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Dr. Thompsons Seiffenpulver (Marke Schwan) das Paket 30 Pffg.
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Handelsschule /. Kunzeimann Gteßen., Bahnhonte. 60 vorn. Hermes
Nette Kurse . 2. November.
weitgehenden Mitbestimmung des Volkes kann absolut nicht die Rede sein, da schon das ganze Wahlsystem die Wahl eines lich macht.
Amtsgericht Gießen.
* Gießen, 27. Okt. Zwei Nachbarsfrauen Gießen sind wegen der Hühner miteinander
Alleinvertretung:
Pianohaus August Förster
Fernruf Nr. 1367 GieOen Bahnhofstr.65B
Filiale: Lich, Butzbacher Str. 12. - Gegr. 1876
Entscheidungen.
Wiederaufnahme des rechtskräftig vor dem 2Hiet- einigungsomt abgeschlossenen verfahrens.
Das Kammergericht hatte früher einmal die Ansicht geäußert, die Wiederaufnahme des Verfahrens, wie sie gegen rechtskräftige Entscheidungen in der Zivilprozeßordnung vorgesehen ist, sei für das Verfahren vor den Mieteinigungsämtern dadurch ausgeschlossen, daß das Gesetz sie nicht erwähne. Neuerdings hat das Kammergericht indes seine Ansicht geändert, indem es sich zu folgendem Standpunkte bekannte:
Trotz des Schweigens der gesetzlichen Bestimmungen müßten die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch in dem Verfahren vor dem Mieteimgungsamt Geltung haben, weil diese Einrichtung auf einem das gesamte Verfahrensrecht beherrschenden Rechtsgedanten beruht, der in den verschiedenen Gesetzen, die Verfahrensordnungen enthalten, fast durchweg, wenn auch mit kleinen Abweichungen, zum Ausdruck gekommen ist. Wenn die Voraussetzungen für dieses Verfahren auch nicht in allen Fällen die gleichen sind, so
verfeindet. Die eine von ihnen hat wiederholt Anzeigen bei den Feldschützen erhoben, weil die Hühner der anderen in ihren Garten gegangen sind, und hat auch einmal ein Huhn derart mit einem Stein geworfen, so daß es verendete. Die Besitzerin der Hühner sagte daher zu ihrem Söhnchen, als ihre Nachbarin aus dem Fenster ihrer Wohnung heraussah: „Komm her, sonst kriegst du auch einen Stein an den Kops, da oben guckt sie am Fenster, die Dreck . . ." Wegen dieser Beleidigung, die sie zwar in Abrede stellt, die aber das Gericht durch die beschworene Aussage der Beleidigten für erwiesen hiett, wird sie zu einer Geldstrafe von 30 Mk. verurteilt.
In der Beleidigungsklage eines Hausmädchens von hier gegen einen jungen Kaufmann wurde dieser, der ein unvorsichtiges Mundwerk gehabt hatte, zu einer Geldstrafe von 25 Mk. verurteilt. Auch wurde der Beleidigten die Befugnis zugesprochen, das Urteil auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekanntmachen zu lasten.
rischen Tage selbst. Auch sämtliche Inhaber des Heiligen Georgsordens, der höchsten russischen Auszeichnung, sind hier verzeichnet.
Wir werfen noch einen Blick in dos obere Stockwerk, in dessen Räumen sich zahllose Rüstungen, Kriegstrophäen jeder Art, eroberte Fahnen sowie viele Geschenke fremder Fürstenhöfe befinden, so u. a. ein kleines Bild Friedrichs des Großen. Diese Unmenge von Kostbarkeiten, die aus allen Perioden der russischen Geschichte hier aufgehäuft sind, machen fast den Eindruck eines gewaltigen Museums. Eine überwältigende Menge von Juwelen und histo- rischen Gebrauchsgegenständen sind hier versam- meü, von der edelsteinbesetzten Krone Peters des Großen bis zum Tragstuhl Karls XII., der in der Schlacht bei Poltawa erobert wurde.
