Ausgabe 
15.4.1925
 
Einzelbild herunterladen

inS^^eri! tff w b«u

w

..wolo pentip ?S§L Ög

Herme/1 HandeL^,. G,eßen. ßahnhof. straße 60.

P#-.M Kau peKinnd.u.,^ hQ|. l.akes.'., i. u.». !a?rukursc--

\nmUPr0SP' Ir- ^Amnldt tlgi

P^>3n. d. (^nC Mhl ®P>U vetiefic ftitawmft lofort für nage Ins vauS gesucht.

T-tirisil. Angebote ümer 03245 an Öen äienenet Anzeiger.

von gutem Unter: nehmen losort :u leiben gesucht. L Morgen l'anb unb andere siäjtrWttn vorhanden. Rückziib- luttg u. Zinsen nach Vereinbarung.

Schrillt. Angebot« unter 03278 an den Gteh. An», erbeten

6Mäftsmann

mit gutgehenden

Geschäft sucht

Mil

zur Anschaffung von Maschinen. Sicher- heit vorhanden.

Schnitt. Ävged. u. 0W4a.b-MK.Ani.

Ci* Avril

ZOs

zSx"

E

ka^.iunerk^ "-teaeili'

WÄßkli »u laufen gesucht. Dafe bst auch ziegemilch

-haben. Lid. ia>i. Schöne Aussicht

Hiiiterbauk.

Notizbuch verloren. Abzugeb flegeii Belob"un"n derGeschäftsste^^

Stock

verloren. Abzug-geg-Mobn. EineWene Netztasche aul»'«®SU" *Sroiertn

t,crlore««t-

Heren»

yr. 87 Sweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)Mittwoch, |5. April 1925

Die Türkin im alten und neuen Familienrecht.

Von Elfriede Grunwald.

/Aachdruck. auch mit Quellenangabe, verboten.) Pera, 31. Marz 1925.

Der da glaubte, daß es der turkischeir Frau leicht werden würde, nach den bisher erreichten Zugeständnissen auch mit derPolygamie auf- IUtrtiun.cn. hat sich gründlich geirrt. Wenigstens lbiSher bat ihr erbitterter Kampf gegen das alte, fic vollständig unter die Botschaft des Mannes stellende Gesetz noch nicht zum vollen Siege geführt. Denn trotz des Eintretens einer 'Reihe aufgeflärtcr und einflußreicher Rkänncr für die sModerinsierung des Zamiliengefehes, zeigt ein neuer Gesetzentwurf, der bereits im Sommer »origen wahres der großen Aationalversamm lung zur Beratung überwiesen wurde, doch, wie schwer cs den maßgebenden Äreilen fällt, bei der ^Beurteilung der Ehe mit der Tradition zu brechen.

Schon einmal, gleich nach der Diedcrcinfüh- rung her Derfafsung. wurde von den damaligen Machthabern der Anlauf genommen, eine den neuzeitlichen Ideen einigermaßen entsprechende Tie.form der Ehe durchzusetzen. Die 'grauen hatten aber fein Glück. Die resormsreundliche Re­gierung muhte ihre Macht an die Gegner ab- treten, die das neugeschaffene Gesetz mit einer Verbeugung vor der ergrimmten Geistlichkell fdjndl unterdrückten. Jetzt, da die Macht der Sofias und Lyodjas gebrochen ist. sind es g a n z andere Faktoren, die sich den Forderungen der modernen Türkin entgegensteilen. Das Dun- der auchl Die Dielehe, tote die Leichti giert der Scheidungen. sind ja so angenehme und bequeme Einrichtungen für den Mann, dah die meisten Männer gänzlich abgeneigt sind, sich solcher Privi­legien leichten Kaufs entäuhern zu lassen. Selbst dann nubt. wenn sie ganz genau wissen, dah die Bo rbed i ng u n g en. auf denen sie beruhen, längst überlebt sind, und sie auch für die eigene Person keinerlei Gebrauch von ihnen zu machen gedenken.

