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Dr. Schacht

zur Rentenbankanstalt.

Berlin, 17. Juni. (Wolff.) In der heutigen Sitzung des Volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichstages äußerte sich der Reichsbankprüsident ausführlich über die Gründung der Rentenbank­anstalt.

Dr. Schacht erklärte u. a. die Frage, ob die geplante Renten- bankkredikanstalt die Möglichkeit bietet, der Land - wirtschaft K r e d i t e zu verschaffen, möchte ich grundsätzlich bejahen. Zum Unterschied von den landwirtschaftlichen Hypothekenbanken und genossen­schaftlichen Instituten soll hier ein Institut geschaffen werden, das wie kein anderes dem Ausland gegenüber diejenige Sicherheit und diejenige große Organisation bietet, die für die Gewährung eines sülchen Kredits nötig ist.

Vom Standpunkt der Währungspolitik habe ich keine Bedenken gegen dieses Institut. Auch die Verschuldung in fremder Valuta halte ich nicht für bedenklich, solange sie sich in vernünftigen Sum­men bewegt.

Ein zusamenfassendes großes Zentrattnstitui, das auf acfehfiöm Basis beruhst ist das einzige

Institut, das Auslandkredite erhalten kann. Wenn sich das Institut auf Realkredit beschränkst ist es einerlei, ob es 500 oder 750 Millionen Grund­kapital hat, und ob die Sonderrücklage von 5 Proz. in die Höchstgrenze einbezogen wird oder nicht. Der Privatcharakter des neuen Instituts scheint mir nicht bedenklich. In seiner Geschäftsführung soll dieses Vanklnstitut möglichst frei von allen politischen und staatlichen Einflüssen sein, aber in den grundsätz­lichen Fragen muß derStaateinengewissen Einfluß darauf behalten. Der Verwaltungsrat muß sich in erster Linie aus Kreisen der Landwirt­schaft zusammensetzen. Die Frage, nach dem Ein­spruchsrecht der Regierung gegen die Beschlüße muß ich verneinen. In der Geschäftsführung muß das Institut vollständig freie Hand haben. Sie im Gesetz vorgesehene Frist für die Gewährung von Personal­kredit bis 1931 scheint mir zu lang. Die Reichsbank hatte drei Jahre vorgeschlagen. Sie würde aber be­reit sein, noch zwei Jahre zuzugeben. Wenn wir aus unserer ersten Produktionsquelle, der Land­wirtschaft, etwa 30 Prozent Mehrproduktion heraus- holen könnten, sind wir über alle Schwierigkeiten unserer Wirtschaftslage hinweg. Daher muß schleu­nigst durch Erledigung dieser Vorlage die notwen­dige Hilfe für die Landwirtschaft geschaffen werden.

Abordnungen der Wirtschafts - verbände beimNeichspräsidenten

Berlin. 17. Juni. (WTD.) Der Reichs­präsident empfing heute die Abordnungen wirtschaftlicher Spitzenverbände. Ramens des Deutschen Industrie- und Handelstages war dessen Präsident Franz v. Mendelssohn, die Handelskammerpräsidenten Grün -Breslau und Kaufmann-Stuttgart, sowie Reichs­minister a. D. Hamm erschienen. Der Reichs­landbund war durch seine beiden Präsidenten Graf Kalckreuth und Hepp, sowie Herrn v. Goldacker vertreten. Als Vertreter des Handwerks kamen der Vorsitzende des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, Ehren- meistec Plate, Hannover, der Vorsitzende der Handwerkskammer Berlin, Lubert und Gene­ralsekretär Herrmann. Später empfing der Reichspräsident die Vertretung der Haupt- gemeinschast des deutschen Einzelhandels. Die verschiedenen Abordnungen übermittelten dem Reichspräsidenten ihre Glückwünsche zu seinem Amtsantritt und legten in längeren Ausfüh­rungen die Lage der einzelnen Zweige der deut­schen Wirtschaft dar.

Der deutsch-ägyptische Niederlassungsvertrag.

