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;en des franzo/ffchcn ^icht und Wert der .nen auch auf einer macht Verden, die in T ihr haltbar beizu-
)er Studienrat an M \x. Mert Chambre der Realschule im Ent- <q vom 20. Slpnl ab er- . dieser MW '• J- vor bereits, m den Iah' maligen W-renSur uröc von der Burg« inbni." mit dem Landeten «H*
der höheren DuM» m Schuldienst tn* Volksschule zu Dief^ ÄUNLi ul,liton6i5em» »» ^sein RaG-h«"^ if dem
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•’ Zur Reichspr Üsidentenwahl. Man schreibt unS. .Arn Freitagabend hatte in doS Katholische Dereinshaus der Dorsitzettde der hiesigen Zentrumspartei. Herr Eisenbahningenieur BramS. bie_ repudlikaniichen Parteien eingeladen, um sich über den zweiten Mahlgang zur ReichSvräsidentenwahl zu besprechen. Die Vertreter der Sozialdemokratischen, bet Demokratischen und der Zentrumspartei schlossen sich dabei zu einem Ausschuß des Volks- blvckS für die Kandidatur Marr zusammen, der gleichzeitig für das nördltche Ober» Hessen in Tätigkeit tritt Es wurden dann alle Schritte entgehend besprochen, um nach Ostern sofort in die Agitation eintreten zu können. Die Aussprache ergab in allen Punkten eine einhellige Auffassung. Zur Bewältigung der Arbeiten wurde aus den drei Parteien sofort ein Arbeitsausschuß eingesetzt, der anfangs nächster Mache mit einem Aufruf hervortreten wird, um sowohl zur Mahl Stellung zu nehmen, wie für Zeichnung von Spenden für den DolkSblock aufzufordern."
•* Zur Richtigstellung. In dem Bericht über die Sitzung des Provinzialausfchusses (Nr. 83 des „Tietz. Anz." vom Mittwoch) ist zu der Sache unter Ziffer 2 „Antrag der Gewerkschaft Louise auf Geländeenteignung r i ch t i g z u ft e l - len, dotz nicht 19 Hektar Wiesen, sondern 1,9 Hektar Wiefengelände von der Unternehmerin begehrt wurden unb datz das der Gemeinde Freienfeen zu enteignende Wiefengelände nicht 16,4 Hektar, sondern nur 1,64 Hektar umsatzt, dessen Wert von den Sachverständigen mit 450 Rm. für den Morgen begutachtet worden war.
Bornotizen.
— AuS dem Gtabttheaterbureau wird uns geschrieben: In der am Mittwoch, 15 April, stattfindenden Aufführung von „Die heilige Iohanna" wird Frl. Susanne Heym aus Dresden in der Titelrolle auf Anstellung, gastieren In den folgenden Ausführungen wird Frl. Bachfeld diese Rolle wieder spielen.
— Dünsbergverein. Rächsten Donnerstag Hauptversammlung. (Siehe Anzeige.)
Von der Stenographie.
Don der Stenographen-Desellschaft Gabelsberger und Damenabteilung Giehen wird uns berichtet:
Am 6. und 7. April bestanden in Darmstadt Herr Alex Karnbach, welcher bereits die staatliche Stenographielehrerprüfung in Gabels- berger abgelegt hatte, und Herr Andreas Merle von der Stenographengesellschaft, sowie Herr Franz Han st ein die staatliche Stenographielehrerprüfung in der Reichskurzschrift.
Die Gesellschaft hielt ein Dereinswett- schreiben ab, bei dem auch Teilnehmer in Reichskurzschrift zugelassen waren. Folgende Personen konnten mit Preisen ausgezeichnet werden:
A. In Gabelsberger.
180 Silben: Ehrenpreise: Karl Pfeil, Ottilie Treser, Iohanna Flamme. — 140 Silben: Ehrenpreis. Qlimi Storlo. — 12 0 Silben: Ehrenpreise: Hilde Sparing, Dora Nickel, 2. Preis: Willi Meber. — 100 Silben: Ehrenpreise: Emilie Schweitzer. Elisabeth Klingel- höfer, Ludwig Ilgner. 1. Preise: Lotte Rathenow. Helene Euler. Dora Schild, Minna Günther, 2. Preis: Marie Ritz, 3. Preise: Adolf Schmitz. Friedrich Kopp. — 80 Silben: Ehrenpreis: Liselotte Unverzagt, 1. Preis: Margaretha Becker. — 6 0 Silben: Ehrenpreise: ©ertnibc Rosenbaum. Fritz Möller. Annamarie Rach- tigall. Elisabeth Blum. 1. Preise: Ludwig Blum, Lina Röhm, Berta Eisenbach. 2. Preise: Marie Volkmann. Hildegard Schlüter.
