tisch. Bring Las ganze Ding her, es muß noch Spiritus krin sein . . /'

Während man an das schwierige Geschäft des Umfüllens ging, klingelte es abermals, und wieder an der Hintertür. Traute schob das gekaufte Zigarrenetui unter die Serviette aus dem Platz Maxens und setzte sich dünn mit bescheidener Miene auf das Sofa.

Diesmal aber war es wirklich der Erwartete. Traute vernahm schon seine tiefe, immer etwas befehlend klingende Stimme im Erkerzimmer.

Tausendmal pardon," hörte sie ihn zu Tini sagen, es ist mir selber unlieb, daß ich so unkorrekt vorgehe, aber unter den obwaltenden Verhältnissen ließ es sich nun ein» Ural nicht anders machen. Jedenfalls bin ich Ihnen nicht lange zur Last, gnädiges Fräulein."

Dann trat er ein: ein gut gewachsener junger Mann in neuem, aber schlecht sitzendem Zivilanzug.

(Fortsetzung folgt.)

Geschichte -es psstwesens im Grotzherzoglum Hessen,

Von M, Koehler und R. Gw l d m a n n.

7. Die Post unter Taxisscher Verwaltung 18071815.

Man darf annehmen, daß die Thurn» und Taxissche Ver­waltung nach Inkrafttreten des Postlehnsvertrags uiit allem Nach­drucke dahin strebte, Verbesserungen int Postwesen, einzuführen., Wese von der großherzoglichen Regierung eifrig unterstütztes Bemühungen scheiterten jedoch teils au den politischen Verhnltp Nissen. Fortsetzung des Krieges zwischen Deutschland und Frank­reich, teils auch an der Buntscheckigkeit der postalischen Vcr- hältnisse im Reiche.

Unter diesen Verhältnissen wußte selbst die Einrichtung der i« Vorschlag gebrachten kleinen Kurse von Lich über Hungen, Nidda nach Gedern und von Gießen über .Grünberg, Alsfeld, Lauterbach und Schlitz nach Fulda unterbleiben. Erst im Jahre 1810, als infolge eines mit Baden abgeschlossenen Vertrags der damals badische Ort Miltenberg unter hessisch« Hoheit kam, wurde seit langer Zeit wieder einmal die Anlegung eines neuen Post- rurses, und zwar Bon Miltenberg durch den Odenwald und die Bergstraße nach Darmstadt in Angriff genommen. Ties Ivar nm so notwendiger, als der Odenwald bisher fast keine Post- verbindungen gehabt hatte. Nur zwischen Frankfurt und Fürth verkehrte seit der Mitte des 18. Jahrhunderts zweimal wöchentlich eine kaiserliche Post und berührte die Orte Oberroda (b. Langen), Dieburg, Lengfeld, Erbach, Fürstenau, Michelstadt, Umstadt und Reichelsheim, Außerdem gingen neben der bereits erwähnten Erbacher Landkutsche und dem Erbacher Boten Botenposten van Babenhausen und Dieburg nach Frankfurt.

