Giehener Finanzfragen
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Bekanntmachung.
Montag, den 30. November 1925, vormittags 10 üf)T, werden im Stadthaus. Bergstraße 20, Zimmer 6, verschiedene städtische Plätze zum Verkauf von Christ bäumen meistbietend verpachtet. 11176B
Gleichzeitig kommen die Plätze für den sog Weib nachtsmarkt öffentlich meistbietend zur Versteigerung.
Gießen, den 25. November 1925.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Dr. Hamm.
dern häufig Briefe, die zu den Inlandsätzen frankiert sind, aufgcgeben werden.
*• Lichtspielhaus, B a b n h o ' st ra sie Das gegenwärtige Programm enthält das Lustspiel ..Der Zirkuskönig" und das Filmspiel »Prater". Vei ersterem liegt die Hauptrolle in Händen
Donnerstag. Aeue Aula der der Meininger "eschichtsverein' 3nftitul8, Lor- KKh- - Licht. rtuSlvnig" und >t QBettlauf
Angebote sind verschlossen für jede Sache getrennt zu Beginn des Termins dem Unterzeichneten zu übergeben.
•• Auftrieb a u s dem heutigen Frankfurter Schlachtvieh markt: 3 Ochsen. 1162 Kälber 1123 Schafe. 413 Schweine.
Rundfunk-Programm
des Fraukfurt-r Tenders.
(Aus der „Radio-Umschau".)
Freitag, 27. November.
3.30 bis 4 Ahr: Die Stunde der Äugend. 4.30 biS 6 Uhr: Hausfrauen-Nachmittag. 6 bis 6.30 Uöt: Die Lesestunde (Briefliteratur): AuS dem Briefwechsel zwischen Goethe und Zelter. 6.30 biS 6.45 Llhr: Die Besprechung. 6.45 biS 7 116r: Stunde der Frankfurter Vereinigung für Heimatkunde. 7 bis 7.30 Ahr: Die Dücherstunde II (Gedenktage). 7.30 biS 8 Ahr: »Die Technik des Geistes", Vortrag von Prof. Dr. Derweyen- Donn. 3 bis 8.30 Ahr: Italienischer Sprachunterricht. 8.30 Ahr: Bunter Abend.
Der Zuschlag wird unter den drei BetetlmungamUm- - - - 1H810 latz aeiuchi. Schrtktl.
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Kirchliche Nachrrt en.
Israelitische Gemr
Isr.NettgionSgemeinde.Gol Synagoge
(Südanlage). Samstag, 28. Novemb.r 1925. Vorabd. 4.30, morg. 9.00, abds. 4.50 u. 5.20.
Gottesdienst der isr. NeligionSgefellschaft. Sabbatfeier, den 28. November 1925. Freitag abds. 4.05, Samstag vorm. 8.30, nachm. 3.30, Eabbat- ausgang 5.20. Wochengottesdienst morg. 7.00 und abds. 4.00.
Am Eröffnungstag
Grosses Schlacht-Fest
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Schöffengericht Gießen.
* Gießen, 23. Roo. Der Drogist A.P. aus Hettstedt ist schon früh auf Abwege geraten und mehrsach wegen Diebstahls usw. vorbestraft. Rach Verbüßung einer längeren Freiheitstrafe ist er im Juli 1.9. in Gießen in ein Stockwerk eines Hauses in der Alicestrahe eingedrungen, hat mit Gewalt die Zimmertüren sowie Schränke und einen Schreibtisch oufgebrochen und daraus Anzüge, sowie einem Hausmädchen eine Armbanduhr usw. entwendet. Dann ging er flüchtig und entkam, obwohl er ver- olgt wurde. In Wiesbaden wurde er bei einem neuen Einbruchsversuch ergriffen. Er beruft sich darauf, daß er Morphinist und Stofainift sei. Da der Sachverständige aber keinen chronischen Morphinismus annimmt und sich der Angeklagte im wiederholten Rückfall befindet, versagt ihm das Gericht die mildernden Umstände und verurteilt ihn zti zwei Jahren zwei Wochen Zuchthaus. Bei den in Gießen überhandnehmenden Wohnungsund Mansardendiebstählen, so führte der Vorsitzende aus, seien nur schwere Strafen am Platze.
