Ausgabe 
23.10.1925
 
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Turnen, Sport und Spiel

folge der vorigen Woche bestehen. Kurhessen Kassel 17 Spiele

29 Punkte

Die Gegner vom Sonntag sind

sein

und

Haus der Handarbeit, Gießen, seiterswegsi

10 - 1

3-7

Montag

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Sport Kassel 05 Göttingen Spielverein Kassel Borussia Fulda Hessen 09 Kassel S. E. 03 Kassel Marburger S. Bg. S. Bg. Göttingen Hann. Münden F. C. 05 Wetzlar Gießen 1900 Osterode

mn 1 oder 2 Betten, elektr. Licht a- verm. FoOheimer 5(r. 54 n.

Kassel. Kurhessen Kassel- Gießen 1900. rodeSport Kassel. 05 Göttingen- 03

Lage der Stadt Wetzlar gegen eine ebensolche in Bietzen zu lauschen ge­sucht. Schriftl. Angeb. unt. 9806V an den Bietzener Anzeiger.

Die Ausstellung ist geöffnet:

Sonntag von 11 - 1 Uhr und 3-7 Uhr

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Neue Kurse 2. November.

S.B.

Oste- Kassel.

Stand und Vorschau der Bezirksliga in Hessen-Hannover

In der Mitte der Tabelle tauschen B o - russib -Fulda und Hessen 09-- Kassel die Plätze, am Ende H a n n. - M ü n d e n und F. - C. Wetzlar. Im übrigen bleibt die Rcihen-

ca. 150 Betriebsstunden auf Ausstellungen zur Probe gelaufen, günstig zu verkaufen. Schriftliche Angebote unter 9882D an den Gießener Anzeiger erbeten.

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Marburger S. Bg.Fulda. F. E. 05 Wetzlar S. Bg. Göttingen.

Wer gewinnt?

Das int voraus zu entscheiden, ist, gemes­sen an den letzten Resultaten, ein müßiges Be­ginnen. Wenn Hann. Münden Hessen 09 Kassel schlagen konnte, dann mühte ja kommenden Sonn­tag Gießen 1900 über Kurhessen Kassel trium­phieren können?? Trotzdem: Kurhesseu Kassel, (wie lange noch 03? Sie wollen sich doch mit den Leichtathleten Kassels, mit Hessen-Preußen, vereinigen), Sport Kassel gewinnen und wenn

Der große Boxkampf zwischen dem deutschen Schwergewichtsmeister Breitensträter und dem spanischen Schwergewichtsmeister Paolino kommt am 20. Aovembcr im Sportpalast in Berlin zum Austrag, der mit diesem sensationellen Kampf feine Pforten öffnet. Am gleichen Tag steigen Hein Domgörgcn und der französische Mittel­gewichtsmeister Molina. gleichfalls im Sport­palast, als Gegner in den Ring.

Als erster deutscher Fußballvercin wird der Hamburger Sportverein in England Spiele aus­tragen. Der H. S. B. hat mit den berühmten Corinthians für das Frühjahr ein Spiel ab­geschlossen, dem sich noch einige weitere an» schließen werden.

Die schwedische Ländereli wird vermutlich auf der Rückreise von einem Spiel in Krakau in Berlin an treten.

Der erstmalig veranstaltete Sportlehrgang des Deutschen Kanu-Berbandes, den die Inter­essengemeinschaft Kölner Kanu-Bercinc durch­führte, hat aus dem ganzen Reich eine zahl­reiche Beteiligung gefunden und einen recht guten Bcrlauf genommen. Reben den Dorsihenden der einzelnen Kreise und deren Sportwarlcn beteilig­

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ten sich viele Mitglieder des Berbandes an diesem Mustersportlehrgang.

Zu den am kommenden Sonntag in Dort­mund stattfindenden Klub-Zweikampf Hellas, Magdeburg, gegen Dortmund 96 werden die Magdeburger mit ihrer stärksten Mannschaft in Dortmund erscheinen.

Zwischen dem Westdeutschen Spielverband unt) der Deutschen Iugendkraft ist ein Bertrag abgeschlossen worden, der ein einheitliches Mit- und Rebeneinanderarbeiten in noch engerem Ver­hältnis als bisher vorsieht.

Dec von Fräulein Huneus, M.-Gladbach, aufgestellte neue Rekord im Hundertmeter-Brust- schwimmen mit 1:29 ist anerkannt worden und wird der Fina zur Genehmigung als Weltrekord unterbreitet.

Anläßlich der 30-Iahrseier des altberühmten St. Andreasberger Winterfestes findet vom 27. Dezember bis 3. Januar dort im Oberharz eine Iubiläumssportwoche statt.

