Ausgabe 
5.5.1925
 
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Nr 10} Zweites Blatt

Dienstag, 5. Mai 192'

Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberheffen)

Die neuen Zteuergef etz-Gntwürf e

Don Regierungsrat Dr. Ploch, Schotten.

Durch § 2 wird das Vermögen in fünf große Gruppen eingeteilt:

1 Inländisches landwirtschaft­liches, forfl wirtschaftliches und gärt- »erischcs Vermögen. Hierzu gehören alle. ;i lern Betrieb der Landwirtschaft, Forstwirtschaft ! »der Gärtnerei diencnrden Grundstücke und Br- ' iricbsmittel Der Vermögensbegriff ist aus dem seitherigen Vcgrift des Grrmdverrnögens heraus genommen und als besondere Dermögensart bt- f anbei t. weil das landwirtschaftliche Vermögen in der Regel die Grundlage für die Ausübung «ines selbständigen Berufes bildet und daher dem gewerblichen Betriebsvermögen nahekommt

2. Inländisches Bctriebsver mö­gen. Hierzu gehören alle Teil, einer wirt­schaftlichen Einheit, einschliestlich der Grund- stücke, die dem Betrieb eines Gewerbes oder der | Ausübung eines freien Berufes als Hauptzwck dienen. Als Gewerbe gilt auch der B.'rgbau. Jeu ist hier die Bestimmung, das; die freien Berufe (Anwälte. Aerzte, Tierärzte. Zahnärzte ufto.) den Gewerbetreibenden in der Vermögens- i steuer- und Gewerbesteuerpf licht gleichgestellt cverden Rach dem bisherigen Zustand konnten die zur Ausübung eines freien Berufes dienen- I. den Gegenstände nicht zum Betriebsvermögen [ berechnet werden, sondern zählten zum sonstigen vermögen oder waren überhaupt nicht steuer' oflichttg. Mit diesem Grundsatz, der sich nicht ? langer vertreten lieh, wurde jetzt gebrochen.

3. Inländisches Grün dd> er mögen: Hierunter versteht man den Grund und Boden 'inschließlich der Bestandteile (insbesondere Ge­bäude) und des Zubehörs, soweit er nicht zu rinem inländischen landwirtschaftlichen, forst- wirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb ober zu einem gewerblichen Betrieb gehört.

4. Ausländisches landwirts ch^ f t- ich es, forstwirtschaftliches undgärt- terlscheS Vermögen, auskändisches Be- 'riebsvermögeu und ausländisches Grundver­mögen.

5. Sonstiges Vermögen.

Insolangc mit Verhältnissen zu rechnen ist. die eine ruhige Entwictlung des Wirtschaftslebens noch nicht gestatten, können die festgesetzten Werte nicht über die Dauer eines Jahres b'naus Gcl- *ung beanspruchen. 3n § 5 Abs. 2 heißt es:Die V allgemeine Feststellung der Cinheitswerte Hauptfeststellung) wird nach dem Stand vom 11. Dezember (Hauptfestslellungsstichtag) in Zeit­abschnitten von je einem Jahr vorgenommen. 5ie auf Grund dieser Bestimmung festgestellten Werte b«eichnct der ©nttourf als Einheits- werte. Bei Eintritt stabiler Verhältnisse wird man an Stelle dieses einjährigen Zeitraumes vielleicht einen dreijährigen setzen. Der für einen Ze st stellungszeitraum festgestellle Einheilswert wird bei der Veranlagung der Cinhcitswert- steuern (Vermögenssteuer. Grundsteuer ©e- ? werbesteuer) zugrunde gelegt, deren Stichtag in den für den Einheitswert maßgebenden Feststel- Umgszeitraum fällt. Ein Beispiel möge zur Er- söuterung dienen:

Der erste Hauptfeststellungsstichtag ist der 21. Dezember 1924, her erste Hauptfeststellungs­zeitraum das Jahr vom 31 Dezember 1924 bis 31. Dezember 1925. Brabsicht gl nun etwa ein Bundesstaat die Einführung einer Grundsteuer für die Dauer von drei Jahren mit dem 1. Tlpril 1925 als Stichtag, so gelten für die ganze Dauer der Erhebung als Grundstücks- Werte die Einheitswerte, wie sie für den Haupt- fest stellungszeitraum (31 Dezember 1924 bis 31. Dezember 1925) festgestellt worden sind, auch wenn für den 31. Dezember 1925 wieder eine neue Bewertung erfolgen sollte. Auch innerhalb eines Hauptfeststellungszeit- cauntc», also während des Jahres, ist eine Reu- ieststellung der Einheitswerte möglich und unter Umständen geboten, und zwar dann, wenn sich Ser Werl der wirtschaftlichen Einheit um mehr ils ein Fünftel erhöht oder mindert. Bei dieser Erhöhung oder Minderung bleiben selbstverständ­lich diejenigen Veränderungen unberücksichtigt, die etwa auf einer anderen Bewertungsgcundlage beruhen oder auf allgemeine wirtschaftliche Der- tzältnisfe zurückzuführen find.

) Dgl. Rr. 102 d. G. A vom 2. Qllai.

1. Das inländische lan dwir t s chaf t - I liche Vermögen.

Entsprechend dem § 152 der Reichsabgaben' ordnung ist für die Bewertung des lanbtoirt- schastlichen D.rmögens der Ertragswert zu- gründe gelegt. Als solcher galt früher das 25fache des durchschnittlich nachhaltigen Reinertrags. Dan ging hierbei von der Annahme aus, daß man mit einer Verzinsung von etwa 4 Proz. des landwirtschaftlichen Betriebs- und Anlage­vermögens rechnen müffc. Mithin kam man zu einem Multiplikator von 25. Bei der grund­legenden Aenderung der ZinSverhältnifse der Rachkriegszeit kann jedoch dieser Faktor nicht m-hr aufrechterhalten bleiben. Je höher d?r Zins- fuß ist. desto mehr Inuß aus einem Betrieb herauszuwirtschasten versucht werden. Da nun in abkhbarer Zeit nicht mit einem Sinken des Zinsfußes auf Dorkriegsverhältnisse zu rechnen ist. must ein neuer Multiplikator gesunden wer­den. Einen solchen gesetzlich festzulegen. ist zur Zeit noch nicht angängig da de Zinsbewegung noch in Flust ist Es^bleibt deshalb dem Reichs­minister der Finanzen überlassen, die Berviel- sättigungsziffer im Wege der Ausführungsvor­schriften festznsetzen.

Wie nun die Ertragswerte selbst ermittelt werden sollen, darüber sind in § 15 des Entwurfs nähere Bestimmungen getroffen. Aus diesen sei nur kurz folgendes erwähnt:

Für das ganze Reichsgebiet sind Ertrags­klassen aufzustellen, für welche Höchst- und Mindestwerte (Rahmensähe) vorgeschri^ben wer- den. Eine ähnliche Regelung war bereits bei der Vermögenssteuerveranlagung 1924 einie'ührt. Dem damaligen Verfahren gegenüber ist nun insofern eine Verbesserung eingetreten, als man das System der Crtragsklasfen nunmehr fest verankrt. Zu diesem Zweck soll der höchste Rahmensay der höchsten Ertragsklasse für die landwirtschaftliche!' Betriebe in dem Gebiete' gelten, in dein sich nach den getroffenen Fest­stellungen die Betriebe der größten Ertrags­fähigkeit des Reich;gcb eis befindm. Mit anderen Worten: Während seither jeder Landesfinanz- amtsbezirk sämtliche Ertragsklassen aufwies und infolgedessen die entsprechenden Klassen in den einzelnen Bezirkei', oft tpU('ür(:d}2 Verschieden­heiten gegeneinander zeigten, gelten die Er­tragsklassen nunmehr für das ganze Reichsgebiet und nicht mehr für einen- bestimmten Bezirk. Wenn also z. B. ein Landessinanzamtsbezirk leine sog. Rormalbetriebe besitzt, welche auch nur annähernd den gleichen Ertrag auf toeifen wie die Güter in der Magdeburger Börde, die vielleicht als Ertragsklasse i in Betracht kommen, so beginnt die Einstufung dieses Landesfinanz- amtsbezirks vielleicht erst mit der Klasse II, wahrend Klasse 1 überhaupt nicht vorhanden ist.