Die Schließung einer Ehe, wie die Ehescheidung, bedeuten für den Mann nur eine Bagatelle. Hur rechtskräftig gilt die Ehe schon, wem, der Mann vor zwei Zeugen zu der Frau sagt ..Ich heirate dich" und letztere antwortet: »Ich gebe mit dir Gebräuchlich, aber nicht un­bedingt für die Gültigkeit der Ehe nötig ist die Anwesenheit eines 3mam, der die Eheschließung und dos vom Manne eingebrachte Heiratsgut registriert, ivelches im Scheidungsfalle der Ge­schiedenen überlassen werden muß. Die Anwesen­heit eines Geistlichen ist nur erwünscht, weil er fest stellen soll, ob der Mann nicht bereits vier legitime Frauen hat, die ihm der Islam be­willigt. und die Frau nicht bereits schon ver­heiratet ist. Außerdem hat er für das Glück des jungen Paares zu beten. In gegenwärtiger Zeit kommt es jedoch zum Verdruß des Ehodjas nicht selten vor. daß ihm für das Gebet feine Zeit gelassen wird, und die anwesenden jungen Gäste sofort mit einem lustigen Fortrott beginnen.

Die Scheidung stand bis jetzt mit wenigen Ausnahmen auch nur dem Manne zu. Will er mit einer Fran nicht mehr zusammen leben, so braucht er ihr nur den Scheidebrief zu schreiben trber zu ihr zu sagen:Ich scheide mich von dir", und er ist von ihr befreit. Allerdings hat er sie für die Zeit von drei Monaten zu unterstützen und für die Kinde« zu sorgen, die bis zum achten Lebensjahr bei der Mutter bleiben dürfen. Das einzige Recht. das der Frau eingeräumt wurde, bestand in der freien Verfügung über ihr eigenes Vermögen. Eine Bestimmung, die selbst­verständlich nur theoretischen Wert hat.

Vergleicht man nun den n?uen Entwurf mit dem allen Gesetz, so wird man mit Staunen -erkennen, wie wenig elfterer von letzterem in den hauptsächlichsten Punkten abweicht. Wohl sollen die bisher gestatteten Kinder ehen aufhoren. Senn das heiratsfähige Alter ist von dem zwölf­ten Lebensjahr für den männlichen und dem neunten für den weiblichen Teil auf das acht­zehnte und siebzehnte Lebensjahr heraufgesetzt worden. Bei der Heiratszerenwnie werden jetzt verlangt die beiden Derlobten oder deren Ver­treter. zwei Zeugen, außerdem aber der Dezirks- richtei oder dessen Adjunkt, damit die Ehe amtlich registriert werde.

Als zweites wichtiges Zugeständnis ist zu betrachten, daß die Braut ftch von dem Bräuti­gam bei dieser Amtshandlung das Versprechen geben lassen kann, keine weitere Ehe wäh­rend ihres ehelichen Zusammenlebens einzugehen. Wird dieses 'Versprechen gebrechLn, dann kann eine der Frauen, sei es die erste oder zweite.

