Ausgabe 
1.10.1925
 
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Donnerstag, Moder 1925

Gietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)

M. 250 Zrvettes Blatt

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ausmacht. Die Länder können diese

Sätze zum

1.

in

des Frie- v. H. der

wir sich

des Frie- v. H. der

sind Die Ver­stärk

unbelasteten Grundstücken nicht mehr als 10 v. H. der Friedensmiete.

einer Belastung bis zu 10 v. H. des Fric° denswertes nicht mehr als 15 v. H. der Friedensmiete,

der Masse von 1913 gesunken. Heute stehen der sehr ernsten Tatsache gegenüber, dah diese Ziffer weiterhin gesenkt hat.

schwersten Bedingungen oder in vielen Fällen überhaupt kein Geld erhält, um die notwen­digen Rohprodukte einzukaufen und ihre Betriebe aufrecht zu erhalten, Llnsere Dahnfrachten sind, auch das bewirkt das Dawes-Ab kommen, viel zu hoch, und unsere Lebenshaltung ist biel zu teuer.

Zieht man alle diese Faktoren in Detrachr, so ist es verständlich, daß deutsche Erzeugnisse überall im Auslande zu teuer sind. Englische und amerikanische Waren sind billiger. Ebenso steht es mit Waren aus anderen Ländern und immer stärker macht sich im Lieberseehandel die Konkurrenz der Halbinflationsstaaten Belgien, Frankreich und 3tiüien bemerkbar, die nach dem Kriege ihre Industrie ganz bedeutend ver­größerten.

einer Belastung bis zu 20 v. H. denswertes nicht mehr als 20 Friedensmiete.

einer Belastung bis zu 30 v. H. denswertes nicht mehr als 25 Friedensmiete

April 1926 in Kraft.

(4) Im übrigen tritt a) die Vorschrift . . .

b) die Vorschrift des § 11 zu Ar. 6 b mit Wirkung vom 1. Juli 1925

Kraft . .

Zwei Füchse verdingen sich beim Bauern.

Von Hans Friedrich D l u n ck.

Da war einmal ein alter geiziger Bauer, bei dem es kein Knecht aushielt. Er mußte deshalb die Leute nehmen, wo er sie sand, und sich mit allerhand Gelegenheitsarbeit begnügen. Einmal, das ist noch gar nicht lange her, einmal kamen auch zwei Füchse so gegen Sommersende zu ihm und fragten ihn, ob er nicht Arbeit für sie hätte.

3a, sagte der Bauer,das wäre wohl möglich, aber was sie denn könnten."

Osagte der Aeltere und zwinkerte mit den Augen,er könnte Gänse für ihn besorgen."

Das ließe sich hören," sagte der Bauer, dann wollte er ihn man gleich in Arbeit neh­men." Da ging der Fuchs von dannen und in die Stoppelfelder, um für seinen Herrn Gänse zu besorgen.

3nzwischen fragte der Dauer den andern Fuchs, was er denn könne.Oh," sagte der,ich kann Wetter machen."

Davon halt ich nichts," sagte der Dauer, da kommt doch niemand gegen Hans Donnerstag an. Was kann er denn sonst?"

Oh, ich kann Holz kleinmachen und einen neuen Keller graben und auch aus der Dibel vorlesen."

Aa, das ist alles noch nichts Rechtes für den Dauern.Ich merke schon, viel hast du nicht gelernt, sagt er.

Ob's nicht gut sei, in dieser Zeit einen zum Gänsehüten zu Alben?" fragte der zweite Fuchs schließlich und grinst. Da denkt der Dauer ja an sein eigenes Federvieh auf der Koppel.

3a, sagt er, er ist ja immer etwas mißtrauischwenn du mir deine schöne rote Rute als Pfand da läßt, will ich dich zum Hüten anstellen. Aber wenn eine einzige Gans fehlt, bist du mein, merk dir das."

Sie würden schon miteinander zufrieden sein", sagt der Fuchs. Er macht also den Lohn mit dem Dauern aus und sagt nur, das Ein- und Austreiben müsse der Herr besorgen, er könne sich noch nicht daran gewöhnen, so mitten durchs Dorf zu laufen.

