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unübertroffenen Qxj.eilifäüS'' Pigarefterv

Bekanntmachung. I Bekanntmachung

Der Voranschlag der israel. Religions-1 Beim Stadtbauamt liegen die Un

Unter-

Kästen wird hingewiesen.

3075L

und

offen.

30748

30766

zeichnete Stelle.

3007D

Nachtigall

3037D

6

21

48

51

1

5

76

2

1

10

13

19

240

2

16

170

10, 20,66 30,03 15,21

0,97 2,85

20,70

Gießen, den 17. Rpril 1924.

Der Oberbürgermeister. 3. B.. Dr. Seid.

Näheres siehe Aushängekästen.

Verdingungstermin; Montag, der.

28. April 1924, vorm. 10 Uhr

Bietzen, den 17. April 1924.

Stadtbauamt Bietzen: Braubach.

Der Wahlleiter: Hensel.

lagen für die Vergebung der Lieferung der Dachziegeln für die Fachwerkswohn-

Fichtenstämme 3.

4.

5a

5b

Kiefernstämme 3.

4.

5.

Eichenstämme 3.

4.

Fichtenstämme 3.

4.

5a

5b

Kiefernstämme 3.

4-

5.

Holzfubmission.

Die Gemeinde Allertshausen ver­kauft im Wege schriftlichen Angebots:

1 Stück Fichtenstamm 2. Kl. 0,90Fstm.

Bekanntmachung.

Beim Stadtbauamt liegen Unterlagen für die Vergebung von

6rh«, Rohrlcger- unö Sifliircraritittn

zur Herstellung eines Regenwasserkanals

Treis a. d. Lda., den 15. April 1924. Oberförsterei Treis.

3. D.: Schneider.

Bekanntmachung.

Schulgeld an der höheren und erweiterten Mädchenschule.

Das Schulgeld ist mit Wirkung vom

1. April 1924 an neu festgesetzt worden Aus den Aushang in den Anschlag.

Nadelholz-Versteigerung aus den Staatswaldungen der Forstbe- zirksgruppe AlSfeld am Montag, den 28. dS. Mt«., vormittags 81/, Uhr in Giehen im Felsenkeller (Hotel Schwab), Liebigstratze 5.

3m ganzen kommen zum Ausgebot aus den Oberförstereien Alsfeld zu Als- eld, Burg-Gemünden (Post Aieder-Ge- münden), Eudorf zu Alsfeld, Grebenau, Grünberg zu Grünberg, Homberg, Kirtorf, Rieder-Ohmen zu Grünberg, Romrod- Rord, Romrod-Süd, Storndorf u. Wahlen (Post Ruhlkirchen, Oberhesten).

Schnittholz: Kiefer, 129 Fstm, Bau­holz: Kiefer, 10 250 Fstm., SonsttgeS StammholzrKiefer, 9066Fstm.,Lärche, 178 Fstm., Fichte, 11047 Fstm., Weiß- tanne, 60 Fstm, Weymuthskieser, 30 Fstm , Telearaphenstangen: Fichte, 138Fstm ,Derbstangen, l.Kl 224 Fstm., 2. Kl. 43 Fstm.

Rädere Auskunft erteilen die Ober­förstereien.

Darmstadt, den 14. April 1924.

Ministerium der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung. 3030id

Drucksachen aller Art

Befcrt in jeder gewünschten Ausstattung stilrein und preiswert die Brühl'eche Univ.-t>rukerel. R. Lauf«.

2 Maschinensetzer (Typographen).

Lehrlinge: 1 Friseur, 2 Schlosser Eleklromonteure.

Es suchen Arbeit:

Angebote sind bis zum Freitag, den 25. April lsb. Is.> nachmittags 3 Llhr bei der Bürgermeisterei Allertshausen einzu­reichen, woselbst auch die Berkaufsbe- dingungen eingesehen werden können. Die Zahlung des Kaufpreises kann bei ge­nügender Sicherheit in Raten erfolgen.

