Nr. 198 Erster Blatt
184. Zahrgang
Samstag, 25. August 1934
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Zuspitzung des russisch-japanischen Konflikts um die Ostchinabahn.
Moskau protestiert gegen die Verhaftung von leitenden russischen Bahnbeamten.
Scharfe russische Protestnote.
Erregter Widerhall in Japan.
Entsendung von Kriegsschiffen und Klugzeugen zu „Manövern" in die mandschurischen Gewässer.
schiffung auf dem Sungari gelang es dem großen japanischen Transportunternehmen, der Ko- kusai Uniu Kabusiki Kaisha, große Gütermengen der Ostbahn zu entreißen. Ist erst einmal die Bahn fertiggestellt, die Harbin mit der Kiring-Korea-Bahn verbinden soll, so werden der Ostchinesischen Eisenbahn noch größere Gütermengen entzogen werden.
Aber längst ist die Frage der Ostchina-Bahn keine reine Geschäftsangelegenheit mehr. Sie ist eine Frage des Prestiges. Gibt die Sowjetunion die Ostchina-Bahn auf, so liquidiert sie in der Mandschurei ebenso das politische Erbe des Zarenreiches wie kurz nach dem Kriege in Persien. Die Mandschurei ist für die Sowjetunion allerdings kein lebensnotwendiges Gebiet, ebensowenig wie das gesamte fernöstliche Gebiet vom Baikal-See bis Wladiwostok. An Siedlungsland ist die Sowjetunion reich genug, und ob die Moskauer Agrarpolitik geeignet ist, den Siedlungswillen des russischen Bauern zü wecken und damit die menschenleeren Räume im Fernen Osten aufzufüllen, ist eine Frage, die heute noch verneint werden muß.
Seite sabotieren, als eine Störung der Arbeit der Bahn und als eine grobe Verletzung der Vertragsreche der Sowjetunion an der Ostchinabahn. Die Sowjetregierung betont, daß das japanische Kriegsministerium in einem offiziellen Kommunique vom 17. August sich erlaubt hat, zu behaupten, daß die Befehle zur Organisation der Bahnkatastrophen und Bahnüberfälle von dem Stab der Fernöstlichen Armee ausgehen, dem das japanische Kriegsministerium die Leitung der Banditenbanden an der Ostchinabahn zuschreibt. Vermittelt werden diese Befehle angeblich durch irgendeine Stelle der Organisation der russischen Bahnbeamten, die überhaupt gar nicht existiert. Diese Behauptungen des japanischen Kriegsministeriums werden begleitet mit aggressiven Ausfällen gegen die Sowjetunion.
Die japanische Regierung wird zugeben, daß die letzten Ausschreibungen auf der Ostchinabahn, die sich immer mehr verstärken, von den aggressiven Bestrebungen bestimmter japanischer Kreise zeugen. Die Sowjetregierung ist überzeugt, daß die oben erwähnten Maßnahmen den mandschurischen Behörden und der mandschurischen Regierung zuzuschreiben sind, und hat mich beauftragt. Ihnen, Herr Minister, einen Protest zu überreichen. Die Sowjetregierung nimmt an, daß die japanische Regierung die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen wird.
Genehmigen Sie ... usw.
(Gez.) Jurenew."
Zu den vielen Sorgenkindern des Fernen Ostens gehört nicht zuletzt die o st chinesische Eisenbahn, um die jetzt ein neuer Streit zwischen der Sowjetunion und Japan entbrannt ist. Wieder richten sich, wie schon Fahre zuvor, die Blicke aller an dem fernöstlichen Konflikt beteiligten Mächte nach jenem Schienenstrang, der von M a n d s ch u l i an der sowjetrussischen Grenze über Hailar, Harbin und Progranitschnaja nach Wladiwostok führt. Die Franzosen haben wenigstens in der Presse bereits für ihren neuen russischen Verbündeten Partei ergriffen, und die E n l ä n d e r hoffen, daß sowohl Sowjetrußlanv wie Japan die Dinge treiben lassen und keine Lust zur Verstärkung des neuen Konfliktes verspüren.
