Nr. 279 Zweites Blatt
Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Samstag. 28. November (925
Unterwegs nach London.
Don Dr. Paul Rohrbach.
Während der Reichskanzler seine große Rede über das Vertragswert von Locarno hielt, fand zufällig an einer anderen Stelle zwischen einem höheren französischen Offizier und einem deutschen Industriellen folgendes, auf die Zerstörung deutschen Maschinett- materials im Dienste der „Entwaffnung" bezügliche Gespräch statt.
Der Deutsche: ticrr Major, müssen Sie nicht zugeben, daß diese Maschinen, die einen Millionenwert darstellen, nichts mehr mit der Beschaffung von Kriegsmaterial zu tun haben? Wenn wir sie heute zerschlagen, so müssen wir sie morgen neu kaufen, um unsere Kugellager, Fahrräder und Traktoren weiter herzustellen!
Der Franzose: Wozu reden Sie eigentlich? Sie haben den Krieg verloren!
Die Räumung der Kölner Zone ist keine, Gegenleistung für unsere Unterschrift unter den 'Vertrag von Versailles; sie bedeutet nur die Erfüllung eines Anspruchs, den wir auf Grund der vollzogenen Entwaffnung haben. Die Entwaffnung i st vollzogen, und sie war auch schon vollzogen, als die Räumung von Köln fällig war, am 10. Januar. Es sei zwecklos, sagten die Engländer, darüber zu debattieren, ob die militärische Stärke Deutschlands auf zehn, oder ob sie auf elf Prozent der französischen veranschlagt werden könne! Trotzdem müssen jetzt diese unnützen, jedes militärischen Sinns entbehrenden, den deutschen Steuerzahler abermals mit vielen Millionen belastenden Zerstörungen von wertvollem Maschinenmaterial vollzogen werden. Kein vernünftiger Mensch in Deutschland wird sich je davon überzeugen können, daß dieser Unfug darum geschieht, weil die verantwortlichen Persönlichkeiten auf der Gegenseite im Ernst glauben, es sei im Sinne der Entwaffnungspflicht notwendig. Kein Mensch glaubt daran, am allerwenigsten die französischen Offiziere, die gerade jetzt mit einer ge- slifsentlichen Kleinlichkeit die Zerstörungskontrolle ausüben. „Wozu reden Sie eigentlich, haben Sie nicht den Krieg verloren?" Klingt diese Leierkastenmelodie, die man uns auf die Reise nach London oufspielt, nicht mehr, als ob sie noch von Versailles käme, statt von Locarno?
Es hieße uns falsch verstehen, wenn man diese Erinnerung als bloße Nörgelei auffassen wollte. Die Rede des Reichskanzlers, auch wenn sie einige Lücken aufweist, trifft mit ihrer Charakterisierung des Vertrags von Locarno und mit ihrem Eintreten für die deutsche Unterschrift durchaus das Richtige. Das, was außerdem noch zur Sache gesagt werden muß, war auch gar nicht Sache des Reichskanzlers, sondern ist Sache der politischen öffentlichen Meinung in Deutschland. Dabei handelt es sich namentlich um zwei Dinge. Das erste davon ist, daß sowohl die offizielle Tonart der Franzosen als auch ihre tatsächlichen Zugeständnisse samt Rückwirkungen usw. nicht das Ergebnis eines freien und guten Willens gegenüber Deutsch- land sind, sondern das Ergebnis einer französischen Zwangslage.
Wenn Frankreich könnte, wie es wollte, so würde es heute noch so handeln, wie jener alte Gallier Bren- nus, der, als ihm die Römer ihr Gold darwoqen, auch noch sein Schwert in die Wagschale warf. Sein Mort: „Wehe den Besiegten!" ist nur dem Buchstaben, nicht dem Sinne nach ein anderes, als das jenes französischen Majors: „Sie haben den Krieg verloren!" Unmittelbar vor dem Beginn der Locarnodeb"tte im Deutschen Reichstag ist in Frankreich das Ministerium P a i n l e o 6 gestürzt, weil es in der drängenden Finanznot den „kurzfristigen" Schahscheinen der Regierung, jenen Erzeugnissen der glücklichen Zeit, als noch ganz Frankreich nach der Melodie tanzte: „Der Boche wird alles bezahlen!", eine Laufzeit bis zu 25 (!) Jahren geben wollte. Wenn solche Vorschläge auftauchen, dann pflegt das Ende nicht mehr weit zu sein — das Ende hier in dem Sinn, daß Frankreich den amerikanisch-englischen Andeutungen wird nähertreten müllen, die um einen bestimmten Preis entscheidende Erleichterungen der Finanzlage in Aussicht stellen. Der Preis aber heißt „A b r ü st u n g". Daher ist auch der wesentliche Gesichtspunkt, unter dem man in England die militärischen Reduktionen auf dem linken Rheinufer betrachtet, der, daß die französische Psyche sich allmählich an den Verzicht auf die Rheinarenze gewöhnt und dieser starke stimmungsmäßige Antrieb für das militärische System sich verkleinert.
