Nr. 274 Lrftes Blatt <u
175. Jahrgang
Montag, 23. November W25
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Gießener Anzeiger
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Dr. Friedr. Wilh. Lange Verantwortlich:
für Politik und Feuilleton Dr. Fricdr. Wilh. Gange; für den übrigen ieil Ernst Dlumschein; für den Anzeigenteil Hans Iüstel, fämtlich in Gießen.
Die Deutsche Volkspartei zu Locarno
und
und
und
Erörterung über diese meine Haltum
laltung in der die ich darüber
Presse und eine Aussprache,
des Kabinett
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Belgien,
3. dem Schisdsabkommen zwischen Deutschland Frankreich,
4. dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland Polen,
5. Dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland
mit dem Vorsitzenden der Reichstagsfraktion des Zentrums, Herrn Reichskanzler a.D. Fehren- b a ch, hatte, veranlassen mich zu der Bitte, meine Entlassung aus den bisher von mir bekleideten Reichsministerium schon jetzt heröeizu- führen. Frenken.
Der Herr Reichspräsident hat in einem Handschreiben das Rücktritlsgesuch bewilligt.
Die Aussichten für die Trotze Koalition.
Berlin, 23. Rov. Die „M o n t a g s p o st" erblickt in dem Beschluß des Zentralvorstands der Deutschen Volkspartei ein Bekenntnis zur großen Koalition. Beim Zentrum, so glaubt das Blatt weiter, hat sich infolge der Kasseler Verhandlungen ebenfalls das Einverständnis mit der großen Koalition ergeben, und auf dem Parteitag der Hamburger Demohra- ten hat am gestrigen Sonntag der demokratische Führer Hermann Fischer sich ebenfalls zur großen Koalition bekannt. Die Schwierigkeiten liegen nur noch bei den S o z i a l d e m o k r a t e n. Wer nachdem die Partei sich für die Annahme des Locarnogesetzes trotz deutschnationaler Ab- lehnung bekannt hat, ist auf eine Verständigung auch über die große Koalition mit den Sozial- . demokraten für die nächsten Tage zu rechnen.
Das Gesetz zu den Locarnoverträgen.
Die Annahme durch beit Reichsrat.
Berlin, 21. Rov. (TU.) Der Entwurf eines Gesetzes über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist gestern dem Reichsrat zugegangen. Der Entwurf umfaßt drei Artikel und hat folgenden Wortlaut:
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrates hiermit verkündet wird:
Artikel 1:
Den Verträgen, die dem am 16. Oktober 1925 in Locarno unterzeichneten Schluhprotokoll beigefügt find und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet werden sollen, nämlich
1. dem Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien und Italien,
2. dem Schiedsabkommen zwischen Deutschland und
DemWsn des Kabinetts Painleve.
Die französische Regierung in der Kammer mit 278 gegen 275 Stimmen in die Minderheit gesetzt.
Paris, 22. Nov. (Wolff.) Rach dem im Verlaufe der heutigen Rachmitkagssihung der Sammer der Artikel 5 des Regierungsgefetz- entwurfs zur Finanzsanierung, der die Rückzahlung der kurzfristigen Schahbonds innerhalb von 25 Jahre.: Vorsicht, mit 278 gegen 275 Stimmen von der Kammer a b g c t e h n t worden war, hat die Regierung Painleve demissioniert.
Mainz und Rüdesheim auf beiden Seiten das Rheins liegen und auf dem Rorduser des Mains sich bis Königstein i.T. erstrecken. Rördlich werden englisch beseht außer Wiesbaden und Biebrich noch Königstein. Hofheim, Cysten. Elt° Ville, Geisenheim und Rüdesheim. vielleicht auch Idstein und Langenschwalbach, südlich deS Mains Dingen, Gau-Algesheim, Rieder-Ingelheim und Oberingelheim. Mainz wird französisch besetzt bleiben. Die englischen Kanonenboote werden in Dingen stationiert werden. Doraussichllich wird es Mitte oder Ende Februar- Werden, bis die -Umgruppierung vollzogen sein wird.
der Tschechoslowakei
wird z u g e st i m m t. Das Schluhprotokoll und seine Anlagen werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2.
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die z u m Eintritt Deutschlands in den Völker- bunt) erforderlichen Schritte zu tun.
Artikel 3.
