Zuschauern die gesamte Entwicklung des Feuerlöschwesens und der Feuerwehr eindrucksvoll vor Augen
^Auf"dem Festplatz entwickelte sich alsbald nach den Begrüßungsansprachen reges festliches Treiben, das den Charakter eines echten Volksfestes trug.
So war der 28. Provinz-Feuerwehrtag in Vad- Nauheim der Ausdruck enger Verbundenheit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Bevölkerung- er gab ein eindrucksvolles Bild von der Leistungsfähigkeit und den Zielen der Wehr und war darüber hinaus eine machtvolle Kundgebung wahrhafter Volksgemeinschaft.
Die Einheitsbetveriung der Grundstücke nach dem Stande vom l.Zanuar 1935. Von Wirtschaftsprüfer und Steuersyndikus Or. Brönner, Berlin.
wieder berücksichtigt werden. Besondere Schadens- gefahren, wie Hochwasser- oder Erschutterungsscha- den, die bei den übrigen Gebäuden dieser Art und dem betreffenden Ortsteil nicht vorliegen, sind ebenfalls anzugeben. Die Schäden und ihre sichtbaren Wirkungen, z. B. Risse sind genau zu bezeichnen und die zur Beseitigung aufgewendeten Kosten nach-
Die besonderen Umstande und Schadensgefahren sind nicht in der Hausliste selbst, sondern unter Be- merkungen in der A n l a g e zur H a u s l i st e anzugeben. Diese Anlage ist nicht, wie die Hausliste, an die Gemeindebehörde, sondern an das für das Grundstück zuständige Finanzamt bis zum 30. Oktober 1934 einzusenden.
Die Anlage zur Hausliste enthält eine große Reihe von Fragen über das Grundstück. Sie beziehen sich auf die Art des Grundstückes, ben:
GebSudebestand am 10. Oktober 1934, Baujahr, Baubeschreibung, besondere Einrichtungen, Verbesse« rungen und größere Instandsetzungen in den letzten vier Jahren, Gesamtfläche, bebaute Fläche, Fne- densfeuerkassenwert, Rechte, hypothekarische Be- lastungen sowie sonstige Lasten und Beschränkungen.
Die hausliste als Steuererklärung.
Die Hausliste und die Anlage gelten als Steuererklärung im Sinne der Reichsabgabenordnung. Ihre Abgabe kann daher durch Geldstrafen erzwungen werden; dnrichtige und unvollständige Angaben sind strafbar.
In den Gemeinden, die von der Durchführung der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1934 befreit sind, werden von allen Hauseigentümern statt der Hausliste besondere Mietnachweisungen gefordert, die entsprechende Fragen enthalten.
Die neue Einheitsbewertung der Grundstücke nach dem Stande vom 1. Januar 1935 wird bereits in nächster Zeit durch die Ausfüllung der Hauslisten gelegentlich der diesjährigen Personenstands- und Betriebsaufnahme vorbereitet.
Nach einer Anordnung des Reichsfinanzministers sollen in den Hauslisten, die von den Hauseigentümern nach dem Stande vom 10. Oktober 1934 aufzustellen sind, besondere Angaben über die Wohn- und Betriebsräume des Hauses gemacht werden Der Steuerpflichtige erspart auf diese Weise die Ausfüllung des besonderen „Anhang Gr" bei der Abgabe der Vermögenserklärung, die 1931 verlangt wurde. Die neuen Einheitswerte der Grundstücke werden für die Zeit vom 1. Januar 1936 bis zum 31. Dezember 1938 gelten. Neben der Vermögenssteuer werden sie von dem genannten Zeitpunkt an auch für die Grundsteuern aller Länder und Gemeinden maßgebend sein.
Die Hauslisten enthalten zur Beantwortung der Fragen über die Wohn- und Betriebsräume besondere Spalten. Die Fragen beziehen sich, wie 1931, auf die Höhe der Jahresrohmiete, da die Grundstücke wieder regelmäßig mit einem Vielfachen der reinen Jahresrohmiete bewertet werden sollen.
Die maßgebende Iahresrohmiele.
