Ausgabe 
15.12.1925
 
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Nr. 295 Zweites Blatt

Dienstag, <5. Dezember 1925

Gießener Anzeiger (General-Anzeigerfür Gberhesten)

Der derzeitige Stand der Wohnungsfrage in Hessen.

Von Regierungsrat Dr. Rind fuß, Friedberg.

In der Öffentlichkeit wird zwar viel von der Wohnungsnot und ihrer Bekämpfung gesprochen und geschrieben, den Erörterungen fehlen aber häufig die präzisen tatsächlichen Unterlagen, so daß sie nicht selten zu schiefen Ergebnissen führen. Wir legen daher unseren Ausführungen die folgen­den Zahlen zugrunde, die wir der Denkschrift ent­nehmen, die die hessische Regierung als Drucksache Nr. 255 dem Landtag oorgelegt hat.

In den Jahren 1910 bis 1914 betrug der jähr­liche Zugang an Wohnungen in Hessen abzüglich der ausgefallenen durchschnittlich 3000 Wohnun­gen. Da in den Jahren 1915 bis Ende 1918 so gut wie nicht gebaut worden ist, ergibt sich aus dieser Zeit ein Fehlbetrag von 4 X 3000 = 12 000 Woh­nungen. In den 5 folgenden Jahren bis Ende 1923 wurden in Hessen insgesamt 11 970 Wohnungen ge­baut, also 15 000 11 970 = 3030 Wohnungen zu wenig erstellt. Wir haben daher ans den Jahren 1915 bis Ende 1923 in Hessen mit einem Gesamtsehlbetrag von r n n b 15000 Wohnungen zu rechnen. Aus dem Ertrag der Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz konnten in den Jahren 1924 und 1925 mit Hilfe von gering verzinslichen staatlichen Baudarlehen geför­dert werden:

Gesamt- Zahl der belichenen darlehensbetrag: Wohnungen:

1924 2 230 000 Rnu 2500

1925 4 292 000 2000

Wenn bei einem Vergleich der beiden Jahre die Zohlen der beliehenen Wohnungen zu den Ge- samtdarlehensdeträgen in einem Mißverhältnis zu stehen scheinen, so liegt das daran, daß im Jahre 1924 die Bauherren für die große Mehrzahl der beliehenen Neubauten ihre Baustoffe noch zu gro­ßem Teil in der Inflationszeit beschafft hatten, so daß man mit geringverzinslichen Darlehen von durchschnittlich 800 bis 1000 Mark auskam, wäh­rend im Jahre 1925 die Staatsdarlehen auf durch­schnittlich 2000 Mk. berechnet sind.