Hess. Bürgermeisterei Allertshausen: Reinhardt. 3067D

Srennhoizversteigerung.

Donnerstag, den 24. April lfd. Is., von 8 Uhr an, werden in der Turnhalle zu Alsfeld aus den Distrikten Vordere und Hintere Steinfürst, Esp, Riedstrauch, Obere, Mittlere und Untere Dick der Förstereien Eudorf und Elbenrod versteigett: Schotter Rin.: 87 Buche, 116 Eiche, 9 Kiefer, 9 Ahokn, Aspe, 2 Fichte.

Knüppel Rm.: 665 Buche und Hainbuche, 329 Eiche, 3 Birke, 9 (Erle, 32 Ahorn, Aspe und Maßholder, 14 Kirschbaum und Linde, 511 Kiefer, 24 Lärche, 1 Fichte.

Reisknüppel Rm.: 19Hainbuche, 187Eiche, 489 Kiefer.

Reiser Rm.: 1990 Buche und Hainbuche, 68 Eiche, 102 Kiefer.

Stöcke Rm.: 54 Buche, 152 Eiche, 88 Kiefer.

Nähere Auskunft durch die Herren Förster Büttner, Eifa, Lotz zu Elbenrod und die unterzeichnete Stelle.

Alsfeld, den 15. April 1924.

Hessische Oberförsterei Eudorf.

Schaefer. 3008D

bauten an der Kaiser-Allee offen. 30736 Näheres siehe Aushängekästen.

Verdingungstermin: Samstag, den

26. April 1924, vorm. 10 Uhr. Gießen, den 17. April 1924. Stadtbauamt Gießen: Braubach.

Angebote sind in Goldmark, getrennt nach Sortiment und Klaffen, bis spätestens Dienstag, den 22.April, nachmittags 3 Uhr, bei unterzeichneter Bürgermeisterei einzu- reichen, woselbst auch die Verkaufsbedin. gungen eingesehen werden können.

Iuschlagsfrist 5 Tage.

Hessische Bürgermeisterei Odenhausen.

= 2,83

= 1,43

= 16,44

= 14,37

----- 12,31 .

48,- ..

1,39

= 8,63

= 47,-

In bester Geschäftslage moderner Ladens P688^ von erster Nähmascliineniabrik zur Er­richtung einer Filiale fofovi oder svltter gesucht. Anaebore u. K. L. 454 W. an Ala Hansenstein & Boni er, A.W., Bielefeld«

HoWbmWon.

Die Gemeinde Odenhausen beabsichtigt, nachverzeichnetes Holz im Wege schriftlichen Angebots zu vergeben:

1 St. Eichenstamm 2. Kl. = 2,52 Fstm.

Bekanntmachung.

Bei der heutigen Wahl durch die Vertrauensmänner im I. Wahlbezirk Gießen sind die Herren

1. Jakob Rinn XXIV., zu Heuchelheim 2. Ernst Alfted Rompf, zu Lang-Göns zu Mitgliedern des Ausschuffes der Land- wirtschastskammer für die 'Provinz Ober* Hessen gewählt worden.

Einwendungen gegen die Wahl können binnen einer Woche nach Ablauf des heutigen Wahltags (16. April 1924) erhoben werden. Sie sind bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder bei dem Unterzeichneten vorzubringen.

Gießen, den 16. April 1924.

gemeinde Gießen für das Rechnungs­jahr 1924 liegt zur Einsicht der Beteiligten acht Tage lang in der Wohnung der Unterzeichneten offen. 3066O

Gießen, den 16. April 1924.

Der Vorstand

der israel. Religionsgemeinde Gießen.

Moritz Strauß.

DtsselltiilherArbeitsNlhillkis für das nördliche Oberhcsseu Liebigstt. 16 Gießen Telephon2054 Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufs­beratung für beiderlei Geschlecht u. a. für Kriegerwaisen und Kriegsbeschädiglenkinder.

Es können eingestellt werden:

a) bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Metall­schleifer, 1 Küfer.

