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Düsseldorf und Paris.
Der von den Franzosen ausgehaltene Düssel- Dörfer „Rachrichteno lenst" widmet der Regierungs- 'erkläcung des Reichskanzlers einen Leitartikel, der mit der Niederschrift „Der deutschnationale Marx" ^versehen ist. In diesem Leitartikel wird mit einem Schwulst von Phrasen behauptet, daß Reichskanz- ler Marx gezwungen gewesen wäre, den Standpunkt seiner „gemäßigten Regierung der Mitte" den Forderungen der Rechten anzupassen.
In dieser Tonart gehl es weiter. Was der Artikelschreiber wirklich will, ist nicht ganz klar ersichtlich: eins aber klingt aus dem Aufsatz ganz .deutlich heraus: Die Herren des f b a n z ö s i - fchen Pressedienstes in Düsseldorf haben schon selbst das Gefühl, daß über kurz oder lang die französischen Propagandagelder nicht mehr so reichlich fliehen werden wie bisher, »und deshalb benutzen sie jetzt noch die Gelegenheit, um Intriguen zu spinnen und Unstimmigkeiten hervorzucufen.
Auf eine sachliche Erwiderung dieses Auf- jsatzes einzugehen, hieße dem Düsseldorfer „Rach- richtendienst" zu viel Ehre antun. In dec deutschen 'gJreffc ist dieses Blatt ja einmal durchaus zu- 'treffend als „das schmutzigste Blatt der Welt" 'bezeichnet worden. Es wird aber gut sein, wenn *in Paris die Männer der Linken, sofern sie eine ehrliche Verständigung wollen, sich einmal darum kümmern, was für eine Art von Propaganda noch heute an Rhein und Ruhr im Rainen Frankreichs von französischer Sette getrieben wird. Was die französischen Rachnchten- vlättec in Düsseldorf und Koblenz sich an Beleidigungen und Verdächtigungen führender deutscher Staatsmänner geleistet haben, braucht nicht jim einzelnen geschildert zu werden: selbst vor dem Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches wurde nicht Halt gemacht. Das sind Dinge, die ein Volk von Ehre auf die Dauer nicht vertragen kann. Dafür wird man auch in Frankreich Verständnis aufbringen müssen. Wenn französische Zeitungen 5ich eine solche Sprache des Hasses erlaubt Haben so mögen die Gegner der deutsch-fcanzösi- schen Verftäichigung das mit sich selbst abmachen. Unerhört aber ist es, wenn solche Verdächtigungen vom Stapel gelassen werden in Rachrichtenblät.ern, die von der französischen Besatzung selbst geschaffen worden sind. Blätter, die, leider, lin deutscher Sprache auf deutschem Boden erscheinen, und die indirekt sogar .roch vom deutschen Volke bezahlt werden müssen.
Wenn die französischen Machthaber am Rhein glauben, daß sie die Bevölkerung durch derartige schmutzige Pressearbeit im französischen Sinne be- einf lassen können, so irren sie sich gewaltig. Diese Blätter schaffen nichts anderes als Haß und Er- ditterung und deshalb inuß erwartet werden, dah das Düsseldorfer und Koblenzer Rachrichtenblatt nun endlich verschwindet! Einstweilen sieht es allerdings noch nicht darnach aus, denn vor kurzem hat General Degoutte Reparaturarbeiten rn ber Druckerei des „Düsseldorfer Tageblattes" verlangt. Das „Düsseldorfer Tageblatt" muß notdürftig in einer anderen Druckerei hergestellt werden, weil die Druckerei dieses Blattes für den Rachrichtendienst „requiriert" worden ist. Diese „Requisition" ist damit begründet worden daß in der Druckerei Arbeiten für den Heeresoedarf hergestellt werden mühten. Das ist freilich nichts anderes als eine Ausrede. Mit den Bedürfnissen der Besahungstruppen hat dec Rachrichtendienst nicht das Geringste zu tun. äleberdies stehen die Dachrichtenblätter auch im schärfsten Gegensatz au den Folgerungen, die aus dem Dawes- Gutachten zu ziehen sind. Es bandelt sich bei der Herstellung dieser Rachrichtenblätter um völlig unproduktive Ausgaben, .und schon aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß darin so schnell wie möglich ein Abbau eintrrtt. Zudem haben sich gerade in der letzten Zeit bei der Stellungnahme dieser- Blätter erhebliche Differenzen zwischen den Auffassungen gezeigt, .die aus Kreisen der neuen Kammermehrheit laut.geworden srnd, und denen, die von Seiten der unentwegten französischen Militärs im besetzten Gebiet vertreten werden.
