Ausgabe 
22.8.1925
 
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Rätsel-Ecke

Farbe. 10. Singstimme. 12.

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Gut.

Garten,

Zahlen-Rätfel.

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unü Geschäften stvü sie schon lange zu haben, rvo nicht, schreibe man an uns/ wir weisen VezugSstellen nach.

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Auflösungen.

Magisches Dreieck.

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Lin gut Lröpflein, so einen königlichen Genuß verschaffet/ öas ist

Unü noch ein gut Lröpflei»/ Üas ist üer am Rheine längst wohl bekannte

Hier bei

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schäft. 15 Kosmetisches Mittel. 16. Diploma­tisches Schriftstück. 17. Llngeziefer. 19. Bezeich­nung für einen Kegelwurf. 20. Raubfisch. 22. Redewendung, auf die man Antwort erwartet. 23. Jüdischer Hohepriester.

Bon oben nach unten:

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1. Grober

3. Wohn- . Haustier.

Wr-ffrank 9Dembrand

Keinen Heller unü keinen Pfennig/ Deutscher, für auslänüische Getränke mehr! Denn Ur-Krank WeinbranS, Üas ist ein Keinbranü, unü kein aus- länöisches Getränke kann besser unü eöler segn. Stammhaus gegrünüet 185a.

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Haustier. 4. Königsname. 6. Laufvogel. Rame eines Hundes des Altreichskanzlers. Parlamentarische oder gesetzgebende Körper-

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Wo man Ur-Zrant-Lrzeugnlsse bekommet? Wo man öanach fraget. 3n führeuöen RestauranlS

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Weiblicher Personenname. 13 Bedrängte Lage.

14. Genuhmittcl. 18. Das höchste menschliche

19. Berg in der Schweiz. 21. Fisch.

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1. Ostseebusen,

4. Wanderoolk, 5.

WHrank ÄolnerSoto Wen es gelüstet, zur besseren unü angeneh­meren Deröauung ein Gläschen zu trinken, üer probiere öiesen Likör. Sintemalen es nicht nur ein vornehm, sonöern auch ein köstlich Getränke ist, so üem Magen wohl tuet und ein gar wonniges Behagen erzeuget.

Dr.

wort ergeben. Die Worts bedeuten:

1. europäischen Staat, 2. Edelstein, 3. jüdischen Monat, 4. Krankheit, 5. Wintersport, 6. Blume, 7. preußischen Schlachtort, 8. Monat, 9. Gemüse, 10. Mineral, 11. deutschen Dichter, 12. Sonntag, 13. weiblichen Vornamen, 14 Oper, 15. Beethoven- Symphonie, 16. zerfallenes Bauwerk, 17. biblischer ~ 18. mänlicher Vornamen, 19. Planeten.

Schwimmvogelfamilie.

Kreuzworträtsel

Zur Anleihepolitik deutscher Städte

von Dr. jur. Max Seidel, Geheimer Reglenmgsrok, Derlin-Friedenau.

Rheinstadt, 3. Verwandte,

.. ____________ Erziehungsanstalt, 6. Sinn,

7. Charaktereigenschaft, 8. Watvogel, 9. Anzeige, 10. Freistaat, 11. Arzneimittel, 12. Fisch, 12.

Als Endergebnis bleibt bestehen, daß die Unmöglichkeit der Anleihebeschaffung zunächst für unsere Städte vielfach festgestellt wer­den wird, und daß selbst nach Beseitigung dieser Unmöglichkeit doch eine freiwillige Zurück­haltung geübt werden muß bis zu einer bestimm­ten Grenze. Eine Verkümmerung überaus dringlicher Leistungen und eine Schädigung kommender Gene­rationen darf allerdings durch eine allzu große Zurückhaltung in der Anleihepolitik nicht begünstigt werden. Aber ein Grundsatz scheint unbedingt für alle kommenden Verhältnisse anwendbar zu sein: nämlich der, daß die Gemeinden durch freiwilliges Uebereinkomemn Richtlinien in der Anleihe- poltik annehmen, die von allen beteiligten Ver­waltungen berücksichtigt werden müssen, und die eine ungenügende Entwicklung der Anleihefragen wenig­stens teilweise verhindern können. Die Herstellung einer Einheitsfront in dieser Frage ist aber die Vorbedingung für die bereits begonnene Arbeit, gemeinsam Anleihen durch die kommunalen Giro­verbände herauszubringen, deren Ertrag auf ver­schiedene Gemeinden verteilt und für deren Zwecks freigegeben werden kann. Diese Entwicklung ist ledig­lich durch die Inflation aufgehalten und verzögert worden, sie wird aber gefördert werden können, nachdem die Inflation beseitigt ist und nachdem es in absehbarer Zeit zu ermöglichen fein wird, wirt­schaftliche und politische Hindernisse einer gefunden Anleihepolitik im Dienste der deutschen Städte zu beseitigen.