Berlin, 18. Juli. (SIL) Halbamtlich wird mitgeteilt: Am 16. ds. Mts. ist in Kairo der Riederlassungsvertrag zwischen dem Reich und Aegypten, über den längere Zeit ver­handelt wurde, unterzeichnet worden. Damit sind die seit längerer Zeit schwebenden Verhand­lungen. um deutschen Reichsangehörigen wieder die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Aegypten unter gesicherten Verhältnissen zu ermöglichen, zum Abschluß gelangt. Es ist mit Genugtuung zu begrüßen, daß sich die ägyptische Regierung bereit gefunden hat, die deutschen Reichsangehörigen in Aegypten wieder auf dem gleichen Fuße zu behandeln wie die Angehörigen der anderen fremden Staaten. Unsere Gerichts­barkeit wird durch den Vertrag in demselben Umfang hergestelli, wie sie yor dem Kriege be­stand. Im übrigen sieht der Vertrag das freie Aufenthalts- und Riederlassungsrecht der beider­seitigen Staatsangehörigen im Gebiet des andern Vertragsteils vor. Der Vertrag wird den beider­seitigen" Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Aus aller Welt.

Ein Siebenstaaten-Flug der deutschen Presse.

Gemeinsam mit dem Reichsverband der Deutschen Presse veranstalten die Junker- Flugzeugwerke vom 19. bis 24. Juni einen ,.Siebenstaal'en-Flug der Deutschen Presse". Als Verkehrsmitel dient ein Junkers-Großflugzeug mo­dernster Konstruktion. Zweck des Unternehmens ist, wie es in der Mitteilung des Reichsverbandes heißt, maßgebenden Vertretern der Presse praktisch Ge­legenheit zu bieten, sich von den großen Verände­rungen zu überzeugen, die sich durch die Entwicklung des Luftverkehrs in den Verkehrs Verhältnissen Euro­pas anbahnen. Dabei soll vor allem auch gezeigt werden, wie durch den Luftverkehr auch die beruf­liche Tätigkeit der Presse immer stärker beeinflußt wird. Bei dem Flug werden folgende Staaten be­rührt: Deutschland, Danzig, Schweden, Dänemark, Schweiz, Oesterreich und Ungarn. Die F lug­st r e ck e beträgt rund 4 0 0 0 Kilometer, was etwa der Entfernung BerlinPersischer Golf gleich kommt. An verschiedenen Orten, wie z. B. Kopen­hagen, Zürich München und Wien werden offi­zielle Empfänge stattfinden. Die Teilnehmer des Fluges sind: Für die ostdeutsche Presse Redak­teur H o l st e i n - Königsberg, für die süddeutsche Presse Schriftsteller Herrmann Roth- München, für die norddeutsche Presse Redakteur Reiner- Hamburg, für die westdeutsche Presse Chefredakteur K o e n e - Munster, für die Berliner Presse Redak­teur Kleffel und als Vertreter eines großen Nachrichtenbureaus Cbefredakteur Steinfurth (Telegraphen-Union). Durch einen österreichischen

Der Streit um Lms vAyrrWE Konkordat.

Deutscher

Berlin, 17. Juni. Ohne Debatte nimmt das Haus in allen drei Lesungen einen Gesetz­entwurf über die Hinausschiebung der Vermögens st euervorauszahlun gen an. Danach werden die Vorauszahlungen aus die Vermögenssteuer, die am 25. Mai fällig waren, bis zum 15. August ausgesetzt.

Rachdem Staatssekretär Z w e i g e r milae- teilt hat, daß der Re.chsinncnminister infolge einer Fußverletzung nicht an den Verhandlungen teilnehmrn römre und ihn mit seiner Vertretung beauftragt habe, tritt das Haus in die Beratung der sozialdemokratischen Interpel­lation ein, die sich

gegen das bayrische Konkordat, weichet und in der in dem Konkordat eine Ver­letzung der Reichsverfassung erblickt wird.