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündigung folgenden Tag in Kraft.
Schutzpolizei bezw. deutsche militärische Ausrüstungsstücke oder Abzeichen tragen. Ausgenommen im Fall einer besonderen von dem Armeekom- mandantcn erteilten Genehmigung.
Ser Oberbefehl der Reichswehr.
Ans dem Weißbuch über die C'ntwasfnnnqsf. age.
"Berlin, 22. Rov. (TU.) D'.e Reichsregierung hat dem Reichstag das angekündigte Weißbuch über die E n t w a f f n u n g s ° frage zugehen lassen. Es enthält u. a. den Wortlaut der Verordnung über den Oberbefehl der Reichswehr:
1. Der Reichspräsident ist Oberster Desehlshaber der gesamten Wehrmacht (§ 8 des Wehrgesetzes). Er übt das militärische Verordnungsrecht aus (§ 111 des Wehrgesetzes).
2. Der Reichswehrmini st er übt unter dem Reichspräsidenten die Befehlsgewalt über das Heer aus. Das Reichswehrministerium, die Oberbefehlshaber der Gruppen und die Divisionskommandeure, soweit sie nicht durch Ab- schnitt 4 des Oberbefehlshabers den Gruppen nachgeordnet sind, unterstehen ihm unmittelbar, ebenso wie die Lanoeskommandanten hinsichtlich ihrer besonderen Obliegenheiten.
3. Der Chef derHeeresleifung gehört dem R e i ch s m i n i st e r i u m an. Seine Stellung wird bestimmt durch § 8 des Wehrgesehes. Rach Maßgabe der Vorschriften im vbenstehenden Artikel 2. Er ist der militärische Berater des Reichswehr Ministers und fein Vertreter in militärischen Angelegenheiten des Heeres.
Die neue britische gone.
WER. Wiesbaden, 21. Rov. Wie aus Köln gemeldet wird, steht der Umfang der neuen britischen Zone nunmehr fest. Sie wird zwischen
Die Londoner Gmnttonserenz.
gegenseitige Unterstützung gegen die
Türker und Syrien.
London, 21. Nov. (TU.) Bon unterrichteter Seite verlautet, daß der neue, französische Oberkom- miffar für Syrien, d e Iouvcnel, mit dem britischen Außenminister Chamberlain bindende Abinachungen über ein engeres Zusammengehen Großbritannlens mit Frankreich im nahen Osten getroffen habe. Damit lind die Besprechungen, die bereits in Locarno zwischen Briand und Chamberlain aufgenommen wurden, abgeschlossen worden. Der erste Punkt des Abkommens behandelt das gemeinsame Vorgehen Frankreichs und Großbritanniens gegen die Ansprüche der Türkei aus das Mossul- gebiet. Die Frage, wie weit Deutschland an dieser neuen „Einheitsfront" beteiligt werden solle, ist einstweilen offen gelassen, da die Erörterungen mit den deutschen Vertretern in Locarno über eine Unterstützung der Ziele Englands im nahen Osten nicht über ein vorbereitendes Stadium hinausgegan- gen waren. Im zweiten Punkte werden grundsätzliche Richtlinien über die Verfolgung einer Übereinstimmenden Politik in den französischen und in den britischen Mandatsgebieten feftgelegt. Die Mandatsverwaltungen verpflichten sich gegenseitig, in ihren Machtbereichen keine umstürzlerischen Bestrebungen gegen das Mandat des Dertragsgenossen zu dulden oder gar zu unterstützen. Die sich auf dem Gebiet des Vertragsgenossen aufhaltenden Agenten werden angewiesen, die Politik des Mandatars mit allen Mitteln zu unterstützen und sich jeglicher Ouer- treibereien, die bisher in einzelnen Fällen festgestellt iverden konnten, zu enthalten. England verpflichtet sich ferner, die Grenzen von Palästina und Transjordanien durch Truppen a b z u s p e r- ren, um die aufständischen Syrier am Entweichen auf britisches Gebiet zu verhindern.
