kln Cruppentran$poruiattipfer vkksenin.
Berlin 14. Mai. Eines unserer im Mittelmeer operierend! n U-Boote Kommandant Oberleutnant zur See Launburg) gcifl am 13. April den französischen Trantzport^ampstc,, Eolbert" (5394 Bcuttccsaifterton- nen), mit Truppen und Schift'smaterial von Marseille nach Salontii unteiwegs, in dem Kanal von Ealise an und brachte ihn durch Toipedotrefter innerhalb fünf Minuten zum Sinken.
Der Chef des AdmiralstabeS der Marine.
CUleder 25000 rönnen!
Berlin, 15. Mai. Neue U-BootSecfolge im Atlantischen Ozean: 4 Dampfer und 8 Segler mit 25000
Tonnen.
Der Chef des AdmiralstabeS der Marine.
KritflswirtfcbattliclKs.
Bet Durchführung der Verordnung über Gemüse, tstbst und Hüdsrüchte vom 3. 4.1917 (Reichs.Gesetzt)!. S. 307) har sich hecauSgeftellt, daß die im 8 9 vocge- sehene Zulassung zum Betc cbe deS Großhandels mit Gemüse, Obst oder Südfrüchte bet der großen Zahl der Gesuche, deren Nachprüfung erforderlich ist innerhalb der vorgesehenen Frist bis zum 10. Mai 1917 nicht durchgesühlt werden kann. Die Netchsftelle für Gemüse und Obst hat daher gemäß der ihr in 8 17 Absatz 2 der Verordnung erteilten Befugnis die Frist bis zum Ablause deS 20. Mat 1917 verlängert. Ebenso soll der in 8 10 der Verordnung bestimmte Schlußscheinzwang erst mit Ablaufe des 20. Mat 1917 in Kraft treten. Vom 'Montag, den 21. Mat 1917 ab, dürfen also nur zugelassene Händler den Großhandel mit Gcmüe, Obst und Südfrüchten betreiben und gelten die Vorschriften des 8 10 über die Ausfertigung von Schlußscheinen, wonach jede Veräußerung von Gemüse und Obst an Großhänd- ec und Kleinhändler schlußjcheinpslichtig ist. Die Genehmigung zum Großhandel ist bei dem Kommunal, verband zu beantragen, in dessen Bezirk der Gioßhänd- ler anjäßlg ist. Die Entscheidung erfolgt durch die zuständige Landes-, Provinzial- oder Bezicksstelle.
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Landwirtschaftliche Arbeiten aller Art, sei es Feldbestellung, Ernte, Ausdreschen, Dungfahren und an- )ere Arbeiten mehr, sind während der KriegS- ,ett auch an Sonn - und Feiertagen er- aubt. In diesem Jahre, in dem die BestcllungS- nbetten durch die lang andauernde Frostpertode um Machen im Rückstand sind, ist eS aber geradezu da. erlän dische Pflicht jedes Einzelnen, alles )aran zu setzen, um die für die Acker- und Gartenbe- tellung noch gegebene Zeit durch äußerste Kcastanspan- mg auszunutzen und auch an Sonn- und Fei- rtagen die Arbeiten in Feld und Garten licht ruhen zu lassen. Ein Unterlassen der Be- tellungSarbeiten an Sonn- und Feiertagen würde eine Verzögerung verursachen, die nicht mehr ctngeholt vcrden könnte und eine Schädigung des Vaterlands »edeutcn.
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Nach der jetzigen Lage der Zuckerwirtschoft hat eS ich ermöglichen lassen,statt der ursprünglich voraeschenen i00 000 Dz 900000 Dz Zucker für die häusliche Obstverwertung in diesem Jahre bereit zu stellen. Im vorigen Jahre sind zahlreiche Beschwerden über >te ungleiche Untervertetlung deS für die häusliche Obst- »erwcctung zugetetlten Zuckers entstanden, insbesondere »arüber, daß d c Zuteilung in den benachbarten Beztr- en schc ungleich gehandhabt wurde.
Aus Stadl und Land.
vaterländischer Hilfsdienst. Abgeordneter Lang- Richelstadt hat folgenden dringlichen Antrag eingereicht: Nachdem nunmehr mit den Einberufungen aus Grund des bengenannien Gesetzes begonnen worden ist, haben sich . solgeerscheinungen eingestellt, die sicherlich nicht zur >ebung der bereits sehr bedenklichen Stimmung in der Zevölkerung beitragen. So wurden in meinem Wahlbezirk leich zu Anbeginn der Linbei^fungen selbständige Ge- lerbetreibende, die in ihrem Geschäft nicht allein den 'etter, sondern die einzige Arbeitskraft darstellen, aufge- ordert, sich in einem bestimmten Orte eine hilssdienstbe. häftigung zu suchen. Diese kleinen (.bewerbe, die bei ns auf dem Lande während des Krieges bereits groß, mteils große geschäftliche Opfer bringen tnußen, stehen nd salleit mit der Einberufung des Inhabers. Solche ülfsdienstpflichtige müßten im Interesse unserer Volks. i nrtschaft so lange, als es sich irgend mit den Interessen er Landesverteidigung vereinbaren läßt, von Einberusun en zum vaterländischen Hilfsdienst verschont bleiben, .ch halte cs für angebrachter, erst aus ein?,, gewissen )rozentsatz der Angestellten größerer Betriebe, die dann, renn auch in kleinerem Maße, doch immerhin weiterbe, ieben werden können, zurückzugreifen. Auch wrtrde reines Erachtens bei den Ueberweisungen nicht genü- end Rücksicht auf die bisherige Tätigkeit der Hilfsdienst. Wichtigen wie es 8 8 des Gesetzes vorschreibt, genommen, olche schwere, dauernde Schädigung nrüssen unter allen 1 mständen vermieden werden und liegen sicherlich auch icht im Millen des Gesetzgebers. Ich beantrage: Die ainmer wolle die Großherzoglichc Regierung ersuchen, iverzüglich Schritte einzrlleiten. damit den obigen Miß änden abgeholsen wird.
