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Zuschauern die gesamte Entwicklung des Feuerlösch­wesens und der Feuerwehr eindrucksvoll vor Augen

^Auf"dem Festplatz entwickelte sich alsbald nach den Begrüßungsansprachen reges festliches Trei­ben, das den Charakter eines echten Volksfestes trug.

So war der 28. Provinz-Feuerwehrtag in Vad- Nauheim der Ausdruck enger Verbundenheit zwi­schen der Freiwilligen Feuerwehr und der Bevölke­rung- er gab ein eindrucksvolles Bild von der Lei­stungsfähigkeit und den Zielen der Wehr und war darüber hinaus eine machtvolle Kundgebung wahr­hafter Volksgemeinschaft.

Die Einheitsbetveriung der Grundstücke nach dem Stande vom l.Zanuar 1935. Von Wirtschaftsprüfer und Steuersyndikus Or. Brönner, Berlin.

wieder berücksichtigt werden. Besondere Schadens- gefahren, wie Hochwasser- oder Erschutterungsscha- den, die bei den übrigen Gebäuden dieser Art und dem betreffenden Ortsteil nicht vorliegen, sind eben­falls anzugeben. Die Schäden und ihre sichtbaren Wirkungen, z. B. Risse sind genau zu bezeichnen und die zur Beseitigung aufgewendeten Kosten nach-

Die besonderen Umstande und Schadensgefahren sind nicht in der Hausliste selbst, sondern unter Be- merkungen in der A n l a g e zur H a u s l i st e anzu­geben. Diese Anlage ist nicht, wie die Hausliste, an die Gemeindebehörde, sondern an das für das Grundstück zuständige Finanzamt bis zum 30. Oktober 1934 einzusenden.

Die Anlage zur Hausliste enthält eine große Reihe von Fragen über das Grundstück. Sie beziehen sich auf die Art des Grundstückes, ben:

GebSudebestand am 10. Oktober 1934, Baujahr, Baubeschreibung, besondere Einrichtungen, Verbesse« rungen und größere Instandsetzungen in den letzten vier Jahren, Gesamtfläche, bebaute Fläche, Fne- densfeuerkassenwert, Rechte, hypothekarische Be- lastungen sowie sonstige Lasten und Beschränkungen.

Die hausliste als Steuererklärung.

Die Hausliste und die Anlage gelten als Steuer­erklärung im Sinne der Reichsabgabenordnung. Ihre Abgabe kann daher durch Geldstrafen erzwun­gen werden; dnrichtige und unvollständige Angaben sind strafbar.

In den Gemeinden, die von der Durchführung der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1934 be­freit sind, werden von allen Hauseigentümern statt der Hausliste besondere Mietnachweisungen gefor­dert, die entsprechende Fragen enthalten.

Die neue Einheitsbewertung der Grundstücke nach dem Stande vom 1. Januar 1935 wird bereits in nächster Zeit durch die Ausfüllung der Hauslisten gelegentlich der diesjährigen Personenstands- und Betriebsauf­nahme vorbereitet.

Nach einer Anordnung des Reichsfinanzministers sollen in den Hauslisten, die von den Hauseigen­tümern nach dem Stande vom 10. Oktober 1934 aufzustellen sind, besondere Angaben über die Wohn- und Betriebsräume des Hauses gemacht werden Der Steuerpflichtige erspart auf diese Weise die Ausfüllung des besonderenAnhang Gr" bei der Abgabe der Vermögenserklärung, die 1931 verlangt wurde. Die neuen Einheitswerte der Grundstücke werden für die Zeit vom 1. Januar 1936 bis zum 31. Dezember 1938 gelten. Neben der Vermögenssteuer werden sie von dem genann­ten Zeitpunkt an auch für die Grundsteuern aller Länder und Gemeinden maßgebend sein.

