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10.7.1924
 
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Erstes Blatt

174- Jahrgang

Donnerstag, 10. Zuli |92<

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viehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Der Jahrestag der Abstimmung in Ost- und Westpreutzen.

Am 11. Juli sind 4 Jahre verflossen seit dem schweren Kampfe, der im Nordosten un­seres Reiches, in Ost- und Westpreuhen, von der Bevölkerung um ihr Volkstum und ihre politische und kulturelle Zugehörigkeit zu Deutschland durch Volksabstimmung aus­gefochten werden muhte. Die von fanatischem Haß diktierte Absicht der Zerstückelung Deutschlands hat bei den Versailler Beratun­gen über den Friedensvertrag allgemein die feierlich proklamierten Friedensgrundsätze von Wilson über den Haufen geworfen. Das Wil- sonsche Friedensprvgramm vom Januar 1918 besagte ausdrücklich:

ein unabhängiger Polnischer Staat, der die von einer unzweifelhaft polnischen Be­völkerung bewohnten Länder umfassen sollte. . . . sollte errichtet werden".

Unzweifelhaft polnische Bevölkerung! Wo war die in Masuren und Ermland, wo war die in Westpreuhen? Posen hatte man durch Ueberfall und Gewalt genommen, Westpreu­hen war uns bis auf die Abstimmungsbezirke Marienwerder, Marienburg, Stuhm und Ro­senberg entrissen worden, obwohl in diesen Landesteilen nicht nur keine unzweifelhaft pol­nische, sondern eine ganz unzweifelhaft deutsche Bevölkerung seit Jahrhunderten ansässig ist, und dem Lande seine Kultur und seinen Charakter gegeben hat. Die Polen hatten in gefälschten Karten und Statistiken, in denen die Masuren als Polen bezeichnet und ihr Land, das nie zu Polen gehört hat, als pol­nischer Boden beansprucht wurde, die for­male Unterlage geliefert für die feste Absicht der FriedenSmacher, den deutschen Osten zu verstümmeln. Die stürmischen Proteste der west- und ostdeutschen Bevölkerung blieben so unbeachtet wie die Kundgebung des o,sb- preußischen Provinzialrats an Wilson.

ES blieb bei der Entscheidung nach den Wünschen Polens, und für die übriggebliebe­nen ermländischen, masurischen und westpreu- hischen Abstimmungskreise muhte die Volks­abstimmung organisiert werden. Der deutsche Osten war seiner Sache sicher. Es gab nur eine Stimme: Wir gehören zu Deutschland, wir wol­len bei Deutschland bleiben! Hunderttausende, die längst ihre Heimat verlassen hatten, eilten in der Stunde der Not herbei, um an der Ver­teidigung ihrer Heimat teilzunehmen. Der Ge­walt und dem Terror der Polen- setzten die Deutschen die feste Entschlossenheit, Einmütig­keit und Begeisterung für ihre gute Sache ent­gegen. Die ganze Bevölkerung ohne Unter­schied der Klassen und Parteizugehörigkeit ging geschlossen und siegesfroh in den Kampf für ihr Volkstum.

Der Erfolg blieb nicht aus. Der Entente wurde bewiesen, dah es sich um unzweifelhaft rein deutsche Gebiete handelte. Von 361 655 abgegebenen Stimmen in Süd-Ost-Preuhen entfielen 353 655 für das Verbleiben bei Deutschland, und nur rund 7000 entschieden sich für Polen. Auch in den Abstimmungs­bezirken Westpreuhens war der deutsche Sieg vollständig. Für Deutschland wurden 93 Pro­zent, und für Polen nur 7 Prozent der Stim­men abgegeben. Die Masuren und Ermländer hatten sich mit 98,2 Prozent der Stimmen für Deutschland entschieden.

Das Abstimmungsresultat wurde in den Kampfbezirken ebenso wie in Preußen und im ganzen Reiche mit begeisterter Freude aus­genommen. Das Land ist deutsch geblieben und wird es bleiben bis in alle Zukunft.

Die Antwort auf die deutsche Kontrollnole.

