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ig§ 8,, Uhr beginnend, in zu Grehen eine SssentliL lenderLagesordmnig: 1. Äla6i in Friedberg gegen bi: wegen Festsetzung einer Zc> >urip das Dohnungsamr Gemeinde Wölfersheim G.F. Ulrich inDölfers^ Festsetzung der Fluchtlinien

Een Flur I Olr.652 und 653. chl zu Münster; hier; 2e- cgmneistrrs Ludwig ton > Urteil des KreisausschM . dberg vM 10. August IW. > Urteils in Sachen: Lisch scs des Gemeinderats zuBi- August 1925; hier: Lenismg nilgliedsHildner gegen dL ausschusses des Kreises Di »ep.'ember 1924. 5. Klage bt i Sieben gegen öaSKrei in Dnsagung des TBanbc

.ähigung der Fuschläs-' ick stände ist mit sofortig us die städtischen Steuer >en. Man beachte die heutig der Stadtverwaltung, einverbindlichkeit her für rausmännischeÄntz«' >ustrie und Trohhvndet Mit Wirkung ab 1. 6tptt»b'< Minister durch W* nq die Gehälter her laug kn Angestellten für die P« St. Zugrundegelegt sind die

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Bornotizen.

Tag e s ka len d er für Donnerstag. Dvrtragsvercinigung Z1/« ^lhr 2leue 21 ata där Unüocrfität: MaLrigal-Kon-ert. Zentrums­pariei, 8 Tlhr Kathol. Vereins Haus: Oesfentliche Versammlung. Lichtspielhaus Vahnhofstrxahe: .Deutsche Helden in schwerer Zeit". Astoria- Lichtspiele: .Drohe Lustspielwoche".

2lus dem Stadttheaterbureau wird uns geschrieben: Harry Pohlmann, der bekannte Verfasser des vielgegcbrnen Lustspieles .Der Bursche des Herrn Oberst" und anderer Lustspiele hat ein neues WerkDen Teufel durch Beelzebub" vollendet, bas von In­tendant Steingoetter für unsere Bühne zur Uraufführung erworben worden ist. Es ist noch nicht entschieden, ob nicht das Staatstheater Wies­baden gleichzeitig die Uraufführung bringen wird, jedenfalls ist die Festsetzung des Termins der hiesigen Dühnenleitung zugesagt worden, und diese hat den 2 7. November vorgesehen.

Verband reisender Kaufleute, SektionGiehen. Morgen, Freitig, abend im Hotel Schütz Vortrag, zu dem die Kaufmannschaft Giehens eingeladen ist. Näheres in der heutigen Anzeige.

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für die Samstagsnummer können nur bis Freitag vormittags verbindlich angenommen werden. Zwecks wirksamer Satzausstattung erfolgen Bestellungen zweckmStzig bereits int Laufe des Donnerstags

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Zwei Wohltätigkeitskonzerte zugunsten der Kriegsbeschädigten und Kriegblinden finden am nächsten Sonn­tag im Saalbau Sauer statt. Unsere Militärkapelle unter der Leitung von Obermusikmeister Löber wird konzertieren. (Siehe Anzeige.)

Dom Provinzialausschuh.

Der Prooinzialausschuß für bie Provinz Oberhessen veschäftigte sick in seiner jüngsten Sitzung mit folgenden Angelegen­heiten:

Klage der Oberhessischen Basalt- werke Ignatz Seipel in Mühlheim a. M. gegen das Kre isamt Büdingen auf Aufhebung des Polizeibefehls vom 15. Dezember 1924. Durch den vorbezeichneten Polizeibefehl war dem Stein­bruchbesitzer Seipel aufgegeben worden, in dem von ihm von der Gemeinde Lihberg gepachteten Steinbruch bei Meldung einer Ordnungsstrafe von 90 Mk. und unter Androhung der Schließung des Steinbruchs diesen nur noch bis zu einer Ent­fernung von 8 Meter von der Friedhofsmauer und dem Friedhof vorbeiziehenden Weg auszubeuten. Das Kreisamt hielt diese Maßnahme für dringend notwendig, um die Friedhofsmauer und den Weg vor Einsturzgefahr zu schützen. Der Steinbruch ist stellenweise schon in einer Tiefe bis zu 10 Meter an die Friedhofsmauer heran ausgebeutet. An an­derer Stelle ist die Ausbeutung schon 15 Meter tief erfolgt, und zwar in einer Entfernung, die weniger als 8 Meter von der Friedhofsmauer weg ist. An den Friedhof stößt weiter ein Steinbruch an, der seit etwa 10 Jahren still liegt und bis zu einer Ent­fernung von kaum 2 Meter vom Friedhof weg aus- gebeutet wurde. In der mündlichen Verhandlung des Provinzialausschusses vom 25. April 1925 er­ging Beweisbeschluh dahin, daß ein Gutachten der Geologischen Landesanstalt einzuholen ist. Landes­geologe Bergrat Dr. Schottler sprach sich dahin aus, daß die vom Kreisamt Büdingen angeord­neten Maßnahmen unbedingt notwendig waren, und erachtet die Friedhofsmauer und den am Friedhof hinziehenden Weg für dringend gefährdet, wenn bei weiterer Ausbeute des Steinbruchs bis zur Friedhofsmauer eine Entfernung von 8 Meter nicht mehr eingehalten wird. Der Kläger erkannte dieses Gutachten nicht an und beantragte die Ver­nehmung von zwei sachverständigen Zeugen, die Steinbruchbesitzer sind. In der jetzigen Sitzung wurden diese gehört. Sie sprachen sich dahin aus, daß augenblicklich eine Gefahr für den Friedhof noch nicht bestehe. Der Vertreter des Kreisamts Büdingen beantragte Abweisung der Klage und Bestätigung des Polizeibefehls, weil diese Maß­nahmen auf Grund des Artikels 66 der Kreis- und Provinzialordnung mit Rücksicht auf das Gutachten des Landesgeologen für unbedingt notwendig er­scheinen, um einem gefahrbringenden Z u- st a n d vorzubeugen. Die Klage wurde als un­begründet unter Verurteilung des Klägers in die Kosten des Verfahrens abgewiesen.

In der Sache: Anfechtung des Beschlusses des Gemeinderats zu Büdingen vom 7. Aug. 1925: hier: Berufung des Gemeinderatsmitglieds Hildner gegen das Urteil des Kreisausschusses des Kreises Büdingen vom 30. September 1924 wird das Urteil in der nächsten Sitzung verkündet.

Turbine nanlage des Freiherrn G g. Riedesel z u Eisenbach in Altenburg: hier: Berufungen gegen das Urteil des Kreisaus- schufses des Kreises Alsfeld vom 12. 3. 1925.Der Antragsteller betrieb früher im Bach- lauf der Schwalm in der Gemarkung Altenburg ein Wassertriebwerk durch Verwendung eines ober- schlächtigen Wasserrades. Er hat diese Triebwerk- anlage durch Einrichtung einer Turbine verän­dert. Das Wasserrad war auf eine Leistung von 18 P. S. eingestellt, während mit der Turbine eine Wassernutzkraft von 24 P. S. erreicht werden kann. Gegen die Aenderung der Triebwerkanlage haben acht Triebwerkbesitzer der Schwalm unterhalb des Triebwerks des Antragstellers Einspruch erhoben. Der Kreisausschuß zu Alsfeld hat am 12. Januar 1925 die von dem Antragsteller nachgesuchte Kon­zession unter drei Bedingungen erteilt. Während der Antragsteller die eine Bedingung, wonach an dem Wehr eine Eichmarke anzubringen ist, an­erkennt, verwahrt er sich im Berufiingsoerfahren gegen die Auferlegung der beiden anderen Bedin­gungen. Die Reklamanten halten sich durch die dem Antragsteller auferlegten Bedingungen nicht aus­reichend gesichert gegen wirtschaftliche und finan­zielle Schäden, da sie den Standpunkt vertreten, daß sie ihre Triebwerke und maschinellen Aushilfs­kräfte nicht mehr so ausnutzen können, als bei dem früheren Betrieb des Antragstellers. Beim Wasser­rad sei nach ihrer Ansicht das Wasser, einerlei ob

Turnen, Sport und Spiel

[en, indem er über die

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Gelder zurückzuerstatten, andernfalls die Angelegen­heit ihren gerichtlichen Weg ginge. Der Angeklagte gab zu, den Bries geschrieben zu haben, und blieb im übrigen der Ueberzeugung, daß der Bruder den UeberfaU ausgeführt, mithin die Forderung zu Recht bestehe. Das Gericht sah von weiterer Beweisauf­nahme ab und erkannte auf kostenlose Frei­sprechung des Angeklagten.