Die Gemeinden haben hierzu aus dem Ertrag der Gemeindesondersteuer ebenfalls Darlehen zu niedrigem Zinsfuß gegeben, teilweise in der glei­chen Höhe wie der Staat, in den Landgemeinden ober fast durchweg in geringerer Höhe, da man hier auch mit der Sondersteuer im allgemeinen unter dem staatlichen Satz geblieben ist. Manche Gemeinden haben auch, um mit den gering ver­zinslichen öffentlichen Mitteln eine möglichst große Zahl von Antragstellern befriedigen zu können, Bauherren mit Gemeindedarlchen bedacht, die fein Staotsdarlehen erhalten konnten, so daß also die Bauherren der betreffenden Gemeinden entweder n u r Staatsdarlehen ober nur Oemeinbcbnrleben mit niedrigem Zinsfuß erhielten. Dabei hat sich herausgestellt und wird künftig noch deutlicher her­vortreten, daß man aus einem falsch verstandenen Gerechtigkeitsgefühl zu viel Antragsteller berück­sichtigt und dadurch in vielen Fällen die Darlehen zu niedrig bemessen hat, so daß die Bauherren über kurz oder lang große Schwierigkeiten haben werden, die sährlichen Zins- und Tilgungsbeträge für ihre Gesamtdarlehensschulb aufzubringen. Diese Befürchtung ist um so mehr begründet, als die Zusatzsinanzlerung zu den öffentlichen Darlehen in vielen Fällen auf recht schwacher Grundlage ruht. Die Darlehen aus der Sondersteuer gehen in den meisten Fällen nicht über 20 Prozent der Bau- summe hinaus. Die ministeriellen Vorschriften ver­langen zwar ein Eiaenkapital von 25 Prozent der Bausumme, in Wirklichkeit wurde aber dieser Be­trag in zahlreichen Fällen nicht erreicht. Hieraus ergibt sich, daß im allgemeinen noch Zusatzbarlehen in Höhe von 40 bis 60 Prozent der Bausumme beschafft werden muhten, was oft mit großen Schwierigkeiten verbunden war. Die Lanbeshypo- thekenbank hat bas Hypothekengeschäft bis jetzt noch nicht wieder ausgenommen, bie Sparkassen in ver­hältnismäßig geringem Umfange, über 20 bis 30 Prozent bes Friebenswertes sind sie bei der Be­leihung selten hinauspeaangen. Jnfolgebessen muß­ten in ben meisten Fällen bie ©emcinben In bie Bresche springen: sei es, daß sie die Bürgschaft für die von ben Bauherren aufgenommenen Darlehen übernahmen, sei es, baß sie selbst als Darlehens­nehmer auftraten und die Darlehen gegen hypo- thekarische Sicherheit an bie Bauherren Weiter­gaben. Das Bedenkliche ist, daß es sich dabei nicht um langfristige Amortisationsdarlehen, sondern um kurzfristige, in der Regel monatlich kündbare Dar­lehen handelt, bie von der Kommunalen Landes­bank, der Girozentrale und ben Sparkassen ge­geben wurden. Wird von dem Künbigungsrecht Gebrauch gemacht, so sehen sich bie Gemeinben ge­nötigt, bas Geld unter ungünffioeren Vebingungen anderwärts zu beschaffen: bie Gemeinben und bie Bauherren können so in eine recht unangenehme Lage versetzt werden. Aber selbst auf diese Art

konnten manche Gemeinden keine Darlehen für den I Wohnungsbau erhalten, da sie erst auf dem Plan erschienen sind, nachdem die Kreditmöglichkeiten im wesentlichen erschöpft waren. Eine ganze Anzahl von Neubauten konnte infolgedessen im Baujahr 1925 nicht feniggestellt werden.