Volkssport ist Volkspflicht.
Durch das Verbot der allgemeinen Wehrpflicht ist das deutsche Volksheer zerschlagen und uns damit diese einzigartige Schule der Körpererziehung genommen worden. Hunger, Entbehrungen und wirtschaftliche Rot der Kriegsjahre und der Rachkriegszeit haben die Gesundheit des deutschen Volkes schwer geschädigt, seine Kraft stark herabgemindert, sein sittliches Empfinden gelockert. Soll daran nicht unser Volkstum zugrunde gehen, so müssen Einzelpersönlichkeit und Staat auf Mittel sinnen, wie sie diese Grundlagen ihrer Existenz wieder erwerben und festtgen. Don einsichtigen Führern des Volkes ist der Weg dazu langst gewiesen: systematische Ertüchti-
Gietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderhessen)
gung durch Leibesübungen, systematische Erziehung des ganzen Volkes zu Turnen, Spiel und Sport.
Solange der Staat die Jugend durch die Schule in seiner Hand hat, ist er dafür verantwortlich, dah durch eine fachmännisch gebildete Lehrerschaft die Grundlagen für Ge.u idh'it und Kraft geschaffen werden. Eine geiun.e Jugend wird dann ganz von selbst zu weiterer törp. räch r Betätigung gedrängt. Ob dam die R ig ng d n einen zum Turnen, Schwimmen, Rud.ru verden anderen zum Fuhball, zum Wand rn. Spi. len usw. treibt, ist letzten Endes n.b.n ächlich Entscheidend ist allein das Ziel: durch Volkssport zur Vvlkskraft. älnd dahin führen alle diese Wege: sie erreichen es um so s cherer und schneller, je systematischer, je gewissenhafter sie verfolgt werden. Jeder Sport, jedes Spiel, hat natürlich irgendwelche Mängel in sich sowohl wie in der Ausübung: erst alle^usammen genon- men würden eine vollkomm n harmonische Ausbildung erzielen. Aber das haben sie g mein am: Durch den Aufenthalt und die ausgieoig.- Bewegung im Freien, irr Licht und Lust, g sanden sie die inneren Organe, kräftigen sie die Muskulatur und erziehen sie zu Ausdauer und Abhärtung. Solche Menschen braucht ein Staat, tixn.t er bestehen und sich nicht von dem ihm gebührenden Platz an der Sonne verdrängen lassen will. Rur Schwache lassen sich knechten.
Gleich wichtig wie die körperliche Stählung ist die seelische Bilk g. Richts ist so geeignet, die Jugend an Gehorsam und plnterordnung, Pünktlichkeit und Regelmähigkeit zu gewöhnen, wie Turnen, Sport und Spiel: nichts erzieht sie mehr zu Mut, Llmsicht, Entschlössenheit und weckt in ihr den Geist des Kämpfers. Aus einer so herangebildeten Jugend wachsen einem Volk auch Führer heran, Männer, die durch die harte Schule des Sports gestählt den Weg zur Höhe nicht bloß zeigen, sondern auf ihm auch vorangehen können.
Turnen, Sport und Spiel sind aber nicht allein eine Sache des Körpers und der Seele, sondern sie bilden auch eine unerschöpfliche Quelle reinsten Genusses an Lebensfreude. Sie stimmen den Menschen froh, lassen ihn den Kampf des tagtäglichen Lebens vergessen und führen ihn hin zu Kameradschaft. Wenn man dann noch weih, daß auf dem Turn- und Sportplatz nicht Armut oder Reichtum, Herkunft oder Stand, sondern allein die Tüchtigkeit entscheidet, dann erkennt man auch den hohen sozialen Wert und die ungeheure volkswirtschaftliche Bedeutung der körperlichen Ertüchtigung. Sie führt uns zum wahren Dollstum, und darum ist V o l k s s ö'* " ♦ 23 o 11 g- pflicht!