Paris, 10. Zuli. Dem deutschen Bot­schafter in Paris ist die Antwort der Bot- schafterkonferenz auf die deutsche Note in der Militärkontrollftage übermittelt worden. Sie nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dah die deutsche Regierung sich mit der ge­forderten Generalrevision einver­standen erklärt. Bei aller Rücksicht auf die Notwendigkeit möglichster Beschleunigung der Kontrolloperationen wünscht sie jedoch die Konferenz auf den 30. September als Schluh- ^ermin der Revision n i ch t f e st z u l e g e n.

Das Ergebnis der Pariser Beratungen.

Die Hoffnung aus Amerika. Eine gemeinsame Erklärung Herrwts und Macdonalds.

Drei schwere Sitzungen hatte der englische Mi­nisterpräsident mit seinen französischen Kollegen am Quai d'Orsay, dann in der britischen Botschaft, hieraus wieder im Außenamt zu Paris zu be­stehen, bis das Ergebnis fest stand: Die alliierte Konferenz soll nicht verschoben werden, son­dern am 16. Zuli beginnen . Als Sir Ramsah Macdonald schwer erkältet von London abreiste, erklärte er.seiner intimen Tlmgebung, er gehe nach Paris, um seinen Freund Herriot zu retten, dessen Stellung gefährdet sei. Run darf man sich aber Macdonalds Rettungsaktion nicht allzu per­sönlich und herzensfreundlich vvrstellen. Sie er­folgte, weil, wenn Herriot stürzt, sehr bald auch der Sturz Macdonalds eintreten mühte. Es han­delt sich also darum, in beiden Ländern die neue demokratische Herrschaft aufrecht zu erhalten und die Wiederkehr des Poincarismus dauernd zu ver­hindern. Zu diesem Zwecke genügt es nicht, die Mihverständnisse zu klären, die die alten Mächte in Presse und Aemtern mit Absicht hervorgerusen haben, sondern es gilt, auch die wirklich vorhan­denen Meinungsverschiedenheiten zwi­schen Paris und London auszugleichen.

Ein englisches, übrigens sehr weit rechtsstehen­des Blatt, dieMorning Post", hat diese Mei­nungsverschiedenheiten treffend auf drei Punkte zusammengezvgen. Erstens geht der Streit um die Kommission, die über etwaige Verstöße Deutschlands gegen das Dawes-System zu ent­scheiden habe. Zweitens ist man nicht einig über den Schutz derunsichtbaren französischen Be­satzungsarmee" im Ruhrgebiet und über die Bei­behaltung gewisser Eisenbahnverbindungslinieir. Drittens ist immer noch unbestimmt, die Art der Teilnahme Deutschlands an der Konferenz.

Für den ersten Streitpunkt hat man jetzt in Londoner politischen Kreisen einen neuen Ausweg vorgeschlagen: Die Repkv soll, wenn es zur Durchführung des Dawesgutachtens notwendig er­scheint, nicht als Reparativnskommission, sondern als Sachverständigenkomitee zusammentretcn, und Vorsitzender des Komitees soll ein Ame­rikaner sein. Eine solche Lösung träfe sich wohl mit den neuesten amerikanischen Bemühun­gen. Präsident Coolidge hat sich entschlossen, außer dem Londoner Botschafter Kellog auch den Berliner Vertreter der Vereinigten Staaten, Hvughtvn, der auf zwei Monate in Urlaub gehen wollte, sofort nach Europa zu­rückzusenden, damit er an der Konferenz vom 16. Zuli teilnehmen könne. Ebenso ist Mr. Owen V o u n g , der als zweiter Delegierter Amerikas an der SachverstäiMgenkonferenz teilgenommen hat, nach Europa unterwegs.

Wie steht es aber mit der Räumung der Rühr? Das Wort Räumung ist in Paris wohl noch nicht einmal auch nur in den Mund ge­nommen worden. Der deutsch» Botschafter von H o e s ch fragte wiederholt deswegen am Quai d'Orsay nach. Aber Ministerpräsident Herriot zeigte nicht die mindeste Lust, darauf einzugehen. Er soll vielmehr immer wieder nach dem Stand der sogen. Dawesgesetze gefragt "haben: Ob fie noch vor der Konferenz vom Reichs­tag angenommen werden. Die deutsche Regierung "hat höflich darauf hingewiesen, dah bei Vorliegen einer beruhigenden Zusage Frank­reichs "hinsichtlich der Ruhr-Räumung die Ge­setze sicherlich vielglatter im Reichstag durch­gingen . . . Half alles nichts. Die Pariser Re­gierung erklärt, keine Zusage machen zu können, e"he nicht die Gesetze angenommen find. Hier hätte eben Sir Ramsay Macdonald während seines Pariser Aufenthaltes Farbe bekennen müssen. Er hat es, soviel bis jetzt bekannt ist, nicht getan. Ebenso weist man in Berlin immer noch nicht, ob und wann die Einladung zur Konferenz ein- trifft und wie sie lauten wird. Zn diesem Punkt scheinen es die mastgebenden Stellen weder m Paris noch in London eilig zu hoben. Politik der Verständigung undVersöhnung" ist das nicht.

