/eülgen, erhauen yaoen, an das Zentrum wenden mit der Anfrage, ob es unter diesen Umstanden einer Fortsetzung der seitherige» Koalition zustimmen wolle.
Alloholdebatte im Reichstag.
Keine Trockenlegung Deutschlands — Schutz den Jugendlichen — Verbesserung des Schanllonzes- sionsweseus.
Präsident Lobe eröffnet die Sitzung um 2.20 Uljr und teilt mit, daß für den Abg. Hö f le der Abg. Huke (Ztr.) für den Wahlkreis 12 (Thüringen) in den Reichstag cintritt.
Der ton der Regierung vorgelegte Gefeh- cnttourf über die Aufnahme von Auslands- krcditen durch Gemeinden und Gemeindeverbände wird dem Haushaltsausschuh überwiesen. In dritter Beratung angenommen wird der Gesetzentwurf über die Todeserklärung Kriegsverschollener. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes wird der 1. März 1925 bestimmt.
Es folgt die Beratung des Antrags Müller-Franken (Soz.) auf
Vorlegung des Entwurfs eines Schankstätten- gefehes.
Abg. Sollmann (Soz.) berichtet über die Ausschuhverhandlungen. Der Ausschuh empfehle, den Antrag zu übernehmen. Abg. ©traut) (Wirtsch. Bgg.) erklärt, seine Partei könne Die Rotwendigkeil eines Schankstättengesetzes absolut nicht anerkennen. Die Bestimmungen des Entwurfs von 1923 seien nur eine verschleierte Kommunalisierung des Gastwirtgewerbes. Mit einem Gesetz gegen die Gastwirte werde man nie die Trunksucht bekämpfen können.
Inzwischen ist ein deutschnationaler Antrag Graf W e st a r p s eingegangen, der für den Fall der Ablehnung des Ausschuhantrages schleunigst einen Gesetzentwurf zum Schuh der Jugendlichen gegen die Gefahren des Alkoholis- mus und zur Verbesserung des Schankkonzessions- Wesens unter Ablehnung der Trockenlegung Deutschlands fordert.
Abg. Dr. Strahmann (Dtntl.) erklärt, der Antrag diene nur dem Zweck, endlich Ordnung indas Gastwirtsgewerbe zu bringen. Auch Angehörige des Gastwirtsgewerbes hätten anerkannt, daß der Stand von ungeeigneten Elementen gereinigt werden müsse. II eß er die guten Wirkungen des Kampfes gegen den Al- koholmihbrauch in Amerika könne kein Zweifel sein. Von den deutschen Zeitungen werde allerdings darüber nichts gebracht. Eine große L.rör- sabrik hat einer Zeitung wegen eines solchen Artikels mit Entzug des Inserats gedroht. Die vollkommene Trockenlegung sei aber nicht das Ideal. Das sittliche Ideal sei die Freiheit. Wer die Erhaltung unserer Dolkskraft wolle, müsse der Bekämpfung des Alkohvlmihßrauchs 'sympathisch g genüberstehen.
Abg. Rickes (Dt. Vpt.) unterstützt die Bestrebungen gegen den Alkoholismus und begrüßt es, dah endlich
tirit der Entschuldigung von Straftaten durch Trunkenheit Schluß gemacht
weiLe. Der Redner lehnt den sozialdemokratischen Antrag ab, da man nicht Heuchelei und Korruption fördern und ein berechtigtes Gewerbe nicht vernichten dürfe.
Abg. Stöcker (Kom.) erklärt, die Kommunistische Partei führe den Kampf gegen den Alkoholismus in erster Linie als Kampf gegen den Kapitalismus. Die rücksichtslose Profitgier der Alkoh^linteressenten lasse diese jede Rücksicht auf Kultur und Moral vergessen.
Abg. Rolte (Wirtsch. Dg.) betont, dah mäßiger Alkoholgenuß versöhnend wirke und Gegensätze ausgleiche. (Heiterkeit und Zurufe: Also her damit in den Reichstag!)
