Ausgabe 
24.11.1925
 
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Dienstag, 24. November 1925

175. Jahrgang

Nr. 275 Erstes Biati tu

General-Anzeiger für Oberheffen

vruü und Verlag: vrühl'sche Universitütt-Vuch- und Sieinüruckerei R. Lange in Stehen. Zchriftleitung und Geschäftsstelle: Zchnlstrahe 7.

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Chefredakteur.

Dr. Friedr. Wich. Gange Verantwortlich:

ür Politik und Feuilleton Dr. Friedr. Wilh. Gange; ür den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Hans Iüstel, sämtlich in Gießen.

M Eichener Anzeiger

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Des Kanzlers Locarnorede im Reichstag.

Der Reichstag hat, um gegen alle möglichen Ueberräschunaen der Opposition gesichert zu em, eine ganze Woche für die parlamentarische Erledi­gung der Locarno-Verträge angesetzt. Diesmal soll das ganze Programm 'sich ordnungsmäßig abrollen, damit audi die Negierung einigermaßen dispome- ren kann. Der N e i ch s k a n z l e r aber hat sich vor­behalten, durd) eine offizielle Rede vor der Volks­vertretung diesen letzten Akt zu eröffnen. Ob das klug roar, darüber kann man zweifelhaft sein, er will aber offenbar betonen, daß er selbst als Reichskanz­ler die Politik bestimmt. Sonst hätte er sicher kluger getan, den Außenminister, der in den Dingen doch viel tiefer fleckt, sprechen zu lassen,_ zumal da Dr. Luther offensichtlich mit seinen Kräften am Ende ist. Die Rede, die er zur Verlesung bringt, vermeidet alles, was den Rahmen eines reinen Rechenschafts­berichtes überschreitet. Auf dem Gebiete des Ver­trages selbst vermag der Kanzler so gut rote nichts Neues zu sagen. Aber ein großer Teil von dem, was er sagt, ist in seiner Wirkung nicht lediglich auf die Opposition berechnet, sondern auch für die Kabinette der D e r t r a g 0 g e g n c r, um noch einmal eine authentische Interpreta­tion zu geben; nicht lediglich für die Absichten, die Deutschland beim Abschluß des Vertrages hat, son­dern auch für die Grenzen der Verpflichtungen und der Rechte, die wir aus dem Vertragswert heraus- lefen.

Was Herr Dr. Luther an Neuem sagt, laßt sich in wenig Zeilen zusammenfassen. (St kündigt an, daß er beim (Eintritt in den Völkerbund den Widerruf der Kriegsschuldlüge noch einmal notifizieren will. Er deutet an, daß er ähnliches für die Auslegung des Artikels 1 6 plant, so daß sich dann keinerlei Din düngen mehr für Deutschland daraus ergeben können. Gr prägt das gute Wort, daß an die Stelle der Gewalt jetzt das Recht treten muh und läht auch keinen Zweifel darüber, daß nie­mand von uns über den Vertrag sonderlich zu­frieden ist; daß vielmehr ganz Deutschland die Vcumung der zweiten und dritten Zone in absehbarer Zeit erwarte, weil für fremde Truppen auf deutschem Do- den kein Raum mehr fein kann, wenn der Geist von Locarno sich wirklich durchsetzt.

Auch Herr Dr. Luther hat c3 vermieden, das inn erpolitische Thema anzuschneiden. Rur in den ersten Sähen streifte er kurz den Rücktritt der drei deutschnationalen Minister. Er bemerkt dazu, daß es an sich das Gegebene ge­wesen wäre, wenn daraus auch das Rumpf- fabinett die Konzessionen zog, daß es daS aber nicht getan hat, um d'.e Verhandlungen über Locarno nicht zu stören, und daß eS sich bei dieser Haltung in Liebereinstimmung mit dem Reichspräsidenten befunden habe. Dieser Satz ist zweifellos nicht zufällig hierhergestellt, er enthält eine nicht mihzuverstehende Warnung an die deutschnaf.onale Opposition, die sich bis­her dem Reichspräsibenten gegenüber einer an­erkennenswerten Zurückhaltung befleshigt hat, deren rechter Flügel aber doch bereits anfängt, gegen die Persönlichkeit Hindenburgs Sturm zu laufen. Man weih jetzt, wo der Reichspräsident steht. . Er mag feine Bedenken gehabt haben, aber er bedf die Politik des Kabinetts Luther- Stresemai.n und wird mit ihr bis zu Ende gehen. DaS hätten die Deutschnationalen vorher wissen können. Jedenfalls werden sie diese Warnung nicht überhören und wenigstens jetzt alles ver­meiden, was sie hier in einen Konflikt hinern- treiben könnte, bei den: sie am kürzeren Arm deS Hebels sitzen.

