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m. 245 Zweites Blatt_______

Der Kampf um das deutsche Eigentum Von unlere.n ^-Berichterstatter.

(lllachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten!) Reuyork, Mitte Oktober 1925.

Das in Amerika beschlagnahmte deutsche Ei­gentum ist, traurig genug, es sagen zu müssen, nach vollen 7 Jahren der ununterbrochenen De- schlagnahme noch immer nicht in die Hände der rechtmäßigen Eigentümer zurückgelangt. Das in den 11.£.21. vorhanden gewesene deutsche Pn- vatvermögen wurde durch ein Gesetz vom Oktober 1917 für beschlagnahmt erklärt und der Verwal­tung des Alien Property Custodian bzw. des Treasurer of the United Sta es unterstellt. Diese wichtige Frage ist soeben in ein neues, hoffentlich * entscheidendes Stadium getreten, da die deutsche Regierung den Kampf um die Rückgabe des deutschen Eigentums wieder ausgenommen hat, indem sie durch ihren Botschafter in Amerika, Herrn von Maltzan, der amerikanischen Regie­rung ein sachlich begründetes, dringliches Memo­randum übrigens die erste schriftliche Fixie­rung des deutschen Standpunktes über die Freigaresrage Hot überreichen lassen. Bevor ,wir uns mit dieser Denkschrift, ihren Aussichten und wahrscheinlichen Folgen befassen, müssen wir in eine kurze Darlegung des gegenwärtigen Standes dtzr Beschlagnahme - bzw Freigabefrage ein- treten.

Die ^Beschlagnahme des in Amerika bei Kriegsausbruch vorhandenen deutschen Privatver­mögens setzte im Oktober 1917 ein, wobei das enk^ültige Schicksal dieses Gutes bereits durch das zu diesem Zeitpunkt erlassene Gesetz in die Hände des amerikanischen Kongresses gelegt wor­den ist. Das Recht zur Beschlagnahme überhaupt wurde dann, um den Verstoß gegen die Völker- rechtsmoral zu sanktionieren, auch durch den Ver­trag von Versailles ausdrücklich anerkannt, und zwar in einer IDeise, die Deutschland vollkom­men der Willkür seiner ehemaligen Kriegsgegner ausliefert. Der maßgebende Paragraph 18 der Anlage 2 zu Teil 8 des Vertrages lautet:

Die Maßnahmen, zu denen die alliierten und assoziierten Regierungen, falls Deutschland vorsätzlich seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, berechtigt sind und die Deutschland sich verpflich­tet, nicht als feindselige Handlungen zu betrach­ten, können in wirtschaftlichen und finanziellen Sperr- und Vergeltungsmaßregeln, überhaupt in solchen Maßnahmen bestehen, welche die genann­ten Regierungen als durch die Umstände geboten erachten."

Rach dem Kriege haben die Vereinigten Staaten den ersten Schritt zur Wiederaufrichtung des durch den Versailler Vertrag zu Boden ge­tretenen Grundsatzes von der Unverletzlichkeit des Privateigentums int Landkrieg gtllcm durch Erlaß des sogenannten Winslow-Gesehes vom 4. März 1923, auf Grund dessen den deutschen Eigentümern die Freigabe von 10 000 Dollar und bei größerem Vermögen außerdem die Auszahlung der Zinsen ab 4. März 1923 bis zum jährlichen Höchstbetrage von ebenfalls 10 000 Dollar winkte. Die Durchführung dieser Bill ist bei der Kompliziertheit der Rechtsverhältnisse, ins­besondere bei den Depots deutscher Bank- lunden die üblicherweise unter dem Ra­inen der betreffenden deutschen Bankverbin­dungen in den 11.©.21. ruhten, auf erhebliche Schwierigkeiten gestoßen, so daß es erst des Eingreifens des amerikanischen Generalstaatsan­walts bedurfte, um für das Eigentum der deut­schen Bankkunden den Weg zur Freigabe zu ebnen. Die einschlägige Verordnung hierzu ist im Dezember 1924 ergangen; sie bestimmt aus­drücklich, daß, ungeachtet irgendwelcher gegen den nominellen Depotinhaber schwebenden Kla­gen, dein Eigentum bei gehörigem Rachweis die­ser Rechte seine Wertpapiere bzw. der Ver­kaufserlös und deren Erträgnisse innerhalb der 10 000 Dollar-Grenze aus^uhändigen seien. Rach der Knox-Porter-Resolutson vom 3ull 1921, die übrigens in den deutsch-amerikanischen Frie­densvertrag vom August 1,721 aufgenommen wor­den ist, sollte das beschlagnahmte deutsche Eigen­tum solange zurückbchalten werden, bis die deut­sch« Regierung geeignete Vorkehrungen für die Befriedigung der Ansprüche amerikanischer Bür­ger' getroffen haben würde. Diese Resolution nun bildet den diplomatischen Angelpunkt für den neuerlichen Schritt der deutschen Regierung in Washington, da man deutscherseits sehr richtig