Abg. S p a r r.e r (Dem ) führt aus, daß die ixmokratische Fraktion in ihrer Mehrheit gegen das Schank st ättengeseh sei. Ein kulturell hochstehendes Do^k, wie das deutsche, könne dem Alkohol nicht erliegen. Schieberei unb Schurkerei gebe es auch in trockengelegten Ländern. Gegen die Trunkenheit müsse man mit Erziehungsmaßnahmen vorgehen.
Abg. Frau Weber (Ztr ) bedauert, dah die Sache im Reichstag vom Interessentenstandpunkt aus., behandelt werde. Das Volkswohl stehe hier höher. Ein Schankstättengesetz würde eine nationale Tat fein.
Abg. Schirmer (Bahr. Vpt) erklärt, dah in Bayern das Bier ein Nahrungsmittel sei. Bayern werde sich das Bier nicht nehmen lassen. (Heiterkeit.)
Abg. Frau Schröder (Soz.) erinnert daran, wie viele Familien durch die Trunks cht zerrüttet seien. Die Frauen hätten dis meiste Interesse am Kamp* gegen den Alkoholismus. — Abg. Frau Dr. Lüders (Dem.) tritt namens der Minderheit ibrer Fraktion für die Bekämpfung des Alkoholismus ein. Wirtschaftliche Schäden könnten daraus nicht entstehen. Deutschland habe einundvierzigmal soviel Getreide für die Alkoholherstellung verwendet, wie die Quäker uns an Lebensmitteln gespendet haben.
Der Antrag des Ausschusses, der für die Annahme des sozialistischen Antrags ein tritt, wird darauf in namentlicher Abstimmung mit 200 gegen 168 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Darauf erfolgt Abstimmung über den deutsch- nationalen Eventualantrag, die ebenfalls namentlich ist.
Der deut'chnational- Antrag zum Schutz der Jugend gegen die Gefahren des Alkoholismus und zur DerbeNerung des SchanNonzeffionsweftns unter der Ablehnung der Trockenlegung Deutschlands wird mit 309 gegen 53 Stimmen bei sechs
Stimmenthaltungen angenommen.
Darau° toir1' die Hau-!h-l^''-'-atung beim Reichs e k h <m ni r u f r ge etzt.
Abg. Wieland (Sem.) so a rt die Förderung des Ausbaues von Eisenbahnen und bedauert die unerträgliche Höhe der Arbeitertarife. Die Seehäfenausnahmetarife müßten weiter ausgebaut werden. Sie seien eine Lebensfrage für die süddeutsche Ausfuhrindustrie. Der Luftverkehr sei ein neues wichtiges Problem für das Ministerium. Ein technisches M i n i st e r i u m sei für Deutschland eine Staatsnotwendigkeit erstens zur Lösung der wichtigen technischen Aufgaben im Wasserstraßen-, Krast- sahr- und Flugwesen. Zweitens zur Ausbildung besserer technischer Kräfte. Abg. M o l l a t h (W. Vgg.) erhebt Einspruch gegen d i e hohen V e rk e h r s g eb ü h r e n. Die Effe^babn V'rfc fein Monopol erhalten. Sie sei nicht berechtigt, an Ki aftfahrunter ehmungen "der Spedi.ivns- geschäften sich zu beteiligen. Abg. Cremer (D. Dpt.) erklärt, es sei eine selbstverständliche Folge
der Privatisierung der Reichsbahn, dah man ihren Generaldirektor nicht vor den Reichstag zitieren könne. Der Redner fordert die Modernisierung der Bahnhöfe.
Abg. Schmidt-Stettin (Dntl.) stellt gegenüber dem Vorredner fest, daß tatsächlich von der Reichsbahn zugesagt worden sei, dah die Personalordnung dem Reichstag vorgelegt werden solle.
