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Ur. 262 Drittes Blatt

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(Nachdruck verboten.»

57. Sortierung.

Der gefesselte Strom

Roman von Hermann Stegemann.

Ein neuesNeichsbeamLen- ftrafverfahren.

Don Landgerichtsdirektor Dr. Loening, Derlin.

Das jetzige Deamtenrecht im Deich beruht im wesentlichen auf einem Gesetz aus dem Jahre 1873. Allerdings sind durch einige wenige Ge­setze einzelne Abänderungen getroffen, in der Hauptsache stammt aber das Deamtenrecht noch aus der vorrevolutionären Zeit. Zum Teil ist es völlig veraltet, zumal auch in ihm die in der Derfassung von 1919 verankerten Grundsätze des Beamtenrechts nur sehr spärlich enthalten sind. Schon seit langem wird aus Deamtenkreilen heraus eine völlige Umgestaltung ihres Verhältnisses zum Staat angestrebt, nur mit wenig Erfolg. Auch jetzt geht die Reichs­regierung nicht daran, eine Reuregelung des ge­samten Beamtenrechts durch ein einheitliches Reichsgesetz vorzunehmen. Der Ausführung die­ses Gedankens sollen sich nach Ansicht der Rcichs- regierung Hemmnisse verschiedenster Art - ent- gegcnstellen. Schon vor Jahren hatte der Deutsche Beamtenbund einen umfangreichen, das gesamte Beamtenrecht umfassenden Gesetzentwurf durch den früheren Minister D r e w s ausarbeiten lassen, die Reichsregierung hat aber keinen An- lah genommen, ihn zur Grundlage eines neuen Gesetzes zu machen; er sollte angeblich zu sehr den Standpunkt der Beamten, zu wenig den des Reiches berücksichtigt haben. Rachdem aber im Januar dieses Jahres im Preußischen Land­tag von demokratischer Seite ein Entwurf eines preußischen Gesetzes über die Berhängung von Dienststrafen gegen Beamte eingebracht war, nachdem auch im Laufe dieses Sommers die preußische Regierung einen ganz ähnlichen Ent­wurf vorgelegt hatte, ist nunmehr die Reichs­regierung ebenfalls gefolgt, nachdem sie kurz vorher einen Entwurf eines Beamtenver- tretungsgesehes eingebracht hatte. So ist wenigstens zu hoffen, daß endlich die Reu­regelung des Beamtenrechts im Reich, die drin­gend erforderlich ist, in Fluß kommt. Zu be­dauern ist allerdings, daß das Reich lediglich Teil entwürfe vorlegt; mit einigem guten Wil­len hätte die gesamte Materie in Angriff ge­nommen werden können. Immerhin soll aner­kannt werden, daß gerade das D i e n st st r a f - recht einer beschleunigten Neuregelung bedarf.

Der vorliegende Entwurf kann auch an sich als eine brauchbare Grundlage für die Bera­tung im Reichstag angesehen werden. An vielen Stellen bringt es zweifellos große Derbesserun­gen gegenüber dem bisherigen Recht, Derschlech- terungen wohl kaum. Zwar wird nicht allen berechtigten Wünschen der Reichsbeamtenschaft Rechnung getragen, der Entwurf ist ja noch nicht Gesetz. Der Reichstag, in dem noch über manchen Punkt heftige Kämpfe entbrennen werden, hat jedenfalls Gelegenheit, zu zeigen, ob er beamten­freundlich ist, ob er die notwendigen Derbesse- rungcn noch in das Gesetz einarbeiten will.