B. In Reichskurzschrift.
120 Silben. Ehrenpreis: Fidel Dalken.
100 Silben: Ehrcmpreise: Willi Dock. Her- marm Domhardt, Fr. v. Lemmers, 2. Preis: Karl Schweadcr. — 80 Silben: Ehrenpreise: Georg Wahl. Anni Sommer. 3. Preis: Otto Ger Haid - 6 0 Silben: Ehrenpreise: Peter Ioeckel. Ludwig Friedrich. Druno Schneider. Kurt Movsdors. Emilie Bellos. 1. Preise: Mathilde Hamel. Marie Schmidt. Hans Honig, Otto Wahl, Ida Hempel, Cmmh Schüler, Emmy Luh, Oskar Winzer. Marie Braun, 2. Preise: Kriemhild Schultz. Erna Weigel.
Turnen, Sport und Spiel.
Frankfurter Sieg über England.
Frankfurt a. M, 14. April. IWolff.) Nachdem die Oxford Greyhounds am Ostersamstag in Heidelberg einen überlegenen Sieg über eine zusammengesetzte Heidelberger Mannschaft errungen hatten, wurden sie heute, trotzdem sie ihre Mannschaft wesentlich verstärkt hatten, vom Sportklub 1880 mit 8:3 gcschla - g e n. Dem Spiel wohnte eine für den Rugbysport sehr große Zuschauermenge bei, unter der die englische Kolonie sehr stark vertreten war.
Don der Ktnoesannayme.
Bon Amtsgerichtsrat F. Gros.
(Nachdruck verboten.)
Den wenigsten Menschenkindern ist es befchie- x*n' «uv &em Einritt in diese Welt in eine gol- oene Wiege gebettet zu werden. Log doch auch ein- stens ber kleine Jesus, bei dessen Geburt ein qold» ncr ctern am Himmel leuchtete, selbst nur in einer Krippe'. Und nannte sich doch später Gottes Sohn. <-o sind die Wege derer, die in dieser Welt geboren werden, wunderbar unb oft vollkommen verschieden oon dent Schicksal, dos ihnen der erste lag ihres Erbenlebens zu künden schien.
„Ihnt ruhen noch im Zeitenschotze
D«e schwarzen und die heiteren Lose," heißt es eben so schön wie wahr in Schillers Glocke vom neugeborenen Kinde.
Da lebt eine Familie in Armut und Dürftig- ken, unb Iohr um Jahr gesellt sich zu der Kinder- schar ein Bruder- oder ein Schwesterlein: die Eltern wissen kaum, wie sie die hungrigen Mäulchen sättigen, womit sie die Kinder kleiden sollen. Und doch wachsen sie heran, oft — o Wunder — kerngesund.
Dort wieder leben zwei Menschen einsam in 'hrer Wohlhabenheit und am heiligen Abend stehen sie allein und einsam unterm Weihnachtsbaum. (Ein Tisch für dos schönste auf Erden, dos Kind, das weihnachtsfrohe Kind, konnte oon ihnen nicht ge- deckt werden, denn Kindersegen blieb diesem House versagt. Da fließt im Stillen manche Frauenträne, oon der der Fernerstehende nichts weih. Und eines Tages wird der Wunsch, ein .Lind" zu besitzen, laut, und er dringt an dos Ohr des Gotten. Denn die Frau, dos Frauenherz und dos Frouengemut verlangen nach dem Kinde. Es wäre gegen die Natur, so es anders wäre. Und wiederum — die Natur ist grausam. So grausam oft — gegen sich selbst. Darum suchen die beiden dos, was ihnen die Natur versagte, auf andere Weise zu erreichen — „dos Kind".
Longe suchen sie in der Zeitung und stotzen dann endlich auf ein Angebot, wie sie es wünschen: „Blonder Knabe, ein halbes Jahr alt, bildschön, gesund, an Eigen ohne Entgelt abzugeben. Offerten sind zu richten an....."
Es ist eines jener Angebote, in dem sich ein Menschenfchicksol kündet. Ein Mensch, ringend, verzweifelnd, hoffend. Ein Angebot, hinter dem ebensowohl hohe Mutterliebe wie deren Gegenteil stehen kann. Unb oft ouck nur schnöder Eigennutz oder Schande und Schmach, die verdeckt werden sollen, vielleicht auch die Hoffnung auf ein Glück in einem neuen Leben, das durch die Gegenwart eines „anderen" Kindes nicht getrübt werden soll. Solches ist leicht zu verstehen. Wie viele Wochen und Monate der Sorge sind gewiß dahin gegangen, bis die Mutter zu dem Entschlüsse kommt: .Ich will mein Kind an eine andere geben, weil ich cs mutz!, es ift gut für mich unb — besser für das Kind."
