsstelle drr genannten Gesellschaft versandt.

Einheitliche xreisgestaltnng »wischen Frank­furt und Hessen. Zur Gewinnung von Richtlinien

für das Ecnlejahc 1918 fand in Darmftadt eine Kon­ferenz von Vertretern der Hess. Landesobststelle, der h ssischen Städte und anderer an der Materie tntereisier- lcc Körperschaften statt. Von der Reichsstelle für Obst und Gemüse war Geheimrat v. Tilly anwesend. Um die bestehenden Preisunterschiede zwischen Hessen und den benachbarten preußischen LandeStetlen süc Ob't und Gemüse in Zukunft zu beseitigen und dadurch eine , scrc Warenzusührung hcrbeizuführen, soll auf Anregung der Reichsstelle eine PceiSeinheit künftig in Anwendung

> kommen, und zwar sollen die hessischen Preise erhöht j und die Franksuctec Preise so gesenkt werden, daß sich

beide am einer mittleren Linie begegnen. Wie GchetM- rat v. Tillu mltteilte, wrcdcn 1918 die Ltefecnngsvn- i:agc. da ne den Erwartungen gar nicht entsprochen haben, voraussichtlich nicht wiederkchcen und durch ems andere VcckchrSfocm abgelöst werden.

Der enttäuschte Hamster. Eine Frau von Fulda

> fuhr kürzlich nach Bad Orb zum Besuch dortiger Verwandten. Im Eisenbahnwagen saßen bereit- ein

l zur Front fahrender Infanterist und ein Herr, denen Kleidung ihn zu den besseren Ständen zählen ließ. Da Soldat kam aus Urlaub und besaß einen Rucksack voll ! guter Leckerbissen, die ihm seine »ürsocglichc Mutter rin- gepackt hatte. Der Herr bemerkte dies und jchmtmzeltt. I Da plötzlich packte der Soldat um etwas zu Me«, seine» i Rucksack aus Einen halben Schinken, etwa 3 Pfund i Butter, 21 Eier und Kuchen. Diese Leckerbi'sen ver- j lockten den Heren zu einem Kaufangebot. Auf 50 Matt l lautete das erste und auf 500 Mark das letzte Angrvol

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