Es handelt sich bei dem Entwurf um ein umfangreiches Gesetz, dessen 148 Paragraphen schon zeigen, daß er das Reichsdienststrafrecht in viel umfassenderer Weise gesetzlich fest­iegen will, als es bisher der Fall war. Aller­dings, mit dem materiellen Dienststrafrecht be­faßt sich der Entwurf überhaupt nicht, in dieser Beziehung bleibt es bei den bisherigen Be­stimmungen des Reichsbeamtengesetzes vom Jahre 1873 und dem Gesetz über die Pflichten des Beamten zum Schutze der Republik von 1922. In seinen zwölf Teilen beschäftigt sich der Ent­wurf lediglich mit dem Verfahren in Reichs­dienststrafsachen und regelt dieses, wenigstens was das förmliche Dienststrafverfahren und das Rechtsmittelverfahren anbelangt, im engen Anschluß an das Verfahren nach der Strafprozeßordnung. Rur da, wo der eigentliche Charakter des Dienststrafverfahrens es erfordert, ist von dem gerichtlichen Strafverfahren abzu­weichen. Besonders sei in dieser Beziehung her­vorgehoben, daß der Entwurf den viel angefein- delen § 245 der Stra'prozehordnung, wonach das Gericht im amtsgecichtlichen Verfahren den Um­fang der Beweisaufnahme bestimmt, nicht ausgenommen hat. Die Beweisaufnahme muß sich bei Widerspruch der Beteiligten auf sämt­liche Zeugen erstrecken. In Konsequenz der An-

Scharfer Nordost fegte die Straßen, die Lichter blitzten und sprühten, der Asphalt spiegelte, in den blassen gespannten Gesichtern der Menge standen die 'Augen größer als sonst.

Wenn Frau Tylander dich begrüßt, so mache deinen Knicks," raunte Hanns dem Bruder zu und ging ihm rasch voran in den Saal.

Er hatte sich mit der Mahnung an seinen Bru­der selbst Halt geben wollen.

Es war das erstemal, daß Hanns Ingold und Ruth Xylander zusammentrafen.

Ruths Hochzeit war wenige Tage nach dem Tode fernes Vaters gefeiert worden, und nun saß er, nur durch ein paar Kristallkelche und Tafel- aufsätze von ihr getrennt, mit ihr am gleichen Tisch.

Gerhart Tylander saß seiner Frau gegenüber.

Ruty wurde von dem Geheimen Kommerzien­rat, ihrem Tischherrn, nicht viel in Anspruch ge­nommen. Der, als müßte er in einer Viertel­stunde zur Bahn.

Ihr Schwiegervater saß rechts von ihr.

Famoser Kopf," sagte er und deutete zu Hanns Ingold hinüber, dessen bartloses, scharfgekantetes Gesicht aus den weicheren Typen herausstach.

Ruth schaute hin, und ihre Blicke kreuzten sich.

Er neigte grüßend den Kopf.

Der Brillantstem in ihrem blonden Haar zit­terte. Langsam wanderten ihre Augen die Tafel entlang.

Hermann Ingold saß bei den Berichterstattern.

Beklommen saß der junge Fuchs, und als der Salm aufgetragen wurde, schoß ihm plötzlich das WaHer in die Auaen. Er konnte nicht davon essen. Er hatte an den Fischmeister von Rheinau denken müssen, mit dem er als Knabe die Wasserweide des grünen Rheins befahren und die Lachswage geschwenkt hatte. ,

Und dann erblickte er Ruth. Auf einmal, durch Lücken, die sich von ungefähr gebildet hatten.

Der Geheime Kommerzienrat Hellerau hatte sich gerade zu einer Rede erhoben.

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhefsens Samstag, 7. November (925 ZA. :

Schimpft uff Owerhesse nett.