Und während so auf der Stelle, wo die Wiege des Kindes steht, die graue toorge zu Haufe ift, hat dos Glück auch dort keine Stätte, wo die Wiege eines Kindes fehlt. Und bis bann Monn und Frau zu dem Entschlüsse kommen: Wir wollen ein Kind uns zu eigen holen, wollen es in unsere bessere Loge bringen, es erziehen und lieb haben, auch wenn es nicht von eigenem Fleisch und Blut ist. Und sie finden das Kind! Es wird ihr eigen, erhält ihren Nomen, teilt ihr Schicksal — traft Ge- setzes. Und oft erfährt dieses Kind erst spät ober wohl auch in ganz seltenen Fällen niemals, dotz bie, die sozusagen seinen ersten Morgen behütete, nicht bie leibliche Mutter war unb ist.
Hören wir einmal, was das Gesetz über die Annahme an Kindesstatt — die Adoption — sagt.
Sie beruht zunächst auf einem Vertrage zwischen dem Annehmenden und dem Kinde.
Die Annahme kann nur der vornehmen, der keine ehelichen Abkömmlinge, also auch keine ehelichen Enkel oder Urenkel hat. Zu einem bereits angenommenen Kinde dürfen jedoch noch andere hinzu adoptiert werden, ohne daß dem bereits angenommenen Kinde ein Widerspruch hiergegen zusteht. Die Adoption erfolgt bedingungslos, oei- fpielsweife nicht auf bestimmte ober unbestimmte Zeit. Der Annahmeoertrog kann wieder aufgehoben werden: auch in diesem Fall ist jede bedingte Aufhebung gesetzlich ausgeschlossen. Anneh- men kann nur, wer das 50. Lebensjahr vollendet hat unb mindestens 18 Jahre ältere als das Kind ist. Dem Lande, dem der Annehmende angehört, steht dos Recht zu, von dieser Bestimmung Befreiung zu gewähren. Will eine Frau ein Kind adoptieren, so wird auch bei ihr die Volljährig- feit ober ihre Volljährigkeitserklärung, die durch den Dormundschaftsrichter erfolgt, vorausgesetzt, obwohl die gesetzliche Möglichkeit besteht, daß sie schon nach der Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ehe eingeht.
Verheiratete Ehegatten können, mit Einwilligung des anderen Teiles einzeln, ober gemeinschaftlich ein Kind als gemeinsames Kind onneh- mcn. Ein einmal angenommenes Kind kann, solange dos Adoptionsverhältnis besteht, nur von dem Ehegatten des Annehmenden noch einmal an Kindesstatt angenommen werden. Diese Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß niemand das eheliche Kind zweier Personen fein kann, die nicht in der Ehe leben ober gelebt haben.
Will eine <xrau vor Bollenbuna des 50. Lebensjahres aboptieren, Jo bebarf sie regelmäßig enes anttsärzlichen Zeugnisses, baß ihr leibliche Kinder in Zukunft versagt sein werden.
Der Abschluß des Annahmeoertroges erfolgt vor Gericht oder Notar. Hat dos Kind nicht dos 14. Lebensjahr vollendet, so kann sein gesetzlicher Vertreter den Vertrau mit Genehmigung des Vor- mundschostsgerichks schließen. Die Dertrogschließen- den müssen zu dem wichtigen Akte persönlich er- scheinen, eine Stellvertretung ist ausgeschlosien. Dos Gericht hat über bie Bestätigung und vormund- schaftsgenchlliche Genehmigung des Vertrages durch einen förmlichen Beschluß zu befinden und «nt nach dessen Rechtskraft treten die vollen Wir- kungcn der Adoption ein — soweit dos Gesetz in einige kommt. Wie sich bie Folgen des Vertrages im weiteren Leben arsroirfen werden, weiß nie- manö im voraus zu sagen: doch sollen darüber am Schlüsse dieser Ausführungen noch einige Worte gesagt werden.
Zunächst erlangt der Angenommene — auch ein Volljähriger kann noch als ,Linb" angenommen werden — die volle rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden ober des annehmenden Ehepaares. Der Angenommene erhält den Familiennamen des Annehmenden, und ist die an- nehmende Persönlichkeit eine verheiratete Frau oder eine Witwe, so muß sich das angenommene Kind mit dem Mädchennamen seiner Adopttoinutter begnügen. Eine spätere Namensänderung des Adoptierten ift damit nicht ausgeschlossen.
