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Nr. 198 Erster Blatt

184. Zahrgang

Samstag, 25. August 1934

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Eichener Anzeiger

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Zuspitzung des russisch-japanischen Konflikts um die Ostchinabahn.

Moskau protestiert gegen die Verhaftung von leitenden russischen Bahnbeamten.

Scharfe russische Protestnote.

Erregter Widerhall in Japan.

Entsendung von Kriegsschiffen und Klugzeugen zuManövern" in die mandschurischen Gewässer.

schiffung auf dem Sungari gelang es dem großen japanischen Transportunternehmen, der Ko- kusai Uniu Kabusiki Kaisha, große Gütermengen der Ostbahn zu entreißen. Ist erst einmal die Bahn fertiggestellt, die Harbin mit der Kiring-Korea-Bahn verbinden soll, so werden der Ostchinesischen Eisen­bahn noch größere Gütermengen entzogen werden.

Aber längst ist die Frage der Ostchina-Bahn keine reine Geschäftsangelegenheit mehr. Sie ist eine Frage des Prestiges. Gibt die Sowjetunion die Ostchina-Bahn auf, so liquidiert sie in der Mandschurei ebenso das politische Erbe des Zaren­reiches wie kurz nach dem Kriege in Persien. Die Mandschurei ist für die Sowjetunion allerdings kein lebensnotwendiges Gebiet, ebensowenig wie das ge­samte fernöstliche Gebiet vom Baikal-See bis Wla­diwostok. An Siedlungsland ist die Sowjetunion reich genug, und ob die Moskauer Agrarpolitik ge­eignet ist, den Siedlungswillen des russischen Bauern wecken und damit die menschenleeren Räume im Fernen Osten aufzufüllen, ist eine Frage, die heute noch verneint werden muß.

Seite sabotieren, als eine Störung der Arbeit der Bahn und als eine grobe Verletzung der Vertragsreche der Sowjetunion an der Ostchinabahn. Die Sowjetregierung betont, daß das japanische Kriegsministerium in einem offiziellen Kommunique vom 17. August sich erlaubt hat, zu behaupten, daß die Befehle zur Organi­sation der Bahnkatastrophen und Bahnüberfälle von dem Stab der Fernöstlichen Armee ausgehen, dem das japanische Kriegsministe­rium die Leitung der Banditenbanden an der Ost­chinabahn zuschreibt. Vermittelt werden diese Be­fehle angeblich durch irgendeine Stelle der Orga­nisation der russischen Bahnbeamten, die überhaupt gar nicht existiert. Diese Behauptungen des japa­nischen Kriegsministeriums werden begleitet mit aggressiven Ausfällen gegen die Sowjetunion.

Die japanische Regierung wird zugeben, daß die letzten Ausschreibungen auf der Ostchinabahn, die sich immer mehr verstärken, von den aggressi­ven Bestrebungen bestimmter japani­scher Kreise zeugen. Die Sowjetregierung ist überzeugt, daß die oben erwähnten Maßnahmen den mandschurischen Behörden und der mandschurischen Regierung zuzuschreiben sind, und hat mich beauftragt. Ihnen, Herr Mini­ster, einen Protest zu überreichen. Die Sowjet­regierung nimmt an, daß die japanische Regierung die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen wird.

Genehmigen Sie ... usw.

(Gez.) Jurenew."

Zu den vielen Sorgenkindern des Fernen Ostens gehört nicht zuletzt die o st chinesische Eisen­bahn, um die jetzt ein neuer Streit zwi­schen der Sowjetunion und Japan ent­brannt ist. Wieder richten sich, wie schon Fahre zuvor, die Blicke aller an dem fernöstlichen Kon­flikt beteiligten Mächte nach jenem Schienenstrang, der von M a n d s ch u l i an der sowjetrussischen Grenze über Hailar, Harbin und Progranitschnaja nach Wladiwostok führt. Die Franzosen haben wenigstens in der Presse bereits für ihren neuen russischen Verbündeten Partei ergriffen, und die E n l ä n d e r hoffen, daß sowohl Sowjetrußlanv wie Japan die Dinge treiben lassen und keine Lust zur Verstärkung des neuen Konfliktes verspüren.