Kirchliche Nachrichten.

Israelitische Gemeinden.

2fr. ÄeNgionSgemelnde. Gottesd. l. d. Synagoge (Südanlage). Samstag, 31. Oktober 1925. Vvrabd. 5.OO, morg. 9.00, abds. 5.15 u. 5.55.

Gottesdienst der isr. DeligionSgesellschaft. Sabbatfeier, den 31. Oktober 1925. Freitag abds. 4.35, Samstag vorm. 8.30, nachm. 3.30, Sabbat- ausgang 5.50. Wochengottesdienst morg. 6.45 und abds. 4.30.

ewerbe getätigten Ein­nahmen keine Aufzeichnungen machte, obwohl er hierzu verpflichtet war. Auch hat er gegen die Ab-

Q W etzla r, 28. Oki. Wegen Erpressung war Schmiedemeister Wilhelm W. von Krofdorf angeklogt. Wie die Verhandlung ergab, ist der Vater des Angeklagten vor längerer Zeit in der Dunkelheit überfallen und mißhandelt worden. Der Angeklagte Hai die hierdurch entstandenen Arztkosten usw. tragen müssen. Run hat er in einem Brief an seinen Bruder den Zeugen K. W. des Ueberfalls be­zichtigt und ihn gleichzeitig aufaeforberf, ihm bis 3U einem gewissen Zeitpunkte diese verauslagten

Gastwirts-Kundgebung gegen das Gemeindebestimmungsrecht

* Darmstadt, 27. DfL

Der Landesverband Hessen des Rhein - Main - Gastwirteverbandes hielt heute nachmittag imPerkeo" eine Pro­testoersammlung unter dem Vorsitz des Stadtverordneten Schnauber- Darmstadt ab. Der Versammlung wohnten viele Vertreter von Be­hörden, ferner Abgeordnete und Gastwirte bei; die Kundgebung war sehr stark besucht.

Zunächst sprach der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Gastwirte, Emil Köster- Berlin, über das 'Gemeindebestimmungsrecht. Dieses unterstellt die Wirtschaftskonzessionen der Abstim­mung der Wahlberechtigten einer Gemeinde. Der Redner zählte eine Reihe von Gründen auf, nach denen ein solches Gesetz abgelehnt werden müßte.

Hierauf sprach Studienrat Lücke rmann von der Lehr- und Forschungsanftalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim am Rhein über Weinbau und Abstinenzbewegung. Der Redner be­zeichnete als das Ziel der Abstinenten die vollstän­dige Trockenlegung Deutschlands. Die medizinische Wissenschaft lehne in der Mehrheit ihrer Vertreter

bie Abstinenz ab; auch durch die Statistik könne, nach einer Mitteilung des Reichsstatistischen Amtes, nicht nochaewiesen werden, welche Schaden durch Alkoholverbrauch verursacht würden.

Beide Redner fanden mit ihren Ausführungen den lebhaften Beifall der Versammlung. Das Ergeb­nis der Verhandlungen wurde in einer Entscheidung niedergelegt, in der es heißt:

Die am 27. Oktober im großen Saale des Perkeo" zu Darmstadt versammelten Gastwirte des gesamten Hessenlandes, die im Deutschen Gastwirts- verband organisiert sind, erheben Einspruch gegen die Absicht, gelegentlich der Beratung des Ge- setzes zum Schutz der Jugend gegen Mißbrauch de^. Alkoholgenusses im Reichstag, das sogenannte G e ° meindebestimmungsrecht mit einzuführen. Das Gemeindebestimmungsrecht führt zur Vernich­tung des Gastwirtsgewerbes, zur Vernichtung der wichtigen Gärungsindustrie, des Weinbaues und Weinhandels, zur Vernichtung der Existenz vieler hunderttausender Angestellten und Arbeiter in diesen Betrieben, ohne daß dadurch der Zweck, den Miß­brauch des Alkoholgenusses zu verhindern, erfüllt wird. Das Gemeindebestimmungsrecht soll die Ent­scheidung darüber, was in bezug auf Ausschank und Kleinverkauf geistiger Getränke im Bezirk der Ge meinbe angemessen ist, nicht etwa ben Gemeinde­körperschaften, nämlich Stadtverwaltung und Stabt- oerordnetenversammluny, sondern der Gesamtheit ber Wahlberechtigten einer Gemeinde übertragen. Iedes einzelne Gemeindemitglied soll ein Mitbestim­mungsrecht hierüber erhalten, noch dazu, ohne daß hierbei das Alter und die Erfahrung des Betreffen­den Einfluß ausüben kann. Geyen ein derartiges Verfahren erheben sich naturgemäß schwerwiegende Bedenken. Es muß darauf bingewiesen werden, wie bedenklich es ist, Volksabstimmungen zuzulassen über die Frage, ob für das Bestehen der Gast- und Schankwirtschaften im Falle des Besitzwechsels die Ausschankerlaubnis erneut werden darf ober nicht, ober ob neue Schankstätten errichtet werden sollen. Derartige Fragen können von der großen Masse der Gemeindewähler keinesfalls entschieden werden, denn man darf nicht außer Acht lassen, daß ihr die Urteilsfähigkeit für derartige Entscheidungen gänzlich fehlt. Durch diese Bestimmungen wird der Alkohol- mißbrauch nicht verhindert werden können. Eine Einführung des Gemeinbebestimmungrechtes würde, da es lediglich den Forderungen der Alkoholgegner Rechnung trüge, gleichzeitig eine Anerkennung dieser Bestrebungen im allgemeinen, und damit lediglich eine Vorstufe für eine vollständige Trockenlegung Deutschlands nach amerikanischem Muster bedeuten. Welche Wirkung das Alkoholverbot in Amerika, Norwegen und Finnland gehabt hat, ist nur allzu bekannt, und es ist bemerkenswert, daß die nor- wegische Regierung wegen der überwiegend schäd­lichen Folgen sogar die Wiederaufhebung des Ver­botes beantragt hat. Die Ablehnung des Gemeinde­bestimmungsrechtes bedeutet keineswegs die Ab­lehnung der Bekämpfung des Alkoholmißbrauches. Es ist jedoch hierfür ein untaugliches Mittel. Der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches enthält wich­tige Richtpunkte zur Bekämpfung des Alkoholmiß­brauches, die gegebenenfalls weiter ausgedehnt wer­den können. Niemals aber dürfen Mittel zur Be­kämpfung Anwendung finden, die auch die weit größere Gesamtheit der am Alkoholmißbrauch nicht beteiligten Staatsbürger In Mitleidenschaft ziehen. Durch die Einführung des Gemeindebestimmungs­rechtes würden alle Gärungsgewerbe, der schwer um feine Existenz kämpfende Weinbau sowie Weinhan­del und dazu das gesamte Gast- und Schankwirt­schaftsgewerbe auf das schwerste geschädigt werden und einem wesentlichen Wirtschaftszweig, der eine sehr erhebliche Steuerauelle des Staates darstellt, in ungerechtfertigter Weise Fesseln auferlegt, ober derselbe gar erdrosselt werden. Derartige einschnei dende Maßnahmen bringen aber schwere Schädi­gungen des gesamten deutschen Wirtschaftslebens und damit des ganzen Volks- und Staatslebens mit sich. Wir fordern zwecks Bekämpfung des Alkohol­mißbrauches: 1. Die Verbesserung des Schonkkon- zessionswesens unter Beibehaltung der Fragen des öffentlichen Bedürfnisses unter entscheidender Mit Wirkung unseres Gewerbes. 2. Erhöhten Schutz der Jugend gemäß des vorliegenden Strafgesetzentwurfs. Dagegen muß das Gemein debe st i mmungs recht als unbrauchbare Waffe gegen Mißbrauch des Alkohol genuffes an­gesehen und wegen der kulturellen, ethischen und wirtschaftlichen Schädigungen, sowie der durch Aus­übung des Gesetzes entstehenden Kosten einerseits, sowie andererseits des hohen Ausfalles von Steuern, mit denen dann die anderen Gewerbe belastet wer­den müssen, abgelehnt werden."