Der Entwurf sieht ferner noch als weiteren Anhaltspunkt für die Einreihung der Betriebe gewisse Rkustereinieihungen bestimmter Betriebe vor, die dann wieder für eine ganze Reihe anderer 'Betriebe gleicher oder ähnlicher Ertrags- sähigkeit in ihrer Umgebung einen Anhaltspunkt für die Einreihung bilden.

Zur Vorbereitung dieser 'Bewertungsarbeiten muffen noch Feststellungen mancherlei Art ge­troffen werden, insbesondere hinsichtlich des Wertverhältnisses der ertragsreichsten landtoirt- schaftlichen Betriebe innerhalb der einzelnen Landessinanzamtsbezirle oder der an ihre Stelle tretenden Wirtschaftsgebiete.

Um nun eine gerechte Grundlage für eine gleichmähige Anwendung der Ertragsklassen und Rahmenfähe zu schaffen, soll nach § 16 des Ent- Wurfes ein Dewertungsbeirat bei dem Reichsminister der Finanzen geschaffen werden, der aus 9 Mitgliedern besteht und dessen lln- parteilichkeit und Sachkunde außer allem Zweifel stehen soll. Ihm obliegt neben einer Reihe anderer Funktionen auch die Aufgabe, für nor­male landwirtschaftliche Betriebe den Hundertsah aufzustellen, der aus Grund und Boden, auf Gebäude uird cuf landw rtschastliche Betriebsmittel entfällt, ein Umstand, der bei der Bewertung von Pachtbefitz von Bedeutung ist.

Der Entwurf löst schließlich auch einige Fragen, die seither in manchen Fällen streitig fein könnten.

Geld, Geldforderungen und Wert­papiere sollen nicht zum lairdwirtschastlichen DÜmögen zu rechnen fein, sondern stets als sonstiges Vermögen gelten. Selbstverständlich werden dann umgekehrt Schulden, die zum Erwerb solcher Vermögenswerte ausgeweechet | werden, nicht vom landwirtschaftlichen Vernrögen

Die Katastrophe im Korridor.

2on einem Augenzeugen, ftub. jur. Walter Rodnt, Gießen.

Es war kurz nach 12 Uhr nachts. Der l) Zug laue Dirfchau verlassen und befand sich in einer Äurve. Ich sah im 4. Wagen, olles war in leb­hafte Unterhaltung verliest, ein paar junge Damen, die nach der Schweiz fuhren, schwärmten von der -Schönheit des Landes dort. Plötzlich eine Erfocht Irrung, als wenn der Zug eine Geleiskreuzung passiert. Der Wagen beginnt ju stoßen, alles wird Haft. Ich schreie:Wir stürzen! Beine hoch'.", Steine Finger krampfen sich ins Gepäcknetz, ich Ziehe Re Beine auf den Sitz. Gleichzeitig erlisch: das »üktrische Licht, ein ohrenbetäubendes st rachen. <Dplittern^$tlirren von zerspringendem Glas. Scher- ten der Fensterscheiben treffen meinen stopf. Der Dachen springt hoch und itürjt donnernd irgend- nol)tn.

Die irren Schreie der Frauen übergellen schnei­dend das Bersten von Holz. Glas, Metall, ach rrbeite mich ans Fenster, zerschlage die letzten Split- tcr, zerre den Fenstervorhang ' heraus und lasse mich hinuntersallen. Dann helfen wir den Frauen heraus. Manche springen auf Strümpfen in die knirschenden Scherben. Dann schnell nach vorne.

