Ausgabe 
8.7.1924
 
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Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhefsen)

Dienstag, 8. Zull 192$

Nr. 158 Zweites Blatt

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außerordentliche praktische Schwierigkeiten gegenstehen.

Das Späten» und Schürzenjahr

Von Dr. Martin lllbridj.

gleich mit den Vorteilen, die auS der militärischen Dienstpflic

830 Uhr

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f. alle Zeitungen Pfeiffersche Buchhandlung Walltoretr. 21 Fernruf 1342.m

10. Soli SV. Ubr, .Hessischer Hör- Bisher n°ä> E erschienene Lands' lerne werden eingeiadewEM

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Die Klagen über die Zuchtlosigkeit der _ ßenb sind derart allgemein, daß man daran nicht länger vorübergehen kann. Schon das Betragen vieler jugendlicher im Verkehr gibt Anstoß. Sie

Restkaufgelder nur, wenn sie vvr dem 31. 12. 18 begrüntet worden sind. Heber den Begriff der Begründung spricht sich die Verordnung nicht aus. Regelmäßig muß es sich um Fälle handeln, in denen ein Grundstück vertäust, aber nicht gan- bezahlt, sondern der Rest des Kaufgeldes durch eine zu Lasten des Grundstücks bestellte Hypothek sichergestellt worden ist. Dieselbe Aufwertungs­möglichkeit über 15 Prozent hinaus besteht auch bann, wenn eine nach dem 31. 12. 18 begrün­dete anfängliche Restkaufgeldforderung bei ihrer Begründung in eine Darlehnsforde» rung umgewandelt worden ist, wie es häu­fig zu geschehen pflegt.

Maßgebend soll für die Reftkaufgeldforde- rungen und für die vorerwähnten, zu Darlehn umgewandelten Forderungen dieBegründung" sein, die nicht vor dem 1. 1. 1919 erfolgt sein darf. Entscheidend für die Begründung muß der­jenige Zeitpunkt sein, in welchem das Grundstück verkauft und der nicht gezahlte Rest des Kauf- geldes durch Hhpothekcrrichtung sichergfftlllt oder in eine Darlehnsforderung umgewand.lt worden ist. Dieser Degründungsvorg.ing muh nach dem 31. 12. 18 erfolgt sein, um die Möglichkeit einer höheren Aufwertung über den Satz von 15 Proz. hinaus zu gewähren.

Wichtig ist, daß bis zum 1. Januar 1925 bet der Aufwertungsstelle ein entsprechender Antrag gestellt sein muß, wenn höhere Aufwer­tung verlangt wird. Aufwertungsstelle ist1 nach § 1 der Verordnung vom 24. Mai das Amts­gericht, und zwar ist zuständig bei Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, Schiffspfandrechten und Hypotheken das Amtsge­richt, in dessen Bezirk das Grundbuch, usw. ge­führt wird, bei Ansprüchen der in 8 1 Abs. 2 Ziff. 5IX) der 3. St. R. V. bezeichneten Art des Amtsgerichts, bei welchem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Die Länder können bestimmen, daß an Stelle der Amtsgerichte andere Landesbehörden zuständig fein sollen, oder dah für mehrere Amtsgerichts bezirke eine gemeinsame Auswertungsstelle errichtet wird. Sie tonnen fer­ner bestimmen, daß an Stelle der Amtsgerichte oder neben ihnen die Sparkassen für die Entgegen­nahme des Apfwertungsantrags zuständig sein sollen. Zn dem Verfahren kann die Aufwer­tungsstelle von den Beteiligten die Glaubhaft­machung von tatsächlichen Behauptungen ver­langen. Die Entscheidung der Aufwertungsstelle muh mit Gründen versehen sein.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Be­schwerde zu, die bei der Au fwertungsstelle oder beim Oberlandesgericht innerhalb einer Rotfrist von 2 Wochen zu Protokoll des Gerichtsschreibers oder durch Einreichung einer Beschwerdeschrift zu erfolgen hat. Die Deschwerdeschrift muh von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.

Auf besonderem Antrag erteilt die Aufwer­tungsstelle jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eine Bes cheinigung darüber, ob bei ihr bis zum 31. Dezember 1924 ein Antrag auf Herabsetzung -oder Erhöhung des Auswertungs- betrags eingegangen ist.