Als I a h r e s r o h m i e t e ist die Miete maßgebend, die vom Mieter für das Kalenderjahr 1935 nach dem am 10. Oktober 1934 geltenden Vertrag oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten ist. Maßgebend ist die Miete, die nach dem Vertrag gezahlt werden soll (Sollmiete). M i e t - ausfälle, die für 1935 vom Eigentümer erwartet oder als möglich angesehen werden, sind hierbei außer Betracht zu lassen, insbesondere dürfen auch gestundete oder niedergeschlagene Haus- zinssteuerbeträge nicht abgezogen werden.
Weiß der Hauseigentümer bei der Abgabe der Hausliste bereits, daß sich die I a h r e s r o h m i e t e mit Wirkung vom 1. Januar 1935 oder von einem früheren Zeitpunkt ab ändern wird, so ist außer der am 10. Oktober 1934 geltenden Jahresrohmiete auch die neue Jahresrohmiete (eingeklammert) einzutragen. Werden nach dem 10. Oktober 1934 Miet- anderungen vereinbart, so ist dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Mietänderungen, die erst nach dem 1. Januar 1935 (z. B. am 1. Februar oder 1. April 1935) wirksam werden, sind — im Gegensatz zu der Einheitsbewertung 1931 — jedoch nicht zu berücksichtigen oder mitzuteilen. Vielmehr ist in diesem Falle die Jahresrohmiete für das Kalenderjahr 1935 nach dem Stand vom 10. Oktober 1934 in die Hausliste einzusetzen.
Auch am 10. Oktober leerstehende und zur Zeit ungenutzte Räume sind aufzuführen. Sind die Räume mit Wirkung vom 1. Jan. 1935 oder einem früheren Zeitpunkt ab vermietet, so sind die Spalten nach dem neuen Mietvertrag auszufüllen. Erfolgt die Vermietung nach dem 10. Oktober, so ist dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen. Vermietungen für die Zeit nach dem 1. Januar 1935 bleiben jedoch auch hier unberücksichtigt.
Die Miete für die vom Hauseigentümer selbst, dem Pförtner usw. genutzten Räume ist zu schätzen. Das gleiche gilt, wenn die lieber- lassung des Grundstücks oder von Räumen an einen anderen unentgeltlich oder wegen der verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen oder mit Rücksicht auf ein Dienstverhältnis zu einen um 20 v. H. hinter dem üblichen Mietzins zurück- bleibenden Entgelt geschieht. Auch für leerstehende, zur Zeit ungenutzte oder nur zu vorübergehendem Gebrauch überlassene Räume ist die Miete zu schätzen; regelmäßig ist die ortsübliche Miete für gleichartige oder ähnliche Räume zugrunde zu legen. Die tatsächlich entrichtete Miete ist in den genannten Fällen gegebenenfalls in Klammern anzugeben.
Die Schätzung der Jahresrohmiete für eigen- gewerblich genutzte Grund st ücke und Räume bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Sind geeignete Vergleichsobiekte vorhanden, die vermietet sind, so läßt sich ein Mietsatz für den Quadratmeter schätzungsweise ermitteln.
Im allgemeinen werden die maßgebenden Jahresrohmieten von den letzten Einheitsbewertungen her bereits bekannt sein. Sie sind gegebenenfalls entsprechend den heutigen Verhältnissen zu berichtigen. Soweit die Ermittlung der Jahresrohmieten bei gewerblich genutzten Gebäuden besonderen Schwierigkeiten begegnet, kann auch der gemeine Wert als Anhaltspunkt herangezogen werden. Als gemeiner Wert sind nach früherer Anweisung des Reichsfinanzministers die tatsächlichen Herstellungskosten abzüglich einer etwaigen lieber- teuerung, die infolge des seit dem Baujahr eingetretenen Rückganges des Bauindex in Erscheinung tritt, sowie abzüglich der erforderlichen Absetzungen für Abnutzung des Gebäudes anzunehmen.
Allgemein wird bei der Schätzung der Iahres- rohmiete für eigen-gewerblich genutzte Grundstücke und Grundftücksteile eine geringere Ja h r e s - r o h m i e t e anzusetzen sein, wenn das Grundstuck bzw. der Grundstücksteil infolge ungenügender Nutzbarkeit oder Unrentabilität nur einen entsprechend niedrigeren Mietwert besitzt. Es wird gegebenenfalls geltend gemacht werden müssen, daß auch bei einer Vermietung eine höhere Rohmiete nicht erzielbar wäre. .