Die Hauslisten enthalten zur Beantwortung der Fragen über die Wohn- und Betriebsräume be­sondere Spalten. Die Fragen beziehen sich, wie 1931, auf die Höhe der Jahresrohmiete, da die Grundstücke wieder regelmäßig mit einem Vielfachen der reinen Jahresrohmiete bewertet wer­den sollen.

Die maßgebende Iahresrohmiele.

Als I a h r e s r o h m i e t e ist die Miete maß­gebend, die vom Mieter für das Kalenderjahr 1935 nach dem am 10. Oktober 1934 geltenden Vertrag oder nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ent­richten ist. Maßgebend ist die Miete, die nach dem Vertrag gezahlt werden soll (Sollmiete). M i e t - ausfälle, die für 1935 vom Eigentümer er­wartet oder als möglich angesehen werden, sind hierbei außer Betracht zu lassen, insbesondere dür­fen auch gestundete oder niedergeschlagene Haus- zinssteuerbeträge nicht abgezogen werden.

Weiß der Hauseigentümer bei der Abgabe der Hausliste bereits, daß sich die I a h r e s r o h m i e t e mit Wirkung vom 1. Januar 1935 oder von einem früheren Zeitpunkt ab ändern wird, so ist außer der am 10. Oktober 1934 geltenden Jahresrohmiete auch die neue Jahresrohmiete (eingeklammert) ein­zutragen. Werden nach dem 10. Oktober 1934 Miet- anderungen vereinbart, so ist dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Mietänderungen, die erst nach dem 1. Januar 1935 (z. B. am 1. Februar oder 1. April 1935) wirksam werden, sind im Gegensatz zu der Einheitsbewertung 1931 jedoch nicht zu berücksichtigen oder mitzuteilen. Vielmehr ist in diesem Falle die Jahresrohmiete für das Kalenderjahr 1935 nach dem Stand vom 10. Okto­ber 1934 in die Hausliste einzusetzen.

Auch am 10. Oktober leerstehende und zur Zeit ungenutzte Räume sind aufzu­führen. Sind die Räume mit Wirkung vom 1. Jan. 1935 oder einem früheren Zeitpunkt ab vermietet, so sind die Spalten nach dem neuen Mietvertrag auszufüllen. Erfolgt die Vermietung nach dem 10. Oktober, so ist dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen. Vermietungen für die Zeit nach dem 1. Januar 1935 bleiben jedoch auch hier unberücksichtigt.

Die Miete für die vom Hauseigentümer selbst, dem Pförtner usw. genutzten Räume ist zu schätzen. Das gleiche gilt, wenn die lieber- lassung des Grundstücks oder von Räumen an einen anderen unentgeltlich oder wegen der verwandt­schaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen oder mit Rücksicht auf ein Dienstverhältnis zu einen um 20 v. H. hinter dem üblichen Mietzins zurück- bleibenden Entgelt geschieht. Auch für leerstehende, zur Zeit ungenutzte oder nur zu vorübergehendem Gebrauch überlassene Räume ist die Miete zu schätzen; regelmäßig ist die ortsübliche Miete für gleichartige oder ähnliche Räume zugrunde zu legen. Die tatsächlich entrichtete Miete ist in den genannten Fällen gegebenenfalls in Klammern an­zugeben.

Die Schätzung der Jahresrohmiete für eigen- gewerblich genutzte Grund st ücke und Räume bereitet in der Praxis häufig Schwierig­keiten. Sind geeignete Vergleichsobiekte vorhanden, die vermietet sind, so läßt sich ein Mietsatz für den Quadratmeter schätzungsweise ermitteln.