Gegen die Schamlosigkeit in der „Kunst".
Don Richard van Schaukal
Es ist höchste Zeit, laut und deutlich ein kräftiges Wort zu sagen wider die ilnvecschämtheit. mit der- sich allenthalben eine Kunstübung der Oeffentlichkeit aufdrängt, die nichts andeces will als gemeinsten Sinnenkitzel. Bücher und Bildec, Zeichnungen und Aufsätze, Theaterstücke und Tanzdarbietungen wetteifern in Unzucht. Dec heuchlerischen Entrüstung, als wäce mit dieser Feststellung eines gefährlichen Unfugs dec Freiheit und der Würde dec Kunst zu nahe getreten, fei von vornherein in die fteche Fratze geschlagen: eben der Künstler muß sich der Schändung der Kunst auf das Lebhafteste widersetzen, fühlt er sich doch dem ratlos-unberatenen Laien gegenüber gewissermaßen mitverantwortlich für die schwere Schädigung, die Vergiftung der Volksseele, die jene durchaus unkünstlerisch gesinnten Spekulanten und Schwindler ungestraft ja höhnend über die Wehrlosigkeit ihrer Opfer betreiben zu dürfen meinen. Richt aus Muckertum, sondern aus Anstandsgefühl, aus Zorn über Unwahchaftlgkeit und Gemeinheit ergeht dieser Aufruf an die schlummernde oder zagende Ueberzeugung von der wirklichen Aufgabe der Kunst: den Menschen durch das Göttliche begnadeter Kraft emporzuheben über das Alltägliche.
Richt sittliche Zwecke hat die Kunst, sondern künstlerische. Aber das heißt nicht, dah sie unsittliche verfolgen dürfe. Es gibt keine außerhalb ihrer selbst gelegene Grenze für die schöpferische Allmacht. Dies gilt nicht nur methodisch, sondern auch tatsächlich. Wo aber die einzelne Aeußecung künstlerischer Eigenart notwendigerweise Gefühle verletzen muß, die Takt oder Zucht, Sitte oder? Ehrerbietung zu schonen gebieten, da wird sie sich in ihrer Decnehmbarkeit selbst beschränken. Kunst hat nicht das Vorrecht, jedermann peinlich sein zu dürfen. Uni) sie erstrebt es auch keineswegs. Sie sucht, stolz wie alle echte Kunst, nur den ihr gemäßen Widerhall. Sie will von Befugten erfaßt und gewürdigt sein nicht Lknbefugte, älnzu- ständige verblüffen. Kein echter Künstler ohne
Sinnlichkeit. Aber wenn sie über die Stränge schlägt, gefällt er sich nicht vor den unberufenen Zusehern. Und in diesem gutgearteten und wohlerzogenen Menschen nicht erst auf umständliche Wei,e klarzumachenden Sinne hat in gefunden Zeiten seit je das, was man Kunstpolizei zu nennen pflegt, seines Amtes gewaltet. So viel von den Gefah en der Kunst. Hier aber, heute handel es sich mit nichlen um Kunst, sondern um widerliche Ausnützung e.ner fügen Almospl.äc sogenannter F eiheit zu unanständiger Willcuc. Seht euch die Leute an, die es als das Vorrecht der Kunst verkünden, jebe Schweinerei zu veröffentlichen! Was ihnen an der Stirn steht, ist nicht das göttliche Siegel erlauchter Ausnahme- geschöpse sondern das unverkennbare Brandmal des schäbigsten aller Händler: des Händlers mit Ersatzware.
Der Schutz der kleinen Aktionäre.
Als der Wert dec Mark schwand, beteiligte sich so mancher kleine Sparer und Rentner an der Flucht in die Aktien. Auch deren Wert ist zu- sammengeschmolzen. Und mancher vom großen Heer der kleinen Aktionäre fragt besorgt: Wie wird es mit meinen Aktien werden, wenn die gesetzlich angeordnete Umstellung ber Aktiengesellschaften auf Goldmark erfolgt? Werde ich bei Zusammenlegungen von Aktien eine genügende Anzahl besitzen, um wenigstens eine „Umstell- aftic“ zu erhalten? Oder werde ich jedes Aktienrecht verlieren und mit einigen Mark abgespeist werden? In bet Tat, bie Gefahr besteht, baß der Heine Aktionär durch rücksichtslose Beschlüsse der Generalversammlungen in denen meist nur die Besitzer der „dicken Aktienpakete" vertreten zu sein pflegen, aus der Aktiengesellschaft herausgedrängt wird.