Das Zweite, womit wir uns auf dem Wege, der uns nach London führen soll, zu rechnen haben, ist die naheliegende Fraae: Was kommt denn nun dahinter, wenn der Vertrag unterzeichnet ist? Der
Reichskanzler hat in klaren Worten ein allgemeines Bild der Verhältnisse nach der Unterschrift und nach dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund gegeben. Der hauptsächlichste konkrete Einzelzug darin war die Andeutung, daß wir energisch das Ziel der allgemeinen Abrüstung verfolgen würden. Dr. Stresemann deutete zwei Tage vorher auch an, wir würden uns alsbald im Völkerbund der deutschen Minderheiten im Auslands annehmen. Beides wird sehr zu begrüßen (ein, aber wir müssen uns klarmachen, daß auch die andern unsere Mitgliedschaft im Völkerbunde, die eine ganz neue europäische Lage schafft, nicht als eine interessante Neuheit betrachten werden, die man unter eine Glasglocke auf den Kamin stellt, sondern als
Don dem Augenblick an, wo wir unseren Platz im Dölkerbundsrat einnehmen, beginnt für Deutschlang eine neue Aera in der auswärtigen Politik. Könnten die andern, England vor allem, ohne uns auskommen, niemand hätte sich soviel Mühe gegeben, uns nach Locarno, nach London und nach Genf zu bringen. Niemand hätte uns dann auch den Liebesbecher kredenzt! Alles, was das offizielle England jetzt tut, ist darauf eingestellt, in Deutsch- land gutes Wetter für die Unterzeichnung des Pakts zu machen. Wer ist so harmlos, daß er glaubte, England hätte keine gewichtigen realen Ziele, um deren willen es diesen Aufwand betreibt! Der Reichskanzler hat mit einer auffallend bestimmten Wendung von dem Recht auf ko
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eine T a t s a ch e, die zu bestimmten Zwecken herbeigeführt ist, und die nun diesen Zwecken dienen soll. Sowohl England als auch Frankreich wollten uns im Völkerbunde haben — Frankreich wegen der „Bindungen" an den Versailler Frieden, denen wir nach feiner Auffassung dort unterliegen, England aber wegen der Politik, die es dort mit unserer Hilfe machen will und zu der es unsere Hilfe braucht.
Der Reichskanzler hat in seiner Rede betont, daß wir in unserer geographischen Lage durch einen Vertrag wie den von Locarno keine Bindung an den Westen im Sinne einer Gegnerschaft gegen den Osten eingehen könnten. Auch Herr Chamberlain, der englische Außenminister, versichert, ihm läge jede Angriffsabsicht auf Rußland fern. Gleichzeitig aber macht er gegenüber der Sowjetregierung eine Demonstration, die an betonter Unfreundlichkeit nicht leicht übertroffen werden kann, indem er zum Jahrestag der Sowjetrepublik kein einziges Mitglied seines Amts der Einladung folgen läßt. Wie man in England den Pakt von Locarno in Wahrheit beurteilt, ober was man von ihm hofft, geht vielleicht eher aus einem zufälligen unbewachten Wort hervor, wie dem des Unterstaatssekretärs Ornsby Gore neulich bei einer Rede in Manchester: Der Vertrag „bedeute einen Bund der chr istli chen Zivilisation gegen die zerstörenden Kräfte des Ostens!"
loniale Mandate gesprochen, das uns nach dem Vertrag von Locarno zustände. Herr Chamberlain hat vorher gesagt, dies Recht könne Deutschland nur beanspruchen, wenn es „keine Bedingungen" stelle (Artikel 161). Die Kolonialfrage ist nur eine aus einer gangen Reihe deutscher Lebensfragen, deren Auseinandersetzung mit den englischen Interessen hinter London bevorsteht, und diese Auseinandersetzung wird vom Augenblick der Unterzeichnung an die europäische Politik beherrschen.