Der Kaufmann A. I. aus Hannover hat sich in Bad-Nauheim und in Gießen in vier Fällen des Betrugs, in einem Falle auch zugleich einer quasi fizierten Urkundenfälschung schuldig gemacht und die Betrogenen um 5—200 Mk. geschädigt. Er wurde in eine Gesamtstrafe von einem Jahr drei Mo noten Gefängnis genommen. Da er während der Untersuchungshaft ausgebrochen ist, wird ihm diese nicht angerechnet. F. wird noch wegen gleicher Verseilungen von zahlreichen auswärtigen Behörden gesucht.
Der Schmied Eh. Bl. ist im Jahre 1921 aus der hiesigen Reichswehr desertiert unter Mitnahme seiner militärischen Ausrüstungsgegenstände. Er hat dann ein richtiges Abenteurerleben geführt. Er kam zunächst ins besetzte Gebiet, wandte sich dann nach Kleinasien und landete endlich mit einem anderen ,,Freund" in Rußland. Beide wurden dort unter Spionageoerdacht ergriffen und vor Gericht gestellt. Während sein Genosse ztnn Tode verurteilt und erschossen wurde, wurde Bl. selbst aus drei Jahre noch Sibirien geschickt. Rach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er ergriffen und von mehreren Gerichten zu namhaften Strafen verurteilt. Unter Einbeziehung dieser Strafen verurteilte ihn das hiesige Schöffengericht wegen Fahnenflucht und militärischer Unterschlagung zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren sieben Monaten Gefäng- n i s. Don der weiteren Anklage des Betrugs wurde
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Geschäfts-Eröffnung!
Am Freitag, dem 27. Nov. 1925, eröffne ich in dem vollständig neu hergerichteten früher Lüter'schen Anwes. Wolkengasse 26 eine
Gast- u. Logierwirtschaft
„Zum Braustübl“
Im Ausschank la Exportbier und Pilsener aus dem Gießener Brauhaus. Um geneigten Zuspruch bittet
Wilh. Schmid. Giessen
Verdingungstermin.
Zur Herstellung von Draingräben mit etma 1,30 m durchschnittlicher Tiefe, ein- schließlich Verlegen und Verfüllen der Rohrgräben, doch ohne Materiallieferung, findet statt:
1. am Mittwoch, den 2. Dezember 1 925, vorm. 9 Ahr in der Gastwirtschaft Rinn zu Launsbach für die Drainage- genossenfchaft Launsbach etwa 14 000 lfd. Mir. Draingräben;
2 am Mittwoch, den 2. Dezember 1 925, nachm. 2 Ahr in der Gastwirtschaft Wilhelm Dittendorf zu Wih - m a r für die Drainagegenossenschaft W i si m a r etwa 13 OOO lfd. Meter Draingräben.
Die Unterlagen sind von Donnerstag, Len 26., ab auf dem Kulturamt Wetzlar (Zimmer Nr. 2) in den Dienststunden einzusehen.
Nur solche Bewerber finden Berücksichtigung, die sich nachweislich beim Ausbau von Drainagen bewährt haben und sich ausdrücklich verpflichten, mindestens zwei Drittel von den bei dem Anternehmen zu beschäftigenden Arbeitern vom öffentlichen Arbeitsnachweis zu entnehmen.