Worum handelt es sich diesmal bei dem neuen Streit? Die in Mandschukuo stationierte japanische Polizei behauptet, dokumentarische Beweise für eine Beteiligung d'er leitenden russischen Beamten der ostchinesischen Eisenbahn und der russischen Militärbehörden an einem Komplott gegen die Regierung von Mandschukuo zu besitzen. Sie behauptet wei­ter, engste Verbindungen zwischen hohen russischen Funktionären und den Bandenführern festgestellt zu h^aben, die die Ordnung in Mandschukuo störten und den Verkehr auf der Eisenbahn lahmlegten. In Harbin wurden 74 Russen ins Gefängnis gesteckt, von denen ein Teil in den Hungerstreik getreten ist.

Daraus hat der stellvertretende Aufsichtsratsvor­sitzende derAktien-Gesellschaft der Ostchinesischen Eisenbahn", K u z e n z o w, an alle russischen Bahn- angestellte einen Aufruf erlassen, in dem er die Versicherung abgibt, daß sämtliche Bahn­angestellte unter dem Schutze der Sowjet­union ständen und keine Sorge über das Schick- fal der Bahn oder ihre eigene Stellung zu haben brauchten. Die sowjetrussischen Vertei- digungsgrenzen seien inzwischen voll­kommen fertiggestellt. Sowjetrußland werde es a b l e h n e n, die Ostchinesische Bahn für ein Linsengericht zu verkaufen, auch dann, wenn Japan und ll^andschukuo Gewalt anwenden wollten. Der Aufruf betont schließlich, daß Japans Rüstungen zwar allgemeine Besorgnis auslösten, daß aber militärische Sachverständige der Meinung wären, daß diese Rüstungen Japan nicht in den Stand fetzten, die kritischen Jahre 1935 und 1936 zu über­winden. Wenn Japan dennoch ben Frieden im Stil­len Ozean stören wollte, so würdeeine dritte Macht, ein treuer Freund des Roten Bundes" eingreifen.

Eine so unverblümte Sprache haben die Sowjet­russen seit langem nicht geführt. Selbstverständlich braucht das Säbelgerasfel nicht gleich Krieg zu be­deuten. Und es wäre leicht denkbar, daß Moskau den Kriegseifer seiner fernöstlichen Generale zügeln würde, wenn auch auf japanischer bzw. mandschu­rischer Seite E n t g e g e n k o mm e n gezeigt würde. Weit ernster wäre nur dann die Lage zu beurteilen, wenn sich die Meldung bewahrheiten sollte, daß das mandschurische Kabinett beschlossen hätte, a l l e rus­sischen Angestellten der Bahn zu ent­lassen. Dann nämlich läge ein glatter Rechtsbruch und eine unmißverständliche Provokation vor.

Wie ist die Rechtslage? Auch nach dem Protokoll von Chabarowsk, das den russisch-chinesischen Kon­flikt von 1929, bet dem der Oberstkommandierende derBesonderen fernöstlichen Armee", General Blücher, mit Waffengewalt eingegriffen hatte, haben die im Jahre 1924 in Peking und Mukden ab­geschlossenen Verträge zwischen Sowjet- ruß land und China ihre Gültigkeit. Um so mehr, als auch die Regierung von Mand­schukuo mit der Note vom März 1932 die Rechtsgültigkeit ausdrücklich bestätigt hatte. Die Verträge von 1924 erklärten die ostchinesische Eisen­bahn zu einem rein geschäftlichen g e - meinsamen Unternehmen Sowjetruß­lands und Chinas. Die Frist der russischen Bahnkonzession wurde von 80 auf 60 Jahre herab­gesetzt. Danach muß die Bahn 1963 unentgeldltch in den Besitz Chinas übergehen. Außerdem ist in beiden Verträgen China das Recht zugebilligt, die Bahn jederzeit, jedoch nur mit rein chine­sischem Kapital aufzukaufen.

Faktisch sind allerdings die Verträge von Mukden und Peking überholt, da ja inzwischen das neue Kaiserreich Mandschukuo an die Stelle Chinas getreten ist. Mandschukuo aber verfügt über kein eigenes Kapital, könnte also die Anteile an der ostchinesischen Bahn nur mit japanischem Geld aufkaufen. Das würde aber wiederum gegen die Bedingungen der Verträge verstoßen. Diese Verträge sichern den Russen außerdem ein Über­gewicht bei der gemeinsamen Bahnverwaltung in­sofern, als die russischen Vertreter in allen wichtigen technischen und finanziellen Fragen die entscheidende Stimme haben.