Um dieser Gefahr zu begegnen, haben sich bereits Selbstschuhorganisationen von Aktionären gebildet, die die Stimmen der kleinen Aktionäre sammeln und deren Interessen in den betreffenden Generalversammlungen währen wollen. Aber auch der Gesetzgeber war bemüht, die aktienrechtlichen Minderheiten zu schützen. Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in dec Reichsverocdnung über die Goldbilanzen vom 28. 12. 23 und in den beiden Durchführungsverordnungen vom 5. 2 und 48 3. 24.
Im Einzelnen sei hier bemerkt: Die Summe der von einer Aktien-Gesellschaft ausgegebrnen Aktien bildet, nach ihrem Romlnalbetrag berechnet (die einzelne Aktie lautet meist auf 100 Mk.), das Grundkapital (Cigenkapital) der Gesellschaft. Ihm steht gegenüber das tatsächlich vorhandene Aktivvermögen das nunmehr in Goldmack zu berechnen ist. Das Aktivvermögen wird meist geringer sein als das Grundkapital. Die Differenz zwischen beiden das Passivsaldo, wird umso größer sein, je mehr Aktien während der Inflattons- zett ausgegeben worden sind, und je größer der Substanzverlust der Gesellschaft gewesen ist. Das Passiosaldo kann aber auch dadurch, vergrößert werden daß das Aktivvermögen unter seinem wirklichen Wert in die Bilanz eingesetzt wird. Rechtlich steht nichts im Wege, beispielsweise den Werk von Gebäuden wie in früheren Bilanzen mit 1 Mk. einzusehen. Die Gefahr für den kleinen Aktionär besteht mm, von den gesetzlichen Schahmaßnahmen einmal abgesehen vor allem darin, daß zur Beseitigung dieses Saldos eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien beschlossen wird. Erfolgt diese Zusammenlegung z. B. 1 zu 10, dann erhält der Besitzer von 10 2ötien hierfür eine Umstellaktte, wer weniger hat verliert sein Aktienrecht und wird mit Geld abgefunden. Die „Umstellaktie" wird um so höher im Kurse stehen, je geringer man das Aktivvermögen in die Bilanz eingesetzt hat. Um so mehr Llltionäre werden aber auch aus der Gesellschaft 'herausgedrängt. Der Besitzer von 10 Aktien wrro also auf Kosten derer bereichert, die weniger haben.
Freilich haben die Minderheiten das Recht, die Beschlüsse der Generalversammlungen im Wege ber Klage anzufechten. Derartige Klagen können den Gesellschaften ohne Rücksicht auf ihren Ausgang recht lästig toerben, da sie die Grundlage ber Gesellschaft bas Aktienkapital, in Zweifel ziehen. Die Gesellschaften werden deshalb derartige Klagen im eigenen Interesse zu vermeiden suchen. Immerhin bieten sie den Heinen Akttonären keine hinreichende Sicherheit gegen die Gefahr aus der Gesellschaft herausgedrängt zu werden.
Hier will der Gesetzgeber helfen. Die Gold- Dilanz-Derordnung verlangt einen Ausgleich des Passivsaldos. Sofern er nicht durch neue Einzahlungen der Aktionäre erfolgt, ist das Kapital herabzusehen und zwar in erster Linie durch Herabsetzung der R o m i na l b e trä g e
grettag, (3. Zuni 1924
der einzelnen Aktien. Z. B. kann eine seither auf nom. 1000 Mk. lautende Aktie umge* stempelt we.den auf eine solche von 100, 200, 300 Mk. uj cd. Das Grundkapital darf jedoch nicht unter 5000 Mk. fallen und die Aktie — nach den ursprünglichen Bestimmungen ber Derorbnung — nicht unter 100 Qltl. herabgesetzt werden.