U)tc Ehe als geschieden betrachten. Dieser Ar­tikel ist ziemlich unflar und kann für die zweite Frau wohl nur dann in Betracht kommen, wenn sic von der bestehenden ersten Ehe bei ihrer Heirat nichts wußte. Hätte dieRegierung die in dem Gelehcntwuri in Vorschlag gebrachte Publikation der beabsichtigten Eheschließung vor der Vollziehung genehmigt, dann wäre es nicht möglich, daß sich der besprochene Fall so häufig wiederholt. Die Polygamie ist auf­rechterhalten worden, ebenso wie das Ge­bot. daß der Mann jede seiner Frauen in gleicher Delle behandele. Das Verbot der Eheschließung zwischen einer Mohammedanerin und einem Andersgläubigen besteht ebenfalls weiter. Ver­boten wird dagegen die provisorische Ehe. Einer solchen hatte sich die Frau bisher zu unter» ziehen, wenn sich der Mann von ihr schon drei­mal geschieden hatte, und sich das vierte Mal zu ehelicher Gemeinschaft mit ihr vereinigen wollte. In diesem Falle hatte sie zuerst eine Scheinehe mit einem andern Manne einzugehen, der sie jedoch schon nach der ersten Dacht wieder fort- schicken mußte. Zeigte es sich nach drei Monaten, daß diese provisorische Ehe ohne Folgen war, durfte sich die Frau mit dem ersten Ehemann wieder vermählen. Einer provisorischen Ehe muß­ten sich ferner alleinstehende Pilgerinnen unter­ziehen. da ihnen sonst das Betreten der heiligen Stätten nicht gestattet worden wäre. ilni> eine solche Ehe konnten die Männer eingehen, die längere Zeit der Heimat und ihrer Familie fern bleiben mußten. -

Vielsagend für den Standpunkt, den die maß­gebenden Stellen den Forderungen gegenüber einnehmen, welche den Frauen am meisten am Herzen liegen, ist die Streichung des Paragraphen in dem Gesetzentwurf, welcher die Veröffent­lichung der beabsichtigten Eheschließung vor der Heiratszeremonie verlangt, wie die dem Manne erteilte Berechtigung, zu gleicher Zeit vier legi­time Frauen zu ehelichen

Daß diese sogenannte Reform des Famllien- gesetzes die gebildeten Türkinnen nicht befriedigen kann, ist begreiflich. Der Kampf, ben sie um die Stellung der Ehefrau und deren Rechte weiter­führten. ist auf den Ausschuß, an den die Datio- nalversammlung die Regierungsvorlage über­wiesen hatte, auch nicht ohne Einfluß geblieben. Er hat nun den Beschluß gefaßt, daß in Zu­kunft in der Türk ei grundsätzlich nur die Einehe gestattet werden soll, ilnö nur im Fallehöherer Gewalt" sollte der Rich­ter befugt fein, dem Manne eine zweite Frau zu gleicher Zeit zu gestatten. Was unterhöherer Gewalt" gemeint war, ergab sich aus der Vorlage nicht. Dieser Beschluß des parlamentarischen Aus­schusses ist aber bisher noch nicht von der Ra- tionalversammlung genehmigt worden.

Die 'Abschaffung der Polygamie haben die lüilifchen Frauen bis jetzt also noch nicht er­reicht. Die moderne Türkin hat sich wohl das Recht ertrotzt, unverschleiert und in moderner Kleidung die Straße zu betreten. Sie kann ihren Mann auf Spaziergängen, in die Theater und zu gesellschaftlichen Veranstaltungen beglei­ten. Sie darf jeden Sport treiben und als Wäh­lerin an die Wahlurne treten. Die llni&erfität steht ihr bei genügende« Vorbildung offen, und sie darf unbehindert jeden Beruf ergreifen, für den sie qualifiziert ist. Der Herr Gemahl hat nichts dagegen, wenn sie mit einem Bubikopf erscheint und ihren Tango tanzt aber, wenn der Herr Gemahl sich einmal ein biö zwei Wochen nicht sehen läßt, bann kann die Frau Doktorin und die Frau Professorin oder Advo­katin iwch immer annehmen, daß er in einem stillen Winkel irgendwo seine Flitterwochen mit einer zweiten oder dritten Gemahlin verlebt. Wie lange dieses Damoklesschwert noch über ihren Häuptern schweben und ihre Seelenruhe stören wird, muß abgewartet werden.

Staat und Mrche in Hessen.