Macdonald und Herriot an die Pariser Presse.

P a r i s, 9. Zuli. MacdonaldundHer- riot haben nach Schluh der Beratungen die Presse einpsangen. Der englische Pre­mierminister schickte seinen Erklärungen vor­aus, da,st das Mihverständnis zwischen Paris und London völlig unbegründet gewesen sei. Beiderseits sei gleicher guter Wille vorhanden. Es sei eine Lösung möglich, aber fie brauche Zeit, Geduld und eine gewisse Generosität. Man sei beiderseits zu einer ersten Verständi­gung gelangt.

Macdonald fuhr dann wörtlich fort:

Wir find keine Feinde, die sich den Anschein von Freunden geben, sondern Freunde, die den Versuch machen, die in den letzten Zähren ent­standenen Schwierigkeiten zu beheben. Die Ver­ständigung von heute wird den Schlüssel zu einer abschließenden Regelung liefern. Aber es handelt sich dabei um eine Arbeit auf lange Sicht, denn wir können nicht hexen. Wir müssen mit der öffentlichen Meinung und mit der parlamentari­schen rechnen. Wir sind praktische Leute, entschlossen, zwischen England und Frankreich eine Freundschaft von dauerndem Bestand zu schaffen. Die Londoner Konferenz ist nach wie vor auf den 16. Zuli angesetzt.

Zm Anschluß daran stellte Ministerprä­sident Herriot fest, daß in der gemeinsamen englisch-französischen Rote die Tagesordnung der

Konferenz nicht endgültig geregelt wor­den sei und daß in der Folge vielleicht noch Fra­gen von minderer Bedeutung hinzugefügt werden würden.

Darauf ergriff Premierminister Macdonald noch einmal das Wort und erklärte: Die fran­zösisch-englische Rote ist eine gemeinsame Erklä­rung über unsere Absichten. Sie wird sämt­lichen übrigen Alliierten zugehen, nicht als eine endgültige Entscheidung, die sie billigen, sondern als eine Reihe von französisch-englischen Vorschlägen, die den Beweis liefern, daß auf dieser Grundlage ein allgemeines Abkommen unter den Alliierten möglich ist. Diese Rote wird Deutschland nicht übermittelt wer­den, denn sie betrifft nur die Alliierten unter sich.

Die gemeinsame Erklärung.

Paris, 9. Zuli. (WB.) Dir heute zwischen Macdonald und Herriot verabredete gemein­same Erklärung besagt im wesentlichen fol­gendes:

Die britische und die französische Regierung haben sich dahin verständigt, den alliierten Re­gierungen die folgende Rote, zu übermitteln, deren Konklusionen sie ihnen zur Annahme empfehlen.

1. Zm Geiste der britischen und der fran­zösischen Regierung soll

der Zweck der Konferenz,

die in London am 16. Zuli zusammentritt, fein, die Inkraftsetzung des Sachverstän- digenplanes zu regeln und hinsichtlich der Fragen, deren Lösung den alliierten Regierungen zusieht, zu entscheiden.

2. Die beiden Regierungen erkennen die Wich­tigkeit des wirtschaftlichen und finanziellen Ge­sichtspunktes an, insbesondere auch die Notwen­digkeit, einen Zustand des Vertrauens zu schaffen, der den etwaigen Geldgebern die notwendige Be­ruhigung verschafft. Aber sie stehen nicht auf dem Standpunkt, dah diese Notwendigkeit mit der Einhaltung der Bestimmungen des Versailler 'Ve-trag es unvereinbar fei. Za, noch mehr, die Verletzung dieser Bestimmungen wäre dazu ange­tan, nicht neuen Konflikten vorzubeugen, sondern sie vorzubereiten.