In Friedrichsroda i. Th. wird vom 29. Rovem- ber bis 6. Dezember eine internationale Winter­sportausstellung veranstaltet.

Vom Rudern.

Bom hereinUferkritik Gieße n" wird uns geschrieben:

Nachdem die hiesigen Rudervereine nunmehr sämtlich ihr diesiähriges offiziellesAbrudern" hinter sich haben, ist es auf der Wasserfläche unserer Lahn allmählich still geworden, aber in unserem Innern klingt um so stärker fort, was die Gießener Rennruderer auch in diesem Jahre geleistet haben und wie sich die Voraussagungen, die wir in unseren am 14. Mai und 7. Juli an dieser Stelle veröffent­lichten Berichten gemacht haben, herrlich erfüllten. So konnte die Gießener Ruder-Gesell­schaft 18 7 7 in diesem Jahre auf den verschie­densten Regatten 16 Siege erringen, und auch dec Ruderklub Hassia 1 906 ging aus hart um­strittenen Rennen siebenmal als Sieger hervor. War es den beiden anderen hiesigen Rudervereinen, dem Verein Rudersport 1913 und dem Wassersportverein Hellas, leider in diesem Jahre nicht vergönnt, eine siegreiche Mannschaft auf das Wasser zu bringen, so müssen wir doch anerkennen, daß auch in diesen Vereinen zielbewußt gearbeitet wurde, und wie be­reits in unserem Bericht vom 7. Juli erwähnt, hotte z. B. Verein Rudersport entschieden einen Achtungserfolg zu verbuchen, indem er mit keiner Achtermannschaft auf der hier abgehaltenen 21. Regatta des D. R. B. der Limburger Klub- mannschaft den Sieg fast bis ins Ziel streitig machen konnte.

Wie schon gesagt, ist es nun auf der Wasser­bahn still geworden. Nun ist es Zeit, daß das tat­kräftige Leben, welches vorher auf der Lahn selbst pulsierte, sich in den Räumen der Bootshäuser wei­terhin durchgesetzt und durch regelrechtes Hallen­training die erforderliche Körperstählung weiter zu erhalten und zu fördern ist, bis es im nächsten Frühjahr wieder heißtFertig machen! alles fertig? los!" Jetzt ist auch die Zeit dafür ge­kommen, den Bootspark einer genauen Unter­

suchung zu unterziehen und die Beschädigungen, die das Bootsmaterial in der verflossenen Kampfzeit irgendwie erlitten hat, kunstgemäß zu beseitigen, da­mit beim Beginn der nächstjährigen Ruderzeitalles klar" ist.

Den jungen ausübenden Ruderern können wir nur wärmstens empfehlen, jetzt nicht auf den er­rungenen Siegeslorbeeren auszuruhen, sondern sich regelmäßig am Hallentraining zu beteiligen, um da mit die Gewähr zu bieten, daß auch im nächsten Jahre die Gießener Rennruderer in Sportskreisen nur mit Hochachtung genannt werden.

Wie die Gießener Rudervereine dank ihren tüch­tigen Rennmannschaften stolz auf die diesjährige Ruderzeit zurückblicken können, so dürfen aber auch wir Alten, die den Rennrndersport nicht mehr aus üben und in denStritifDcrcinen" Zusammenschluß und Betätigung gefunden haben, aus ein dies­jähriges erfolgreiches Wirken zurückblicken. Der VereinU f e r k r i t i k Gießen 1 922" hat feine Daseinsberechtigung wohl offensichtlich dadurch erwiesen, daß er den deutschen Rudersport durch Stiftung wertvoller Preise und durch Entsendung seiner Vertreter zu den verschiedensten Regatten, einerlei welchen Verbandes, gefördert hat. Er hat ec- aber in diesem Jahre mit der tatkräftigen Unter stützung durch die Mainzer Hafenkritik 1 8 8 0 auch fertig gebracht, einen Zusammen­schluß der bestehenden verschiedenen Rudersport Kritikvereine zu erreichen. So haben sich die beiden genannten Kritikvereine mit den Vereinen Ruder- Sport-Kritik Frankfurt a. M. und Ufer­kritik 1906 Frankfurt a. M. unter dem Ra men Vereinigung süddeutscher Ruder­sport-Kritikvereine mit Sitz Frankfurt a. M. zu einer Interessengemeinschaft zu­sammengeschlossen, die gemä^ihren Satzungen dahin wirken will, das Interesse pir den Rudersport zu fördern und so zur körperlichen und sittlichen Er­tüchtigung unserer Jugend und damit zum Wohle unseres Vaterlandes beizutragen.