Langsam bricht die Abenddämmerung herein, wir verlassen das große Kremlpalais und vorbei sieht es an dem großen Denkmal Alexanders II. über den alten Parade- und Zarenplatz, auf dem von der Uebung heimkehrenden Rotgardisten die Abendparole empfangen, zum Spaßkija-Tor hinaus auf den Roten Platz, auf dem sich zur Linken, von der sinkenden Abendsonne beschienen, das gewaltige Grabdenkmal desjenigen befindet, der dem ganzen heutigen Rußland seinen Stempel aufgedrückt hat, und der bestimmt von der zukünftigen Geschichtsschreibung zu den bedeutendsten Köpfen des 20. Jahrhunderts gezählt werden wird: Wladimir Uljanoff Lenin.
Während im Saal ein Redner auf den anderen folgt, machen wir einen Rundgang durch die anliegenden Räume. Im Vorzimmer ist die Preste zahlreich vertreten und auch die nie fehlenden Photographen sind anwesend, um die „Größten der Großen" im Bilde festzuhalten. Weiter schreiten wir durch die prachtvollen Räume und treten in den Andreas-Thronsaal, der den 1896 zur Thronbesteigung Nikolaus II. angefertigten Thron enthält und f;e<e ein still verträumtes Dasein führt. Die neue Zeit bedarf dieser Gegenstände des Pompes
®erid)tsfaaL--
* Darmstadt, 30. Okt. Das Bezirks- ' chöffengericht verhandelte gestern unter Ausschluß der Oeffentlichkeit in einer Skandalaffäre, die vor einigen Monaten hier großes Aufsehen erregte und eine Zeit lang das Tagesgespräch bildete. Im Mittelpunkt des Falles stand der Arzt Dr. Mack, der hier eine Privatklinik unterhielt. Ferner wurden als Mitbeteiligte genannt feine Frau und ein junger Arzt. Gerüchte hatten die Sache stark aufgebauscht, denn zur Anklage stand nur ein Fall von Abtreibung. Wegen Verdunkelungsgefahr waren Dr. Mack, feine Frau und ein Fräulein L., bei dem der Eingriff vorgenommen wurde, längere Zeit in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht verurteilte Dr. Mack wegen Verbrechens gegen §219 des Strafgesetzbuchs zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus, abzüglich sechs Monate der Untersuchungshaft. Auch wurde seine sofortige 23erf)aftung angeordnet. Das mitangeklagte Fräulein L. erhielt wegen Verbrechens gegen § 218 des Strafgesetzbuchs sechs Monate Gefängnis. Die angeklagte Ehefrau und der Assistenzarzt wurden freigesprochen.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinden.
Reformationsfest.
Gießen. Sonntag, 1. Dovember. 21.n. Trinitatis. StadMrche. 97,; Pfarrer Mahr. 11: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde. Pfarrer Mahr. 5 Uhr: Pfarrer Becker. Deichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- u. Markusgemeinde. - Johannes- kirche. 9l/e: Pfr. Bechtolsheimer. 11: Kinderkirche für d. Lukasgemeinde. Pfr. Dechtholsheimer. 5 Uhr: Pfr. Ausfeld. Deichte und heiliges Abendmahl sirr. Lukas- und Johannesgemeinde. - Kirchberg. 10. Kollekte, 11: Heiliges Abendmahl für die Jugend von Staufenberg. Lollar. Rachrn. I1/,. — Wiesrck. Einweihung der wiederhergestellten Kirche. 9'/,: Fest- gottesdienst.SekanGußmann, Kirchberg. Opfer für die Gustav-Adolf-Sliftung.3: Jugendgottesdienst. Abds. 7'/,: Kirchenmusik. Feierstunde. Montag. 2. Rov. 57, u. 8: Feierstunden mit beweg!. Lichtbildern a. Bethel. - Mahenborn- Garbenleich. Watzenborn-Steinberg: 7 abds.: Deichte, anschl. Gottesdienst und heiliges Abendmahl der jüngeren CB erheirateten. Garbenteich: 10. (Kollekte.)
Katholische Gemeinden.
Gießen. SamStag, den 31. Oktbr. 4'/, u. 7 Deichte. Sonntag, den 1. Aov. 22. Sonntag nach Pfingst.
Allerheiligenfest.