Im allgemeinen werden die maßgebenden Jahresrohmieten von den letzten Einheits­bewertungen her bereits bekannt sein. Sie sind ge­gebenenfalls entsprechend den heutigen Verhält­nissen zu berichtigen. Soweit die Ermittlung der Jahresrohmieten bei gewerblich genutzten Gebäuden besonderen Schwierigkeiten begegnet, kann auch der gemeine Wert als Anhaltspunkt herangezogen wer­den. Als gemeiner Wert sind nach früherer An­weisung des Reichsfinanzministers die tatsächlichen Herstellungskosten abzüglich einer etwaigen lieber- teuerung, die infolge des seit dem Baujahr einge­tretenen Rückganges des Bauindex in Erscheinung tritt, sowie abzüglich der erforderlichen Absetzungen für Abnutzung des Gebäudes anzunehmen.

Allgemein wird bei der Schätzung der Iahres- rohmiete für eigen-gewerblich genutzte Grundstücke und Grundftücksteile eine geringere Ja h r e s - r o h m i e t e anzusetzen sein, wenn das Grundstuck bzw. der Grundstücksteil infolge ungenügender Nutzbarkeit oder Unrentabilität nur einen entsprechend niedrigeren Mietwert besitzt. Es wird gegebenenfalls geltend gemacht werden müssen, daß auch bei einer Vermietung eine höhere Roh­miete nicht erzielbar wäre. .

In der Hausliste sind die Angaben für leben einzelnen Mietfall, also für jede feld- tändige Einzelwohnung bzw. jeden Einzelbetrieb für sich zu machen. Haushal­tungen und Betriebe sind getrennt zu behandeln. Ist z. B. ein Laden mit dazugehöriger Wohnung vermietet, so gehören die Angaben über die Jahres- rohmiete für die Wohnung in Abteilung I (Haus­haltungen), die Angaben über die Jahresrohmiete für den Laden, in dem ein Gewerbebetrieb ausge­übt wird, in Abteilung II (Betriebe) der Hausliste. Räume, die an einen Angehörigen eines freien Be­rufes, z. B. an einen Arzt, Rechtsanwalt, aus­schließlich oder überwiegend zur Ausübung seines freien Berufes vermietet find, find in Abteilung II (Betriebe) der Hausliste aufzuführen. Sind derar­tige Räume dagegen an einen Rechtsanwalt, Arzt als Wohnung vermietet, in der diese Mieter gleich­zeitig ihre Praxis ausüben, so sind sie ganz als Wohnung zu bezeichnen und demgemäß in Abtei­lung I (Haushaltungen) der Hausliste aufzunehmen.

Die Feststellung der reinen Iahresrohmiele.

Bei der Bewertung wird die reine Jahres- miete (Spalte 8) zugrunde gelegt, die aus der Gesamtjahresrohmiete ermittelt wird. Zu diesem Zwecke wird die Gesamtjahresrohmiete (Sp. 5) um die umlegungsfähigen Grundsteuerbeträge (Sp. 6a), sowie die Vergütungen für Zentralheizung, Warm­wasserversorgung und Fahrstuhl (Spalte 6b) ver­hindert, anderseits um die etwa sonst vom Mieter übernommenen Verpflichtungen (Spalte 7) erhöht. Anzugeben ist aus diesem Grunde zunächst die Ge- samtjahresrohmiete für die einzelnen Wohnungen und den einzelnen Betrieb. In die nächste Spalte sind die auf die Mieter umlegungsfähigen Grund­steuerbeträge, sowie Vergütungen für Zentralhei­zung usw. einzutragen. Die letzterwähnten Vergü­tungen beziehen sich jedoch nur auf die eigentlichen Betriebskosten. Es sind also von dem Fahrstuhl lediglich die Kosten für Strom, für die Warmwasser­versorgung und Zentralheizung lediglich die Kosten für das Heizmaterial, dagegen nicht eine Amorti­sationsquote für die neue Anlage eines Fahrstuhls oder einer Zentralheizung auszuscheiden. Die nächste Spalte soll die vom Mieter übernommenen Ver­pflichtungen für Schönheitsreparaturen, nicht-umle- gungsfähigen Steuern usw. enthalten, die zuzurech­nen sind.

Berücksichtigung besonderer Umstände. Anlage zur hausliste.