Nachdem die Verhandlungen wegen des neuen Postkurses zwischen der Großh. Ober-Post-Jnspektion und der Generaldirektian, zum Abschluß gekommen wären, genehmigte der Großherzog die Einrichtung einer reitenden Post von Miltenberg über Amorbach, Erbach, Michelstadt, Reichelsheim, Fürth, Heppenheim nach Darm­stadt. Gleichzeitig wurde auch die Einrichtung eines Postbureaus in Babenhausen genehmigt, da die reitende Post von Seligenstadt über Dieburg nach Darmstadt über Babenhausen verkehrte und in Dieburg bereits ein Postamt bestand. Zunr Postexpcditor in Babenhausen würde Philipp Rose daselbst ernannt. Die neuen Einrichtungen traten am 1. November 1811 in Wirksamkeit. In Erbach wurde Johann Mathias Glenz Posthalter. Die Pvst- ezpedition in Lengfeld und der Botengang von Dieburg nach Reichelsheim wurden aufgehoben. Dagegen tonnte die Benutzung der Privätboten, die von Erbach und Michelstadt teils nach Darm­stadt, teils,nach Frankfurt und Miltenberg gingen und fuhren und Gegenstände jeder Art beförderten, nicht verboten werden, weil die Laudespost sich nur mit der Beförderung von Briefen unb kleinen Paketen befaßte. Damit aber die.Landespost durch diese Privatboteiiverbindung nicht geschädigt werde, wurde beut Boten Seist in Michelstadt aufgegeben, bei den bisher unterhaltenen Fahrten nach Darmstadt nur Pakete, die nicht für die Briefpost geeignet waren, sowie Gelder und Pakete über ein Pfund schwer z>k befördern, sich aber der Beförderung aller Briefe und Akteil- päl'ete, die weniger als ein Pfund wogen, bei namhafter Strafe zn enthalten. Ferner wurde gestattet, daß ein Bote wie bisher, NNter denselben Bedingungen wie der Bote Skip, von Erbach nach Frankfurt ging. Damit die Boten die gegebene. Erlaubnis nicht überschritten, wurden sic unter postpolizeiliche Aufsicht gestellt.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der neuen Einrichtungen Wurde die Generaldirektion der Großh. Hess. Posten, die sich bis dahin bei der Zentratverwaltung der Taxissche» Posten in Regensburg befunden hatte, nach Frankfurt (Main) verlegt. Bayern hatte seine Posten gegen eine jährliche Entschädigung! für die dem Fürsten von Tapis bisher zngestandenen Postal-Ein- Miiste in eigene Verwaltung genommen und in Regensburg ein Königliches Ober-Postamt eingerichtet. Diese Stadt war daher zum Sitz der Gencraldirektion der Lehns poste» nicht mehr geeignet.

Eine Vermehrung der Postverbiuditugen in Oberhefscn er­folgte int Jähre 1812, als am 1. April ein täglicherKaisers französischer Gouvernements-Estasetten-Cours" zwischen Paris und Magdeburg eingerichtet Wurde. Zuerst verkehrte diese Post über Mainz-Frankfurk-Fnlda, vom 11. Juni 1812 ab aber auf be­sonderen Befehl, des französischen Kaisers über Frankfurt-Fried!-! verg-Biitzbach-Gicßen-Casfcl. Für den Estafetteudienst durften nur mannbare, int Postdienst erfahrene treue und vertrante Postillions und nur die besten Pferde verwendet werden". Tas Felleisen, das die Depeschen enthielt, wurde von Mainz über, Hattersheim! nach Frankfurt (Main) befördert. Im Stundenpaß waren alle Stationen bis Magdeburg vermerkt; Ankunft und Abgang mußten von jeder Station bescheinigt, und der Ritt ans der ganzen Strecke die Meile (= 2 Weg-Stunden) in Vz Stunde zurückgelegt werden, Ta die Postillione oft nicht auf der gewöhnlichen Heerstraße bleiben konnten, so wurde ihnen gestattet, da, wo die SliraßA steinig und überhaupt nicht gut war oder bedeutende Krümmungeir Mächte, jeden besseren und leichteren Nebenweg, der schnellen zum Ziele führte, einzuschlagen. Die Posthalter und Postillione waren für die gesicherte und unaufgehaltene Beförderung der Esta­fetten mit ihrem Leben und Vermögen haftbar. An allen zur Nachtzeit geschlossene» Orten mussten die Tore offen gehaltert werden. -

Im Jahre 1812 wurde auch die ersteErtra-Postordnnng" veröffentlicht, teilsum den mannigfaltigen Anständen und Be­schwerden abzuhelfen, die sich in Beziehung auf den Extrapoftdienstj Von feiten der Reisenden sowohl als auch der Posthalter ergeben, teils um die den Posthalter» obliegenden ^Dienstpflichten näher zn bestimmen". Sie enthielt in 35 Paragraphen genaue Vor­schriften über alle Pflichten der Posthalter,, Bestimmungen, über! die Umspann- und Beförderungszeiten, die Pferdezahl, das Sbnrtc» gelb, Schmiergeld, Trinkgeld, das Anhalten und Ausweichen unter­wegs, ferner über die Beschaffenheit der Wvstillivue und bereu Kleidung, über Gepäckbeförderung icsw. Ein Posthalter, der sich die Ueberschreitnng derExtrapost- oder Chaisentaxe" zuschulden kommen ließ, sollte von der Generaldirektion mit einerunnach!- sichtlichen Strafe von fünfzehn Gulden und im Wiederholungsfälle msl! einer erhöheten Geldstrafe belegt werden, die nach Befund der Umstände in Dienstentlassung verwandelt werden wird".Eour- [riere und Reisende, welche die Pferde übertreiben, oder mißhandeln und sie hierdurch unbrauchbar machen", müßten dem Posthalter! Nach dem Schätzungswert Ersatz leisten. Ein Auszug dieser Extra- postordmmg ist in Anlage 21 abgedruckt.