Das verstünde er wohl," sagt der Dauer, die Menschen taugten auch nichts, denen man heute begegne.

Aa, nun treffen sich die beiden Füchse ja bald draußen auf der Gänseweide des Dauern

Aach eingehendem Studium kommt man zu dem Ergebnis, daß der Gesetzgeber die neue Fassung des § 28 Abs. 5 (künftiger Abs. 3) am 1. April 1926, also zu Deginn des nächsten Rechnungsjahres in Kraft treten lassen will. Die

und bereden, was sie am besten tun. Lind wie das bei Füchsen so ist, sie kriegen Hunger und verzehren mit gutem Geschmack die erste Gans. Lind dann muß der Freund Räuber ja auch eine für den Dauern rnitnehmen. Er muß ja beweisen, daß er etwas kann und die Gänse der anderen Leute sind etwas weitläufig.

Wie sie nun beim schönsten Rupfen sind, Sieh mal, sagt da der Hirt und kriegt einen bösen Schreck,dort kommt der DauerI"

Aa, der Räuber Fuchs mit seiner guten Deute hinter dem Knick und der Hirt, das ist ja der Fuchs ohne Schwanz, mit dem treuherzigsten Gesicht bei den Gänsen. Er hat noch gerade Zeit, die Bratenknochen wegzustopfen.

Sind noch alle da?" fragt der Dauer schon von weitem.

Gewiß," sagt der Fuchs,brauchst nur nach­zuzählen I Da fliegen grade ein paar große Erd­hummeln bei ihm vorbei.Tut mir den Gefallens sagt der Hirt rasch,und summt den faulen Gänsen einmal gründlich um die Köpfe I"

Kaum sind die Erdhummeln da, gibt es ja ein gewaltiges Geschnatter und die Gänse mit langen Hälsen und Flügelschlagen auf sie los. Der Dauer muh dreimal von vorn zählen, er kann bei dem Wirrwarr nicht zurecht kommen. Schließ­lich meint er nur achtundvierzig gezählt zu haben und hat fünfzig gehabt.

Was," schreit der Hirt,da plagt man sich den ganzen Tag und am Ende kommt man noch in Verdat?" -Unö er zählt und zählt fünfzig.

Da kommt wie von ungefähr sein Bruder Räuber vorbei. Den rufen sie an und er zählt auch fünfzig. Aa, da meint der Bauer wirklich, daß er sich verzählt hat und entschuldigt sich und geht nach Hause. Zum Abend kriegt er ja auch den schönsten Braten und ist zufrieden. Wie die Füchse sich nun zur Aacht treffen, sagen sie sich, daß es so gefährlich werden könnte. Lind sie gehen zur Grauganskönigin, die wohnt unten im Moor, und sagen zu ihr:Wir arbeiten jetzt ehrlich beim Dauern, Aachbarin, und versprechen dir, dah wir keiner von deinen Graugänsen ein Leid antun, wenn du uns so viele leihst, wie wir haben müssen, wenn der Dauer seine Herde zählt."

Das läßt sich Horen", sagt die Graugans­königin: sie errät wohl, um waS es sich handelt, aber sie kann die zahmen Gänse ja nicht aus- stehen.Das läßt sich hören, aber ich muß ein gutes Pfand haben."

Da gibt auch der Räuber seine schone rote Rute zum Pfand und sie gibt ihm einen Federkiel, auf dem soll er blasen, wenn er Gänse haben Will.

Knechte dem Dauern, daß sie zu ihren Frauen heim müßten und wollen ihren Lohn. Lind her Dauer kommt richtig andern Tags mit den Talern und dem Fuchsschwanz des Hirten aufs Feld hinaus.

Zur gleichen Zeit hat die Grauganskönigin aber ihren Federkiel mit der buschigen Rute des Räubers ausgetauscht. Sie sagt, zu Mittag müsse sie alle Tiere wiederhaben, da wollten sie auf» brechen. Sie ist übrigens sehr zufrieden und meint, den Vertrag würde sie gern noch einmal machen, die Herren sollten sich im nächsten Herbst nur wieder an sie wenden.

