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Blatt
175. Jahrgang
Samstag, 6. Juni <925
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Die Entwaffnungsnote.
Die Vorwände für die Nichträumung Kölns. — Neue Berschleppungsmöglichkeiten. Kein Räumungstermin.
Mit fast einhaldjähriger Verspätung ist die Note der Alliierten über die .Verfehlungen" Deutschlands in der Entwassnungssraae in Berlin überreicht worden. Es sind genau fünf Jahre her, feit der Deutsche Reichstag gewählt wurde, der die Dertxetung deS Deutschen Reiches auf der Snlwassnungs- und Reparationskonferenz zuSpaa zu bestimmen hatte. Fünf Jahre lang haben unsere früheren Gegner auS den Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages politisches Kapital zu schlagen verstanden. Die militärischen An- spräche, welche die Ententestaaten gegen uns zu haben behaupteten, wurden skrupellos benutzt, um Deutschland politisch und wirtschaftlich weiter zu schwächen.
Die Entwasfnungsnote vom 4. Juni ist nicht das Geringste unter diesen Attentaten der Ententemächte gegen daS wehrlose Deutschland. Man must bei den einzelnen „Verfehlungen" sowie bei den ausgestellten praktischen Forderungen zwischen denjenigen Punkten unterschei- den, die französischen Ursprungs find, und den anderen Punkten, die das Merkmal bri- tkscher Provenienz an der Stirn tragen. Die vor etwa vierzehn Tagen von Pariser Zeitungen in die Welt gesetzten angeblich authentischen Mitteilungen über den Inhalt der Ent- wassnungsnote haben sich nicht in allen Teilen als zutreffend erwiesen. So haben die Alliierten daraus Verzicht:t. eine formelle Auflösung der vaterländischen Verbände und der patriotischen Jugendorganisationen zu fordern. Auch in der Frage der Kasernierung der Schutzpolizei haben sie insofern einiges Entgegenkommen bewiesen, als sie unter gewissen Voraussetzungen der Kasernierung der Schutzpolizei in grasten Städten und wichtigen Industriezentren ihre Zustimmung geben zu wollen erklären. Wenn all das richtig gewesen wäre, was Pariser Zeitungen vor Pfingsten veröfsentlichten, so wäre das Mih- verhältnis zwischen den Frankreich interessierenden Punkten und den im englischen Interesse liegenden Forderungen allzu grast gewesen.
Man geht bei der Beurteilung der Entwaffnungsnote zweckmäßig von den britischen Wünschen aus Die Londoner Regierung möchte die Gelegenheit benuchen, um besonders der deutschen Schwerindustrie die Wiedergewinnung völliger Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmärkte zu erschweren. Das hat die Vertreter Cngkands veranlaßt, auf vo l l- ftänbigere wirtschaftliche Abrüstung Deutschlands zu dringen. Die Außerbetriebsetzung ganzer Teile von Anlagen, die Abmontierung zahlreicher Epezialmaschincn und 'manches andere muh dazu führen, dah in zahlreichen Unter- nehmungcn, besonders der Eisen- und Stahlbranche der Betrieb ins Stocken gerät. Gleichzeitig wird das Reich dadurch finanziell belastet, dast es selbstverständlich den privaten Unternehmern den durch die vorgeschriebenen 3er- störungcn entstehenden Schaden ersehen muh.
Frankreich wurde in seiner Reigung, den britischen Wünschen zu willfahren, dadurch bestärkt. dast es voll so umfangreichen Eingriffen in die deutsche Wirtschaft einen erheblichen Zeitgewinn erzielen zu können hoffte. Der französische Chauvinismus hat sich damit begnügen müssen, eine Beschränkung der Zahl der Stabsoffiziere in der deutschen Reichswehr, die Beseitigung des Postens eines ChesS der Heeresleitung und eine Verminderung der Schutzpolizei um angeblich zu viel eingestellte 30 000 Mann zu fordern.