*AUS Rhetnhcssen. Einen schc lohn'nden Erwerb
nden zurzeit vtele arme Leute, namentlich auch Schul-
linder, durch da- Ausstichen und Estrlammeln deS Feld- l Mund bezahlt wird. Auf den Aeckern und in den Wein-
salats im freien Felde Tie Nachfrage nach diesem belieb- bergen wird der Salat in manchen Gemarkungen in
ten Salatpflänzchen ist zur Zeit io stark, daß aus den ---———----
städtischen Märkten durchweg 1,40 bi? 1.50 Mark pro ' Verantwortlich: Albin Klein m Gießen.
Bekanntmachung.
Tie Zwischcnschcinc filr die 5% Schuldverschreibungen und 4 /<,
Schatzanweisungen der V. Kriegsanleihe können vom
2 >. Mai d$. 3 $. ab
in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werde».
Ter Umtausch findet bei der „««tauschstelle für die «riegSauleihen , Berli« W 8, Behrenstratze 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbankanstalten mit Kasieneinnchtung bis zum 15. November 1917 die kostenfreie Vermittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können die Zwischenscheinc nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für dir Kriegsanleihen" in Berlin mnge tauscht werden.
Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie »ach den Be,ragen und innerhalb dieser nach der Nummernfolge geordnet einzutragen sind, während der Vormittagsdienststuiidei, bei den genannte» Stellen einzureichen. Für die 5°j, Reichsanleche und für die 4',', Rrichsschayanweisungen find besondere Nummernverzeichnisse auszufertlgen; Formulare zu den Nummernverzeichnissen sind bei allen Reichsbank, anstalten erhältlich.
Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichlen Zwischenscheine rechts oberhalb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.
Bon den Zwischenscheine» für die I., III. und IV. Kriegsanleihe ist eine größere Anzahl iwch immer nicht in die endgültigen Stücke mit den bereits seit 1. April 191», 1. Oktober 1916 »nd 2. Januar d. Js. fällig gewesenen Zinsscheinen »mgetauscht worden. Die Inhaber werden ausgefordert, diese Zinsscheine in ihrem eigenen Interesse möglichst bald bei der „Umtauschstelle siir die NriegÄa».
leihen", Berlin W 8, Behreustrabe 22, zum Umtausch einzureichen.
Berlin, im Mai 1917*
Reichsliank-Dirrktorinm.
Havensteiu. v. Grimm.
Bekanntmachung.
Bo« 18. Mai d. JA. ab werde» die jetzt zwischen Nowel und Halle über Warschau— Skalmierschütz verkehrenden Militär-Urlanber- Lchnellziige 4024 und 4025 bis und von Fraulsurt <M) Hbf. gefahren.
Scl,nellzug 4024 verkehrt:
Kowel ab 8,40 abds, Halle an 9,55 nbds. (am folgenden Tage). Halle ab 10,30 abds.,
Für Lager und Versand
suchen w'c
geeignete Persönlichkeit.
Verlangt wird ein fleißiger und energischer Mann, der in der Lage ist, ein größercS AcbeitSperfonal anzuleiten.
Friedrich Kirschner, m. b. H., miliJar-Ceder- u Seqeliucbwarenfabrlk.
!)t e,usch c iv.
Cassel ab 3,05 nachts, Marburg ab 5,16 nachts, Gießen ab 5,50 nachts, Frankfurt an 6,5b Bonn.
Schnellzug 4025 verkehrt:
Frankfurt ab 11,52 Friedberg ab
12,32 nachts, Gießen ab 1,10 nachts, Marburg ab 1,39 nachts, Cassel ab 3,48 nachts, Halle an 7,5)4 vorm., ab 8,00 vorm . Kowel an 12,18 Nachm, (am folg. Tage).
Bei beiden Zügen ist auf der Strecke Frankfurt (M)—Halle der Zivilverkehr in beschränktem Umfang .zugelassen.
Frankfurt (Main), den 11. Mar 1917.
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werden in der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Mai d. Jahres
riebt aurgegeben.
Frankfurt (Niain), den 14. Mai 1917.
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