Und was sich da demAuge bietet grauen­haft, wie ein qualvoller Nachtspuk: Die Malchine liegt auf dem IHürfcn, einen 8 Meter hohen Bahn- tamm herabgestürzt, aus allen Bennien pfeifen weiße Dantpfwolken. Dahinter hängen in einer Steigung von 45 Grad auf dein Bahndamm der Gepäckwagen und ein Schlafwagen 3. «Haffe, gegen ~elegraphenftangen gelehnt. Was darauf folgt find Trümmer der Wagen, in dem ich gefesselt hatte, der 4 hate den 3. Wagen durchgeschnitten, der Länge 'och a u s e i n a n d e r g e r i s s e n. Die eine Wa- senwand hängt nach oben aus dem Bahndamm, das entere ist heruntergestürzk.^

Wir machen uns ans Werk. Zwei Wachsfackeln sind zur Stelle. Was sie beleuchten, läßt sich nicht schildern. Holz, in nagelscharfe Splitter zerrissen, Kaufen von Glasscherben, zerbrochenes Metall, Tele­phondrähte, zerfetzte Gepäckstücke. Und dazwischen, darüber, darunter zerfetzte Menschenleiber. Und das Stöhnen, das Wimmerii, das Todesschreien. Wir müsien vorsichtig treten. Was sich nur irgendwie tragen läßt, wird von uns auf die Böschung ge­bracht. Es ist eine schwere Arbeit: denn der Bahn- danttit ist steil und aus rutschenden .stöhlenschlacken aufgeschüttet. Wir haben keinen trockenen Faden am Leib. Mitten in den Trümmern sitzt ein kleiner blonder Junge, das Gesichtchen voll Blut geklebt. Ich gehe zu ihm:Tut dir etwas weh, mein Klei­nes?"Ich will zu meiner Mutti!" Ich hebe ihn auf und gebe ihn einer Krankenschwester (die zu Viert wie durch ein Wunder unversehrt geblieben sind). Seine Mutti liegt neben ihm, schon von ihren Leiden erlöst, daneben das kleine tote Schwesterchen von 11 Jahren.

Erst li Stunden nach dem Unfall kam der erste Hilfszug, schwach besetzt. Aber die Aerzte konnten wenigstens Linderung schaffen. Viele aus den um- gestürzten Wagen, die heil geblieben waren, brachen weinend zusammen. Ein kräftiger alter Herr, der alles gerettet hatte, schrie andauernd nach seinem Stock, bis er ohnmächtig zusammenfiel.

Eifrig mürbe die Frage nach der Ursa che des Unglücks erörtert. Die polnischen Beamten erzählten uns im Flüsterton:Ein Attentat der Kommu­nisten!"Aber warum denn?"Im Zug roäre eine Sowjetkommiision." Wo bleibt ba die Logik' Wir krochen auf den Bahndamm unb besahen die Stelle, die das Unheil verschuldet hatte. Angeblich sollten hier die Laschen von den «chienen fein säuberlich abgeschraubt fein. Keine Spur davon. Aber die Holzschwellen waren so verrottet und zermürbt, daß man sie mit einem Stein zerreiben konnte. Der 20 Minuten früher durchgefahrene Vorzug hatte die Schienen auf den Lwrschcn Schwellen gelockert, der folgende schwere

in Abzug gebracht. Diese Regelung trifft info- I fern die Qkrfehröauffaffung. als bei der Der- | äuherung eines Gutes niemals Geldforderungen mit übertragen werden, wie dies beim Drtriebs- vcrmögen häufig der Fall ist.

Wie steht es ferner mit der Bewertung der Vorräte an Irndwirtscho tlichen Erzeugnissen, an Dünger ufto. ? Gemäß § 13 Abf. 1 frnd bei der Feststellung des Einheitstoertes hinsichtlich der Größe des Betriebes und der stehenden Betriebsmittel die Verhältnisse am Feststellungs- stichtag (31. Dezember) zu Grunde zu legen. Im übrigen, also hinsichtlich der lausenden Be- triebsmittel ist der Stand am 30. Juni des Jahres maßgebend, in das der Festst stlungo- stichtag fällt. Man geht dabei von der Annahme arrs. daß am 33. Juni, an welchem Tag der buchsührende Landwirt feine Bucher abzufchsiehen pflegt, normalerweise die letzte Ernte verkauft, die neue Ernte aber noch nicht begonnen ist. Er wird also im allgemeinen an diesem Tag nur noch über solche Bestände verfügen, die ihm die Fortsetzung d-es Betriebs bis zur nächsten Ernte gestatten. Ein über diesen QlormafbettanO hinauSgchender Vorrat wird aber nicht als lanb- wrrtfchastliches Grund- oder Betriebsvermögen behandelt, sondern als Kapitalvermögen angc- sehen

Die Zweifel, welche hinfichrsich der Bewer­tung des verpachteten Grundbesitzes bestehen, werden dahingehend gelöst, daß man zunächst den Wert der Bttriebsrinhrit als solcher ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse er­mittelt. Alsdann wird der Gesamtwert auf den Eigentümer des Grund unb Bodens und den Eigentümer der Betriebsmittel nach dem Ver­hältnis ihrer Beteiligung am Gesamtwert ver­teilt.