Frankreich und Großbritannien werden am Balkan gemeinsame Politik verfolgen.
wurde angenommen. An politischen Kreisen nimmt man mit Bestimmtheil an, daß der kommende Ministerpräsident Briand sein wird. Die Parteileitungen der dem Kartell der Linken angehö» ■renben Kammersraktionen sind heute abend 9 Uhr zu einer Beratung der Lage zusammengetreten. Bis jetzt ist noch keine Verständigung erzielt worden. Der radikale Abgeordnete Franklin Bouillon trat für die Schaffung eines Ministeriums umfassender nationaler Konzentration ein. Der Abgeordnete Malvy hat sich für die Fortsetzung der durch die Mehrheit vom 11. Mai 1924 befolgten Politik durch das tünftige Kabinett ausgesprochen. Dieser Ansicht hat sich auch die Mehrzahl der Radikalen angeschlossen, die zur Verstärkung des Kartells die Sozialisten veranlassen will, an der Regierung teilzu- i'.ehmen. Wie verlautet, wird die Ünterzeich nung b e 5 Vertrages von Locarno am 1. Dezember durch die Kabinettskrise keine Verzögerung erfahren, da B r i a n b für den Fall, daß das neue Kabinett bis zu diesem Tage noch nicht gebildet ist, die Ratifikation im Namen Frankreichs vornehmen wird.
Der Reichsrat trat heute gegen *2 Uhr zu einer Vollsitzung zusammen, um die Locarnogesetze zu erledigen. An den Verhandlungen naljm auch der Außenminister teil. Auf eine Aussprache wurde verzichtet und sofort zur Abstimmung geschritten. Vor der Abstimmung gab der Vertreter Braunschweigs eine Erklärung ab, wonach Braunschweig dem Gesetz zustimme, aber zum Ausdruck bringe, daß die für die sogenannten Rückwirkungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Die Zustimmung erfolge nur in der Erwartung, daß entsprechend den Ausführungen des Vertreters der Reichsregierung bei der Besprechung der Ministerpräsidenten der Länder weitere Maßnahmen erfolgen würden. Eine ähnliche Erklärung gab der Vertreter Thüringens ab. Der Vertreter Mecklenburgs gab eine Erklärung ab, wonach Mecklenburg die Vorlage a b l e h n t. Die Abstimmung wurde dann getrennt vorgenommen.
Artikel 1, der die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Locarnovertrages enthält, wurde mit 56:4 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Ostpreußen, Pommern, Niederschlesien und Mecklenburg-Schwerin. Württemberg enthielt sich der Stimme. Hessen-Nassau ließ das Protokoll offen. Zur Abstimmung über den 2. Artikel, der die Ermächtigung zum Eintritt in den Völkerbund enthält, stellte der bayerische Gesandte Dr. v. P r e g e r einen Zusatzantrag, wonach über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund bHw. über den genauen Zeitpunkt der Reichstag beschließen soll. Der Antrag wurde aber nicht genügend unterstützt. Die Abstimmung über den zweiten Artikel "ergab dann die A n - nah in e mit 43:14 Stimmen. Dagegen stimmten Ostpreußen, Niederschlesien, Pommern, Bayern und Mecklenburg-Schwerin. Württemberg enthielt sich wieder der Stimme. Hessen-Nassau ließ das Protokoll offen.
Es folgte die Gesamtabstimmung über die Gesetzesvorlage. Sie ergab die Annahme mit 4 6:4 Stimmen. Dagegen stimmten wieder Ostpreußen, Pommern, Niederschlesien und Mecklenburg-Schwerin. Bayern und Württemberg enthielten sich der Stimme. Hessen-Nassau lieh das Protokoll offen.
Die Eimeisebeftimnungen für das besetzte Gebiet.
Koblenz, 21. Rov. (WB.) Eine Verordnung der Rheinlandkommission enthält u. a. folgende Bestimmungen für die Einreise in die besetzten Gebiete: Alle in Deutschland ständig wohnenden Personen gleichviel welcher Rationali- tät, können in den gesamten besetzten Gebieten und zwischen den besetzten Gebieten und dem unbesetzten Deutschland unbehindert verkehren, jedoch müssen sie, falls sie über 16 Jahre all sind, entweder im Besitze irgendeines von einer deutschen zuständigen Behörde ausgestellten und unterzeichneten Personalausweises oder eines von ihren Heimatbehörden ausgestell- ten oder visierten Passes sein.