Worum handelt es sich diesmal bei dem neuen Streit? Die in Mandschukuo stationierte japanische Polizei behauptet, dokumentarische Beweise für eine Beteiligung d'er leitenden russischen Beamten der ostchinesischen Eisenbahn und der russischen Militärbehörden an einem Komplott gegen die Regierung von Mandschukuo zu besitzen. Sie behauptet weiter, engste Verbindungen zwischen hohen russischen Funktionären und den Bandenführern festgestellt zu h^aben, die die Ordnung in Mandschukuo störten und den Verkehr auf der Eisenbahn lahmlegten. In Harbin wurden 74 Russen ins Gefängnis gesteckt, von denen ein Teil in den Hungerstreik getreten ist.
Daraus hat der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der „Aktien-Gesellschaft der Ostchinesischen Eisenbahn", K u z e n z o w, an alle russischen Bahn- angestellte einen Aufruf erlassen, in dem er die Versicherung abgibt, daß sämtliche Bahnangestellte unter dem Schutze der Sowjetunion ständen und keine Sorge über das Schick- fal der Bahn oder ihre eigene Stellung zu haben brauchten. Die sowjetrussischen Vertei- digungsgrenzen seien inzwischen vollkommen fertiggestellt. Sowjetrußland werde es a b l e h n e n, die Ostchinesische Bahn für ein Linsengericht zu verkaufen, auch dann, wenn Japan und ll^andschukuo Gewalt anwenden wollten. Der Aufruf betont schließlich, daß Japans Rüstungen zwar allgemeine Besorgnis auslösten, daß aber militärische Sachverständige der Meinung wären, daß diese Rüstungen Japan nicht in den Stand fetzten, die kritischen Jahre 1935 und 1936 zu überwinden. Wenn Japan dennoch ben Frieden im Stillen Ozean stören wollte, so würde „eine dritte Macht, ein treuer Freund des Roten Bundes" eingreifen.
Eine so unverblümte Sprache haben die Sowjetrussen seit langem nicht geführt. Selbstverständlich braucht das Säbelgerasfel nicht gleich Krieg zu bedeuten. Und es wäre leicht denkbar, daß Moskau den Kriegseifer seiner fernöstlichen Generale zügeln würde, wenn auch auf japanischer bzw. mandschurischer Seite E n t g e g e n k o mm e n gezeigt würde. Weit ernster wäre nur dann die Lage zu beurteilen, wenn sich die Meldung bewahrheiten sollte, daß das mandschurische Kabinett beschlossen hätte, a l l e russischen Angestellten der Bahn zu entlassen. Dann nämlich läge ein glatter Rechtsbruch und eine unmißverständliche Provokation vor.
Wie ist die Rechtslage? Auch nach dem Protokoll von Chabarowsk, das den russisch-chinesischen Konflikt von 1929, bet dem der Oberstkommandierende der „Besonderen fernöstlichen Armee", General Blücher, mit Waffengewalt eingegriffen hatte, haben die im Jahre 1924 in Peking und Mukden abgeschlossenen Verträge zwischen Sowjet- ruß land und China ihre Gültigkeit. Um so mehr, als auch die Regierung von Mandschukuo mit der Note vom März 1932 die Rechtsgültigkeit ausdrücklich bestätigt hatte. Die Verträge von 1924 erklärten die ostchinesische Eisenbahn zu einem rein geschäftlichen g e - meinsamen Unternehmen Sowjetrußlands und Chinas. Die Frist der russischen Bahnkonzession wurde von 80 auf 60 Jahre herabgesetzt. Danach muß die Bahn 1963 unentgeldltch in den Besitz Chinas übergehen. Außerdem ist in beiden Verträgen China das Recht zugebilligt, die Bahn jederzeit, jedoch nur mit rein chinesischem Kapital aufzukaufen.
Faktisch sind allerdings die Verträge von Mukden und Peking überholt, da ja inzwischen das neue Kaiserreich Mandschukuo an die Stelle Chinas getreten ist. Mandschukuo aber verfügt über kein eigenes Kapital, könnte also die Anteile an der ostchinesischen Bahn nur mit japanischem Geld aufkaufen. Das würde aber wiederum gegen die Bedingungen der Verträge verstoßen. Diese Verträge sichern den Russen außerdem ein Übergewicht bei der gemeinsamen Bahnverwaltung insofern, als die russischen Vertreter in allen wichtigen technischen und finanziellen Fragen die entscheidende Stimme haben.