ReichsverkehrLminister Kröhne weist daraus hin, dah er fein Amt erst feit kurzer Zeit führe und daher für alle die vielen vorgebrachten Fragen zuständig fei. Die Frage der Werk- stättenschliehungen werde nachgeprüft. Die Reichsbahn habe nicht die Absicht, ein Speditionsmonopol z u schaffen. Wegen der Tari,wünsche werden Verhandlungen mit der Reichsbahn geführt werden.
Alle wesentlichen Abstimmungen werden bis zur dritten Lesung zurückgestellt.
Der Kontrollbericht.
Die deutsch-?» „Verstöße". — Aufrechterhaltung der Kontrolle und Besetzung.
Paris, 19. Febr. (T. A.) Der SchlußberichL der Kontrollkommission ist von General W a s h persönlich dem Ministerpräsidenten überreicht worden. Abschriften wurden den Mitgliedern des Dotschasterrates zugeschickt. Ein weiteres Exemplar erhielt Marschall § o ch. Der Bericht umfaßt zusammen mit den 12 technischen Anhängen 350 Sch reibmaschinenfeiten. Er enthält nach übereinstimmender Darstellung der Morgen- blätter folgende angebliche Verstöße Deutschlands:
1. Neubildung des großen Generalstabes,
2. fortgesetzte militärische Ausbildung der Iu- gen'iverbände.
3. Militarisierung der Polizei,
4. Anlegung von Waffendepots.
5. Nichtaushändigung der Aufstellung über bas Nüstungsmaterial zur Zeit des Waffenstillstandes.
Auf die britischen Mitglieder der Kontroll-Kommission Hobe, wie der „Matin" bemerkt. besonders die militärische Ausrüstung der deutschen Schutzpolizei tiefen Eindruck gemacht. Man habe festgestellt, dah diese eine Truppe ersten Ranges darstelle! Die deutsche Jugend werde, wie trotz aller Vertuschung feftßeftellt werden könne, zu Hun- derttaufenden bet der Reichswehr und den Vaterländischen Verbänden ausgebildet. Die All- ierten würden deshalb nicht nur auf Aufrechterhaltung der Militärkontroile und aus Aufrechterhaltung der Kölner Besetzung bestehen müssen, sondern nach neuen Mitteln zur Durchführung der deutschen Abrüstung suchen. Frankreich rechne auf große Schwierigkeiten, weil die englische Regierung zweifellos Vorschläge, sich mit Deutschland gütlich über das Abrüstungsprogramm fortlaufend zu verständigen.
Der „Matin" bringt zum Schlüsse noch folgende, sicherlich offiziös beeinflußte Bemerkung: „Wir werden in eine Lockerung der Abrüstungsklausel nur unter der Bedingung einwilligen. daß das Rheinland entmilitarisiert werden wird und wenn wir die formelle Zusage erhalten, dah England uns für den Fall eines deutschen Angriffes unterstützt."
Ministerpräsident H e r r i o t habe schon heute vormittag Kenntnis von dem Bericht genommen. Es sei möglich aber noch nicht bestimmt, dah er sich demnächst nach London begeben werde, um mit Chamberlain und Baldwin zu verhandeln. Zwei wesentliche Fragen seien nunmehr von den Alliierten zuerst au entscheiden: Soll der Bericht veröffentlicht werden und wenn ja, der Bericht allein oder auch die Anhänge, und in welche r Form soll der deutschen Regierung die am 26. Januar in Aussicht gestellte Mitteilung, was man von Deutschland hinsichtlich seiner Entwaffnungsvecpflichtungeri erwartet, gemacht werden?
Die Abrüstung. DasRüftungsproqramm Englands und Amerikas.— Die Abrüstungskonferenz.
