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Dwy mn Dem-oemenen, wer dos tvucy nicht nehme, müsse in den nächsten Tagen vor dem Finanzamt Lauterbach zur Entgegennnahme DeS Buches erscheinen und außerdem eine 'Strafe von 50 Goldmark entrichten. Zahl­reiche Beamte sind unbegreiflicherweise dem geschäftstüchtigen .Schwindler bereits zum Opfer gefallen.

Lehnheim, 12. Juli. Hand­werksburschen haben bei einem hiesigen Einwohner einen Einbruch verübt. Sie sind durch den Stall in das verschlossene Haus ein­gedrungen und haben einen guten Anzug, eine Uhr mit Kette, eine goldene Uhrkette, etwas Lebensrnittel und Geld (etwa 8 Mk.) mitge­nommen. Die Diebe kamen von Grünberg und sind durch das Dorf nach Atzenhain zu ge­wandert.

Hessen-Nassau.

Frankfurt a. M., 12. Juli. (WTD.) Ein Kleeblatt hatte sich zusammengefunden, um die Herstellung und den Vertrieb von Eisenbahnwertzeichen (Reife­sparkarten) zu versuchen. Alle Vorbereitungen waren bereits getroffen, um das Geschäft in Gang zu bringen. Doch griff die Eifenbahn- Kriminalpolizei rechtzeitig ein und nahm die Geschäftsteilhaber fest. Leider ist auch eine hiesige Firma in die Angelegenheit verwickelt, die auf die bloße Angabe eines sich als Eisen­bahnbeamter vorstellenden Schwindlers hier ohne weiteres zwei Amtsstempel angefertigt und geliefert hat.

spd. Frankfurt a. M., 13. pult Sn einer der letzten Rächte wurden aus einer Gärtnerei an der Eschenheimer Landstraße etwa 300 Zier­bäume, besonders Lebensbäume, gestohlen. Don den Dieben fehlt bisher jede Spur. Die M'tagspause des Personals benutzten Samstag Einbrecher zu zwei überaus frechen Einbrüchen am Rohmarkt. Zunächst drangen sie in bte Verkaufsräume der Elektrizitätsgesell­schaft und stahlen hier die Geldkassette samt

pnhalt. Dann erbrachen sie die Geschäftsräume einer Dettenhandlung in der Großen Gal- lusstrahe, entnahmen der Baben taffe 1000Gold- mark und von den Auslagen eine große Menge Stoffe. Beide Einbrüche wurden von dem gerade in der Mittagsstunde die beiden Plätze stark pas­sierenden Publikum nicht bemerkt. Sn dem vor­mittags 9.36 Ähr von hier abgehenden O - Z u g e nach Basel wurde vor einigen Tagen, wahrschein­lich zwischen den Stationen Appenweier und Offen­burg, auf eine Dame ein Raubüberfall versucht. Ein etwa 2530jährige Mann m Frauenkleidern versuchte die Dame mit einem süßlich riechenden Mittel zu betäuben, um sie dann zu berauben. Er wurde aber, da die Rei­sende nicht sogleich einschlief, an feinem Vorhaben gehindert und verschwand. Dis jetzt konnte der Eisenbahnräuber nicht ermittelt werden. Nicht weniger als fünf Reisende, die heute früh mit dem O-Zug aus Hamburg hier eintrafen, wurden Samstag abend auf dem Hamburger Hauptbahnhof von Dahnhofsdieben be­raubt. Sn der Hauptsache waren es Damen, denen die Diebe die Handtaschen abgeschnitten hat­ten. Sn der Nacht zum Samstag wurde die in der Friedberg. Landstraße belegene viergeschossige Celluloidwarenfabrik von Schwab u. Freh durch einen Brand völlig eingeäschert. Die Feuerwehr konnte sich lediglich auf die Er­haltung der schwergefährdeten Nachbargebäude be­schränken und den Brandherd selbst wegen der giftigen Dämpfe, den den brennenden Celluloid- maffen entströmten, nur mit größter Mühe er­reichen. Sämtliche Maschinen wurden vernichtet, so daß an eine Wiederauf nähme des Betriebs vorerst gar nicht zu denken ist. Am Samstag abend gegen 11 Ähr loderten aus dem Brandherd die Flammen abermals hoch auf, so daß die Feuer­wehr noch einmal eingreifen und die Trümmer unter Wasser sehen mußte.