Hamburger ZchulmusikMoche.

Don

Professor Dr. Karl Schmidt, Friedberg.

Dom 4. bis 10. Oktober d. 3. tagte in Ham­burg die Versammlung der deutschen Musikpäda­gogen. Heber 600 Teilnehmer hatten sich in der in leuchtender Herbstessonne erstrahlenden Hanse­stadt zusammengefunden und hörten in ange­strengter Arbeit die mannigfachen neuen (oder auch alten) Ansichten zur Reugestaltung des Mulikunterrichts an höheren und niederen Schu­len. wie sie von Universitätslehrern und prakti­schen Musikerziehern je nach denStandpunkten" vorgetragen wurden. Die Stellung des Musik­unterrichts, namentlich auf den höheren Schulen, war bisher eine recht bescheidene. Was an Musik produktiv oder mit rein rezeptiver Teilnahme des Schülers geleistet wurde, konnte kaum den bescheidensten Anforderungen genügen. Durch die Reuordnung der Lehrpläne ist nun in Preu h en und einigen anderen Staaten der Musik eine wich­tigere Stellung im Gesamtlehrplan als bisher eingeräumt. Damit sind auch die zukünftigen Vertreter deS Faches, die auf Grund ihres Abi­turs und der abgelegten staatlichen Musikprüfung zu den Akademikern rechnen, in eine veränderte Stellung zum Gesamtkollegium getreten. Roch aber ist alles im Werden. Roch sind die Ziele unllar manchmal erschreckend unklar, die bisherigen Erfolge schwankend. 2lber die Be­wegung ist im Flusse. Sie wird sich auch durch­setzen, wenn erst einmal eine genügende Anzahl Lehrer zur Verfügung steht und die Allgemeinheit von der Wichtigkeit der künstlerischen Erziehung durchdrungen ist. Wie schwer es aber ist, zunächst die verschiedenen Meinungen über etwa gangbare Wege unter einen Hut zu bringen, zumal wenn sich ihrer Geistesverfallung nach zum Rivellieren neigende Persönlichkeiten dieser die große Kunst genau so, wie die Pädagogik, angehenden Fragen angenommen haben, das zeigte sich deutlich bei dieser Tagung.

Siebener Anzeiger (General

der Ansicht ist, auch nicht an Unterstützung in Amerika selbst fehlt, daß nach Annahme des Dawes-Gutachtens der Zeitpunkt gekommen ist, an dem auf Grund dec genannten Resolution eine Berechtigung zu weiterer Einbehaltung des deutschen Eigentums in Amerika nicht mehr aner­kannt werden kann, zumal die Arbeiten der sog. Mixed Claim Commission diese hatte eine Liste von über 12 000 amerikanischen Ansprüchen, die gegen die deutschen Ansprüche aufgerechnet werden sollten, durchzuprüfen und 'zahlenmäßig festzulegen nahezu vollendet sind. Dabei hat sich herausgestellt, daß die amerikanischen An­sprüche weit entfernt unter der phantastischen Anfangssumme von 1,8 Milliarden Dollar und und auch noch weit unter der auf der Pariser Konferenz gegen Zahresanfang angenommenen Summe von 350 Millionen Dollar liegen, da die Amerikaner höchstens 200, wahrscheinlich aber sogar nur 180 Millionen Dollar zu fordern haben, so daß sich, die Be'ahungskosten eingerechnet, eine Höchstforderung von 40 Millionen Dollar ergibt. Rachsorderungen können als ausgeschlossen gelten, da für die Anmeldung der Ansprüche eine Ausschlußfrist festgesetzt worden war, die bereits im April 1923 abgelaufen ist. Die'eberechtigte" amerikanische Forderung erscheint aber durch den Dawesplan und das Pariser Abkommen sicher- gestellt, so daß ein Grund für weitere Einbe­haltung, wie gesagt, nicht mehr zugebilligt wer­den kann.