Der Streit um die Ostchina-Bahn war solange nicht besorgniserregend, solange er auf dem Rücken des ohnmächtigen China ausgetragen werden konnte. Mit der Gründung von Mandschukuo war dies glückliche Verhältnis verstört, da der neue Staat ausgesprochen japanische Interessen vertritt und Die Ausmerzung aller nichtjapanischen politischen und wirtschaftlichen Einflüsse in der Man- ichurei fordert. Die neue Regierung will die Ab- 'ängigkeit von Moskau beseitigt wissen. Gegen eine Teilnahme der Russen an der Verwaltung und
an den Gewinnen der Bahn hat sie grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn die Ostchinesische Bahn auf ihre Sonderstellung verzichtet und sich vollkommen dem von der südmandschurischen Bahn geleiteten System anschließt. Die Ostchina-Bahn ist ja noch mehr als eine reine Eisenbahngesellschaft. Sie ist ein weitverzweigtcH Millionen-Unternehmen mit riesigen Waldkonzessionen, Kohlengruben, Grundeigentum und manchen allerdings zum Teil schon erloschenen Vorrechten und Privilegien. Auch daß auf der Ostchinesischen Bahn eine eigene Währung, der Goldrubel gilt, ist der Regierung von Mandschukuo ein Stein des Anstoßes. Bei einem wirklichen günstigen Angebot wären die Sowjetrussen wohl geneigt, die Anteile an der Bahn zu verkaufen. Sie haben diese Bereitwilligkeit wiederholt erklärt. Viel Gewinn wirft die Bahn ohnehin nicht mehr ab, seitdem im Frühjahr 1933 die neue Bahn st recke von Hulan nach Hailun vollendet wurde und damit eine Verbindung zu der unter japanischer Kontrolle stehenden Normal-Spur- Bahn ermöglichte. Auch auf dem Wege der 23 er»
Moskau, 24. Aug. (DNB.) Auf Veranlassung der Sowjetregierung überreichte der sowjetrussische bevollmächtigte Vertreter in Tokio, Jurenew, dem japanischen Außenminister H i r o t a eine Note folgenden Inhalts:
„Herr Minister! Am 12., 13. und 14. August wurden auf der östlichen Strecke der Ostchina-Bahn 19 Bahnbeamte, russische Staatsangehörige, verhaftet. Diese Verhaftungen haben die östliche Strecke der Bahn der führenden Beamten beraubt, wodurch die weitere Arbeit der Bahn in Frage gestellt wird. Um diese gesetzwidrigen und grundlosen Verhaftungen zu rechtfertigen, werden die verhafteten Beamten beschuldigt, Ueberfälle auf japanische Militärmissionen und Eisenbahnzüge, Eisenbahnkata- strophen und Beraubungen sowie Mordanschläge und Entführungen von Beamten und deren Familienmitgliedern organisiert zu haben. Diese Beschuldigungen werden unterstützt durch das japanische Kriegsministerium und durch Vertreter des japanischen Außenministeriums. Abgesehen von den Verhaftungen und von der sinnlosen Beschuldigung der Verhafteten haben die japanisch-mandschurischen Behörden Beschuldigungen ausgesprochen gegen offizielle Behörden und Vertretungen der Sowjetunion in der Mandschurei.
Die Sowjetregierung betrachtet alle diese Maßnahmen, die tatsächlich die mandschurisch-japanisch- russischen Besprechungen über den Verkauf der Bahn von mandschurisch-japanischer
Tokio, 24. Aug. (DNB.) Die gesamte japa- panifche Presse ist über den Ton der sowjetrussischen Note sehr erregt und erklärt, der Inhalt dieser Note sei ein Beweis für die versuche, die Verantwortung für die letzten Ereignisse an der chinesischen Ostbahn auf mandschurische und japanische amtliche Stellen a b z u w ä l z e n. Die Beweggründe für die sowjetrussifche Note würden von den amtlichen japanischen Stellen eingehend geprüft werden. Die Blatter sind sich darüber einig, daß die japanische Antwortnote nicht weniger scharf gehalten sein dürfe als die sowjetrussische Note.
Nach Berichten aus Schanghai soll Japan die Absicht haben, 30 Kriegsschiffe nach Dairen und 7 0 Bombenflugzeuge nach Ehar- bin zu entsenden. Die Maßnahme wird mit der neuerlichen gespannten Lage an der mandschurisch-sowjetrussischen Grenze in Zusammenhang gebracht. Von der japanischen Gesandtschaft in Schanghai wird die beabsichtigte Entsendung der Kriegsschiffe und Bombenflugzeuge nicht in Abrede gestellt, jedoch dahingehend abgeschwacht, daß es sich möglicherweise um Maßnahmen im Nahmen der bevorstehenden kombinierten Land-, Luft- undSeemanöver handele, die im Raume Dai- ren-Schanhaikwan stattfinden sollen. Meder Rußland noch Japan seien zum Kriege bereit.