Die evangelische Kirche in Hessen bezieht zur Zeit von dem hessischen Staat einen Staats- zuschuh von 310 000 Mk. jährlich. Das ist der Betrag, wie er zuletzt vor dem Krieg be­standen hat. nicht aber, wie er bis vor der Inflationszeit gewährt wurde (nämlich 322 000 Mark). Dieser Beitrag ist aber durchaus un­genügend Der hessische Staat steht damit weit hinter der Fürsorge anderer Länder für ihre evangelische Kirche zurück. Der preußische Staat leistet zur Zeit u. a. für jede evangelische Psarr- stelle einen jährlichen Beitrag von 3000 Mk. In Württemberg sieht der Entwurf eines Dachtrags zum neuen vtaatsvoranschlag für jede Pfarr- stelle als Staatsleistung einen Grundgehalt von

Schach-Ecke.

Bearbeitet von W. O r b a dj.

Alle für die Redatnon beftimmten Mittei­lungen. Lösungen usw. sind zu richten an bte Schachrebaktivn desGießener Anzeigers".

Problem Nr. 7.

Don H. D. O. Bernard.

Schwarz: ab c d e xf g h

ab edef g h Weih:

Weiß zieht und seht in 2 Zügen matt Weiß: 5 Steine. Kg3, Dh3, Lc8, Sb5, Sd7. Schwarz: 26teine. Ka8, Sc6.

Die nachfolgende Partie wurde im Weih­nachtsturnier zu Hastings im Dezember 1924 gespielt.

Partie Nr. 2.

Weiß: Przcpiorka.

Schwarz: Dr. A. Seitz.

1. d2-d4 d7-d5

2. c2-c4 c7-c5

Eine ungewöhnliche Ablehnung des Damen- gambits. welche sich auch in dieser Partie nicht bewährt, die jedoch Dr. Tarrasch für spielbar hält.

3. c4xd5 Dd8xd5

4. Sgl -f3 c5Xd4

5. Sbl -c3 Dd5-a5

6. Sf3xd4 St?8-f6

7. Sd4 - b3; diesen Zug empfliehlt Collins Lehrbuch

7...... Da5-c7

8. g2-g3 e7- e5

9. Lfl-g2

10. 0-0

LcS-15

Sb8-c6>

11. Sc3-b5

12 Sb5-d6 +

13. DdlXdb

14. Lg2xe4

15. Lcl-e3

hier war ab notwendig Dc7 - bo LfSxdb Sf6-c4 Lf5Xc4 Dbb-dS

Endlich ist die Dame in ihre Heimat zurück­gekehrt. aber zu hallen ist die Partie trotzdem nicht mehr.

16. Ddb-a3 Dd8-e7

17. Lc3 - c5 De7 -c6

18. Tf 1dl; die weihe Partie spielt sich nun von selbst

18..... f7-fb

19. Da3-a4 1x4-<2

20. Tdl-d6 De6-(5; auf Df7 folgt

21. Txc6, was jetzt an bxc6 22. Dxc6+ Kt7 scheitern würde.

21. Da4-c4 Sc6-d8, um das ver­

nichtende TcO+ zu vermeiden.

22. Tal-cl Lc2-e4

23. Lc5-a3 Le4-c6

24. Sb3-c5" Df5-gO

25. Tel-dl b7-b5

Hierauf setzt Weiß in drei Zugen matt.

26. Td8+, Td8:, 27. De6 + , Kf8, 28. Sc5-d7++.

Schwarz:

8

8

6

5

3

3

2

2

Stellung nach den 25. Zuge von Schwarz.

g h

d e k

Weih:

Lösung deS Problems Rr. 6.

