Festhalle oder Volkshalle?
Schon vor dem Kriege bestand in unserer Vaterstadt Gießen die Abficht, eine feststehende Lalle zu errichten, um darin landwirtschaftliche und gewerbliche Fachausstellungen aller Art, Versammlungen und Kongresse großen Stils abzuhalten und die Möglichkeit 31t schaffen, auch große Turn- und Sportfeste und dergl. in Gießen abhalten zu können. Infolge des Weltktteges mußte die Verwirklichung dieses Gedankens zurückgestellt werden. Die Abhaltung des 32. mittelrheinischen Kreisturnfestes Anfang August d. Is. in den Mauern unserer Stadt hat diesen Gedanken von neuem aufteben lassen. In Ermangelung einer feststehenden großen Lalle konnten in den letzten Jahren verschiedene größere Veranstaltungen in Gießen nicht ftattfinden und wurden in anderen Städten abgehalten, die mit geeigneten Räumen besser versorgt sind. Daß hierdurch der Verkehr von unserer Stadt abgeleitet und das wirtschaftliche Leben geschädigt worden ist, bedarf keiner besonderen Erläuterung.
Tatkräftige Bürger unserer Stadt unter Führung der Stadtverwaltung und vieler Stadtverordneter haben es deshalb übernommen, die Schaffung einer Lalle, in welcher Veranstaltungen aller Art abgehalten werden können, in die Wege zu leiten, wobei besonders berücksichtigt worden ist, daß die Gießener Turnerschaft für die Benutzung der Lalle, wenn sie rechtzeitig fertig wird, einen Betrag von 15000 Mark zum Baukapital beisteuern will. Für die Errichtung der Lalle in gedachtem Sinn hat ein Wettbewerb unter Gießener Architekten stattgefunden, dessen Resultate vor einigen Tagen im Gießener Anzeiger bekanntgegeben worden find. Die emgegangenen 26 Entwürfe waren dem Publikum zur Befichtigung fteigegeben, so daß sich jeder über den Umfang des Projekts ein Urteil bilden kann. x
Da das geschilderte Projekt nur unter tatkräftiger Mitwirkung der Stadtverwaltung zur Durchführung gebracht werden kann, macht sich auch eine gewisse Gegnerschaft bemerkbar, welche geltend macht, daß die städtischen Mittel anderweitig nutzbringendere Verwendung fänden als gerade zum Bau einer „Festhalle". So müßten vor allen Dingen Wohnungen gebaut sowie die städtischen Anleihen aufgewertet und soziale Röte gemildert werden.
Liergegen ist zu sagen, daß die Errichtung einer Lalle für gemeinnützige Zwecke mit den vorerwähnten Einwänden absolut nichts zu tun hat. Die Stadt Gießen erfüllt, wie jeder in diesen Fragen Halbwegs Urteilsfähige beobachten kann, laufend ihre Pflicht in bezug auf Beschaffung von Wohnungen usw. Die Aufwertung wird, wie allgemein bekannt, zu gegebener Zeit gesetzlich geregelt, so daß also keinerlei Zusammenhang zwischen Hallenbau und Aufwertungspflicht der Stadt besteht. Ganz im Gegensatz hierzu muß betont werden, daß es sich bei Erstellung der geplanten Halle um eine werbende Anlage handelt, welche weiten Kreisen unserer Bevölkerung in mannigfachster Hinsicht Nutzen bringen wird, eine Anlage, welche sich nicht nur selbst erhält, sondern auch die erforderlichen Kapitalzinsen aufbringt. In erster Linie aber werden die dort stattfindenden sportlichen und turnerischen Veranstaltungen ihren wohltuenden Einfluß auf die Hebung der Volksgesundheit, die Ertüchtigung und Erziehung der Jugend bemerkbar machen. Für die Geschäftswelt jeder Branche werden sich vielerlei Votteile durch tzen Fremdenzustrom, welcher zweifellos einen größeren ümsah zur Folge haben wird, ergeben. Die Stadt hat in gleicher Weise Vorteile durch Anwachsen des Verkehrs, Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Lebung der Steuerkraft.
Die Namen der Leute, die sich in selbstloser Weise in den Dienst der guten Sache gestellt haben, sollten dafür bürgen, daß es sich um ein ernstes, wohldurchdachtes Problem handelt. Ein Teil dieser Leute hat auch schon in anderer Weise vorbildlich zur Belebung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Verschönerung unserer Stadt beigettagen und ebenso für die Lebung der Wohnungsnot wesentlich mitgearbeitet. Alle Beteiligten lassen sich bei ihrer Arbeit von dem Gedanken leiten, ohne jede Sonderinteressen, lediglich im Interesse des allgemeinen Wohls der Stadt und ihres geschäftlichen Lebens etwas Nutzbringendes zü schaffen und durch diesen Bau den erwerbslosen Mitbürgern eine neue Arbeitsgelegenheit zu erschließen. Wir verweisen auch an dieser Stelle, wie es übrigens in vorausgegangenen Veröffentlichungen bereits geschehen ist, auf andere Städte in Hessen sowie unserer preußischen Umgebung, die in bezug auf ähnliche Anlagen der Stadt Gießen weit voraus sind. Wenn die Gelegenheit, die Halle in Ver- bindung mit dem bevorstehenden großen Turnfest jetzt zu schaffen, unbenutzt verstreicht, so dürfte sich kaum wieder eine ähnlich günstige Situation für die Durchführung des Gedankens finden.
