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Nr. M Zweites Blatt

Freitag, 8. IHai 192)

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

Die neuen Zteuergefetz-Lntwürfe

Don Aegicrungsrat Dr. Ploch, Schotten.

IV/)

C. Die Regelung der Voraus­zahlungen und der Veranlagung durch das Steuerüberleitungs- gesetz.

Das Gesetz zur Ueberleitung der Einkommen­steuer und Körperschaftsstcuer ?n dos regelmäßige Deronlogungsversahren bestimmt:

1. Wann bi<* erstmalige regelmäßige Veran- lagung auf Grund eines Einkommen- oder Körper- fchaflssteuergeseges erfolgt.

2. Wie die vereinfachte Veranlagung für 1924 gedacht ist.

:i. In welcher Weife die Vorauszahlungen auf die Steuerschuld 1925 erfolgen sollen.

I. Erstmalige regelmäßige Veranlagung.

Die zweite Sleuernotvcrordnung hotte in ihrem Art. 1 r> ;n bestimmt, daß die Veranlagung für 1924 tallächlich erfolgen sollte, und zwar auf Grund des steuerbaren Einkommens dieses Jahres. Die ge­leisteten Vorauszahlungen sollten in Anrechnung ge­bracht werden.

Zu welchen Konsequenzen wurde es führen, wenn diese Vorschrift in die Praxis umgesetzt wor­den wäre?

1. Die Inflationszeit mit ihrenRiasengewin nen" Hal in großem Maße dazu geführt, daß die Unternehmungen durch ihre Verkäufe allmählich immer mehr verarmten. Das Jahr 1924 hat, ob­wohl e. unter dem Zeichen der Stabilisierung un­serer Wahrung stand, die Erwartung, daß alsbald eine Konsolidierung der Verhältnisse eintreten würbe, nicht erfüllt. Bei einer Reihe von Wirt- fchaftskreisen ha« das vergangene Jahr entweder lein oder nur geringes Einkommen erbracht. Es müßte milhin zu einer Rückzahlung eines erheb- lichcu Teiles der Vorauszahlungen kommen, wozu das Reich unter den seitherigen Verhältnissen keines falls m der Vage wäre. Besonders ist hierbei zu be­rücksichtigen, daß die Steuern zum größten Teil den Hänbcrrt und Gemeinden übermiesen worden sind, die an eine Rücker^attung nicht denken.

*2. Die Dcklarc lion des Einkommens 1924 stieß aus sehr erhebliche Schwierigkeiten, da keine der Bilanzen, die um die Jahreswende 1923,24 auf- zustcllen waren, eine zuverlässige Ausgangsbasis bildete. Die Vermögensausstellung zum 31. Dezem ber 1923 war wegen der besonderen Bewertungs- uorschriflen nur für die Vermögenssteuer 1924 be­stimmt, die Goldmarkbilanz trägt rein kausmänni- jchen Charakter und erscheint für Steuerzwecke nicht geeignet. Die steuerliche Goldina» kcrössnungsbilanz konnte aber solange nicht ausgestellt werden als die lausmännischeu Goldmarkeröffnungsbilanzei» nicht fertig waren. Zudem waren ihre Bewertungsvor- schrijlen zum Teil recht unklar und verloren durch die sländige Berläiu-rung der Einreichungsfrist schließlich vollständig Wert und Bedeutung.