Effi len Mm, W sie 8« Wil! Wieviel Freude bereitet es, Kinder zufrieden und glücklich zu machen. - Sie haben es leicht, sich oft zu freuen, denn immer wird ein Kinder­herz gefangen sein, wenn ein gut zubereiteter und fein angerichteter

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lar/Allcndorf (Lda.) 7,95 Min. je Kilometer, Kl. 2 (1821 Jahre): Gruppe Iungdo Wetz - l u r 8,57 Min. je Kilometer, Kl. 3 (über 21 Jahre): Großfelda 8,43 Min. je Kilometer. Die nächst­besten Gruppen erhielten Anerkennungspreise, und zwar Kl. 1 mit 8,43 Min., Kl. 2 mit 9,09 Min., Kl. 3 mit 9,43 Min

Nach langer Rast ging es dann auf die tadellos in Stand gefetzten Scheibenstände zum Schießen. Auch hier zeigte sich derselbe Eifer und Ernst aller Teilnehmer. Da dieser eport erst seit kurzer Zeit betrieben wird, so waren die Ergebnisse natürlich noch nicht solche, wie sie zweifellos verlangt werden müssen. Immerhin ergaben sich auch hier ziemlich gleiche Durchschnittsleistungen. Das beste Ergebnis zeitigte bie Gruppe Ober-Breidenbach (Kreis Alsfeld) mit einem Durchschnitt von 5,23 Ringen; sie errang hiermit den 1. Preis. Den 2. Preis er­kämpfte sich der Iungschützenbund Gie­ßen mit 4,52 Ringen im Durchschnitt.

Die anschließende vaterländische Kundgebung in ber Liebigshöhe vereinigte die ganze Kampfschar noch einmal mit zahlreichen Bürgern Gießens.

W. L.

Werbeturnabend in Wieseck.

Am Samstag veranstaltete der Turnverein e. 23. Wieseck einen Werbeabend. Ein viel­seitiges und reichhaltiges Programm hatte zu einem recht zahlreichen Besuch dieser Veranstaltung bei­getragen. Nach einem Gesangsoortrag der unter der Leitung des Lehrers Görlach - Gießen stehenden Gesangsabteilung des Turnvereins folgte ein Lieder­reigen der Turnerinnen. Hieran anschließend turnten die Schüler, Schülerinnen, Turnerinnen, Zöglinge und aktiven Turner am Baren und Pferd. Zwi­schendurch aufgeführte Volkstänze der Turnerinnen vervollständigten den ersten Teil der Veranstaltung. In der folgenden Ansprache des ersten Vorsitzenden, in ber eingehend auf die Bedeutung der Turnerei sowie der sportlichen Betätigung hingewiesen wurde, wurden die Besucher aufgefordert, dem edlen Sport weitere Anhänger zuzuführen. Der zweite Teil des Abends wurde ausgefüllt durch Volkstänze, Hal- tungs- und ästhetische Freiübungen der Turnerinnen und durch Turnen der Aktiven am Reck. Den Glanz­punkt des Abends bildete der von den Turnerinnen unter Mitwirkung der Gesangsabteilung aufgeführte Tanz" von Carl Zöllner, der unter nicht enden­wollendem Beifall wiederholt werden mußte. Alle Vorführungen, insbesondere die der Turnerinnen, müssen als mustergültig bezeichnet werden. Mit Genugtuung kann man wahrnehmen, daß der unter der zielbewußten Leitung von Reeh, Bern­hardt und Euler stehende Turnbetrieb sich auf voller Höhe befindet. Die am gleichen Abend vorgenommene Preisoerteilung zu dem am 20. Sep­tember stattgefundenen Ab turnen ergab folgende Sieger:

Fünfkampf, Oberstufe: 1. Aug. Becker, 2. Heinrich Romer, 3. Heinrich Ihm, 4. Otto Schrei- ner, 5. Robert Eisenhut.

Neunkampf, Zöglinge: 1. .Karl Weller, 2. Adolf Schnabel, 3. Karl Vogel, 4. Ernst Schrei­ner, 5. Otto Wagner.

Turnerinnen: 1. Berta Kümmel, 2. Minna Kreiling, 3. Anna Bernhardt, 4. Paula Hildebrandt, 5. Lina Bücher und Emma Schomber.

Schülerinnen: Ehrenpreis Paula Bellos, 1. Anna Schäfer, 2. Minna Schäfer, 3. Minna Kümmel, 4. Anna Pausch, 5. Tilli Schreiner.

Schüler, 1. Riege: 1. Friedrich Kreiling, 2. Otto Balser, 3. Wilhelm Pausch, 4. Karl Rohm, 5. Karl Weller.