Die Autorität der Neparations- kommission.

3. Die Sachverständigen sind von der Re­parationskommission ernannt und von ihr am 30. November 1923 aufgefordert worden, die Mittel zum Ausgleich des deutschen Budgets und die Maßnahmen zur ©tabitifierang der deut­schen Währung zu untersuchen. Die Sachverstän­digen "haben ihren Bericht der Reparationskom- missivn unterbreitet, die ihn den beteiligten Re­gierungen mitgeteilt und diese gleichzeftig davon unterrichtet hat, daß sie einstämmig beschbassen habe:

1. Die Antwort zur Kenntnis zu neh­men, in der die deutsche Regierung den Ent­schließungen des Sachverständigenberichts beitritt.

2. Innerhalb der Grenzen ihrer Befug­nisse die in dem Sachverständigenbericht ent­haltenen Entschließungen zu billigen und die darin vorgesehenen Methoden sich zu eigen zu machen.

3. Offiziell die Berichte des Sachverstän­digenkomitees den beteiligten Regierungen zu übermitteln und ihnen diejenigen Entschlie­ßungen anzuempfehlen, die in ihren Zu­ständigkeitsbereich fallen, damit die vorge­schlagenen Pläne so bald wie möglich in volle Wirffamkeit treten.

Es ist also nötig, daß die Gläubiger­regierungen eine Regelung treffen, auf Grund deren sie sich verpflichten, die in ihren Zuständigkeitsbereich gehörigen Vorkehrungen zu treffen, um die Ausführung des Dawesplanes zu sichern.

Um die Teilnahme Amerikas.

4.Die englische und die französische Regie­rung erklären, daß es von höchst er Wichtig­keit ist.

daß der Sachverständigenbericht unverzüglich zur Ausführung gebracht wird,

damit die Bezahlung der Reparatio- ne n durch Deutschland gesichert und die gemeinsame Aktion der Alliierten wieder her» 'gestellt wird. Zu diesem Zweck sind die beiden Regierungen über folgende Punkte einig ge­worden :

a) Am 16. Zuli tritt in London eine Kon­ferenz zusammen. Die beiden Regierungen stel­len mit Befriedigung fest, daß die Ver­einigten Staaten beschlossen haben, fkf)i auf ihr vertreten zu lassen.

b) Die beteiligten Regierungen werden zu­nächst für ihren Teil die Annahme der Ent­schließung des Dawesberichts bestätigen, die fie bereits der Repavationskommisfwn mitgeteilt haben.

c) Die Abmachungen, die zastandekommen werden, dürfen die Autorität der Re­st arationskommissivn nicht beein­trächtigen. Zn Anbetracht der Tatsache jedoch, daß den Zeichnern der Anleihe von 800 Mil­lionen Goldmark und den Obligationsträgern Garantien aewährleistek werden müssen, wer­

den die beiden Regierungen ihre Anstrengungen vereinigen,

um die Anwesenheit eines Amerikaners in der l Reparationskornmisftcn Zu erreichen für den Fall, daß die letztere eine Ve rfehlung von Seiten Deutschlands feststellen sollte. Wenn diese Lösung sich als unmöglich erweisen sollte, und es den Mitgliedern der Re- pavationskommission nicht gelänge, sich über die Beurteilung der Tatsache zu verständigen, wür­den die beiden Regierungen Vorschlägen, daß die Aeparationskommilfion den Generalagen­ten für die Reparationszahlungen zuzieht, der amerik anischer Staatsangeh rigfev fein soll.

ä) Der Bericht Dawes enthält Bestimmungen, mit Hilfe deren den Verfehlungen im einzelnen durch die Tätigkeit ter verschiedenen Kvntroll- vrga ne vorgebeugt w rden soll. Eine v o r- s ä tz l i ch e Verfehlung von Bedeutung würde je­doch alsbald die Frage der Loyalität Deutsch­lands auswerfen. Für den Fall, daß die Repa­rationskommission eine derartige Verfehlung als' vorliegend betrachte, werden sich die beteiligten Regierungen verpflichten, sich sofort über die Mit­tel zu verständigen, mit deren Hilfe die Maß­nahmen ins Werk gesetzt werden sollen, über die sie sich zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze der Znteressen der Geldgeber geeinigt haben.