In der Hausliste sind die Angaben für leben einzelnen Mietfall, also für jede feld- tändige Einzelwohnung bzw. jeden Einzelbetrieb für sich zu machen. Haushaltungen und Betriebe sind getrennt zu behandeln. Ist z. B. ein Laden mit dazugehöriger Wohnung vermietet, so gehören die Angaben über die Jahres- rohmiete für die Wohnung in Abteilung I (Haushaltungen), die Angaben über die Jahresrohmiete für den Laden, in dem ein Gewerbebetrieb ausgeübt wird, in Abteilung II (Betriebe) der Hausliste. Räume, die an einen Angehörigen eines freien Berufes, z. B. an einen Arzt, Rechtsanwalt, ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung seines freien Berufes vermietet find, find in Abteilung II (Betriebe) der Hausliste aufzuführen. Sind derartige Räume dagegen an einen Rechtsanwalt, Arzt als Wohnung vermietet, in der diese Mieter gleichzeitig ihre Praxis ausüben, so sind sie ganz als Wohnung zu bezeichnen und demgemäß in Abteilung I (Haushaltungen) der Hausliste aufzunehmen.
Die Feststellung der reinen Iahresrohmiele.
Bei der Bewertung wird die reine Jahres- miete (Spalte 8) zugrunde gelegt, die aus der Gesamtjahresrohmiete ermittelt wird. Zu diesem Zwecke wird die Gesamtjahresrohmiete (Sp. 5) um die umlegungsfähigen Grundsteuerbeträge (Sp. 6a), sowie die Vergütungen für Zentralheizung, Warmwasserversorgung und Fahrstuhl (Spalte 6b) verhindert, anderseits um die etwa sonst vom Mieter übernommenen Verpflichtungen (Spalte 7) erhöht. Anzugeben ist aus diesem Grunde zunächst die Ge- samtjahresrohmiete für die einzelnen Wohnungen und den einzelnen Betrieb. In die nächste Spalte sind die auf die Mieter umlegungsfähigen Grundsteuerbeträge, sowie Vergütungen für Zentralheizung usw. einzutragen. Die letzterwähnten Vergütungen beziehen sich jedoch nur auf die eigentlichen Betriebskosten. Es sind also von dem Fahrstuhl lediglich die Kosten für Strom, für die Warmwasserversorgung und Zentralheizung lediglich die Kosten für das Heizmaterial, dagegen nicht eine Amortisationsquote für die neue Anlage eines Fahrstuhls oder einer Zentralheizung auszuscheiden. Die nächste Spalte soll die vom Mieter übernommenen Verpflichtungen für Schönheitsreparaturen, nicht-umle- gungsfähigen Steuern usw. enthalten, die zuzurechnen sind.
Berücksichtigung besonderer Umstände. — Anlage zur hausliste.
Auch bei der neuen Grundstückseinheitsbewertung werden besondere Umstände hinsichtlich des baulichen Zustandes, des Alters ober der Einrichtung des Gebäudes, der Belastung mit Gebäudeentschuldungssteuer (Hauszinssteuer), der Lage ober ber Art ber Bebauung (z. B. Fachwerkbau, wo Massivbau gemeinnützlich ist, ober umgekehrt, Zugehörigkeit größerer unbebauter Flächen, wo solche Flächen normalerweise fehlen), bie von ben bei Grundstücken biefer Art unb Gegend üblichen Verhältnissen wesentlich abweichen.
Wirischast.
Industrie- und Handelskammern unter Aufsicht des Neichswirtschasts- ministers.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Inneren hat ber Reichswirtschaftsminister verordnet, daß die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers unterstellt sind. Die Industrie- und Handelskammern, ihre Zweigstellen und öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüsse werden nach dem Führergrundsatz geleitet. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Reichswirtschaftsminister ernannt und abberufen. Der Vorsitzende bildet mit seinen Stellvertretern den Vorstand der Kammer. Zur Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden unb bes Vorstanbes wirb ein Beirat gebilbet, besten Mitglieder von bem Vorsitzenben berufen unb vom Reichswirtschaftsminister bestätigt werben. Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß für bie erwähnten öffentlich- rechtlichen Zusammenschlüsse. Diese Verordnung ist mit ihrer Verkünbung in Kraft getreten. Die Lan- besgesetze über bie Jnbustrie- unb Handelskammern treten insoweit außer Kraft, als sie ber Berard- nung entgegenstehen.