Lehrlinge: 2 Fris-ure, 1 Gärtner, 1 Buch­binder, 1 Einrahm er, 4 Steinhauer, 2 Maler und Anstreicher, 2 Schneider, 2 Wagner, 2 Schlaffer, 2 Schmiede.

b) bei auswärtigen Arbeitgebern: lHerren- und Damenfriseur, 2 Provifionsreisend«,

yolzversteigenmg.

Donnerstag, den 24. ds. Mts., vor, mittags 87., Uhr ab beginnend, werden auf dem Hofe des Oberförstereigebäudes zu Treis a. d. Lda. aus den Distrikten Alteuner 8, 11, 12 der Försterei Treis und Distrikt Hainbuch 6 (nur Derbstangen) der Försterei Elimbach versteigert:

Stamme Eiche: 1,15 Fstm. 4. Klaffe: Kiefer: 0,79 Fstm. 4. Kl.; Derbstangen Ficht«: 5,11 Fstm. 2. Kl.

Scheiter Nm.: 22 Buche, 23 Eiche, 2 Kiefer: Knüppel Rm.: 118 Buche, 94 Eiche, 124 Kiefer; Knüppelreiflg Rm.: 36 Sief er; Reisig Rm.: 441 Buche, 171 Eiche, 30 Kiefer; Stöcke Rm.: 16Buche, 17 Eiche, 56,5 Kiefer.

Vorherige Besichtigung des Holzes wird empfohlen, da spätere Einwendungen wegen Güle usw. nicht berücksichtigt werden. Weitere Auskunft durch Herrn Förster Bing zu Treis a. d, Lda. und die unter«

Nutzholzverfteigening

Freitag, den 25. April I. F., vor­mittags 9 Uhr anfangend, soll in den Waldungen der Gemeinde Mainzlar, Disttikt verschieden, folgendes Nutzholz versteigert werden: Eichenstämme 1. Kl. 3 St. mit 5,51 Fstm., 2. Kl. 3 St. mit 4,38 Fstm., 3. Kl. 12 St mit 10,15 Fstm., 4. Kl. 50 St. mit 30,89 Fstm., 5. Kl. 40 St. mit 17,70Fstm., 6. Kl. 74 St. mit 15,61 Fstm., letztere Klasse sehr zu Wagnerholz geeignet. Weiter Derbstangen 1. Kl. 148 St. mit 20,67 Fstm., 2. 499 St. mit 35.97 Fstm., Reisstangen 80 St. mit 1 56 Fstm. Die Zusammenkunft am Waldeingang der Kreisstraße Mainzlar- Treis a. d. Lumda, wo auch die Der- steigerungsbedingungen bekannt gegeben werden.

I Mainzlar, den 19. April 1924. Bürgermeisterei Mainzlar.

Vogel. 3070D

Gärtner, landw. Arbeiter und Knechte, Bergleute, Schlaffer, Installateure,Elektro - monteure, Mechaniker, Schreiner, Bäcker, Konditoren, Metzger, Schneider, Schuh­macher, Maurer, Zimmerer, Glaser,Kellner, Hausdiener, Fuhrieute, ungelernte Ar­beiter, Heizer, Kaufleute, Schreibgehilfen, Techniker.

Lehrlinge: Bäcker, Metzger, Konditoren, Schlaffer, Mechaniker, Schreiner, Schuh­macher, Kaufmann, Schreiber.

Schreib- und Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegenaenommen. Berufsberatung u. S tellenvermittstmg für Musiker Dienstags und Freitags von 11 bis 12 Uhr.

Weibliche Abteilung.