Da nun einmal alle Veranstaltungen, welche idealen vaterländischen oder sozialen Zwecken dienen, zu ihrer Durchführung die entsprechenden Räumlichkeiten und die erforderlichen Mittel brauchen, richten wir an die Bevölkerung der Stadt Gießen, an die Industrie das Landwerk, den Lande! usw. die dringende Bitte, die Durchführung der Idee tat- kräftig zu unterstützen.
Selbstverständlich werden in erster Linie diejenigen Teile der Geschäftswelt, die an der Errichtung einer solchen Lalle ein besonderes Interesse haben, zur Aufbringung des Kapitals
es über den städtischen Zuschuß hinausgehen wird, in ausgiebiger Weise heranaezoaen' Größere Beträge find von diesen Stellen auch bereits fest gezeichnet. Die Opfer- sreudigkeit unserer Bevölkerung hat sich schon öfter in ähnlichen Fällen bewährt, und dieser Umstand hat auch die Mitglieder der Ausschüsse veranlaßt, sich mit der Idee überhauvt trotz der jetzigen Not ernstlich zu befassen.
Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Gelder, die seitens der Gießener Bevölkerung zu der Lalle gegeben werden sollen, nur als Darlehen zu betrachten sind. Die Zeichner erhalten dafür Anteilscheine, von welchen jedes Jahr 5000 Mark auSddort und in bar zurückbezahlt werden sollen. In ähnlicher Weise ist bekanntlich das Volksbad, sowie das Stadttheater hier in Gießen entstanden, obgleich auch damals gegen die Errichtuna dieser Institute Gegner genug vorhanden waren. Satten wir beute fein Lallenschwimmbad und kein Stadttheater, so wäre dies im Interesse der Volksqesund- beit und allgemeinen Bildung ganz gewiß tief bedauerlich.
Die Zahlimg der Beiträge zu der Lalle könnte ratenweise erfolgen, aber immerhin muffen die Gelder brs Anfang August greifbar sein. Nach menschlichem Ermessen wird logar eine nicht unwesentliche Verzinsung des Geldes ftattfinden können, so daß jedermann der nur irgend in der Lage ist, und der im übrigenSinn für kulturelle und wirtschaftliche Fortschritte hat, sich an dem Unternehmen beteiligen kann.
©n befonber« dafür bestimmter Ausschuß wirb bemnächst mit seiner Werbetätiakeit für bie Lalle beginnen, unb wir hoffen, nach der vorstebenden ErNärunq baß bie D-völ. kerung der Stabt G,eßen auch in diesem Fall wieder das nötige Verständnis seinen >mb bie erforderliche finanzielle Unterstützung nicht versagen wirb. Z,gtz"
Beigeordneter Dr. Seid.
Stadtv. L. Winn,
M dm MWWsW:
Direktor Otto Bergen, 1. Vorsitzender.
Drogist Otto Winterhoff, 2. Vorsitzender.»
Winterkur für
Nervenkranke und Erholungsbedürftige .Kurhaus Befiele e.Teeei« heiWloshai. " WWMMWWWWWWMI ■■■■
Bekanntmachrrng.
Di« Zahlstelle des Wohlfahrtsamts für die Unterstützungen der Klein- und Sozial- rentuer in dem ehemaligen Garnisonlazarett in der Draugasse ist aufgehoben.
Dom 1. April 1925 an werden die Unterstützungen für beide Gruppen von der Ltadtkaffe Gießen ausgezahlt. Die Auszahlungszeiten werden stets einige Tage vor der Auszahlung an der Anschlagtafel an dem Stadthaus, Gartenstraße 2, bekanntgegeben.
Gießen, den 28. März 1925. 32658
Der Oberbürgermeister (Wohlfahrtsamt).
Dr. Frey.
Arbeitsvergebung.
Unter Hinweis auf den Ministerial- erlaß vom 16. Februar 1893 und seine Ergänzungen werden nachstehende Oh- beiten des inneren Ausbaus vom AmtS- gerichtsneubau in Altenstadt in öffentlichem Wettbewerb ausgeschrieben.
1. Schreinerarbeiten:
Los 1 Amtsräume des Erdgeschosses, LoS 2 Amtsräume des Obergeschosses, Los 3 Wohnräume, LoS 4 Agenturen, Los 4 Sitzungssaal (Innenausbau», zusammen: 350 qm Tannenriemen, 256 qm Pitsch-pine-Riemen,250 q m Dachfuhboden, 55 Stück Dreifüllungstüren und 4 Stück Außentüren.
