Ausgabe 
23.11.1925
 
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Nr. 274 Lrftes Blatt <u

175. Jahrgang

Montag, 23. November W25

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«Siebener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

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Gießener Anzeiger

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ChesredaKtcur.

Dr. Friedr. Wilh. Lange Verantwortlich:

für Politik und Feuilleton Dr. Fricdr. Wilh. Gange; für den übrigen ieil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Hans Iüstel, fämtlich in Gießen.

Die Deutsche Volkspartei zu Locarno

und

und

und

Erörterung über diese meine Haltum

laltung in der die ich darüber

Presse und eine Aussprache,

des Kabinett

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Belgien,

3. dem Schisdsabkommen zwischen Deutschland Frankreich,

4. dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland Polen,

5. Dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland

mit dem Vorsitzenden der Reichstagsfraktion des Zentrums, Herrn Reichskanzler a.D. Fehren- b a ch, hatte, veranlassen mich zu der Bitte, meine Entlassung aus den bisher von mir beklei­deten Reichsministerium schon jetzt heröeizu- führen. Frenken.

Der Herr Reichspräsident hat in einem Handschreiben das Rücktritlsgesuch be­willigt.

Die Aussichten für die Trotze Koalition.

Berlin, 23. Rov. DieM o n t a g s p o st" erblickt in dem Beschluß des Zentralvorstands der Deutschen Volkspartei ein Bekenntnis zur großen Koalition. Beim Zentrum, so glaubt das Blatt weiter, hat sich infolge der Kasseler Verhandlungen ebenfalls das Einver­ständnis mit der großen Koalition ergeben, und auf dem Parteitag der Hamburger Demohra- ten hat am gestrigen Sonntag der demokratische Führer Hermann Fischer sich ebenfalls zur großen Koalition bekannt. Die Schwierigkeiten liegen nur noch bei den S o z i a l d e m o k r a t e n. Wer nachdem die Partei sich für die Annahme des Locarnogesetzes trotz deutschnationaler Ab- lehnung bekannt hat, ist auf eine Verständigung auch über die große Koalition mit den Sozial- . demokraten für die nächsten Tage zu rechnen.

Das Gesetz zu den Locarnoverträgen.

Die Annahme durch beit Reichsrat.

Berlin, 21. Rov. (TU.) Der Entwurf eines Gesetzes über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist gestern dem Reichsrat zugegangen. Der Entwurf umfaßt drei Artikel und hat folgenden Wortlaut:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrates hiermit ver­kündet wird:

Artikel 1:

Den Verträgen, die dem am 16. Oktober 1925 in Locarno unterzeichneten Schluhprotokoll beigefügt find und am 1. Dezember 1925 in London unterzeich­net werden sollen, nämlich

1. dem Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und Großbritannien und Italien,

2. dem Schiedsabkommen zwischen Deutschland und

DemWsn des Kabinetts Painleve.

Die französische Regierung in der Kammer mit 278 gegen 275 Stimmen in die Minderheit gesetzt.

Paris, 22. Nov. (Wolff.) Rach dem im Ver­laufe der heutigen Rachmitkagssihung der Sammer der Artikel 5 des Regierungsgefetz- entwurfs zur Finanzsanierung, der die Rückzahlung der kurzfristigen Schahbonds in­nerhalb von 25 Jahre.: Vorsicht, mit 278 gegen 275 Stimmen von der Kammer a b g c t e h n t wor­den war, hat die Regierung Painleve demis­sioniert.

Mainz und Rüdesheim auf beiden Seiten das Rheins liegen und auf dem Rorduser des Mains sich bis Königstein i.T. erstrecken. Rördlich werden englisch beseht außer Wiesbaden und Biebrich noch Königstein. Hofheim, Cysten. Elt° Ville, Geisenheim und Rüdesheim. vielleicht auch Idstein und Langenschwalbach, südlich deS Mains Dingen, Gau-Algesheim, Rieder-Ingel­heim und Oberingelheim. Mainz wird fran­zösisch besetzt bleiben. Die englischen Ka­nonenboote werden in Dingen stationiert werden. Doraussichllich wird es Mitte oder Ende Februar- Werden, bis die -Umgruppierung vollzogen sein wird.

der Tschechoslowakei

wird z u g e st i m m t. Das Schluhprotokoll und seine Anlagen werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2.

Die Reichsregierung wird ermächtigt, die z u m Eintritt Deutschlands in den Völker- bunt) erforderlichen Schritte zu tun.