Obwohl die Entwasfnungsnote eine ganze Anzahl au»gcPar:?ebener Bagatellen enthält, vermag niemand ein^usehen. warum diese Meinungs- äusterung der Alliierten sechs Monate gebraucht hat. um zustande zu kommen. Es ist weiter gänzlich unerfindlich, wie Herr B r i a n d, der ost Proben einer ungewöhnlichen^ Verven- stärke abgelegt hat, bei diesen zum Teil recht albernen Einzelheiten einen Schauer des Unbehagens empfangen haben konnte. V.el eher würde man es dem vielgewandten Staatsmann glauben, wenn er Unbehagen darüber empfände, dast er Deutschland s o wenig Gegenständliches in der Entwassnungsfrage vorzuwericn hat. In der Entwaffnungsnote wird cr.lärt. dah die Räumung des Kölner Abschn ttes nach Erfüllung der Deutschland auf erlegten Forderungen „beginnen" solle. Das eröffnet recht üble Perspektiven. In ausländ schon Kommentaren kommt die Ueberzeugung zum Ausdruck, dah Deutschland die Forderungen der Alliierten nicht schlechthin ablehnen werde, sondern dah durch die Entwaffnungsnote wenigstens eine Verhandln n g s b a s i s geschaffen sei. Vielleicht ist dies wirklich die Absicht der Londoner, mindestens aber der Pariser P:l:riker. Denn wenn erst einmal über die einzelnen Forderungen eine- internationale Diskussion eröffnet ist, stehen den masta'hen'en Herren am Quan d'Orsay wieder unüb rsehlare Verschleppungs 5g- lichteilen zu Gebote. So dringend intcre >.ert auch Regierung und Boll bei uns an der schnellstmöglichen Befreiung der Rheinlande sind, so wenig wäre es doch zu b. lügen, wenn das Reichskabinett die sehr harten und ungerechtfertigten Entwaffnungsforderungen der Alliierten wider
spruchslos hinnehmen würde. Das deutsche Volk hat einen Anspruch darauf, in allen Einzelheiten zu erfahren, welche Auslegungskünste die Alliierten an den Versailler Bestimmungen geübt haben, und in welchen Punkten die jetzt an uns gestellten Zumutungen die Grenze des Rechts und des internationalen Anstandes überschreiten.
Das Memorandum.
Berlin, 5. Juni. (Wolffs Das Memorandum der Alliierten hat folgenden Wortlaut:
1. In ihrer Note vom 5. Januar d. I. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, daß der Stand der Ausführung des Friedensvertrages durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil einer vorzeitigen 1 e i lw e i j e n Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist.
2. Gleichzeitig brachten die alliierten Regierun- gen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der interalliierten Kontrollkommission a b 3 u w a r t e n , um der deutschen Negierung mitzuteilen. was oon Deutschland noch erwartet werden must, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Gebiete gemäst den Bestimmungen des Ar- »ikels 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können.
3. Nachdem die alliierten Regierungen diesen Bericht empfangen und geprüft und die zahlreichen D e r st ö h e der deutschen Regierung gegen die ihr nach Teil 5 des Versailler Vertrages obliegenden Verpflichtungen festgestellt haben, sind sie heute ui der Lage, die von ihnen angekündigte Mitteilung zu machen.
4 Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in den Vor- dergrund zu stellen, dast
die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Wiederaufstellung eines einheitlichen, den Gedanken eines
Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen wurde, in förmlichem Widerspruch mit dem Friedens- Vertrag, nach dem das deutsche Heer ausschlieh- lich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schutze der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Bedeutung der festgestellten Verstöhe in das rechte Licht sehen und dadurch in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben.
5. Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseitigung der wichtigen Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muh sich vor Augen halten, dah die in Rede stehenden Verstöhe den ernstesten, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedensvertrages durch Deutschland darstellen.
6. Die alliierten Regierungen haben in dem anliegenden Memorandum aufgeführt:
1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommission vom 25. Januar 1925 ergibt;
2. eine Zusammenstellung der Hauptpunkte der mil.tärischen Bestimmungen, in denen die Alliierten noch nichrbefriedigt worden find;
3. eine Aufstellung der im einzelnen erforderlichen Maßnahmen, hinsichtlich deren die alliierten Regierungen der im Vertrage hierfür vorgesehenen Kontrollkommission alle nötigen Weisungen erteilt haben;
4. ein Verzeichnis der von den Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachlage vervollständigen soll.
7. Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behandelten D e r st ö ß e in verhältnismäßig kurzer Frist a b » zustellen.
8. Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selb st die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird der Eifer (!), mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt und die Sorgfalt (!), die sie auf die genaue Innehaltung der Bestimmungen des Vertrags verwendet, zugute kommen.
9. Die alliierten Regierungen stellen fest, dah die Reparationstommiffion in ihrem anliegenden Schreiben erklärt hat, dah Deutschland heute getreulich feine Reparation soe r p f lid) tungcn so, wie sie gegenwärtig fe st gesetzt sind, erfüllt Sie sind deshalb, trotz dcrvorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer vertragsbestim- mnngen berechtigt sein würden und mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der Vertragsbestimmungen beimessen, bereit, den
Befehl zur Räumung der ersten Besahungszone zu geben, sobald d i e im dritten Teil des anliegenden Memorandums auf- gezählten verstöhe behoben fein werden.