werbe sind schon stark angespannt, der Erlaß einer neuen Gelränkesteuerordnung dürfte jetzt fraglich sein, ob irgendwo noch Ersparnisse in dem engen Haushalt möglich sind, erscheint uns ebenfalls zweifelhaft. Kurzum, hier steht das neue Haus vor einer Lage, die außerordentlich verzwickt und sehr ernst ist. Hoffentlich gelingt es ihm, eine befriedigende Lösung zu finden. Zum Schluß dieser Angelegenheit sei aus Gerechtigkeitsgründen noch betont, daß man der Stadtverwaltung wegen des Getränke- steuerfalls keinen Vorwurf machen tagn. Sie hatte die Maßnahme auf Grund einer Verordnung des Reichsfinanzministers und unter Benutzung einer vom hessischen Ministerium des Innern aus- gcarbeiteten Mustersatzung den Stadtverordneten vorgeschlagen und von diesen genehmigen lassen. Die weitere Behandlung war bann dem in der wildesten Inflationszeit allgemein üblichen Gang entsprechend. Daß dieses Werk vor einer überaus strengen juristischen Betrachtung, die die damaligen ganz besonderem Zeitumstande sehr außer Betracht ließ, nicht bestanden hat, ist bedauerlich, aber nun einmal Tatsache, mit der zu rechnen ist. Will man Schuldige suchen, so klopfe man beim Reichsfinanzministerium und in Darmstadt an.
An hervorragender Stelle des städttschen Haushalts steht auch die Sonder st euer vom bebauten Grundbesitz mit 610000 Mark Voranschlag. Sie ist häufig Gegenstand kritischer Betrachtungen gewesen, im Wahlkampf vor der Stadt- Verordnetenwahl wurden hinsichtlich dieser Steuer sogar Versprechungen an die Wählerschaft gegeben. Bis aus weiteres werden sich diese Wechsel aber nicht einlösen lassen. Zur Entschuldigung der Versprechenden, die Hoffnungen auf eine baldige Wandlung der Dinge erweckten, kann man nur an- nehmen, daß sie die einschlägigen reichsgesetzlichen Bestimmungen nicht gekannt haben. In der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924, § 26, ist von Reichs wegen bestimmt worden, daß die Sondersteuer „zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Länder und Gemeinden", insbesondere zur Deckung der ihnen neu aufgebürbeten Wohlfahrtslasten dienen soll und daß die Länder und Gemeinden „mindestens 10 v. H. der auskommenden Steuer zur Förderung der Neubautätigkeit verwenden werden". Im § 11 des Finanzausgleichsgesetzes vom 10. August 1925 ist diese Zweckbestimmung der Steuer — für den „allgemeinen Finanzbedarf der Länder und Gemeinden" — erneut feftgelegt, nur ist der Prozentsatz der für Wohnungsbauzwecke auf- zu wendenden Mittel um ein gewisses Ausmaß erhöht -worden. Aber um diesen Prozentsatz dreht es sich im Augenblick hier nicht, sondern es kommt darauf an, festzustellen, daß für die r e ft l o j e Verwendung der Sondersteuer zu Wohnungsbauzwecken ober für bie Beseitigung ber Sonbersteuer — beibes mürbe im Wahlkampf als Zielsetzung der Wirksamkeit im Stadthaus versprochen — einstweilen noch die reichsgesetzlichen Voraussetzungen fehlen, die nur die Reichsregierung, ber Rcichsral und ber Reichstag allein schaffen können. Bis auf weiteres wirb also bie Sonbersteuer eine sehr gewichtige Steuerquelle für ben allgemeinen Finanzbedarf unserer Stabt bilben. In ber morgigen Stadt- verorbnetensitzung wirb sie nach unseren Informationen sogar wiederum zur Deckung allgemeiner Lasten herangezogen werben, unb zwar soll bie Erhöhung, wie wir zuverlässig zu wissen glauben, auf Vorschlag bes Ministeriums des Innern zur Deckung des Gießener Zuschusses zu ben Polizeilasten unb der Ausfälle an Einnahmen aus ben Reichssteuern dienen. (Vgl. den gestrigen Artikel I.) Angenehm ist diese Inanspruchnahme nicht, man mag sie bedauern, muß sich aber doch mit ihr abfinden, denn alles und jedes kann man nicht auf bie Gewerbe-, Gebäube- unb Orunbfteuer umlegen, bie,wie wir heute schon annehmen unb oben auch anbeuteten, jedenfalls in ber nächsten Zeit noch ein weiteres Päckchen aufgebürbet bekommen werben.
