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Schmerzensgeld gab. — Endlich hat folgendes Histörchen angesichts der jetzigen Enttäuschung der Franzosen über das Zurückbleiben ihrer „lenkbaren" Landsleute hinter unserem Zeppelin einen pikanten, aktuellen Beigeschmack. Vor 125 Jahren, als Pilatre de Rozier und Romain mit ihrem Luftballon verunglückt waren, meinte Friedrich der Große: „Schon längst haben sich die Engländer des Meeres bemächtigt, wir Deutsche und andere befinden uns leidlich auf der Erde, den Franzosen bleibt daher nichts übrig, als in der Luft zu schweben." Was würde der alte Fritz wohl im Juli 1908 dazu sagen, daß wir seinen Geistesfreunden nun auch auf diesem Gebiete über sind? — Und was sollte Napoleon I., der doch vor 100 Jahren ernstlich den Plan erwog, in Montgolfitzren Truppen iiber den Kanal nach England zu bringen, heuer angesichts der neuen Beklemmung der Briten meinen, die sich bereits in Besorgnis vor Invasion durch die Luft und in Erwägung geeigneter Abwehrmaßnahmeu geäußert hat! E. Arnold.
* Wem gehören die Kinder? Es gibt Fälle — und es sind ihrer nicht zu wenig —, bei denen eine Trennung der Ehe ihrem Fortbestehen vorzuziehen ist. Wenn sich nun die Ehegotten darüber einigen, wem etwa vorhandene Kinder nach der Scheidung angehören sollen — ist ein solcher Vertrag gültig? Das Reichsgericht verneint die Frage. Folgender Fall zeigt das: Aus der Ehe der Parteien stammten zwei Kinder. Der Beklagten war das jüngere verblieben. Als sie sich wieder verheiratete, verlangte der Kläger die Herausgabe des Kindes und drang mit seiner Klage auch beim Reichsgericht durch, obschon die Beklagte behauptete, daß sie mit dem Kläger während des Scheidungsprozesses vereinbart habe, das jüngere Kind solle sie behalten, auch wenn, was tatsächlich eintrat, sie allein für schuldig erklärt werde. Derartige Abkommen, so entschied das Reichsgericht kürzlich, sind unwirksam. Nachj § 1631,1 des B. G- B. umfaßt die Sorge für die Person des Kindes nicht bloß das Recht, sondern anch die Pflicht, das Kind zu erziehen, und aus diese Pflicht kann nicht verzichtet werden. Der Vater würde dadurch auch in die Rechte der Kinder eingreifen, denen er u. a. eine Aussteuer geben, ein Pflichtteil hinterlassen muß. Dagegen kann er anderseits auf die Nutznießung am Kindesvermögen verzichten: denn das ist nur ein Recht. So wenig er aber irgendeinem anderen seine Kinder vorbehaltlos überlassen kann, so wenig kann er darüber mit der Mutter einen Vertrag schließen, dies um so weniger, als die Mutter nach seinem Tode nicht immer die volle elterliche Gewalt erwirbt, vielmehr das Vormundschaftsgericht ihr einen Beistand bestellen kann, und weiter, weil sie diese Gewalt wieder verliert, sobald sie sich weiter verheiratet (wie in dem vorliegenden Fall). Es geht nicht an, daß sie bei Lebzeiten des Vaters vertraglich mehr Rechte hat, als gesetzlich nach dessen Tode. UebctbieS würde man die Scheidungen geradezu befördern, wenn man eine die Eltern bindende Uebereinmnst zulassen wollte. Nach § 1635 des B. G. B. ist, wenn ein Ehegatte allein für schuldig erklärt wird, das Kind dem anderen zuzusprechen; wenn beide schuldig sind, gehört ein Sohn unter 6 Jahren oder eine Tochter der Mutter, ein Sohn über 6 Jahren dem Vater. Darüber, wer schuldig ist und wem also die Kinder in Erziehung zu geben sind, entscheidet das Prozeßgericht; eine entgegenstehende Vereinbarung der Eltern ist unwirksam. Dagegen kann das Vormundschaftsgericht aus besonderen Gründen, z. B. wenn der Vater sich dem Trünke, die Mutter einem liederlichen Lebenswandel sich hingibt, einschreiten und die Kinder auch dem schuldigen Teile überweisen; nur muß ein besonderes Interesse der Kinder vorliegen.