Artikel 3.

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündigung folgenden Tag in Kraft.

Schutzpolizei bezw. deutsche militärische Ausrü­stungsstücke oder Abzeichen tragen. Ausgenommen im Fall einer besonderen von dem Armeekom- mandantcn erteilten Genehmigung.

Ser Oberbefehl der Reichswehr.

Ans dem Weißbuch über die C'ntwasfnnnqsf. age.

"Berlin, 22. Rov. (TU.) D'.e Reichsregie­rung hat dem Reichstag das angekündigte Weißbuch über die E n t w a f f n u n g s ° frage zugehen lassen. Es enthält u. a. den Wortlaut der Verordnung über den Oberbefehl der Reichswehr:

1. Der Reichspräsident ist Oberster Desehlshaber der gesamten Wehrmacht (§ 8 des Wehrgesetzes). Er übt das militärische Ver­ordnungsrecht aus (§ 111 des Wehrgesetzes).

2. Der Reichswehrmini st er übt unter dem Reichspräsidenten die Befehlsgewalt über das Heer aus. Das Reichswehrministerium, die Oberbefehlshaber der Gruppen und die Divi­sionskommandeure, soweit sie nicht durch Ab- schnitt 4 des Oberbefehlshabers den Gruppen nachgeordnet sind, unterstehen ihm unmittel­bar, ebenso wie die Lanoeskommandanten hin­sichtlich ihrer besonderen Obliegenheiten.

3. Der Chef derHeeresleifung gehört dem R e i ch s m i n i st e r i u m an. Seine Stel­lung wird bestimmt durch § 8 des Wehrgesehes. Rach Maßgabe der Vorschriften im vbenstehenden Artikel 2. Er ist der militärische Berater des Reichswehr Ministers und fein Ver­treter in militärischen Angelegenheiten des Heeres.

Die neue britische gone.

WER. Wiesbaden, 21. Rov. Wie aus Köln gemeldet wird, steht der Umfang der neuen britischen Zone nunmehr fest. Sie wird zwischen

Die Londoner Gmnttonserenz.

gegenseitige Unterstützung gegen die

Türker und Syrien.

London, 21. Nov. (TU.) Bon unterrichteter Seite verlautet, daß der neue, französische Oberkom- miffar für Syrien, d e Iouvcnel, mit dem bri­tischen Außenminister Chamberlain bindende Abinachungen über ein engeres Zusammen­gehen Großbritannlens mit Frank­reich im nahen Osten getroffen habe. Damit lind die Besprechungen, die bereits in Locarno zwi­schen Briand und Chamberlain aufgenommen wur­den, abgeschlossen worden. Der erste Punkt des Ab­kommens behandelt das gemeinsame Vorgehen Frankreichs und Großbritanniens gegen die An­sprüche der Türkei aus das Mossul- gebiet. Die Frage, wie weit Deutschland an dieser neuenEinheitsfront" beteiligt werden solle, ist einstweilen offen gelassen, da die Erörterungen mit den deutschen Vertretern in Locarno über eine Unterstützung der Ziele Englands im nahen Osten nicht über ein vorbereitendes Stadium hinausgegan- gen waren. Im zweiten Punkte werden grundsätz­liche Richtlinien über die Verfolgung einer Überein­stimmenden Politik in den französischen und in den britischen Mandatsgebieten feftgelegt. Die Mandatsverwaltungen verpflichten sich gegenseitig, in ihren Machtbereichen keine umstürzlerischen Be­strebungen gegen das Mandat des Dertragsgenossen zu dulden oder gar zu unterstützen. Die sich auf dem Gebiet des Vertragsgenossen aufhaltenden Agenten werden angewiesen, die Politik des Mandatars mit allen Mitteln zu unterstützen und sich jeglicher Ouer- treibereien, die bisher in einzelnen Fällen festgestellt iverden konnten, zu enthalten. England verpflichtet sich ferner, die Grenzen von Palästina und Transjordanien durch Truppen a b z u s p e r- ren, um die aufständischen Syrier am Entweichen auf britisches Gebiet zu verhindern.