Die aktiven deutschen Heeres - und Marineangehörigen können in das besetzte Gebiet nur mit einer besonderen Gen e h- migung cinreisen, die ihnen durch die Militärbehörden der Zone, in der diese Militär- und Marineangehörigen sich aushalten müssen, ausgestellt werden. Die Militär- und Marineange- hörigen müssen sich innerhalb 24 Stunden nach ihrem Eintreffen der nächsten Militärbehörde vorstellen, um dort ihre Genehmigung visieren zu lassen.
Keine Person darf in den besetzten Gebieten eine Militäruniform vder Uniform der
Rücktritt Des
Reichsjustizministers Frenken.
Berlin, 21. Rov. Reichsjustizminister Frenken, der auch die Geschäfte des Ministers für die besetzten Gebiete wahrnahm, hat seinen Austritt aus dem Kabinett, den er ursprünglich erst für Anfang Dezember geplant hatte, überraschenderweise schon Samstagabend vollzogen. Sein Rücktrittsgesuch an den Reichskanzler hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Da ich dem Endergebnis der Verhandlungen von Locarno nicht zustimmen tonnte, war ich, wie Ihnen bekannt ist, entschlossen, bei der Llmgestaltung der Regierung ein Ministerium nicht mehr zu übernehmen. Die
Bei der Finanzdebatte in der Kammer war das Kabinett bereits am Vormittag mit knapper Not einer Niederlage entgangen. Am 'Nachmittag wurde die Sitzung bei Artikel 5 fortgesetzt. Der Artikel hat folgenden Wortlaut: Was die kurzfristigen Wertpapiere des Schatzamtes und des nationalen Kredits anlangt, so werden die Raten ihrer Rückzahlung, entsprechend einer dem vorliegenden Gesetzentwurf beiliegenden Aufstellung auf einen Zeitraum von 25 Jahren, beginnend am 1. Januar 1928, verteilt werden.
Der Abgeordnete A st i e r von der radikalen Linken beantragt die Aufhebung des Artikels 5. Der Generalberichterftatter Lamoureux verhehlt nicht den ernsten Charakter der in Artikel 5 vorgesehenen Bestimmung, erklärt aber, wenn die Kammer diesen Artikel ablehne, bedeute das die sichere Inflation.
Abg. Bokanowski macht dem Ministerpräsidenten den Vorwurf, er habe vor der Finanzkommission mehrmals seinen Entwurf abgeändert. um die Ratschläge der Sozialisten zu befolgen, wogegen sich Painleve verteidigt, indem er erklärt, er habe der Psyche des Volkes Rechnung tragen wollen. Wenn Art. 5 nicht angenommen werden würde, könne er nicht länger die Regierung behalten. Diese Erklärung ruft große Erregung hervor. Unter allgemeiner Spannung wird über den Antrag Astier abgestimmt. Er wird mit 275 gegen 249 Stimmen abgelehnt, wobei die Kommunisten Stimmenthaltung übten.
Abg. Flandin beantragte, daß die geplante Konsoldierung nicht auf die am 13. Dezember fälligen Anweisungen angewendet werde. Der Abgeordnete wies darauf hin, daß am 10. Rode mb er ein Dekret erschienen sei, wonach die Inhaber der Schahanweisungen diese in Dons der nationalen Verteidigung Umtauschen dür- ten. Am 17. sei das Dekret widerrufen wor- den. Die Großbanken hätten jedoch in der Zwischenzeit den Llmtausch ihrer Dons besorgt. Es sei unzulässig, betonte er, daß für die Großbanken und die Masse des Heinen Publikums eine unterschiedliche Behandlung geschahen würde.
Nach längerer Debatte läßt bann Kammerpräsident Herriot über Art. 5 abstimmen. Um 4.55 Uhr wird das Ergebnis der Abstimmung verkündet. Artikel 5 ist mit 278 gegen 275 Stimmen abgelehnt worden. Die Kommunisten haben also dagegen gestimmt. Painleve und sämlliche anwesenden Minister ziehen sich zurück. Auf Vorschlag des Kammerpräsidenten v e r t a g t sich die Kammer auf Dienstag, 24. November.