e) Der Plan, auf Grund dessen

die deutsche Wirtschafts- und Finauzfrelheit wieder hergestellt wird, sobald die Rcparations- kommission sestgestellt hat, daß der Bericht Dawes zur Ausführung gebracht ist, wird von der Znteralliierten Konferenz festgesetzt werden. Die Reparationskommission wird ersucht werden, Vor­schläge für die Aufstellung dieses Planes zu be­raten und der interalliierten Konferenz zu unter­breiten.

f) Falls die Erfahrung die Notwendigkeit von Abänderungen des Sachverständigen­planes erweisen sollte und die Reparationskom- missivn nicht bereits über ausreichende Vollmach­ten verfügt, so könnten diese Abänderungen nur mit allen erforderlichen Garantien und in gegen­seitigem Eirrvernehmen zwischen den beteiligten Regierungen vorgenommen werden.

g) Um die von dem Sachverständigenberrcht vorgesehenen Reparationszahlungen in vollem Um­fange auszunuhen und ihre Vorteile den betei­ligten Nationen zu sichern, werden die Alliiertem

ein Spezialorgan

schaffen, das den beteiligten Regierungen ein Gut­achten über die Frage abgeben soll, welches System zwecks Nutzbarmachung der deutschen Zahlungen (insbesondere hinsichtlich der Uebertragungen und l)er Sachlieserungen) geschaffen werden müsse. Es wird auch die Frage geregelt werden müssen,welche Behörden gegebenenfalls den Bericht Dawes und die in London zu dessen Ausführung zu treffen­den Bestimmungen auslegen sollen.

Die beiden Regierungen sind sich darüber einig, daß sie jede Rechtswidrigkeit, die sich an­läßlich der Znterpretation des vorstehenden Textes ergeben sollte, an ihre Rechtsfachverständigen ver­weisen werden.

Schulden- undSicherheits"fragen.

6. Die beiden Regierungen haben einen vor­läufigen Meinungsaustausch über die Frage der interalliierten Schulden ge­pflogen. Hierzu erklärt die englische Regie­rung, daß sie mit den interessierten Regierungen eine gerechte Lösung dieses Problems an- streben wird, bei der allen Elementen Rech­nung getragen werden soll, die darauf einwirken. Diese Frage wird also zum Zweck einer ersten Prüfung an die Sachverständigen der Finanz­verwaltung verwiesen.

Desgleichen haben die beiden Regierungen einen vorläufigen Meinungsaustausch über die Sicherheitsfrage vorgenommen. Sie haben festgestellt, in welchem Grade die öffent­liche Meinung die Herstellung eines völligen Frie­dens wünscht und sie sind einig darüber, daß fie dieses Ziel mit den besten Mitteln anstreben wer­den, fei es durch Vermittlung des Völ­kerbundes, fei es gegebenenfalls durch irgend­einen anderen Weg, und dah sie die Prüfung der Frage solange fortsehen, bis das Problem der allgemeinen Sicherheit der Nationen eint endgültige Lösung findet.

Prügelszenen in der französischen Kammer.

Paris, 10. Zuli. (WB.) Die gestrige Sit­zung der Kammer, die sich mit der Diskussion der Amnestiegesehe beschäftigte, hat sich im Verlaufe der Rede des recht sstehe nd en Abgeordne­ten D a r i 11 e t in eine regelrechte Kampf­szene umgewandelt. Es kam zu wilden Lärmszenen, wie sie die Kammer kaum frührr erlebt hat, namentlich bei der Dislussion, die sich in der Hauptsache um die beiden ^vom Staats- gerichtshof verurteilten Minister C a i l l o u k und Äkalvy drehte. Barillek wurde von sozia- l i st i s ch e n Abgeordneten unterbrochen, als er auf die Haltung des Generals Malvy hii^mies. Das veranlaßte den ehemaligen Kriegsmrnister zu einem heftigen Vorstoß. Er forderle Kriegs­minister Rollet auf, zu bestätigen, daß seine Hand- lungen als Kriegsminister lorrekt gew'seir seien. Kriegsminister Rollet greift jedoch nicht in die Debatte ein. Da ertönte plötzlich von rechts der