Washington, 19. Febr. (WBT. Funkspruch.) Präsident Coolidge hat dem Kongreß das Marineprogramm übermittelt, das die Modernisierung von drei Schlachtschiffen mit Kohlenfeuerung, die Fortsetzung des Baues von Flugzeugmutterschiffen und Flugzeugen, den Bau von drei Kreuzern zu 10 000 Tonnen und den Beginn des Baues von Kanonenbooten für den Bangtse-Fluß umfaßt. Die ursprüngliche Forderung von 80 Millionen Dollar auf drei Jahre ist etwas verringert worden. Auch in London sind die Voranschläge für Englands Heer und Marine veröffentlicht. Die Luftstreitkräfte sollen beträchtlich verstärkt werden, und zwar auf das Dreifache des letzten Jahres.
Die Frage der neuen Abrüstungs- Konferenz hat den Gegenstand von Besprechungen -wischen Washington, Paris. Tokio und anderen Hauptstädten gebildet, eia Vertreter des Weihen Hauses erklärte, daß die bisherigen Erörterungen noch nicht soweit gediehen seien, um von formellen Verhandlungen zu sprechen. Präsident Coolidge wü sche eine Vereinbarung herbeizusühren. die nicht nur den Bestand an Schlachtschiffen fortsehe, so-dem den R ü" stungswettbewerb in Kriegsschiffen beenden würde. Wenn in der Frage der Luftrüstungen etwas getan werden könne, so würde Was'-ington einen solchen Schritt begrüßen, aber Präsident Coolidge sei der Ansicht daß dies in erster Linie eine europäische Frage sei.
Neue französische Krieysgerichts- urterle ge en deutsche Oifiziere.
Paris, 19. Febr. (T. 11.) Das Kriegsgericht in Amiens hat gestern über eine Reihe deutscher Offnere in Abwesenheit Urteile gefällt. Leutnant Borsmann wurde wegen angeblicher Mißhandlung von Zivilpersonen zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt. General von Winckler, Oberst Baron Uslar- Gleichen und Hauptmann Howard wu.den wegen angeblicher Ausplünderung eines Schlosses zu 20 Iah ren Zwangsarbeit und die Hauptleute Kreutz und Wetz sowie Major Friedrich wegen angeblicher Ausraubung eines Schlosses zu je 10 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Die Hauptleute Schvnmelpfennig und Schmidt wurden wegen
Plunoerung zu 10 bzw. 20 Iayren Zwangsarbeit verurteilt.
Der deutsch-rumänische Wirtschaftskrieg.
Auch jugoslawische Repressalien? — Frankreich als Drahtzieher.
Berlin, 18. Febr. (WTB.) Dis heute abend lagen von zuständiger Stelle keinerlei amtlicheRachrichten über die von rumänischer Seile im deutsch-rumänischen Konflikt an- gedrohten Repressalien vor. Von rumänischer Seite wurde bislang mit folgenden Re- pr cksivmaßnahinen gegen Deutschland gedroht: Liquidierung des noch nicht liquidierten deutschen Vorkriegseigentums in Rumänien, Einführung der 26prozentigen Einfuhrabgabe auf die deutschen Waren, Ein- führung von Marimalzöllen für die deutschen Waren (Maximalzölle sind dreimal so hoch, wie die gewöhnlichen Zölle) und Liquidierung des seit der Ratifikation des Versailler Vertrages in Rumänien neu er worben en deut scheu Privateigentums. Wenn auch bisher amtliche Miti-eilungen über die Durchführung der rumänischen Repressalien nicht vor- liegen, so empfiehlt sich doch mit Rücksicht auf die Möglichkeit der rumänischen Maßnahmen tunlichste Vorsicht im Geschäftsverkehr mit Rumänien.
Wie die „Tägliche Rundschau" von sehr gut unterrichteter diplomatischer Seite erfährt, werden von jugoslawischer Seite ähnliche Repressalien gegen di e deutsche Minderheit ergriffen wie in Rumänien. Sie erfährt dann weiter, dah bereits deutsche Staatsangehörige aus Jugoslawien a u s gewiesen worden sind und schreibt, man könne sich dem Eindruck nicht verschließen, daß bei diesem Vorgehen sowohl in Rumänien wie auch in Jugoslawien Frankreich d i e Hand im S p i e l e habe, um auf diese Weise Repressalien gegen Deutschland bei den Verhandlungen über den Handelsvertrag auszuüben.