Auch wichtige Vorschläge aus der Pranst. die dahin gingen, zuerst die Veranlagung für 1924 vor­zunehmen und dann den Herauszahlungsfaktor fest, zufeizen oder aber die Veranlagungen für 1924 und 1925' zusammen vor.zunel;men, fanden nicht den Beifall der Regierung. Obwohl man sehr wohl er­kannte, daß das seitherige Vorauszahlungssystem auf (Srunb des Umsatzes, eben weil es auf den Um­satz abgestellt war, zum Teil sehr große Mängel auf- wtes, kam man doch zu dem Ergebnis und dem ein­zigen Ausweg, die ordentliche Veranlagung um ein Jahr hinausznfchieben. Milhin bestimmt der tz 1 des Steueruberleitungsgesetzes, daß die nächste regel­mäßige Einkommen- und Körperschastsfteuerveran- logiing noch dem Einkommen erfolgt, das im Kalen­derjahr 1925 oder in einem im Kalenderjahr 1925 endenden Wirtschaftsjahr bezogen wird. Damit ist zugleich auch der Versuch abgetan, das Kalender­jahr unbedingt als Maßstab der Besteuerung vorzu- schreiben. Es werden auch in Zukunft Wirtschasls- iohre, die von» Kalenderjahr abwcichen, zugelassen. Jlmi geht sogar noch weiter, indem man Wirtschafts- lahre gesetzlich einführt. Nach § 1 Abs. 2 gilt für Land, Forstwirtschaft und Gartenbau als Wirt­schaftsjahr der Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni, wie er auch von den buchführenden Landwirten meist schon zugrunde gelegt wurde. Rian will da­durch vermeiden, daß bei ber Veranlagung die Er- yebnifie zweier Wirtschaftsjahre verwendet werden müssen. Dieses Verfahren soll übrigens künftighin auch für die Veranlagung zur Umsatzsteuer in An­wendung kommen. Um nun die Spannung zwischen dem maßgebenden Stichtag und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Veranlagung möglichst zu verkleinern, ist bestimmt, daß für Wirtschaftsjahre, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1925 schließen (also z. B. für die Landwirtschaft) die Veranlagung zur Einkommens und Körperschaflssteuer nach Ab­lauf der ersten Hälfte des Jahres 1925, für das ___

) Bgl. Nr. 102, 104 u. 106 desG. A.".

Das holdeGegenüber".

Von Julius Kreis.

vom Effen.

Woher kommt es doch, daß alle Menschen im Eisenbahnzug kaum, daß die Räder rollen heißt;mwria werden ?

Noch Hal der kegle Wagen die Bahnhofshalle nicht verlassen, da stürzt die Frau mir gegenüber wie der Tiger auf das Kalb auf ihren Koster, reißt ihm den Bauch auf und wühlt in keinen Cmgc- weiten. Erbarmungslos wird dem Mitreisenden Einblick geboten in die Intimitäten des ytachtlaaers, Flanellärmel baumeln über den Kofferrand. Haar­bürste und Kamm quellen zwischen zermanschten Birnen aus der Tiefe, und da angeln die Finger auch schon ein halbzerquetschtes Ei und eine noch leidlich erhaltene Buttersemmel aus einer zerknit­terten Pappschachtel.

Aufatmend wie ein vom Tode des Verschmach­tens gerade noch Erretteter macht sich's bann die Frau in ber Ecke bequem, den Koffer auf dem Schoß, und schindet dem Ei die zerdrückte Schale ab.

Dann aber jäh vom Geist erleuchtet, kramt sie iqjcberum im Koffer nach einem Tütchen Salz, und als auch dieses gereinigt von Sicherheits­nadeln und Wollwutzerln gebrauchsfertig ist, hebt das Tafeln an und das Halbweiche Ei wird mit equilibristischer Geschicklichkeit in den Mund ver­staut.

Nichts wirkt so ansteckend wie das Esten im Eisenbahnzug. Leute, die den Magen noch knüppel- voll vom Frühstück ober Mittagessen haben, er-

Kalenderjahr 1925 oder für Wirtschastsiahre, die in der Zeit vorn 1. Juli dis 31. Dezember 1925 ein- schließlich endigen, die Veranlagung nach Ablauf des Jahres 1925 erfolgen soll. Mithin ist die Ver­anlagung in zwei Zeitabschnitte geteilt worden.

II. Die vereinfachte Veranlagung für 1924.

Hier setzt eine verschiedene Behandlung der Struerp'lichtigen ein, und zwar je nachdem, wann das Wirtschaftsjahr endet. Einen wichtigen Einschnitt bildet die Einsühning der Rentenmark, tz 4 be­stimmt in Abs. 2. daß als Tag der Einführung der Rentenmark im Sinne dieles Gesetzes ber 15. November 1923 gilt. Dementsprechend wird unterschieden zwischen

a) Wirtschaftsjahren, die vor dem 14. No­vember 1924 endigen und

b) Wirtschaftsjahren, die vom 14. November 1924 an endigen ober dem Kalenderjahr 1924.