Es ist daher zu begrüßen, daß der Antrag der Mehrheitsparteien an den Landtag über bie Förde­rung bes Wohnungsbaues für bie Jahre 1926 unb 1927 vom 28. Oktober b. I. bie Aufstellung eines Bauprogramms forbert, wenn babei wohl zunächst auch in erster Linie an bie Art ber Verteilung der Slaatsbarlehen gebucht ist. Der Antrag beruht auf § 26 ber Dritten Sleuernotverorbnung in ber Fas­sung, bie er durch § 11 bes Gesetzes über Aenbe- rungen bes Finanzausgleichs vom 10. August 1925 (RGBl. S. 254) erhalten hat. Hierin heißt cs u. a., daß bie tiänber in ben Steuerjahren 1926 und 1927 minbeftens 15 bis 20 v. H. ber Friebensmiete wohlgemerkt: Nicht bes Ertrages ber Sonder­steuer! für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen haben. Unter Berücksichtigung der leider immer mehr zunehmenden Steuerausfälle schätzt man das hiernach zu erwartende Steueraufkommen für den Wohnungsbau bei 15 Prozent ber Frie­bensmiete auf 12 Millionen Mark. Wenn ber vor­erwähnte Antrag ber Mehrheitsparteien burchgeht, ben höchstzulässigen Betrag von 20 Prozent ber Friebensmiete zu erheben, bann würben ungefähr 15 Millionen Mark zur Verfügung stehen. Da bie Beschaffung ber übrigen Baukosten neben dem Dar- lehen aus öffentlichen Mitteln voraussichtlich im kommenden Jahr noch größere Schwierigkeiten machen wird als im vergangenen, wird es nötig sein, dem preußischen Beispiel entsprechend die Staatsdarlehen auf etwa 40 Prozent der Baukosten einer Klein- ober Mittelwohnung, also auf durch­schnittlich etwa 45000 Mark je Wohnung, zu be­ziffern. Der genannte Landtagsantrag sieht ferner vor und die Regierung steht diesem Vorschlag dem Deniehmen nach sympathisch gegenüber die Steuer für den Wohnungsbau, wie dies bas Reichs- gcsetz zuläßt, einheitlich, also einschließlich ber seit­herigen Gemeinde- und Kreisanteile für das ganze Land zu erheben unb bemgemäß auch bas Dar­lehensverfahren einheitlich burchzuführen, was in organisatorischer Beziehung eine wesentliche Ver­einfachung unb zur Förberung bes Wohnungs- baues eine Verbesserung bebeuten würbe. Die Etaatsdarlehen allein wären also bemgemäß in der obenerwähnten Höhe festzusetzen. Aus einem Steuerertrag von 15 Millionen Mark könnten also 3000 Wohnungen mit burchschnittlich je 5000 Mark beließen werben, also etwa um bie Hälfte mehr als im Jahre 1925. Wir sehen hieraus, an Hanb der eingangs erwähnten Zahlen, daß es trotz der wesentlichen Verbesserung ber Gesetzgebung zugun­sten bes Wohnungsbaues mit Hilfe ber Staatsbar­lehen nur möglich sein wird, etwa den jährlichen Mehrbedarf an Wohnungen zu fördern, während der rückständige Fehlbetrag von 15 000 Wohnungen dadurch noch nicht aufgeholt wird.

Auf Grund vorstehender Erörterungen wirft sich also die doppelte Frage auf:

1. Wie wird in den kommenden Jahren die Be­schaffung der Zusatzhypocheken zu den staat­lichen Darlehen sicherzustellen, und nach welchen Gesichtspunkten werden die Dar­lehensempfänger auszuwählen sein?

2. Gibt es Mitte! und Wege, außerhalb des ftaatlidjen Baubarlehenverfahrens noch wei­tere Wohnungen zu bauen und die Mittel hierfür aufzubringen?

Wenden wir uns zuerst zur Beantwortung ber ersten Frage. Die staatlichen Darlehen wurden seither nach Maßgabe des Sondersteueraufkom- mens, ber Einwohnerzahl unb der Wohnungsnot auf bie einzelnen Gemeinben verteilt. Dieser Grunbsatz wirb naturgemäß beizubehalten fein. Die Auswahl ber Darlehensempfänger selbst geschah auf Grunb eingefjenber Fragebogen, bie über die Erwerbs- unb Vermögensoeryältnisse, über ben ge­planten Neubau und alle persönlichen und fach- lichen Umstände, die für ein Bauvorhaben von In­teresse sind, Auskunft geben sollten. Es kann nicht verhehlt werden, daß eine große Mehrzahl dieser Fragebogen, um die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen, eine Fülle von Unwahrheiten enthielten, und daß es eine außerordentlich schwierige, un­dankbare und unproduktive Arbeit war, aus einer vielfachen Zahl von Bewerbern diejenigen auszu- wählen, die bie gesetzlichen Vebingungen einiger- maßen erfüllten. Die hessischen Sparkassen sinb im BegriffBausparkonten nach System I" einzurich- ten, bie ben doppelten Zweck haben, bie Aus­wahl ber Darlehensempfänger, bie bie gesetzlichen Vebingungen erfüllen, zu erleichtern unb gleich­zeitig bie Beschaffung ber erforberlidjcn Zusatz­hypotheken für biefe zu erleichtern. Wir haben be­reits oben erwähnt, baß bie Anwärter auf staatliche Baubarlehen ben vierten Teil ber Baukosten aus eigenen Mitteln aufzubringen haben, und daß sich die Staatsdarlehen im kommenden Jahre voraus- sichtlich auf etwa 40 Prozent der Bausumme be­ziffern werden. Die Darlehensempfänger benötigen