Die Deutschen in Jugoslawien»
Belgrad, 19. Febr. (TU.) Die Staatsanwaltschaft in Szombor in der Wojwodina hat eine ilnterfudjung des Ueberfalls auf den Führer der südslawischen Deutschen, Dr. Kraft, angeordnet. In Reusiwad, dem Orte des Attentats, wurden zwei Beamte und ein serbischer Rationalist verhaftet, die den Angriff organisiert haben sollen. Ebenso wurde wegen des Zusammenstoßes zwischen der serbischen uni) der deutschen Bevölkerung in Par- danina eine strenge Unterfudjung angeordnet. Von den verhafteten Deutschen wurden 45 in Hast zurückbehalten.
Neue politische Morde in Bulgarien.
Sofia, 18. Febr. (WTB.) In Plodii wurde der Chef der Geheimpolizei, Liko- manow, und der ihn begleitende Sekretär des Bürgermeisteramtes verwundet. In Sofia wurde gestern abend vor der Haupt- laserne die Schildwache ermordet. In der gleichen Zeit fiel der kommunistische Abg. Todor Straschimiroff unter den Kugeln eines unbekannten Mörders, der den ihn verfolgenden Offizier verwundete und dann verschwand. Die Behörde ergriff strenge Maßnahmen, um der Tätigkeit der Terroristen Einhalt zu tun.
Keine Stützung des Franken.
Paris, 19. Febr. (WTB. Funkspruch.) „Reuyork Herold" wird von einer Nachrichten- Agentur aus Reuyork gemeldet, es verlaute, daß Vertreter der französischen Regierung mitamc- rifanifdjen und britischen Finanz- l e u t e n in Verbindung getreten sind in der Absicht, zur Stützung des Franken eine A n- leihe von 100 oder 200 Millionen Dollar zu erhalten. Die amerikanischen Finanzmänner seien jedoch nicht geneigt, gegenwärtig in Erörterungen für eine solche Anleihe einzutreten. Verschiedene Wallstreet-Autoritäten seien durchaus der Ansicht, daß die Politik verantwortlich für den gegenwärtigen Stand des Franken sei.
2Ius aller Welt.
England schickt Inspektoren nach Dortmund.
London, 19. Febr. (WTB. Funkspruch.) Das Bergwerkamt meldet: Infolge der Gru° ben-Katastrophe in Dortmund hat der Sekretär für Bergbau um die Erlaubnis nachgesucht, mehrere Inspektoren a ich Dortmund zu senden, damit sie sich unterrichten könnten, welche Lehren sich aus dem Unglück für die Sicherheitsvorkchrungen im Bergbau Enqlinds ergeben, ferner um den deutschen Behörden auf Grund ihrer Erfahrungen jede Hilfe angedeihen zu lassen. Die deutschen Behörden haben dem Vorschlag herzlich zu gestimmt. Er soll ausgeführt werden, sobald der Zustand des Bergwerkes eine Untersuchung ermöglicht.
Niesige Goldftmde in Island.
Hamburg, 18. Febr. (TU.) In Süd- isla n d ist ein gewaltiges Goldvorkommen von unberechenbarem Werte erschlossen. Die geologische Erkundung des Lagers erfolgte durch deutsche und englische Geologen.
„LoS AngeloS" soll nach England fahren.
Rach einer zuverlässigen Mitteilung tritt das Luftschiff „L o s Angelos" seine neueste Reise nach den B e r rn u d a s - I n s e l n an, eine Post im Gewicht von 200 Pfund mit sich führend. Cs wird erklärt, es sei möglich, dah der Zeppelin im nächsten Sommer nach England fahren werde.