Ein weiterer noch unbestätigter Bericht besagt, daß das amerikanische Flaggschiff „Augusta" mit zwei Zerstörern auf einen plötzlichen Befehl hin von Tsingtau nach Dairen in See gegangen sei. *
Es ist sicher mehr als nur ein interessanter Zufall, daß die Zuspitzung der Lage im Fernen Osten mit der Eröffnung der 15. Völkerbundsversammlung zeitlich zusammenfällt. Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß der Räte-Union
durch die Aussicht auf baldige Aufnahme in den Schoß der Völkerliga die Absendung der Protestnote an Japan erheblich erleichtert worden ist. Die Ausnahme der Räterepublik steht zwar nicht ausdrücklich auf der Genfer Tagesordnung, aber jedermann weih, daß diese Frage den ganzen Tagungsablauf beherrschen wird. Sie ist die Voraussetzung für den Abschluß des geplanten O st p a k t e s, der unter französischer Oberleitung nicht nur die Einkreisung Deutschlands, sondern auch die Sicherung der russischen We st grenze bezweckt, und sie ermöglicht damit erst die scharfe Sprache, die Moskau jetzt gegen Tokio führt.
Aber ist der Schuß nicht doch zu früh losgegangen? Die Hindernisse, die dem Einzug der Sowjetrepublik in den Völkerbundspalast wie der Verwirklichung des Ostpaktes gegenüberstehen, sind noch immer nicht weggeräumt. Japan ist von diesen Schwierigkeiten offenbar genau unterrichtet, denn es hat nicht gezögert, den russischen Protest energisch zurückzuweisen, und gleichzeitig die Ankündigung zugelassen, daß es dreißig Kriegsschiffe und siebzig Bombenflugzeuge in die Mandschurei schicken werde, um dort „Manöver" zu veranstalten. Das ist eine nicht mißzuverstehende Warnung und ein Zeichen, daß man in Tokio keinesfalls gewillt ist, sich bei der völligen Ausrottung aller nichtjapanischen Einflüsse in Mandschukuo irgendwie stören zu lassen.
Ob die Moskauer Regierung ihren Rückzug im Fernen Osten trotz des drohenden Prestigeverlustes fortsetzen wird? Zwar hat sie etwas von einer geheimnisvollen dritten Großmacht verlauten lassen, die im Kriegsfälle unbedingt auf russischer Seite stehen würde, aber auch die Japaner sind inzwischen nicht müßig gewesen. Trotzdem die Nach- richt von einer englischen-japanischen Allianz scharf dementiert wurde, dürfte dennoch die Neutralität Großbritanniens im Falle einer russisch-japanischen Auseinandersetzung feststehen, während die USA. die Anregung eines japanisch-amerikanischen Nichtangriffspaktes abgelehnt haben sollen.
Treue um Treue!
Nicht lange nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus hat Adolf Hitler als Grundsatz der neuen Staatsführung den Willen verkündet, unbeschadet der ihm durch den Reichstagsbeschluß vom 23. März 1933 für vier Jahre erteilten Voll» macht alljährlich durch eine Volksbefragung die Zustimmung des Volkes zu feiner Politik einzuholen. Nur auf dem Boden eines immer wieder erneuerten und vor aller Welt bestätigten Vertrauensverhältnisses zwischen Volk und Führung wachsen die Kräfte, die einen autoritär geleiteten Staat tragen. So war der Beschluß der Reichsregierung, Völkerbund und Abrüstungskonferenz zu verlassen, als der Entschluß zu einem grundsätzlich Neuen im außenpolitischen Kurs Deutschlands der Entscheidung des Volkes unterbreitet worden.
Saarländer!
Meldet Euch zum 30. August.