10. Sie zweifeln nicht, dah während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstetten wird.
11. Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, dah die
Kontrollkommission abberufen wird, deren Aufgabe als beendigt wird angesehen werden können.
Diese Abberufung wird dem Dölkerbundsrat mitgeteilt werden, damit die von ihm zur Durchführung des Artikels 213 des Friedensvertrags beschlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können.
12. Schließlich haben die alliierten Regierungen festgestellt, daß die deutsche Regierung nach ihren Voten vom 6. und 27. Januar die für die Haltung der alliierten Regierungen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beurteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die alliierten Regierungen Wert daraus, von neuem, wie schon in ihrer Vote vom 26. Januar, zu versichern, dah sie sich auf das genaueste an di e Bestimmungen des Artikels 42 9 des Vertrags zu halten gedenken.
13. Auch an der Behauptung in der deutschen Vote vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der
Nichträvmung der Kölner Zone am 10. Januar eine Vergeltungsmaßnahme ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht Vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der alliierten Vote vorn 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrags dar. Es war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Besehungszone unter den Voraussetzungen deS Artikels 429 durch getreuliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern.
14. Ebensowenig können die alliierten Regierungen anerkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstelle, dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen st e h e. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Vote als untergeordnet hingestellten Verpflichtungen befinden sich im Gegentell die Bestimmungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Regierung von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kollektivnote vorn 29. September 1922 vergeblich aufmerksam gemacht worden ist.
15. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Vote wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich, neue schwere Vertragsverletzungen begangen, insbesondere durch Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände erteilte Genehmigung zurmilitärischen Ausbildun g und durch Begünstigung des Ausbaus gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.
16. Immerhin wollen die alliierten 0kg errungen in dem Wunsche, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sie so diese Irrtümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Vote vom 6. Januar lediglich die Versicherung herausgreifen, daß die deutsche Regierung bereit ist. alles zu tun. was von ihr abhängt, um schnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis zu gelangen.
17. Deshalb appellieren sie erneut und nachdrücklich an die deutsche Regierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Fragen herangeht, eine Regelung, die der Emst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch Befreiung eines Teils des besetzten Gebiets eine Erleichterung zu verschaffen.
Dem Memorandum der Dotschasterkonferenz sind zwei Anlagen beigegeben, von denen die erste sich eingehend mit den Fragen der militärischen Abrüstung be'aßt. währ-nd die zweite nur eine kurze Mitteilung der Repa- rationskommifston an die Dotschafterkon- ferena. datiert vom 29. Mai 1925. enthält, wonach Deutschland ftine Reparations -erpssichtungen, wie gegenwärtig festgesetzt, getreul ch erfüllt hat.
Die Anlage 1 zerfällt in vier Teile. Im ersten Teil wird der Stand der Erfüllung der deutschen Verpflichtungen auf dem mil tärischen Gebiät nach dem Bericht der Kontrollkommission vom 25. Januar 1925 wiedergegeben.
Im zweiten Teil werden die nach Ansicht der Alliierten noch unerledigten Hauptpunkte, im
dritten die geforderten ferneren Maßnahmen, im vierten die bisherigen Zugeständnisse der Alliierten zusammengestellt. Von den Artikeln 159 bis 180 des Versailler Vertrages werden als vollständig erfüllt bezeichnet Art. 160 Absatz 1, 163, 165, Absatz 2 und 3. 169, 171 178 und 179 und Artikel 211. Die übrigen Artikel werden als nicht erfüllt bezeichnet.
Es wird daran eine
Anzahl einzelner Forderungen
geknüpft.
1. Die Polizei hat nach Ansicht der Alliierten dieselbe Organisation wie Ende 1922. Jhr*e Stärke belaufe sich gegenwärtig auf ungefähr 180 000 Mann statt der durch die Boulogner Vole gestatteten 150 000 Mann. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte. Hilfspolizei. Votpolizei usw. gebildet worden, die in den obigen Ziffern nicht einbegriffen seien. Die Schutzpolizei habe militärischen Charakter, sei in Einheiten zusammen- gesaßt, in Kasernen untergebracht, habe besondere Säbel erhalten, gemeinsame militärisch: Ausbildung und sei im Besitz fast sämtlicher Waffen, die von der interalliierten Militärkvntrollkom- mission der Polizei in ihrer Gesamtheit zugestanden seien.