!83efterbr?rnitĻA^e.
Wechselnd bewölkt, südliche bis westliche Winde, einzelne geringe "Niederschläge, wenig Temperatur-Aenderungen.
Der in der Nordsee festliegende Wirbel beherrscht, wenn er auch Neigung zeigt, sich auf Aufultcn immer noch unseren Deft^k und bedingt unbeständiges Wetter mit zeitweisem Aufklären und geringen Niederschlägen
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 19. Februar 1925.
In der Feldmark.
Der Spaziergänger, der mit dem Stock irt der Hand in Gottes freier Natur Erholung schöpft, denkt wohl sehr selten daran, daß der Grund und Boden, auf dem er geht und steht, die Landstraße, der Wald, der Acker, die Wiese Rechtsobjekte und Gegenstand einer schwierigen, umfangr.ichen Gesetzgebung sind. Glücklicherweise denkt er nicht daran, sonst könnte seine Stimmung notleiden. Er will ja auch nur frische Luft atmen und sich nicht in einem Paragraphengewirr verstricken.
Der Acker, aus dem eben im werdenden Jahre die hoffnungsgrüne Saat sproßt, mag wohl schon im Herbste den Eigentümer wechseln. Das kann tatsächlich formlos, rechtlich jedoch nur unter Beobachtung ganz bestimmter Vorschriften geschehen. Der gleiche Acker, der noch zur Lenzes- zeit ..unbelastet" ist, kann, etwa infolge wirtschaftlicher Bedrängnis seines Eigentümers, im Herbste mit einer Hypothek, einer Grund- oder einer Rentenschuld belastet und dabei — etwa durch Teilung — tatsächlich und rechtlich ganz verschieden gestaltet worden sein. W'ederum ist hierbei die Beobachtung einer großen Anzahl von Förmlichkeiten erforderlich, deren Außerachtlassung nach den strengen Vorschriften der in Frage kommenden Gesetze möglicherweise di< völlige Ungültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Gefolge haben muß. Ja, es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort. Ist das nötig? Nein — nicht in der Form der Krankheit I Aber Gesetze und Rechte — die Pflichten nicht zu vergessen! — wird es geben, solange noch Menschen auf dieser Erde wallen. Diele, die Erdoberfläche, und was in ihr liegt, etwa die Bergwerke, in der Zeit der Eroberung der Lust auch das über ihr befindliche Luftmeer, ist seit Urväter Zeiten Träger von Rechtem und Pflichten aller Art. Man denke am das Eigentum an den Besitz, die Pacht, an Fahrt-Ueber» wandlunqs- und Gangrechte, an das Jagdrecht an Weidegerechtigkeiten u. a. mehr. Wie flinger diese Rcchtsbegriffe so einfach für — den Laien, ösr ja bekanntlich in allem „mif'spricht, ob et sich nun um Philosophie, Theologie oder fonf eine Wissenschaft handelt — nur von der Technik die sichtbare Fertigkeiten verlangt, läßt mar wohlweislich die Hände — und wie schwer fäll oft die Erklärung und Anwendung der Rechtsbegriffe dem Theoretiker und dem Praktiker.
Reden wir heute nur einmal ganz kurz vom Rechte a m Felde und vom Rechte i m Felde. Man sieht, schon ein Buchstabe scheidet Begriffe. Ein Recht a m Felde hat der Eigentümer — ein Recht i m Felde z. D. der Flurschüh, der Jäger, der Landmesser, denen keinerlei Rechte am Felde zustehen. Ein kurzes Nachdenken genügt, um sich den Unterschied klarzumachen.
Das Recht am Grund und Boden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, der Grundbuchvrdnung, den Ausführungs- und Einführunqsvorschriften, den Enteignungsgesehen, dem Feldbereinigungs- geseh und einer ganzen Anzahl weiterer Vorschriften enthalten, die aufzuzählen hier zu weit führen würde.