67? Deichte, 7 Meße, Kom. der Männer, 8 Kom., 9 Hochamt m.Pred., 11 Messe m. Pred., 4", u. 7 Deichte, 5 Andacht mit Segen. 57, Pred., 6 Andacht für die Abgestorbenen. - Grünberg. 97, Hochamt mit Pred. — Hungen. 8 Hochamt mit Pred. - Laubach. 10 Messe mit Pred. - Lich. 10 Hochamt mit Predigt.
Montag, 2. Aovember: Allerseelentag. Gießen. 67, Deichte, 6, 67., 7, 77, Messe, 8 Seelenamt für alle Derstorbenen der Pfarrei, abds. 8 Andacht für die Abgestorbenen. Freitag, 6. Äovembr. 67z 2Imt mit Segen.
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und her Aeußerlichkeiten nicht mehr. Don hier gelangen wir in die intimeren Gemächer der früheren Zaren, in dos überaus prunkvolle Paradeschlaf, zimmer, an das sich das Toilettenzimmer anreiht. Alle diese inneren Gemächer sind noch unverändert und unbeschädigt erhalten, stehen aber in seltsamen Kontrast zu der neuen Zeit der Bauern-, Aroeiter- und Soldatenregierung, die ein paar Räume weiter ihre Arbeit leistet. Auf diesem Rundgang begegnen wir Kalinin und Kameneff, mit denen wir bald in ein eifriges Gespräch über Wirtschaft und Politik verwickelt sind. „Europa befindet sich in einem Stadium schwerster Krisen, aber wir hoffen, sagt Kalmm, da es mit unserem Lande letzt kräftig oorangeht, unseren Teil zur Gesundung der europäischen Wirtschaft beizutragen. Eine wachsende Zusammenarbeit Deutschlands und Rußlands wird die Ueberwindung dieser schlechten Zeiten möglich und den Weg in eine ruhigere Zukunft frei machen."
Noch lange unterhalten wir uns über Fragen wirtschaftlicher Natur, bis die Glocke den Wiederbeginn der unterbrochenen Sitzung anzeigt und wir uns mit herzlichen Worten verabschieden, um unseren Rundgang durch die Raume fortzusetzen. Vor allem interessiert uns der berühmte Georgensaal, der größte des Palais', ein riesiger Saal, in dem die früheren Hoffestlichkeiten abgehalten wurden. Die Wände sind bedeckt mit den Namen russischer Regimenter, die sich in bedeutenden Schlachten ausgezeichnet haben, sowie von den Daten dieser histo-
neuen Zeit geschritten ist. Es herrscht hier größte Ruhe und Ordnung und eine fast andachtoolle Stille. Nachdem wir die Garderoben abgelegt und eine Tagesordnung der oben im Saal bereits versammelten Sitzung der heutigen russischen Staats- oberhäupter erhalten haben, geht es auf den breiten Marmortreppen, an wundervollen Wandgemäl- den vorbei in den ganz in Rosa und Gold gehaltenen sogenannten Älexandersaal, der jetzt die führenden Häupter des Bolschewismus zur Beratung über das Wohl und Wehe des weiten Russenreiches m sich vereint. Durch die an jeder Längsseite befind- liAen Spiegel und Marmorsäulen und die zahl- reichen an den Wänden befindlichen Spiegel wird das machtvolle Farbenspiel des Rosa und Gold noch effektvoll gestetgert und ins Hundertfache übersetzt. Die neue Zeit hat voller Pietät in diesen Räumen nichts geändert: an den Kronleuchtern hat man sämtliche alten Doppeladler und Kronen der Kaiser- zeit unversehrt gelassen und auch die Wände zeigen noch den vollen Schmuck aller Wappen russischer führender Adelsfamilien, die sämtlich mit goloenen Kronen verziert sind. Auf dem Fußboden dämpfen schöne alte Teppiche — zwar etwas mitgenommen von den langen Jahren und den wechseloollen Revolutionszeiten, jeden Schritt bis zur Lanllostg- teit.