Der Streit um die Ostchina-Bahn war solange nicht besorgniserregend, solange er auf dem Rücken des ohnmächtigen China ausgetragen werden konnte. Mit der Gründung von Mandschukuo war dies glückliche Verhältnis verstört, da der neue Staat ausgesprochen japanische Interessen ver­tritt und Die Ausmerzung aller nichtjapanischen po­litischen und wirtschaftlichen Einflüsse in der Man- ichurei fordert. Die neue Regierung will die Ab- 'ängigkeit von Moskau beseitigt wissen. Gegen eine Teilnahme der Russen an der Verwaltung und

an den Gewinnen der Bahn hat sie grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn die Ostchinesische Bahn auf ihre Sonderstellung verzichtet und sich vollkom­men dem von der südmandschurischen Bahn ge­leiteten System anschließt. Die Ostchina-Bahn ist ja noch mehr als eine reine Eisenbahngesellschaft. Sie ist ein weitverzweigtcH Millionen-Unternehmen mit riesigen Waldkonzessionen, Kohlengruben, Grund­eigentum und manchen allerdings zum Teil schon erloschenen Vorrechten und Privilegien. Auch daß auf der Ostchinesischen Bahn eine eigene Währung, der Goldrubel gilt, ist der Regierung von Mand­schukuo ein Stein des Anstoßes. Bei einem wirk­lichen günstigen Angebot wären die Sowjetrussen wohl geneigt, die Anteile an der Bahn zu ver­kaufen. Sie haben diese Bereitwilligkeit wieder­holt erklärt. Viel Gewinn wirft die Bahn ohnehin nicht mehr ab, seitdem im Frühjahr 1933 die neue Bahn st recke von Hulan nach Hailun vol­lendet wurde und damit eine Verbindung zu der unter japanischer Kontrolle stehenden Normal-Spur- Bahn ermöglichte. Auch auf dem Wege der 23 er»

Moskau, 24. Aug. (DNB.) Auf Veranlassung der Sowjetregierung überreichte der sowjetrussische bevollmächtigte Vertreter in Tokio, Jurenew, dem japanischen Außenminister H i r o t a eine Note folgenden Inhalts:

Herr Minister! Am 12., 13. und 14. August wurden auf der östlichen Strecke der Ostchina-Bahn 19 Bahnbeamte, russische Staatsan­gehörige, verhaftet. Diese Verhaftungen haben die östliche Strecke der Bahn der führen­den Beamten beraubt, wodurch die weitere Arbeit der Bahn in Frage gestellt wird. Um diese gesetzwidrigen und grundlosen Verhaftungen zu rechtfertigen, werden die verhafteten Beamten be­schuldigt, Ueberfälle auf japanische Militär­missionen und Eisenbahnzüge, Eisenbahnkata- strophen und Beraubungen sowie Mord­anschläge und Entführungen von Beamten und deren Familienmitgliedern organisiert zu haben. Diese Beschuldigungen werden unterstützt durch das japanische Kriegsministerium und durch Vertreter des japanischen Außenministeriums. Abgesehen von den Verhaftungen und von der sinnlosen Beschuldi­gung der Verhafteten haben die japanisch-man­dschurischen Behörden Beschuldigungen ausgespro­chen gegen offizielle Behörden und Vertretungen der Sowjetunion in der Mandschurei.

Die Sowjetregierung betrachtet alle diese Maß­nahmen, die tatsächlich die mandschurisch-japanisch- russischen Besprechungen über den Ver­kauf der Bahn von mandschurisch-japanischer

Tokio, 24. Aug. (DNB.) Die gesamte japa- panifche Presse ist über den Ton der sowjetrussischen Note sehr erregt und erklärt, der Inhalt dieser Note sei ein Beweis für die versuche, die Verant­wortung für die letzten Ereignisse an der chinesischen Ostbahn auf mandschurische und japanische amtliche Stellen a b z u w ä l z e n. Die Beweggründe für die sowjetrussifche Note würden von den amtlichen japanischen Stellen eingehend geprüft werden. Die Blatter sind sich darüber einig, daß die japanische Antwortnote nicht weniger scharf gehalten sein dürfe als die sowjetrussische Note.

Nach Berichten aus Schanghai soll Japan die Ab­sicht haben, 30 Kriegsschiffe nach Dairen und 7 0 Bombenflugzeuge nach Ehar- bin zu entsenden. Die Maßnahme wird mit der neuerlichen gespannten Lage an der mandschu­risch-sowjetrussischen Grenze in Zusammenhang ge­bracht. Von der japanischen Gesandtschaft in Schang­hai wird die beabsichtigte Entsendung der Kriegs­schiffe und Bombenflugzeuge nicht in Abrede gestellt, jedoch dahingehend abgeschwacht, daß es sich möglicherweise um Maßnahmen im Nahmen der bevorstehenden kombinierten Land-, Luft- undSeemanöver handele, die im Raume Dai- ren-Schanhaikwan stattfinden sollen. Meder Ruß­land noch Japan seien zum Kriege bereit.