Ein Grundstück ist ein räumlich begrenzter Teil einer Gemarkung, wie diese selbst ein solcher Tell des Staates als eines Teiles der Erdoberfläche ist. Eine jede Gemarkung ist — wir sprechen nur ton hessischen Verhältnissen — in Fluren und jede Flur in Grundstücksnummern eingeteilt. Iede Gemarkung bildet einen Grundbuchbezirk, für den ein Grundbuch eingerichtet, d. h. das Grundbuch angelegt wird. Dieses ist fast in sämtlichen Amtsgerichtsbezirken bereits geschehen.
Jeder Grundstückseigentümer hat ein Grundbuchblatt, auf dem in der Regel alle ihm gehörenden Grundstücke desselben Grundbuchbezirkes eingetragen werden. Besteht aber die Besorgnis, dah hierdurch eine Verwirrung entsteht, so erhält der Eigentümer mehrere Grundbuch- blätter. Jedes Blatt besteht aus einem Titel und drei Abteilungen. Der Titel dient zur Angabe des jeweiligen Eigentümers, die Abteilungen zur Eintragung der Grundstücke, der Beschränkung der Derfügungsmacht, etwaiger Anordnung der Zwangsversteigerung, der Hypothek-, Grund' oder Rentenschulden.
Während nach altem Rechte die Amtsgerichte und die Ortsgerichte für die den Grundstücksverkehr betreffenden Beurkundungen zuständig waren, sind es nunmehr nach der Anlegung des Grundbuchs nur noch die Amtsgerichte und Notare. Die Ortsgerichte sind noch zuständig hinsichtlich der Beglaubigung von Unterschriften, z. D. bei Abtretung und Löschung von Hypotheken.
Die zur Eigentumsübertragung an einem Grundstücke erforderliche Einigung des Veräußerers und Erwerbers heißt Auslnssung. Sie kann vor einem hessischen Amtsgericht oder einem hessischen Notar erklärt werden. Eine etwa vor einem nichthessrschen Errichte oder Notar beurkundete Auflassung, z. D. eines Ackers, einer Wiese, ist also ungültig.
Wer aus Norddeutschland mit feinem häufig so großen, zusammenhängenden Grundbesitz nach Süden kommt, wundert sich meist über die kleinen hier bewirtschafteten ^Landlappen". Richt mit Unrecht. Denn der zerstreut liegende Kleingrund- besih ist unwirtschaftlich. Häufig ist er eine Folge des gewohnheitlichen Erbrechtes in den Gemeinden. Während in der einen Gemarkung das Bauerngut ungeteilt auf einen Erben übergeht, wird in der anderen der Grundbesitz unter die Kinder geteilt, und es kommt dann vor, daß zu einem notwendig werdenden Ausgleich selbst Heine Grundstücke noch weiter geteilt werden. Den vielen wirtschaftlichen Rachteilen, die durch den zersprengt liegenden Grundbesitz im Laufe der Zeit der Landwirtschaft und den Landwirten entstanden sind, will das Feldbereinigungsgesetz abhelsen. Es verschafft den Grundstückseigentümern durch die Zusammenlegung ihres Besitzes, durch Anlegung ton Wegen, De- und Entwässc- rung der Grundstücke u. a. m. so zahlreiche Vorteile, daß bie Kosten des Verfahrens häufig in keinem Verhällnis stehen zu den gewonnenen Vortellen.
Für heute genug. Es war nur ein kurzer Blick, den wir aufs Recht am Felde und aufs Recht im Felde warfen — es war ein Fleiner Rechtsspaziergang in der großen Feldmark, der hoffentlich kein Kopfzerbrechen verursacht hat.
Bornotizen,
— Tageskalender für Donnerstag: Stadtheater: 63A Uhr. „Die luftigen Weiber von Windsor". — Technische Rotbilie- p 5Jhr,
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