Die außerordentlich einschneidende Ratur der neuen Bestimmungen wird das Publikum noch lebhaft beschäftigen. Was gerade den 31. De­zember 1918 als maßgebenden Zeitpunkt für eine höhere Aufwertungsmöglichkeit der nach ihm errichteten Hypotheken als so besonders geeignet erscheinen ließ, ist nicht recht klar, jedenfalls ist das Geld, was für die Errichtung der Hypotheken von den Gläubigem hingegeben worden ist, in der Zeit vor dem 31. Dezember 1918 und insbes. in der Vorkriegszeit viel sauerer und mit mehr Mühe und Sparsinn ver­dient worden, als die nach dem 31. Dezember 1918verdienten" Gelder. Daß die neue Rege­lung befriedigend wäre, wird der Gesetzgeber selbst nicht behaupten wollen: von dem Grundsatz von Treu und Glauben ist sie jedenfalls noch weit entfernt Darauf, dah sich der § 7 der Durch­führungsbestimmung vom 1. 5. 24 mir sehr schwer mit dem § 3 der 3. St. R. V. vereinbaren läht soll hier nicht eingegangen werden. Die beiden Reuverordnungen stützen sich auf § 64 der 3. St. R. V., der die Reichsregierung ermächtigt, für besondere Fälle allgemeine Anordnungen ergän­zenden oder abweichenden Inhalts zu treffen, so weit es sich als notwendig erwei­sen sollte". --------

Gießener Wochenrnarktpreise

am 8. juli. (Händlerpreise.)

Es kosteten das Pfund: Butter 180, Matte 30, Käse 60, Wirsing 50, Römischkohl 15, Bohnen 70, Erbsen 35 Mischgemüse 20, Tomaten 80, Zwiebeln 20, Pilze 40, neue Kartoffeln 20, Dirnen 70. Kirsc^n 40, Heidelbeeren 35, Stachelbeeren 35. jvhannisbeeren 35, Erdbeeren 120, Himbeeren 100. Honig 25; das Stück: Eier 13, Blumenkohl 100 bis 150, Salatgurken 60 bis 100, Ober-Kohlrabi 10 bis 20, Salat, 3 Köpfe 10; das Bund: gelbe Rüben 15, rote Rüben 20, Rettich 20 bis 30; alte Kartoffeln der Zentner 450 Pf.

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89.

Für den Plan spricht insbesondere der Ver- sich zweifelsohne cht früher für die

und sich vom jockeh-Klüb ihre Satisfaktionssähig- keit bescheinigen lassen auch die Bereicherungs» skandale. Etwa die Geschichte von Laxenburg, dem ehemals kaiserlich herrlichen Schlohpark, der jetzt Eigentum der Invaliden ist, und dessen ungeheuren Kulturbestand ein paar gerissene Selbstsüchtige in wahrhaft vandalischer Weise zertrümmerten, ver­schleuderten, verschacherten so dah die Inva­liden um Milliarden geschädigt sind. Die unter­schiedlichen kompromittierten Direktoren wurden gegen Kaution auf freien Fuh gesetzt. Die Gattin des einen hat die Konsequenzen gezogen; sie be­tritt jeder Zoll eine schöne, charmante Frau, als Tänzerin, Sängerin, Schauspielerin im Rah­men einer nächtlichen Sommerrevue die Bühne. Mit sicherlich gröberem Erfolg und Talent, als ihr Gatte die Finanzbühne betrat.

find es geistert über den Wiener Ring das Gespenst der Invalidendemonstration. In alten Möbelwagen fröstelt das armselige Menschen­gerümpel über den sommerlichen Ring und will den Dank des Vaterlandes einkassieren.

Am Wochenende schielt das Gespenst der Bar- geldknappheit in alle Betriebe, das altehrwürdige Deutsche Volkstheater ist zusammengekracht, und man darf froh fein, daß ein fähiger Theatermensch sich dieser Kunststätte in letzter Minute annahm; in den Luxusgeschäften der Kärntner Strahe wird nichts gekauft. Gespenst über Gespenst!

Immerhin: es ist nicht nur Lebensleichtigkeit, es ist auch Lebenstüchtigkeit in diesen wienerischen Menschen, älnd das läßt die Hoffnung berechtigt erscheinen, dah der bunte Wunderbrunnen auf dem

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Aufwertung von Restkaufgeldforderungen

Don Gg. Lind. Rechtsanwalt in Grünberg.