Abg. Sänger

Wir lehnen das Konkordat ab, weil in dem Vertrag: in unzulässiger Wnse in die inneren Verhältnisse i er G l a u b c ns ge s ^li­sch a s t en eirg^grifren wird und weil in ihm der G r undsatzgebung des Reiches vor­gegriffen wird und weil ferner in ihm die Freiheit der verfassungsmäß'gen Lehrer­schaft beseitigt wird. Wir fragen den Reichs­minister Schiele, ob er von dem Rechte des Ar­tikels 13 Absatz 2 Gebrauch machen will, eine reichsgerichtliche Entscheidung zur Schlichtung des Streites um das Konkordat herbeizufüh.en. Der Redner fragt die Regierung, wann ein Reichs- konkordat kommen weroe und meint, daß bei der Schaffung dieses Reichskonkordats wahr­scheinlich Differenzen mit dem bayrischen Kon­kordat entstehen würden.

Der Redner sucht alsdann im Einzelnen die Verstöße des Konkordats gegen die Reichsverfassung nachzuweisen. 11. a. wendet er sich dagegen, daß das Konkordat vor­sieht, daß in allen Gemeinden katho­lische Schulen errichtet werden sollen, selbst in Form einer ungeteilten Schule, wenn eine entsprechende Anzahl von Schülern vorhanden ist. Das verstoße gegen dir Artikel 146 und 174 der Reichsverfassung. In dem Konkordat sei auch die Unabhängigkeit der deutschen Hochschulen bedroht, weil es vorsehe, daß an zwei bayrischen Hochschulen mindestens je ein Professor der Philosophie angestellt werde, der in Bezug auf seine katholische Anschauung einwandfrei bekannt sei. Das bedeute, daß diese Hochschullehrer der Kirche unterständen. Ver­fassungswidrig sei die Bestimmung des Kon­kordats, nach der die bayrische Regierung sich verpflichte, die Lehrer für katholische Be- kenntnisschulen im Geiste des katholischen Glaubens auszubilden. Artikel 143 Absatz 2 der Verfassung besagt, daß die Lehrer im Geiste der höheren Bildung ausgebildet werden. Der Geist höherer Bildung sei aber nicht Dekenntnisgeist. Die Trennung von Kirche und Staat sei ein geschriebenes und ungeschriebenes Gesetz der Verfassung, das durch das Konkordat verletzt werde, indem die Kirche alles geboten erhalte und nehme und nichts dafür gebe.

Staatssekretär Zweigert weist in seiner Beantwortung der Interpellation darauf hin, daß das bayerische Konkordat seit der Reuregelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der erste Fall sei, daß ein Land seine Beziehungen zur Kirche im Wege eines Hebereinkommens geregelt habe. Die Trennung von Kirche und Staat sei für die großen Religionsgemeinschaften in der Reichsverfassung nicht durch geführt Wörden. Die Kirchengemeinschaften hätten viel­mehr die Stellung von öffentlich-rechtlichen Kör­perschaften. Der damalige Reichskanzler habe nach Prüfung der Vorlage im Einverständ­nis mit dem damÄigen Innen- und Justizmini­sterium und namens der Reichsregierung er­klärt, daß gegen den Entwurf des Kon­kordats auf Grund der Reichsversassung Ein­wendungen nicht erhoben werden können. (Hört, hört! links.) Es handle sich bei dem Kon­kordat auch nicht um einen Verstoß gegen Ar­tikel 78 der Reichsverfassung, der den Ver­tragsabschluß mit auswärtigen Staaten dem Reiche vorbehält. Der p ä p st- licheStuhlseiaberk einauswärtiger Staat im Sinne' dieses Artikels. (Zustimmung rechts.)

Reichstag.

Abg. Wallraf (Dtntl.) meint, daß es den Sozialdemokraten mit ihrer Interpellation darauf ankomme, die Reg'.erungsgemcinschaft zwi­schen dem Zentrum und den Deutschnationalen dadurch zu stören, daß sie sich als Schützer vor den Katholizismus hinstellen. Man müsse zu­geben, daß zur Zeit die konfessionellen Gegensätze von Tag zu Tag stärker werden. Es sei Pflicht aller, diese Differenzen rechtzeitig auszugleichen. Ramens der deutsch- nationalen Partei erklärt der Redner, daß in dem Konkordat eine Verletzung der Reichsverfassung nicht erblickt werden könne.