a) Endigt das Wirtschaftsjahr vor dem 14. November 1 924, b. h. fällt der 'Be­ginn dieles Wirtschaftsjahres noch in die Jnflalions- zeit, so ist für die Monate des Wirtschaftsjahres 1923/24, die in das Kalenderjahr 1923 fallen, die gejamie Einkommens- bzw. Körperschastssteuer durch die Zahlungen nach der zweiten Steiiernotverorb- nung bereits abgegolten. Das Jahr 1923 scheidet mit­hin vottcommen aus der Betrachtung aus. Es banbelt sich also nur noch um die Monate des Wirtschaftsjahres 192324 die in das Kaleitderjahr 1924 fallen, also bei Landwirten z. B. nur die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1924. Hier ist grundsätzlich bestimmt, daß die Zah­lungen, welche in ber Zeit vom 1. Januar bis zum Enbe bes Wirtschaftsjahres zu leisten waren, als Ab­lösung ber Steuerschuld gelten sollen.

Eine Erwerbsgesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 31. März 1924 schloß, hat also mit den Bor- auszahlungen vom 10. Februar, 10. Mär; und 10. April 1924 ihre Einkommensteuerschuld ent­richtet.

Die Landwirte hatten am 29. Februar und 15. Mai Vorauszahlungen zu leisten. Damit ist die Einkommensteuerschuld für bas Wirtschaftsjahr 1923/24 abgelöst. Die Zahlung vom 15. August gilt bereits als Vorauszahlung für das Wirtschaftsjahr 1924/25, bas am 1. Juli 1924 begann.

Eine Herabsetzung dieses Ablösungsbetrages ist auf Antrag möglich, aber nur bann, wenn beson­dere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die bie Eteuerfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, wie z. B. außergewöhnliche Unterhalts- unb Erziehungskosteii, Krankheit, Unglücksfälle unb bergl. mehr. Außerdem fleht $ 6 Mindestbeitrü vor. bie aus sozialen Gründen nach ber Kinderzahl des Steuerpflichtigen abgeftuft sind.

Der Antrag ist an eine noch zu bestimmende Frist gebunden.

bi Endigt bas Wirtschaftsjahr vom 14. November 1 92 4 ab ober kom in t b a s Kalenderjahr in Betracht, so ist zu be­rücksichtigen. daß hier der gesamte für die Steuer pilicht in Betracht kommende Zeitraum in die Zeil nach der Inflation fällt. Hier ist unterschieden zwi­schen/

1. Gewerbetreibenden

2. Sonstigen Steuerpstichngen (freie Berufe, Kapitalrentner, Lohnempfängers

1 Grundsätzlich gilt für Gewerbetreibende durch die Voraus Zahlungen für die in das Kalenderjahr fallenden Monate des Wirtschaftsjahrs 1923/24 die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuerschuld für 1924 als abgelöst.

Ein Gewerbetreibender, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, wird also durch die Vorauszahlungen für bas Kalenderjahr 1924 von weiterer Zahlung grundsätzlich frei.

Desgl. ein Ocwerbtreibenber, dessen Wirtschafts fahr etwa am 30. Noveuder 1924 abschließt, durch die Vorauszahlungen für dieelf Monate des Jahres 1924.

Eine Herabsetzung dieses Ablösungsbetrages m u ß erfolgen, wenn bas für die Vermögenssteuer 1925 maßgebende Vermögen hinter demjenigen für 1924 um gewisse Hundertsätze zurückbleibt. Die Her­absetzung erfolgt in dem Grad, wie die Vermögens- Minderung eingetreten ist.

Immerhin ist aber mindestegs der buchmäßige Gewinn zu versteuern.

Eine Herabsetzung des Ablösungsbettages kann ferner erfolgen, wenn besondere wirtschaft­liche Verhältnisse vorliegen, wie außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt und Erziehung, durch Krankheit u. bgl.

Der Herabsetzung bes Ablösungsbetrages steht auf ber anderen Seite eine Erhöhung gegenüber. Diese muß erfolgen, wenn das für die Vermögens­steuer 1925 maßgebende Vermögen 20 000 Mark übersteigt und

bei e i n to m m e n |'t e u e r g f l i d) t i g c n Ge- inerbtreibenben zuzüglich der Entnahmen um mehr als 5 Pro;., mindestens ober um 10 000 Mark größer ist als bas für die Vermögenssteuer 1924 maßgebende Vermögen.