Die Ungunst ber Zeit wirb von ber Bürgerschaft in biefem Haushaltsjahr noch weitere Anstrengungen auf steuerlichem Gebiet erforbern. Daß biefe auf das unbebingt notroenbige Mindestmaß beschränkt bleiben, barf man wohl als felbftoerftänbltd) erhoffen. Aber ebenso selbstverständlich muß auch sein, daß die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens trotz aller Röte der Zeit nicht zu kurz kommen barf. Beibe Sortierungen in ein gefunbes Verhältnis zu- einanber zu bringen, bas ist eine hervorragenbe Ausgabe ber Stadtverwaltung unb des alten unb neuen Stabtpartaments.
des bekannten Komikers Paul Linder, ber durch fein Spiel stürmische Heiterkeitsausbrüche zu entfesseln weisi. Der Bildstreifen ^Prater" zeichnet sich vor allem durch die Mitwirkung der prominenten Henny Porten aus. Ihr Spiel ist dem Film als starkes Plus anzurechnen.
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II. (Schluß.»
Eine sehr ernste Rückwirkung auf ben ftäbtifdjen Haushalt übt bie Entscheibung bes Verwattungsge- richtsyofes über bie Getränke st euerord- n u n g aus. Rach bem llrteilsfpruch biefer höchsten Instanz ist bie Getränkesteuerordnimg unserer Stabt vom 31. August 1923 ungültig. Dieser endgültige Rechtsspruch entzieht zunächst der für 1925 26 in den städtischen Haushalt eingestellten Getränkesteuer- summe von 100 000 Mark die Grundlage. Das ist ein Ausfall in der städtischen Finanzwirtschaft, der recht empfindlich ist. Damit ist aber anscheinend die Rückwirkung noch keineswegs abgeschlossen; sie wird unter Umständen noch viel weiter reichen. Es wird nämlich auf Grund des Verwaltungsgerichtsurteils die Meinung vertreten, daß die Stadt nun auch verpflichtet fei, alle auf Grund der ungültigen Ordnung erhobenen Getränkesteuerbeträge zurückzuzahlen. Ohne irgendwen präjudizieren zu wollen, möchten wir zu dieser Meinung einige Gedanken aussprechen. Betrachtet man die Sache rein j u r i st i s ch , so ist zuztigeben, daß eine rechtsungültige Grundlage keine rechtsverbindlichen Wirkungen zeitigen kann. Hiernach müßten die bisher erhobenen Getränkesteuern von der Stadtverwaltung wieder herausgezahlt werden. Wer wäre nun für diese Steuerrückzahlung empfangsberechtigt? Natürlich der Steuerzahler. Hier taucht aber die bedeutungsvolle Frage auf, wer der Steuerzahler ist. Die Klärung dieser Frage ist gerade bei einer Sonder st euer, und das war ja bie Getränkesteuer, nicht einsach. ilnb bei biefer Frage tritt hervor, baß bie Getränkcsteuer- Angelegenheit nicht nur rein juristisch zu betrachten ist — in solchem Falle würbe einfach bie steuer abführende Person ober Firma empfangsberechtigt für bie Rückzahlung (ein —, säubern baß sie auch eine außerordentlich beachtenswerte tatsächliche Seilchat. Diese läßt den Sachverhalt in allgemeiner Geltung aber wohl so erscheinen, daß diese Steuer — entsprechend dem allgemein gültigen kaufmännischen Grundsätze, daß bei der Warenpreiskalkulation die auf dem Unternehmen ruhenden Lasten mit in Rechnung gestellt werden — auf die Ware umgelegt und mithin letzten Endes von dem Konsumenten als besondere Erhöhung des Warenpreises oder neben diesem her- laufend als Sonderaufschlag mitbezahlt wurde. Aus dieser Uebcrlegung würde sich der Schluß ergeben, daß ber