Wie der Dauer nun zu den beiden Schalks­knechten kommt und die Gänse auszählen will, und alle beisammen sind, gibt er dem Hirt ja auch seine rote Rute zurück und dann den Lohn. Etwas hat er ja wieder abgezogen, der Geizhals, aber er meint dafür, die beiden feilten im nächsten Herbst nur wiederkommen, folgendes 3ahr gäb's mehr.

3a," sagt der Hirt und geht einige Schritts abseits, so daß der Bauer ihn mit dem Knüppel nicht mehr erreichen kann,bann Witt ich auch noch erzählen, was für ein neues Glück dem Herrn >erfahren ist. Dem Himmlischen haben seins Gänse so gut gefallen, sie wollen sie zu 6t Martin haben. Gewiß wird es dem Bauern ein­mal heimgezahlt und hoch angerechnet werden."

Düwel ok," sagt der Dauer,davon halte er nichts, und seine Gänse gäbe er nur gegen bare Münze ab.

Oh, Oh," sagt der Fuchs und schlägt vor­wurfsvoll die Augen auf,aber das müsse der Herr schließlich selbst mit den Himmlischen ab* machen."

In dem Augenblick kommt vom Moor der Pfiff der Grauganskönigin, und alle fünfzig Gänse erheben sich in die Luft.

Wunder über Wunder!" schreit der Hirt und dann seht er sich mit dem Bruder in gute Flucht.Rasch, rasch, daß wir sehen, wo der Himmel aufgeht." Da lausen die zwei ja, waS das Zeug halten will und der 'Bauer läuft auch hundert Schritt mit. um den Eingang zum Himmel zu sehen. Older mit den Füchsen kann er nicht mit* kommen, nein, die fegen weit vor ihm her.

Düwel ok", sagt der Bauer und bleibt stehen und beginnt zu fluchen und sucht nach einem Stein, aber Füchse und Gänse sind weit von dannen. Und es ist wohl dabei geblieben, daß et daS Federvieh einmal auf den hinnnllschen Lvhg verrechnen muß.

Zwecke der Angleichung aneinander oder an die allgemeinen Sähe erhöhen oder herabsetzen: sie können im Interesse einer angemessenen Ver­teilung der Steuerlast weitere Delastungsstufen mit besonderen Sähen belegen.....usw."

Wenn also beispielsweise auf einem Hause mit einem Friedenswerte von 100 000 Mk. am 31. Dezember 1918 eine Hypothek in Höhe von 30 000 Mk. lastete, so hat der Pflichtige einen Rechtsanspruch darauf, dah ihm derjenige Teil der Gesamtsondersteuer (und in diese teilen sich bekanntlich die drei Steuergläubiger Staat, Kreis, Gemeinde) erlassen wird, der 25 Proz. der Frie° densmiete (beispielsweise bei 5000 Mk. Friedens­miete 1250 Mk.) übersteigt. Aach dem bisherigen Rechtszustand muhte ein solcher Antrag abge­wiesen werden, wenn die Einsichtnahme im Grund­buch ergab, dah die Belastung eine höhere als 20 000 Mk. im Deispielfalle betrug. Wenn ferner ein Steuerpflichtiger feine aus den Friedens­jahren, z. D. 1899, stammende Hypothek etwa im Aovember 1918 zum Löschen brachte, so war sein Antrag auf Herabsetzung der Sondersteuer nach bisherigem Recht abzulehnen, da die Belastung am 1. Juli 1914 noch bestand. Solche Fälle bargen zweifellos eine grobe Härte in sich, denn im Jahre 1918 war die Entwertung unserer Mark noch nicht so groh, dah man sagen könnte, ein solcher Hypothekenschuldner habe damals ein gutes Geschäft gemacht, als er die Hypothek zurückbezahlte. Insofern weist also die neue Fassung des § 28 Abs. 5, der jetzt Abs. 3 geworden ist (infolge Streichung des Abs. 2 und 4), eine Verbesserung für den Steuerpflichtigen auf.