,,3d) möcht' nett in Owerhesse sei", Seggt mer in Starkeburg, am Rhei', Dort is nett schee der Usfenlhalt, Im Sommer kühl, im Winter kalt, Do wächst kaa Wei', dort gibt's nor Schleh', Zu Pingste leiht dort noch viel Schnee, Vor Hunger sterbe Hund' und Katze, 11 n mitte in der Ernt' die Spatze, Das Wild, die Rehböck' un die Gaase, Die Feldhinkel un aach die Hase, Die Gäul, die Ochse un die Keuh', Die Schoos, die Gaase un die Säu' Sein übel dra in Owerhesse, Weil se ost hawe nix ze fresse, Die Mensche Kohldamb müsse schiebe. Mit Pellkatofle un mit Rübe Müsse se den Maae fülle Un damit 'ihren Hunger stille. Wobei die Leut' noch Gott soll's wisse In Lehmehütte wohne müsse Mit dem Vieh in klaane Raum Wer's nett sieht, der glaabt es kaum, So sieht's in Owerhesse aus, Bon Süde her drum rasch enaus, Es is doch e ganz annerc Sach', In Damstadt, Meenz un Offebach."

Wenn du nach Owerhesse wannerft, So is die Sach denn doch ganz annerft, Aach Owerhesse hat feinn Süde, Dort steht die Landwertschaft in Blüte, Wie feite noch im Deutsche Reich. Du merkst schon (»inner Franksort gleich, Gehörst du nett zu den ganz Blinne, So wirst du, was du suchst, dort sinne: Saft'ge Wiese, schatt'ge Wälder, Reich mit Frucht bestellte Felder, Blume, Ebbe! un Gemüs', Siern un Quetsche, exta süß.

Die owerhessisch Kelterei Stellt her den feinste Ebbelwei', Un mit demStoff" kann Owerhesse Sich noch mit Sachsehause messe, Un willst du ebbes dazu spinne, So wirste, was dir schmeckt, bald sinne, Denn Preßkopp, Flaaschworscht, Schwartemage Kann aach der Rhei'hess' gut vertrage, Un Starkeborg is ganz versesse Uff die Handkas' aus Owerhesse.

Aach die Vierquelle reichlich fließe In Butzbach, Friedberg un in Gieße. In Lich is's Bier gut ohne Frag', In Lauterbach, Schlitz un Alsfeld aach. Aach soll so recht bekömmlich fei Der Ulridjfftiner Fruchtbranntwei'.

* * *

Wen Gicht und Rheumatismus plagt, Odder wem's am Herzche nagt, Der wird in Bad-Nauheim zur Stund' Un aach in Salzhaufe kerngesund. Auf des Vogelsberges Höhn Is es ganz befonnerft schön, Wissegras un Danneduft Würze hier die klare Luft.

Frei von Schnake un von Motte Bis nach Herchehain un Schotte

Du bist ein gut verpflegter Gast, Wenn du dich müd gemännert hast. Wenn du zogst mit Trübsinn aus, Bringst du Frohsinn mit nach Haus.

Woas iwest noch e Kerle, Des is gewiß e Owerhess'." Das Sprichwort hört man oft noch heut' Don alte un von junge Leut. Wer die Provinz will kenne lerne, Soll nett schwätze aus der Ferne, Soll nett uze un nett lache. Sondern uff die Strümp sich mache Un das Land sich in der Näh', In Süd und Norde recht beseh'. Aach entsteh' kei große Koste, Wenn er reift von West nach Oste, Er wird sinne ganz gewiß, Daß doch alles besser is. Wie mer daheim ihm hott verzehlt, Un wie er sich's hott vorgestellt.

Wie sich des von selbst versteht, Ist's die Giesser Universität, Die in Bildung sät und planzk, Wo du sehr viel lerne kannst. Doktors, Parrer un Iuriste, Oriental-, Germ- un Romaniste, Philosophe, Forschtköpp un Zoologe Wer'n hunnertweis dort uffgezoge. Un weiter is nett zu bestreite, Daß an Bildungsmöglichkeite Aach andere Städte vieles biete, Denn es stehn in hoher Blüte Laubach, Friedberg un Büdinge, Die die Buwe un Jünglinge, Backfisch und Iungsraun vorbereite Uff die Hochschul schon beizeite. Viel annere Unnerrichtsaastalte Staat un Gemeinde unnerhalte, Handwerk un Industrie brauche heut' Grad wie der Hannel tücht'ge Leut. Soll sich die Landwertschaft rentiere, Muß aach der Vauernborsch studiere, Sonst hat von der ganze Wichs Er, wanns Jahr erum is, nix.