Man braucht kein Prophet zu sein, um die hitzigen Kämpfe Voraussagen zu können, die sich auf Grund dieses Schrittes der deutschen Re­gierung in Amerika bzw. im Kongreß entspinnen werden. Schon gelegentlich der von dem be­kannten deutschfreundlichen Senator Borah im Februar 1924 eingebrachten Gesetzesvorlage, die auf die Freigabe des beschlagnahmten deutschen Privateigentums hinzielte, gingen die Wogen der Erregung und des Widerspruches in der ameri­kanischen Öffentlichkeit außerordentlich hoch. Borah hatte in der Begründung seines Antrags darauf hingewiesen, daß das internationale An­sehen eines Landes es erfordere, sich von den bis­herigen brutalen Beschlagnahmemethoden end­gültig abzukehren, wobei er innerlich sicher auch von dem Motiv geleitet war, daß Amerika mit Rücksicht auf feinen großen Kapitalexport in der Nachkriegszeit stark daran interessiert sei, die Unantastbarkeit des Privateigentums im Falle internationaler Verwicklungen wieder stabilisiert zu sehen. Trotzdem konnte er mit seinem Antrag, der also auch lebenswichtige amerikanische 3n- teressen in Rechnung zog, nicht durchdringen, da die Opposition im Senat, geführt durch die Se­natoren Simons und Swanson, zu stark war und vor allem Präsident Coolidge selbst der Frei­gabe mit großer Abneigung gegenüberstand einer Auffassung, an der sich allzuviel leider nicht geändert haben dürfte. 3n derselben Linie, stehen die Senatoren Mellon, Kellogg und Gor- gart, sowie die amerikanischen Handelskammern und die ausgedehnten Organisationen ameri­kanischer 3ntereffenten, die ausschließlich gegrün­det worden waren mit dem Ziel, die amerika­nischen Ansprüche aus Kriegsverlusten restlos zu realisieren, Organisationen, von denen kaum erst gesagt zu werden braucht, daß ihre Beweis­führung eine vollkommen einseitige und die Sach- und Rechtslage durchaus entstellende ist. Was uns jedoch nicht dazu verleiten darf, diese weit­verbreitete Propaganda in ihrer Bedeutung zu unterschätzen, da man in Amerika mit solchen Dingen umzugehen weiß, und vor allem genü­gende Gelder für Propaganda zur Verfügung stehen.

Die amerikanischen Verfechter der Rückgabe deutschen Eigentums haben also eine sehr schwere Aufgabe, da sie ihren Parlam^ntskollegen sowohl wie dem Volke überhaupt klarmachen müssen, daß deutsches Eigentum und die mit ihm ver­knüpften Probleme zwei grundverschiedene Dinge sind. Selbst wenn ihnen das gelänge, ist damit die Lösung noch lange nicht gesichert. 3mmerfjin wird der deutsche Antrag den Kongreß, der im Herbst wieder zusammentritt, beschäftigen und es wird sich dabei zeigen, ob das uns gerade in letzter Zeit so häufig versicherte amerikanische 3ntereffe für deutsche Angelegenhellen in der Tat vorhanden ist, und zwar auch dann, wenn es sich einmal darum handelt, nicht bloß Ban­kier mit Gewinn, sondern auch treulicher Sach­walter zu sein, dem der internationale 3nteref- senausgleich, gewiß nicht zum eigenen Schaden, und internationales Ansehen in erster Linie am Herzen liegen. Ausschlaggebend wird natürlich