Klargestellt ist nunmehr auch, dah Hypotheken der in den §6 1187, 1190 DGB. bezeichneten Art nicht als dingliche privatrechtliche Belastung im Sinne obiger Vorschrift gelten. Gemeint sind Hypotheken aus Inhaber- oder Orderpapieren sowie Höchstbetraghypotheken.

Eine sehr wichtige Frage ist nun die. wann alle diese Aeuerungen inKraft treten. Hier muh zunächst festgestellt werden, dah es grohe Mühe und viel Zeit kostet, sich in dem Wulst, anders kann es nicht bezeichnet werden, der Vorschriften des hier einschlägigen § 19 durchzufinden. Dieser Paragraph ist das reinste Labyrinth und ein Musterbeispiel dafür, wie kompliziert unsere heutige Gesetzessprache ge­worden ist. Für den Laien dürfte es beinahe unmögllch sein, Klarheit ^u gewinnen! Dieser § 19 lautet:

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich nicht aus § 16 und den folgenden Absätzen etwas anderes ergibt, mit dem 1. Ok­tober 1925 in Kraft.

(2) Die Vorschriften deS § 11 zu Ar. 3 Satz 4 und zu Ar. 5 c und d treten am 1. August 1925 in Kraft.

/3) Die Vorschriften des 8 11 zu Ar. 2 Abs. 1, 2 und 3 und Abs. 4 Satz 1, 2, 3 und Absatz 5, zu Ar. 3 Sah 3, zu Ar. b, e, mit Ausnahme des Schlußsatzes, f bis h und zu Ar. 7 treten mit dem

Die künftige Sondersteuer vom bebauten Grundbesitz Don Dr. jur. E. Gretschmann. Regierungsrat.

Die Aenderung der 3. Steuernotverordnung durch das Gesetz vom 10. August 1925 hat auf bem Gebiete der SoNdersteuer eine Reihe so wichtiger Aeuerungen gebracht, dah sich nicht bloß der Steuerbeamte, sondern auch der Laie damit vertraut machen sollte.

Zunächst ist festzustellen, daß die Hoffnung derjenigen, die an ein Wegfällen der Sonder­steuer vom Rechnungsjahre 1925 ab glaubten, zu schänden geworden ist. Die Hoffnung war ja einigermaßen berechtigt, denn 8 32 der alten Fassung besagte:Die Destimntungen der 8,26 bis 31 gelten so lange, als eine gesetzliche Miete in den betreffenden Landes teilen festgesetzt ist, jedoch nicht über den 31 März 1926 hinaus .. ."

Aunmehr lautet 8 32;Vor dem 1. April 1928 ist rechtzeitig zu prüfen, ob die Steuer von diesem Zeitpunkt ab weiter zu erheben ist . . . Rechtzeitig vor diesem Zeit­punkt ist Reichstag und Reichsrat eine Vorlage zu machen." ..

Wir haben also die Gewißheit, daß die tn allen Kreisen unbeliebte Sonder steuer bis zum Rj. 1929 bleiben wird und können uns der schwachen Hoffnung hingeben, daß sie viel­leicht ab 1. April 1928 verschwinden wird.

Eine weitere Vorstellung von dem. was dem Steuerzahler bevorsteht, gibt das Studium des 8 27 und des neu eingeschobenen 8 27 a. 8 27 der alten Fassung lautete: ... Die Länder haben von der ihnen erteilten Ermächtigung in der Weise Gebrauch zu machen, daß die Mieten allmählich gemäß der Entwicklung der allge­meinen Wirtschaftslage den Friedensmie­ten angenähert werden..."

Die entsprechende Vorschrift des 8 27 der neuen Fassung lautet hingegen:Die Länder haben von der ihnen erteilten Ermächtigung in der Weise Gebrauch zu machen, daß die Mieten allmählich gemäß der Entwicklung der allge­meinen Wirtschaftslage erhöht werden."

