Ausgabe 
12.8.1886
 
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Manchmal besaß auch der König einen Thurm in derselben zu eigen, welchen dann sein Vogt mit Kriegern besetzte, und von den Bürgern durch diese Besatzung gewisse Abgaben einhob, die dann neben den Auflagen, welche die Bewohner der Stadt an den Bischof und an den weltlichen Lehnsherrn zu zahlen hatten, entrichtet werden mußten. Zum Glück für die Bürgerschaft waren aber meistens die ver­schiedenen Herren einer Stadt unter sich uneinig. Brach in einem Viertel eine Unzufriedenheit gegen den betreffenden Oberherrn aus, so fand dieselbe fast immer Unterstützung in dem Lehnsherrn des benachbarten Viertels. Verband sich aber die ganze Bevölkerung zu einer politischen Körperschaft, so fehlte es selten an der Bestätigung und Leitung der Empörung durch einen der Lehensherrn der Stadt, den die Bürger durch Geld ihren Wünschen geneigt gemacht hatten. So gab sich beispielsweise die Stadt Auxerre mit Einwilligung ihres einen Oberherrn, des Grafen von Auxerre, trotz dem Einsprüche des Bischofs, ihres zweiten Oberherrn, eine städtische Verfaffung. In Amiens stand hingegen bei ähn­lichem Anlaß der Bischof auf Seiten der Bürger wieder dem weltlichen Lehnsherrn gegenüber. Im südlichen Frankreich, welches damals dem Königreich noch nicht einverleibt war, zeigten sich die Bischöfe im Allgemeinen den bürgerlichen Freiheiten so freund­lich gesinnt, daß sie die Gründungen von städtischen Verfassungen (Communen) gerne förderten. Im eigentlichen Königreich Frankreich, sowie in Burgund und Flandern unterhielten dagegen die geistlichen Lehensherrn, theils mit, theils ohne den Beistand der Könige, einen blutigen Krieg gegen die frei­sinnige Verfassungen begehrenden Städte.

Eine städtische Verfaffung ward übrigens, sobald die nach dem Vorbilde anderer Städte übernommene Bewegung einen glücklichen Ausgang erzielt, der anderen nachgebildet. Jene von Soiffons z. B. welche sich der größten Berühmtheit erfreute, ward wörtlich in die Urkunden von FiSme, Senlis, Compiegne und Sens' ausgenommen. Sie kam so­gar bis nach Burgund und die Einwohner von Dijon entsagten, um die freisinnige Verfaffung von Soiffons in ihrer Stadt einzuführen, ihren alten städtischen Regierungseinrichtungen. Sie trasen die neue An- ordnung im Einverständniffe mit ihrem Lehnsherrn, bedangen aber, daß diese Verfaffung der größeren Sicherheit halber, vom König von Frankreich ge­währleistet werden sollte. Philipp August entsprach diesem Begehren mit zwei Briefen, deren wesent­licher Inhalt folgender war:

Im Namen der heiligen und untheilbaren Dreifal'.igkeit, thun wir, Philipp von Gottes Gnaden König der Franzosen, Jedermann zu wissen, daß unser treuer Vetter Hugues, Herzog von Burgund, seinen Leuten von Dijon für ewige Zeiten eine Ver- fassung (Commune) nach dem Vorbilde jener von Soiffons, und unter Einschluß aller Freiheiten, die jene von Dijon zuvor besessen, gegeben. Der Herzog

Hugues und sein Sohn Eudes haben jene Verfaffung unverbrüchlich zu halten und zu wahren beschworen. Darum gewähren wir auch nach ihrem Willen und auf ihr Verlangen die Aufrechterhaltung der Ver- fassung nach den folgenden Bestimmungen. Wenn der Herzog oder einer seiner Erben jene Verfassung auflösen, oder sich von ihren Verordnungen entfernen sollte, so fordern wir ihn mit aller Macht zur Be- folgung derselben auf. Weigert er sich, unserem Verlangen nachzukommen, so werden wir sowohl die Personen als die Habe der Bürger von Dijoumnter unseren eigenen Schutz nehmen. Wird eine Klage in dieser Beziehung zu unserer Kenntniß gebracht, so werden wir im Verlaufe von vierzig Tagen und nach dem Erkenntniß unseres Gerichtshofes den durch die Verletzung jener Verfassung entstandenen Schaden, von dem Schuldigen büßen lassen."

Obwohl die Bewegung zur Erhaltung einer städtischen Verfassung in Frankreich im 11. Jahr- hundert, wie bereits angedeutet, eine allgemeine war, so erreichten doch zuerst zwei, wohl jetzt, aber nicht damals zu Frankreich gehörige Städte, Mans und Cambrai, zuerst das von vielen so heißerstrebte Ziel. Mans stand unter der Lehenshoheit der Her­zöge der Normandie; sein Verfassungskampf ist eng mit der berühmten Eroberung Englands durch die Normannen verknüpft. Die Grafschaft Maine, welche zwischen zwei weit mächtigeren Staaten, der Normandie und Anjou eingekeilt lag, schien dazu be­stimmt abwechselnd unter die Oberherrschaft des einen oder des anderen zu fallen. Aber trotz ihrer schwierigen Lage und der Schwäche ihrer Streit­kräfte kämpften die Einwohner von Mans mit Opfer- muth für die Wiedergewinnung und Erhaltung ihrer nationalen Unabhängigkeit. Wilhelm der Eroberer ward einige Jahre vor seinem Zuge nach England als Oberlehnsherr von Maine durch den Grafen Herbert, den Herrn dieses Landes anerkannt. Herbert war ein großer Feind der Herrscher von Anjou und hatte, weil er oft zur Nachtzeit die Ortschaften jenes Landes überfiel, den drastischen aber bezeichnenden NamenHundewecker" (Eoeils-Chienr) empfangen. Als Lehensleute Wilhelm's von der Normandie, stellten die Bewohner von Mans ohne Säumen die nöthige Anzahl Ritter und Bogenschützen zum Zuge nach England. Als sie Wilhelm aber dort in Folge der Eroberung in Sorgen und viele Fährlichkeiten ver­wickelt sahen, dachten die Einwohner von Mans ernstlich daran, sich von der normännischen Oberherr­schaft zu befreien. Den Adel, die Krieger, die Bürger, alle beseelte der gleiche Wunsch. Die von not. männischen Streitern besetzten Burgen des Landes wurden nacheinander erobert. Turgis von Tracy und Guillaume de la Ferte, die Befehlshaber des festen Schlosses von Mans, übergaben dasselbe und eilten mit allen ihren Landsleuten, welche der Rache der eingeborenen Bevölkerung entgangen waren, aus dem Lande.

(Schluß folgt.)

«edaetio»: 8L Schepda. Druck imb »erlag der »rühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) ta Gießen.