Ein weiterer noch unbestätigter Bericht besagt, daß das amerikanische Flaggschiff Augusta" mit zwei Zerstörern auf einen plötz­lichen Befehl hin von Tsingtau nach Dairen in See gegangen sei. *

Es ist sicher mehr als nur ein interessanter Zu­fall, daß die Zuspitzung der Lage im Fernen Osten mit der Eröffnung der 15. Völkerbunds­versammlung zeitlich zusammenfällt. Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß der Räte-Union

durch die Aussicht auf baldige Aufnahme in den Schoß der Völkerliga die Absendung der Protest­note an Japan erheblich erleichtert worden ist. Die Ausnahme der Räterepublik steht zwar nicht aus­drücklich auf der Genfer Tagesordnung, aber jeder­mann weih, daß diese Frage den ganzen Tagungs­ablauf beherrschen wird. Sie ist die Voraussetzung für den Abschluß des geplanten O st p a k t e s, der unter französischer Oberleitung nicht nur die Ein­kreisung Deutschlands, sondern auch die Siche­rung der russischen We st grenze be­zweckt, und sie ermöglicht damit erst die scharfe Sprache, die Moskau jetzt gegen Tokio führt.

Aber ist der Schuß nicht doch zu früh losgegan­gen? Die Hindernisse, die dem Einzug der Sowjet­republik in den Völkerbundspalast wie der Ver­wirklichung des Ostpaktes gegenüberstehen, sind noch immer nicht weggeräumt. Japan ist von diesen Schwierigkeiten offenbar genau unterrichtet, denn es hat nicht gezögert, den russischen Protest ener­gisch zurückzuweisen, und gleichzeitig die Ankündi­gung zugelassen, daß es dreißig Kriegsschiffe und siebzig Bombenflugzeuge in die Mandschurei schicken werde, um dortManöver" zu veranstalten. Das ist eine nicht mißzuverstehende Warnung und ein Zeichen, daß man in Tokio keinesfalls gewillt ist, sich bei der völligen Ausrottung aller nichtjapani­schen Einflüsse in Mandschukuo irgendwie stören zu lassen.

Ob die Moskauer Regierung ihren Rückzug im Fernen Osten trotz des drohenden Prestigeverlustes fortsetzen wird? Zwar hat sie etwas von einer ge­heimnisvollen dritten Großmacht verlauten lassen, die im Kriegsfälle unbedingt auf russischer Seite stehen würde, aber auch die Japaner sind inzwischen nicht müßig gewesen. Trotzdem die Nach- richt von einer englischen-japanischen Allianz scharf dementiert wurde, dürfte dennoch die Neutralität Großbritanniens im Falle einer russisch-japanischen Auseinandersetzung feststehen, während die USA. die Anregung eines japanisch-amerikanischen Nicht­angriffspaktes abgelehnt haben sollen.

Treue um Treue!

Nicht lange nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hat Adolf Hitler als Grundsatz der neuen Staatsführung den Willen verkündet, unbeschadet der ihm durch den Reichstagsbeschluß vom 23. März 1933 für vier Jahre erteilten Voll» macht alljährlich durch eine Volksbefragung die Zustimmung des Volkes zu feiner Politik einzu­holen. Nur auf dem Boden eines immer wieder erneuerten und vor aller Welt bestätigten Ver­trauensverhältnisses zwischen Volk und Führung wachsen die Kräfte, die einen autoritär geleiteten Staat tragen. So war der Beschluß der Reichs­regierung, Völkerbund und Abrüstungskonferenz zu verlassen, als der Entschluß zu einem grund­sätzlich Neuen im außenpolitischen Kurs Deutschlands der Entscheidung des Volkes unterbreitet worden.

Saarländer!

Meldet Euch zum 30. August.