also noch eine weitere Hypothek in Höhe von 35 bis I 40 Prozent des Bauwertes. Würde also bei einer Bausumme von 10 000 Mark ein Anwärter 2500 Mark selbst aufzubringen haben und ein Staats- darlehen von 4000 Mk. zu 2 Prozent Zinsen er­halten, so würde er noch ein weiteres Darlehen von 3500 Mk. benötigen. Diejenigen Anwärter nun, bie bis zum Frühjahr 1926 ober 1927 25 Prozent ber Bausumme auf ein Bausparkonto System I bei ber Sparkasse eingezahlt haben, sollen von ben Sparkassen vorzugsweise bei ber Gewährung ber ersten Hypothek von 35 bis 40 Prozent bes Bau­wertes berücksichtigt werben. Nach ben minifte» < riellen Bestimmungen barf nämlich bem Staatsbar- lchen eine erste Hypothek von 80 Prozent bes Wertes = 40 Prozent des derzeitigen Wertes zu­gunsten eines öffentlichen Kreditinstituts oder einer Gemeinde vorausgehen. Es ist nicht an» zunehmen, daß bei Durchführung der ministeriellen Bestimmungen sich in einem Jahr mehr Anwärter melden werden, als zinsverbilligte Staatsdarlehen zur Verfügung stehen. Sollte wider Erwarten eine größere Anzahl von Bausparkonteninhabern nach System I bie gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, bann werben nach ben Richtlinien ber Sparkassen diejenigen an erster Stelle berücksichtigt, denen die meisten Zinsen aufgelaufen sind, die also am läng­sten unb nachhaltigsten gespart haben. Sollten bie Sparkassen nicht in ber Sage fein, aus eigenen Mit­teln die Zusatzbarlehen zu bestreiten, bann werben, wie seither, bie zentralen Gelbinstitute, bie Hess. Girozentrale unb die kommunale Landesbank mit ihren Mitteln einspringen müssen. Dabei wird das ganze Verfahren wesentlich erleichtert werden, wenn die beabsichtigte Zusammenlegung der ge­nannten Geldinstitute in einerHessischen Landes­bank" zur Tat werden wird.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß trotz eines zweiprozentigen Staatsdarlehens in Höhe von 40 Prozent der Bausumme In Anbetracht des Zinsfußes für die Resthypoihek von Immer noch 10 bis 12 Prozent bas Bauen für bie Minber- unb Mindestbemittelten auf biefer Grundlage so gut wie unmöglich ist. Es kann aber nicht oft genug be­tont werden, daß man diesen Volkskreisen keine Wohltat erweist, wenn man ihnen zumutet, in den jetzigen Zeiten größter wirtschaftlicher Not die Bau- last auf sich zu nehmen, die sie vielleicht nicht einmal in Zeiten wirtschaftlicher Blüte hätten tragen können. Die besserbemittelten Volkskreise werden sich der Pflicht bewußt werden oder die Gesetzgebung wird sie mit ber Zeit bahin führen müßen, daß es ihre Pflicht ist, ben Wohnungsmarkt burch Neubauten zu erleichtern unb baburch mittelbar auch den minderbemittelten Volkskreisen zu helfen.

Die hessischen Sparkassen haben durch Einfüh­rung vonBausparkonten System II" auch ben Minberbemittelten gezeigt, wie sie burch langsame und beharrliche Spartätigkeit das Baukapital zu einem einigermaßen erträglichen Zinsfuß zusam­menbringen können. Hierüber soll in einem wei­teren Artikel gesprochen unb bamit auch gleich­zeitig bie oben gestellte zweite Frage beantwortet werben.