Sitzungsbericht.

' Berlin, 23. Nov. Bei stark besetztem Saale und überfüllten Tribünen begann heute die erste Beratung des Gesetzentwurfes über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Der Sitzungsbeginn verzögerte sich bis 11.30 Uhr. Reichskanzler Dr. Luther und die Reichs­minister Dr. Stresemann, Dr. Geßler, Dr. Brauns, Gras Kanitz und Kröhne nel r . ihre Plätze ein.

Präsident Löbe eröffnete die Sitzung mit der offiziellen Mitteilung von dem Rücktritt des Reichsjustizministers Frenkel. Als dann dem Reichskanzler Dr. Luther das Wort erteilt wird, ruft ein Kommunist:Der Vertreter des ame- rikanifchen Großkapitals!" Ohne weitere Störungen kann der ff

Reichskanzler Dr. Luther feine Rede beginnen. Er weist zunächst darauf hin, daß er sich durch das Abschiedsgesuch der deutschnationalen Minister vor die Frage gestellt gesehen habe, ob er ebenfalls sein Rücktrittsacsuch einreichen sollte. Eine Bejahung dieser Frage, |o fährt der Kanzler fort, würde eine wesentliche Beeinträchtigung der wichtigen Verhand­lungen über die Räumung der Kölner Zone und die Rückwirkungen von Locarno bedeutet haben. Das Kabinett wird nad) Erledigung der Verträge von Locarno zurücktreten, um eine Neubildung zu ermöglichen. Auch die Ausführung des Vertrags von Locarno muß durd) ein Kabinett erfolgen, dessen Zusammensetzung die positive Einstellung zum Vertragswerte gewährleistet. Der Kanzler gibt dann eine Darstellung des Werkes von Locarno und wendet sich zunächst den Rückwir­kungen zu. Diese Rückwirkungen stellten im Ver­hältnis zum Vertragswert selbst in keiner Weise Gegenleistungen oder gar ein Hcmdelsobjekt dar. Die rheinische Bevölkerung habe es von sich aus in echt vaterländischem Geiste mit Nachdruck abgelehnt,

daß irgenbroelche Vorteile für fie mit politischen Gesamtnachteilen erkauft werden. Der Sinn dieses Vertragswerkes könne kein anderer fein, als neue und bessere Grund­lagen für die friedliche Weiterentwicklung aller Länder Europas zu schaffen. Diese Entwicklungs­richtung müsse fick; auch bei allen Deutschland aufer­legten Beschränkungen auswirken, die mit einem wahren Friedenszuftand unvereinbar sind. Gerade in dieser Stunde, so erklärte der Kanzler weiter, roo die deutsche Reichsregierung sich mit fester Ent­schlossenheit zu dem großen Vertragswert von Lo­carno bekennt, muß ausgesprochen werden, daß auch vom Standpunkte unserer Bertragsgegner durch den Abschluß des Friedenswerkes die Besetzung deut­schen Landes ihre innere Begründung verliert.

Durch den Vertrag von Locarno ist insbesondere die von Frankreich stets geforderte Regelung der Sicherheilsfrage erfolgt. Angesichts dessen suhlt das deutsche Volk in doppelter Schwere, daß die bloße Tatsache der Besetzung als fortgesetzte Be­drückung und als Ausdruck des Mißtrauens empfunden werden muß. Das deutsche Volk rechne! darauf, daß gerade auch das französische Volk in der jetzt beginnenden Entwicklung dieser selbstverständlichen deutschen Einstellung Rech­nung trägt.