Der Saal macht alles in allem einen imposanten Eindruck. Welchen Gegensatz dazu bilden die Manner, die wir in ihm versammelt finden. Man sieht es ihren Gcsichtszügen und ihrer Kleidung, die in diesen prunkvollen Räumen fast ärmlich wirkt, an, daß sie, die selbst vor ein paar Jahren noch zur breiten Masse des Volkes zählten, einer Arbeiter-, Soldaten- und Bauernregierung angehören. Alle zeigen mehr oder weniger, von ein paar Ausnahmen abgesehen, die groben Züge und das ungepflegte Derbe des russischen Volkes. Sie haben auch für eine derartige Sitzung wie die heutige keine besondere Tollete gemacht, sondern kommen in demselben Anzuge, mit dem sie auch durch die Straßen Moskaus gehen und ihre alltäglichen Geschäfte besorgen. Die hohen Kniestiefel und die berühmten farvigen russischen Kragenhemden, die mit einer westpreußischen Modus nicht das geringste zu tun haben, wiegen weitaus vor. Man sieht es daher knapp hundert Männern an, daß sie auf Aeußer- lichkeiten so gut wie gar keinen Wert legen — die Arbeit für die Republik ist ihnen die Hauptsache. Alles andere tritt dagegen in den Hintergrund. Wird doch von durchaus glaubwürdiger Seite mitgeteilt, daß die sogenannten „Kremlleute", womit der Russe die Angehörigen der heutigen obersten Regierungsämter im Kreml bezeichnet, täglich 14 bis 16 Stunden der Regierungsarbeit widmen, ohne an irgendwelchen Prunk ober an die Aufhäufung von Reichtümern zu denken. Die führenden Männer dieser Regierung des Bolschewismus, die insgesamt die Zahl 10 kaum wesentlich überschreiten dürften, wohnen in einem Hause auf dem Kremel, und zwar je nach Größe ihrer Familien in 2 ober 3 Zimmern. Sie leben vollstänbig ben Regierungs- geschaften unb ber Arbeit. Fanatiker der Idee! Die Mehrzahl ber anmefenben Mitglieder des Zentralkomitees mit ihren wallenden Haaren unb ben langen Bärten unterscheiden sich in nichts vom ruf. fischen Volke. Nur einige wenige höhere Militärs, so der General Budjoneff, der Denskin schlug, sowie ein paar Mitglieder der Turkestanrepublik mit ihren- malerischen orientalischen Trachten bringen ein farbenfrohes Bild in diese etwas einförmige Versammlung. Auch das Präsidium, das von einem großen goldweiß gestreiften Baldachin überdeckt ist, macht von dem anspruchslosen Aeußeren der Abgeordneten keine Ausnahme. Hier am Präsidenten- tifch, der von einer riesigen roten Decke bedeckt ist, finden wir prominente Größen des heutigen Rußlands vereint: Kalinin, der den Vorsitz des Komitees . innehat und die Versammlung leitet, dann Kameneff, Rykow usw. Zu beiden Seiten wird ber Tisch von t den Insignien der neuen Zeit: zwei riesigen roten Barmern unb einem großen Bilbe Lenins einge- 7 rahmt, dessen bekannter fanatischer Arbeitsgeist diese Versammlung zu beherrschen scheint.
Die Versamlungen selbst vollziehen sich in größter Ruhe und Sachlichkeit, ohne lärmende Zwischenrufe ober Radauszenen. Es reiht sich Rede an Rede, dann und wann von witzigen Bemerkungen und dröhnendem Gelächter unterbrochen. Dieser weihungslofe, fast „vornehme" Verlauf der Verhandlungen ist natürlich schon dadurch gesichert, • daß alle Anwesenden über die wichtigsten Punkte, besonders in rein politischen Fragen grundsätzlich einer Meinung sind — gehören sie doch alle einer Partei, der des Bolschewismus, an. Durch das Fernhalten jeder anderen Meinung und jeder an» deren Partei ist größte Einigkeit gefiebert Ein sehr vereinfachtes Verfahren, Uebereinstimmung im Parlament herzustellen!!
Angesichts des ruhigen Verlaufs dieser Sitzungen, deren ausführlicher Bericht später in den Tageszeitungen erscheint, liegt der Gedanke nahe, daß es sich bei der Arbeit dieses Exekutivkomitees doch nur um etwas Formales, Vorgeschobenes, eine Art von Beruhigungspille fürs Volk handelt, während alle wirklich entscheidenden Regierungsfragen vom internen Kreis der Machthaber in der Sowjetunion unter sich geregelt werden. Von einer
Die Haftpflicht des Kindes.
