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Ur.

Biiber aus her Siebener Wohnungsnot.

Ein Notruf.

Wir werden um den Abdruck der nachstehenden Darlegungen gebeten.

Die Rod.

Dor einigen Tagen ging eine Notiz durch die Zeitung, baf) die Stadt (Sieben im kommenden Sommer wieder etwa 60 Wohnungen neu erstellen will. So anerfcimendtoert diese Absicht ist, so muh doch gesagt werden, daß das durchaus nicht genügt, um der Not auch nur einigermaßen ab^u» helfen. Don den etwa 70008000 Familien unse­rer Stadt suchen etwa 2000 eine Wohnung. Da­von mögen etwa 14001500 überhaupt keine Wohnung haben, oder sie sind in Räume unter­gebracht, die jeder Beschreibung spotten. Ich will mm der Stadt absolut keinen Dorwurf machen, daß sie einen unzulänglichen Wohnungser­stellungsplan herausgibt. 3m Gegenteil, ich er­kenne an, daß. sie in den letzten Jahren manches in dieser Beziehung getan hat. Ich will auch nicht lange untersuchen, wer und was an dem gräßlichen Elend die Schuld trägt, denn darüber gehen die Meinungen unendlich weit auseinander. Kurz, die Not ist da, und ihr must abgeholfen werden, koste es, was es wolle. Wenn ich mm in dem Nachfolgenden meinen Mitbürgern nur einen ganz Heinen Ausschnitt aus dem Bilde der Gießener Wohnungsnot vor 2Iugen führe, so geschieht das nur zu dem Zweck, um ihnen die Augen darüber zu öffnen, wie furchtbar das Elend ist, um ihnen das Gewissen zu scharfen, Last jeder, aber auch jeder, dazu beitragen must, dem -Hebet abzuhelfen, um bei jedem die Mitverantwortung zu wecken. Er soll fühlen: hier muht auch Du mithelfen, die Not zu lin­dern. Dor allem aber möchte ich die aufrufen, mit ihrer Kraft mitzuwirken, die da glauben,

einen Weg zu wissen. Ich rufe alle auf, Hoch und Niedrig, Bauleute und Handwerker. Bolls- Wirtschaftler, Hygieniker, Finanzleuie, Gewerk- fchasten, Handel, Industrie und Landwirtschaft, Reichswehr und vaterländische Derbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften und alle gemein­nützigen Vereine. An alle wende ich mich mit meinem Rufe: Helft, wenn unser Volk nicht zugrunde gehen soll.

So mögen nun die nackten Tatsachen in ihrer ganzen Brutalität wirken. Noch Hunderte ähn­liche können geliefert werden. Für die Wahrheit verbürge ich mich.

1. Ein kriegsbeschädigter Lungenkranker wohnt mit Frau und 3 kleinen Kindern in 1 kleinen Zimmer, alle schlafen in demselben kleinen Raum. Die Kinder find infolgedessen immer krank.

2. Eine Familie aus 3 Köpfen bewogt zwei kleine Räume über einem Pferdestall.: zwei Räumchen sind dauernd feucht, big Küche un­benutzbar.

3. Eine hmgenfranfe Witwe mit 4 Kindern bewohnt 1 Zimmer. Die 5 Personen schlafen m 2 Betten, weil weiterer Raum für Betten nicht vorhanden ist.

4. Eine andere lungenkranke Witwe mit eben­falls 4 Kindenr bewohnt 2 ganz kleine Räume.

5. 3 Familien wohnen in einer Wohnung von 3 kleinen Zimmern und 1 Küche. 2 Kinder find schwer bauchtuderkulös.

6. Eine Handwerkerfamilie mit 3 Äinbcrn kann nur 2 Kinder bei sich behalten, weil für das dritte Kind kein Platz da ist; es hall sich Lei ben Großeltern auf. Die Mutter ist lungen­leidend, die Kinder ebenfalls dauernd krank. Die Schneiderwerkstätte ist zugleich Schlafraum.