So berechnen z. B. die B u d e r u s s ch e n Eisenwerke Wetzlar für bie ersten angeschlos­senen 50 Kilowatt pro Kilowatt unb Monat 8,50 Mark. Es wären beinnach für einen Motor von 3 Kilowatt 4 P. S. Leistung an Grundgebühr 3X6,50 Mark 25,50 Mark monatliche Grund­gebühr zu bezahlen. Hierzu kommt eine Zusatzgebühr für die gemessenen Kilowattstunden:

für die ersten 100000 Kilowattstunden 5 Pf. für die Kilowattstunde,

für die nächsten 100 000 Kilowattstunden 4,5 Pf. für die Kilowattstunde,

für den weiteren Verbrauch 4,25 Pf. für die Kilo- Wattstunde.

Man ersieht auch aus diesem Tarif, daß es dem Elektrizitätswerk darauf ankommt, eine sichere Grundlage für seine Einnahmen zu schassen unb her­über hinaus dem Abnehmer einen Anreiz zum großzügigen Verbrauch von elektrischer Energie zu geben.

Viele Werke machen zwischen Kraft- unb Licht­strom keinen Unterschieb in ber Berechnung, z. B. bie Berliner städtischen Elektrizitäts­werke, die für die Kilowattstunde ohne Unter­schied des Verwendungszweckes 0,16 Pf. und dazu eine Grundgebühr berechnen, bie sich nach dem Meß­bereich bes Zählers von 0,80 Pf. monatlich für die Kleinwohnung unb 3,90 monatlich für bie mittlere unb größere Wohnung (bzw. Abnehmer) weiter- staffelt, so bah bie Interessen bes Werks unb des Abnehmers gewahrt werden.

Als Muster eines Tarifes, bet auch ben Bebürf- nisien der Geschäftswelt sehr gut Rechnung trägt, sei nun noch der Grundgebührentarif der Stadt Halberstadt wiedergegeben. Diese Stadt berech­net für: gewc-rbl. Anlagen mit Wohnungen monatliche Zählermeßerbereich von von Grundgebühr Zimmerzahl AM.

0,220 Kw.

1

0,70

0,440 .

3

1,50

0,660 .

5

2,35

2,200 ,

9

7.70

3,300 etwa 5 PS

11,60

6,600 H 9 ,

23,10

15,400 21 .

53,30

und so weiter.

Im Juni unb Juli wirb bei kleineren Sichtab­

nehmern keine Grunbgebühr erhoben. Die Arbeits­gebühr für die Kilowattstunbe beträgt 20 Pf., ohne Unterschieb bes Verwenbungszweckes. Für gewerb­liche Sommerbetriebe (April bis September), Müh­len, Dreschbetriebe usw., beträgt die Grundgebühr 18 Pf. pro Kilowattstunde. Bei einer monatlichen Abnahme von mehr als 500 Kilowattstunden wird ein Staffelrabatt gewährt, von 5 Prozent bei 500 Kilowattstunden beginnend, steigend bis 20 Prozent bei über 3000 Kilowattstunden monatlich. Ein Bei­spiel möge erläutern, wie sich dieser Tarif auswirkt.

Es werde ein Geschäft ober Restaurant mitt­lerer Große mit etwa 60 installierten Sampen von je 40 Watt =ca. 60 Kerzenstärken angenommen, bas nach bem Tarif in den Anschluhwert von 2.200 Kilowatt etnzustufen wäre, demnach eine monatliche

Grundgebühr zu zahlen hätte von 7,70 Mk. Im Oktober soll dieser Betrieb ver­

brauchen 600 Kilowattstd., ä 20 Pf. 120, ,. Dies ergibt einen Rechnungsbetrag von 127,70 Mk. Da ber Verbrauch über 500 Kilowatt­

stunden beträgt, gehen 5°/o Rabatt ab mit 6,

Demnach tatsächlich zu bezahlen 121,70 Mk.