Es können eingestellt werden:

a) bei hiesigen Arbeitaebern: 5 (Ent* ripperinnen, Kulturarbeiterinnen, mehrere Tagmädchen, 2 Küchemnädchen, Dienst­mädchen, 3 Stützen, Laufftauen, Büglerin für eine Anstalt, Wärterinnen.

b) bet auswärtigen Arbeitgebern: Zwei Dienstmädchen,1 Servierfräulein, 2 Küchen­mädchen, 1 Köchin für Saison, 1 Stütze, Rollerinnen. (30498

Es suchen Arbeit:

Kontoristinnen, Verkäuferin, Laufftauen.

wieder frorxh Tlx bett sum Wohlstand kommen. Mstn wird eifere erfte Sorge »ein müssen, «Srerchend: Wirrungen zu schassen

, Die 3ttxri:qd>Didfdxtft hat nur die Wos>- morgsnot gefördert. uxii Die billigen Mieten Semen Anreiz zur uins)'?-ränkung Len. <S:ne bedauerliche Folge der Zvxn gswirtschaft war die Erstellung . Her Privatbauten. Bor lern Kricg? waren 90 Prozent Iler Bauten Privatun'r.< «ehnrungen. 0. Ik Anlagen Don Deri>icntein Geld in ertragreichen Mundstücken and Bauten. An­gesichts der niedrigen /lifeten, die jede Verzinsung «nd jeden Ertrag ausschlietzen. und angesichts der Gefährdung hei Anlage von Kapital in Häusern infolge der Z^vangswirtschaft hat diese Bautätigkeit Dotltcmmeii ausgehört. Heute baue i nur raxb der Staat, die Gemeinden und gemeüv nühige Bangenossenscha ttsn. 'Die Folge dav)n ist Vas vollkommene Larniederliegen des Baumariles mit allen hieraus entstehenden bedauerliche.! Fol­gen, wie Arbeitslosigkeit, ungenügende Beschäf­tigung der Industrie, Berschle id.-rung nat vnalen Eigentums an das Ausland, Verewigung der Wohnungsnot.

Denn wir r>us dem Elend der Wohnungs­not, der Arbeitslosigkeit und der ungenügenden Beschäftigung aller tront Baumarkt di.eit und indirekt abhängigen Fndustri^weige herausk nv- men wollen, gibt es nur eine Mögttchkett: Rück­kehr zu den Grundsätzen gesunder Wirtschaft, allmöhlige Beseitigung der Zwangswirtschaft und Zurück­schraubung der Besteuerung des Hausbesitzes auf das gerechte Matz der gesamten übrigen Besitz be st eu e- rnng. Wird diese Forderung nicht sehr bald erfüllt, dann werden gerade diejenigen Kreise, Lqe sich jetzt üu8 der Äiederhaltung der Mte en 'und der Wegsteuerung der Erträge des Haus­besitzes persönliche Vorteile erhoffen, am härtesten von den Folgen einer ungesunden und ungerechten Steuer- und Wirtschaftspolitik getroffen werden.

Auch unsere hessische Regierung z igt wenig Verständnis für eine richtige Wirtschaf s-- politik. Dies geht deutlich aus der Festsetzung der April - Miete hervor, bei deren Höhe der Hausbesitzer nicht nur ein Vichts für Ver­zinsung und seine Mühewaltungen erhält, sondern noch Geld aus der Tasche zulegen soll, um die auf dem Hause rühmten Steuern und sonstigen Betriebskosten bezahlen zu können. Di se uibe» greifliche Handlungsweise wird der hrssi ch n Re­gierung erst zum Tewutztsein kommen, wenn Eie zahlreichen Prozesse über Schadenersatzan prüche an den Staat in Erscheinung treten werden.

Welche Inkonsequenz in ter Mietftst- setzung des Ministeriums liegt, zeigt aber der Satz, den der Staat für seine Mietwoh­nungen beansprucht. Mit welchem Recht und mit welcher Begründung kann der Staat seine Mieter mit 67 Prozent der Friedens­miete belasten, wäh end der Pttvatbositz nur 32 Prozent der Friedensmiete erhalten soll? Möchten doch durch diese Tatsache den Anhänge n der Federführung des Hausbesitzes in die All- gerne inwittschaft die Augen geöf 7det werden, da­mit sie sehen. datz vom Staate selbst nichts billiger zu haben ist, und möchten sie gerade deswegen zu der Einsicht gelangen, datz für jetzt und auch für die Zukunft die beste und billigste Wohnungs- Offerte von dem privaten Hausbesiy zu er* Watten ist.