Preußen hat, wie gesagt, bereits einen aus­führlichen Lehrplan; Thüringen u. a. sind in gleicher Lage. 3n Hessen ist bekanntlich bisher alles noch beim alten. Die überwiegende Zahl der Teilnehmer am Hamburger Kongreß waren nun zweifellos Preußen. Aber anders lauteten die Meinungen der Universitätslehrer, anders die der jugendlichen Stürmer und Dränger, anders die der Vertreter der Behörden. Und es wird noch mancherVerständigrmg" bedürfen, bis die Wege gefunden sind, die allen Anstalten, großen wie kleinen, städtischen wie dörflichen, entsprechen, bis alle die Lehrer herangebildet sind, die zugleich Künstler, Wissenschaftler und Päda­gogen in einer Person darstellen, bis all das neu aufgebaut und den veränderten Verhältnissen der Gegenwart angepaht ist, was in den 3ahren der Verwirrung beiseite gelegt wurde. Der schnelleren Entwicklung aller diese Angelegen­heiten betreffenden Fragenkomplexe dienen aber solche Zusammenkünfte ohne Zweifel, lind wenn der einzelne auch mit vielem, was geredet wurde, nicht einverstanden sein konnte, so fiel doch manche Anregung auf guten Boden und wird sich weiter auswachsen.

Vorträge hielten u. a. Prof. Abert-Berlin über Musikgeschichte in den Schulen (für ihn stellt M. G. kein eigentliches Fach, sondern nur eineStütze" dar), Prof. F r eh er-Leipzig über Musik und Erziehung, Prof. Gurlitt» Freiburg über den Dildungswert alter und neuer Musik (Redner setzte sich, nicht ohne kräftigen Wider­spruch aus der Versammlung heraus zu finden, für die neueste Musik (bis zu Hindemith!) als Deu­terin der Gegenwart ein). Sympathisch berührten die Referate von Walter K ü h n - Berlin über die historischen Voraussetzungen für die neuen Aufgaben der Musik in der Schule. Susanne Trautwein über Kindergärten, Kindergarten- semincuse und Mädchenschulen in der Musikpflege und von Fritz Brehm er-Hamburg über Musikerziehung und musikalische Begabung. Es ergab sich fast von selbst, daß die Vertreter der Behörden (Herr Kestenberg-Berlin und Herr

Anzeiger für Gberhessen)

die Haltung Coolidges fein, von der man all- zuviel besser nicht erhofft, um von der Lösung die leicht wieder eines der beliebten Kompromisse auf Kosten Deutschlands werden könnte, nicht zu arg enttäuscht zu fein.

Die Genfer Minderheitenkonferenz.