Der Kanzler weist daraufhin, daß das beutfdje Volk durch die bitteren Erfahrungen der letzten Jahre mit einem solchen Argwohn gegen vertragsmäßige Vor­gänge und grundsätzliche Verheißungen erfüllt fei, daß es weit eher geneigt fei zu glauben und zu ver­trauen, wenn es Tatsachen sehe, deshalb das dringende Verlangen, alsbald eine Wirklichkeit von Rückwirkungen zu erleben. Unabhängig von der Frage der Rückwirkungen fei und bleibe für das deutsche Volk die Räumung der Kölner Zone. Das deutsche Volk habe nie begreifen kön­nen, daß man wegen eines an der Gesamtabrüstung gemeßen unerheblichen Restes der Mrüstung ein volles Drittel der Besetzung aufrechterhalten habe. Die Räumungstermine feien nunmehr festgesetzt, im übrigen verweise er auf das in der Entwaffnungs­frage vorliegende Weißbuch. Der Kanzler würdigte dann, was ratsächlich inzwischen an Rückwirkungen in Erscheinung getreten ist und betonte, daß hier nur eine durchaus nüchterne Betrachtung der Dinge am Platze fein könne. Der praktische Weg unseres Volkes nad) oben werde nur stufenweise vor sich gehen. Ein Rückblick auf das, was in den letzten Jahren geschehen sei, könne uns freilich mit dem stärkenden Bewußtsein erfüllen, daß dieser Weg trotz aller Not in seiner Hauptrichtung nach oben führe. Selbstverständlich sei auch bei den bisher vor­liegenden Rückwirkungen noch eine nie ermüdende Ergänzungsarbeit zu leisten. Man müsse aber offen aussprechen, daß die bereits getroffenen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit wesentliche Er­leichterungen im besetzten.Gebiete bedeuten. Bei allen diesen Fragen werde der deutsche Rhein­land-Kommissar eine besonders große und verantwortiingsvoUe Arbeit zu leisten haben. Der Kanzler gibt der bestimmten Hoffnung Ausdruck, daß aud) die Organisationen der Besatzungsmächte mit; helfen werden, das Los der rheinischen Bevölkerung und des gesamten deutschen Volkes nad) Möglichkeit 3U erleichtern. Die deutsche Regierung erblicke somit in dem Geschehenen und in Ausführung Begriffenen einen Beweis dafür, daß die Rückwirkungen sich vollziehen.

Der Reichskanzler wendet sich bann der Frage des

Citttritts Deutschlands in bett Völkerbund

zu. Mit dieser Frage, so erklärte er, verbinden sich sehr ernste Sorgen, die sich auf die Oefamteinfteb lung Deutschlands in der internationalen Politik beziehen. Aber auch gefühlsmäßig bewege die Frage des Völkerbundes das deutsche Volk besonders.

Hier laufen zwei Strömungen im deutschen Volke gegeneinander. Die eine sieht gerade in dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund eine neue Lebensgrundlage für das Staatenleben Europas und damit aud) einen festen Ausgangspunkt für die Wiedergewinnung der Deutschland gebührenden Stellung. Die andere Strömung ist davon beherrscht, daß der Völkerbund nach seiner Gründung zunäd)st nichts anderes zu fein schien, als ein Instrument zur Fortsetzung der gegen Deutschland gerichteten Politik von Versailles. Nun handelt es sich aber nichtckiur darum, in diesem Widerstreit der Meinun­gen die deutschen Interessen festzrchalten, sondern es bandelt sich um die Frage, ob sich Deutschland in seiner weltpolitischen Lage durch den Eintritt in den Völkerbund verändert. Dabei steht im Kernpunkt die Frage, ob durd) den Eintritt eine West Orientierung im Sinne einer Ab­wendung vom Osten sich vollziehen wurde. Ich stehe nicht an, zu erklären, daß ich eine solche Option zwischen West und Ost bei Deutschlands geographi­scher Lage einfach für unmöglich halte. Nach dieser Richtung bin sind die Erklärungen des briti- ichcn Außenministers, daß dem Völkerbund und der Politik der Völkerbundstaaten jede aggressive Politik gegen Rußland fern läge, bedeutungsvoll. Daneben muß aber auch Deutschland von sich aus das Seine tun, um sich den Schutz gegen jede politische Gefahr zu fir'^rn, der unerläßlich ist. Hier stehen wir vor der großen Frage des Artikels 16 der Völker­bundssatzungen. So viele (Erörterungen bis jetzt auch über den Artikel 16 innerhalb und außerhalb des Völkerbundes stattgefunden haben, so unterliegt es doch nach den Satzungen und einer Entschließung der Vollversammlung keinem Zweifel, daß gegen den Willen feines Landes, also auch nicht gegen den