Bleibt, um solches an dieser Stelle zu erwähnen, die Ehe einer Frau kinderlos, die schon ein voreheliches Kind besitzt, so kann der Ehemann das Kind seiner Frau an .Kindesstatt annehmen, während er im Falle des Vorhandenseins eigener Kinder dem ersterwähnten Kinde nur im Interesse der Einheitlichkeit der Familie noch außen hin seinen Familiennamen „erteilen" darf, ein Rechtsakt, dem keinerlei weitere rechlliche Wirkung als eben die Aenderung des Familiennamens des Kindes zukommt.
Mit dem UcbertriU des Adoptierten in die Kundschaft des Annehmenden verknüpfen sich keinerlei Wirkungen verwandtschaftlicher Art. „Der Ehegatte des Annehmenden wird nicht mit dem Kinde, der Ehegatte des Kindes wird nicht mit dem Annehmenden verschwägert." Dieses ist erbrechtlich von hoher Wichtigkeit, weil im übrigen das Kind (Erbe des Annehmenden wird, das Umgekehrte jedoch nicht der Fall ist. Die Adoption soll für den Annehmenden nicht zu einem guten Ge- schäft werden. Es wäre das ein leichtes, wenn etwa ein „Adoptionslustiger" sich mit dem Vormund eines wohlhabenden, aber schwer leidenden Kin- des zum Zwecke eines demnächftigen Erbschafts- antrittes unter eine Decke stecken könnte. Dieser Möglichkeit hat das Gesetz einen Riegel oorgescho- bcn. Dagegen ist der Annehmende dem Kinde gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
In dem Annahmevertrage können Vertrags mäßige Beschränkungen vereinbart werden. Es ist möglich, bie Nutznießung des Annehmenden — nicht die elterliche Gewalt ober bie persönliche Sorge für das Kind.' — sowie das Erbrecht des Kindes dem Annehmenden gegenüber auszufchlie- ßen. Letzteres kann z. B. geschehen, wenn es den Vertragschließenden nur darauf ankommt, Name und Familie des Annehmenden fortzupflanzen. Es kommt solches öfter vor, als man glaubt.
Von hoher Wichtigkeit ist die Adoption schließlich noch in den Fragen des Erbschaftssteuer- f/lU 6' b°0 bCn Adoptierten besonders günstig
Die Adoption kann, wie erwähnt, durch Vertrag wieder ausgehoben werden. Solange bas durch die Adoption begründete Rechtsverhältnis besteht, ist die Ehe zwischen dem Annehmenden oder seinen Abkömmlingen und dem Adoptierten ausgeschlossen.
Bei den vorstehenden Ausführungen, die sich z. T. absichtlich an den Wortlaut der klar gehaltenen gesetzlichen Bestimmungen halten, fehlt manches, was wohl im Einzelfalle von Wichtigkeit sein mag, hier jedoch ungesagt bleiben kann, lieber solches wird der Fragende jederzeit bei dem Vor- mundschastsrichter oder einem anderen Rechtskundigen Auskunft erhalten.
Noch wichtiger aber oder doch gewiß ebertfo wichtig wie das Recht des Buchstabens des Gesetzes sind die allgemeinen Gesetze des Lebens.
Die Mahnung Schillers: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet", gilt nicht nur für die, die grüne Myrthe schmücken soll. Wer ein Kind annimmt, über- nimmt eine schwere Verantwortung nicht nur für das Wesen, dem er Vater ober Mutter wirb unb werden soll, sondern auch gegenüber dem eigenen Selbst. „Wer weih, was aus dem Kindlein wird!" Die Eigenschaften von Generationen seiner Ahnen schlummern in dem Kinde! Wie werden sie sich entwickeln"? Sind und waren seine Vorfahren gesund an Leib und Seele? Besteht begründete Hoff- nung, daß die Adoptiveltern an dem Kinde, für das sie oft mehr tun, als es von leiblichen Eltern geschähe, eine reine Freude erleben, ober wirb vielmehr nicht das Gegenteil der Fall sein und Kummer und Herzeleid mit dem Kinde ins Haus ein- ziehen?
Der Vorsichttge wird gut daran tun, solche Fragen zu einer Zeit aufzuwerfen unb ernsthaft zu prüfen, — auch mit dem Arzte — bevor es zu spät ist .Es wird sich immen ein hilfloses Menschenkind finden, dem Gutes getan werden kann.
Um so großer mtrt bann bie Freude asf der einen, die Liebe unb bie Panfbarfett auf der anderen Seite sein.--
Lasset bie Kindlein zu mir kommen, denn ihrer ift bas Himmelreich!