1. Lh6. l.~

2. Verschiedene Reichte Mattstellungen.

durchschnittllch 4483 Mk. vor, abgesehen von den Erhöhungen der Staatsleistungen für die Kirchen­leitung usw. In Baden ist der Staatszuschuß an die evangelische Landeskirche verdreifacht wor­den. Wenn der hessische Staat damll einiger­maßen gleichen «Schritt halten will, dann ist der Staatszuschuh zur evangelischen Landeskirche abgerundet mindestens auf eine Million Reichs­mark zu erhöhen. Solange dies nicht geschieht, muh Hessen sich sagen lassen, dah in keinem an­deren deutschen Lande die staatliche Fürsorge für die evangelische Kirche so gering ist, wie in Hessen, obwohl es sich hier um eine Fürsorge handelt, die ein gemeinsames religiöses und kul­turelles Bedürfnis von zwei Drilleilen der hessi­schen Landeslinder zum Gegenstand hat. Cs muß übrigens hierbei erwähnt werden, daß sämt­liche in dem sogen. Staatszuschuß an die evan­gelische Landeskirche in Hessen enthaltenen Lei­stungen des hessischen Staates auf rechtlichen Titeln beruhen und diese auch des besonderen «Schutzes nach den Artikeln 138 und 173 der Reichsverfassung teilhaftig sind. Dabei hat der Reichsfinanzminister in einem «Schreiben an die einzelnen Landesregierungen von Anfang des Jahres 1924 schon sogar hinsichtlich des Falles, daß keine rechtliche Berpslichtung eines einzelnen Landes gegenüber seinen Kirchen bestehen sollte, gesagt:Auch soweit eine Verbindlichkeit der Länder zu Leistungen an die Religionsgesell­schaften auf Grund besonderer Rechtstitel nicht oder nicht mehr besteht, ist es doch m. E. Pflicht der Länder, ebenso wie sie sich die Erhallung der nichtstaatlichen kulturellen Unternehmungen angelegen sein lassen, auch für die Möglichkeit der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung durch Erhalten der bestehenden

kirchlichen Einrichtungen besorgt zu fein. «So­lange die evangelische Landeskirchenkasse durch den Mangel eines genügenden ötaatszuschuss s in Rot ist, müssen die Kirchensteuern in einem unerwünschten Blaße erhöht werden, was im kirchlichen Gemeindeleben zu unangenehmen Stö­rungen führt An einer baldigen befriedigen­den Lösung her Frage ist darum die gesamte evangelische Einwohnerschaft Hessens auf da« lebhafteste interessiert.

Buntes Allerkei.

Was leisten unsere größten Krane?

Don Dipl.-Ing. A. W e i s k e.

Wenn ein Arbeiter an der Handkurbel einer Winde dreht, fo rechnet man mit einer Arm­kraft von 15 Kilogramm und einer Geschwindig­keit von 0,6 Meter in der Sekunde. Seine Ar­beitsleistung beträgt demnach 15 0.6---9 Meter­kilogramm in der Sekunde: er würde das gleiche leisten, wenn er 9 Kilogramm in 1 Sekunde 1 Meter hoch oder 1 Kilogramm in 1 Sekunde 9 Meter hoch heben würde. Die Winde setzt aber nicht die ganzen 9 Meterkilogramm in Nutzbarkeit um, da in ihr mannigfache Wider-

Korpulenz macht alt, verunstaltet die Körperformen und ist auch un­gesund. Wir raten Korpulenten und allen zum Starkwerden Veranlagten, in derApotheke 60oder 30 Gramm echte Toluba-Äerne zu kaufen, die unschäd­liche Stoffe von settzehrender Wirkung enthalten. Sicher: Llniversttäts-Apoth.Zum goldenen Engel".

Die Ursachen des warmen Winters.

(Bon unserem wiffenschaftlichen W.-Mitarbeiter.)

Der Winter ist zu Ende gegangen, ohne daß er, wie man sagen darf, einer gewesen ist. Dem anor­malen «Sommer von 1921 mit der monatelangen Kalte- und Regenperiode ist nun ein ebenso anor­maler Winter gefolgt, und es ist durchaus ver­ständlich, nad) den Ursachen dieser seltsamen Er- fcheinung zu forschen.