* Stiefels T o d u u d A u f e r st e h u n g. Von einem Geheimnis, um das sich schon viele Wissensdurstige bemüht haben, ohne es zu durchdringen, ist neuerdings der Schleier gelüftet worden, nämlich von dem Rätsel, was aus unserm Schuhwerk wird, wenn es seine Laufbahn als Fußbekleidung vollendet hat. Alle Mutmaßungen, daß es als Leder in irgendwelcher Form neue Verwendung finde, find über den Haufen geworfen, es scheint erwiesen, daß es als Leder endgültig stirbt, aber zu einem anderen und gänzlich neuem Leben aufersteht. Nicht ohne daß es vorher einen Läuterungsprozeß durchmachte, eine Art Fegefeuer, zur Strafe für seine Missetaten auf Erden, für die Qualen, die es unseren Hühneraugen bereitet hat. In kleine Stücke zerschnitten, wird es zwei Tage lang, so wird der „Franks. Ztg." geschrieben, in einer Lösung von Schwefel- Ehlorid seinem Schicksal überlassen. Dann werden die Lederstücke gewaschen, getrocknet, zu Pulver gemahlen itub mit
Schellack, Harz oder anderen klebrigen Stoffen vermischt, und diese dickbreiige Masse wird dann in Formen gegossen. Aus diesen erstehen unsere Stiefel zu neuem Leben. Nicht den Boden berühren sie mehr, nein, dem Haupt des Menschen zu dienen ist jetzt ihr Ehrgeiz, sei es als Kamm, um unser Haar zu schlichten, oder als Seitenkamm oder Spange auf der weiblichen Frisur. Auch als Knopf zu dienen, scheint ihnen ein begehrenswertes Ziel, oder als Zierrat auf dem Nipptisch in mancherlei Form. So suchen sie in ihrem zweiten Leben gut zu machen, was sie im ersten gesündigt haben. Waren sie früher dem Schmutz und Staub der Erde mehr als andere Geschöpfe zugängüch, so setzen sie jetzt ihren Stolz darein, gerade im Reinigungsprozeß sich nützlich zu erweisen. Unserer Wasche wollen sie zu größerer Klarheit und Weiße verhelfen. Jenes Pulver, zu dem die Lederstücke gemahlen werden, wird weiter noch chemisch behandelt, willig erträgt es große Hitze und allerlei Mischungen, bis es — man höre und staune — zum Wäscheblau geworden ist. So müssen wir denn bei Betrachtung unserer Stiefel unumwunden gestehen: es steckt doch mehr in ihnen, als unsere Schulweisheit sich träumen läßt.
* „Aber Mann, ,toie siehst du denn aus?!" — „Einmal und nicht wieder nach Tirol! Denk dir: Ich engagiere mir den Hiasl KTaxlhuber als Führer. Es geht alles gut, bis wir an den Berg kommen. Du weißt, daß ich für den Tiroler Dialekt eine große Schwäche habe, und so frage ich denn meinen Führer: „Wvll'it wir hier rauft, Hiasl?" — Was tut der verrückte Kerl da? Er grinst wie ein Äffe, streift sich die Mermel hoch, stürzt sich mit einem lauten „Juhu, Holdrioh" auf mich Unglücksmenschen und bearbeitet mich mit feinen Fäusten derart, daß ich bald darauf halbzerschunden liegen bleibe. — „No, hast ja nit mit g 'rauft, Stadtfrack!" ruft er mir noch nach und verschwindet auf Nimmer- wiedersehn! — Na, Tirol sieht mich nie wieder!"
Gesundheitspflege.
— Aerztlicher Ratgeber. Volkstümliche Halbmonatsschrift für Gesunde und Kranke. (Verlag Berlin W 57.) — Das Blatt wird von Aerzten geschrieben und ist für jede Familie ein Freund. Es will durch Ratschläge, volkstümliche kurze Aufsätze, durch seinen Sprechfaul, der den Abonnenten zur Benutzung freisteht, Aufklärungsarbeit verrichten und den Krankheiten nach Möglichkeit vorbeugen helfen. Der „Aerztliche Ratgeber" arbeitet mit dem Arzte, nicht gegen den Arzt. Aus dem Inhalt der letzten Nummern: Nervenkrankheiten und das moderne Leben. Von Dr. Kurt Halbey-Lauenburg. — Die nervöse Frau. Von Dr. G. Zehden. — Ist der Sommer gefährlich für Keine Kinder? Ist rohes Obst gesund? Soll man viel Obst essen? Darf jeder int Sommer kalt baden? Heidelbeeren ein vorzügliches Hausmittel bei allerhand Darmstörungen. Sind Federbetten ungesund?. — Das Sterben. Von Hermann Nothnagel, Professor in Men. — Eine neue Frauentracht. Von Ella Sato. Mit Abbildungen. —< Nervöse auf dem Lande. Bon Dr. O. L.
An- und Einsichte«.
Gerechter Stolz nnb Bescheidenheit können sich wohl miteinander vertragen. Sie sind die Kennzeicheit, woran das echte Verdienst von dem falschen, der Verdienstanmaßnng oder des Verdienstwahnes, meistenteils tmterschiede» iverben kann.
v. Holtzendorff.
Die Welt ist ein Spiegel, ans dem jedem sein eigenes Gesicht entgegenblickt. Wirf einen mürrischen Blick hinein, imb es wird dir ein finsteres Gesicht erscheinen; lache sie an und lache mit ihr, und sie ist dir ein lustiger, gutmütiger Gefährte, Thackeray.
Bilderrätsel.
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Auflösung der dreisilbigen Charade in voriger Nummer: L ä m nt e r s p i e l.
Redaktion: P. Wittko. — Rotationsdruck und Verlaa der Brüh 1'scher- Universitäts-Buch- und Steindruckeret, R. Lange, Gieße-,