Die Feststellung der Einheitswerte von land­wirtschaftlichen Grundstufen wirb durch b:c soge­nannten Grundwertausschüsse vorgenom- men. Diese bestehen aus:

.i) dem Vorsteher des Finanzamts als Vor­sitzenden:

b) einem von der Landesregierung benannten Beamten, der mit den Aufgaben der Wert­ermittelung vertraut ober sachkundig in der Bewertung von Grundstücken ist:

c) einem vorn Vorstand der beteiligten Ge­meinde benannten Beamten:

d) Mitgliedern, die von Organen der Selbst­verwaltung erwählt werden:

c) Mitgliedern, die zur Hälfte vom Präsi­denten des Landesfinanzamts, zur Hälfte von der betr. Landesregierung ernannt werden.

lieber die Höhe des Einheitswertes wird ein Feststellungsbcscheid erteilt, der im Ern- spruchsverfabren anfechtbar ist. lieber die Be­rufung entscheidet der fog Oberbewertvngsaus- schuh.

Reben oder an Stelle der Zustellung des Bescheides ist die Offenlegung nach näheren Be­stimmungen des Reichsministers der Fmanzen vorgesehen. Damit sott die Gleichmähigkert der Bewertung gefördert werden. Außerdem hofft man dadurch mit Recht, das Vertrauen der Beteiligten in die Gerechtigkeit der Bewertungs- Maßnahmen zu wecken.

Was hinsichtlich des landtoirtschaftlrchen Vermögens gilt, ist grundsätzlich auch für das dauernd forstwirtschaftlich genutzte oder dauernd dem Weinbau dienende Vermögen analog anwendbar.

Das gärtnerische Vermögen läßt sich mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der hier herrfchenden Verhältnisse keiner einheitlichen Regelung unteriverfen. Hier ist vorgesehen, baß der Ertragswert im Einzelfall auf Grund des § 152 A. O. ermittelt wird.

Unsailverhülungsbilder auf Lohntüten.

Der Gedanke von d m Wert unb der 2lot- wendigkeit der Unfallverhütung ist gerade in den letzten Jahren in immer weitere Kreise ge­drungen Viele Stellen, die ihm bisher mehr ober weniger gleichgültig gegen überstanden, bringen ihm heute lebhaftes Interesse entgegen. Man wird nicht fehlgehen, wenn man dem linfallver- hütungsbild einen nicht geringen Anteil an diesem Fortschritt beimißt. Der Wert und das Wesen des Unfallverhütungsbildes ist in seiner erziehe­rischen Seite zu suchen. Es müssen deshalb immer wieder neue Wege gesucht werden, um die Bilder zu den Arbeitern sprechen zu lassen. Auf der

D 4 mußte die Schienen ganz losreißen. Selbst der polnische Lokomotivführer sagte, das Gleis an der llnglücksftelle wäre schon lange schadhaft ge­wesen : die Züge hätten nur in langsamer Fahrt die Strecke passieren können. Es hätten sich schon Lokomotivführer geweigert, überhaupt die Strecke zu fahren.

So hat die polnische Wirtschast wieder namen­loses Elend gezeitigt. Deutschland, die ganze Welt muß den Ruf erheben, daß derKorridor", dieses Gebilde des Wahnwitzes, wegradiert wird und deutsche Beamtenschaft wieder die Führung in dieser für das Reich notwendigen Verkehrs­straße übernimmt.

Hessische Trüffeljäger.