Der Verlauf des Winters in den verschiedenen Jahren zeigt, wenn man die Temperaturfuroen vergleicht, ganz erhebliche Unterschiede. Wir haben schon oft schnee und froftreidje November und De- .iembermonate erlebt, obgleich in diesen beiden (fnb- monaten des Jahres Schnee unb 5iältc nur in kur­zen Perioden auszutreten pflegen. Als die typischen Wintermonate gelten Januar und Februar. Nun hot es freilich auch in diesem Winter an Nieder­schlägen nicht gefehlt: indes war die Temperatur zu hoch, so daß'es statt der Schneefälle unerwünsch­ten 'Kegen gab.

Für die meteorologische Wissenschaft ist der diesjährige Winter begreiflidicrmeifc ein überaus interessantes Problem. Die Vermutung, daß die tiefere Urfache der anormalen Witterung der letzten Monate in großen Sonnenflecken zu suchen sein müsse, trifft nicht ^u, da z. Z. große Fleckenerschei­nungen aus der Sonne nicht vorhanden sind. Die Sonnenstecke sind ungeheure Wirbelerfcheinun- gen, deren gewaltige Einflüsse auf unsere -Erde längst einwandfrei erwiesen sind. Sie treten in Perioden von lldreivieriel Jahren mit besonderer Heftigkeit auf, so daß man bei diesen Sonnen- stecken zwischen Minimum (geringste Fleckentätig­keit) und Marimum (stärkste Flockenbildung) zu unterscheiden hat. Das letzte Flecken-Minimum fiel

auf den Sommer 1917, so daß das Marimum erst Ende 1928 und Anfang 1929 zu erwarten ist.

Die Regen- und Kälte-Periode des letzten Som­mers (das 'sogen.Mars-Wetter") war, wie uns von der Meteorologischen Leobachtungsstation der Badischen Landessternwarte auf dem Königstuhl bei Heidelberg mitgeteilt wird, dadurch charakterisiert, daß der Hochdruck fid) fast ungeändert auf dem süd­licheren Teil des Atlantischen Ozeans bei Spanien und den Azoren hielt, während meist auch hoher Druck im Osten Europas lagerte. So wurde Mit­teleuropa andauernd zur otrafjc für die Regen- mirbel, die zwischen beiden £)od)s hinwanderten. So war bei uns Regenwetter in Spanien Trockenheit und Sommer und Herbst waren bei uns viel zu kühl. Jetzt dagegen herrscht meist wie­der dieselbe Druckoerieilung. Die Wirkung ist aber bezüglich der Tempertur die entgegengesetzte, in­dem die feuchte, relativ warme Wirbelluft zu uns kommt und so den warmen Winter verursacht hat. Woher solche anhaltenden Druckoerteilungen in letz­ter Linie rühren, weiß man nicht. Es ist kein Zweifel, daß die Sonne die letzte Ursache ist; der Mechanismus ist aber zu kompliziert, um schon sicher gedeutet werden zu können. Die Tempera­tur des Masters im Atlantischen Ozean spielt jeden­falls, so erklärt die genannte Heidelberger Wetter­station, eine wesentliche Rolle dabei.

Die Mechanik der Luftmengen ist ja nod; immer ein erst sehr wenig erforschtes Gebiet, und es ist daher auch ganz unmöglich, das Wetter für einen größeren Zeitraum als allenfalls für einen Tag voraus.zllbestiminen. Für einzelne Orte liegen zwar Beobachtungsreihen vor, die etwa 5060 Jahre umfaßen. Aber dieser Zeillaum ist viel zu kurz, um allgemeingültige Gesetzmäßigkeiten abzuleiten. Die Schwierigkeit der zuverlässigen Wettervoraussage wird noch erhöht durch plötzlich auftretende unvor­hergesehene Störungskräfte. Immerhin wird man

auf Grund der bisherigen Erfahrungen vielleicht einmal zur Bestimmung größerer Wetterperioden übergehen können.