Gießener Jugendgericht.

Sn der Sitzung des Jugendgerichts vom 11. Juli 1924 wirkten als Jugendschöffen mit Mechaniker Theodor Baumann und Schrift­setzer August Braun, beide von Gießen.

Es kam nur ein Fall zur Verhandlung. Ein jugendlicher Arbeiter eines Nachbardorfes be­geht fchon feit längerer Zeit Diebstähle zum Nachteil seiner Mutter. Außerdem hat er in einer Zigarrenfabrik eine Kiste Zigarren gestoh­

len und in dem Hause eines Verwandten einen einfachen Diebstahl begangen, hat sich aber auch des Verbrechens des Diebstahls Dadurch schul­dig gemacht, daß er sich zur Nachtzeit in das Haus einschlich^ und einen kleinen Geldbetrag entwendete. Das Ärteil lautete, dem Anträge des Jugendstaatsanwaltes entsprechend, auf eine Gesamtgefängnis strafe von Drei Wochen unter Aufrechnung eines Teiles der Äntersuchungshast. Das Verfahren wegen Der zum Nachteil Der eigenen Mutter begangenen Eigentumsvergehen wurde infolge der Zurück­ziehung des vorher gestellt gewesenen Straf­antrages eingestellt. Dem. weiteren Anträge des Jugendstaatsanwaltes, gegen Den jugendlichen Missetäter Erziehungsmahregeln an­zuordnen und die Strafvollstreckung auszusehen. wurde stattgegeben und Di» Bewährungsfrist auf drei Jahre festgesetzt. Der Vorsitzende orDnete sogleich Die Fürsorgeerziehung des An­geklagten an, Da von ihr allein ein erziehlicher Erfolg erwartet werden kann.

Sn einem weiteren Falle, der zur Verhand­lung kommen sollte, ist die Angeklagte, die unter Haftbefehl steht, nicht zur Stelle gebracht wor­den. Sie sieht deshalb ihrer späteren Aburtei­lung noch entgegen.

Gerichlssaal.

* Darmstadt, 12. Juli. Vor dem hiesigen Dezirksschöfsengericht gaben sich einige Separatisten ein unfreiwilliges Stelldichein. Sie hatten inGroh-Gerau die Rheinische Republik ausgerufen. Ihr erstes Regierungs­geschäft war dann ein Einbruch in den Keller des Kreisamts, wo sie 17 Flaschen Wein stahlen. Der Separatist Schmenger wurde zu 9 Monaten und der Separatist Kraft zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verur­teilt; gegen 3 weitere Separatisten, die nicht zur Verhandlung erschienen waren, wurde Haftbefehl erlassen.

Aus aller Welt.

ExplosionSrmzlück auf einer westfalischen Zeche.

G els en kirchen, 13. Juli. Gestern ereignete sich auf der ZecheBonifazius" eines schwere Explosion, durch Die zwei Derg-

leute sofort getötet und fünf tontere schwer ver­letzt wurden. Zwei Der Schwerverletzten sind in­zwischen ihren Verletzungen erlegen, so haß das Änglück insgesamt vier Todesopfer ge­fordert hat.

Schweres Flugzeugunglück.

Berlin, 14. Juli. (Priv.-Tel.) Wie Dem Montag" aus Prag gemeldet wird, explo­dierte während eines Passagierfluges, den der Pilot einer Flugzeugsabrik in £>er Sommerfrische Tschelakowih bei Prag ver­anstaltete, Der Ben z inbe h ä l t e r und das Flugzeug stürzten brennend in dir Elbe. Von den Insassen, außer Dem Piloten zwei Männer unD eine Frau, konnten die beiden männlichen Fahrgäste nur als verkohlte Leichen geborgen werden. Der Pilot und die Frau erlitten lebensgefährliche Brand­wunden.