Im Jahre 1813 wurden neue Postv e rbi» d ungen nicht an­gelegt; man halte Mühe, die bisherigen Postlinien zu erhalten.,

Als die Franzosen aus Deutschland vertrieben wurden, über­trug ein gemeinschaftlicher Beschluß der ^verbündeten Machte während des Vorrückens ihrer Heere dem Fürsten von Taxis die einstweilige Verwaltung der Posten auf dem linken Rhein­ufer. Der Fürst hatte zwei Drittel der Reineinnahme, an die allgemeine Verwaltungskasse der Berbündeteu in Frankfurt ab­zuführen.

8. Zweiter Postlehnsvertrag mit Taxis.

Nach Beendigung des Krieges 18131815 hatten die Fürsten am 8. Juni 1815 die Wiener Kongreß- oder Wundesaktc, deill Deutschen Bund", errichtet. Tie Bundesakte setzte das Be>r- b leiben der Taxissche» Posten in Teuischland fest; Artikel 17, lautete:Tas Fürstliche Haus Thurn und Taxis blerbt in bart durch den Reichsbepntationshauptschluß vom 25. Februar 1803. oder spätere Verträge beftiitigte» Besitz und Genuß der Posten in den verschiedeuen Bundesstaaten, so lange als nicht etiurt durch freie Uebereiulunft anderweitige Verträge abgeschlossen wer­ben sollten. In jebem Falle werden demselben infolge des Ar­tikels 13 des erwähnten Reichsdeputationshauptschlnsies pme auf Belassung der Posten oder ans eine angemessene Eutfchädigung gegründeten Rechte und Ansprüche versichert. Tiefes soll auch da stattfinden, wo die Aushebung der Posten sect 1803 gegen den Inhalt des Reichsdeputationshauptschlusses geschehen wäre, in­sofern diese Entschädigung durch Verträge nicht schon definitiv festgesetzt worden ist." . r , r . _ ,. , . .

Durch die Wiener Kongrepakte wurde auch da» Gebiet des Großherzogtums Hessen iviedcrum gcänberr. Das Herzogtum Wcst- faleii fiel au Preußen; die Aeniter Amorbach uub Miltenberg! fielen an Bayern unb der Großherzog entsagte allen Hoheitsrechten ans Homburg. Als Entschädigung erhielt .Helfen Mainz mit Kostheim und Kastel, den Kreis Alzey (ohne den Kanton Kirchheim­bolanden) und die Kantone Worms und Pfeddersheim. Ferner erlvarb .Hessen durch Vertrug vom 30. Juni 1815 das nach dem Wiener Kongreß an den Kaiser von Oesterreich abgetretene »itrltcn- tmii Isenburg mit Offenbach. _ t , .-

Nachdem die Besitznahme diefcr Landesteile erfolgt war, wurde der Großh. Ober-Postmeister Nebel tu Darmstadt beauftragt, die tleberiiahme der Posten und deren Bereinigung mit den übrigen Posten im Gros-Herzogtum vorzubereiten (Artikel IV des Postlehns- vertrags von 1807). Als Zeitpunkt der Nebergabe. wurde der ] Juli 1816 bestimmt. Die in der nunmehr gebildeten Provinz Rhcmw'ssen bisher geltenden Gebührensätze für Briese, sowie Tür die fahrenden Posten blieben aus Allerhöchstcu Befehl in Kraft.

In Rheinhesse» bestanden 1816 folgende Pöstanstaltcn:

1. Mainz mit 1 Postmeister (von Jnngenseld), 4 Poftfetre- tären (B.ornschlägel, Anfschneider, Mittel und Nell), 1 PostftrtbmH