Am 1. und 24. Mai sind zwei Verordnungen zur Durchführung des Art. I der Dritten Steuer­notverordnung erlassen worden, die u. a. auch wichtige Fragen derHyPothekaufwertung behandeln. Die dritte Steuernvtverordnung hat ja eine eigentlicheAufwertung" nicht gebracht, sondern ihre Vorschriften bilden in Wahrheit nur Aufwärtungsbes chränkungen für Ansprüche aus Vermögensanlagen, die durch den Währungs» verfall entwertet worden sind. Die öprozentige Au,wertungs beschränk ungen für Ansprüche nach 8 3 der 3. St. R. V. lediglich für das ding- liche Recht und es entstanden sofort die «Streit» und Zweifelsfragen, ob bei der persönlichen Forderung, die jeder Hypothek in der Regel zugrunde zu liegen pflegt, ebenfalls die 15pro- zentige Aufwertungsbeschränkung Platz greife, oder obnach allgemeinen Vorschriften" eine höhere Auswertung möglich sei. Durch den 8 7 der Durchführungsbestimmungen vom 1. Mai 24 ist diese Zweifelsfrage in einigermaßen brutaler Weise dahingehend gelöst worden, daß die 15pvoz. Auswertungsbeschränkung alsnormaler Höchst­satz" auch für die persön l iche Forde­rung maßgebend ist. Wichtig und neu ist, daß ausnahmsweise auch höhere Aufwertungen zu­lässig sind. Dieselben sind jedoch auf folgende 3 Fälle beschränkt:

1. Wenn die Forderung auf den Deziehungen zwischen unterhaltsberechtigten und unterhaltsver­pflichteten Personen beruht;

2. bei Auseinandersehungsforderungen unter Miterben, geschiedenen Eheleuten, Eltern und Kin­dern, sofern die Gläubiger zum Kreise der Aus- einandersetzungsberechtigten oder ihren Erben ge­hören;

3. bei nach dem 31. Dezember 1918 begründeten Restkaufgeldfvrderungen.

Rur für diese drei Fälle sind Aufwertungen über den normalen Höchstsatz von 15 Prozent hinaus zulässig. Alle Darlehnsforderungen ohne Rücksicht auf die Zeit ihrer Entstehung und alle Hypothekcnforderungen, die vor dem 1. (Januar 1919 begründet worden sind, können nur bis zu 15 Prozent aufgewertet werden.

Don den durch die Verordnung eingeführten Aufwertungsfällen über den normalen Höchst­satz hinaus wird der dritte Fall, Aufwertung der nach dem 31. Dezember 1918 begründeten Rest- kaufgeldsorderungen, der praktisch bedeutungs­vollste sein. Die Verordnung gibt selbst eine De­finition des Begriffes Restkaufgeldforderung und versteht darunterRestkaufgeld für den Erwerb des mit der Hypothek belasteten Grundstückes". Lieber 15 Prozent auswertbar sind jedoch diese

Dvlksgesamtheit ergeben haben; vornehmlich be­standen diese in der Erweckung deS uns jetzt völlig verloren gegangenen Gefühls des engen Verbundenseins der einzelnen Angehörigen der Volksgemeinschaft miteinander und mit dem «Staat. Außerdem könnte es sicher nichts schaden, wenn auf dem ilmtoeg über die Arbeitsdienstpflicht Disziplin, Arbeitswlllen, Verantwvrtlichkeitsge- fühl und Anerkennung von Autorität in das po­litische und wirtschaftliche Leben ihren Einzug halten würden, und toerm durch etwas strenges Anziehen der Zügel unsere immer mehr verwahr­losende jugend aller Stände und beider Ge­schlechter wieder besseren Empfindungen zugängig gemacht werden könnte. Auch wirtschaftliche Er­wägungen l.^ssen den Gedanken der Arbeitsdienst­pflicht verlockend erscheinen. Die Zahl der Per­sonen, die für die Arbeitsdienstpflicht in De- tracht kommen, wird auf eine halbe Million ge­schäht; die Arbeitsleistung wird auf 121500 Millionen Arbeitsstunden jährlich veranschlagt. Diese Leistung könnte den besonders notleidenden Gewerbezweigen der deutschen Wirtschaft, (Land­wirtschaft, Verkehrswesen usw.) zugute kommen; auch solche Arbeiten könnten mit ihrer Hilfe durch­geführt werden, deren Inangriffnahme zu den wirtschaftlichen Rotwendigkeiten der Zukunft ge­hört, wie z. D. Wohnungsbau, Kanalbauten usw.