Die Deutsch nationalen würden sich daher an der Debatte der Interpellation nicht be­teil gen.

Sie erwarten, daß baldmöglichst Konkordats- Verhandlungen des Reiches im Sinne der Pari­tät gegenüber beiden christlichen Bekenntnissen eingeleitet werden zur Aufrechterhaltung und Stärkung des konfessionellen Friedens.

Namens des Zentrums erklärt Abg.

Dell

(Ztr.): Zur Förderung des Reichsgedankens und zum Schutze der Reichsverfassung ist es von wesent­licher Bedeutung, daß die den Ländern verblie­benen Rechte nicht angetastet werden, und daß jeder Eingriff in deren Zuständigkeit sorgsam ver- hütet wird. Das gilt insbesondere für Bayern. Das zuständige Reichsminifterium ist zur Bejahung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit und der Zu­lässigkeit des Konkordats gelangt. Wir haben keinen Anlaß, dieses Ergebnis in Zweifel zu ziehen.

(D. Vp.) erklärt, daß fichinBayernaegendas Konkordat selbst Widerspruch erhoben habe. Bayern habe mit Konkordaten seine Erfahrung. Das gegenwärtige Konkordat lehne sich allzu eng an das vom Jahre 1817 an, das viel Widerspruch ge­funden habe. Das Reich habe nur die Kompetenz­zuständigkeit geprüft. Der Redner erklärt, daß, wenn er als bayerischer Abgeordneter zu dem Konkordat hätte Stellung nehmen müssen, er das Konkor­dat ab gelehnt hätte, weil es dem Artikel 10 der bayerischen Verfassung widerspreche, indem es eine neue Leistung dem bayerischen Staate auferlege, wozu eine oerfassungsändernde Mehrheit erforderlich gewesen wäre. Der Wortlaut des Kon- kodats stehe mit dem Wortlaut der Reichsverfassung nicht derart in Widerspruch, daß ein Eingreifen des Reiches aktuell wäre. Das Konkordat fei aber so weitmaschig, daß feine Praxis eventuell zum Einschreiten des Reiches gemäß Artikel 13 der Verfassung Anlaß geben könnte.

Solange Treu und Glauben im öffentlichen Leben noch klang und Rang habe, würden die im Vertrage zum Konkordat niedergeleglen Erklärungen der bayerischen Regierung sehr ernst zu nehmen sein, daß durch das Konkordat auch nicht eine ver­schleierte Form einer geistigen Aufsicht der Kirche über die Schule wieder eingeführt werden solle, son­dern daß die Oberaufsicht über das Gesamtschul­wesen dem Staate verbleibe.

Abg. Neubauer sieht in dem Konkordat den ersten Schrit des Klerus, wieder, wie im Mittelalter, die gesamte Wissenschaft unter fein Zepter zu be­kommen.

Abg. Dr. Schücking (Dem.) hebt hervor, daß die Weimarer Verfassung die katholische Kirche sehr gefördert habe. Die Demokraten müßten sich gegen das Konkordat wenden. Es sei rich­tig, daß gemäß der Reichsverfassung eine Zustim­mung des Reiches zum Abschluß des Konkordats nicht erforderlich gewesen fei. Das bedeute aber eine bedauerliche Lücke in der Verfassung.

Abg. Dr. Pf.leger (Bayr. Dp.) erklärt, die Möglichkeit, daß für später einmal ein Konflikt bei der Ausübung des Konkordats sich ergeben könnte, fei natürlich gegeben.

Abg. Dr. Frick (Völkisch) meint, das Konkor­dat hätte vor seinem Abschluß dem Reichstag vorgelegt werden müssen, weil es der Reichsgesetz­gebung auf dem Gebiete des Schulwesens vorgreife. Ein Reichskonkordat würden die Völkischen ablehnen.

Damit schließt die Aussprache über die Inter­pellation. ______________________

Teilnehmer, Schriftsteller Rudolf Olden- Wien, wird die enge Verbundenheit mit dem Bruderlande betont. Die Leitung des Fluges liegt in den Händen des Pressechefs der Junker-Werke, Herrn Fischer von Poturzyn. Außerdem gehören zu der Be­satzung noch zwei Flugzeugführer und ein Ver­treter der Junkers-Luftbildaoteilung.