In Fachz itschriften hell man biese Grenze von 100 Mt. für zu hoch Denn je niebriger bie Grenze ist, um so meh Aktionäre können in ihrem Aktienrecht erhalten werben. Deshalb bestimmt bu zweite Durchführungsverorbnung vom 28.3. 24: Falls bei Wert von Aktien am 31. 12. 23 weniger als 40 Billionen für 100 Mk. Aktle.ikapital betragen hat, bann gilt als Mindestgrenze für die Aktien dieser Gesellschaft ein Betrag von 20 Goldmark. Maßgebend für bie Berechnung sind bu Steuerkurse. Im übrigen sieht auch schon die Goldmarkverordnung vom 28. 12. 23 für gewi se auf Rainen lautende Aktien diesen Mindestbe- trag vor.
Eist dann, wenn auf diese Weise das Passiv- saldo ber Golbbilanz nicht beseitigt werben kann, bars zu einer Zusammenlegung ber Aktien geschritten werben. Auch hierbei barf ber Aktionär, bei nicht genügend Aktien besitzt, um eine Umstellaktie zu erwerben, nich schlechterdings mit Gelb abgespeist werben. Er kann statt des Geldes „G e n u ß s ch e i n e" verlangen. Diese gewähien zwar lein Stimmrecht, jeboch eine entsprechende Beteiligung am Reingewinn, bie buech eine spätere Kapitalerhöhung nicht gekürzt werben barf. Die zweite Durchführung sver orbnung Aeht noch weiter und berechtigt den Aktionär, für jebe eingereichte Aktie einen „An t e l sche i n", auf ben Inhaber lautend», zu verlangen. Die ec Anteilschein ist grunbsählich wie eine Aktie zu be- hanbeln. Auch er sichert eine^ entsprechende Beteiligung am Reingewinn. Ein Stimm- unb Bezugsrecht kann ber Inhaber von Anteilscheinen jeboch nur dann ausüben, wenn er eine einer neu>4 Aktie entspiechenbe Zahl von Anteilscheinen vorlegt. Der kleine Aktionär hat also bie Möglichkeit, auch bann, wenn er bei der Umstellung zunächst nicht die erforderliche Anzahl von Aktien besitzt, um eine neue zu erwerben, im Laufe der Zeit noch einen oder mehrere Anteilscheine zu erwerben, um auf diese Weise wieder Vollaktionär zu werden. Der Inhaber einer entsprechenden Zahl von Anteilscheinen ist jederzeit berechtigt, diese gegen eine neue Aktie umzutauschen.
Andererseits kann die Aktiengesellschaft innerhalb einer Frist von drei Hahren eine Aufforderung erlassen, die Anteilscheine zum Umtausch gegen Aktien einzureichen. Rach Ablauf einer gleichen Fitst steht ihr das Recht zu, bie Genußscheine zu kündigen. Der Mindestbetrag für Anteil- unb Genußsck^ine beträgt 5 Mk. Die Aktiengesellschaft hat ferner bie Möglichkeit, bie Ausgleichung bes Passivsaldos auf brei Jahre hinauszusch eben. Es kann zunächst ein „Kapitalentwertungskonto" in bie Golbbilanz eingesetzt werben, bas jeboch 9/10 des Betrages bes Grundkapitals nicht übersteigen barf. Wirb innerhalb ber brei Jahre dieses Ent- weitungskonto nicht in anderer Weise, z. D. durch Geschäftsgewinne ausgeglichen, dann muß auch hier entweder zu Rachzahlungen oder zur Herab-, setzung des Grundkapitals geschritten werden. Das letztere hat auch hier in erster Linie durch Umstempelung ber einzelnen Aktien auf einen geringeren Rominalbetrag und erst, wenn dieses rechtlich nicht möglich ist, durch Zusammenlegung ber einzelnen Aktien zu geschehen.
Im übrigen bürste gesetzlich nichts im Wege stehen, die sämtlichen Maßnahmen im Rahmen der Bestimmungen miteinander zu verbinden.