Der ^Bebauungsplan» Wettbewerb in Wetzlar,
auf den wir in unjerer Nr. 80 (Zweites Blatt) schon hinwiesen, hat nach dem „Wetzlarer Anzeiger" folgendes Ergebnis gezeitigt:
Von 41 eingegangenen Entwürfen konnten fünf Entwürfe mit Preisen ausgezeichnet werden, und zwar:
Kennwort: „Neu-Wetzlar", Verfasser: Prof. Dr.-Ing. Giese, dharlottenburg; Henry Groß (iharlottenburg: 9ng. Haveftadt unb Eon tag, G. m. b. H., Berlin-Wilmersbors.
Kennwort: ..Im Rahmen", Verfasser: Archi tekt Roeckle, Frankfurt a.fDt; Reichsbahnrol (9 e r t e i 5, Hersfeld: Architekt Karl B l a 11 n e r, Frankfurt a. M.
Kennwort: „Greifbare Ziele", Verfasser Pros. Dr.-Ing. Detter lein, Hannover: Pros. Otto Geißler, Hannover: Divl.-Ing. Heinrich Meyer, Reg.- und Baurat a. D., Hannover.
Kennwort: ,.H e i m a 11 u f t", Verfasser: Mag. Bau rat M e f fe r t, Hannover: Dipl.-Ingenieur Schlenstedt. Hannover.
Kennwort: „Erreichbare Ziele", Verfasser: Dipl.-Ing. Bauamtmann Hummel, Eßlingen, Reg.-Baurat a. D. Theodor Golder, Unterturfheim; Hermann Bi 11ing jr., Architekt, Reg.- Laurat a. D.. Karlsruhe.
Desgleichen wurden zwei Entwürfe „CErfi wäg's, dann waa's, Verfasser: Dermesi.-Direktor Karl Strinz, Magdeburg. Ing. Johannes N a bermann, Architekt Paul Thürrner, fDlaabe- bürg, und ..Skizze", Verfasser: Oberbaurat Dr. Ing. He i 1 i g e n t h a l, Beriin-Halensee, wegen ver schiedener guter Ideen, die für die Stadt von Wert smd. angelauft.
Dem Preisrichterkollegium gehörten an: Ge heimrat Prof. Dr. Genzmer, Dresden (Bor sitzender); Professor Heiser, Dresden: Oberbaurai o. D. Professor I. Muesmann, Dresden: Pro feffor Dr.-Ing. HeIm, Berlin; Bürgermeister Dr. Kühn, Wetzlar: Beigeordneter Stadtbaurat Klee mann, Wetzlar, Beigeordneter Siegmund H i e p e, Wetzlar; Fabrikbesitzer Dr. Ernst Leitz, Wetzlar.
Ein neuer ^Bebauungsplan für Nürnberg.
Der Berliner Städtebauer H e t m a n ft Iansen hat für Nürnberg einen neuen Bebauungsplan ausgestellt, nach dem bereits in Nürnberg und Fürth Umgestaltungen im Gange sind, die sich insonderheit In der Rouge st a 11 u n g des Industriegebiets Groß-Rurnbergs auswirken werden. Iansen hat bei seinem Plan besonders den Umstand in Erwägung gezogen, daß Nürnberg nach Fertigstellung des Main-Donau-KanalS zu einem Binnenhafen von internationaler Bedeutung! in der Berbinbung Rordsee—Schwarzes Meer wird. Südlich der Nürnberger Altstadt sind ein Industriehafen und ein Handelshafen vorgesehen. Der alte Nürnberger Kopfbahnhos wird ein riesiger DurchgangSbahnhos mit neuen Streckenführungen
Briefkasten der Redaktton.
L. D. in Vr.-L. Ihre Frage kann Ihnen tft erschöpfender, zuverlässiger Weise mir vom Kreisa m t beantwortet werden.
Kirchliche Nachrichten.
Isr.NeligionSgemeinde. GotteSd. i. d. Shnagogk (Süd-Anl.) Mittwoch, den 15. März und Donnerstag, den 16. April. Passahfest. Mittwoch. Dor- abd. 7.15, motg. 8.30 Predigt. Donnerstag. Borabd 7.30, morg. 8.30, abds. 7.35 und 8.10.
3fr. Neligionsgesellfchaft. Mittwoch, 15. April und Donnerstag, 16. April. Passahfest-Snde. 7. Tag. Vorabend 7.10, Dorrn. 8.00 nachm. 4.00. 8. Tag. Dorabd.8.10, Dorrn. 8,00, nachm. 4.00, Festes« ausgang 8.10.
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