Wir müssen uns den Luftmantel der Erde so DorfteUen, daß dec Luftring um den Aequator einen verhältnismäßig geringen Druck aufweist, der sich durch die hohe Temperatur erklärt. Etwa 2040 Grad nördlich und südlich davon haben wir Hoch- brudgürtcl, während in den höheren Breiten der Luftdruck wieder abnimmt, um im Polargebiet an- zujchwellen, wett kalte Lust erfahrungsgemäß schwe­rer ist als warme. Durch die Sonnenstrahlung werden nun die Luftwaffen in Bewegung gesetzt. Die.kalte Luft der Polargebiete strebt unten in den Passaten dem Äquator entgegen, während die war­men Luftmassen des Aequators in den sogen. Anti­pastaten den Polen zuströmen. Infolge der Erdbe­wegung (Achsendrehung) gelangen die Antipasfaten nicht direkt zu den Polen, sondern flauen sich in den Hochdruckgürteln. In unserer nördlichen Hoch­druckzone werden die nach Norden strömenden Lufttnasien durch die Erdbewegung nach Osten ab­geleitet und so entstehen die in unserer Zone vor­herrschenden Südwest, und Westwinde. Die nörd­liche gemäßigte Zone, in der wir leben, ist also ein Hochdruckgebiet, und zwar ein Gebiet, in dem falle und warme Luftströme sich treffen und gleich­sam aufeinanderprallen. Es ist eine Kampfzone feindlicher Mächte. Vielleicht wird es fo verständ­lich, daß, während Polarzone und Aequator stabile Willerungsverhältnisse aufweisen (im Polgebiet ständige Kälte, am Aequator permanenter Sonnen­schein) in ben gemäßigten Zonen Witterungsum- schläge geradezu an der Tagesordnung fein müssen, je nachdem die kalten oder warmen Lustmassen die Uebermacht gewinnen. In diesen gemäßigten Zonen unterliegt auch her Luftdruck, je nach den Luft­strömungen, den größten Schwankungen. Der Wind ist nichts anderes als die Folge der Ltiftzirku-

lation, er ist der Wellenschlag im Luftozean, der in ewiger Bewegung ist.

Wie in einem Kessri sich Dampfmassen anjam mein, so kann es natürlich Vorkommen, daß an den Polargcdieten falte Luftmassen zujammengeballt werden, die plötzlich mit mächtigem Druck nach dem Aequator zu die sogen. Polarfront durchstoßen unb in der gemäßigten Zone einen plötzlichen Wetter, stürz verursachen.

Die Druckwellen lösen fid) fortgesetzt ob. Hoch- unb Tiefdruckgebiet bieten ein ewiges Wellenspiel. Und auf dieser Erkenntnis ist eine Reihe von Wet­terregeln begründet. Natürlich muß der Wetter­dienst, wenn er seine Prognosen stellt, die ein -einen Ländern berücksichtigen. Denn es ist ganz klar, daß die Luftströmungen fid; in Norwegen gan- anders auswirken als beispielsweise in West- odei Süddeuischland.

Man hat feftqeftdlt, daß die Vorstöße der Lust« massen aus der Aequator- oder Polarzone sich häu­fig in einem bestimmten Rhythmus vollziehen und man hat hierbei (nach A. Desant) Periodenlänger, von 5, 7, 9, 13 unb von 2426 Tagen festgestellt. Jedoch werden diese Perioden zuweilen durchkreuzt, ohne daß man dafür einen befriedigenden Grünt anzugeben wüßte.

Nur in ganz groben Umrissen kann hier auf die Fragen der Weiterbildung hingewiesen werden. Die meteorologische Wiffenschasl ist sich auch der außer­ordentlichen Schwierigkeitev, die sich ihr bei ihrer Arbeit entgegenftellen. wohl bewußt. Und so wird es verständlich, daß sie das Gebiet der Wetterprog­nose nur zögernd betritt. Die Meteorologie «ft noch immer Neuland. Aber daß sich dieser hochinter­essanten Wissenschaft in emsagungsooller Arbeit im­mer wieder junge und suchende Kräfte widmen, darf uns mit der Gewißheit erfüllen, daß aud) dieses Gebiet menschlichen Wissens mit wachsendem Erfolg beackert wird.