2. Anstrich» und Tapezierarbeiten:
Los 1 Amtsräume. Los 2 Wohnung, zusammen: 415 qm Oelfarbenanstrich, aus Holz, 60 qm Oelfarbenanstrich auf Putz, 132 m Oelfarbenanstrich auf Metall, 305 qm Oeten des Fußbodens, 210 qm Treppen zu beizen, 845 qm Leimfarbe, 910 qm Tapezieren unb 60 qm Rupfenbespannung.
3. Triolinlieferung und Verlegen: 380 qm Triolin.
Zeichnungen, Bedingungen und Angebotsunterlagen find aus unserem Amt einzusehen. Die letzteren sind daselbst zum Selbstkostenpreis, solange Vorrat reicht, erhältlich. Die Angebote stnd verschloffen und mit der Aufschrift Amtsgericht Alten- stadt bis zum Eröffnungstermin am 10. April 1925, 11 Ahr vormittags bei uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 14 Tage. Büdingen, den 27. März 1925.
Hessisches Hochbauamt gez. Frey. 3257D ffolzversteigmmg. Freitag, den 3. April, 9 Llhr vormittags, werden aus den Staatswalddistrikten Hasenlopf 6, Schiffenberg 30, Häuserborn 36, 37 und Verschiedene der Försterei Baumgarten versteigert: Derbstangen: 37 Stück = 1,80 Fstm. Eichen 1. Kl., 4 Stück = 0,16 Fstm. Eschen 1. Kl.; Dutzscheiter, Rm: 8,2 Eichen (1,25 und 2.20 lang); Dutzreistg, Rm.: 9 Fichten; Scheiter, Rm.: 10,5 Buchen 2. ÄL, 3,1 Eschen 1. Kl., 4 Eschen 2. Kl., 4,4 Kiefern 1. KI., 2,3 Kiefern 2. Kl., 1 Fichte 1. ÄI„ 27,1 Fichten 2. Kl.; Knüppel, Rm.: 2,1 Buchen 1. Kl.. 0,6 Buchen 2. Kl., 1,3 Eichen 1. KI, 1,1 Eichen 2. Kl., 4 Eschen, 2 Rüster, 2 Birken, 1 Elsbeere, 0,4 Lärchen, 4,9 Kiefern, 1,9 Fichten 1. Kl., 10,6 Fichten 2. Kl.; Reisig, 100 Wellen: 19,7 Buchen, 17,7 Eichen, 2 Eschen. 2,1 Rüster. 1 Birke, 2.2 Aspen, 1,8 Kiefern, 35.9 Fichten, 61 Rm. Weymouthskiefern; Stöcke, Rm.: 14.1 Buchen, 17,9 Eichen, 4,9 Eschen, 29,1 Fichten 1. Kl., 26,9 Fichten 2 Kl. Das Holz wird mit Ausnahme der Ruh. cheiter nicht vorgezeigt und wird deshalb vorherige Besichtigung empfohlen. Die blau durchstrichenen Rummern kommen nicht zum Ausgebot. Zusammen, fünft: Distrikt Häuserborn 36 an der Dahn Gießen - Gelnhausen. Auskunft durch Herrn FörsterM enges, Forsthaus Baumgarten und die unterzeichnete Stelle. Hessisches Forstamt Schiffenberg. 3262D Nutzholzversteigerung
Versteigert werden: Dienstag, den 7. April ös. 3«. aus dem Lützellindener Markwald (Hessen):
Kiefern-Stämme:
2. Klaffe 1 Stück = 1,51 Fstm.
3. p 11 « = 9,46 „
4. „ 15 „ -- 8,66 „
5» n 2 n = 0,96 w
Fichten,Stämme:
3. Klaffe 2 Stück --- 2,58 Fstm.
4. „ 7 u = 6,26 „
5a „ 40 „ <= 21,74 „
5b , 100 „ -- 27,37 „
Derbstangen.Fichten:
1. Klaffe 144 Stück - 14,09 Fstm.
2. „ 150 „ = 6,19 „
Nutzscheiter-Kiefern:
27 Rm. — drei Meter lang Rutzscheiter-Fichten:
9,2 Rm. — drei Meter lang Nutzknüppel Fichten:
117,7 Rm. =j= drei Meter lang Rutzreistg-Fichten: 7 Rm.
Beginn der Versteigerung vormittags 9 Uhr bei der Waldschenk«, Krersstraße Großen-Linden-Gießen Weitere Auskunft durch Herrn Förster Seipp, Forsthaus Hüttenberg bei Großen-Linden.
Lützellinden, den 27. März 1925.
Der Gemeindevorsteher.
_________ R o rsch.__________3251V
Zischereioerpachlung.
Am Freitag, dem 3. April 1925, nachm. 4 Uhr wird in der Gastwirtschaft Karl Jung zu Hochelheim die Ausübung des Fifchereirechts in den öffentlichen Gewäffern der Gemarkung Hochelheim auf die Dauer von 6 Jahren öffentlich an den Meistbietenden verpachtet. 32680
Großrechtenbach, den 28. März 1925. Der Vürgermeister: Schneider.
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