7. Eine Familie mit 4 Kindern von 16, 7, 5 und 3 Jahren «bewohnt einen hohen kalten Raum. Die Kinder sind skrofulös und rachitisch. Der Raum ist menschenunwürdig.

8. 2 Familien mit 10 Personen wohnen in 3 kleinen .Zimmern und 1 Küche. In der einen Familie hat die Mutter schwere Tuberkulose. In der andern sind Mutter und Tochter tuberkulös.

9. 2 Familien mit ebenfalls 10 Personen ha­ben 3 Räume ohne Küche. Die Möbel stehen zum größten Teil auseinander. 4 Personen schla­fen in einem Bett. Andere Betten können nicht aufgestellt werden. Ein Sohn ist schwer tuber­kulös. Ungeziefer ist in Menge vorhanden.

10. Eine Familie mit 2 Kindern bewohnt einen kleinen Raum ohne Küche. Der Fußboden ist durchlöchert. Unter der W-oh.mng befindet sich ein Misthaufen. Wanzen sind in Unmengen vor­handen. Ein Kind ist infolge von Rachitis Dec« kcuppelt. Die Wohnung ist lebensgefährlich und der Menschen unwürdig.

H. Eine Familie mit 6 Kindern ist ganz lungenkrank. Die Wohnung besteht aus 2 Zim­mern mit Küche. Schlafgelegenheit: 4 Betten, weil mehr nicht aufgestellt werden können.

12. Eine Familie, aus 5 Personen bestehend, bewohnt 1 Zimmer, ras mit Wanzen behaftet ist. Betten können nicht aufgestellt werden. Die ganze Familie schäft auf der Erde. Ein Mist­haufen sitzt vor i«m Fenster, so dast dieses nicht geöffnet werden kann. Schauderhaft!

13. Eine Familie mit 4 kleinen Kindern be­wohnt 1 Zimmer. ES ist kein Keller und kein Badenraum vorhanden. Kartoffeln, Kohlen, Holz usw. must alles bei der Familie in dem Heinen Raum lagern.

14. Die Familie eines Kriegsbeschädigten (5 Personen) hat 2 Heine Zimmer, davon ist eins schräg. Frau und Kinder sind immer krank. Die Wohnung ist total feucht. Bei Regenwetter muh die ganze Familie in der Küche auf dem Boden schlafen.

15. 4 Familien mit kleinen Kindern bewoh­nen ein altes baufälliges Häuschen. Der Haupt­balken ist durchgefault. Die Wohnung ist lebens­gefährlich.

16. Ein kleines ebenfalls baufälliges Hkntt- eben wird von 3 Familien mit großen und kleinen Kindern (im ganzen 14 Personen) bewohnt. Kein Licht, fein Sonnenstrahl bringt ein. Die 5af> böden sind aufgerissen. Ungeziefer überall.

17. 2 Familien mit 3 Heinen Kindern be­wohnen 2 ganz kleine Raume über einem Holz­stall. Der eine Nkann ist lungentuberkuloS. Eine Küche ist nicht vorhanden. Die Wohnung ist für Menschen unwürdig.

18. Eine Famirie, bestehend aus 6 Personen, wohnt 4 Treppen hoch im Giebel eines HauseS. Der Bodenraum dient als Küche. Die Räume finb so niedrig, dast ein erwachsener Mensch darin nicht aufrecht gehen kann.

19. Bei einer Familie aus 6 Personen be­findet sich unter der Wohnung die Klosettanlage und die Waschküche einer Wirtschaft. Die Fen­ster schließen seit Monaten nicht mehr. Ungeziefer ist in Menge da.

20. Mann, Frau und Kind bewohnen einen grvsten Raum mit Zementboden zu ebener Erde, ohne Küche. Alles ist verschimmelt. Regenwasfer dringt überall ein; keine menschliche Wohnung.