Durch die Reuordnung der Karte Europas auf Grund der sogenannten Friedensvert.äge ist in gewollter und ungewollter Unkenntnis der wirklichen Verhältnisse ein Heer völkischer Minderheiten geschaffen worden, deren Be­drückungen und Leiden in der ganzen Rach- kriegszeit schon oft den Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen gebildet haben. Zwar hat der Völkerbund offiziell den Schuh der Minderheiten übernommen, aber bisher noch nichts getan, was irgendwie als Abhilfe ange­sehen werden könnte. Das ist auch garnicht ver­wunderlich, weil ja gerade im Völkerbund die­jenigen Staaten eine gewichtige Rolle spielett oder einflußreiche Fürsprecher haben, in denen die Minderheiten am meisten unter Schikanen zu leiden haben. Die Minderheiten selbst haben aber überhaupt keine Vertretung in dieser Körperschaft und das ihnen zustehende Recht, Beschwerden einzureichen, ist sehr gering anzuschlagen, weil es schließlich von dem Wohl­wollen des Generalsekretärs des Völkerbundes abhängt, ob er diese Beschwerden überhaupt weitergibt. Man braucht sich außerdem nur an die Debatten in der 6. Kommission des Völker­bundes vom 16. September zu erinnern, um zu erkennen, wie m.nd erhellens eindlich einzelne Völkerbundsgruppen eingestellt sind. Die Min­derheiten, die hauptsächlich unter Bedrückungen zu leiden haben, sind ja in der Hauptsache auch Deutsche, das genügt, um diese Feindseligkeit zu begreifen. Ob freilich durch die jetzige Pakt- und Schiedsgerichtsverhandlungen in Locarno auch eine 2lenderung in vieler Frage herbei- geführt werden kann, das bleibt abzuwarten, weil selbst, wenn die Verträge zustandekommen, und Deutschland in den Völkerbund eintritt, damit noch lange nicht eine geistige Umstellung der Volker auf einen friedlichen Standpunkt er­reicht ist. Dazu muß noch berücksichtigt werden, daß der Völlerbundsrat im 3unt das Minder­heitenverfahren in einer für Deutschland schäd­lichen Weise abgeändert hat. Danach dürfen dem Dre'erausfchuß weder als Vorsitzenden noch als Mitglied Staaten angehören, die mit einer beschwer berührenden Minderheit stammverwandt sind. Deshalb wäre Wohl die beste Lösung, einen vom Völkerbund völlig losgelösten neutralen Schiedsgerichtshof zu schaffen, vor den alle Beschwerden gebracht werden können. Die interparlamentarische Konferenz, die jetzt in Amerika zusammengetreten war, hat eine dahingehende Entschließung gefaßt, die als Grundlage für die Weiterbehandlung der Frage angesehen werden konnte. Vorläufig wollen nun die Minderheiten selbst den Versuch machen, durch eine Aussprache eine Lösung vorzubereiten. 3n Genf ist in diesen Tagen die erste Kon­ferenz der Minderheiten zusammenge­treten, auf der mehr als 30 Minderheitenaruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Wie weit diese Aussprache geeignet ist, die Frage einer Lösung entgegenzuführen, muß abgewartet wer­den, da auf ihr zum Beispiel auch die Heinen Grüppchen polnischer und tschechischer Minderheiten vertreten sein werden, die ohne jegliche Bedrückung in Deutschland leben, wird man annehmen können, daß Forderungen deut­scher Minderhei e- ~aJy einer radikaleren Lösung auf erheblichen W'derstand stoßen werden. 2lber immerhin wird der Wert dieser Konferenz doch darin gesucht werden müssen, daß einmal die Leiden einzelner bedeutender Minderheiten­gruppen vor einer breiteren Oeffentlichkeit zur Sprache gebracht werden können.

Panama.

Wahrscheinlich aus Anlaß der Ergebnisse der letzten Flottenmanöver haben sich die Vereinigten Staaten entschlossen, die Stadt Panama zu besehen, um aus ihr ein Fort zum Schuhe der Kanalanlagen zu machen. Obwohl die Stadt in der an die Ver­einigten Staaten abgetretenen Zone liegt, muß die Besetzung doch allgemeines Aufsehen hervor-

Wicke-Weimar), die an der ungleich wachsenden Bewegung direkt oder indirekt mitwirkten, die Stürmer und Dränger, die, wie bei allen jungen Bewegungen, auch hier nicht fehlten, auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen muhten, die der Durchführung auch nur eines Teiles der Wünsche und Forderungen eillgegenstehen. Denn so einfach, wie es sich manche vorstellen, liegen nun einmal die Verhältnisse trotz allerReu- orientierung" nicht. Das war besonders in der Frage der musikalischen Ausbildung der Volks­schullehrer klar zu erkennen. Und was z. D. Herr Reg.-Rat Wicke vorbrachte, klang fast wie ein schüchternes Lob auf das alte Lehrerseminar. Auch er muhte zugeben, daß das, was von dem Lehrer au fdem Lande, als dein Führer in musikalischen Dingen nach wie vor. in der G'esang- vereinsarbeit und in der Kirchenmusik geleistet werden müsse, bei den jetzigen Verhältnissen kaum erreicht werden könnte. Mit Recht wies auch Herr Prof. Kestenberg, der Vertreter des Ministers, daraus hin, dah dem Musikunterricht bislang noch die wissenschaftliche Fundamentie­rung fehle, dah die Methode umstritten sei, dah es an Klarheit fehle, vieles nur ein Tasten sei usw. Er betonte aber auch, daß z. D. die Umgrenzung des Begriffesmusikalisch" noch vollkommen un­sicher sei. daß jeder darunter etwas anderes verstehe! Eigentlich eine ileberlegung, die von vornherein bei allen Vorträgen in Rechnung hätte gestellt werden müssen. Aber selbst bei Fragen, bei denen in den entsprechend orientierten Kreisen eine gewisse Einstimmigkeit herrscht, mußte Herr Kestenberg auf Unklarheiten Hin­weisen, vor allem auf die verschiedenen Bestre­bungen in der 3ugenbbetoegung. bei der sich der Zusammenhang mit der rnusikpadagogischen Be­wegung nur schwer Herstellen liehe.