Gerade die zuletzt erwähnte Quelle ist aber nicht unerschöpflich, da bei einer bestimm­ten Grenze der Tarife Halt gemacht werden muß, um die Bevölkerung nicht zu stark zu belasten.

Man könnte nun der Meinung sein, daß der Fehlbetrag, der sich nach Abzug der Einnahmen von den Ausgaben im städtischen Haushalt ergibt, sich durch Darlehen bzw. Anleihen decken lassen müßte. Eine solche Finanzpolitik galt von jeher als falsch.

Der Ausgleich des F inan Haushalts der Städte muh durch Erhöhung der laufenden Einnahmen oder durch Verminderung der laufenden Aus­gaben erfolgen.

Durch Anleihen zu decken sind naturgemäß nur be- sonders große Aufwendungen, insbesondere für An­kauf von erheblichen Vermögenswerten (Grundbe­sitz, Wälder, Bau und Erweiterung kommunaler Be­triebswerke usw.). Dabei kann nur in wenigen Fäl­len eine schwebende Schuld, d. h. eine vor­übergehende Geldaufnohme in Frage kommen, da diese allzuschnell an die Gemeinde die Notwendig­keit einer Rückzahlung herantreten läßt. Vielmehr ist hier von Bedeutung die fundierte Schuld, die nach einem bestimmten Plan getilgt werden muß und von jeher in produktive und unproduktive Schulden eingeteilt worden sind. Auch bei Auf­bringung der Mittel für Verzinsung und Tilgung der betreffenden Anleihen wurden Unterschiede ge­macht. Bei wirtschaftlichen Unternehmungen muß­ten diese Mittel aus den Einnahmen der Betriebe aufgebracht werden, bei unproduktiven Schulden aus allgemeinen Steuermitteln. Einige Jahre vor dem Kriege haben die 88 deutschen Städte mit über 50 000 Einwohnern zusammen 5158 Millionen langfristige Darlehnsschulden gehabt, darunter 4905 Millionen schwebende Schulden. Neuerdings fehlen die Genaueren Angaben. Das Verhältnis zwischen langfristig und schwebenden Schulden hat sich voll­ständig verschoben, und außerdem hat die Geldent­wertung auch die Anleihen der Städte so stark be­einflußt, daß eine genauere Uebersicht noch nicht möglich ist. Als Anhangspunkte für die Erhöhung der Schulden und gleichzeitig für die Aufwertungs­verpflichtungen einige Ziffern: Berlin: Anleihe­schuld 1910 fast 440 Millionen Mark, 1920 fast 1086 Millionen, zuzüglich 807 Millionen schwebende Schulden, die 1910 noch nicht vorhanden waren. Köln: Erhöhung der Schuld von 179 auf 350 Mil­lionen, wobei letzterer Ziffer 412 Millionen für schwebende Schulden hinzuzurechnen sind.

Die Aufnahme langfristiger Anleihen oder die Geldbeschaffung durch kurzfristige Darlehen geschieht in den verschiedensten Gemeinden naturgemäß nach verschiedenen Grundsätzen, doch ist int ganzen fest- zustellen. daß die Gemeinden keineswegs leicht­fertig bei der Uebernahme solcher Verpflichtungen vorgehen. Es ist sogar vielfach der Versuch gemacht worden, auf Anleihen überhaupt zu verzichten, doch ist der Zwang der Verhältniffe oft stärker als der gute Wille der Gemeinden. Unvorhergesehene außer­gewöhnliche Verpflichtungen, insbesondere im Woh- nungsbau, in der Errichtung und Erweiterung von Gemeindebetrieben usw. zwingen dazu, die Ab­neigung gegen Anleihen zu gewinnen. Es darf bei dieser Gelegenheit an