50 Jahre hessischer Verwaltungsgerichtshof.
Olm 25. "21od. bestand der Hessische Derwal- tungsgerichtshof 50 Jahre. Aus diesem Anlaß veröffentlicht die» Zeitschrift für Staats- und Gemeindeverwaltung" einen Gedenkartikel, dem wir die nachstehenden Ausführungen entnehmen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof war seiner Zeit der erste Verwaltungsgerichtshof in Deutschland, der, auf dem Boden der Selbstverwaltung entsprossen, durch die hessische Selbstverwaltungsgesetzgebung als unmittelbare Folge der Bestimmungen der im Juni 1874 erlassenen Hessischen Krcis- und Provinzialordnung, Städte- und Landgemeindeordnung eingerichtet wurde. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof beruht auf dem Gesetz vom 11. 3anuar 1875, seine Einrichtung
wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert und seine Zuständigkeit erweitert. Die erste öffentliche Sitzung des Drrwaliungsgerichtshvfs sand am 25. November 1875 statt. Aus der Ansprache, die'der damalige Ministerpräsident Hofmann in dem Gerichtshof hielt, ist einiges heute noch von Interesse. Durch die neue Gesetzgebung sei der Bevölkerung des Landes eine beträchtlich erweiterte Teilnahme an der Staatsverwaltung cingc- räumt, eine Reihe von Geschäften, die früher ausschließlich in der Hand von RegierungSbeamten lagen, würden nunmehr unter der Mitwirkung von Männern erledigt, welche durch das Vertrauen ihrer Mitbürger zu diesen Ehrenämtern berufen sind. Mit der Einsetzung des Verwaltungsgerichtshofs trat damals die Einrichtung des Staatsrates und des Administrativjustizhofs außer Wirksamkeit. Präsidenten des Gerichtshofs waren im Laufe der 50 Jahre die Geheimräte Maurer 1875—1876, Freiherr von Lehmann 1876—1882, Frreiherr von Pauschen 1882—1891, Küchler 1891—1898, Dr. von Knorr 1898—1904, Emmerling 1904 bis 1912, Dr. Weber 1912—1924. Am 24. Oktober 1924 ist Dr. öüffert, der gleichzeitig Präsident der Oberrechnungskammer ist, zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtühofes ernannt worden.
Sitzung der Stadtverordneten.
* Gießen, 27. November. 1925.
Das Stabtparlament beschäftigte sich heute u. a. mit verschiedenen wichtigen Vorlagen, um die zum Teil hart gekämpft wurde. Zuerst stand eine E r * Höhung der Sonder st euer vom bebau- t e n Grundbesitz an, die man wohl oder übel genehmigen mußte, um einem Diktat des Staates Erfüllung zu geben und dadurch die Stadt vor einem Haushaltsdefizit zu bewahren. Erfreulich war der P r o t e st, den die Fraktion der Deutschen Volkspartei gegen die ganz underno- kratischs Haltung des Staates einlegte, der in der Frage des Unterhalts der verstaatlichten Polizei den Städten große La st en aufbürdet, ihnen auf der anderen Seite aber keinerlei Recht in Polizeiangelegenheiten gewährt. Leider blieb dieser Protest allein, namentlich schwieg sich die Linke über diese Seite der Sache vollkommen aus. Wir hätten gewünscht, man hätte diesen Einspruch zu einer Gesamtkundgebung des ganzen Hauses erweitert, wenn er nach Lage der Verhältnisse auch nur die prinzipielle Seite des Selbstbestimmungsrechts der Stadt über die Inanspruchnahme der Steuerkraft ihrer Bürger betonen konnte. Wir müssen also nun die Polizei mitbezahlen, aber zu sagen haben unsere städtischen Körperschaften da kein Wort. Jeder weitere Kommentar dazu ist überflüssig.