So war bei aller dosltiven Arbeit viel Rega- tives das Resultat. Wirklich Ausführbares, von vielen bisher vollkommen Uebersebenes brachte der Vortrag der Hamburger Sprachlehrerin Vilma Mönkeberg über neue Wege der Spracherziehung. Hier wurde» Anregungen zum

Montag, sy. Oktober (925

rufen. Sie wird zwar damit begründet, daß die Regierung von Panama drei amerikanische Bataillone wegen nicht unerheblicher Streik- Unruhen heriieigerufen habe; wer aber die Ge­schichte Mitteiamerikas der letzten dreißig 3ahre kennt und vor allem weiß, welche Rolle die Bereinigten Staaten in ihr gespielt haben und noch spielen, weih natürlich sofort, daß der Vor­stoß gegen Panama weiter nichts ist als eine Ausdehnung der Macht Washingtons auf der Landbrücke zwischen Rord- und Südamerika. Mit dem spanisch-amerckanischen Krieg 1893 nahm die mittelamerikanische Politik der Vereinigten Staaten ihren Anfang. Zwar steckten sie als Siegesbeute nur einige 3nseln der Antillen ein, aus den anderen wurden selbständige Re­publiken gebildet, mit deren Selbständigkeit es aber angesichts der starken amerikanischen Garnisonen, die sie in ihren Grenzen beher­bergen müssen, nicht weit her ist. 1903 folgte der Staatsstreich Roosevelts, der eine Re­volution in dem Rordzipfel Columbiens insze­nierte und dadurch das heutige Panama ins Leben rief, das aber sofort unter amerika­nisch» e Vormundschaft gestellt wurde und eine breite Zone für den Bau des Panama­kanals abtreten mußte. Die Besetzung her Haupt­stadt Panamas ist also (eöighu) eine Fortsetzung der Washingtoner Mitte amerika-Politik, die übrigens auf eine völlige Einkreisung Mexikos hinausläuft, das zu seinem Miß- behangen schon jetzt nach Süden. Osten und Rorden durch die Vereinigten Staaten von der Außenwelt völlig abgeriegelt ist. Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie man in Washington die Lehre Monroes auslegt: nicht Amerika den Amerikanern, sondern Amerika den Ver­einigten Staaten!

Gerichtsfaal.

* 2 a r m ft a b t, 17. Oft. Dor dem Bezirks-« schöffengericht hatte sich eine Diebes« und Hehlerbande von 20 Personen zu ver­antworten, die über 100 Einbrüche und D i e b st ä h l e begangen hatte. Das Feld ihrer Tätigkeit war hauptsächlich die Gegend von Fürth im Odenwald. Die gestohlenen Gegenstände wurden meistens in Mannheim abgesetzt. Bei diesem Dieb- stahlsgroßbetrieb sind sicher noch viele Fälle un­ermittelt geblieben; die meisten wurden auch von den Angekalgten eingestanden, so daß die Verhand­lung ziemlich glatt verlief. Die Haupthelden, die wegen anderer Straftaten bereits im Gefängnis sitzen, erlitten Zuchthausstrafen, und zwar Ferd. Hirt von Fürth im Odenwald 7 Jahre Zuchthaus und Heinrich Lenhart von Wesch­nitz 4 Jahre 6 Monate Zuchthaus. Der Händler Georg Berg V. aus Fürth und der Tage­löhner Adam Odenweller in Mannheim wur­den wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Die übri­gen Angekalgten erhielten Gefängnisstrafen; einige mußten aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden.