die Anleihepolitik der Stadt Wien erinnert werden. Die Stadt Wien bekommt neuer- dings immer wieder Anleihen angeboten (befindet sich in dieser Hinsicht in einer etwas günstigeren Lage als die reichsdeutschen Städte), nimmt dies aber nicht an. Auch bei zweifellos produktiven Zwecken will die Gemeinde Wien mit geborgtem Geld nicht wirtschaften im Gegensatz zu früher, wo man auf Jahrzehnte hinaus die Gemeinde mit Schulden be­lastete, allergings auch nur innerhalb gewisser Gren­zen, denn das Wiener Gemeindebudget des Jahres 1913 weist bei einem Gesamtaufwand von 237 Mill. Kronen nur 20 Millionen, rund 8,5 Prozent, für den Zinsendienst auf. Die Unsicherheit wegen der wirtschaftlichen Zukunft, wegen der Gestaltung der Arbeitslosigkeit, wegen des Zollkrieges, wegen der Eingliederung Deutschlands in die Gemeinschaft der Völker, wegen der Lösung des russischen Problems usw. zwingen zu einer Einschränkung des Tätigkeits­dranges, um die Schuldenfreiheit sicherzustellen. So hofft man, daß s e l b st eine Verschärfung der Wirtschaftskrise nicht gleichzeitig eine Krise des G e m e i n d e h a u s h a l t e s herbeiführt, sondern nur im ärgsten Falle eine vor­übergehende freiwillige Einengung der Gemeinde­arbeit veranlassen kann. Die Stadtbahn in Wien ist elektrisiert worden, und auch andere Leistungen, wie Ausbau der Wasserkräfte, hätten aus Darlehnsmitteln beschafft werden dürfen. Weil man aber möglichst niedrige Tarife aufrechterhalten will, hat die Stadt Wien dieses Werk aus eigener Kraft geschaffen und so verhindert, daß eine Fahrpreiserhöhung nötig wurde, die einen Derzinsungs- und Tilgungsanteil geliehenen Kapitals darstellt. Die Befriedigung des Wohnungsbedürfnisfes im Anleihewege wird in Wien überhaupt abgelehnt, da es sich hier nicht um eine

einmalige große Aufwendung handelt, sondern um I eine jährlich wiederkehrende Aufgabe, die es nach | Ansicht der führenden Gemeindemehrheit nicht zu­läßt, die kommenden Generationen mit den Kosten vergangener Bauperioden zu belasten. Man be­fürchtet bei der Aufnahme von Anleihen auch einen ungünstigen Einfluß auf die Bereitwilligkeit der Be­völkerung, Steuern aufzubringen.und zu bezahlen, weil die Bevölkerung, durch das Ergebnis der An­leiheziffern beeinflußt (30 Millionen Dollar ergeben 2 Billionen Kronen) annehmen würde, daß verschie­dene Steuern überhaupt aufgehoben, andere herab- gesetzt werden können. Auch in den Ausgaben würde voraussichtlich die Linie der Selbstbeschränkung und der Sparsamkeit verlassen werden. In Rücksicht auf den Zinsendienst wird ebenfalls die größte Vorsicht beachtet, da man damit rechnet, daß der Kapitalzins noch viel billiger wird, als jetzt abzusehen ist.

Es gibt natürlich auch in Wien und in Oester­reich Kommunalpolitiker, die diese Zurückhaltung in der Anleihefrage bekämpfen, und es liegt in der Tat so, daß die Wiener Verhältnisse keines­wegs verglichen werden können mit der Lage einer reichsdeutschen Stadt. Der Ausschuß zum Studium der Wiener Kommunal­verhältnisse, der seinerzeit vom Deutschen Städtetag und vom Verein für Kommunalwirtschaft und Kom­munalpolitik e. V. nach Wien entsandt worden ist, hat ja festgestellt, unter welchen durchaus anderen Voraussetzungen die Durchführung der Wiener Kom­munalpolitik seit Beendigung des Krieges möglich gewesen ist.

Nach der ganzen Einstellung unserer Zeit mür­ben die größeren Kredite, die der deutschen Wirt­schaft zufließen sollten, in den letzten Jahren vor- nehmlich vom A u s l a nd erwartet. Man schätzt das Ergebnis aller Kreditverhandlungen mit dem Aus­land seit Herbst 1924 auf etwa 3 Milliarden Gold­mark. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß neuer­dings im Ausland eine größere Zurückhaltung den deutschen Kreditgesuchen gegenüber beobachtet wird, wobei die verschiedensten wirtschaftlichen und poli­tischen Gründe mitsprechen.