In der Familiengeschichtlichen Bereinigung in Darmstadt hielt dieser Tage 'Archivrat Prof. D. Dr. Herrmann einen D o r t r a g , des­sen Grundlage seine eigene Familiengeschichte war. Die Familie stammt aus Schwarcheim an der Bergstraße; zahlreiche Mitglieder von ihr waren Förster. Darüber sind sehr anziehende, auch ganz allgemein kulturgeschichtliche Tat­sachen ans Licht gekommen. Don einigen dieser Förster wird angegeben, daß sie Trüsfeljäger waren, daß sie die Trüffeln mit Hunden auf­gespürt haben,gefangen", wie der Fachaus­druck lautet. So berichtet der landgräfliche Küchenmeister, daß der fürstliche Trüffeljager Philipp Herrmann im Jahre 1758 17 Pfund zur Hofküche geliefert habe, die, wenn man sie aus Straßburg hätte beziehen müssen, je 2 bis 3 Gulden gekostet hätten. Als er 1769 stirbt, wird sein Bruder Ioh. Daniel Herrmann Trüs­feljäger und erhält von jedem Pfund 1 Gulden. 'Als er im Jahre 1771 klagt, daß er, da die besten Trüffelplätzc unter Wasser stünden, nur

Suche nach neuen Kanälen, durch die der Gedanke ber Unfallverhütung mit Hilfe des Bitt's zu d. : Arbeitern unb in ihre Familien- unb Gedanke freife geleitet werden lami. i't man in b?r Tief­bauberuf-Genossenschaft, wie diese im Reichs- arb-itsblaU mitteilt, auf den Gedanken gekommen, hierbei die Lohntüten als Zubringer zu b muhen bergest all. daß man ihre Rückseiten mit ben ttnsallvcrbütungsblldern b.druckt. Di.' LohMü'.en find für ben Arbeiter ein immerhin wicht ges Dokument. Es ist also wohl sicher anzunehmen. baß bic Bilder von bem Arbeiten und f Familie mit Interesse betrachtet frort ?n Denn ber Arbeiter an jedem Lohntag ein neues Bild mit nach Hause bringt, so wird das Interesic allmählich wachsen: die Kinder werden sich unter Umständen eine Sammlung davon anlogen, li: ihren Freunden zeigen unb mit ihnen darübe. sprechen. Es wird hier unb da etwas Dauerndes haften bleiben unb so der llnfallvorhütmi ro gebaute gerade in ben Ärcifcn, für bic er von unschätzbarem Werl ist, Boden gewinnen Dor Gedanke, der hier verwirklicht w rd. ih ein außer ordentlich glücklicher, In den ersten vier Wach'' sind von Mitgliov^m ber Tiesbaug'.iosieillchaft ekwa drei Millionen Lohntüten mit Un^allve, hütungsbildorn angefordert worden, ein Beweis dafür, daß der Gedanke großen Anklang g fanden hat.

Aus der Provinz.

Landkreis Gictzen.

!! Garbenteich. 4. Mai. Unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Burk fand goftor.i eine Bürgerversammlung im Rat aus stau, um über die Errichtung eines G e - sallenen-Denkmalszu beraten. Maa ent schloß sich endgültig, einen Gedenkstein nach bem Plane des Bildhauers Arno! b-Beu-rn zu errichten. Der Stein kommt in die Mitte des Friedhofes zu stehen und soll auf i.ber Seite eine plastische Darstellung tragen, außer- bem werden die Ramen der Gefattencil 'darauf angebracht. Der Kostenanschlag beläuft sich auf 5000 Mk. Die Bürgerschaft hat bereits den größten Teck durch Zeichnungen bercitq?ft:lit. Dem Regierungsbaumeister Schneider -Gießen wurde die Oberleitung bei .der Ausführung des Denkmals übertragen.