Auch für die wohl nicht allzu häufigen Fälle, in denen das Grundkapital geringer ist als das Aktivvermögen, also bei einem Aktivsaldo, hat der Gesetzgeber einen gewissen Schuh der kleinen Aktionäre vorgesehen. In einem solchen Fall ist ber Ueberschuß entweber als Reserve in bie Bilanz einzustellen ober bet Betrag des Grunbkapitals entsprechend Heraufzusehen. Geschieht letzteres durch Ausgabe von neuen Aktien, so sind diese auf Verlangen ben seitherigen Aktionären im Verhältnis ihres Aktienbesitzes zuzuteilen.
Inwieweit biese gesamten gesetzlichen Maßnahmen ausreichen, bie kleinen Aktionäre zu schützen unb sie vor allem im Besitz ihres Aktien« rechtes zu erhalten, muß bie Zukunft lehren.
"Warum gerade
PCBCCO?
Weil diese Zahnpasta die Zähne nicht nur rejnigt, sondern sie auch vor Schaden bewahrt und bis ins Alter gesund und widerstandsfähig erhält
Vom Segelflug.
Am 11. Mai gelang dem von ber Rhön her bekannten ostpreußischen Lehrer Schulz aus seinem alten Rhönsitzgleiter ein Rekocb-Dauer- flug von 8 Stußben 42 Min. Rückschauenb auf diesen hervoroagenben Erfolg eines Deutschen und im Hinblick auf ben in der Zeit vom 15. bis 31.8. an den Hängen und benachbarten Höhen der Wasserkuppe in der Rhön stattfindenden fünften Segelslugwettbewerb erscheint es geboten, Die für die Folgezeit im Segelflug-Sportwesen zu beschreitenden Wege einmal näher zu beleuchten. Um von vornherein klar zu sehen und keine Enttäuschungen oder äleberraschungen zu erleben, muh man die Weiterentwicklungsmöglichkeit, die sich seit 1923 ergeben hat, scharf trennen in: Verwirklichung des reinen Segelfluges und Schaffung zuverlässiger Kleinflugzeuge.
Bei Abschluß ber vorjährigen Rhönveranstal- fung war man infolge mancherlei Ämstände im Segelflug auf einen gewissen toten Punkte angelangt. Allerdings trat neben die verbesserten! und vervollkommneten Maschinen eine allgemein festzustellende Hebung der fliegerischen Eigenschaften unserer Iungsegelfliegec. Daß dieser junge, schneidige Rachwuchs trotz der durch den Schanb- vertvag von Versailles beschnittenen Flügel unserer Motorfliegerei reichliche vorhanden ist, verdanken wir in erster Linie dem Segelflugsport. Für die Zukunft ist das ein Lichtblick.
Aber trotz alledem wirb für bie eingeweihten Kreise ber motorlose Flug zunächst eine Angelegenheit wissenschaftlichen Studiums bleiben, dem es vielleicht einmal Vorbehalten ist, den bhnamr- schen Segelflug, d. h. das Fliegen außerhalb des
Bereichs ber Hangwinde, im horizontalen Wind, restlos zu erforschen und zu verwirklichen, um uns der Lösung des neuen Gedankens erheblich näherzubringen.
Rebenher fallen in dieses Gebiet rein me» teorolcgische Fragen. So sind beispielsweise jetzt in Rositten zum ersten Male in Deutschland genaue Messungen des Gleitfluges bei Windstille vorgcnommen worden.
Endlich machten uns die bisherigen Erfahrungen des angewandten Segelfluges möglich, bie Pferdestärken unserer Motorflugzeuge bedeutend zu verringern: sie brachten uns das Heine sch wachmot orige Reise- und Sportflugzeug. Zunächst verwandte man hierzu gewöhnliche Segelflugzeuge mit eingebautem Fahrrad- oder sogenannten Hilfsmotoren. Unb es gelang tatsächlich, mit Hilfe weniger Pfecbestäcken ?u fliegen urtb zu steigen. Daß auf bem Gebiet der Entwicklung eines durchaus betriebssicheren Kleinflugzeuges emsig und erfolgreich weitecge- arbeitet worden ist, beweist der Samlandküsten- flug am 18. Mal 1924, bei dem es der Udet- Flugzeug G. m. b. H. gelang sich die beiden ersten Plätze zu sichern, während die Qunkecswerke Dessau nur ben britten Platz belegen konnten.