Painleve begab sich zum Präsidenten der Republik, um ihm die G e s a m t d e in i s s i o n
Berlin. 22.Rov. (TU-) Der Zentralvorstand der Deutschen Dollspartei trat am Sonntag im Reichstag zu einer aus allen Teilen der» Reiches ungewöhnlich gut besuchten Tagung zusammen. Der Parteivorsitzende, Reichsaußennnnl- fter Dr. Stresemastn erstattete Bericht über die polttische Lage. Seine Ausführungen wurden wiederholt von lebhaften Zustimmungslundgeb'ln- gen der Versammlung unterbrochen. Zum Schluß erhoben sich die Mitglieder des Zentraloorstanoes und bereiteten dem Parteivorsihenden eine minu= tentang andauernde Ovation dar. Der Beifall erneute sich, gks der Vorsitzende des Tages, Reichsminister a. D. Dr. Scholz den Beifall dahin bestätigte, daß er nicht dem Redner Strese- mann, sondern dem Mann d e r p o l i t i s ch e n Tat gegolten habe. In der Aussprache befürworteten alle Distussionsredner, insbesondere die Vertreter der besetzten Gebiete einmütig die A nna hme des Vertragswertes. Ausnahmslos Verurteilten sie das Verhalten der Deutschnationalen und verlangten, unter immer wieder ein» sehenden Beifall, stärkste Betonung drr Selbständigkeit der Partei. Zum Schluß faßte der Zentralvorstand einstimmig eine
Cntschlietzung
In der es u. a. heißt:
Rachdem das Wert von Locarno abgeschlossen vorliegt, erklärt die Deutsche Volkspartei, daß die in Locarno geführten Verhandlungen int wesentlichen das erreicht haben, was die Partei selbst in diesem Augenblick von diesem Werk erwarten konnte. Sie gibt sich dabei keinem Zweifel darüber hin, daß die Wirkung der für das Rheinland getroffenen Maßnahmen nicht abhängig ist von dem Wortlaut der verfügten Verordnungen, sondern von demG eiste, in dem sie ausgeführt werden. Wir hoffen, auf gründ der Berichte unserer Llnterhändler, die den Dingen nahestanden und die deshalb zu beurteilen vermögen, daß unsere Vertragsgegner von dem Willen getragen sind, eine neue friedliche Entwickelung in Europa, insbesondere durch einen Geist aufrichtiger Verständigung in Deutschland anzubahnen. Damit ist auch irgendtoelche längere Dauer der Besetzung deutschen Landes nicht vereinbar. Das Ii^rafttreten des Vertrages ist erst der Anfang der Entwickelung, die wir davon erwarten.
Aus Grund dec Prüfung des Vertrages haben wir festgesiellt, daß das Merk von Locarno । weder deutsches Land, noch deutsches Volkstum ; preisgibt, daß es keine nochmalige freiwillige \ Anerkennung des Vertrages von Versailles, j insbefondere keine Anerkennung einer morali- j fchen Schuld Deutschlands, keine Anerkennung der Grenzen im Osten und Südosten des Reichs ! bedeutet, daß es alle Möglichkeiten friedlicher | Aenderung der bestehenden Verträge offenläßt, ; daß es uns fchlleßlich das Selbsibestimmungs- recht darüber beläßt, ob und wie weit wir, solange der;gegenwärtige Zustand der alleinigen Abrüstung Deutschlands anhätt, in irgendwelche Verwicklungen des Völkerbundes cinzugreifen haben.
Wir haben weiter feftgefteüt, daß eine im Völkerbundsrat vertretene Macht durchaus in der Lage ist, für das Recht der unterdrückten Minderheiten prakttfch eintreten zu können. Wir erklären deshalb vor dem deutschen Volke, daß wir einmütig für das Werk von Locarno eintreten und die Fortsetzung der damit angebahnten Politik fordern.
Die Politik von Locarno ist von einer bürgerlichen Regierung geführt worden. Wir haben das Zustandekommen dieser bürgerlichen Regierung aufrichtig begrüßt. Dieses Zusammenhalten des Bürgertums ist durch das Vorgehen der Deutschnationalen z e r s p r e n g t. In der kritischsten Zeit der deutschen Entwicklung scheute die Deutsch- nationale Partei die Politik der Verantwortung. Die Deutschnationale Partei allein trifft die Verantwortung für die Folgen, die sich daraus ergeben. Die Entwicklung der Verhältnisse im Reich bedingt nach Abschluß des Vertrags von Locarno, daß die Reichsregierung nur aus Persönlichkeiten und Vertretern von Parteien bestehen kann, die gewillt sind, die Außenpolitik im Geiste des Werkes von Locarno zu führen.