Wan begnügt sich also nicht mehr mit der Erreichung der Friedensmiete, sondern sieht von vornherein ein Lieberschreiten dieser Grenze vor. Wie sich das Heer der in Miete wohnenden Lohn- und Gehaltsempfänger dazu stellen wird, deren Bezüge noch weit unter Friedensgrenze liegen, ist natürlich eine andere Frage.

Indes bestimmt der neu eingestellte 8 27 a: Die Reichsregierung, setzt mit Zustimmung des Reichsrats die Mindesthöhe der gesetzlichen Miete im Reiche einheitlich fest. Am 1. April 192 6 müssen die Mieten 100 vom Hundert der Friedensmiete erreicht haben..."

Lind aus 8 26 der neuen Fassung erfährt man:Der Deckung des allgemeinen Finanzbe- darfs dürfen bis zur Erreichung der vollen Friedensmiete nicht weniger als 20 v. H.. und nicht mehr als 30 v. H. der Friedensmiete Vor­behalten werden. Erhöht sich die Miete über die Friedensmiete hinaus, so barf_ von dem Mehrbeträge der Miete höchstens ein Fünftel für den allgemeinen Finanzbedarf beansprucht werden."

Von besonderer Tragweite auf steuerlichem Gebiete sind nun die Veränderungen, die 8 28 erfahren hat. Die Steuerbehörde muhte bekannt­lich im abgelaufenen und in diesem Rechnungs­jahr sehr viel mit der Vorschrift des 8 28 Absatz 3 und des 8 28 Absatz 5 arbeiten.

8 28 Absatz 3 sprach davon, dah, soweit vor dem Inkrafttreten der 3. Steuernotverordnung (14. Februar 1924) auf einem Grundstück eine privatrechtliche wertbeständige Last in ausländis cher Währung oder nach dem Ge­setz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923 eingetragen sei, auf Antrag die Steuer sich um den Wert der aus der Last sich er­gebenden laufenden Geldverpflichtung vermindern. Solche Fälle kamen vereinzelt vor. Wichtig war

Pflichtigen brauchen also hierwegen erst in einem halben Jahre Schritte bei dem Finanzamt zu unternehmen.

Die Ausscheidung des bisherigen 8 28 Abs 3 (Ermäßigung der Steuer wegen der Verzinsung aufgewerteter Hypotheken) tritt hingegen schon mit dem 1. August 1925 in Kraft.

Der Vollständigkeit halber sei noch auf den! neu eingestellten § 29 a hingewiesen:

Einfamilienhäuser, die vor dem 1. 3uli 1918 bezugsfertig hergestellt und zu diesem Zeit­punkt mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedens- Wertes belastet waren, lind auf Antrag von der Steuer freizustellen, sofern sie ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden und die Wohnfläche nicht mehr als 70 Quadrat­meter beträgt ..."

Ein Kriegsgewinnler, der im Jahre 1917 ein kleines Landhaus zum Alleinbewvhnen gebaut hat, müßte demnach für dieses Objekt nur Grund­steuer und gar keine Sondersteuer bezahlen. Warum man gerade den 1. Juli 1918 als Stichtag gewählt hat und den glücklichen Besitzer eines solchen Hauses, der doch immerhin dem Substanzwert seines Vermögens, zum T e i l we­nigstens, gerettet und vor den übrigen Pflichtigen: den Mietwert des eigenen Hauses voraus hat. von der Sondersteuer ganz freistellt, ist nicht recht ersichtlich. Wenn man indes weih, daß die heutige Gesetzgebung vielfach nichts anderes als einen Kuhhandel zwischen den Parteien darstellt, wird man sich vielleicht auch darüber beruhigen können.

Niedergang im Export.

Von Professor Paul F r e h e, Frankfurt a. M.

Bei den Verhandlungen vor Llnterzeichnung des Dawes-Abkommens wurde wiederholt von Entente-Leite darauf hingewiesen, daß alles ge­schehen solle, um dem deutschen Exporthandel günstigere Absatzmöglichkeiten überall auf dem Weltmarkt zu schaffen, ja, man sprach sogar die Hoffnung aus, daß die deutsche Ausfuhr bald wieder den Stand von 1913 erreichen möge, denn nur unter dieser Voraussetzung könne überhaupt der Dawes-Plan verwirklicht werden.