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Große Strafkammer Gießen.

* Gießen, 17. Ott. Ein Beamter des hiesigen Postamts hatte sich unter der Anklage des Betrugs zum Nachteil der Postoerwaltung zu verantworten. Auf Grund der umfangreichen Beweisaufnahme gelangte das Gericht zu demselben Ergebnis wie seinerzeit das Schöffengericht Gießen. Es hielt nicht für feftgefteüt, daß der Angeklagte, dem von allen Seiten das beste Zeugnis ausgestellt wurde, in rechtswidriger Absicht gehandelt hat, und erkannte daher auf Freisprechung.

Der wegen Diebstahls wiederholt vorbestrafte Fritz H. von Marburg stand wiederum wegen meh­rerer Diebstähle unter Anklage. 9m Juli d. I. hatte er von einem in einem Hausflur stehenden Kord mit Wäsche einen Bettbezug gestohlen, außer­dem hatte er sich wegen zweier versuchter Ein­bruchsdiebstähle zu verantworten. Mit einem fal­schen Türdrücker hatte er in dem einen Fall bereits die Flurtür geöffnet und war schon in der Woh­nung, als er von dem Wohnungsinhaber überrascht wurde, und im andern Fall war er gerade dabei erwischt worden, als er mit einem solchen Tür« drücker die Flurtür öffnen wollte. Das Schöffen­gericht Gießen hatte ihn deswegen zu einer Ge­samtstrafe von 6 Monaten Gefängnis oen urteilt. Gegen dieses Urteil verfolgte die Staats­anwaltschaft wegen der Höhe der Strafe Berufung. Hinsichtlich der Feststellungen kam das Gericht zu

Rachdenken und zur Racharbeit gegeben, die sich schnell und sicher in der Praxis verwerten lassen und zu positiven Resultaten führen. Ein bei dieser Gelegenheit auftretender Sprachchor mit schöner Durchbildung diente weniger Der Ver­anschaulichung der theoretischen Ausführungen, als dem Wunsche, der Versammlung die treffliche Schulung zu zeigen, die dem Hamburger Sprech­chore eigen ist. Schön und gut durchgeführl wart auch das Schülerkonzert, das die ange­sehene Pianistin Edith Weismann eine« Schulklasse (in Gegenwart der Kongreßteil­nehmer) darbot. Leider war von dieser verhältnis­mäßig einfachen Art der künstlerischen Weiter­bildung der Schüler im Verlauf der Vorträge nicht mehr die Rede. Man sieht: hier reiben sich Künstler und Pädagogen. Eine gewisse Enttäuschung für viele war Fritz 3 ö d e, der in der Jugendbewegung eine Rolle spielt. Sein Vortrag über die Polyphonie in der Schule, ein Spiegelbild seiner eigenen Persönlichkeit, ver­mochte nicht zu zünden. Offenbar fühlte man, daß die Frage der künstlerischen Erziehung an höheren und niederen Schulen von derinneren Gemein­samkeit", mit der 3öde viel operierte, wenigs profitieren kann.

Der Ortsausschuß Hamburg hatte alles getan, um die Teilnehmer mit dem geistigen Leben der Großstadt und den Schönheiten der freien und Hansestadt Hamburg bekanntzumachen. Konzert« von Karl Muck (Philharmonie) und Alfred Sittard (in der schönen Michaelskirche), eine Opernaufführung im Theater am Millerntor, Führungen durch das Histor. Museum, durch die Hafenanlagen und manches andere boten reiche Abwechselung. Richt vergessen sei auch der glanz­volle Empfang einer Anzahl Kongreßteilnehmer durch den regierenden Bürgermeister Dr. Petersen im wunderbar ausgeschmückten Rathaus, vor Dessen Front sich das schöne Denkmal Kaiser Wilhelms k. mit den Erinnerungen an glanzvoll« Tage aus dem Strudel des Großstadtlebens iri majestätischer Ruhe abhebt. ~