Schüler, 2. Riege: 1. Willi Werner, 2. Otto Deibel, 3. Ernst Mank, 4. Karl Balser, 5. Karl Post.

Im Anschluß an die Preisoerteilung wurde dem Leiter der Turnerinnenabteilung Wilhelm Bern­hardt als Anerkennung für die treffliche Aus­bildung dieser eine Plakette überreicht.

Gegen den Händler Wilhelm W. von Groß- Rechtenbach war wegen Vergehens gegen das Umsatzsteuergesetz durch Strafbescheid des Finanz­amts Wetzlar auf 100 Mk. Geldstrafe erkannt wor­den. Hiergegen beantragte er gerichtliche Entschei­dung. Die Verhandlung ergab folgendes: Der An­geklagte ist handelsaerichtlich eingetragener Kauf­mann. Als solcher hatte er sich gegen § 31 des Umsatzsteuergesetzes oergange ' * im Jahre 1924 in seinem ®i

Um die Bezirksligameisterschaft in Hessen-Hannover.

tz. Um das Irreguläre vorweg zu nehmen: S. C. 03 Kassel, Die Elf mit der auffteigenben Form, läßt sich in Göttingen von 05, der Elf mit der absteigenden Form, 5:4 schlagen. So leisten sich bie zweifellos spielstarkeren Kasseler Mannschaften zu­gunsten ber Provinz manchen Schnitzer, wenn auch in diesem Spiel ein zweifelhafter Elfmeier den Vor­sprung für Göttingen ergeben haben soll.

Bester Typ in Lokaltreffen ist: Unentschieden. Das 1:1-Resuliat Hessen 09 gegen S p i e l o. Kassel besteht zu Recht. Die geringe Ueberlegen- heil Hessens glich Fernschild im Tor des Spv. durch besondere Leistungen aus. Ein guter Angriff sei die beste Verteidigung. Nicht immer. Ein gulerTorwächter ist aber auf jeden Fall bie Grundlage jeder Elf, denn hinter dem Mann zwischen ben Pfosten ist immer noch das Netz.

Kurhessen Kassel gegen Gießen 1 900. 9:1 war oorauszusehen. Kurhessen ist heute in ber Lage wenn es nicht ben Kops verliert, wie bei [einer Niederlage gegen Hessen 09, jeden Gegner im Gau mit 45 Toren Differenz (mindestens!) zu schlagen. Kurhessen Kassel: bie einzige Mannschaft mit System, aber mit wackligen Nerven!

Auch das Wetzlarer Spiel F. E. 0 5 gegen Sv g. @ö Hingen (1:2) entschied, unverdient für die Göttinger, ein Elfmeter. Göttingen hatte ein Plus im Zusammenspiel. Wetzlar im Stehver­mögen. (Die Göttinger waren am Schluß zum Aus­putzen fertig!) Gleich waren auf beiden Seiten: Tech­nik, Eifer; g(ei<h schlecht: Torschuß. Resultat also eigentlich: Unentschieden. Aber Wetzlar spielte auf eigenem Platz. Götingen mußte erhalten die Note: genügend Plus, Wetzlar genügend Minus, jedoch keiner von beiden mehr als einen Punkt.

In Ofterode: Germania gegen Sport Kaffe! 0:1. Sport mit mehrfachem Ersatz?! Ist das Ersatz, wenn am Sonntag vorher zwei Leute von Sport wegen unfairen Spiels unter die Zu­schauer müssen? Ja und Nein! Selbst komplett ist Sport feine Meistermannschaft mehr, bis auf viel­leicht einen guten Tag im Jahr.

Das Sportfest des Hess. Vaterländischen Blocks

(Bezirksverbcmd Gießen).

Die sportliche Veranstaltung des Hess. Vater­ländischen Blocks, Bezirksoerband Gießen, am Sonn­tag (Geländemarsch über 20 Kilometer und Preis­schießen) gestaltete sich bei dem herrlichen Wetter zu einem sportlichen Ereignis ersten Ranges.