Recht eilig hatte es oie Mehrheit des Hauses mit der Beschlußfassung über die Umstellung des städtischen Strahenreinigungbe- t r i e b s. Daß hier eine gründliche Iteuorbnung Dorgenommen werden mutz, wird niemand bezweifeln können. Aber s o eilig, wie man heute die Sache hinzustellen beliebte, ist ste denn doch wohl nid* Rachdem der bisherige Zustand jahrelang gedauert, hätte man die paar Wochen bis zum Amtsantritt der neuen Herren auch nod> abwarten und dann das neue Parlament darüber bestimmen lassen können, zumal dieses doch die D e ck u n g für den heute bewilligten Kredit zu beschließen hat. Wir stehen nicht an, zu sagen, daß die heutige Stvatzenreinigungs- Kreditbewilligung auf das kommende Rechnungsjahr 1926 in das Bud g e t recht des neuen Parlaments emgreift. Diesen Präzedenzfall hätte man bei aller sachlichen Billigung der Vorlage nicht schaffen sollen, beim et tarnt später leicht sehr unangenehm werden.
Die Reuregelung der Elektrizität s p r e i s e wurde nach langer Aussprache noch einmal vertagt. Es kann wohl damit gerechnet werden, daß die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Hauses, die in etwa drei Wochen stattfinden soll, wieder zur Beratung und Entscheidung steht. Hoffentlich bringt der Detriebsausschuh dann andere Vorschläge als seine heutigen. Die PreiSseirkung, die man hinsichtlich deS Lichtpreises heute als Ausschuß- Vorschlag hörte, ist mit 1 (ein!) Pfennig pro Kilowattstunde wirtlich so geringfügig, daß man darüber gar nicht weiter reden kann. Bei einem solchen Vorschlag von einer älnterstühung der Preissenkungsaktion derRcichsregierung Zureden, wie es heute abend seitens des Ausschutz bericht- erstatters geschah, mutet etwas merkwürdig an. Auch der Vorschlag des verbilligten Tarifs für Heiz- und Kochzwecke ist bedenllich. und zwar, wie der Ausschutzberichterstatter selbst sagte, we-
Gießener Konzertverein.
Symphonie-Konzert der Meininger
Staats? pelle unter Leitung von Kapellmeister Peter Schmitz.
Unter allen den reisenden Konzertorchestern hat wohl die Meininger Kapelle am meisten die Traditton gewahrt. Andere Vereinigungen, denen jahrelange persönliche Zusammenarbeit mit großen Meistern des Taktstocks ein besonderes Gepräge gab, haben in den letzten Jahren unter dem weltstädtischen Musikgroßbttriebe manches von ihrer Eigenart verloren. Den Meiningern, einst Zeugen von Harrs v. Dülow's Wirkerr, hat in der jüngstvergangenen Epoche Max Reger einen ganz besonderen Charakter gegeben, der sich auch bis heute fast unverändert gehalten hat. Denn Reger war eben eine so starke, typische Persönlichkeit, wie sie die Geschichte nur einmal aufzuweisen hat. ilnb gerade deshalb ist es bis letzt noch nicht völlig gelungen, ihn historisch einzuordnen. Mag es kommenden Zeiten gelingen! Roch stehen wir dem Eindrücke seiner Persönlichkeit zu nahe, um kritisch unbefangen genug zu sein.
Als Reger die Leitung der Meininger übernahm, hatte er die Zeit seines inneren Stürmens und Drängens zwar im großen und ganzen überwunden, aber die Art seines Musizierens war zu fest mit seiner eigenartigen Persönlichkeit verbunden, um plötzlich ein ganz anderer sein zu können. Er barg zwei Raturen in sich, unpulsiv,
ekstatisch, kraftvolles Draufgängertum, und anders wieder versinkend in abgeklärtesten, transzendentalen Klangvisionen, eine romantische Krastnatur. Jegliche Tonäutzerung, mochte sie selbst einer seinen Ironie entsprungen fein (wie die ..Affe- Schaf "-Sonate Op. 72) wurde zur Auswirkung seines starken Jch's, das sich auch im bürgerlichen Leben so gab, wie es war, ohne Falsch, ohne Hehl. Wem es Dergoimt gewesen ist, in persönliche Berührung mit dem Meister zu treten, wer Gelegenheit hatte, in Privatbriefe, die nicht für die Oefsentlichkeit bestimmt gewesen sind, einzusehen, dem wird das Bild von feiner kernigen, allzu deutschen Art unvergänglich in der Erinnerung bleiben.