In jenen Tagen hatte der deutsche Export mit Mühe und Aot, trotz aller Schwierigkeiten, die ihm in der Tat überall von unseren ehe­maligen Gegnern bereitet wurden, 58 Prozent der Gesamtmasse von 1913 erreicht. Als der Reichsauhenminister Herr Stresemann im Früh­ling dieses Jahres eine Rede in Dortmund hielt und wiederum die Mächte der Entente auffor­derte, dem deutschen Handel freie Dahn zu geben, da wir nur so uns erholen und Reparationen: auf Grund des Dawes-Planes leisten könnten, war der deutsche Exporthandel, anstatt wie in London vorgesehen, zu steigern, auf 45 Prozent

aber die Vorschrift des letzten Satzes des Ab­satzes 3:Soweit eine nicht wertbeständige pri­vatrechtliche Last aufgewertet ist, vermindert sich auf Antrag die Steuer um den Wert der aus einer Aufwertung bis zu 15 vom Hundert des Aennbekrags in Goldmark sich ergebenden lau­fenden Geldverpflichtung; dies gilt nicht, soweit die Verpflichtungen den im 8 5 Absatz 2 vor­gesehenen Zinsbetrag übersteigen."

Ich habe weder von den mir unterstellten Beamten, noch von den Laien verlangt, daß sie den Sinn vorstehenden Sahungeheuers sofort ver­stehen. Wie hoch ist derWert der aus einer Aufwertung bis zu 15 v. H. des Aennbetrags in Goldmark sich ergebenden laufenden Geld- Verpflichtung ?" Man tonnte ihn nur feststellen, wenn man über die die Aufwertung betreffen­den Vorschriften des Artik I der 3.Steuernotver- ordnung genau unterrichtet war. Hiernach war also der Zinsenlauf aus einer 15prozentigen Auf­wertung von der Steuer aus Antrag abzusetzen.

8 5 Absatz 2 bestimmte:Die aufgewerteten Ansprüche sind bis 31. Dezember 1924 unver­zinslich Vom 1. Januar 1925 ab beträgt der Zinsfuß 2 v. H.: er erhöht sich in jedem weiteren Jahr um je 1 v. H., bis der Satz von 5 v. H. erreicht ist." Das ist im Jahre 1928 der Fall.

Aunmehr sind durch das Aufwertungs- gesetz vom 16. Juli dieses Jahres sowohl Aufwertungsbetrag, als auch Verzinsung grund­legend neu gestaltet worden.

Der Aufwertungsbetrag ist statt 15 Prozent nunmehr 25 Prozent und der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 1925 1,2 v. H., vom 1. Juli 1925 ab 21/2 v. H., vom 1. Januar 1926 ab 3 v. H. und vom 1. Januar 1928 ab 5 v. H.

Die wichtige Vorschrift des letzten Satzes des bisherigen Abs. 3 hat man nun aus 8 28 ganz herausgenommen und in veränderter Weise in § 27 eingeschaltet. Steuerlich wirkt sich dies in­sofern aus, als Anträge auf Verminderung der Sondersteuer wegen des Zinsenlaufes für eine aufgewertete Hypothek jetzt nicht mehr gestellt werden können. Der Gesetzgeber will vielmehr haben, dah der zur Verzinsung auf­gewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals erforderliche Betrag in Zukunft in die Miete einkalkuliert werde. Die entsprechende Dorschrist des 8 27 neuer Fassung lautet nämlich:

Den Eigentümern ist ferner in der Miete aur Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und des Eigenkapitals der Betrag zu belassen, mit dem eine vor dem 1. Januar 1918 eingetragene, nach dem Grundsatz des § 4 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 aufgewertete Papiermark- hhpvthek zu verzinsen wäre, deren Aennbetrag dem Friedenswerte des Grundstücks entspricht: für die Höhe der Verzinsung gilt der im 8 28 des Aufwertungsgesetzes vorgeschriebene Zinssatz: die Länder setzen für diesen Betrag einen bestimmten Hundertsatz der Friedensmiete in der Miete fest."