Un nun nehmt an die gute Lehr': Uff Owerhesse schimpft nett mehr, Betrachtet es euch möglichst schnell Un gründlich aach an Ort un Stell. Wer kaa Geld hat, geh' zu Fuß, Wer solches hat, fahr' Autöbus. Wer schnell hin will, fahr' mit der Bahn Odder schaff' sich c Flugzeug an. Wer ledig is, dem kann ich rate, Wenn er denke sollt' ans Heirate, Soll er sich nor nett lang besinne, In Owerhesse wird er sinne, Was er sucht, is sicher da, E hübsche un e brave Fraa.

Er weiß dann sicher un bestimmt, Was Gut's aus Owerhesse fimmt.

H.E. nwj iiuwiiiiwsnwci

lehnung an das ordentliche Verfahren sind die Rechte des Geschädigten in weitem Maße ge­wahrt worden. So kann er sich jederzeit int förmlichen Verfahren eines Verteidigers be­dienen, er hat nach Verweisung vor die Dienst- straskammer Allen - Einsicht, bei allen Unter- suchungshandlungen ist ein Schriftführer zuzu­ziehen, die Verhandlungen sind von dem Ver­nommenen zu unterzeichnen. Bei einer Augen­scheinnahme ist dem Beschuldigten und seinem Verteidiger stets die Anwesenheit gestattet, das endgültige Beweisergebnis ist dem Beschuldigten nach der Untersuchung mitzuteilen, er kann dann Ergänzungsanträge stellen. Die Hauptverhand- lung ist in der Regel abweichend vom bis­herigen Recht eine öffentliche. Zu jed^ dem Beschuldigten nachteiligen Entscheidung, welche die Schuldfrage oder die Strafzumessung betrifft, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Da sah Ruth, die zerstreut im Saal umher- blickte, in ein blasses, entrücktes Iünglingsgesicht, Und auf einmal lief ihr eine rosige Welle über die weißen Schultern das war Hermann Ingold, die Heimat, die Jugend.

Doch als die hastige, schnarrende Stimme Hel­leraus zum Trinkspruch kam, faßte er seine Sekt- schale wie eine Fackel und hielt sie hoch über den Kopf, ehe er sie leerte.

Sie üben wohl Keulenschwingen," näselte sein Nachbar, dem er dabei die Notizen über den Hausen gestoßen hatte.

Gerhart Lylander trat nach Aushebung der Tafel zu seiner Frau.

Es war ihr bis jetzt noch nie so aufgefallen, daß er ihr gegenüber gleichgültiger geworden war. Heute hatte sie dafür ein feineres Empfinden oder mehr Aufmerksamkeit.

Einen Augenblick kam das Gefühl einer großen Leere, einer unerfüllt gebliebenen Sehnsucht über sie. Sie zwang es nieder.

Und dann stand Hanns Ingold ihr gegenüber. Aber er hatte den Bruder bet sich und machte das Wiedersehen kurz.

Als ihre Hände sich berührten, zog Ruch die ihre rasch zurück, damit er sie nicht küsse. Es wäre ihr ein unerträgliches Gefühl gewesen, wenn seine Lippen im konventionellen Kuß ihre Hand ge­streift hätten. Sie hatte diesen gepreßten Mund, der jetzt so hart gewinkelt war, mit ihren Mäd­chenlippen geküßt und wollte nicht, daß Hanns Ingold ihn nun aus ihre Hand drückte.

Hanns faßte ihr Zurückweichen anders auf und trat stumm zur Seite.