bei Körperschafts st euerpslichtigen zuzüglich der ausgeschütteien Gewinnanteile, Tan-

innern sich angesichts ber effenben Frau sofort an ihre Wurststulle, an ihr Käsebrot, an ihre Schoko- labetafcl im Koffer, an Thermosflaschen mit Kaffee unb Tee, an Aepsel. Pflaumen unb Schmalznubeln, unb nach wenigen Minuten rascheln überall fettige Papiere unb knirschen Zähne in altbackene Sem­mel. In der Eisenbahn wirb das Essen nicht nur gegen Hunger, sondern auch gegen die Langeweile geübt, unb cs gibt Leute, deren reger Geist ver­langt über den Kofferprooiant hinaus an jeder Schnellzugsstation mindestens zwei Paar Wiener Würstel, um beschäftigt zu sein.

vom Lesen.

Wenn aber der Magen nicht mehr mag unb sich angeroibert von einem halbangekauten Apfel wendet, bann ist die Stunbe des Buches, der Lek­türe, der Bllbunq gekommen. Für nicht wenige ge­bildete Zeitgenossen ist die Eisenbahn die einzige Stätte, in der man ein Buch lieft Auch die beiden Damen gegenüber nehmen jetzt aus einer Gepäck- feitentasche einen Schmöker heraus.

Die mit dem Bubikopf hat es schon heraus, daß zu dem schönen neuen Lederkoffer auch em seriöser Autor gehört, unb lieft weiß ber Himmel, welcher ibeologische Verehrer cs ihr aufgenötigt hat Oobineaus Renaissance. Die Freundin, die noch ohne Leberkoffer, mit Korbtasche reift, gibts billiger. Sic bars lesen war ihr gefällt und sie verfolgt voll Anteil die Schicksale des Rennreiters Harro von Wukenthin, die ihr in dem schönen Markbuch des Hephästosverlags repräsentiert werden. Es heißt: ......Die am Leben leiben". Nach einer halben Stunde Blätterns legt der Bubikopf dieRenais­sance" beiseite und schielt begehrlich nach Harro

uemen, Emschädtgungen usw. um mehr als fünf Prozent, mindestens aber um mehr als 10 000 Mark größer ist.

Bei dem Vergleich bes Vermögens sind gewisse Dermögcnsarlcn (lanbwirtschasttichcs Betriebsvcr. mögen) unb gewisse tßermögensänberunaen (Erb­schaften, Acnderungen auf Grund verschiedener Be- wertungsrichllinien außer Betracht zu lasten.

Erhöhungen des Ablösungsbctragcs loUen nur erfolgen, wenn sie mehr als 500 Mi. betragen

Ebenso sollen Beträge unter 500 Mk. nicht er- stattet werden. Nur bei ftleingcwcrbtrcibcnben und bei anders Leistungsschwachen mit größerer Kinder- zahl werden auch Beträge von 200 Mk.. 100 Mk. und 50 Mk. erstattet.

2. Bei Einkommen aus

Kapitalvermögen,

Grundbesitz (Vermietung und Verpachtung), jedoch mit Ausnahme des Einkommens aus Landwirtschaft,

freien Berufen, 'Arbeitslohn gelten die Vorauszahlungen emschließlich des Lohn­abzugs als Mlosung.

Auch hier ist eine Herabsetzung des Ablösungs­betrages nur unter besonderen wirtschaftlichen Ver­hältnissen möglich.

Ein erhöhter Ablösungsbetrag kann festgesetzt werden bei höheren Einkommen über 50 000 Mark ober bei Einkommen über 2500 Mark, bas weder zu Vorauszahlunge.i noch zum Lohnabzug herange- zogen worden ist.

III. Vorauszahlungen vom 1. Januar 1925 an.

Nach Art. I der zweiten Steuernotverordnung und den dazu erlassenen sieben Durchführungs­bestimmungen unb nach Art. I § 3 ber zweiten Ver­ordnung des Reichspräsidenten über wirtschaftlich notwendige Steuermilderungen vom 10. Oktober 1924 waren Vorauszahlungen auf die Einkommcn- unb Körperschastssteuer zu leisten, die auch über den 31. Dezember 1924 in Geltung bleiben. § 26 bes Steuerüberleitungsgesetzes verlängert nun diesen Zustand bis zur Zustellung eines Steuerbescheids auf Grund des neucn^ Einkommens- und Körpcr- schaftssteuergesetzes. Für einige Gruppen von Steuerpflichtigen sind weitere Erleichterungen vor­gesehen:

1. Land- und Forstwirtschaft.

Hier handelt es sich im wesentlichen nur um eine-Verschiebung bes Vorauszahlungstermins. Aus- gehenb von ber' Tatsache, baß bie flüssigen Mittel bei ber Lanbwirtschast kurz vor ober mitten in ber Ernte am geringsten sind, läßt man bie Voraus­zahlung am 15. August Wegfällen unb erhebt statt dessen am 15. November bie hoppelte Vierteljahrs- zohlimg.