So dürfte denn für späterhin in ber Praxis das Kleinflugzeug mit 50 Pferdestärken und darunter (weniger das Segelflugzeug mit Hilfsmot )r, das eigentlich nur Mittel zum Zweck war!) eine ungleich größere Zukunft haben, weil man sich vom Wmd noch unabhängiger machen maß, solange infolge der bisherigen Älchtvecwirklichung des reinen dynamischen Segelfluges in der Ebene das Segelfliegen eben unmöglich ist. Um bie er
forderliche werbende Kraft auch weiterhin stack genug zu erhallen, würde es sich m. E. empfehlen, bei allen künftigen Veranstaltungen die reinen Segelflugbestrebungen mit Wettbewerben von Segelflugzeugen mit Hilfsmotoren und Kleinflugzeugen, ähnlich wie in Rossitten, zu verbinden.
Schreiber, Hptm. a. D.
Dhönfegelflug 1924.
Für ben diesjährigen Rhönsegelflug-Wettbewerb ist jetzt die Ausschreibung erschienen. Dec Wettbewerb ist diesmal offen für Flugzeuge ohne unb mit motorischem Antrieb. Für die eingebauten Motoren ist allerdings eine Grenze bezüglich des Hubvolumens unb des Gewichts vorgesehen. Zu den Zulassungsbedingungen gehören außerdem Probeflüge, unb zwar für Apparate für Flugzeuge ohne Hilfsmotor mindestens 60 Sekunden, mit Hilfsmotor mindestens 10 Minuten. Der Wettbewerb ist international und beginnt mit den Zulassungsprüfungen. Als Preise sind rund 40 000 Mari ausgesetzt.
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Re ichS jugeudwettkämpfe 1924.
Der Reichsminister des Innern hat die Turn» und Sportverbände aufgefordect, ReichSjugend- wettkämpse zu veranstalten. Der Reichspräsident hat sich bereit erklärt, dem Sieger eine Ehrenurkunde zu stiften. Diese Wettkämpfe sollen für die ganze deutsche Jugend eine Anregung fein, ihre Kräfte in Leibesübungen zu Messen. Es wird nunmehr Aufgabe ber Veibänbe sein, das Fest vorzubereiten, unb zwar sv, bah die ganze deutsche Jugend davon erfaßt wird. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, baft.Jble Landes-, Bezirks- und Ortsverbäiide des Deutschen Reichsausschusses für
Leibesübungen, die Turn- unb Sportorganisationen unb Vereine überall im Reich schon jetzt eingehend darüber beraten, wie für ihren Bezirk die Veranstaltung durchgeführt werben soll, damit sie auch bis ins kleinste Dorf hinein unsere Qu gen b heranzieht zur Ertüchtigung. Selbstverständlich werden in ben großen Turn- unb Sportmittelpunkten größere Hugendfeste ein zusammensassen- des Bild von dem zu geben haben, was unserer Qugenb not tut. Der Deutsche Reichsausschuh für Leibesübungen sieht vvn einheitlichen verbindlichen Bestimmungen für die Ausgestaltung ber Veranstaltungen ab, damit für bie Berücksichtigung aller örtlichen Möglichleiten unb besonderen Verhältnisse bie genügende Freiheit bleibt. Auch der Tag für die Veranstaltungen steht frei. An Orten, wo schon seit längerem besondere Volks- ober Schulfeste bestehen, dürften biese am besten dazu geeignet sein, den Rahmen für bie „Reichsjugend- Wettkämpfe" zu liefern. Auf die Tat kommt es an, nicht auf bie Methode.
Turn- und Sportpflicht in der Tschechoslowakei
Die deutschböhmischen Abgeordneten haben im tschechischen Parlament einen Antrag eingebracht, wonach^ die ganze jugendliche Bevölkerung ber Tschechosl)walei der Turn- und Sport- pflicht unterworfen merben s all, und zwar dic männliche vom 6. bis 24. Lebensjah e, die weid' liche bis zum 20. Lebensjahr. Im Rahmen dieser Verpflichtung soll auch ber Schwimmunterricht für beide Geschlechter als verbindlich erflärt werden. In der Begründung des 'Antrags wird auf das Vorbild F ankreichs, Belgiens und anderer Staaten verwiesen