In Gießen hätte der Geschäftsinhaber zu bezahlen:

Für 600 Kilowattstunden, ja 51 Pf. 306, Mk. Zählermiete 1,

307, Mk. also 185,30 Mk. mehr als sein Halberstädter Kol­lege.

Auch hier sieht die Sache auf den ersten Blick schlimmer aus, als sie in Wirklichkeit ist, denn erstens bezahlt auch der Halberstädter in den Som­mermonaten für ben Winterbebarf mit, und zwei­tens wird der Gießener' Geschäftsmann bestimmt keine 600 Kilowattstunden verbrauchen, sondern vielleicht ein Drittel davon, da er an ollen Ecken unb Enben sparen wirb. Daß dies tatsächlich ber Fall ist, beweisen.die kurz nach Geschäftsschluß voll­ständig verfinsterten Läden und Schaufenster unse­rer Stadt. Es kann eben niemand eine Reklame- beleuchtuna veranstalten, wenn bie Kilowattstunde 51 Pf. kostet.

Nun muß sich das Elektrizitätswerk allerdings auch gegen unerwünschte Ueberlaftung zu gewißen Tagesstunden schützen, denn es ist für die Werke durchaus unerfreulich, wenn sich die Gesamtbelastung auf einige Abendstunden zusammendrängt unb In­betriebnahme weiterer Maschinensätze ober Ueber- lastuna ber im Betrieb befinblichen mit sich bringt.

Dieser Schutz wirb burch Doppel- ober Drei­fachtarifzähler gewährt, die in der Zeit der größten Lichtbelastung, der sog. Sichtspitze, den nor­malen billigen Tarif auf einen hohen Sperrtarif

Grundgebührentarife für elektrische Energie.

Don Oberingenieur 21. Kur z.

< Schluß.)

Besondere Vergünstigungen gewähren manche Werke für Nachtstrom zum Aufheizen von Heig- waßerspeichern, Futter- und Wäschekeßeln usw., zu­meist in Form von Rabatten auf bie Kilowattstunben- gebühren bis zu 30 unb 50 Prozent, so baß ein wirk- lieh rationelles Arbeiten möglich ist.

Das märkische Elektrizitätswerk be­rechnet für Heizstrom, Nacht- unb Kochstrom 10 Pf. für die Kilowattstunde unb verlangt pro Jahr unb Zimmer eine Minbestabnahme von 50 Kilowattstun- ben, so daß eine 5-Zimmerwohnung 250 Kilowatt- ftunben abnehmen müßte, um ber Vergünstigung bes niebrigen Tarifs teilhaftig zu werben.

Demgegenüber ijt bie von ber Betriebs- fommiffion f ü r Gießen vorgefchlagene Mindestmenae von 600 Kilowattstunben, defonbers für kleine Wohnungen, viel zu hoch bemessen, was man baraus ersieht, baß beispielsweise mit einem Bügeleisen von 300 Watt Energieaufnahme wäh- renb ber 365 Tage bes Jahres täglich 5j Stunden gebügelt werden müßte, um auf bie Jahres­abnahme von 600 Kilowattstunben zu kommen. Mit einem größeren Eisen von 450 Watt käme man auf 4} Stunden Tagesleistung. Es ist selbstverständlich, daß diese Voraussetzung es den Meisten unmöglich macht, von der Vergünstigung des billigen Tarifs Vorteil zu ziehen.

Eine Bemessung nach Zimmerzahl ist, wenn eine solche Begrenzung überhaupt gemacht werden soll, unbedingt nötig.

Genau wie für Sicht kann auch für Kraft, auf Grund der angeschloßenen Kilowatt oder Pferde­stärken, eine Grundgevühr festgelegt werden.