2. (9cwcrbtreibenbe.

Erwerbsgesellschaften, bie ihre Vorauszahlun­gen nach dem Vermögen berechnen und für deren Vermögen Stcuerkurfe in Frage kommen, sotten den nächsten Vorauszahlungen nach Inkrafttreten des Gesetzes, das nach den Steuerkursen vom 31. Dezem­ber 1924 berechnete Vermögen zugrunde legen dürfen.

Rechtliches gilt für Privatbankiers.

Seither war cs den Betrieben nur schwer mög­lich, auf Grund von vorgelegtcn Zwischenbilanzen eine Aenderung bes Vorauszahlungsmodus zu er­reichen. Hiergegen sind berechtigte Einwendungen ans Wirtschastskreisen erhoben worben. Ihrem Drängen folgenb wurde bestimmt, daß Steuerpflich­tige, die auf Grund ihrer Buchführung für das erste Halbjahr 1925 nachweisen, daß sie in dieser Zeit einen Verlust oder einen nur geringen Gewinn erzielt haben, die Vorauszahlungen dem Betrag der voraussichllich zu zahlenden Einkommens- bzw. .Körperschaftssteuer anpassen können. Auf Antrag sind ihnen deshalb die Vorauszahlungen für das zweite Halbjahr 1925 zinslos zu stunden.

Einem Mißbrauch dieser Erlaubnis wird da­durch vorgebeugt, daß Steuerpflichtige, die von dieser Moglichkett Gebrauch gemacht, ihr mutmaß­liches Einkommen aber so niedrig bemessen haben, daß die geleisteten Vorauszahlungen weniger als 75 Proz. der endgültigen Steuer betragen, zu dem Unterschiedsbetrag vom Beginn des Monats an, wo der Antrag gestellt wurde, Verzugszuschläge zu ent­richten haben.

Andererseits kann das Finanzamt, wenn an­zunehmen ist, daß die Vorauszahlungen hinter dem voraussichtlichen Einkommen wcfentlid) Zurückblei­ben, eine Erhöhung der Vorauszahlungen anordnen.

An Stelle der selbst zu berechnenden Voraus­zahlungen für Kleingewerbtreidende kann das Fi­nanzamt mit Hilfe von Sachverständigen Voraus­zahlungen nach dem mutmaßlichen Einkommen von 1925 selbst festfetzen.

Endlich wirb auch mit bem Prinzip her monat­lichen Einkomlnen- unb Körperschaftssteuervoraus­zahlungen gebrochen, bas seinerzeit eingeführt würbe, um bem Reich rasch laufenbe Einnahmen zu verschaffen. Alle Steuerpflichtigen, die bisher monatliche Vorauszahlungen geleistet haben, sollen diese Zahlungen künftig wie die übrigen Gewerb- treibenben, bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeben von Wukenthin. Um die letzte Nummer der Jllu- ftrierten Zeitung gäbe sie gern den ganzen Go- bineau samt seiner langstieligen Renaissance. Es ist überhaupt furchtbar langweilig, sich eine aparte Bil­dung anzueignen.

Da hat's die dicke Dame, die als erste das Ful- terfignal gegeben hak, besser. Die braucht sich nicht an seriöse Lektüre zu halten. Sie hat von der Nach­barin einen ausgeschnittenen Zeitungsroman mit­genommen : Schuld und Sühne. Kriminalroman von H. Ebenstein. (Sic, Frau Eglmeier. dos is wirk- lich was Spannendes! Und wunderschön g'schrieb'n. Direkt ausm menschlichen Leb'nL) Der Herr neben mir, Urlaubreisender aus Sachsen (Geschda- ben Se fiebigft!) löst aus seinem Illustrierten Blatt die Rebusse unb ben Rösselsprung. Er schreibt an den Rand alles, was er an Flüssen, Stählen, Feld- herrn, Tieren unb Pflanzen herausknobelt, unb denkt eben heftig über ein ausgestorbeyes Tier nach, bas zweiM hat.