Frankreich und Großbritannien wer­den am Balkan gemeinsame Politik verfolgen.

wurde angenommen. An politischen Kreisen nimmt man mit Bestimmtheil an, daß der kommende Ministerpräsident Briand sein wird. Die Partei­leitungen der dem Kartell der Linken angehö» renben Kammersraktionen sind heute abend 9 Uhr zu einer Beratung der Lage zusammengetreten. Bis jetzt ist noch keine Verständigung erzielt worden. Der radikale Abgeordnete Franklin Bouillon trat für die Schaffung eines Ministeriums umfassen­der nationaler Konzentration ein. Der Abgeordnete Malvy hat sich für die Fortsetzung der durch die Mehrheit vom 11. Mai 1924 befolgten Politik durch das tünftige Kabinett ausgesprochen. Dieser Ansicht hat sich auch die Mehrzahl der Radikalen angeschlos­sen, die zur Verstärkung des Kartells die Sozia­listen veranlassen will, an der Regierung teilzu- i'.ehmen. Wie verlautet, wird die Ünterzeich nung b e 5 Vertrages von Locarno am 1. Dezember durch die Kabinettskrise keine Ver­zögerung erfahren, da B r i a n b für den Fall, daß das neue Kabinett bis zu diesem Tage noch nicht ge­bildet ist, die Ratifikation im Namen Frankreichs vornehmen wird.

Der Reichsrat trat heute gegen *2 Uhr zu einer Vollsitzung zusammen, um die Locarnogesetze zu er­ledigen. An den Verhandlungen naljm auch der Außenminister teil. Auf eine Aussprache wurde ver­zichtet und sofort zur Abstimmung geschritten. Vor der Abstimmung gab der Vertreter Braun­schweigs eine Erklärung ab, wonach Braun­schweig dem Gesetz zustimme, aber zum Ausdruck bringe, daß die für die sogenannten Rückwirkungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Die Zustimmung erfolge nur in der Erwartung, daß ent­sprechend den Ausführungen des Vertreters der Reichsregierung bei der Besprechung der Minister­präsidenten der Länder weitere Maßnahmen erfolgen würden. Eine ähnliche Erklärung gab der Vertreter Thüringens ab. Der Vertreter Meck­lenburgs gab eine Erklärung ab, wonach Meck­lenburg die Vorlage a b l e h n t. Die Abstimmung wurde dann getrennt vorgenommen.

Artikel 1, der die Ermächtigung zur Unterzeich­nung des Locarnovertrages enthält, wurde mit 56:4 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Ost­preußen, Pommern, Niederschlesien und Mecklen­burg-Schwerin. Württemberg enthielt sich der Stimme. Hessen-Nassau ließ das Protokoll offen. Zur Abstimmung über den 2. Artikel, der die Er­mächtigung zum Eintritt in den Völkerbund enthält, stellte der bayerische Gesandte Dr. v. P r e g e r einen Zusatzantrag, wonach über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund bHw. über den genauen Zeitpunkt der Reichstag beschließen soll. Der Antrag wurde aber nicht genügend unterstützt. Die Abstimmung über den zweiten Artikel "ergab dann die A n - nah in e mit 43:14 Stimmen. Dagegen stimmten Ostpreußen, Niederschlesien, Pommern, Bayern und Mecklenburg-Schwerin. Württemberg enthielt sich wieder der Stimme. Hessen-Nassau ließ das Protokoll offen.

Es folgte die Gesamtabstimmung über die Gesetzesvorlage. Sie ergab die Annahme mit 4 6:4 Stimmen. Dagegen stimmten wieder Ost­preußen, Pommern, Niederschlesien und Mecklen­burg-Schwerin. Bayern und Württemberg ent­hielten sich der Stimme. Hessen-Nassau lieh das Protokoll offen.

Die Eimeisebeftimnungen für das besetzte Gebiet.

Koblenz, 21. Rov. (WB.) Eine Verord­nung der Rheinlandkommission enthält u. a. fol­gende Bestimmungen für die Einreise in die besetzten Gebiete: Alle in Deutschland ständig wohnenden Personen gleichviel welcher Rationali- tät, können in den gesamten besetzten Gebieten und zwischen den besetzten Gebieten und dem un­besetzten Deutschland unbehindert verkeh­ren, jedoch müssen sie, falls sie über 16 Jahre all sind, entweder im Besitze irgendeines von einer deutschen zuständigen Behörde ausgestellten und unterzeichneten Personalausweises oder eines von ihren Heimatbehörden ausgestell- ten oder visierten Passes sein.