Tykander, für den die Begrüßung ohne Be­deutung war, sprach ihn an. Er hatte im Besitze Ruths ben Kamps um sie schon vergessen. Das anaespannte moderne Erwerbsleben mit seinen taufend Vibrationen, das ihn wie alle vorwärts- peitschte, war innerlichen Dingen nicht günstig. So­lange Ruth als das anmutige Geschöpf vor seinen Augen gestanden hatte, in dessen Anblick und Nähe er dem tätigen Leben zurückgegeben worben war, solange war auch fein Inneres von ihr beherrscht und angezogen worben. Aber nun war sie seine Frau, unb er hatte für die Pflege und Entfaltung seines unb ihres Seelenlebens wirklich keine Zeit mehr. Der gewaltige Strom des neuen deutschen

Wird auf Geldstrafe erkannt, fo kann in dem Urteil ihre Entrichtung in Teilbeträgen bewilligt werden.

Auch in dem nicht-förmlichen Verfahren sind die Rechte der Beamten und die der Verwaltung besser als früher gegeneinander abgegrenzt. Der Beamte muß nicht nur gehört werden, sondern ihm muh auch das Ermittelungsergebnis mit­geteilt werden. Die gründliche Ausnutzung aller Beweismittel wird vorgeschrieben. Gegen den eine Dienststrafe festsetzenden Bescheid, der mit Gründen zu versehen ist, ist stets Beschwerde gegeben. Ueberhaupt ist das Rechtsmittel­verfahren weiter ausgestaltet. Reu ist, dah unter besonderen Voraussetzungen die Berufungs­instanz auch in einem Beschluhverfahren er­ledigt werden kann. Es ist das im Interesse der Beseitigung der Überlastung des Reichs­dienststrafführers unbedingt erforderlich. Die

Lebens, bas alle Energien auf einen Punkt lenkte unb Reichtümer wälzte, riß iyn mit sich fort.

An Ruths entblößtem Hals glänzten die Per­len, unb bie Hanb, die Hermann Jngolb krampf­haft festhielt, ohne daran zu denken, baß er sie wieder loslassen müßte, war mit köstlichen Ringen geschmückt.

Ruth befreite ihre Finger mit fünfter Gewalt.

Sie sprach unb nun wußte Hermann, baß es boch noch Ruth Engelharbt war.

Lächelnd fragte sie ihn nach dem Stande der Geologie, und er versicherte, daß diese treffliche Wissenschaft sich sehr wohl befände.

Dann trug sie ihm Grüße auf an ihren Vater und an Rheinau, und auf einmal war er von ihr weggedrängt, er wußte selbst nicht recht wie, aber er erhielt von einem Diener Kaffee, Chartreuse unb Zigaretten angeboten und bediente sich mit einer weltmännischen Haltung, die er vor einer Viertelstunde noch an anderen neidisch bewundert hatte.

Hanns Ingold sprach Ruth nicht mehr an.

Wenn sich ihre Augen trafen, hob sich die Brust der schlanken Frau höher, und einmal verlor sich ihr Blick in einem raschen Streicheln seines Ge­sichtes, und sie sah, wie er die Brauen zusammen­schob, als müßte er einer schmerzlichen Erinnerung Herr werden. Sie kannte diese Sprache, und im hellen Saal verschwamm einen Herzschlag lang alles vor ihren Blicken.

Als Hermann Ingold vierzehn Tage darauf Engelhardt die Grüße seiner Tochter überdrachM unb von bem Fest erzählte, wo er sie getroffen hatte, sagte Engelhardt trocken:

Sie haben sich wohl in sie verliebt. Sie Geolog, Sie!"

Doktor Engelharbt!" stieß Hermann vorwurfs­voll hervor unb hatte plötzlich bie tiefen, wissen- ben Augen eines reifen, in ben Schmerzen anderer erfahrenen Menschen.

Und Engelhardt schüttelte unzufrieden mit sich selbst die graue Mähne.