Der junge Mann, ber in bem Bestreben, seine Bügelfalten zu schonen, seine Hosen dis dicht un­ters Knie hinaufgezogen hat, unb bem Blick ein paar bilbfchöne lila Socken fpenbel, lieft in ber letz­ten Nummer derFeigen", Blätter für galante Kunst: Eine Eifenbahngefchichte, in der ein lunger Mann und eine junge, wahnwitzig hübsche Dame durch Zufall in ein Kupee kommen bei Nacht, versteht sich Der Jüngling bedauert, bei sich, daß ihm der Zufall nie solche Chancen spendet. Er kommt immer in ein Kupee, wo ihm niemals junge Damen, oft aber angejahrte Registrators- witwen oder wenig pikante Viehhändler gegen» übersitzen.

Kalenderoicrteljahres entrichten unb zwar ohne Rücksicht darauf, in welchen Zeitabschnitten die Um- atzstcuervorauszahlungcn fällig werden.

IV. Freie Berufe, Kapitalrentner, Lohn- unb Gehaltsempfänger.

Bei diesen Vorauszahlungen werden i- cricljahr- lich von den ersten 2000 Mark de:- lieben 1 cs her Einkünfte über bie Werbungskosten 1" Prev. von den weiteren 2U00 Mark 15 Proz. unb darüber hinaus 20 Proz. erhoben.

Eine Milderung der Bestimmungen beim Lohn­abzug ist insofern vorgesehen, als der Satz t on 10 Proz. sich ermäßigt beim 4. Kind und bei jedem weiteren Kind statt um 1 Proz. um je 2 Prvz

Ein verheirateter Steuerpflichtiger mit vier Kindern zahlte seither 5 v. H., jetzt nur noch 4 v. H., mit sechs Kindern seither 3 v. H., jetzt 0 v. H.

V. Allgemeines.

Die Festsetzung anberweuer Vorauszahlungen erfolgt durch besonderen Bescheid, her mit der Be­schwerde anfechtbar ist.

lleberfteigt die Vorauszahlung im Vierteljahr nicht den Betrag von 3 Mk., so bleibt sie unerhoben.

Aus der Provinz.

Landkreis

1'1 Grohen-Linden. 5 Mai. 3n einer Gemeindcratssiyung wurde die Erbau u n g einesmodernen'Volksschulhauscs be­schlossen. Das neue Schulhaus soll zehn Mia1 en mit Räumen für Fortbildungsschule unb Leck- unterricht umfassen Der Kostenanschlag L trägt 200 000 Mark. Der Gememder.it hat zur Hebung der Bautätigkeit größere D o r- leben zu einem mäßigen Zinsfuß bewilligt.

is. v kein b ach. 7. Mai. Der G es a n g - verein Germania hielt am Sonntag seine diesjährige G eneralve r f amm l u n g ab. Die Jahresrechnung ergab einen Aeberschuß von 53 Mk. Der seitherige Vorsitzende G e r 6 a r b lehnte eine Wiederwahl ab. an feine Stelle wurde Georg Jakob Schneider zum 1. CöoriihenDcn gewählt. Am Abend wurde dem 'Reuqe äßlten vom Verein mit Musikbegleitung ein Ständchen gebracht. Der Verein, der unter Leitung d:s Dirigenten Harnisch steht, besuchte schon mehrere Gesangswettstreite und wird sich am 28. Juni an einem solchen in Trais an der Lumda beteiligen.

Air eie Lckottcn.