Und der gleichen Erkenntnis von der Notwendig­keit, immer wieder das Volk teilhaben zu lassen an der Gestaltung seiner politischen Geschicke und da­mit die Verbindung von Volk und Führung immer wieder neu zu knüpfen, entsprang der Wunsch des Führers, auch die Erweiterung seiner Vollmachten nach dem Heimgang des Feldmarschall-Reichspräsi­denten dem Votum einer Volksbefragung zu unter­werfen.Ich will, daß die vom Kabinett beschlossene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung meiner Person und damit des Reichskanzleramtes an sich mit den Funktionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrückliche Sanktion des deutschen Volkes erhält." Die restlose Verwirklichung des Führer­gedankens durch die Vereinigung der beiden Aemter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in einer Person und damit der bislang bedeutsamste Schritt zu einer verfassungsrechtlichen Neuordnung des Reiches sollte ebenso wie im vergangenen Jahre die entscheidende außenpolitische Wende durch das Volk ausdrücklich als sein Wille bestätigt werden. Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede Staatsgewalt vom Volk ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß", hatte der Führer daher die Volksbefragung angeordnet, die an jenem denkwürdigen 19. August das Treuebekenntnis eines Volkes zu feinem leiten­den Staatsmann brachte, wie es auch in der Ge­schichte anderer großer Völker beispiellos ist.

Der Glaube an die Kraft der Persönlichkeit, der aus der kleinen Kämpferschar der ersten Jahre jene Tausende und Millionen machte, mit denen der Nationalsozialismus von Sieg zu Sieg schritt, die­ser unerschütterliche Glaube an Adolf Hitler hat ein ganzes Volk ergriffen. Ein ganzes Volk bekennt sich zu seiner Führung und überträgt ihm eine Machtfülle, wie sie weder tatsächlich, noch moralisch irgend einem andern leitenden Staatsmann der Welt, sei er Monarch, sei er Präsident, zu eigen ist. Aber nirgends im weiten Erdenrund vermag auch ein anderer Staatsmann als Adolf Hitler auf eine so gewaltige Mehrheit seines Volkes hinzuweisen, die ihm diese Machtfülle ausdrücklich übertragen hat. Der Führer hat bei der Uebernabme der Befugnisse des Reichspräsidenten erklärt, daß er den Titel eines Reichspräsidenten für seine Person ablehne, da die Größe des verewigten Feldmarschalls diesem Titel eine einmalige Bedeutung gegeben habe. Er hat daher den Reichsinnenminister veranlaßt, dafür zu sorgen, daß er selber wie bisher nur als Führer und Reichskanzler" angesprochen werde. Der TitelReichspräsident" ist also mit dem Hin­scheiden Hindenburgs erloschen, er bleibt das alleinige Ehrenrecht des toten Marschalls. Aber das ändert natürlich nichts daran, daß der Führer und Reichs­kanzler die verfassungsmäßigen Befugnisse des Reichspräsidenten übernommen hat und ausübt. Als Staatsoberhaupt vertritt der Führer das Reich völkerrechtlich, er beglaubigt und empfängt die diplomatischen Vertreter der fremden Mächte, gibt im Namen des Reiches bindende Erklärungen andern Staaten gegenüber ab und schließt Bünd­nisse und Verträge. Kriegserklärungen und Frie­densschlüsse erfolgen ebenfalls durch den Führer in seiner Doppeleigenschaft als Staatsoberhaupt und Chef der Regierung. Der Führer und Reichskanzler ernennt und entläßt ferner Reichsbeamte und Offi­ziere und hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches. Er hat auch das Begnadi­gungsrecht.

Der einst so viel umstrittene Artikel 48 der Reichsverfassung gibt ihm auch noch wesentliche innerpolitische Machtbefugnisse wie die Außerkraft­setzung verfassungsmäßig gewährleisteter Grund­rechte und die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Hilfe der bewaffneten Macht, schließlich die Reichsexekution gegen ein Land, das feinen ihm obliegenden Pflichten nicht nachkommt. Die Aufzählung dieser Sonder-Rechts kann man heute nicht mehr ohne ein Lächeln lesen, und doch sind erst wenige Jahre vergangen seit der Zeit, wo ohne den Artikel 48 ein Regieren in Deutschland überhaupt unmöglich zu sein schien. Aus der parlamentarischen Anarchie, in die durch die Eigensucht und die Kurzsichtigkeit der Parteien das politische Leben in Deutschland zu versinken drohte, führte die Brücke über den Artikel 48 zum autoritären Staat, aber die Verbindung von Voll und Staatsführung gelang nicht. Erst Adolf Hiller als Führer der Volksbewegung des Nationalsozia­lismus schuf die Voraussetzungen für eine aus dem Willen des Volkes geborene und vom Vertrauen