Konsument der eigentliche Steuerzahler wäre, während ber Probuzent ober ber Mittelsmann zwischen biefem und bem Konsumenten (also der Gastwirt, Weinhändler usw.) nur bie steuerabführenben Personen wären. Den einzelnen Konsumenten als Steuerzahler in biefem Falle aber heule noch zu ermitteln, ist ein Ding ber Unmöglichkeit. Da die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes unb seine Schlußfolgerungen bis heute Noch nicht vorliegen, kann nicht gesagt werben, ob bas Gericht Ueberlcgungen ber vorstehenden Art angestellt und o b bzw. w i e es sich zur Frage einer Rückerstattung der Steuer ausgespro chen hat. Daß an dieser Frage die breiteste Oeffent- lichkeit sehr stark interessiert ist, erscheint uns nicht nur nach unseren oben niedergeschriebenen Ueder- (egungen selbstverständlich, sondern ebenso sehr auch vom Gesichtspunkt der Aufbringung der Rückzahlungssumme aus. Muß bie bisher bezahlte Getränkesteuer zurückgezahlt werben — wir wollen hier bahingestellt sein lassen, ob bie Stadt die Rückerstattung an bie steuerabführenben Personen abhängig machen kann von dem Nachweis einer entsprechenden Erstattung an bie Konsumenten —, so bleibt biefe Rückzahlung keineswegs auf bas lau- fenbe Haushaltsjahr beschränkt, fonbern es muß zurück gegriffen werben bis auf bie Zeit ab 1. Juli 1923. Dann käme nach unseren Informationen ein Betrag von rb. 180 000 M k. heraus. Daß biefe oumme nicht aus laufenden Mitteln genommen werden kann, sondern durch neue erhebliche Steuererhöhungen aufgebracht werden muß, ist für jeden klar, der den Haushalt und seine von uns schon früher beanstandete außerordentlich knappe Bemessung kennt. Angesichts der stark zu- sammengefchrumpften Steuerhoheit ber Gemeinden könnte für diese evtl. Erhöhung aber wohl nichts anderes in Betracht kommen, als nur die Gewerbesteuer unb bie Gebäube- unb Grundsteuer, zumal die Sondersteuer, wie wir weiter unten barlegen, jetzt schon für anbere Zwecke erhöht wirb. Die Entschei bung in biefer Angelegenheit wirb wohl bem neuen Stabtparlament vorbehalten bleiben. Dessen Mitglieder werden sich die Sache aber bereits jetzt sehr ernstlich überlegen müssen, denn Handel und Ge-
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Wichtig für Versorgung sanwärter. Die Kriegerkameradschait Hassia schreibt uns: Sämtliche Dersorgungsanwärter seien daran erinnert, daß diejenigen, die sich auf Grund des Rentenscheins, Zioiloersorgungsscheins, Polizeioersorgungsscheins bei einer Behörde vormerken ließen, alljährlich vor dem 1. Dezember ihre Vormerkung erneut bean= • tragen müssen.
«2r Sängertreue. Der Lahntal jänger- bunb benutzte den Totensonntag, um in Dankbarkeit seines langjährigen verdienten Bundespräsidenten, Rektor 21 u g u ft Storch, der im letzten Sommer verstorben ist, zu gedenken. Abordnungen der zum Bunde gehörigen Vereine waren zu einer schlichten Gedenkfeier in Butzbach erschienen. Am Grabe August Storchs hielt der jetzige Bundesvorsitzende, Reallehrer Hch. Stroh (Butzbach) eine von Herzen kommende Gedächtnisrede, und die vereinigten Sänger trugen bas Lieb „Stumm schläft der Sänger" feierlich vor. Zahlreiche Einwohner Butzbachs wohnten ber erhebenben unb ergreifenden Totenfeier ber dankbaren und treuen Sänger bei.