Landesbauernschaft Hessen-Nassau.
Anordnung.
Aus Grund ber 2. Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 3. Mai 1934 setze ich die E r • zeuger-Minde st preise für Eier mit Wirkung vom 23. August 1934 folgendermaßen fest:
für das Gebiet der Landesbauernschaft Kurhessen sowie für den Bezirk 0 b e r t) e f f e n je kg auf 1,15 RM.
für die übrigen Gebiete des Wirtschaftsbezirks Hessen je kg auf 1,20 RM.
Der Bezirksbeauftrage des Reichskommissars für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft.
Gez.: Patry.
Neugliederung des gewerblichen Genossenschaftswesens
Das Gaupres-seamt teilt mit: Am 6. August 1934 fand beim Reichs st and des deutschen Handwerks eine Besprechung mit den maßgeben, ben Vertretern ber Zentralstellen ber Handwerkergenossenschaften statt, in der die Frage der Neugliederung des gewerblichen Genossenschaftswesens erörtert wurde. Es wurde bekanntgegeben, daß der Reichsstand des deutschen Handwerks im Zuge der Neugliederung seinem Genossenschaftsreferat einen organisatorischen Unterbau geben wird. Die Handwerkergenossenschaften werden zu einer „Hauptgruppe Genossenschaften beim Reichs st and des deutschen Handwerks" zusammenge- faßt. Unter Führung dieser Stelle wird auch bie gesetzliche Revision vorgenommen werden. Die Hauptgruppe zerfällt in die drei Abteilungen Warengenossenschaften, Baugenossenschaften unb Lieferungsgenossenschaften. Die mit Waren handelnden Genossenschaften bilben gleichzeitig eine felbftänbige Untergruppe beim Reichsführer bes Handels mit Ausnahme der Einkaufsgenossenschaften der Bäcker, Fleischer und Konditoren, für welche die Querverbindung zum Reichsnährstand hergestellt wird.
Die Führung der „Hauptgruppe Genossenschaften beim Reichsstand des deutschen Handwerks" wird ber Reichshanbwerksführer übernehmen. Die wirtschaftspolitische Betreuung wird bem Genossen- schastsreferat bes Reichsstandes übertragen werden, das bereits bei ben Vorgängern des Reichsstandes — Reichsverband des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag — bestanden hat. Es wird ferner ein Führerrat gebildet werden, dessen Zusam- mensetzung ber Reichshanbwerksführer noch bestimmen wirb'. Ziel ber Neuglieberung ist einerseits bie Intensivierung ber Revision daburch, baß die Re-
visoren ständig die gleichen Fachgruppen revidieren. Für die Genossenschaften des Handels und die Kreditgenossenschaften erfolgt die Regelung durch die entsprechenden Hauptgruppen der Wirtschaft.
Frankfurter Börse.
TNitlagsbörse fester.
Frankfurt a. M., 25. Aug. Die Samstags» börfe war unverkennbar lebhafter und freundlich. Der Börsenausfall an anderen Plätzen brachte hier größere Umsätze, vor allem ging auch die Banken- kundschaft mit Auswahl von guten Papieren stärker in das Geschäft.
Farben blieben bei 146,50 etwa behauptet, Gold» schrnidt lagen 0,40, Rütgers 0,25 v. H. hoher. Metallgesellschaft gut gehalten. Arn Elektromarkt waren Rheag beachtet und zunächst 2 v. H. höher taxiert. Schuckert behauptet, Siemens 1,50, Felten 0,25 v. H. freundlicher, Gesfürel behauptet. Montanwerte zogen durchweg 0,25 bis 0,40 v. H an, lebhafter lagen wieder Ilse Stamm und Ilse Ge- nuy-Scheine. Buderus bei noch größeren Umsätzen
Am 1J2. September trifft man sich in Frankfurt am Alain beim Gebietsaufmarsch der HI.