Hilfe für Amundfen.

Mac Millan hat feine Reise nach dem Rordpol angetreten, u'm nach dem Verbleib der Amundsen - Expedition zu forschen.

Aus Stadt und Land.

Gieß en,.den 18. Juni 1925.

Der Weizen blüht.

Manche Städter wissen nicht viel von dem, was dem Landwirt selbstverständlich ist: daher belächeln sie sich wohl auch gegenseitig. Viele Stadtleute können die Getreideorten nicht unter­scheiden und werden es wohl auch nicht lernen, trotzdem sie es in der Schule hätten lernen sollen. Wenn sie es dann aber doch mal wissen, vergessen sie es immer wieder leicht. Es inter­essiert sie eben nicht. Dafür sind sie wieder auf anderen Gebieten zu Hause.

Aber wenn das Getreide blüht, dann wenden sie doch einmal dos Augenmerk daraus, denn es sieht so zierlich aus: Fein: kleine Staub­beutel hängen au den grünen Aehren und ver- stieben den kaum sichtbaren Samen in gelben Wolken, die sich auf die schwarzen Kleider legen, auch wohl sogar das dunkelgrüne Kleefeld mit einer helleren Schicht bedecken. Ein würziger Duft zieht die Wege entlang. Richt süß wie der Geruch der Ackerwinde oder des lila Klees, sondern kräftig und erfrischend. Wenn man mit der Hand darüberstreift, bann schüttelt der Halm seinen Staub ab wie Goldflimmer. Und das ist ein Anblick, den auch der Städter gern hat, wenn er sich auch sonst nicht viel um die Ratur bekümmert.

Jetzt blüht der Weizen draußen. Wer auf seinem Spaziergang darauf geachtet hat, konnte

es sehen, hat sich wohl auch über den kräftigen Geruch gefreut. Er wird die Aecker auch noch in einigen Tagen in Blüte finden, denn nicht alle Felder blühen mit einem Male. Die Ratur benft nicht an Sparen: sie verschüttet viel Samen, um zum Ziel zu kommen, und versteht scheinbar gar nicht zu wirtschaften. Sie ist sorglich darum bemüht, die Art zu erhalten, und streut lieber mit vollen Händen aus, als daß sie etwas irgendwo fehlen läßt. So reich ist sie.

Wenn das weiße Brot ober das appetitliche Brötchen auf unserem Tische liegt, fragen wir nicht viel, woher es kommt. Wir nehmen es als eine Selbstverständlichkeit hin und haben meist keine Ahnung, welchen Weg es gegangen ist. bis es zu uns kam, wie viele Menschen draußen im Sonnenbrand standen, Unkraut jä­teten, bann die Garben banden und ausluden, dos Dreschgeschäft besorgten, kurzum vielfache Mühe und Sorgfalt daraus verwandten, daß aus dem runden prallen Weizenkorn weißes Mehl und duftendes Frühstücks- ober Kaffeebrot werden konnte. R. R.

Stellt Quartiere

für die Turner bereit!

Gegenwärtig bemühen sich zahlreiche Beauf­tragte des Wohnungsausschusses für das 3 2. M i t- t e I r t) c i n i f cf) e Kreist urnfe ft um die Be­schaffung von Quartieren für die Turner und Turnerinnen, die aus Anlaß dieses großen Er­eignisses unsere Stadt besuchen wollen. Die Aufgabe, die der Wohnungsousschuß zu bewältigen hat, ist sehr groß, aber sie kann zur völligen Zufrieden­heit gelöst werden, wenn alle Bürgerkreise in ent­gegenkommendster Weise durch die Bereitstellung auch der kleinsten Räume mithelfen. Die Turner und Turnerinnen stellen keine großen, nur schwer erfüllbaren Ansprüche, sie sind es von früheren großen Turnfesten her ge­wöhnt,bei solchem Massenandrang, wie er zu der­artigen Festen zu erwarten ist, selbst mit dem b e - scheidensten Plätzchen zufrieden zu sein. Kleine Kämmerchen, Mansarden, Trocken­böden, Gartenhäuschen, all das kann be­legt und wird von den Turngäften mit Donk als Obdach begrüßt werden. Auf Wunsch stellt der Woh­