Sie saßen auf der Terrasse von St. Joseph, wo die Sonne wärmte und ein halbes Dutzend Ar­beiter und Beamte des Werkes als Genesende ge­bettet lagen, unb blickten nun in ernstem Schwei­gen auf bie mächtigen Bauten am glitzernden Strom.

Rechte der Beschuldigten sind dadurch gewahrt, daß diesem Beschlußverfahren ganz bestiminte Grenzen gezogen sind. Ebenso neu und zu be­grüßen ist die allgemeine Einführung einer Wiederaufnahme des Verfahrens. 2m wesentlichen schließt sich der Entwurs in bie'"er Hinsicht, was die Voraussetzungen eines Wiederaufnahme, er ährens anbeangt, der Straf- Prozeßordnung a.x, geht jedoch zugunsten der Be- amten üver dieselbe hinaus, als das Wieder­aufnahmeverfahren auch bann zuläfiig ist, wenn uneidllche Zeugenaussagen oder eib.iche Aus­sagen, ohne bah eine Verletzung der Eidespflicht vorliegt, glaubwürdig widerru'en werden. Auch Entschädigung ist vorgesehen, falls der Beamte im Wiedeeaufnahmerersahren freigesprochen wird.

Als begrüßenswerte Neuerung soll noch er­wähnt werden, daß eine Verjährung für die Strafverfolgung von Dienstvergehen vorgesehen ist, ob allerdings die im Entwurf enthaltene! zehnjährige nicht zu hoch gegriffen ist, darüber kann man geteilter Meinung fein. Schließlich mag noch angebeutet werden, daß auch bie Vergehen eines Reichsbeamten, bie er früher als Beamter eines Landes oder einer Gemeinde begangen hat, von Reichswegen verfolgt werden können. Auch üamit wird man sich einverstanden erklären können, ebenso damit, daß gegen Beamte int Ruhestände nur ganz ausnahmsweise eingeschrit­ten werden kann.

Die alte Streitfrage, inwieweit der Sion ft» strafrichter an verurteilende Erkenntnisse der ordentlichen Strafgerichte gebunden fein soll, wird im bejahenden Sinne entschieden. Sowohl der Präsident des Reichsgerichtes als auch der Vize­präsident des Reichsdisziplinarhoses haben sich ebensa ls in die'em Sinne geäußert. Der Reichs­rat dagegen will eine Abweichung zulassen, wenn das Dienststrafgericht einstimmig Zwei-el an der Richtigkeit des strasgerichtlichen Urreils hat. Auch die Beamtenschaft steht dieser Lösung des Ent­wurfes nicht sympathisch gegenüber. Indessen erscheint die vom Entwurf angenommene Lösung schon deswegen als bie richtigere, um verschie­dene Urteile zweier Gerichtshöfe zu vermeiden. Hier muß das allgemeine Interesse dem der ein­zelnen vorgehen.