Willen Deutschlands, jemals für das betreffende Land eine bindende Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob im gegebenen Falle die Vorausset­zungen für die Anwendung des Artikels 16 und gegen welchen Staat als Friedensbrecher nicht oor- liegen.

Die Möglichkeit, daß wir uns in der einen oder anderen Form an einem Exekutionsoerfahren gegen einen Staat beteiligen müßten, den wir selbst gar nicht als Frleoensbrecher, d. h. als Angreifer anfehen, ist also von vornherein aus- geschaltet.

Selbst wenn die Angriffslage zu Ungunften des einen oder anderen Staates bejaht wird, so ist keine Instanz gegeben, die etwa gegen unsere eigene Auffassung mit bindender Wirkung für uns darüber zu entscheiden hätte, welche kon­kreten Einzelmaßnahmen zu treffen wären.

Es entscheidet aud) auf keinen Fall das Red)t eines anderen Bundesmittzliedes, uns in irgend einer Form gegen unseren Willen zu einer Exekutions- maßnahme, z. B. zum Durchmarschrecht, zu zwin­gen. Diese Auffassung findet einen sehr deutlichen Ausdruck in der betonten Bemerkung über das Gen­fer Protokoll, in der es u. a. heißt:Jeder Staat entscheidet über die Art, wie er seinen Verpflich­tungen nachkommen wird, nicht aber darüber, ob diese Verpflichtung besteht, d. h. jeder Staat behält die Entscheidung über das, was er tun wird, nicht aber was er tun soll." Dieser hier angeführte Satz bestätigt die Richtigkeit der soeben geschilderten juri­stischen Auffassung, auf der anderen Seite betont er den selbstverständlichen Grundsatz, daß dieses freie Ermessen der Einzelstaaten mit dem allgemeinen Grundsatz der loyalen Erfüllung der Bunoespflich- ten in Einklang stehen muß.

Es ist weiter selbstverständlich, daß Deutschland dem Völkerbünde nur in aufrichtiger Bun­desgesinnung und ohne jeden versteckten Vor­behalt beitreten kann. Es kann aber anderseits nicht außer Betracht gelassen werden, daß die praktische Betätigung feiner Bundesgesinnung gerade bei einer etwaigen Anwendung des Artikels 16 in vielen Fällen besonders schwere Bedenken auslösen muß, zumal die Gefahr bei der völligen Entwaffnung Deutschlands und bei seiner zentralen Lage noch außerordentlich verstärkt werden wird. Aus diesem Grunde kam es darauf an, noch vor dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund sicherzu­stellen, daß Deutschland nicht im Verfolg der durch seine besondere Lage gegebenen Anstände dem Vor- wurf illoyaler Gesinnung und damit der Gefahr moralifdjer Isolierung ausgesetzt ist.

Dieses Ziel wird durch die in Locarno verein­barten Erklärungen zum 'Artikel 16 erreicht, denn diese Erklärungen stellen fest, daß Deutschland zur Beteiligung nur insoweit verpflichtet ist, als das mit feiner militärischen und geographischen Lage verträglich ist. Diese Erklärung bezieht fid) auf die Verpflichtungen Deutschlands sowohl betreffs der wirtschaftlichen wie aud) militärischen Hilfsmaßnah­men, wie auch auf das Bundesdurchmarschrecht. Die Erklärung erkennt somit ausdrücklich an, daß Deutschland berechtigt ist, bei einer pflichtmäßigen Prüfung der Frage, ob und inwieweit es fid) an den notwendigen Exekutivmaßnahmen beteiliaen will, die geographische und militärische Lage in Be­tracht zu ziehen.