Auch bei der neuen Grundstückseinheitsbewertung werden besondere Umstände hinsichtlich des baulichen Zustandes, des Alters ober der Einrichtung des Gebäudes, der Bela­stung mit Gebäudeentschuldungssteuer (Hauszins­steuer), der Lage ober ber Art ber Bebauung (z. B. Fachwerkbau, wo Massivbau gemeinnützlich ist, ober umgekehrt, Zugehörigkeit größerer unbe­bauter Flächen, wo solche Flächen normalerweise fehlen), bie von ben bei Grundstücken biefer Art unb Gegend üblichen Verhältnissen wesentlich abweichen.

Wirischast.

Industrie- und Handelskammern unter Aufsicht des Neichswirtschasts- ministers.

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Inneren hat ber Reichswirtschaftsminister verord­net, daß die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers unterstellt sind. Die Industrie- und Handelskammern, ihre Zweigstellen und öffentlich-rechtlichen Zusammen­schlüsse werden nach dem Führergrundsatz geleitet. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Reichswirtschaftsminister ernannt und abberufen. Der Vorsitzende bildet mit seinen Stellvertretern den Vorstand der Kammer. Zur Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden unb bes Vorstanbes wirb ein Beirat gebilbet, besten Mitglieder von bem Vorsitzenben berufen unb vom Reichswirtschafts­minister bestätigt werben. Die gleichen Bestimmun­gen gelten sinngemäß für bie erwähnten öffentlich- rechtlichen Zusammenschlüsse. Diese Verordnung ist mit ihrer Verkünbung in Kraft getreten. Die Lan- besgesetze über bie Jnbustrie- unb Handelskammern treten insoweit außer Kraft, als sie ber Berard- nung entgegenstehen.

Landesbauernschaft Hessen-Nassau.

Anordnung.

Aus Grund ber 2. Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 3. Mai 1934 setze ich die E r zeuger-Minde st preise für Eier mit Wirkung vom 23. August 1934 folgendermaßen fest:

für das Gebiet der Landesbauernschaft Kurhessen sowie für den Bezirk 0 b e r t) e f f e n je kg auf 1,15 RM.

für die übrigen Gebiete des Wirt­schaftsbezirks Hessen je kg auf 1,20 RM.

Der Bezirksbeauftrage des Reichskommissars für die Vieh-, Milch- und Fettwirtschaft.

Gez.: Patry.

Neugliederung des gewerblichen Genossenschaftswesens

Das Gaupres-seamt teilt mit: Am 6. August 1934 fand beim Reichs st and des deutschen Handwerks eine Besprechung mit den maßgeben, ben Vertretern ber Zentralstellen ber Handwer­kergenossenschaften statt, in der die Frage der Neugliederung des gewerblichen Genossenschaftswesens erörtert wurde. Es wurde bekanntgegeben, daß der Reichsstand des deutschen Handwerks im Zuge der Neugliederung seinem Genossenschaftsreferat einen organisatori­schen Unterbau geben wird. Die Handwerkergenos­senschaften werden zu einerHauptgruppe Genossenschaften beim Reichs st and des deutschen Handwerks" zusammenge- faßt. Unter Führung dieser Stelle wird auch bie gesetzliche Revision vorgenommen wer­den. Die Hauptgruppe zerfällt in die drei Abteilun­gen Warengenossenschaften, Bauge­nossenschaften unb Lieferungsgenos­senschaften. Die mit Waren handelnden Ge­nossenschaften bilben gleichzeitig eine felbftänbige Untergruppe beim Reichsführer bes Handels mit Ausnahme der Einkaufsgenossenschaften der Bäcker, Fleischer und Konditoren, für welche die Querver­bindung zum Reichsnährstand hergestellt wird.

