Ausgabe 
20.12.1924
 
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Rodhelmer Straße 2 (Promenadenhaus).

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Besichtigung ohne Kaufzwang

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in einfarbig

Mk. 1.95

werden erst wieder am 7. Januar 1925 in der Bienenkorb-Sprechstunde verausgabt

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Schuhhaus L Bernhardt,

GIESSEN

Schulstraße 10

Telephon 1435.

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Stebing.

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Niger Geschäftsführer.

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vormittags von 10- 12, nachmittags von 3-5

is dahin nicht abgeholte Gewinne

in sämtlichen Schuhwaren, vom besten Arbeitsstiefel bis zum feinsten Luxusschuh

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führt nur Qualitätsware Messing-T afelgeräte Nickel-T afelgeräte Alpaka-T afelgeräte Versilb. Tafelgeräte Alpaka-Bestecke Versilberte Bestecke Reinsilber-Bestecke Besteckschränke

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Brillant- Schmuck Gold-Schmuck Silber-Schmuck Alpaka-Schmuck Platinin-Schmuck Double-Schmuck

Bekanntmachung.

In der Weihnachts- unL Neu» jahrswoche ist bas Stabt. Dolksbad geöffnet:

Montag, 22. Dez. 1924, von 1 bis 7 Uhr

Aassenschlutz stets eine halbeStunbe vor Beenbigung ber Badezeit.

Gießen, ben 18 Dezember 1924.

Stäbtisches Dolksbad Gießen.

Giehen, den 12. Dezember 1924 Hessisches Amtsgericht.

Reichhaltiges Lager in Fahrrädern, Nähmaschinen Ausrüstungsstücke und Zubehör Passende Weihnachts-Geschenke für Automobil- und Motorradfahrer

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. B wurde heute bei der Firma Monk, Dah & Eo., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Giehen folgendes eingetragen: Die Firma ist geändert in Monk G- nt b. H.; die Geschäftsführer Daß und Wrublewsky sind abberufen, Salomon Monk ist aller»

Gewinnliste

jur der am 19. LeMber 1924 HutigefunOeuen Dnlofaag beröleneMbes", Abteilung Oes UlKe-^fluenoerelns zu Lietzen

All einverkauf der weltberühmten Dr.-Diehl-Stieffel, Hassia- und Salvator-Stiefel

Bekanntmachnng.

3n unser Handelsregister Abt. B wurde heute bei der Firma Hertog & Wolf, Gut Mittelstmühle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mittelstmühle bei Alten-Vuseck, folgendes eingetragen. Durch Beschluh der Gesellschafterversammlung vom 12. Ao. vember 1924 ist das Stammkapital au' 15 560 Goldmark herabgesetzt worden.

Giehen, den 13. Dezbr- 1924. 1O217B Hessisches Amtsgericht.

üifitniiiii non Bujsltklkiiftltg, fikinpilüjitr= unö ffioniiünnrn.

Zur älnterhaftung der Kreisstrahen im Zähre 1925 sollen 3750 cbm Klein­schlag zum Einwalzen. 5550 Tonnen Kleinpflastersteine und 10000 lfd. m Wandsteine zur Herstellung von Klein­pflaster öffentlich vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen und An. gäbe der Lerwendungsstellen können während der Dienststunden in unseren Amtsräumen Landgraf-Philipp-Plah 3, Zimmer 22. eingesehen werden.

Schriftliche Angebote sind bis Freitag, den 2. Januar 1925, vormittags 10 Llhr, bei uns einzureichen, woselbst daS Ergeb, nis öffentlich fest gestellt wird.

Zuschlagsfrist 3 Wochen. 10107c Giehen, den 16. Dezember 1924.

Kreisbauverwaltung: EellariuS,

.*****. --v

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. R wurde heute eingetragen: Die Firma Süddeutsche Lack- und Farbenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Giehen. Gegen­stand deS Unternehmens soll sein die Fabrikation und der Handel mit Lack und Farben und sonstigen chemischenProdukten, sowie die Fabrikation und der Handel von anderen einschlagenden Artikeln. Das Stammkapital beträgt 5000 Reichsmark. Geschäftsführer sind: Meier Löb und Ferdinand Löb. Kaufleute in Giehen. Die Zeichnung der Firma genügt durch einen Geschäftsführer. Der Gesellschafts- vertrag ist am 24. Oktober 1924 errichtet.

Giehen, den 12. Dez. 1924. 10215B

Hessisches Amtgertcht.