zu regeln. Die -HrtaubSf rage der Gemeinde- beamten fand ihre Erledigung in dem Sinrre, daß allen vollbeschäftigten Beamten Urlaub nach den reichs- und landesrechtlichen Bestimmungen zu gewähren ist. 2m übrigen soll es dem gegen­seitigen liebereiniommcn unterliegen, wobei von den Anstellungskörperschaften weitgehendes Entgegenkommen, von den Beamten aber hinreichende Rücksichtnahme - auf eine unge­störte Fortführung des Dienstbetriebs ver­langt wird. Die in der Zeitschrift für Staats­und Gemeindeverwaltung vom 20. September l. 2. iriedergelegten Rormen wurden als Grund­lage zum Beschluß erhoben. Die Haftpflicht­versicherung der Gemeinden in einem Verein auf Gegenseitigkeit soll in dem eingeleiteten Sinne weiter gefördert werden.

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nicht alles täuscht gewinnt Marburg erstes Spiel in der zweiten Serie.

Sport-Spiegel.

Sonntag, den 25. Oktober in unseren 7 Schaufenstern

in sämtlichen Ladenräumen

Montag, den 26. Oktober und im ersten Stock

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-möglichen Gegenstände, der Sitten, Gebräuche, Feste und Trachten. Das Landesamt für das Dilbungs- wefen hat den Schulen des Landes empfohlen, die Heimatschutzbewegung zu unterstützen und damit den Heimatschutzgedanken weiter zu ver­tiefen. Nähere Auskunft über den Bund für Hei­matschutz erteilt Ministerialrat Wagner (Darm­stadt).

'* Die Ablösung der öffentlichen Anleihen betrifft eine wichtige Bekannt­machung in unserem gestrigen Anzeigenteil, auf die wir die Interessenten hiermit besonders auf­merksam machen. ~

spd. Das Gießener Flugzeug ver­unglückt. Das VerkehrsflugzeugGießen" muhte während der Fahrt von Dessau nach Frankfurt o. M. auf dem Exerzierplatz in Fulda eine Not- 1 a n düng vollziehen, wobei der Propeller zer­trümmert wurde. Personen kamen nicht zu Schaden. Erst nach dem Eintreffen der Ersatzteile kann das Flugzeug seine Fahrt sortsetzen.

" Seinen 70. Geburtstag begeht morgen der Oberschaff ne r i. R. H. Schneider, Wilsvnstraße 2 wohnhaft. Der alte Herr erfreut sich noch einer guten Gesundheit.

RDB. Wann darf die Eisenbahn­fahrt unterbrochen werden? Wie oft, wie lange und unter welchen Bedingungen die Fahrt auf Zwischenstationen unterbrochen werden kinn, bestimmt der Tarif. Auf Fahrkarten für einfache Fahrt kann die Reise einmal, auf Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt je einmal unterbrochen werden, wenn der Tarif nichts andcres bestimmt. Die Geltungsdauer der Fahrkarle wird durch die Unterbrechung der Fahrt nicht verlängert, die Dauer der- .Unterbrechung aber ist innerhalb der Geltungs^ dauer der Fahrkarte unbeschränkt. Auf Fahr­scheinhefte darf innerhalb ihrer Geltungs'- dauer die Reise beliebig ost und beliebig fange unterbrochen werden. Eine unterbrochene Reise kann auch von einer anderen, dem Ead- punkl ihrer Gültigkeit nähergelegenen Station desselben Bahnweges fortgesetzt werden. Der Uebcrgang auf Anschlußzüge wird, selbst wenn in­folge des Fahrplans eine Hebernachtung da­zwischen liegt, als Fahrtunterbrechung nicht an­gesehen.

** Evangelischer Bund. Der vom Gie­ßener Zweigoercin veranstaltete Vortragsabend war trotz anderer mit ihm zusammenfallendcr Ver­sammlungen sehr gut besucht und die Stadtkirche fast gefüllt. Nach einleitenden Worten des Vor­sitzenden sprach Pfarrer Haupt-Gießen, General­sekretär für Süddeutschland, über das Thema: Evangelische, seid auf der Wacht!" In allgemeinverständlicher, dabei überaus fesselnder und wissenschaftlich gegründeter Art schilderte er als die Gegner des evangelischen Glaubens, denxn gegenüber Verteidigung, gegebenenfalls auch An­griff nötig sei, u. a. den seelenmordenden Materia­lismus und den politischen, nicht religiösen Katho- lizismus in der Form von Klerikalismus und Jesuitismus. Orgelspiel und Gesang umrahmten den gehaltvollen Vortrag des geschätzten Redners.