Bekanntlich ist nach den Bestimmungen des BGB. ein Kind bis zu seinem 7. Lebensjahr absolut dcliktsunfahig, d. h. vollständig unverantwortlich und nicht fchadensersatzpflichtig. Hat nun ein Kind einen Schaden angerichtet, so entsteht für den Geschädigten die Frage, an wen er sich halten kann, um für seinen Verlust Ersatz zu erlangen. Hierzu ist zu bemerken, daß es von ber Haftungsfreiheit des Kindes eine Ausnahme gibt Ist nämlich durch das Kind ein Schaden verursacht und kann der Ersah nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden, so hat das Kind ben Schaden soweit zu ersetzen, als Billigkeitsgründe unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse der Beteiligten eine Schadloshaltung erfordern und dem Kinde nicht die Mittel zum standesmäßigen Unterhalt entzogen werden. Mit dieser Ausnahmeoorschrift wird allerdings in der Praxis ein Geschädigter nicht viel anfangen können, ist sie doch zu verklausuliert und gewunden. Ihre Aufnahme in das Gesetzbuch entspricht aber dem allgemeinen sozialen Empfinden, denn cs könnte nicht die Billigung eines gerecht denkenden Menschen finden, wenn etwa ein Millionärskind das Kind einer armen Witwe mutwillig so schwer verletzt, daß dieses einen Arm verliert und der Verletzte dann nicht einmal eine Schabensersatzforberung erlangen würde. Meist werden die Falle, die zur Schabensersatzforberung führen, aber nicht so kraß wie bie in diesem Beispiel liegen. Für diesen Fall bietet die schon erwähnte Haftung des Aufsichtspflichtigen eine Handhabe. Wer nämlich kraft Gesetzes ober auf Grund eines Vertrages zur Führung ber Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, bie wegen Minderjährigkeit ber Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Beaufsichtigte einem Dritten widerrechtlich zufügt. Nach dieser Bestimmung sind also an Stelle des Kindes dessen Eltern, Vormund, Lehrer, Kindermädchen u. a. zum Ersatz verpflichtet, an diese kann sich der Geschädigte halten, es sei denn, daß sie beweisen, daß sie ihrer Ueberwachungspflicht genügt haben ober der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre. Zur Erläuterung sei ein Beispiel angeführt: Ein Kindermädchen wird mit einem fünfjährigen Knaben auf den Spielplatz geschickt, statt jedoch auf das Kind zu achten, unterhält es sich mit Bekannten. Während dieser Zeit hat ber Knabe mit einem Stein nach einem anderen Kinde geworfen unb bieses verletzt — bas Mäbchen haftet für den Schaden. Hat das Mädchen aber gut auf das Kind geachtet unb breht sich nur einen Augenblick um, in diesem Augenblick geschieht das Unglück, so haftet es nicht, es hat seiner Aufsichtspflicht genügt. Hat das Kind während der Zeit der Unterhaltung des Kindermädchens mit einem Ball gespielt, und ein anderes kommt u n« erwartet aus einem Gebüsch gelaufen, wo es nicht gesehen werden konnte, wird van dem Ball getroffen und am Auge verletzt, so entfällt die Haf- pflicht des Kindermädchens, denn der Schaden wäre auch bei Anwendung der erforderlichen Aufsicht ein»
Beseitigung von Entscheidungen zu ermöglichen, die förmlich unangreifbar, aber doch wegen besonders schwerer Mängel des zugrunde liegenden Verfahrens nicht wohl aufrecht zu erhalten sind. Dieses allgemein anerkannte Bedürfnis noch Aufhebung gewisser Entscheidungen trotz ihrer Rechtskraft besteht in gleicher Weise auch im Versahren vor den Mieteinigungämtern. Gegenüber den zahlreichen Fällen, in denen die Gesetzgebung die Wiederaufnahme nach Rechtskraft ber Entscheidungen zugelassen hat, kann deshalb das Schweigen des Mieters chutzgesetzes nicht in dem Sinne eines Verbots der Wiederaufnahme gebeutet werden, vielmehr ist eine Lücke im Gesetz anzuerkennen, die zu einer sinngemäßen Ausfüllung bedarf. Hierfür kann nur die Zivilprozeßordnung verwendet werden, denn das Verfahren vor dem Mieteinigungsamt zeigt die meiste Aehnlichkeit mit dem bürgerlichen Rechtsstreit und ist vielfach durch Verweisungen auf einzelne Bestimmungen der Zivilprozeßordnung geregelt.