Don den gemeldeten 34 Gruppen starteten 23. Von allen Seiten marschierten sie, in 3 Klassen ein­geteilt, 1 = 17 Jahre, 2 18 bis 21 Jahre, 3 = über 21 Jahre, mit verschiedener Gepäcrbe- lastung von ihren Stelldicheins nach Gießen. Schon 2 Minuten vor 9 Uhr traf die Gruppe Annerod, die 6,02 Uhr abmarschiert war, am Schützenhaus frisch und munter ein. Nun folgten die Gruppen der ersten Zeitrate, des Schießens wegen mußte mit II Stunde Zwischenraum marschiert werden, ein­ander schnell, teilweise mit nur einer Minute Ab­stand. Nach 28 Minuten war die erste Rate am Ziel. Die anderen Zeitraten folgten in der gleichen Weise, so daß um 2.40 Uhr bie letzte Gruppe am Ziel eintraf. Alle Gruppen kamen in bester Stim­mung und tadelloser Ordnung am Ziel an, sie zeigten kaum Ermüdung. Das Ergebnis des Geländemar­sches, der erst vor 12 Tagen, die Strecke erst vor 56 Tagen, bekanntgegeben war, war ein in jeder Beziehung hervorragendes. Bei den zum Teil sehr schlechten, aufgeschotterten Wegen, bei immerhin nicht unerheblichen Steigungen brauchte nicht ein­mal die längstmarschierende Gruppe die Zeit von 10 Minuten je Kilometer. Die Ergebnisse waren folgende: Kl. 1 (bis 17 Jahre): Gruppe Mainz-

gabenorbnung dadurch verstoßen, daß er in seinem Betrieb keine kaufmännische Buchführung halle. Der Angeklagte gab an, er habe im 1. Vierteljahr 1924 überhaupt keine Handelsgeschäfte gemacht und später nur Milch von Hörnsheim nach Wetzlar gefahren; aus diesem Grunde habe er auch keine Bücher ge­führt. Durch bie Beweisaufnahme wurden jedoch die Angaben des Angeklagten bzgl. des Handels widerlegt und ber Angeklagte wegen des ihm zur Last gelegten Vergehens zu 200 M k. Geld­strafe, hilfsweise 20 Tage Gefängnis, verurteilt.

die Mühlenanlage im Betrieb war ober nicht, dem Mühlbach der Reklamanten in derselben Geschwin­digkeit und in demselben Umfange zugelaufen, wie dem Triebwerk des Antragstellers. Dies sei nach Aenderung ber Triebwerksanlage nicht mehr der Fall, weil ber Antragsteller durch wesentliche Er­höhung des Ufers gegen früher in seinem Mühl­graben ein Staubecken angelegt habe und einen viel höheren Wasserstand jetzt ausnutze als früher. Der Prooinzialausschuß erachtete durch das von dem Kulturbauamt zu Gießen erstattete Gutachten bie Sache noch nicht für genügenb geklärt und er­ließ Beweisbeschluß dahin, daß noch ein weiteres Gutachten des Oberbaurats Heyl zu Darmstadt einzuholen ist.

Bankkrach in Frankfurt

Frankfurt a. M., 29. Okt. (Drahtbericht des , Gieß. Anz.") Kürzlich liquidierte der Bankier Dormühl sein Unternehmen. Er wurde wegen Unterschlagung verhaftet. Dormühl hat die Aschaffenburger Städtische Spar­kasse in schwerer Weise geschädigt. Hierzu erfahren wir noch, daß Dormühl es verstanden hat, vom ber- zeitigen Vorstand der Aschaffenburger Sparkasse eine große Anzahl Wechsel zur Diskon­tierung in die Hände zu bekommen, trotzdem ein diesbezügliches Verbot bestand. Obwohl Dormühl zuvor auf verstärkte Ueberweisung von Wechseln gedrängt hatte, mit der Versicherung, daß er bie- eiben zuverlässig bei ber Deutschen Girozentrale unterbringen könnte, erwiderte er auf die fortgesetz­ten Anmahnungen ber Sparkasse, sie seien unver­käuflich. Die Nachprüfung der Bucher Dormühls hat ergeben, daß er sämtliche Wechsel im Betrage von 84 000 Mark schon vor dem 1.September bei ber Deutschen Girozentrale diskontierte, den Erlös aber für sein Geschäft verwandte und die Sparkasse im Irrtum gelassen hat. An den telephonischen Täuschungen hat sich auch der P r o k u r i st Dor­mühls, der gleichfalls verhaftet wurde, beteiligt. Dormühl hat eingestanden, daß erfeitdreiMo- naten insolvent sei, und daß er die Spar­kasse benutzt hat, um sich über Wasser zu hatten.

Amtsgericht Wetzlar.