** Jeder 169. Hesse Auto- ober Motorrabbesiher. Der Destanb an Kraftfahrzeugen in Hessen betrug im Juli 1925 auf bie einzelnen Provinzen verteilt: Starkenburg: 1713 Kraft- ober Kleinkrafträber, 1211 Personenkraftwagen, 588 Lastkraftwagen. — Für Rheinhessen sind bie entsprechenben Zahlen: a) 842, b) 1265, c) 749 unb Oberhessen: a) 794, b) 614, c) 211. — Das ergibt für ganA Hessen einen Bestand) von. 3339 Kraft- unb Kleinkraft- räbern (im Jahre 1924: 1853). 3090 Personenkraftwagen (2179) unb 1578 Lastkraftwagen (1130). Mit anberen Worten: Auf jeben 169. hessischen Einwohner kommt ein Auto ober ein Motorrad). Immerhin bürfte es schwer fallen, die Amerikaner einzuholen.
•• Wichtig für ben P o st p a k et v e r - fand). Die Reichspost hat schon seit längerer Zeit vorgeschrieben, baß bei Versendung von Postpaketen ein Doppel ber Aufschrift in bas Paket obenauf zu legen ist, bamit bie Öenbungen auch in bie Hände des Empfängers gelangen, wenn etwa bie äußere Aufschrift verloren geht. Leiber wird dies, wie bie große Zahl ber unan- bringlichen Pakete beweist, von ben Paketanlie- fevern häufig außer acht gelassen. Die Versender von Postpaketen werben deshalb in ihrem eigenen Interesse auf diese wichtige Vorschrift der Reichspost, der für ben größten Teil der Bevölkerung um bie Weihnachtszeit eine besondere Bedeutung bekommt, besonders aufmerksam gemacht.
RDV. Künstlerische Ausstattung der deutschen Personenwagen Um bem reisenden Publikum ben Aufenthalt in ben Personenwagen ber Deutschen Reichsbahn behaglicher unb heimischer zu gestalten, wirb bie Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft einige namhafte Künstler für bie innere Ausstattung ber Abteile 1. unb 2. Klasse ber O-Zug-Personenwaßen her- anziehen. Dabei ist insbesondere an eine bem Auge gefällige Farbengebung ber einzelnen Abteile gedacht, bie burch Dermeibung bet Gleich- lönigkeit psychologisch nicht ohne Einfluß zu fern pflegt.
RDV. Fahrgelbhinterziehung auf der Eisenbahn. Die Fälle von Fahrgeld- Hinterziehungen und Betrügereien in der Fahrkartenbeschaffung für die Deutsche Reichsbahn mehren sich bedauerlicherweise, so daß, abgesehen von der Einziehung des erhöhten Fahrgeldes, verschiedentlich auch wegen Betrugs und Ur- lundenfälschung gegen Reifende gerichtlich vorgegangen werben mußte. Die Strafbehörden haben in derartigen Fällen zum Teil nicht unerhebliche Strafen verhängt, und zwar sowohl Geldstrafen wie Gefängnisstrafen von 2 Tagen bis zu 3 Monaten. Diese mögen zur Warnung dienen.
** Ungenügend frankierte Auslandbriefe. Nach den Feststellungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt a. M.-Hanau werden selbst von Firmen, die zahlreich mit dem Ausland arbeiten, noch vielfach ungenügend kontierte Auslandbriefe zur Auslieferung gebracht. Namentlich Briefe über 20 Gramm werden nicht aenügend fron- fiert. Es entsteht eine unliebsame Verzögerung in der Beförderung der Auslandbriefe dadurch, daß diese versehentlich roeitergeleitel werden und an der Grenze nachzufrankieren sind. Es entsteht dann eine unvermeidliche Verzögerung, da die Fehlbeträge erst von den Absendern eingezogen werden müssen. Nach den Angaben des Frankfurter Postamts! werden von dieser Postanstalt täglich Hunderte von Bries- fenbungen wegen ungenügender Frankierung angehalten. Hierdurch wird nicht nur die Postanstalt mit einer unnützen Doppelarbeit belastet, sondern den Geschäften erwächst auch durch die verspätete Zustellung beträchtlicher Schaden. Ferner herrscht auch noch Unklarheit darüber, welche Orte in der Tschechoslowakei und in Polen liegen, da nach diesen Län-