Die aktiven deutschen Heeres - und Ma­rineangehörigen können in das besetzte Gebiet nur mit einer besonderen Gen e h- migung cinreisen, die ihnen durch die Militär­behörden der Zone, in der diese Militär- und Marineangehörigen sich aushalten müssen, aus­gestellt werden. Die Militär- und Marineange- hörigen müssen sich innerhalb 24 Stunden nach ihrem Eintreffen der nächsten Militärbehörde vor­stellen, um dort ihre Genehmigung visieren zu lassen.

Keine Person darf in den besetzten Gebieten eine Militäruniform vder Uniform der

Rücktritt Des

Reichsjustizministers Frenken.

Berlin, 21. Rov. Reichsjustizminister Frenken, der auch die Geschäfte des Ministers für die besetzten Gebiete wahrnahm, hat seinen Austritt aus dem Kabinett, den er ursprünglich erst für Anfang Dezember geplant hatte, über­raschenderweise schon Samstagabend vollzogen. Sein Rücktrittsgesuch an den Reichskanzler hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Da ich dem Endergebnis der Verhandlun­gen von Locarno nicht zustimmen tonnte, war ich, wie Ihnen bekannt ist, ent­schlossen, bei der Llmgestaltung der Regierung ein Ministerium nicht mehr zu übernehmen. Die

Bei der Finanzdebatte in der Kammer war das Kabinett bereits am Vormittag mit knapper Not einer Niederlage entgangen. Am 'Nachmittag wurde die Sitzung bei Artikel 5 fortgesetzt. Der Artikel hat folgenden Wortlaut: Was die kurzfristigen Wertpapiere des Schatzamtes und des nationalen Kredits anlangt, so werden die Raten ihrer Rück­zahlung, entsprechend einer dem vorliegenden Ge­setzentwurf beiliegenden Aufstellung auf einen Zeit­raum von 25 Jahren, beginnend am 1. Januar 1928, verteilt werden.

Der Abgeordnete A st i e r von der radikalen Lin­ken beantragt die Aufhebung des Artikels 5. Der Generalberichterftatter Lamoureux verhehlt nicht den ernsten Charakter der in Artikel 5 vorgesehenen Bestimmung, erklärt aber, wenn die Kammer diesen Artikel ablehne, bedeute das die sichere Infla­tion.

Abg. Bokanowski macht dem Minister­präsidenten den Vorwurf, er habe vor der Fi­nanzkommission mehrmals seinen Entwurf abge­ändert. um die Ratschläge der Sozialisten zu befolgen, wogegen sich Painleve verteidigt, indem er erklärt, er habe der Psyche des Volkes Rech­nung tragen wollen. Wenn Art. 5 nicht ange­nommen werden würde, könne er nicht länger die Regierung behalten. Diese Erklärung ruft große Erregung hervor. Unter allgemeiner Spannung wird über den Antrag Astier abgestimmt. Er wird mit 275 gegen 249 Stimmen abge­lehnt, wobei die Kommunisten Stimmenthal­tung übten.

Abg. Flandin beantragte, daß die ge­plante Konsoldierung nicht auf die am 13. De­zember fälligen Anweisungen angewendet werde. Der Abgeordnete wies darauf hin, daß am 10. Rode mb er ein Dekret erschienen sei, wonach die Inhaber der Schahanweisungen diese in Dons der nationalen Verteidigung Umtauschen dür- ten. Am 17. sei das Dekret widerrufen wor- den. Die Großbanken hätten jedoch in der Zwi­schenzeit den Llmtausch ihrer Dons besorgt. Es sei unzulässig, betonte er, daß für die Großbanken und die Masse des Heinen Publikums eine unter­schiedliche Behandlung geschahen würde.

Nach längerer Debatte läßt bann Kammerpräsi­dent Herriot über Art. 5 abstimmen. Um 4.55 Uhr wird das Ergebnis der Abstimmung verkündet. Ar­tikel 5 ist mit 278 gegen 275 Stimmen abgelehnt worden. Die Kommunisten haben also dagegen gestimmt. Painleve und sämlliche anwesenden Minister ziehen sich zurück. Auf Vorschlag des Kam­merpräsidenten v e r t a g t sich die Kammer auf Dienstag, 24. November.