Gefordert wird die Durchführung von Maß- nahmen, die der Polizei den Eharakler eines regionalen und munizipalen Organs bewahren.
Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Ange- stellten aller Kategorien solle 150 000 Mann nicht überschreiten. Ueberzählige sollten verschwinden und alle Hilfsformationen beseitigt werden. Weiter sei der militärische Aufbau, die Ausbildung, die einen gemeinschaftlichen militärischen Charakter trage und die Verpflichtung der Polizei für 12 Jahre, wie die der Reichswehrtruppen, zu beseitigen und dem Personal der Charakter von Beamten auf Lebenszeit zu verleihen.
Wenn die erforderlichen Schritte zur Durchführung dieser Maßnahmen getan seien, werde einer gewissen Zahl bedeutender Städte die staatliche Polizei innerhalb der zugelassenen Stärke von 150 000 Mann und in einigen Großstädten die teilweise Kasernierung der Polizei zugestanden, worüber die Militärkontrollkommission auf Vorschlag der Reichsregierung zu entscheiden habe.
Zum Schluß wird noch die Vernichtung der Einrichtungen der drahtlosen Telegraphie bei der Polizei gefordert, soweit es sich nicht um feste Stationen handle, die von der Militärkontrollkommission zu genehmigen seien.
Fabriken, Depots und Werkstätten
Es wird bann eine ganze Reihe oon Forderungen auf Zerstörung oon Maschinen und Zerstörung von Einrichtungen und Anlagen gefordert. So soll in den D.-W. und M.-F. in Karlsruhe (526) eine Maschinen- und Patronenfabrik und (278) eine Patronenhülfenfabrik noch zerstört werden, ebenso (885) die Fabrik Mauser in Oberndorf und (1373) D. W. M. F.) in Wittenau die Bayrische Sprengstof f-A.-G. In Thansau sollen vier Nitrierapparate und eine Kristallisationsanlage ab« montiert werden. Bei der Sächsischen Guß - I stahlfabrik in Döhlen werden drei Sätze Doppelschmiedepressen und zwei chorizontalpresscn beanstandet. Bei der Pulverfabrik in Walsrode sollen elf Gebäude mit Vakuumtrockenkammern, bei den Deutschen Werken in Spanbau soll ein vierter Martinofen unb ein Gebäude bes Bessemer Stahlwerks zerstört unb bas Walzwerk eingeschränkt wer- ben. Bei ben Deutschen Werken in Hanau sollen einige nicht näher angegebene Spezialeinrichtungen zerstört, bei den Deutschen Werken in Haselhorst die in Ausführung begriffenen Bauten eingestellt, die in Ausstellung begriffenen Werkstätten beseitigt unb kein Neubau begonnen werben.
Bei den Vereiniget Fabriken KruPP in Essen-Meppen wird die Zerstörung der großen Maschinen-WtrFtätle Nr. 10, weiter von 11 Pressen zur Herstellung komprimierter Expiosivkörper und e.n-ö Munition'fvorrats gefordert.
Schließlich werden noch Einschränkungen und Vernichtungen bei Polte in Magdeburg und der Wasag in Reiirsdorf, sowie die Vorlage „ von Fabrikattonsplänen bei Krupp, Ehrhardt. Rheinmetall und bei einigen noch nicht namhaft gemachten Fabriken sowie einzelne UmfteUungen gefordert, bei denen die Firmen eimfon in Suhl und die Dortmunder Union erwähnt werden.
In den militärischen W rkstätten und Depots werden Umstellungen. Veräußerungen und Zerstörungen gefordert, so die Zerstörung von 17 Munittonsschuppen bei der Werkstatt des Wehrkreises Donaueschingen, die Beseitigung des Gasschuhlagers Hannover und einzelner Werkstätten der Truppenteile und der Polizei
Hier wird im wesentlichen das Vorhanden- sein zu vieler Ersatz- und Ergänzuags» teile beanstandet. Es seien solche T.ile für d.e Zusammensetzung von 15 600 Gewehren oder Karabinern, von 21 leichten Minenwer- fern lohne Rohr und Gestell). Ueberfchwse von Maschineng wehr-. Geschütz- und Ersatzteilen, ferner von Hufeisen. Hukbeschlagmater'.al Pioniergerät, Signalgerät, Geschirren, Tragtieraus-


