380
mit ihm redend, höchst verhaßt waren. Es war den Engländern gleich, ob die Bewohner von Mans und Maine freiwillig oder gezwungen sieben Jahre zuvor die Waffen gegen sie geführt hatten, sie zogen gegen sie im Gefolge des Eroberers, von einem unauslöschlichen Nationalhaffe beseelt. Sobald sie in Maine eingedrungen waren, gaben sie sich mit wahrhaft blinder Raserei der Zerstörung und dem Raube hin; sie rißen die Reben in den Weinbergen aus, verbrannten die Dörfer und hieben die Bäume um, kurz sie verübten in Maine alle Zerstörungen, welche sie gerne in der Normandie vollbracht hätten. Der Schrecken, welchen die Ausschreitungen dieser eng# lichen Hilfs-Truppen verbreitete, trug mehr wie die Tapferkeit der normännischen Ritter und die eigene Gegenwart des Königs Wilhelm zur Unterwerfung des Landes bei. Die festen Plätze und Schlöffer ergaben sich meistens schon vor dem ersten Sturme und die angesehensten Bürger von Mans brachten dem König die Schlüffel ihrer Stadt in sein an den Ufern der Sarthe belegenes Lager. Sie schwuren ihm als ihrem rechtmäßigen Herrscher Treue und Wilhelm gelobte ihnen dagegen die Aufrechterhaltung ihrer alten bürgerlichen Freiheiten. Doch scheint jene Verfaflung der ersten Commune nicht von Dauer gewesen zu sein, denn kein späterer Geschichtsschreiber erwähnt derselben mehr.
Auch die Verfaffung von Cambrai ward 1076 durch eine Empörung herbeigeführt, nachdem sich die Bürger schon lange ersehnt und darum mehr als hundert Jahre mit den Bischöfen der Stadt gekämpft hatten. Cambrai stand im 10. und 11. Jahrhundert unter der obersten Lehnshoheit der deutschen Kaiser, und Otto der Große mußte im Jahre 957 in einem in der Abwesenheit des Bischofs stattgehabten Aufstand wider deffcn Macht, dieselbe wieder Herstellen. Auch nahm der Bischof später blutige Rache an den Bürgern. Eine andere größere Empörung fand im Jahre 10^:4 statt; die Bürger wurden damals für kurze Zeit Herren der Stadt und verjagten sämmtliche Kleriker, deren Häuser sie zerstörten. Die ihnen am meisten Verhaßten setzten sie gefangen. Aber auch diese Erhebung war nur von kurzer Dauer, ein kaiserliches Heer zwang Cambrai bald wieder zum Gehorsam gegen den Bischof. Im Jahre 1064 brach eine dritte neue Empörung au«. Die bewaffneten Bürger nahmen den Bischof Siebert gefangen und der Kaiser bedurfte dreier Heere» um sie zu unterwerfen. Aber zwölf Jahre darauf erhoben sich die Bewohner von Cambrai wiederum von neuem gegen ihren Bischof und legten damals ihrer Verbindung den Namen „Commune" bei. Der Bischof Gerard hatte sich, da Frieden in seiner Stadt herrschte, zum Hofe des Kaisers begeben wollen, aber kaum hatte er Cambrai verlaffen, als daselbst ein neuer Aufstand ausbrach. Man drohte, daß, wenn der Bischof die neue Verfaffung nicht anerkennen würde, man ihn nicht mehr in die Stadt einließe. In Lobbes erfuhr Gerard
von der Empörung, er kehrte sofort um und da er selbst keine Krieger mit sich führte, so bat er feinen Freund, den Grafen Balduin von Mans um Hülfe. Dieser zog denn auch sofort mit feinen Rittern vor Cambrai. Doch ließen die Bürger diese und den Bischof erst ein, als er die Bewilligung der Verfassung zugestanden. Wie die Räter in der Stadt waren, brauchten sie, wie ein alter Chronist schreibt, „ohne Einwilligung des Bischofs", ihre Uebermacht, und griffen die Häuser der Bürger an, ja sie tödteten und verwundeten mehrere derselben. Die Verfaffung der Commune ward wieder vernichtet, und die Bürger von Cambrai mußten dem Bischof einen neuen Eid der Unterwürfigkeit schwören. Die kurz darauf das deutsche Reich erregenden Wirren, welche durch den auf Heinrich IV. lastenden Bann entstanden, boten den Einwohnern von Cambrai wiederum Anlaß, ihr lang ersehnte« Ziel von Neuem zu erstreben. Der Graf von Flandern, welcher auf Kosten bes Kaisers seine Macht vergrößern wollte, unterstützte die Bürger. Ein Freund de« Grafen, Eudes, ward zum Bischof von Cambrai ernannt, dem vom Kaiser erwählten Bischof Gaucher hingegen der Einlaß in die Stadt verweigert. Erst die Thronbesteigung Heinrich'« V. und die damit der Kaisermacht zurückgegebene Autorität endigte jenen Streit der Stadt Cambrai und zwar ward, wie ihr Chronist ausführlich berichtet, der Stadt nur auf Fürbitte de« Bischofs Gaucher und verschiedener, im Heere Heinrichs V. gegen Cambrai herangezogener deutscher Fürsten von dem ergrimmten Kaiser vergeben. Die Verfaffung ward abermals beseitigt und mußten die Bewohner von Cambrai dem Kaiser den Lehns- und Treue-Eid leisten. Dies geschah 1107. Kaum zwanzig Jahre später ward aber doch die Commune oder Verfaffung von Cambrai hergestellt, um sich, obgleich noch zweimal vorübergehend in den Jahren 1138 und 1180 aufgehoben, und trotz wiederholter Kriege gegen die Bischöfe, dauernd zu erhalten. Kraft jener Verfaffung durften in Cambrai weder Kaiser noch Bischof Auflagen erheben, die Miliz durfte nur zur Vertheidigung der Stadt verwandt werden, und zwar derart, daß die Bürger stet« zum Abend zu Hause fein konnten. Achtzig wählbare Beamte verwalteten die Stadt, sie hießen Geschworene und versammelten sich täglich in dem „Gerichtshaus" benannten Rathhause. Ihnen lag die bürgerliche und Strafrechtspflege ob. Auch mußte jeder Geschworene einen berittenen Diener halten. Ueberhaupt war das Amt eines Geschworenen fein leichte«; dis Beamten mußten nötigenfalls im Panzer gekleidet, das Banner der Stadt gegen die Feinde derselben, Grafen und Ritter, im Felde führen. Auch durften sie nach errungenem Siege keine Bannstrahlen scheuen, die ihnen der feindlich gesinnte Bischof entgegen« schleuderte. Dafür galt aber die Verfaffung oder „Commune" von Cambrai, die erste auf Jahrhunderte gefestigte einer mittelalterlichen Stadt, al« Musterbild der politischen Freiheit eines städtischen Gemeinwesen«.
lebactton; X. vchegda. — Druck und »erlag der Brühl'sche» Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Ließe«.