HI. marschiert — f)3. stellt aus HI. treibt Sport — HI. spielt am 1J 2. September in Frankfurt a.Al.
nach der vorangegangenen Steigerung 0,75 v. H. leichter. Don Schiffahrtswerten Hapag 0,50 v. H. gebessert. Im einzelnen Waldhof behauptet, Aschaffenburger 0,50, AKU. 0,13, Verkehrswesen 0,50, Reichsbahn-VA. 0,13 fester. Junghans verloren 0,50 v. H., eine Dividende wird für oas abgelaufene Jahr noch nicht verteilt, das Geschäftsergebnis und die Beschäftigung ist besser. Daimler etwa behauptet. Eine Sonderbewegung hatten weiterhin Westdeutsche Kaufhofsaktien, die auf Grund der Bilanzvorlage beim Umsatz von über 50 000 Mark um 1 v. H. auf 27,75 anzogen, dann aber wieder auf 27,25 v. H. nachgaben. Im Freiverkehr horte man Adlerwerke 39,50, Growag 60. Der Rentenmarkt lag stimmungsmäßig freundlicher. Späte Schuldbücher 94,65, Altbesitz 95,65. Reichsmarkobligationen 0,25 bis 0,75 v. H. höher. Stahlvereinsobliga- tionen gewannen 0,25 v. H. Variable Auslandrenten ohne Bewegung.
Im Verlaufe blieb die Grundstimmung fest bei Kursbesserungen von nochmals 0,25 bis 0,50 v. H. bei verschiedenen Großwerten. Waldhof wurden mit 48, Aschaffenburger Zellstoff mit 66, also 1 v. H. niedriger, festgesetzt. Von Einheitswerten waren Eßlinger Maschinen und Konservenbraun 2 v. H. hoher. Am Rentenmarkt bestand Kaufinteresse, wobei man mit Spannung die Rede des Reichsbankpräsidenten auf der Leipziger Messe erwartet. Pfandbriefe und Kommunalobligationen zumeist 0,25 v. H. freundlicher, Frankf. Hyv. Liqui. 0,50 v. H. schwächer. Stadtanleihen ohne Anregung. Die Börse schloß gut behauptet. Tagesgeld 3 v. H.
ivrnitfinrtc ~ 1 v c morft
Frankfurt a. M., 27. August. Vorbericht. Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1405 Rinder (437 Ochsen, 110 Bullen, 402 Kühe, 449 Färsen), 468 Kälber, 59 Schafe, 4115 Schweine. Es kosteten: Rinder: Ochsen 23 bis 35 Mark, Bullen 23 bis 31, Kühe 12 bis 31, Färsen (Kalbinnen) 23 bis 34, Kälber 25 bis 44, Hümmel 30 bis 36, Schafe 20 bis 22, Schweine al) fette Speckschweine über 350 Pfund Lebendgewicht 51 bis 53, sonstige 40 bis 53 Mark. — Marktverlauf: Rinder ruhig, Kälber, Hümmel, Schafe und Schweine mittelmüßig.
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse
Relchsbankdiskoni 4 o H Lombardzinsfuß 5 o. H.
Datum
0,95
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—
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89,25
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90,13
90,13
—
-
Oberheiien Provinz-Anleihe mit Auslos.-Rechten
7
97
—
-
Deutsche Komm Sammelabl An- leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
97,4
97,5
97,75
96,75
23 August
24-August
'■ümii'ffr .'ioticrunv
Amilichr
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Buenos Aires
0,678
0,682
0,681
0,685
Brüssel.....
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59,01
58,90
59,02
Rio de Jan.
0,184
0,186
0,184
0,186
Sofia ......
3,047
3,053
3,047
3,053
Kopenhagen.
55,99
56,11
56,22
56,34
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82,18
82,02
82,18
London .....
12,535
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12,62
HelsingforS..
5,534
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5,566
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16,54
16,50
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Holland ....
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169,73
170,07
Italien.....
21,60
21,64
21,61
21,65
Japan......
0 745
0,747
0,747
0,749
Jugoslawien
5,664
5,676
5,664
5^676
Oslo .... :
62,99
63,11
63,26
63,38
Wien.......
48 95
49,05
48,95
49 05
Lissabon ....
11,39
11,41
11,435
'1.455
Stockholm...
64,62
64,74
64,89
65-01
Schweiz ....
81,67
81,83
81,67
81,83
eöanien ....
34,32
34,38
34,32
34,38
Prag.......
Budapest ...
_
_
Reuhork...
2,477
2,481
2,477
2,481
Bantnoten.
2,429
2,449
58,73
58,97
55,94
56,16
. 12,49
12,55
16,46
16,52
169,31
169,99
21,48
21,56
62,82
63,08
—
—
—
64,45
64,71
81,49
81,81
34,18
34,32