ri. Lich, 4. Mai. Das vom Zentralau: schuß für Innere Mission veranstaltete B o l k s m i s s i o n : fest hate viele Besucher hierher geführt. Im Fest- gottesdienft in der Marienstiftskirche hielt Pfarrer v. Roon, ein Enkel unseres berühmten Mriegs» Ministers, die Festpredigt. Am Nachmittag vcr sammelte ein Volksfest große Scharen auf dem Rasen hinter dem fürstlichen Schloß, wo eine mit Blumen und frischem Grün geschntückle Kanzel er richtet war. Stistsdechant Lenz sprach 'Worlc der Begrüßung. Pfarrer Schäfer- Wierbadcn er zählte von feinen Erlebnissen im Dienste der Stadt Mission im 'Jhibicrlanbe, darauf zeichnete Kammer- Herr n. Engel- Neustrelitz ein ergreifendes Bild nus der Arbeit derMutter Eva" an obdachlosen 51 indem. Das Schlußwort sprach Pastor v. Roon. Die Posaunenchöre Älein-Linden und Lick) begleiteten die Lieder. An das Bolkmissionsfest schließen sich Besprechungen für geladene Teilnehmer, die bis Mittwoch abend dauern und Gelegenheit bieten zur Aussprache über die tiefsten Fragen des Men­schenlebens.

titeie Scho tcr;.

Schotten, 4. Mai. Der Gesamtvei - kehrsausschuß unserer etabt hielt dieser Tage imDarmstädter Hof" unter Leitung von Bürger­meister Menge! eine Sitzung ab, in der die ein­zelnen Ausschüsse Bericht über ihre seiherige Tätig­keit erftatteten. Regierungsrat W e b e r als Vertreter des Slreisamts erläuterte die vorn Ausf ch u ß für Verkehrsregelung gefaßten Befchlülle. Es sind Eingaben an die Reichsbahn direktton und Oberpostdirektion eingereicht worden. Es soll erstrebt werden, daß der Zug ab Schotten 7.40 Uhr vormittags etwas früher gelegt und bis Stockheim durchgeführt wird, damit eine glatte Ver­bindung von LauterbachGedern her, ebenso von und nach Frankfurt geschaffen ist. Der Zug 12.55 Uhr nachmittags soll etwa 2030 Minuten fpater ob gehen. Es soll erstrebt werden, einen Sonderzug Sonntags SchottenFrankfurt zu erhalten, der etwa hier 8.30 Uhr eintreffe und gegen 7 Uhr abends zurückgehe. Der Adendzug ab Gelnhausen 7.14 Uhr je LI auch Sonntags gefahren werden. Ebenso wird ein Sonntagsnachmittagszug schottenNidda zwi­schen 15 Uhr für erwünscht erachtet. Die Auto­weniggefangen" und verdient hätte, und bei dem teuren Brotpreis das Futter für seine beiden Trüffelhunde nicht beschaffen könne, er­hielt er zu bereit Untermalung zwei Malter Korn. Er wurde dann Förster. Im 19. Jahr hundert hört man dann gar nichts mehr von eßbaren Trüffeln und Trüffeljägern.

Kostbare Lustpostmarken.

Seit dem Kriege hat das Sammeln von Luftpostwertzeichen einen ungeheuren Auf schwung genommen, und ein Verzeichnis der wichtigsten hier in Betracht kommenden Werte ist notwendig geworden. In seinem soeben er­schienenen BuchLuftposten der Welt" ver­zeichnet einoSpezialkenner dieses Gebietes Alan Turton die Luftpostmarken und gibt Preise an, die zeigen, wie kostbar manche dieser Wert­zeichen schon geworden sind. So werden die Postsachen, die der verstorbene Harrt; Hawker bei seinem mißglückten Versuch, im Mai 1919 den Atlantischen Ozean zu überfliegen, mit sich führte, mit 8001200 Mk. das Stück bezahlt. Für die Postsachen, die Alcock und Brown bei dem ersten transatlantischen Flug im Jahre 1919 mit sich hatten, werden 700 Mk. pro Stück angelegt. Die Martinsyde-Maichine, die den atlantischen Flug aufgeben mußte, führte einen Sack mit etwa 60 Briefen, von denen einige mit den WortenAerial Atlantic Mail 9. A. R.". den Initialen des Generalpostmei­sters von Neufundland, überdruckt waren. Diese Stücke sind heute jedes 2000 Mk. wert. Ein Irrtum auf einem einzigen Sogen der Luftpostmarken aus den ersten Tagen der ame­rikanischen Luftpost machen jede dieser Mar­ken zu einem Wertstück von 3200 Mk.