0 Laubach, 6. Mai. In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats wurde der Beittag der Gemeinde zur R c ch nu n g der hie­sigen Realschule genehmigt. Es ergab sich, daß der Beitrag in bar jetzt doppelt so hoch ist, als zu ber Zeit bes Gymnasiums (die Stadt hat außerdem die Pflicht ber Unterhaltung der Ge­bäude). Zur Zeit bes Glimnasiums halle die ctabt nur bie Kosten einer DbcrlchrerftcUc (4500 Mark) zu zahlen. Heute muß sie über 8000 Mk. entrichten. Die Ursache hiefere bedeutenden Steigerung her Ausgaben ist in der geringen Schülerzahl zu suchen, wodurch die Höhe des Schulgeldes (ehr zurück gegangen ist, sodann auch im Wegfall des Beitrags des Gräflichen Hauses. Dieses trug alljährlich 10 000 Rtark bei. Nach her Umwandlung bes humanistischen Gymnasiums in eine Realschule fiel dieser Beitrag weg. Es wurde deshalb von allen Mittzliebern bes Gemeinderats betont, baß die Wiederher siel- l u n g bes humanistischen Gymnasiums das unentwegte Ziel ber städtischen Verwaltung sein müsse, wie dies die Stadtgemeinde B ü d i n - gen bereits erreicht habe. Auch iiz ber Stadt Lau­bach sei bie allgemeine Stimmung entschieden zu- gunften bes Gymnasiums. Die Wiederherstellung böte auch den unschätzbaren VorteU, daß die Eltern ihre Kinder bis zum Abgang zur Hochschule im Hause behalten könnten. Eine Nachsorderung der Kirchenbehörde zur Zahlung eines weiteren Beitrags wurde abgelehnt. Eine unglaubliche Rücksichtslosigkeit und Gedankenlosigkeit zeigte dieser Tage ein Fund unweit hiesiger Stadt. Kunstmaler Barnas fand am Fuße bes 2erra--SigiUala--25er- ges, an her bärtigen Schuttabladestelle, eine H nnb> g r n n a t e. Das Geschoß war dem Maler von feiner Teilnahme am Weltkrieg bekannt. Er benachrichtigte bie Schutzpolizei, unb die Granate, die noch geladen mar, wurde durch tiefes Eingraben an entlegener Stelle beseitigt. Leider gelang nicht die Feststellung des Rohlings, der das Geschoß niedergelegt hatte. Die Bautätigkeit ist hier fortgesetzt sehr rege. An vier neuen Wohnhäusern wird gearbeitet; außer dem ist das Fundament des neuen Krankenhauses am Johann-Friedrich-Stift an der Schot- tener Straße schon ausgehoben. Dieser Bau wird eine Länge von 26 Meter bei einer Tiefe von 124 Meter haben. Auch wird ein Operationssaal im Krankenhaus hergerichtet werden, was von großer Bedeutung für Stadt und Hingegenü fein narb. Von bfr Kaiser st raße aus wird in der Rich­tung nach demAlten Hof" ein neuere Weg von 31- Meter Breite hergerichtet. Hierbei sanden sich

Der Bubikopf blättert wieder im Gobineau. Wenn wenigstens ein Bild! drin wäre!

Dom Schlafen.

Wenn gar nichts mehr hilft und die Fahrt kein Ende nehmen will unb ber Magen kein be­legtes Brot unb das Hirn keine Zeile mehr auf- nehmen will, dann schläft man. Eckplatziuhaber haben's gut Sie drücken sich, als ob sie die Ecke durchbrücken wollten, in ihren Platz hinein unb hän­gen ben Mantel um den Kopf. Dann bilden sie sich ein, sie schlafen. Von 5 zu 5 Minuten lüftet bie Hand ben Mantel, hie Augen gehen verstört im Abteil herum, und dann fällt die Hülle wieder über den Kopf. Die an ben Mittelplätzen sitzen, haben s schwer. Sie lassen ihr Haupt hängen, so haß sich ein halb Dutzend gestaffelte Kinne bilben unb stemmen bie Füße gegen ben gegenüberliegenden Hestturper. Der Bubikopf nickt rhythmisch im Räderrollen, und man wird in der Eisenbahn die alte Wahrheit aufs neue inne, daß nichts so sehr die Illusion eines vergeistigten Antlitzes stört, als wenn es sich im Zustand bes Schlafens präsentiert. Selbst Gobi .n kann da nicht minbem. Die Frau mit_ bem Ze tur.geromon ist selig entschlummert. ..sdyul Sühne" ist auf den Boden gerutscht, em.ufr res Schnarchen rasselt leite aus dem vom Eigelb noch ein wenig gefärbten Mund.

Auch bem Hern aus Sachsen ist der 21 i.'

aus der rätfeHtfenben Hand gesunken er i im Schlaf halblaut: Magdeburg Kam l lenftdn Krokodil Kaktus ....

Ja, man hat's nicht leicht, hinter d?n < Lebens zu kommen.