nungsousschuß den Quartiergebern Ma­tratzen zur Verfügung, damit die Wohnungen freibleiben können von den Unannehmlichkeiten, dis z. B. mit einem Strohlager verbunden wären. Decken bringen sich die Turngä ft e mit, auch sorgen sie für ihre Verpflegung selbst, so daß also nur übrig bleibt, ihnen ein Dach über dem Haupte zu bieten. Das wird ollen Mitbürgern möglich sein und dürfte ihnen auch nur kleine Un­bequemlichkeiten bringen, die aber jeder im Inter- esse der edlen Turnsoche und des guten Rufes un­serer Stadt auf sich nehmen sollte. Mögen die Ver­treter des Wohnungsousschusses überall Hilfs­bereitschaft und äußer st es Entgegen­kommen finden, dann wird auch die Quartier» frage des Turnfestes befriedigend zu lösen und damit eine der Hauptbedingungen für das Gelingen der großen Veranstaltung erfüllt fein.

** Gewerbesteuer-Erhebung durch die Provinz Oberhessen im Rj. 1 92 5. Die Provinzmldireklion gibt im neuesten Amts» Verkündigungsblatt bekannt: Der Provinzialtag hot mit min.sterieller Genehmigung die Erhebung eines Teils der Gewerbesteuer für das Rj. 1925 in Gestalt eines Zuschlags von ^"Prozent zu den Einkcmmensteuei-V rausz hlungen beschlossen. Die Steuer wird mit den Cinkomrnensteuervvr- auszahlungm und der staatlichen Gewerbesteuer fällig und ist von den Gewerbesteuerpflichtizen gleichzeitig mit diesen Steuern an den für deren Zahlung maßgebenden Terminen bei der F nanz- kasse (ÄnterhebesteUe) zu entrichten. Die Zu­stellung eines Steuerbescheids erfolgt für diesen Teil der Gewerbesteuer nicht. Bei nicht rechtzei­tiger Zahlung erfolgt Mahnung und Beitreibung auf Kosten des Schuldners.

** Einheitliches Brotgewicht im Kreise Gießen. Das Kreisamt Gießen ver­öffentlicht im neuesten Amtsverkündigungsblatt eine Polizeiverordnung betr. die Einführung eines ein­heitlichen Brotgewichts, in deren entscheidendem Teil es heißt: Dos im Kreis Gießen zum Verkauf kom­mende Brot, einerlei in welcher Mischung, darf nur in Gewichten von 2000 Gramm und 1000 Gramm hergestellt werden. Dis Teigeinlage für das Brot mit einem Gewicht von 2000 Gramm muß 2300 Gramm, die Teigeinlage für das Brot von 1000 Gramm 1150 Gramm betragen. Die Verringerung des Brotgewichts durch Austrocknen darf 24 Stun­den nach der Herstellung bei 2000 Gramm Brot 50 Gramm, bei 1000 Gramm höchstens 25 Gramm, später als 24 Stunden nach der Herstellung bei 2000 Gramm Brot nicht über 80 Gramm, bei 1000 Gramm nicht über 40 Gramm betragen. Zuwiderhandlungen find unter Strafe gestellt, Brote, die mit anderen Gewichten zum Verkauf gestellt werden, können ohne Zahlung einer Entschädigung eingezogen wer­den, gleichgültig, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Die Verordnung ist mit ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.