Die Führung derHauptgruppe Genossenschaften beim Reichsstand des deutschen Handwerks" wird ber Reichshanbwerksführer übernehmen. Die wirt­schaftspolitische Betreuung wird bem Genossen- schastsreferat bes Reichsstandes übertragen werden, das bereits bei ben Vorgängern des Reichsstandes Reichsverband des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag bestanden hat. Es wird fer­ner ein Führerrat gebildet werden, dessen Zusam- mensetzung ber Reichshanbwerksführer noch bestim­men wirb'. Ziel ber Neuglieberung ist einerseits bie Intensivierung ber Revision daburch, baß die Re-

visoren ständig die gleichen Fachgruppen revidieren. Für die Genossenschaften des Handels und die Kre­ditgenossenschaften erfolgt die Regelung durch die entsprechenden Hauptgruppen der Wirtschaft.

Frankfurter Börse.

TNitlagsbörse fester.

Frankfurt a. M., 25. Aug. Die Samstags» börfe war unverkennbar lebhafter und freundlich. Der Börsenausfall an anderen Plätzen brachte hier größere Umsätze, vor allem ging auch die Banken- kundschaft mit Auswahl von guten Papieren stär­ker in das Geschäft.

Farben blieben bei 146,50 etwa behauptet, Gold» schrnidt lagen 0,40, Rütgers 0,25 v. H. hoher. Metallgesellschaft gut gehalten. Arn Elektromarkt waren Rheag beachtet und zunächst 2 v. H. höher taxiert. Schuckert behauptet, Siemens 1,50, Felten 0,25 v. H. freundlicher, Gesfürel behauptet. Mon­tanwerte zogen durchweg 0,25 bis 0,40 v. H an, lebhafter lagen wieder Ilse Stamm und Ilse Ge- nuy-Scheine. Buderus bei noch größeren Umsätzen

Am 1J2. September trifft man sich in Frankfurt am Alain beim Gebietsaufmarsch der HI.

HI. marschiert f)3. stellt aus HI. treibt Sport HI. spielt am 1J 2. September in Frankfurt a.Al.

nach der vorangegangenen Steigerung 0,75 v. H. leichter. Don Schiffahrtswerten Hapag 0,50 v. H. gebessert. Im einzelnen Waldhof behauptet, Aschaf­fenburger 0,50, AKU. 0,13, Verkehrswesen 0,50, Reichsbahn-VA. 0,13 fester. Junghans verloren 0,50 v. H., eine Dividende wird für oas abgelaufene Jahr noch nicht verteilt, das Geschäftsergebnis und die Beschäftigung ist besser. Daimler etwa behaup­tet. Eine Sonderbewegung hatten weiterhin West­deutsche Kaufhofsaktien, die auf Grund der Bilanz­vorlage beim Umsatz von über 50 000 Mark um 1 v. H. auf 27,75 anzogen, dann aber wieder auf 27,25 v. H. nachgaben. Im Freiverkehr horte man Adlerwerke 39,50, Growag 60. Der Rentenmarkt lag stimmungsmäßig freundlicher. Späte Schuld­bücher 94,65, Altbesitz 95,65. Reichsmarkobligatio­nen 0,25 bis 0,75 v. H. höher. Stahlvereinsobliga- tionen gewannen 0,25 v. H. Variable Auslandrenten ohne Bewegung.

Im Verlaufe blieb die Grundstimmung fest bei Kursbesserungen von nochmals 0,25 bis 0,50 v. H. bei verschiedenen Großwerten. Waldhof wurden mit 48, Aschaffenburger Zellstoff mit 66, also 1 v. H. niedriger, festgesetzt. Von Einheitswerten waren Eßlinger Maschinen und Konservenbraun 2 v. H. hoher. Am Rentenmarkt bestand Kaufinteresse, wo­bei man mit Spannung die Rede des Reichsbank­präsidenten auf der Leipziger Messe erwartet. Pfandbriefe und Kommunalobligationen zumeist 0,25 v. H. freundlicher, Frankf. Hyv. Liqui. 0,50 v. H. schwächer. Stadtanleihen ohne Anregung. Die Börse schloß gut behauptet. Tagesgeld 3 v. H.