Giedcner Strafkammer.

Giehen, 15. April. Bor der sog. kleinen Strafkammer (1 Richter und 2 Schöffen) kamen heute mehrere Berufungssachen zur Verhandlung:

Das Amtsgericht Altenstadt hatte am 4. 3^4 den Arbeiter Heinrich Geis wegen gewerbS° mäßigen Wilderns und unerlaubten Waffenbe­sitzes zu 4 Monaten Gefängnis, de" As" beiter Wilhelm Helfrich wegen Deryilfe 5um gewerbsmäßigen Wildern zu 15 0 Mar k Geldst rafe tenb den Eisen da hnsekretär W11 Helm Geis wegen Beihilfe zur unberechtigten Hagdausübung zu 2000 Mk. Geldstrafe verur­teilt. Staatsanwaltschaft und Angeklagte ver­folgten Berufung, die heutige Beweisau nähme hatte dasselbe Ergebnis, wie die vor dem Am!s- gettcht stattgefundene. Die Angeilagten, die alle in Altenstadt wohnen, stehen seit einiger <Zett in dem Verdacht der Wilderei. Als am 11.1.24 der Förster den Wilhelm Geis aus dem Hause seines Bruders Heinrich Geis kommen und diesen alSdann mit seinem Reffen Helfrich fottgehen sah, fiel ihm auf, datz Heinrich Gels den einen Arm steif an den Körper drückte, als ob er etwas darunter habe. ®r schöpfte Verdacht und benachrichtigte die Gendarmerie. Die beiden Gen­darmen stellten sich abends am Ottsende Alten- stadts auf. Als nach einiger Zeit Wilhelm Geis herankam, ließen sie ihn vorbei. Dagegen flelLen sie die beiden anderen Angeklagten, die kurz darnach kamen. Helftich trug unter dem Mantel eine Pistole mit Holzetui, das als Anschlagkolben benutzt werden kann: Heinrich Geis hatte hierzu passeirde und andere Patronen, sowie er trug eine Mütze auf dem Kopfe einen Hut in der Tasche. Sn der Zeit, in der die Angeklagten sich im Walde befunden hatten, waren mehrere Schüsse gefallen. Auch an den anderen Tagen, an denen Heinrich Geis und Helfrich im Walde waren, hatte der Förster dieselbe Beobach ung gemacht und Spuren gefunden, als ob förmliche Treiben aus Wild abgchalten worden seien. Die Ange­klagten bestritten jegliche strafbare Handlung. Heinrich Geis erklärte, er fei aus Gesundheits­rücksichten des öfteren im Wald spazieren ge* aangen( zu der fraglichen Zeit war es bitter wlt und es lag fußhoher Schnee); die Pistole habe er aus Vergnügen mitgenommen, ohne jedoch damit geschossen zu haben (worin das Vergnügen bestanden hatte, die mehrere Pfund schwere, un­handliche Waffe mitzuschleppcn, war von ihm nicht zu erfahren). Dazu kam, datz die Ange­klagten mehrfach beobachtet worden waren, wie sie sich verdächtiger Weise im Walde ter Um­trieben und dabei zweifelsohne eine Waffe bei sich hatten ohne datz es zufolge des Rebels gelungen wäre, sie damals zu stellen. Aus d.esen ttündrn im wesentlichen kam die Strafkammer zu derselben 2Iufsafsung wie das Amtsgettcht und verwarf die Berufungen, wobei aus einem rein rechtlichen Grunde bei Heinrich Geis eine Gesamtstrafe von vier Monaten drei Tagen Gefängnis gebildet wurde.

Die übrigen Sachen waren ohne Bedeutung für die Öffentlichkeit.

Schöffengericht.