Sind das alles Reuerungen, bie au begrüßen sind, so bestehen doch auf der anderen Seite/ auch manche schwerwiegende Bedenken gegen-, über dem Entwurf. Dahin ist namentlich Mw rechnen, daß der Untersuchungsführer von der Verwaltung ernannt wird, dah er frei widerruflich ist, und daß gegen seine Entschei­dungen nur die Beschwerde an die Verwaltung gegeben ist. Wenn auch der Entwurf davon ausgeht, dah der UntersuchunMührer unab­hängiger- Richter sein soll, so wird doch dadurch diese Unabhängigkeit sehr beeinträchtigt. Es ist meiner Erachtens unbedingt zu fordern, daß der Untersuchungsführer vom Gericht ernannt wird, und daß gegen feine Entschei­dungen die Beschwerde an das unabhängige Dienststrafgericht geht, Rur so ist eine unbeein­flußte Untersuchung gewährleistet. Ein weiterer Mangel des Entwurfes ist darin zu sehen, dah mit einer Strafversetz un g stets eine Der - minderun des Dien st einkommens ver­bunden sein muh. Die Versetzung reicht sowieso schon tief in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten ein, es ist daher richtiger, daß hier Verminderung des Diensteinkommens nur ein­treten kann. Ebensowenig ist zu rechtfertigen^ dah bei der vorläufigen Amtsenthebung auch die Dienstwohnung entzogen werden Farm. Auch dah im nichtförmlichen Verfahren der Beamte sich keines Verteidigers bedienen kann, ist nicht zu billigen. Der Entwurf sieht ferner davon ab, dah bem Beamten eine Bewährungs­frist mit nachfolgendem Gnadenverweis zuge­billigt wird. Die Wünsche der Beamten be­wegen sich mit Recht in entgegengesetztem Sinn. Was jedem Verbrecher zugestanden wird, warum soll davon ein sich im Dienste vergehender Be­amter ausgeschlossen sein? Der bem Preuhischen ßanbtag vorliegende preuhische Entwurf sieht daher auch die Möglichkeit einer Bewährungs­frist vor. Gänzlich widerspricht einem gesunden Rechtsgefühl, daß den Beamten bei erfolgloser Berufung e.ne ondere Berufungsgebühr auferlegt werden kann, gleichsam als Stra e dafür, dah er an einem vermeintlichen Recht fest-

Es war Mittagszeit, unb bie Arbeiter füllten in langen Kolonnen bie Wege, bie von ber Ufer- anlage zur Vorstadt heraufführten.

Hermann Jngolb streifte in ben nächsten Tagen oft ben Rhein hinauf.

Die gebedte Brücke würbe abgetragen, aber weiter stromaufwärts lag ber Rhein noch in seiner unberührten Schönheit. Hermann fanb auch bie gelbe Schilfhütte noch am Altwasser unb setzte sich in ihr fest, um hier zu lesen unb zu bichten.

Eines Tages ging er schon vor Sonnenaufgang hinaus. Die Morgenbärnmerung eines Frühlings­tages hing noch um bas walbige Stromtal. Ein Reiher flieg mit rauhem Brunstschrei aus bem Uferwalb, im Erlengebüsch balgten farbenpräch­tige Fasanenhähne, unb am Walbsaum würben Rehe flüchtig.

Der Himmel begann bas sonst glänzende Opal in Perlmutter zu verwanbeln, bis aus lachsfarbe­nen Dünsten ber Sonnenkern emporstieg. Wohlig schauderte bie Haut in ber frischen Morgenluft.

Hermann hatte bis zum Steinbruch am Hei- benbuck gehen wollen, wo bie letzten Schürfungen merfwürbige Versteinerungen bloßgelegt hatten.

Da regte es sich im Weibengebüsch des Alt­rheins, unb er sah eine Angel aus ben Stauben ins Wasser ragen. Gleich darauf stieg ein silber­nes Fischlein wie an einer Gummischnur aus dem Wasser unb zappelte in bem Busch. Unb schon neigte sich bie blanke Gerte abermals über ben Spiegel, um sofort wieder mit einem spannen­langen Flösser an der Angel zu verschwinden.

Jrn Bogen umging Hermann ben Raubfischer unb schlich sich von hinten an ihn heran.

Unb bann ftanb er verwunbert still. Vor ihm lag, in bie Knie gebrückt wie ein inbischer Fakir, ein Mäbchen unb hatte neben sich in einem Blech- keßel ein Dutzenb kleine Weißlinge schwimmen. Sie schlugen noch mit ben Schwänzen, und nur einer trieb mit bem Silberbauch nach oben. Eben zog sie schon wieder bie Angel ein, stieß babei dem Lauscher den Stock ans Schienbein, befreite mit sicherem Griff ben armen Grätling von bem Haken unb warf ihn in ben spritzenben Tops. Nun tunkte sie ben Haken in ben weißen Srotteig, ben sie im Schoß in einem feuchten Tuch aufbewahrte, unb schob bie Gerte wieber auf den Wasserspiegel hinaus. (Fortsetzung