Der Aetna, Vulkanismus und Vegetation.

lieber dies Thema sprach Herr Professor Dr. G. Funk in einer von dem Deutschen und Oester- reiu)ischen Alpenverein, Sektion Gießen, ber Oberhessischen Gesellschaft für Na­tur- unb Heilkunbe sowie ber Gesell­schaft für Erb- unb Völkerkunde ge­meinsam veranstalteten Versammlung am 10. De­zember in der Neuen Aula der Universität. Zahlreiche Lichtbilder, die zum größten Tell gelegentlich einer Besteigung des Berges am 30. Juni unb 1. Juli dieses Jahres aufgenommen wurden, versetzten zu­nächst in die Umgebung dieses größten Feuer- berges Europas, dessen menschenleere, unheimliche Wildnis sich inmitten der blühenden sizilianischen Landschaft erhebt. Ueberaus abwechslungsreich sind bie vulkanischen Formen des Aetna. Lava- ftröme ber verschiedensten Art. wie Block-, Flaben- unb Plattenlava bedecken die Hänge, die i.n Lause ber Jahrtausende sich aus ben über 200 Seiten- tratern ober aus ben rabialen Bruchspalten aus­gefloßen sind, unb beren gewaltigster im Jahre 1669 die alte Aetnastadt Catania, das Dors Nico­lo s i und zahlreiche andere Ortschaften des Süd- abbanges mit ihren üppigen Gärten unb Felbern zerstörte. Weite Gebiete sinb mit vulkanischer Asche oder mit schwarzem Sand bedeckt, ber an vielen Stellen von ben oft heftigen Stürmen zu bünen- artigen Hügeln zusammengeweht ober an ben oberen Steilhängen durch tiefe Erosionsrinnen zerklüftet ist. Besonders eigenartig heben sich auf der Südseite bei Nicolosi die 1669 entstandenen, aus roter Asche

aufgetürmten Nebenkrater derM o n t i Rossi" und auf der Nordseite die in ihrer Form etwas an basWetterauer Tintenfaß" erinnernben beiben schwarzen Saoafegel, bieD u e P i z z i", aus einer büfleren Wüstenlanbschaft hervor. Ein roilb zer­rissenes riesiges Trichterfeld stellen die meist in Reihen angeordneten Eruptionskegel der letzten Aus­brüche von 1911 unb 1923 am Norbhang bar. Wuch­tig erhebt sich ber Zentralkegel, dessen Steil­hange mit einer Unmenge rauchender Fumarolen bedeckt sind, aus ber obersten flachen Hügellanb- schast, demPiano bei Sago", an feinem Fuße in 2940 Meter Hohe bas große Aetna-Odserva- t o r i u m, bas auch die Unterkunftsräume des italienischen Alpenklubs enthält. Zur Zeit ber ge­schilderten Besteigung entströmten bem Haupt­krater, ebenso wie bem bicht daneben liegenden KraterNord-Ost" (von 1911) nur dichte, schwefelhaltige Rauchsäulen. Von seinen Rändern aus bietet sich ein Rundblick über fast ganz Sizilien, die Liparischen Inseln, die Straße von Messina und die ihr benachbarten Küstenlinien Kalabriens. Die Vegetation des Berges läßt sich etwa in fol­gende Regionen gliedern: In der Kulturregion von 0 bis etwa 1000 Meter Hohe werden alle bekannten Südfrüchte, besonders aber ein herrlicher Wein ge­zogen. Die Waldregion (in etwa 1000 bis 1600 Meter) setzt sich auf ber Südseite hauptsächlich aus Kastanien , auf ber Nordseite mehr aus B u d) e n, Schwarzkiefern, stellenweise auch Birken zusammen, die alle hier die Südgrenze ihrer geographischen Verbreitung erreichen. In ber oberen Kulurrcgion unb in den Wäldern bildet ber baumförmige Aetna-Ginster (Genista aetnen- sis) einen wesentlichen Bestanbteil, zwischen bem