* Gretzrn, 16. April. F re i g espr o ch en von der Anllage der versuchten Blutschande wurde ein Maurer aus Billertshausen. Frau und Tochter Hatten ihn angezeigt und über das an­gebliche Verbrechen vor Zeugen und namentlich

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Büchertisch.

Fürst Kaunitz als Staatsmann stellt der F anlsurter Historiker Georg Künhel in einer bei Moritz Die st er weg, Frank­furt a. M. erschienenen Monographie prägnant und plastisch dar. Die Anfänge des späteren Staatstanzlers Maria Theresias fielen in Oester­reichs größte Zeit, in die Zeit dec siegreichen Türkenkriege und der Kämpfe gegen Ludwig XIV. und die dieser Epoche folgenden Tage der Er­schlaffung und Erstarrung im höfischen Byzan­tinismus und staatsmännischer llnftuchtbattttt. Kaunitz verdankt seine polickiche Erziehung dem Aufenthalt in Turin, am intrigucnrrichen Hofe Karl Emanuels, dem der Schäler bald an Der- schlagenhcit und List, aber auch an der Kunst der Menschenkenntnis und Menschenbehandlung nichts nachgab. Aber schon in diesen Anfängen diplo­matischer Wirksamkeit treten die G reizen seines staatsmännischen Könnens hervor: die falsche Ein­schätzung der Imponderabilien und die überspitzte, überkünstelte Berechnung eines politischen Sy­stems, das mit der Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen war. Beides lietz ihn in dem großen

ui eingehenden Vernehmungen vor dem Unter­suchungsrichter übereinstimmende, nach der Ueber- zeugung aller glaubwürdige Angaben gemacht. Heute verweigetten beide das Zeugnis. Der An- geUagte, der wegen des gleichen Verbrechens mit einem Hahr Zuchthaus vorbestraft ist, be- strttt i)ie Beschuldigung und behauptete, seine Frau, mit der er nicht glücklich gelebt, hätte die ganze Sache erfunden, um ihn loszuwerden. Da infolge der Zeugnisveiweigerung das Gettcht nicht in der Lage war, sich ein sicheres ürleil über die Vorgänge zu bilden, kam es trotz hohen Verdachts zu einem freisprcchenden Erkenntnis.

Der wegen Gewalttätigkeiten mehrfach be­strafte G. Ph. von Homberg wurde von einem Förster im Wald angehalten, als er eine Last frischgesägtes Holz, das er sich widerrechtlich an- geeignet hatte, bei sich trug. Er bestritt, eine Säge benutzt zu haben und schlug dem Beamten, als dieser sie ihm unter dem Rock heroorzog, mit einem Knüppel derart gegen die Hüfte, datz schwere Dlutunterlaufungen e ttstartten. Mtt Rück­sicht auf die Röhheit seines Vorgehens und seine Vorst rasen erhielt er wegen ForstwidevandS vier Monate Gefängnis.

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Kampf seines Lebens, der Auseinandersetzung mS Preußen um die Vormachtstellung in Deutschland gegen seinen Gegenspieler Friedrich den Drohen, Oie Waffen strecken. Der mit den Söhnen seiner Kaiserin anbrechenden neuen Zeit, den stürmi­schen Tagen der französischen Revolution, kam der Slaatstanzler mit seinem alten polttischen System und seinen recht modern anmutendei, Völler rechtlichen Grundsätzen vom Selbstbestim­mungsrecht der Völker, vorn Völkerbund und Pazifismus nicht bei. lieber seinen Versuch, Europa in einem Zustand der Bevormundung er­starren zu lassen, der Oesterreichs Interessen auf das glücklichste entsprach^, schritt biespontane Bewegung der Rationen" hinweg. Kaunrtz' Be­deutung liegt darin, gememsam mit der groben Maria Theresia Oesterreich wieder in die Reihe Der ausschlaggebenden Grotzmächte geführt zu haben, indem erder auswärtigen Politik jenen Vorrang in dem gesamten p)litischen Leben Oesterreichs verschaffte, Den bisher noch feine Zeit ungestraft vernachlässigte".

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