Kurt M. Frener

Schuhmachermeister bei der Studentenhilfe

Giehen, Schöne Ausficht.

Oberhessische Auto- und Fahrradindustrie Otto Göbel :: Gießen General-Vertreter erster Firmen Schulstraße 6, Fernsprecher 102

Uhren- und Goldwarenhaus Emil Otto

Bahnhofstraße 49 GIESZEN Bahnhofstraße 49

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Friedrich Leuning

Uhrmacher, Bisrnarckstrahe 10 Bei mir getaufte Trauringe werden kosten« los enger und weiter gemacht.

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August Lotz Wleeeek

Televb. 1079. '«D

Mache meine werte Kundschaft darauf aufmerksam, da6 ich von heute an meine

Papierhandlung^; Albert Kreiling weiterführe und mit der Firma Wilh. Klee Nachf. nichts mehr zu tun habe. Gleichzeitig empfehle ich sämtliche Arten Packpapier in Bogen und Rollen, Güten und Beutel für Kolonialwaren und Bäckereien; fettdicht Pergamentersatz und Fetthüllen für Metzgereien besonders preiswert.

Hochachtungsvoll

Albert Kreiling, Papiergroßhandlung

Dienstag, 23. ,9

Mittwoch, 24. ,9

Dienstag, 30. ,9

Mittwoch, 31. . . , 9

Freitag, 2. Fan. 1925 9

SamStag, 3.9

Achtung!

Rotkraut, Zwiebeln, Rosenkohl,Blumenkohl, Spinat, Mäuschen-Kartoffeln, Meerrettich, Aepfel, Apfelsinen, Hasel- und Walnüsse, Gelberüben und Zittonen eingettosfen.

Bestellungen für die Feiertage nehme am Verkauf Dienstagftüh, Vrandplatz (Eingang am Botanischen Gatten) entgegen. 036301 Frau Frosch, Teleph. iosi

Bekanntmachung wegen Abgabe von Umsatz ftcnererklärnngen für 1924.

Gemöst § 35 deS Umsahsteuergesetze« haben die Llrnsatzsteuerpflichtigen inner­halb deS Monats Januar 1925 ein« Steuererklärung über die Umsätze des Kalenderiahres 1924 abzugeben DaS gilt sowohl für die zur allgemeinen Um­satzsteuer Pflichtigen wie für die zur er­höhten Umsatzsteuer Pflichtigen, sofern der Deraniagungsabschnitt für sie daS Ka­lenderjahr ist. Ss gilt auch für diejenigen Aur erhöhten Umsatzsteuer Pflichtigen, für die der AcranlagungSabschnitt kürzer als ein Kalenderjahr ist. soweit sie für die Deranlagungsabschnitte deS Kalender­jahrs 1924 Steuererklärungen noch nicht abgegeben haben und noch nicht veran- Iae- sind.

Sie Umsatzstcuerpflichtigen in den Be­zirken der Finanzämter Dietzen. Grünberg Butzbach und Hungen werden hierdurch ausgefordert, die vorgeschriebenen Erklä­rungen biS spätesten« 31. Januar 1925 bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Kn- gaben an AmtSstelle mündlich zu machen

Zur Erleichterung deS Veranlagung«» verfahrens wird bestimmt:

Die Angehörigen der Land- und Forst­wirtschaft sowie deS Gartenbaues werden bis auf weitere« für die Umsätze aus diesen Betrieben wozu auch die landwirtschaftlichen Aebenbetriebe ge­hören von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen entbunden.

2. Auch die sonstigen Steuerpflichtigen (Gewerbetreibende. Angehörige freier Berufe usw.s brauchen eine Steuer­erklärung von sich ans nicht abzugeben, wenn sie auf C-' unb sorgfältiger Prü­fung nach besi . UMicn und Gewissen die Lieberzeugung erlangen, datz die Summe der Voranmeldungen, die fle über ihre Umsätze de« Kalenderjahre« 1924 abgegeben haben, und die Summe der geleisteten Vorauszahlungen ihren tatsächlichen steuerpflichtigen Umsätzen im Kalenderjahre 1924 rnlspricht. Vor­drucke zur Steuererklärung werden bei den unterzeichneten Finanzämtern und bei den Llnlererhebflellen kostenlos ab­gegeben.