Die Verantwortlichkeit des Haushaltungsoorstandes für die Hundesteuer.
Ein Haushultungsvorstand war vom zuständigen Gericht zur Zahlung von Hundesteuer für zwei Hunde verurteilt worden, obgleich er behauptete, der zweite Hund gehöre seinem erwachsenen Sohne. Die von ihm eingelegte Revision hotte keinen Erfolg. Einmal wurde vom Revisionsgericht geltend gemacht, daß bie Kreis-Hundesteuerordnung dahin auszulegen sei, daß für die Steuer allein der Tierhalter in Frage kome, unb zum anbern würbe unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung und in Uebereinstimmung mit dem Reichsgericht folgender Grundsatz als ausschlaggebend vertreten: „Wo das Halten von Haustieren besteuert wird, find Hausttere, welche die dem Hausstände des Haushaltungsvorstandes angehörigen Familienmit- glieder halten, als vom Haushaltungsoorstande selbst gehalten anzusehen. Als Herr des Hauses hält e r das Tier, dos seine Angehörigen ihm mit seiner Genehmigung ins Haus bringen. Das Tier wird Teil seines Haushalts, auch wenn es ihm nicht gehört."
Die Unterlassung der Voranmeldung und Vorauszahlung Der Umsatzsteuer ist strafbar.
tz 359, 367, 377 Reichsabgabeordnung.
Die Unterlassung der Voranmeldung ist eine mit Ordnungsstrafe bedrohte Ordnungswibrigkeit (siehe übrigens jetzt hinsichtlich des Wortlautes 8 56 Nr. 10 der 3. Steuernotverordnung). Die Unterlassung der Voranmeldung und der Leistung der Vorauszahlung ist eine Steuerhinterziehung nach § 359 Neichs- abgabenorbnung. — Nach § 37 Abs. II des Umsatzsteuergesetzes vom 24.12.1919 (in der Fassung vom 8. 4.1922), abgeändert durch das Gesetz vom 4.8. 1923 (RGBl. I 761), hot der Steuerpflichtige am 10. jedes Monats eine Voranmeldung abzugeben, in dem die im abgelaufenen Monat vereinnahmten Entgelte bezeichnet sind: gleichzeitig hat er die entsprechende Abschlagszahlung zu leisten. Gibt der Steuerpflichtige weder eine Voranmeldung ab, noch erstattet er eine Vorauszahlung in der gesetzten Frist, so wird der Tatbestand • der Steuerhinterziehung i. S. des §359 Neichsabgadenordnung erfüllt. Dasselbe gilt, wenn eine zu niedrige Vorauszahlung geleistet wird (Urt. des Oberlandesgerichts Königsberg, Strafsenat, vom 13.11. 24, S. 325/24).
In einer Nachschrift teilt Rechtsanwalt Dr. Wassertrüdiger (Nürnberg) eine nachträglich bekannt gewordene Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. September 1924, 4 D 542 ’24, mit, wonach das Reichsgericht in einer Tabaksteuerhinterziehungssache abweichend von seinem bisherigen Stadpunkt ausgesprochen hat: Die bloße Nichtbezahlung der fälligen Steuer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht, es muh vielmehr immer ein positives Tun hinzukommen, bas darauf abzielt und geeignet ist, die Einziehung der geschuldeten Steuer zu vereiteln, und das die gewollte Steuerverkürzung auch wirklich herbeiführt. Erft in diesem positiven Tun, dem „vorsätzlichen Bewirken" der Steuerhinterziehung, wie es § 359 ber Reichsabgabenordnung ausdrückt, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben.
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