Und der gleichen Erkenntnis von der Notwendigkeit, immer wieder das Volk teilhaben zu lassen an der Gestaltung seiner politischen Geschicke und damit die Verbindung von Volk und Führung immer wieder neu zu knüpfen, entsprang der Wunsch des Führers, auch die Erweiterung seiner Vollmachten nach dem Heimgang des Feldmarschall-Reichspräsidenten dem Votum einer Volksbefragung zu unterwerfen. „Ich will, daß die vom Kabinett beschlossene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung meiner Person und damit des Reichskanzleramtes an sich mit den Funktionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrückliche Sanktion des deutschen Volkes erhält." Die restlose Verwirklichung des Führergedankens durch die Vereinigung der beiden Aemter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in einer Person und damit der bislang bedeutsamste Schritt zu einer verfassungsrechtlichen Neuordnung des Reiches sollte ebenso wie im vergangenen Jahre die entscheidende außenpolitische Wende durch das Volk ausdrücklich als sein Wille bestätigt werden. „Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede Staatsgewalt vom Volk ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß", hatte der Führer daher die Volksbefragung angeordnet, die an jenem denkwürdigen 19. August das Treuebekenntnis eines Volkes zu feinem leitenden Staatsmann brachte, wie es auch in der Geschichte anderer großer Völker beispiellos ist.
Der Glaube an die Kraft der Persönlichkeit, der aus der kleinen Kämpferschar der ersten Jahre jene Tausende und Millionen machte, mit denen der Nationalsozialismus von Sieg zu Sieg schritt, dieser unerschütterliche Glaube an Adolf Hitler hat ein ganzes Volk ergriffen. Ein ganzes Volk bekennt sich zu seiner Führung und überträgt ihm eine Machtfülle, wie sie weder tatsächlich, noch moralisch irgend einem andern leitenden Staatsmann der Welt, sei er Monarch, sei er Präsident, zu eigen ist. Aber nirgends im weiten Erdenrund vermag auch ein anderer Staatsmann als Adolf Hitler auf eine so gewaltige Mehrheit seines Volkes hinzuweisen, die ihm diese Machtfülle ausdrücklich übertragen hat. Der Führer hat bei der Uebernabme der Befugnisse des Reichspräsidenten erklärt, daß er den Titel eines Reichspräsidenten für seine Person ablehne, da die Größe des verewigten Feldmarschalls diesem Titel eine einmalige Bedeutung gegeben habe. Er hat daher den Reichsinnenminister veranlaßt, dafür zu sorgen, daß er selber wie bisher nur als „Führer und Reichskanzler" angesprochen werde. Der Titel „Reichspräsident" ist also mit dem Hinscheiden Hindenburgs erloschen, er bleibt das alleinige Ehrenrecht des toten Marschalls. Aber das ändert natürlich nichts daran, daß der Führer und Reichskanzler die verfassungsmäßigen Befugnisse des Reichspräsidenten übernommen hat und ausübt. Als Staatsoberhaupt vertritt der Führer das Reich völkerrechtlich, er beglaubigt und empfängt die diplomatischen Vertreter der fremden Mächte, gibt im Namen des Reiches bindende Erklärungen andern Staaten gegenüber ab und schließt Bündnisse und Verträge. Kriegserklärungen und Friedensschlüsse erfolgen ebenfalls durch den Führer in seiner Doppeleigenschaft als Staatsoberhaupt und Chef der Regierung. Der Führer und Reichskanzler ernennt und entläßt ferner Reichsbeamte und Offiziere und hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches. Er hat auch das Begnadigungsrecht.
Der einst so viel umstrittene Artikel 48 der Reichsverfassung gibt ihm auch noch wesentliche innerpolitische Machtbefugnisse wie die Außerkraftsetzung verfassungsmäßig gewährleisteter Grundrechte und die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Hilfe der bewaffneten Macht, schließlich die Reichsexekution gegen ein Land, das feinen ihm obliegenden Pflichten nicht nachkommt. Die Aufzählung dieser Sonder-Rechts kann man heute nicht mehr ohne ein Lächeln lesen, und doch sind erst wenige Jahre vergangen seit der Zeit, wo ohne den Artikel 48 ein Regieren in Deutschland überhaupt unmöglich zu sein schien. Aus der parlamentarischen Anarchie, in die durch die Eigensucht und die Kurzsichtigkeit der Parteien das politische Leben in Deutschland zu versinken drohte, führte die Brücke über den Artikel 48 zum autoritären Staat, aber die Verbindung von Voll und Staatsführung gelang nicht. Erst Adolf Hiller als Führer der Volksbewegung des Nationalsozialismus schuf die Voraussetzungen für eine aus dem Willen des Volkes geborene und vom Vertrauen