Painleve begab sich zum Präsidenten der Republik, um ihm die G e s a m t d e in i s s i o n

Berlin. 22.Rov. (TU-) Der Zentralvor­stand der Deutschen Dollspartei trat am Sonntag im Reichstag zu einer aus allen Teilen der» Reiches ungewöhnlich gut besuchten Tagung zu­sammen. Der Parteivorsitzende, Reichsaußennnnl- fter Dr. Stresemastn erstattete Bericht über die polttische Lage. Seine Ausführungen wurden wiederholt von lebhaften Zustimmungslundgeb'ln- gen der Versammlung unterbrochen. Zum Schluß erhoben sich die Mitglieder des Zentraloorstanoes und bereiteten dem Parteivorsihenden eine minu= tentang andauernde Ovation dar. Der Beifall erneute sich, gks der Vorsitzende des Tages, Reichsminister a. D. Dr. Scholz den Beifall dahin bestätigte, daß er nicht dem Redner Strese- mann, sondern dem Mann d e r p o l i t i s ch e n Tat gegolten habe. In der Aussprache be­fürworteten alle Distussionsredner, insbesondere die Vertreter der besetzten Gebiete einmütig die A nna hme des Vertragswertes. Ausnahmslos Verurteilten sie das Verhalten der Deutschnatio­nalen und verlangten, unter immer wieder ein» sehenden Beifall, stärkste Betonung drr Selb­ständigkeit der Partei. Zum Schluß faßte der Zentralvorstand einstimmig eine

Cntschlietzung

In der es u. a. heißt:

Rachdem das Wert von Locarno abgeschlos­sen vorliegt, erklärt die Deutsche Volkspartei, daß die in Locarno geführten Verhandlungen int wesentlichen das erreicht haben, was die Partei selbst in diesem Augenblick von diesem Werk erwarten konnte. Sie gibt sich dabei keinem Zweifel darüber hin, daß die Wirkung der für das Rheinland getroffenen Maßnahmen nicht abhängig ist von dem Wortlaut der ver­fügten Verordnungen, sondern von demG eiste, in dem sie ausgeführt werden. Wir hoffen, auf gründ der Berichte unserer Llnterhändler, die den Dingen nahestanden und die deshalb zu be­urteilen vermögen, daß unsere Vertragsgegner von dem Willen getragen sind, eine neue friedliche Entwickelung in Europa, insbesondere durch einen Geist aufrichtiger Ver­ständigung in Deutschland anzubahnen. Damit ist auch irgendtoelche längere Dauer der Besetzung deutschen Landes nicht vereinbar. Das Ii^rafttreten des Vertrages ist erst der Anfang der Entwickelung, die wir davon er­warten.

Aus Grund dec Prüfung des Vertrages haben wir festgesiellt, daß das Merk von Locarno weder deutsches Land, noch deutsches Volkstum ; preisgibt, daß es keine nochmalige freiwillige \ Anerkennung des Vertrages von Versailles, j insbefondere keine Anerkennung einer morali- j fchen Schuld Deutschlands, keine Anerkennung der Grenzen im Osten und Südosten des Reichs ! bedeutet, daß es alle Möglichkeiten friedlicher | Aenderung der bestehenden Verträge offenläßt, ; daß es uns fchlleßlich das Selbsibestimmungs- recht darüber beläßt, ob und wie weit wir, solange der;gegenwärtige Zustand der alleinigen Abrüstung Deutschlands anhätt, in irgendwelche Verwicklungen des Völkerbundes cinzugreifen haben.

Wir haben weiter feftgefteüt, daß eine im Völker­bundsrat vertretene Macht durchaus in der Lage ist, für das Recht der unterdrückten Min­derheiten prakttfch eintreten zu können. Wir erklären deshalb vor dem deutschen Volke, daß wir einmütig für das Werk von Locarno eintreten und die Fortsetzung der damit angebahnten Politik fordern.

Die Politik von Locarno ist von einer bür­gerlichen Regierung geführt worden. Wir haben das Zustandekommen dieser bürgerlichen Regierung aufrichtig begrüßt. Dieses Zusammen­halten des Bürgertums ist durch das Vorgehen der Deutschnationalen z e r s p r e n g t. In der kritischsten Zeit der deutschen Entwicklung scheute die Deutsch- nationale Partei die Politik der Verantwortung. Die Deutschnationale Partei allein trifft die Ver­antwortung für die Folgen, die sich daraus er­geben. Die Entwicklung der Verhältnisse im Reich bedingt nach Abschluß des Vertrags von Locarno, daß die Reichsregierung nur aus Persönlichkeiten und Vertretern von Parteien bestehen kann, die gewillt sind, die Außenpolitik im Geiste des Werkes von Locarno zu führen.