** Vorkehrungen gegen Bes chädi- gungen der Straßen Passanten bei Vornahme von Dachdecke rarbeiten. Vom Polizeiamt Gießen wird uns geschrieben: Es ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß Dachdecker bei der Vornahme von Dacharbeiten, nachdem sie an beiden Enden des betreffenden Gebäudes die üblichen Warnungs­zeichen (quer ausgelegte Latten) aufgestellt haben, ohne weiteres Ziegel- und Schieferstucke auf die Straße herunterwerfen. Die hierdurch hervorge­rufene erhebliche Gefährdung der Vorübergehen­den veranlaßt uns, die betreffenden Handwerker darauf aufmerksam zu machen, daß sie bei Vor­nahme t>on Dach- und Hausreparaturen ver­pflichtet sind, nicht nur Warnungszeichen aufzu­stellen, sondern auch alle Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen von Ziegel- und Schiefer­stücken zu verhindern. Insbesondere sind während der fraglichen Arbeiten an der unteren. Dachkante Drettervor lagen anzubringen: unter feinen Um­ständen dürfen, auch wenn Warnungszeichen aufge­stellt sind. Ziegel- oder Schieferstücke absichtlich auf die Straße geworfen werden. Solche Gegenstände sind vielmehr in Körben oder dergleichen zu sammeln und herunterzutragen. Zuwiderhand­lungen haben Bestrafung zur Folge. Das Publikum ersuchen wir, die Warnungszeichen ge­hörig zu beachten. Die Polizeibeamten sind an­gewiesen, die Beachtung obiger Vorschriften zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde An­zeige zu erheben. Passanten, welche durch herab- faHenbe Gegenstände verletzt oder gefährdet wer­den sollten, wollen auf dem zuständigen Polizei­revier alsbald hiervon Anzeige machen, damit der Sachverhall sofort festgestellt werden kann.

O Eine wichtige Entscheidung für Automobilisten. Folgender Fall, der auch für Gießener Autofahrer von Interesse ist, kam vor dem Amtsgericht Wetzlar zur Entscheidung. Ein Kaufmann aus Wiesbaden hatte mit seinem Auto die Eiserne Brücke in Wetzlar be­fahren, als ein mit Holz schwer beladenes Fuhr­werk ebenfalls über die Brücke fuhr. Es fuhren also zu gleicher Zeit zwei Fahrzeuge, ein Fuhr­werk und das Auto, über die Brücke, was nach einer Lokalpolizeiverordnung verboten ist. Der Kaufmann erhielt wegen ilebertretung dieser Verordnung eine polizeiliche Strafverfügung über 5 Mark, wogegen er Antrag auf gericht­liche Entscheidung (teilte mit der Begründung, daß er als Auswärtiger die fragliche Polizei­verordnung nicht kenne, auch fei es ihm un­möglich, die hoch oben an dem Drückenaufbau in kleiner und schwer erkennbarer Schrift an­gebrachte Warnung während der Fahrt zu lesen. Das Gericht erkannte die Einwendungen des An­geklagten als vollkommen berechtigt an und sprach ihn kostenlos frei.

** Bestellungen für Sommerson- derzugskarten. Die Reichsbahndirektion Frankfurt (Main) weist darauf hin, daß täglich Bestellungen für Sommersonderzugskarten bet ihr eingehen. Derartige Bestellungen sind jedoch nur an die Fahrkartenausgaben zu richten, die Som- mersonderzugskarten zu dem in Frage kommenden Zuge ausgeben. Hierbei ist der Fahrgeldbetrag Porto- und bestellgeldfrei mit einzusenden. Aus der Bestellung muß Zielstation, Wagenklasse, Zahl der Sonderzugskarten und Angabe des Son- derzuqes hervorgehen. Auf Wunsch werden auch die Karten durch die Post unterEinschreiben" zugefandt. Die hierfür erforderlichen Postbeför­derungsgebühren für Porto- und bestellgeldfrcien Sendungen sind bei der Einsendung des Fahr­geldbetrages mit einzuzahlen, andernfalls die bestellten Karten während der Zeit des Fahr­kartenverkaufs am Schalter abgehvlt werden müssen. Die Preise der einzelnen Sonderzugs­karten, sowie die Fahrzeiten der Züge und alle anderen Bestimmungen sind aus dem älebersichts- heftchen zu ersehen, die bei den Fahrkartenaus- gabeit der Einsteigestationen gegen Zahlung einer Gebühr von 0,20 R.-M. zu haben sind.

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