ilnb dieser starken Persönlichkeit war die Erfüllung Bachscher Kontrapunktik mit modernster Chromatik im subjektivsten Sinne Vorbehalten. Verständlich, datz ihm nicht alle Zeitgenossen zu folgen wußten, ilnb dann die große Wandlung nach der Weidener Zeit. Ein Sichfinden in einer Klarheit des Stiles, des Ausbaus, so daß man geneigt sein könnte, ihn in engste Beziehung zum musikalischen Rokoko zu fetzen, toerm nicht immer wieder das Ich durchbräche und die großzügigen Klangevolulionen das Rokokoartige zum sresken- hasten Dekorativen auswachsen liehen.
ilm die Erfüllung der alten Formen hat er gerungen und der Sonatenform für die Orgel einen durchaus individuellen Zug gegeben. Roch war fein Ringen zu stark, um vielleicht in der Symphonie den letzten Ausdruck zu finden. Roch muhte er sich entäußern und dem kaleidoskop
artigen Wechsel der Stimmungen fomrte die Variation am treffendsten Künder fein.
Roch war Reger im Werden, im Wachsen, seine Orchesterbehandlung, zunächst für ihn die große moderne Orgel mit ihrer unerschöpflichen Klangkraft und Klangfeinheit, begann von der Meininger Zeit an zu seinem persönlich individuellen Orchesterstil auszuwachsen. Roch sollten die großen Meisterwerke die Vollendung, die Krönung seines Schaffens bringen; „Kinder, ich fange doch erst an!“ äußerte er bei op. 102. Da setzte ihm der Tod ein Ziel.
Die Variationen und Fuge über ein Thema von Mozart (Op. 132) stellen den Höhepunkt von Regers Orchesterschaffen dar. Mozarts Thema feffelt ihn, aber durch die Wiedergabe in der eigenartigen Instrumentierung zieht ein anderer Geist hinein. Das Leichtgraziöse, Objektive Mozarts erhält persönliche Betonung und einmal tm Brennpunkte von Regers Ich da wandelt es sich umspielt, von hohen Gegenstimmen der Geigen. Das Thema verkehrt sich in seine Geaenbewegung, die Hörner werden Träger des melodischen Gedankens. In Moll getaucht (Vcrr. 3), erwächst daraus die 4. Variatton mit freierer Thematik. Die 5. Variation erschließt das Thema im Lichte reicher Chromatik, insbesondere die Holzbläser nehmen reichen Anteil daran; die Schlußtatte in romanischem Verklingen. In der folgenden Variation erscheint das Thema melodisch vereinfacht, seines graziösen Rhythmus entkleidet und entspricht so dem ruhigeren Zeitmaß: Sostenuto quasi Adagietto. Die
siebente Variation läßt den Grundcharakter des Themas wieder stärker hervortreten, während in der letzten das Thema im V^Takt starke Abwandlung erfährt und fast orgetmäßig im großen Orchester behandelt, alle Stufen Regerscher Klang- Visionen durchläuft. Die Fuge tritt tänzelnd ein (das Thema in den ersten Taften zunächst mit absteigender Tendenz, mit dem letzten Takt sich erhebend). Die Streicher führen es durch, die Holzbläser nehmen es auf, die Klangmafjen wachsen, da setzen die Hörner marcatisslmo fff ein. Ein Verebben der Bewegung, dann wieder orgel- haftes Aufschwellen — und als letzter Triumpf: Das Mc^arische Thema wölbt sich in weitem Bogen über das stampfende wogende Orchester dahin, sieghaft von Hörnern und Trompeten erngeführt. Tlnd das Fugenthema eint sich mit dem Wozartschen, aus dem es organisch heraus- gewachsen ist, zum triumphalen Schluß.
Ein Eindruck, den wiederzugeben, Worte versagen. Reger'scher Geist, wie er getreuer wohl von keinem andern Orchester offenbart werden kann. Diese Feinheiten in der Ausarbeitung, besonders auch in der Fuge, finden kaum ihresgleichen.
Zur Einführung in die Reger'sche Welt ging Dach's O-Dur-Suile voran; bei Bach der objektive Stil, bei Reger die städtische Offenbarung des Persönlichen. Allerdings auch das Bach'sche Werk in neuzeitlichem, an die Farben des modernen Orchesters angepahtem Gewände. Es hat seine gewisse Berechtigunb. dem modernen Klangempfindend bei der Ausführung älterer Werke
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