Eine weitere wichtige Aenderung ergibt sich aus der Aeufassung des 8 28 Abs. 5!

Der alte 8 28 Abs. 5 lautet:

Bei Grundstücken, die zu dem im vorstehen­den Absatz bezeichneten Zeitpunkt (gemeint ist 1. Juli 1914, Anmerkung des Vers.) entweder unbelastet waren oder deren dingliche private rechtliche Belastung nicht mehr als 20 v. H. des Gesamtwerts betrug, ist der Betrag der Steuer auf Antrag.....soweit herabzusetzen, daß er

nicht mehr als 20 v. H. der Friedensmiete aud- macht......"

Die Aeufassung bringt nun für zahlreiche Steuerpflichtige eine unbestreitbare Vergün­stigung, für die Steuerbehörde allerdings ein gewaltiges Mehr an Arbeit. Sie lautet:

Bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren oder deren dingliche privatrechtliche Belastung nicht mehr als 30 v. H. des Friedenswertes betrug, ist der Betrag der Steuer auf Antrag des Eigentümers soweit herabzusetzen, daß er ________

Aun geht ja ein lustiges Leben für die beiden Füchse los. Jeden Tag verspeisen sie eine Gans zum Frühstück und eine zum Mittag, und der Bauer kriegt auch jeden abend eine und denkt, so gute vcyalksknechte hat er noch nie gehabt. Immer aber wenn er bei seiner eigenen Herde vorbeikommt, pfeift der Räuberfuchs rechtzeitig auf dem Federkiel und läßt so viele milde Gänse von der Aachbarin kommen, wie gerade fehlen. Lind wenn der alte Geizhals zählt, findet er alles in Ordnung.

Einmal ist der Aeltere just auf einem Weg, als der Dauer vorbeikommt. Der Räuber läßt dem Bruder den Fedeickiel ja nicht, weil er die Rute zum Pfand gegeben hat, und der Hirt kommt in große Verlegenheit.

Was," schreit der Dauer,da sind ja bloß noch zwanzig Stück?"

Denk dir an, sagt der Hirt und legt die Hände vor der Brust zusammen,denk dir an, Dauer, welches Glück uns widerfahren ist! Vorhin kam eine von den Himmlischen vorbei und besah sich die Gänse und sagte, die hätten nicht genug zu fressen. Ja, sagte ich, das ist ja auch nicht wie bei euch mit der Weide. Da sagte sie, sie wollte selbst ein paar durchfüttem und hat an die dreißig Stück mit auf die himmlische Weide ge­nommen. Aber heut abend komme nfie zurück, das hat sie mir versprochen."

In dem Augenblick kommt der Fuchsräuber entlang und sieht die Verlegenheit seines Bruders. Rasch Pfeift er und die dreißig Graugänse kom­men angeflogen und lassen sich gleich unter die andern nieder.

Ha, der Bauer macht ja Augen wie einer. Es tut ihm leid, daß er dem Hirt wieder miß­traut hat. Er hat ja auch den Schwanz zum Pfand, was soll er sich da Sorgen machen.

Sonderbar sehen sie ja aus!" meint er noch.

Ja", sagt der Fuchs, und merkt seine Ge­danken.Das kommt wohl von der himmlischen Weide, da kriegen sie sicher feine Sachen zu fressen. Ach, waren wir nur auch erst sowett, Bauer!"

Solche Wünsche mag der Dauer nicht recht hören und macht sich von bannen, aber es gefällt chm doch, daß ferne Gänse auf die himmlische Weide gehen.

Am nächsten Tage sind die Gänse wieder vollzählig da und so geht eS noch einige Male. Schließlich find ja alle Tiere aufgefressen, eS ist auch gerade so well, daß die Graugänse auf Wanderung gehen wollen. Da sagen du? beiden

Verschiedene schwerwiegende Faktoren es, die solchen Aiedergang bewirkten. Steuerschraube wurde angesichts der armung des deutschen Volkes zweifellos zu angexogen. Schwer lastet die Dawes-Abgabe auf der deutschen Industrie, die obendrein nur unter