Dach Ablauf des Monat« Januar kann denjenigen Umia hsteuerpflichttgen, die eine Steuererklärung nicht abge­geben haben, nach dem Ermessen de« Finanzamt« ein Vordruck zur Umsatz» steuercrklärung zur Aussüllung binnen 2 Woch n übersandt werden. Die Ein­reichung der Erklärung kann durch - erforderlichenfalls zu wiederholende - Geldstrafen bis zu je 5000 AeichSmari erzwungen werden: Umwandlung in Haft ist zulässig. Das Gesetz bedroht denjenigen, der über ben Betrag dem Entgelte willentlich unrichtige Angaben macht ober sonst vorsätzlich die Umsatz- steuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit Geld- und Freiheitsstrafen: der Versuch ist strafbar. Vei verspätet« Einreichung einer vom Finanzamt an» geforderten llmsahsteuererklärung ist daS Finanzamt berechtigt, einen Zu­schlag bis zu 10 v. H. der endgültig festgesetzten Steuer aufzuerlegen.

Giehen, Grünberg, Butzbach, Hungen, den 15. Dezember 1924.

Die Finanzämter. 10213c

Erklärung!

1. Das von der Schuhmacherzwangsinnung Giehen und der Interessen- gemeinschast am 9. 12. 24 veröffentlichte Gutachten wurde nach Angabe de» Herrn Syndikus Schüttler von der Hessischen Handwerkskammer Darmstadt völlig unberechtigt als Gutachten der Handwerkskammer (behördliches Gut­achten) ausgegeben.

2. Gegenüber dem von dem Vorsitzenden des Hess. Schuhmachern,eister» Verbandes Herrn W Weber gegebenen Gutachten lasse ich ein Gutachten des ersten Frankfurter Fachmannes und Sachverständigen, da» ich zur Klärung der Angelegenheit eingeholt habe, folgen:

Gutachten.

Das mir am 15. Dezember 1924 durch Herrn Kurt Frener. Dietzen, Schöne Aussicht, vorgelegte Thromsportrindleder, sowie das mir vorgelegte Dodenleder kann ich nur als einwandfrei in jeder Beziehung bezeichnen.

Frankfurt am Main, den 15. Dezember 1924.

gez. Heinrich Hesse, Frankfurt am Main. Dethmannstr. 60.

Ich erkläre, datz sämtliche gelieferten Wanderstiefel nachweislich aus dem von Herrn Hesse begutachteten Leder verfertigt waren. Dieses Gutachten des ersten Frankfurter Mahgeschäftes dürfte die Tatsache, datz bis heuie kein einziger Kunde die empfohlenen Wanderstiefel als unbrauchbar oder schadhaft mir zurückgebracht hat, nut noch zu unterstreichen geeignet sein.

3 Jeder Kunde, der die Stiefel vor Ausbruch des Streites gekauft hat, Damit nicht zufrieden war und mir die schadhaften Stiefel zurückbringt, erhalt Dafür ein neues Paar. Die Zahl dieser beanstandeten werde ich öffentlich bekanntgeben.

Da von Konkurrenzseilen die Angaben über die Ausführung meiner Wanderstiefel bezweifelt werden, empfehle ich Dem geehrten Publikum, durch Kauf meiner Waren sich selbst ein Urteil zu bilden.

4. Herr Wilhelm Weber, Schuhmachermeister in Darmstadt erklärte mir auf Grund des ihm von mir nachgewiesenen Sachverhalts, datz er bei Kenntnis dieses Sachverhaltes fein Gutachten in der vorliegenden Form überhaupt nicht hätte abgeben können.

5. 3d) ermatte nunmehr von meinen Gegnern, die solange öffentlich (unter 9. bzw. 13. Dezember 1924) angekündigte(Einleitung weiterer Schritte" ober dieAuseinandersetzung an hierfür geeigneter Stelle".

MimiWsbllle

Tie Herberge »ut t'clmat bittet auch tn diesem Zabre wie der der WeihnacdiS- beicherung d. Wan­derer zu gedenken. Die Rot ist In diesem Zabre besonders oroh. Waben an (yelb. Lebensmitteln «K- itaaencn Kleidern, 'che ufw nehmen dankend entgegen BirrtjenratMmck. Frankfurt. Sir. 13 u. Hansvo.er Loh.

Ter Vorstand. Bei TeL-Ylnruf 17s werden die Waben abgebolt. lm>71) Ironsniiinonelwt üötfe. Weil? uno lleaeefaielöeB zu ocrfai: en IS483D

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Abholung der Gewinne nur Dartenftratze 2,

Montag, den 22. Dezember 1924,