Unter den Kreisen, die notgedrungen im Aus­land Anleihen aufzunehmen suchen, finden sich auch die deutschen Städte, die wiederholt den Versuch machten, einen Teil ihres dringenden Be­darfes durch Auslandkredite zu decken. Es entstand im Ausland ein Wettbewerb einer Anzahl Städte um das verfügbare Anleihegeld, der dazu führte, daß die Bedingungen für die Anleihen sich ungün­stiger gestalteten, als es ohne diesen Wettbewerb denkbar gewesen wäre, und es entstand auch ein unerfreulicher Eindruck aus diesen allzu heftigen Anforderungen der im Ausland vorhandenen flüs­sigen Mittel. Es ist bekannt, daß die Auffichtsbe- Hörden die größten Mißstände durch Vorschriften zu beseitigen suchten, die Richllinien für die An­leihepolitik der Städte enthielt. Vielleicht als Folge dieser Maßnahme, vielleicht durch andere Maß­regeln und wirtschaftliche Ereignisse ist festzustellen, daß es nur noch ganz wenigen nach ihrer Größe und wirtschaftlichen Bedeutung vom Ausland be» sonders eingeschätzten Städten gelungen ist, Aus- lanbanteifjen abzuschließen. Zu diesen Städten ge­hört auch die Stadt Berlin.

In der Vorkriegszeit mar die Anleihepolitik ein wesentlicher Bestandteil aktiver Kommunalpolitik. Eine gewaltige Entwicklung, begünstigt durch die Selbstverwaltung, war in der Finanzwirtschaft der deutschen Gemeinden in den letzten 50 Jahren fest­zustellen. Zahlreiche kommunale Aufgaben waren zu lösen. Diese Aufgaben wurden immer größer und forderten immer neue Mittel. Die Komunalverwal- tung konnte unter bestimmten Voraussetzungen Aufgaben durch die Reichs- ober Staatsgesetz­gebung zügewiesen erhalten (obligatorische Auf­gaben). Außerdem kann die Gemeinde alle im all­gemeinen Interesse liegenben lokalen Aufgaben durchführen. Gerade in dieser Hinsicht gibt es keine Schranken, wie das Preußische Oberverwaltungs- gericht ausdrücklich festgestellt hat, und so gibt es kaum ein kulturelles ober wirtschaftliches Gebiet, in bem bie Gemeinden keine Leistungen aufzuweisen hätten. Als obligatorische Aufgaben erwähnen wir z. B. die Führung der S t a n d e s r e g i st e r, die Rechtspflege (Gewerbe- und Kaufmannsge-- richt, Aufstellung von Schöffen- und Geschworenen­listen usw., die Gesundheitsverwaltung, die O r t s p o 1 i z e i, den Straßenbau, die Armenia st en, Unterhaltung der Volksfch u- l e n usw. Sind auch nach dem Kriege gewisse Teil- aufgaben in anderer Weise geregelt worden, so blieb doch der wesentliche Teil dieser Lasten be­stehen, andere traten hinzu. Aber auch die Gebiete, deren Bearbeitung die Gemeinden freiwillig übernahmen, stellen

besondere Anforderungen an die Leistungs­fähigkeit der Gemeinden

und damit an ihre Finanzkraft. Das gilt z. B. für Unterrichtswesen und Armenwesen (wobei weit über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausge- gangen wird und werden muß), für Schaffung und Ausbau der Kanalisationsanlagen, Wasieroersor- gung, Badeanstalten,Schlacht- und Viehhöfe, Kran­kenhäuser, Säuglingsheime, für Schulgesundheits- pflege, für Arbeitsvermittlung, für Wohnungspoli- ' tik, Schaffung von Bau- und Grünflächen, Spiel­plätzen, Unterhaltung und Ausbau von Gas- und Elektrizitätswerken, Straßenbahnen, für Friedhöfe, Hafenanlagen, Stadtbanken. Stadttheater, städtische Orchester, Gemäldegalerien und. um den Strauß völlig bunt zu machen, Bierbrauereien, Weinge- schäste usw. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfor­derte erhebliche Mittel, und die Gesamtheit der An­forderungen ergibt den Finanzbedarf. Zur Deckung dieses Bedarfes sind in erster Linie die Einnahmen aus eigenem Vermögen bestimmt, dazu gehört Miete und Pacht, Wald und Jagdnutzung, Erträg­nis gewerblicher Betriebe. Die Einnahmen aus Steuern schließen sich an, ganz gleich, ob es sich um eigene Steuern der Gemeinde ober um Anteile an Reichs- und Landessteuern handelt. Die Ver­schiebungen im Finanzbedarf treten besonders deut­lich in die Erscheinung, wenn man bedenkt, daß