Dom hessischen Landgemeindetag

* Darmstadt. 19. Oft. Im Stadthause fand heute unter dem Borsitz von Bürgermeister Al c xan der - Gonsenheim eine Borstands- sihung des Hessischen Landgemeindetags statt. Bon besonderem Interesse waren die Mitteilun­gen des Borfihenden über die Kreditpolitik der Deutschen Girozentrale in Berlin,welche, obwohl die Gemeinden Mitglieder und Garanten der Sparkassen sind, dieselben bei der Gewäh­rung von Krediten der Industrie gegenüber derart nachteilig behandelt hat. daß sich der Deutsche Landgemeindetag auf seiner Sitzung in München am 5. Oktober t. I. veranlaßt gesehen hatte, gegen ein solches Gebahren schärfstens Der­rn a h r u n g einzulegen. Im weiteren wurde das Borgehen des Deutschen Tags in der Frage der von der Reichsregierung geplanten Reubildung des Reichswirtschaftsrates gebilligt und entschieden dagegen protestiert, daß man die Ber- tretung der Landgemeinden in dieser wichtigen Körperschaft aus haltlosen Gründen von seither vier auf einen Sih beschränken will. Bezüglich der Zeppelin-Eckener-Spende wurde es als na­tionale Pflicht der Gemeinden betrachtet, nach dem Grade ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum Gelingen des großen Werkes beizutragen. Be­züglich der Sonntagsruhe int Handels- getoerbe wurde ein Antrag des Deutschen Tags bei dem Reichsarbeitsminister gutgeheißen, welä)er bezwecken soll, die im Reichsarbeitsblatt Rr. 15 vorn 1. August 1924 veröffentlichten Richtlinien dahin abzuändern, daß in Absatz 2 die Dezirks- rerwaltungsbehörden (Kreisämter) ermächtigt werden, bei weitläufiger Siedlungsweise im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung den Berkaus weiterer Bedarfsgegenstände, welcher seither während zwei Stunden gestattet war. innerhalb ihrer Bezirke je nach Bedürfnis

Amtsgericht Gießen.

Gießen, 19. Ott. Verschiedene Mitglieder einer hiesigen Religionsgemeinschaft fühlten sich durch die Steuerveranlagung für 1924 zu Unrecht zu scharf herangezoaen und reklamierten deshalb bei dem Vorstand. Da die hierauf erfolgte Herab­setzung der Steuern vielen nicht weit genug ging, schlossen sie fid) zusammen und beauftragten einen Sachverständigen mit Wahrung ihrer Rechte. Dieser machte auf Grund der Angaben seiner Vollmacht­geber eine Eingabe nn die Behörde, in der er u. a. auch die Steuerschuld einer hiesigen Geschäftsin­haberin derjenigen verschiedener Vorstandsmitglie­der gegenüberstellte. Diese frugen daraushin bei dem Verfasser der Eingabe an, ob er diese Angaben

an Gasthaus Hafer- kästen, Limbura an der Labn. ,,47'D

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung)

Sonderbare Gepflogenheiten der Neichsbahn.