ivrnitfinrtc ~ 1 v c morft

Frankfurt a. M., 27. August. Vorbericht. Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1405 Rinder (437 Ochsen, 110 Bullen, 402 Kühe, 449 Färsen), 468 Kälber, 59 Schafe, 4115 Schweine. Es kosteten: Rinder: Ochsen 23 bis 35 Mark, Bullen 23 bis 31, Kühe 12 bis 31, Färsen (Kalbinnen) 23 bis 34, Kälber 25 bis 44, Hümmel 30 bis 36, Schafe 20 bis 22, Schweine al) fette Speckschweine über 350 Pfund Lebendgewicht 51 bis 53, sonstige 40 bis 53 Mark. Marktverlauf: Rinder ruhig, Kälber, Hümmel, Schafe und Schweine mittelmüßig.

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse

Relchsbankdiskoni 4 o H Lombardzinsfuß 5 o. H.

Datum

0,95

35

26

146,65

147

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93

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183

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beschloßenen Dividende an

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93

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93

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159

24-8

78

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184

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7,3 6,95

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% ehern 7% Franks Hyp.-Bank Goldpfe 16 unkündbar bis 1936

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6% ehern 8% Pr LandeSpsand- briefanstalt, Pfandbriefe R 19

6% ehern 7% Pr Landespfand- briefanstalt, Pfandbriefe R. 10 Eteuergussch Berrecknunaskur«

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Z. *. Farden-Znouime sckeideanstalt Goldschmidt Rülgersiverke MetallgeieUschafk

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Französtsche Rot«

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Deutsch Oesterreich, I 100 SchMbra Rumänische Roten Schwedische Rot« Sckweizer 9lotcn Spanische Rot«

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95.5

95,25

95,13

95

8% ehem 7% 3)1 Reichsaist v 1929

-

6y*% Doung-Anleihe von 1930

43,4

93,4

93,5

93,5

Deutsche Anl.-Ablös.-Schuld mit Auslvs -Rechten

95.65

95,6

95

DeSgi ohne Auoios.-Reckte

6% ehem.8% Hess Boiksstaat 1929 (rückzah'b 102%)

91,75

92

93

92

6% Hess Landesbank Darmstadt

Gold R 12

89,25

89,25

89,25

6¥i% Hess LanbeS-Hypotheken. bank Darmstadt Lioui

90,13

90,13

-

Oberheiien Provinz-Anleihe mit Auslos.-Rechten

7

97

-

Deutsche Komm Sammelabl An- leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

97,4

97,5

97,75

96,75

23 August

24-August

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0,678

0,682

0,681

0,685

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58,89

59,01

58,90

59,02

Rio de Jan.

0,184

0,186

0,184

0,186

Sofia ......

3,047

3,053

3,047

3,053

Kopenhagen.

55,99

56,11

56,22

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Danzig.....

82,02

82,18

82,02

82,18

London .....

12,535

12,565

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12,62

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5,534

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16,50

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Holland ....

169,73

170,07

169,73

170,07

Italien.....

21,60

21,64

21,61

21,65

Japan......

0 745

0,747

0,747

0,749

Jugoslawien

5,664

5,676

5,664

5^676

Oslo .... :

62,99

63,11

63,26

63,38

Wien.......

48 95

49,05

48,95

49 05

Lissabon ....

11,39

11,41

11,435

'1.455

Stockholm...

64,62

64,74

64,89

65-01

Schweiz ....

81,67

81,83

81,67

81,83

eöanien ....

34,32

34,38

34,32

34,38

Prag.......

Budapest ...

_

_

Reuhork...

2,477

2,481

2,477

2,481

Bantnoten.

2,429

2,449

58,73

58,97

55,94

56,16

. 12,49

12,55

16,46

16,52

169,31

169,99

21,48

21,56

62,82

63,08

64,45

64,71

81,49

81,81

34,18

34,32