Das ist an sich für Deutschland kein Aus­nahmerecht, sondern nur die Anwendung der Grundsätze, die von den Organen des Völker­bundes allgemein für d'.e Durchführung des Art. 16 anerkannt worden sind.

Daß aber diese ©rfäTung Deutschland gegen­über besonders abgegeben worden ist, trägt der besonde'en Tragweite Rechnung, die sich für Deutschland aus seiner geographischen und mili.'arischry Lage ergibt.

Bei diesem ganzen von mir dacgelegten Sachver­halt stehe ich nicht an, zu ertlären, daß nach der jetzt gellärten Auslegung des Art. 16 sich auS ihm keine Gefahren für Deutschland ergeben. Wenn somit durch d e V'rhandftmgen in Locarno für Deutschland hinsichtlich Art. 16 die Grundlagen geschaffen worden sind, um in den Völkerbund eintreten zu können, so waren doch auch in der Dez'ehung zum Völkerbund selbst, und zwar nach Auffassung der Reichs reg'.erung vor Eintritt eine Reihe weiterer Fragen zu klaren und Zweifel airszuräumen. Ich erwähne nach dieser Richtung, bah das im Hohen Hause häufiger besprochene deutsche Völkerbunds- Memorandum vom September 1924 nach seinem ganzen Inhalt aufrechterhalten worden ist. Aus dem Schriftwechsel, der sich an dieses Dölkerbundsmemorandum angeschlossen hat und aus Erklärungen in Locarno ergibt sich, dah Deutschland eines Sitzes im Völkerbunds­rat und einer entsprechenden Vertretung in der Völkerbundsverwaltung sicher ist. Wegen der Kolonialfrage ist das Recht Deutschlands auf Kolonialmandate ausdrücklich an­erkannt worden. Wir erwarten, dah diesem seinen Anspruch auch praktisch Rechnung getragen w'rd.

Was endlich die Frage einer Anerkennung moralischer Belastungen, insbesondere

d e KricNsschrildfragc

betrifft, so hat die deutsche Regierung vor Be­ginn der Verhandlungen in Locarno gegenüber den Verhandlungsgegnern ihre Auffassung in der Kriegsschuldfrage, insbesondere auch wie fie durch die Erklärung der Regierung Marr vom 16. August 1924 fest gelegt worden ist, förm­lich zur Kenntnis gebracht und hat ihr Festhalten an ihrer Auffassung auch bei den Ver­

handlungen in Locarno ausgesprochen. Dieser Standpunkt der deutschen Regierung wird auch bei unserem Eintritt in den Völkerbund fest- gehalten werden. Sind somit die Voraus­setzungen erfüllt, unter denen Deutschland feine grundsätzliche Geneigtheit zum Eintritt in den Völkerbund durch die Rote vom September 1924 zu erkennen gegeben hat, so ist der tatsächliche Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nur ein Voranschreiten auf der bisher g?geben:n und übrigens auch in der von mir abgegebenen Re­gierungserklärung vom 19. Äanuar ds. 3S. fest gehaltenen Linie. Gleichwohl möchte ich nicht unausgesprochen lassen, daß nach meiner Lieber­zeugung die inneren Gründe für den Ein- trittSbeschluh in der Zwischenzeit an Gewicht zu genommen haben, denn ich vermag das Verhandlungsergebnis von Locarno, auf bas ich deS näheren noch zu kommen habe, nicht anders zu verstehen, als dah es einen wirklichen Fortschritt im Sinne der Stärkung der Fric- denSkräfte in Europa darstellt. Run unterliegt es gar keinem Zweifel, daß Deutschland fein? große innere Kraft überhaupt nur auf den Dah nen des Friedens zu entwickeln ver­mag. Deutschland wird also in dem Zustande, in dem es sich nach dem unglücklichen Ausgang? des Weltkrieges befindet/ fein natürliches Gc wicht im Völkerbund für alle fragen, die den deutschen Staat und die das deutsche Volk inner­halb und außerhalb der Staatsgrenzen bewegen, je mehr zur Geltung bringen können, je stärker die Kräfte des Friedens, in deren Anwendung Deutschland ein Gleicher unter Gleichen ist, zur Auswirkung kommen. Es ist für mich ein unverständlicher Kleinmut, anzunehmen, daß Deutschland, wenn es jetzt Mitglied beS Völker bunteS und des Völkerbundsrates ist, dadurd) nicht die Möglichkeit gewinnt, deutsche Inter essen kräftiger zu fördern. Das Maß dieser Mög lichketten wird nicht zuletzt von Deutsch­lands entschlossener Weiterarbei! auf der in Locarno beschrittenen Dahn abhängen. Zu den in Socarno mit allem Rachdruck ge­stellten Fragen gehört