Erdbeben.

H a m bu r g, 12. Juli. (WB.) Gestern abend wurde von den Apparaten Der hiesigen Haupt­station für Erdbebrnsorschung wieder ein außer­gewöhnliches Erdbeben in etwa 6100 Kilometer Entfernung in östlicher Richtung registriert. Die AuszÄchnung, Die 8,53 Ähr ein* setzte, läßt wie bei Dem Beden vom 3. Juli in gleicher Entfernung auf einen Herd in Snnen« asien schließen.

Eine Kirchenschandung.

Warschau, 12. Juli. (WTD.) Aus Der Do n if aziuskirche, Vorstadt Czernia- kow, sind Die Reliquien des heiligen Donifazius, sowie Die gesamten Kirchrn- fchähe geraubt worden. Der Warschauer Polizei ist es gelungen, dir Kirchenschänder za verhaften und ihnen einen Teil der Beate ab- zunehmen.

Eisenbahnunglück in Frankreich.

Paris, 12. Juli. (WB.) Auf der Strecke Paris Straßburg zwischen Chaloi^-sure- Marne und Ditry-le-Francois ist heute früh kurz nach 4 Ähr ein Personenzug in einen ran­gierenden Güter zug hineingefahren. Dem Temps" zufolge sind 5 Pers onen getötet und etwa 15 verwundet worden.

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Beuern, 26. Mai 1924.

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Verkehr mit Milch.

Aus Grund der Verordnung des Reichs­ministers für Ernährung und Landwirtschaft zur Regelung des Verkehrs mit Milch vom 6. Juni 1924 und der Verordnung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft zur Regelung des Verkehrs mit Milch vorn 13. Juni 1924 werden mit Zu­stimmung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft folgende Anordnungen für den Bezirk der Stadt Gießen erlaßen:

1. Milchhandelserlaubnis.

§ i.

Wer Handel mit Kuhmilch (Vollmilch, Magermilch und Sahne) im Bezirk der Stadt Gießen treiben will, bedarf dazu der Erlaubnis des Oberbürgermeisters.

Anträge sind bei dem Oberbürgermeister (städtische Preisprüfungsstelle, Asterweg 9) nach Vordruck zu stellen.

§ 2.

Die Erlaubnis kann versagt werden: 1. wenn der Antragsteller die für den Handel mit Milch erforderliche Sachkennt- nis oder Zuverlässigkeit nicht besitzt;

2. wenn die zum Milchhandel bestimmten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Ge­rätschaften den polizeilichen Vorschriften nicht entsprechen;

Z. wenn anzunehmen ist, daß der Anttag- steller nicht mindestens 100 Liter Voll­milch oder Magermilch täglich in den Verkehr bringt.

Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die die Versagung der Erlaubnis red)tfertigen würden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Händler sich in der Be­folgung der ihm durch diese'Anordnungen auferlegten Pflichten unzuverlässig oder nachlässig erweist, wenn er die von dem Oberbürgermeister als angemeffen bezeich­neten Milchkleinverkaufspreise überschreitet, wenn er sich der Milchfälschung schuldig macht oder gesundheitlich nicht einwandftele Milch verkauft.

§ 3.

Degen die Versagung und Zurücknahme der Erlaubnis steht dem Bettoffenen binnen einer Ausschlußftist von zwei Wochen die Beschwerde zu. r, ,v f

Ueber die Beschwerde entscheidet die Ministerialabteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

II. Strafbestimmungen.

Mit Gefängnis lis zu 3 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den vorstehenden An­ordnungen zuwiderhandelt.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugniffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, auch wenn sie dem Täter nicht gehören.

§ 5.

Vorstehende Anordnungen treten mit Wirkung vorn 16. Juli 1924 in Kraft.

Gießen, den 11. Juli 1924. 56448

Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. 5 ei 6.

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