viele Städte in der Inflation einen großen

Teil des eigenen vermögens verloren haben, insbesondere einen erheblichen Anteil des Stiftungsoermögens, aus dem ein großer Teil der freiwillig übernommenen Wohlfahrtslasten gedeckt werden konnte. Je geringer die Ergebnisse aus eige­nem Vermögen, Stiftungskapital usw., desto grö­ßer die Notwendigkeit, durch Steuern den Ausgleich zu schaffen, ober auf Überschüsse ber Gemeindebetriebe (Verkauf von Gas, Wasser und Elektrizität) hinzuwirken.

Silbenrätsel.

1. Repos, 2. Imkerei, 3. Codein, 4. Hildesheim, 5. Toni, 6. Sonate, 7. Durlach, 8. Reklame, 9. Un­fug, 10. Eckstein, 11. Lilli, 12. Karotte, 13. Thales, 14.Stendal, 15. China, 16. herkomer, 17. Warthe, 18. Cger.

Nichts drückt schwerer, als ein Geheimnis.

Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom RedakttoSlnisch.

Der Ruhm.

Maeterlinck, der ein sehr schlechter Schüler gewesen war, begegnete, als er bereit- europäischen Ruhm erworben hatte, einem ehe­maligen Mitschüler, der ihn fragte:Wie geht's? Was treibst bu?"Och arbeite ..."Ah, Hnö was machst du?"Ich schreibe ... entgegnete Maeterlinck bescheiden. Hierauf der andere:Unmöglich! Unter welchem Pseudo­nym?"

Kapselrätsel.

Seide, Degenhard, Besinnung, Arglist, Ra­dierung, Friede, Donner, Regierung, Pader­born, Dummkopf, Scheiterhaufen.

3n jedem der vorstehenden Worte ist eine Silbe eines Sprichwortes enthalten.

Immer in Bewegung.

Das Wort verschafft uns Licht und Kraft, Es zieht vom Fels zum Meer, Ist ständig auch auf Wanderschaft. Ergättzt man es miter.

Silbenrätsel.

Aus den Silben:

a au ca da be den di di diph e e e eis en er ex gau ger gur Hard i i i ke land lauf li li na -- ne no pril ragb roh re rie roru schri se sma ta ta theli tor trin uh zi

sind 19 Worte zu bilden, deren Anfangs- und End- buchstaben, von oben nach unten gelesen, ein Sprich.

Streichholzspiel.

Es ist darauf zu achten, daß, menri*'ber andere Partner zum vorletzten Male zum Fortnehmen an die Reihe kommt, stets sechs Streichhölzer noch übrig sind. Nimmt dieser hiervon nun vier, so zwei, nimmt er zwei, nehme man drei. Man sehe also zu, daß stets ein Hölzchen übrig bleibt, durch dessen Fortnehmen der andere Teil, der übrigens beginnt, verliert.

Arithmogriph.

Die fettgebrutfte senkrechte Reihe der in Buch­staben zu verhandelnden Zahlen ergibt den Namen eines deutschen Landes.

Rubens, Winterthur, Katheder, Gertrud, Sau­bere, Zugspitze, Lerche, Schrauben, Lindwurm, Seelang, Pantomime, Zigeuner.

Braunschweig.

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Sand. 2. Stadt in Württemberg gebäudc. 5. Sagenhafter König.

8. Große Tür. 9. Farbe. 10. S'

Akk Krank A.-G. Köln a. Rhein/ Zweignieüerlasstmg: Hamburg/ Lhllehaus unö Vertin W 9Z Potsdamer Straße LL-

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Ks bedeuten: Bon links nach rech