die allgemeine Abrüstung.

EH ist ganz selbstverständlich, daß Deutsch­lands Friedenskraft erst dann voll und gan-, zur Geltung kommen kann, wenn aud) auf dem Abrüstungsgebiet die Llngleichhett beseitigt ist. Eine wirkliche Gleichheit der Lage zwischen ent­waffneten und wafscnstarrenden Mächten ist nicht denkbar. Die bestehende ungeheuerliche älngleich- heit des Rüstungszustandes schließt sogar die unmittelbare Gefahr ein, daß immer wieder die Waffen kraft der betoaffneten Mächte zum Vor­stoß in den an Waffen leeren Raum der abgerüsteten Staaten drängt. Ge­rade darum muß Deutschland alles daran fetzen, den Gedanken der allgemeinen Abrüstung, wie er im Versailler Vertrag feffgelcgt ist, jeder­zeit wachzuhalten und v 0 r w ä r t s z u t r e i b e n. Eine Wirksamkeit Deutschlands in der Richtung der Abrüstung ist praktisch nur im Völkerbund denkbar. Man braucht' die Aussichten in dieser Richtung nicht zu überschätzen, aber es darf auch nicht vergessen werden,. daß der Gedanke der allgemeinen Abrüstung zur Zeit nicht mehr ein bloßes Ideal oder eine bloße Utopie ist. Der Gedanke bildet vielmehr einen durchaus praktische Bestandteil der Politik der Kabinette, einen Bestandteil, der umso bedeuten­der ist, als er von sehr realen Interessen getragen wird. Die Reichsregierüng erblickt somit im Ein­tritt in den Völkerbund in keiner Weise eine Schwächung der deutschen politischen Lage, son­dern umgekehrt die Octoinnung einer neuen Plattform, auf der es möglich sein wird, in angestrengter mühsamer Arbeit die In­teressen des Deutschen Reiches und des deutschen Volles zu fördern. Die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund bekommt jedoch ihre ganz bestimmte Rote erst durch die Ver­bindung mit dem Sicherheitspakt und den Schieds­verträgen. Denn

der S cherheitspakt und die Schicds- verträge

stellen einen erheblichen Schritt zur Weckung und Stärkung gerade jener Kräfte des Friedens dar, die Deutschlands Stellung innerhalb und außer­halb des Völkerbundes zu festigen geeignet sind. Bevor ich nun den Hauptinhalt des Vertrages von Gocarno selbst schildere, muh ich in einem kurzen Wort auf die bisher vielfach geübte Art der Kritik eingehen.

Das Kernsttick des Vertragswerkes bildet der W e st p a k t zwischen Deutschland, Belgien, Frank­reich, England und Italien. Er ist bestimmt, unsere Grenzen im Westen zu befrieden. Dies bedeutet auf deutscher Sette den Schutz der Rheinlande. Die Rechte und Pflichten aus dem Versailler Vertrag bleiben unverändert. Was aber durch den Westpakt geändert wird, das ist die Handhabung der an sich unberührt bleibenden Vertragsrechte, die durch die -Unter» wersung dieser Rechte unter das obligato­rische Schiedsverfahren auf eine neu' Grundlage gestellt wird. Damit wird der Politik der Dittatur und UÜimaten. die sich auf ein­seitige von Deutschland praktisch nicht zu ver­hindernde Dertragsaurlegung stufte, der Deden entzogen. Denn alle MeinungZoerschie''.enheiten über die Auslegung des Versailler Vortrages und das Rheinlandabkommen sind künftig ebenso