ber Ablerfarn oft große Flächen bedeckt. Die dritte Region wird gekennzeid)net von einer holzigen Tragant-Art (Astragalus siculus), in der siziliani­schen VolksspracheSpini santi (heilige Domen) genannt, die in der Form halbkugeliger, überaus stechender Polster in den Höhen von etwa 1600 bis 2300 Meter die Hauptvegetation bilden und ein höchst charakteristisches baumloses Landschastsbild schaffen. Nach seiner ganzen Organisation ist dieses Gewächs aus der Familie der Schmetterlingsblütler als Pionierpflanze zur raschen Besiedlung und Be­festigung des lockeren vulkanischen S-and- und Aschenbodens vorzüglich geeignet. Eine Reihe von Aetna-Endemismen, d. h. Pflanzen, die nur am Aetna vorkommen, treten in dieser Region auf, zumeist als Schützlinge in ben Polstern ber Spini santi*'. Die obere Region (Wüsten- region) des Vulkans von 2300 bis 3280 Meter Höhe ist in ihren unteren Teilen nur noch soärlich von einigen niedrigen Kräutern von alpinem Wuchs, wie z. B. dem Aetna-Veilchen (Viola gracilis var. aetnensis), dem Aetna» Kreuzkraut (Senico aetnensis) und dem rot­blättrigen Aetna-Sauerampfer (Rumex aet­nensis) besiedelt, die sich bisweilen in zierlichen Kränzen schutzsuchend um Lavablöcke anordnen. In den obersten Tellen ist ber Berg naturgemäß völlig vegetationslos, da die vulkanischen Kräfte und die wahrend des größten Teiles des Jahres vorhan­dene Schneedecke ein Pflanzenleben unmöglich machen. Den jüngsten Lavaströmen entlang, bie sich im Jahre 1923 am Nordabhang bis dicht vor bas Stäbtchen Linguaglossa hinabgewälzt hatten, waren noch einbrucksoolle Silber gewaltiger WaIb- zerstörungen zu sehen. Eine Reihe von An­

sichten bes Aetna aus bem in feiner Naturschon- heit einzigartigen Taormina beschloßen ben Vortrag.

gum 150. Geburtstag Boildieus.

Francois Adrien Boildieu, der am 15. De­zember 1775 in Rom geboten wurde, hat feinen 'Hamen durch zwei feiner heitern Spielopern bis in das Bewußtsein ber Gegenwart getragen, durch denKalif von Bagdad" (1800) unb durch feineWeiße Dame" (1828). Boildieu ist ein Gipfelpunkt in der französischen Musikgeschichte und als solcher zu feinen Lebzeiten von seinen Landsleuten lebhaft gewürdigt tooraen: die gra­ziöse Leichtigkeit seiner Erfindung, feine musi­kalische Liebenswürdigkeit, fein technischer Esprit, sind von keinem feiner Zeitgenossen, von keinem der Aachstrebenden erreicht unb kennzeichnen ben Komponisten als den typischen Repräsentanten ber französischen Lustspieloper, der in se:nm zwei berüHmtesten Opern zu europäischer Bedeutung aufwuchs. Seine siarke Musikalität wirkte sich schon früh aus. Rachoem er fich die ersten Er­folge in seiner Baterstadt aehofi hatte, kam er 1796 in das Haus des berühmten Klavierbauers Erard in Paris und hatte sich uen Mittelpunkt des geistigen Frankreichs schon zwei Jahre daraus mit seiner OperZoraine unb Zu^naire" erobert. Unglückliche Familienverhältnisse hießen ihn Paris verlassen und nach Petersburg gehen: eine zweite Pariser Epoche schuf dann seinen großen Erfolg, denKalis von Bagdad".