Hebermehl.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Derbindlichkeit der Schriftleitung.)

Gewissenhafte Pflichterfüllung. Nach unseren Informationen wird der Ertrag aus der von Ihnen beabsichtigten Tätigkeit nlcht angerechnet, wenn er unter dem Anfangsgehallssah der Gruppe 8 der Staatsbeamten bleibt, lieber« schreitet der Arbeitserlos den Anfangsgebalt der Gruppe 8, so dürfte wohl nur der uberschiehende Teil für die Anrechnung in Betracht kommen. Wir raten Ihnen aber, sich vorher erst noch mal bei Ihrer früheren vorgesetzten Behörde genau zu erkundigen.

Am 21. März entschlief nach kurzem Kranksein sanft in Gott meine liebe Gattin, unsere gute, treue Mutter, Schwester, Schwieger­mutter, Großmutter und Tante

Christine Merten geb. Höhne

im 79. Jahre ihres Lebens.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Ludwig Merten, Rechnungsrat

Gießen, den 25. März 1924.

Die Beerdigung fand heute in der StHle statt. 61tm

Bekanntmachung.

Beim Stadtbauamt liegen die Unter­lagen für die Vergebung der (Erb- und Maurerarbeiten sowie Herstelluno derMassio- bedten, ebenso der Zimmer«, Dachdecker- und Spenglerarbeiten zur (Errichtung von Wohn­hausneubauten am Riegelpsad offen.

Näheres siebe Aushängekästen.

Derdingungstermin: Freitag, den 4. April 1924, vormittags 10 Uhr. 2212B

Dietzen, den 24. März 1924.

Stadtbauamt. Drauba ch.____

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Angebote sind spätestens bis Freitag, den 28. Marz L Is., nachmittags 3 llfcr, bei der Bürgermeisterei einzureichen, wo­selbst die Eröffnung 3'/« Ahr erfolgt. Die Bedingungen werden vor der Eröff­nung bekanntgegeben. Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Bürgermeisterei, sowie Förster K a l b e r l a h.

Rüddingshausen, den 21. März 1924.

Bürgermeisterei Rüddingshausen

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Familie F. Bonarius

Herzlichen Dank allen, die uns bei der Krankheit und bei dem Hinscheiden unseres Kindes so liebevoll zur Seite standen.

zutragen haben.

Röthges, den 24. März 1924.

Bürgermeisterei Röthges.

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Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Wilhelm Rinn II. Familie Ludwig Gernandt Familie Friedrich Sack Familie Willi Steinbach.

Heuchelheim, Wetzlar, den 24. März 1924.

Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 26. Marz, nachm. 4 Uhr, vom Trauerhause, Sandweg 1, aus statt. 1,14D

Der Voranschlag der Gemeinde Ober- Bessingen für 1924 liegt von Mittwoch, den 26. b. Mts., ab eine Woche auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Ein­sicht offen. Einwenbungen können währenb dieser Zeit schriftlich ober münblid) erhoben werden. Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.

Ober-Bessingen, den 24. Mär; 1924.

Bürgermeisterei Ober-Bessingen.

Keil. 2203V

Todes-Anzeige.

Gestern abend um 11 Uhr entschlief sanft nach langem Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Herr Karl Gernandt II.

im Alter von 74 Jahren.

Die Gemeinde WeiterShatn verkauft im Wege schriftlichen Angebots das in den Forstorten Streithain und Windtopf angefallene Fichtenstammholz und zwar: 2. Kl. 8,85 Fstm., 3. Kl. 24,43 Fstm., 4. Kl. 22,85 Fstm., 5a Kl. 52,88 Fstm., 5b Kl. 84,41 Fstm. Das Holz ist mit Rinde gemeffen, jedoch geschält. Die Angebote sind in Goldmark mit der Aufschrift .Holz­submission" bis spätestens Dienstag, den 1. April, nachmittags 1 Uhr, bei unter­zeichneter Bürgermeisterei getrennt nach Klaffen einzureichen, woselbst auch die Bekanntgabe der Berkaufsbedingungen und die Eröffnung der Angebote erfolgt.