Jemanden für einen Fehler, den nicht er, son­dern den man selber gemacht hat, zu bestrafen, gilt im allgemeinen nicht als schön. Die Deutsche Reichsbahn glaubt aber, das Publikum nach diesem Grundsatz behandeln zu dürfen. Kürzlich fuhr ich mit noch zwei Erwachsenen und einem Kinde mit dem Zuge, der 5.44 in Schotten abgeht, über Gießen nach Mücke. Ich nahm in Schotten Fahr karten nad) Gießen: nach Mücke über Gießen bc kommt man jedoch feine und zudem hat man in Gießen 8 Minuten Zeit, um neue nach Mücke zu lösen, da der Zug von Nidda um 7.55 antommt und der nad) Mücke um 8.03 abgeht. Kurz vor Gießen hielt jebod) der Zug etwa 5 Minuten, so daß wir erst ! Minute nach 8 im Gießener Bahnhof einfuhren. Der Schaffner des Fuldaer Zuges, an dem ich mich wandte, sagte mir, zum Nachlösen sei keine Zeit und nahm mir die Fahrkarten von Schot ten nach Gießen ab. In Mücke konnte ich bann die Fahrt von Gießen nachzahlen, wurde aber außer dem noch mit 1,7 5 Mark bestraft, weil ich keine rote Nachlösekarte hätte. Der Beamte, der mir diese sonderbare Strafe auferlegte, hat natürlich nicht nad) eigenem Ermessen,sondern nach den Grundsätzen der Reichsbahn gehandelt, die er be­folgen muß. Id) wurde dahin belehrt, daß id), trotz der 8 Minuten Zeit in Gießen, in Schotten neue direkte Karten nach Mücke verlangen müßte. Id) hätte eine solche zwar nicht erhalten, dafür aber eine rote Nachlösekarte, die mir die Strafe von 1,75 Ml. erspart hätte. Auf meine Frage, ob denn diese son­derbaren Bestimmungen in den Bahnhöfen an­geschlagen sei, blieb man mir die Antwort schuldig. In Mücke sand ich einen solchen Anschlag nicht, in Schotten wird auch keiner sein. Zu gleicher Zeit wie wir, kamen auch zwei Reisende von Büdingen an, die ebenfalls in Strafe genommen wurden (mit 1 Ml.). Sie hatten in Büdingen Karten nach Mücke verlangt, aber weder diese noch rote Nachlösekarten erhalten. Die Bahn macht also mit einem Aufenthalt von 5 Minuten vor Gießen ein ganz gutes Geschäft: in Mücke allein waren es 2,75 Mk., wieviel werden es auf der ganzen Strecke und wieviel werden es das Jahr über sein! So straft die Reichsbahn die Reisenden für die Versäumnisse, die sie die Bahn begeht und braucht nur noch mehr solcher Bestimmungen, die irgendwo in den Verordnung^ düchern aufbewahrt, aber bei Leibe nicht öffentlich angeschlagen werden, zu erlassen, um aus ihren Geldnöten herauszukommen. Klug aber sonder­bar! Andere Eisenbahiioerwaltungen, z. B. die in Altona, haben sich, dem Vernehmen nach, zu einem gerechteren Verfahren bekehrt, die von Frankfurt will scheinbar von der Möglichkeit, solche Gewinne zu machen, nicht lassen. Es wäre aber Zeit dazu!

E. S.

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Optum em surL 7V\ A, und deshalb b 3 ^bvten hoben, x die Sngländn J he nach den bestehende dert das Gift in China 1 he ungeheuren Zolleinnahin-- CBcn nach den Verträgen i' der Grund für Ur.2). System in der Cache: hort ich wie hier bei uns: 1, iohungen am Rhein. lOpium ikvre und sonstige LuM- iehe Dawesplan. Aber auch dieses in uns den Senk­ung, CBebrüdung und Deshalb dir Sympathie, iit nd vor allem der deutsch, Lhina geniesten dar!. 3a, bi- riegs« und IevolutionsstÜM eht der deutsche Missionar c!> , indem er durch die QJerbn lu:Gott über alles lirfft i a/s dich selbst" ten wahr»

gemacht habe, um sie zu beleidigen, ober ob er nur im Auftrage seiner Vollmachtgeber gehandelt habe. Da ein Eingehen auf diese Anfrage abgelehnt wurde, schrieben sie an den Verfasser einen weiteren Brief, in dem sie u. a. erklärten, die der Behörde in der Eingabe gemachten Angaben bedeuteten nad) ihrer Ansicht nicht nur eine Denunziation, son­dern sie enthielten aud) den Vorwurf einer Ver­letzung der Amtspflicht der betr. Vorstandsmitglie­der. Die Reklamanten hätten auf das Bestimmteste angegeben, zu einem derartigen Vorgehen keinen Auftrag erteilt zu haben. In einem späteren Schreiben nahmen die in Betracht kommenden Vor standsmitglieder ihre in dem zweiten Briese ausge­stellten Behauptungen zurück, nachdem ihnen er­klärt worden war, daß der Versasser der Eingabe die darin enthaltenen Angaben auf Grund eines ausdrücklichen Auftrags gemacht habe. Der Ver­fasser der Eingabe erhob nun gegen zwei Vor­standsmitglieder wegen des ihm gemachten Vor­wurfs der Denunziatton Privatklage wegen Beleidi­gung. Auf Grund der umfangreichen Beweisauf­nahme in der Hauptverhandlung konnte das Ge­richt fid) nicht davon überzeugen, daß das Wort Denunziation" in dem Sinn und dem Zu­sammenhang, in dem die Angeklagten cs gebraucht haben, eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetz­buchs darstellt. Sollte das Gegenteil aber der Fall sein, so muß den Angeklagten nach der Meinung des Gerichts der Schutz des § 193 StGB, zugebilligt werden, do sie in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt haben und in keiner Weise ihre Absicht, den Privatkläger zu beleidigen, bargetan ist. Die Angeklagten rourben deshalb freigesprochen.

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