Ausgabe 
19.10.1886
 
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Dieser peinliche Eindruck wurde noch dadurch er­höht, daß man während der Nacht unter dem Schutt einer eingestürzten Este den Leichnam eines fremden Mannes mit eingeschlagener Hirnschale aufgefunden hatte. Beinahe hätte der Einsturz noch einem andern Menschen, dem ersten Hausknechte des Gasthofes das Leben gekostet, denn auch er hatte sich auf dem Boden in der Nähe des Schornsteins befunden und war von den zusammenbrechenden Dachsparren ge­streift worden, so daß er verbunden werden und heute das Bett hüten mußte.

Im Kreisgericht herrschte außerordentliche Thätigkeit.

Die Persönlichkeit des Erschlagenen konnte nicht festgestellt werden, da derselbe keinerlei Papiere bei sich führte. Der Obduktionsbefund äußerte sich da­hin, daß jedenfalls ein aus bedeutender Höhe herab­gefallener Ziegelstein mit seiner Kante oder sonst ein Gegenstand mit scharfer Kante die Gehirndecke des Unbekannten zertrümmert habe.

Die Hauptthätigkeit bestand nun darin, die Details der Brandstiftung, denn eine solche mußte vorliegen, festzustellen.

Natürlich mußte sich der Verdacht zunächst auf die Kirchner'fchen Eheleute lenken. Sie allein waren im Hause geblieben, während alle anderen Bewohner nach dem Volksfeste geeilt waren. Kirchner mußte zugeben, daß er kaum eine Stunde vor Ausbruch des Brandes noch im Haus gewesen war. Nach seiner Angabe wollte er nach der ***er Brauerei gegangen sein, aber auf dem Wege dahin Niemand getroffen haben. Die Brauerei selbst sei verschloffen gewesen und habe er angenommen, daß Gäste in dem Nestaurationslocal nicht anzutreffen seien, wes­halb er den Rückweg wieder eingeschlagen und aus diesem das ausgehende Feuer erst bemerkt hätte. Durch verschiedene Personen konnte festgestellt werden, daß er keuchend und springend auf dem Wege nach der Stadt angetroffen worden sei.

Konnte aber das Feuer nicht vor dem Verlassen der Wohnung bereits gelegt gewesen sein.

Um eine eventuell weitere Verständigung mit seiner Frau zur Unmöglichkeit zu machen, ordnete der Landgerichtsrath die sofortige Haft Kirchners an.

Gebrochen und wie vernichtet ließ sich Kirchner von dem Gefangenwärter nach dem Gefängnißlocal bringen. Das Verhängniß schwebte über ihm und er fand nicht die Kraft, die auf ihn einstürmenden Schicksalsschläge mit trotzigem Muthe zu tragen.

Frau Kirchner wurde, da sie wie im Irrsinn redete, vorläufig nach dem städtischen Krankenhause in einer Jfolirzelle untergebracht und genau be­obachtet. Ihr einziges Verlangen war nach ihrem Kinde, sonst schien sie für Nichts Sinn zu haben. Leider konnte der strenge Gesetzesparagraph ihr diese Vergünstigung nicht bringen und so mußte sie allein in der Zelle verbleiben.

Was fragt der Buchstabe des Gesetzes nach ' menschlichen Gefühlen?

IV.

Cm Isdilieubemis.

In der Reihe der Schwurgerichtsfälle bildete die Kirchner'fche Brandstiftungsangelegenheit die Schluß- nummer. Jeder locale Fall wird in einer Provinzial­stadt zu einer cause celebre, wenn es sich um Personen handelt, die allgemeines Interesse Hervor­rufen. Ein Vierteljahr nach den in den letzten Eapiteln geschildeten Vorgängen saß das Kirchner'sche Ehepaar auf der Anklagebank, in dem zum Brechen gefüllten Rathhaussaal. Die Schwurgerichtssitzungen wurden aus Mangel an den nöthigen größeren Räum- lichkeiten in dem städtischen Gebäude abgehalten.

Nachdem die Anklage, welche die Beiden be­schuldigte, die Brandstiftung des Eichhart'schen Ge- Höftes gemeinschaftlich ausgeführt zu haben, wobei der Tod eines Menschen erfolgt sei, verlesen worden war, begann die Vernehmung der geladenen Zeugen.

Für die verzweifelte pekuniäre Lage Kirchners und seiner Frau konnten die Beweise nur zu leicht erbracht werden.

Durch das gänzliche Aufhören des Putzmacherge- fchäfts der Kirchner'fchen Ehefrau konnten die Waarcnvorräthe nicht mehr in Geld umgesetzt werden, die Lieferanten dagegen verlangten ohne Barmherzig­keit den Betrag für die gelieferte Waare. Der Advocat, dem die Forderungen an Kirchner zur Bei­treibung übergeben worden waren, gab Kirchner den freundschaftlichen Rath, den Firmen gewisse Procente zu bieten und die Abtragung nach und nach zu er­möglichen. Dies widerstrebte aber den Ansichten Bruno Kirchner's und er lehnte jeden derartigen Vergleich mit Entschiedenheit ab. Da die Fabrikanten aber, die seinerzeit der Frau Kirchner die Maaren geliefert, nicht länger warten zu wollen erklärten, so beging er die Unvorsichtigkeit und accepkirte mehrere langsichtige Wechsel, in der Hoffnung die Valuta am Verfalltage aus dem Erlös literarischer Arbeiten decken zu können. Die Verfallzeit kam, aber Deckung war nicht vorhanden. Die Wechsel­klagen häuften sich und schon war ein Theil des Mobiliars gerichtlich mit Beschlag gelegt. Ringe, Broschen, Uhren, kurz alle bedeutenden Werthgegen­stände hatten schon längst die Pfandleiher und außer­dem hatte ein Vampyr dem Bedrängten hundert Mark oeliehen, deren Betrag nach einem Jahre durch Zinszufchreibung sich auf 300 Mark erhöht hatte. Angesichts der prekären Lage Kirchners hatte dieser seinem Schuldner die Mittheilungen zugehen lassen, daß er keinen Augenblick länger sich gedulden werde. Alles dies war in der letzten Woche vor dem Brande auf Kirchner eingestürmt und konnte ihn wohl zu dem verzweifelenden Schritt getrieben haben. Da­mit, daß er zur fraglichen Zeit gar nicht im Hause gewesen sei, konnte er nichts beweisen und vermochte er sein Alibi erst von dem Augenblick festzustellen, wo er schon innerhalb der Stadt wieder gewesen und von Bekannten recognoscirt worden war.

(Fortsetzung folgt.)

Siebaction; A. Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'scheu Druckerei Er. Ehr. Pietsch) in Gießen.