Weitershain, den 24. März 1924. Bürgermeisterei Weitershain. _________Reichert. 2223V

Holzfnbmifsion

Die Gemeinde Rüddingshausen be- ; abstchtigt, nachbenanntes Nutzholz auf dem Wege des schriftlichen Angebots zu verkaufen:

A. Fichten-Stamme:

3. Klaffe 20 Stück = 33,05 Fstm.

B. Kiefern-Stämme: Schnittholz (astrein):

3. Klaffe 13 Stück = 12,61 Fstm. Bauholz:

3. Klaffe 3 Stück = 2,53 Fstm.

Holzfudmission.

Aus den Waldungen der Gemeinde Hattenrod soll nachstehendes Holz auf dem Submissionsweg verkauft werden: Kiefern-Stämme: 3. Klaffe 5,92 Fsttn.,

4 Klasse 19,34 Fsttn., 5. Klaffe 67,01 Fstm.

Angebote sind verschlossen, getrennt nach Klaffen, pro Fstm., in Goldmark, mit ent­sprechender Aufschrift bis spätestens Freitag, den 28. März, auf der Bürgermeisterei Hattenrod einzureichen. Bedingungen werden vor Oeffnung der Offerten, welche um 2 Uhr nachmittags erfolgt, bekannlgegeben. Es wird noch bemerkt, daß das Holz entrindet, jedoch mit Rinde gemeffen ist, und spätere ! Reklamation über Ausmeffung und Güte ! keine Berücksichtigung findet.

Bürgermeisterei Hattenrod.

Reed. 2224V

Der Voranschlag der Gemeinde Wonnen- rott) für 1924 liegt von Mittwoch, den 26. d. Mts., ab eine Woche auf dem Amts­zimmer des Bürgermeisters zur Einsicht offen. Einwendungen können während dieser Feit schriftlich ober münblid) erhoben werben. Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu ber auch die Ausmärker beizutragen haben.

Nonnenroth, den 24. März 1924. Bürgermeisterei Nonnenroth.

_____________Hoppe.________2204V

DerDoranschlag der Gemeinde RöthgeL für 1924 liegt von Mittwoch, den 26. d.Mts. ab, eine Woche auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters zur Einsicht offen. Ein­wendungen können während dieser Zeit schriftlich oder mündlich erhoben werden. Es ist die Erhebung einer Umlage be­schlossen, zu der auch die AuSmärker bei»

Bftür die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dein uns so schwer betroffenen Verluste sagen wir Innigen Dank.

Sophie Prang Wwe. und Kinder.

Glesien, Hnmmstrasie 14, W den 24. März 1924

Bekanntmachnng.

3n unser Handelsregister Abt. B wurde heute bei der Firma Heyligenstaedt L Camp., Werkzeug-Maschinen-Fabrik und Eisen­gießerei, Aktiengesellschaft in Gießen, ein­getragen: 3n Ausführung des Beschlusses der Generalversammlung vom 21. Sep­tember 1923 über die Befugnis der Inhaber der 9000 Stück Genußscheine, Umwandlung der Genutzscheine in Stammaktien zu er­bitten, hat die Umroanblung ftattgefunben und ist damit die in Form jener Umwand­lung beschlossene Grundkapitalserhöhung um 9 Millionen Mark durchgeführt.

Gießen, den 19 März 1924.

__Hessisches Amtsgericht. 21986 DerBoranfchlag der Gemeinde Daubringen fürs Rj. 1924 liegt vom 24. März d. F. eine Woche lang auf dem Bürgermeisterei­bureau zur Einsicht der Intereffenten offen. Es wird eine Umlage erhoben zu der auch die Ausmärker beizuttagen haben.

Saubringen, den 22. März 1924.

-Hessische Bürgermeisterei. 2226V Preis.

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