Auf der arideren «Seite stehen jedoch der Ar­beitsdienstpflicht einige nicht unerhebliche Beden­ken gegenüber, die nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden können. Das größte be=

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Wlwoch 9. M 1924,1*2 Uhr, _ versichere ich Neoeowcg 28 (tm

Loweu) zwang?, weise gegen Bar- Mutig:

1 Schreibtisch iliDlomat)

1 Cbaiielongae,

1 Ommitut Korbmöbel

Dich dank 2 reffe! und Blumenkriopej,

1 Notenständer

1 grohen Warenlchrauk, 1 vanSbackoseu. Versteigerung teil­weise bestimmt

Runter 5507D

Serich/Sooll-ieber

handgreiflich vor sich. Rings um das feudale Dankgebäude schwirren, aufgescheuchten, rubelosen Vögeln gleich, die Opfer, kleine Einleger, die um ihre armseligen Ersparnisse zittern, ruinierte An­gestellte, die nach letzten Rachrichten bangen, ob sie noch mit den mageren juligehältern rechnen können. «Statt aller Beruhigung platzen die Sen­sationen in die Menge: Der Direktor hat demis­sioniert. Der Direktor V hat sich mit Leuchtgas vergiftet aber von Demissionen und «Selbst­morden werden aus dem Gleis geworfene An­gestellte nicht satt, und auf diesem Verzweiflungs- Weg kommen die kleinen vertrauensseligen Ein­leger und Sparer nicht zu ihrem Geld. Was sich hier vvr dem feudalen Gebäude der Depositen­bank staut, ist eine wachsende Lawine des Elends, die mit furchtbarer Vernichtungsgewalt über die Stadt nieder gehen kann. Ratlos, ohne Disziplin, ohne Plan rennen die letzten treugebliebenen Fi­nanzleute durch die Korridore der Dank. Die fünf Großbanken, die noch im Mai die Garantie für die Depositenbank übernommen hatten, um ihr jetzt höhnisch in den Rücken zu fallen, geben ge­schwollene und hochmütige Erllärungen ab. Die feierlichen Glocken des Schvttensttfts rauschen über den Platz, sie können keinen Frieden in die fried­lose Menge läuten.

älnd dann ist da in Wien das nicht zu ban­nende Gespenst der Skandale. Richt um der pikanten Gesellfchaftsskandale mit erotischen Hinter­gründen, und nicht nur der hocharistokrattichen Skandalaffären in deren Rahmen sich Grafen und Altgrafen vor dem mit österreichischer Erzherzogs- lieberlieferung satinierten Hotel Sacher ohrfeigen

steht darin, dah die Arbeitsdienstpflicht nur so­weit elngesührt werden kann, als geeignete Ar- beitSmöglichkeiten vorhanden sind. So z. D. kann die Kultivierung der deutschen Oedländer einer halbe Million Arbeitspflichtigen Arbeit von höch­stens einem jahr geben. Der Kernpunkt der «Schwie­rigkeiten ist gerade der, dah vornehmlich die Be- völkerungs- und Industriezentren, die teilweise sehr starken Aeberfluh an Arbeitskräften haben, keine Arbeitsgelegenheiten bieten, während die­jenigen Dezircke, in denen Arbeitsgelegenheit vor­handen wäre, in der Regel so dünn bevölkert zu fein pflegen, daß Arbeitskräfte von weither herangeschafft werden müssen. Das Problem der Arbeitsdienstpflicht ist daher zum guten Teil gleichbedeutend mit demjenigen der zwangsweisen Umschichtung grofjer Arbeitermassen, ein Problem, das um so schwieriger zu lösen ist, als es in kürzeren Zeitabschnitten immer wieder von neuem vorgenommen werden müßte. Dazu fommt, daß unmöglich nur diejenigen Kräfte zur Arbeitsdienst- Pflicht herangezogen werden können, die gerade arbeitslos sind, da in diesem Falle die sittliche Idee der Arbeitsdienstpflicht nicht zum Ausdruck käme. Wie aber die in Arbeit stehenden Kräfte aus den ^Betrieben herauszuziehen, in andere Gegenden zu überführen, für ihren neuen Beruf anzulernen usw. sind, das alles sind außerordent­lich schwierige Fragen. Dazu kommen noch finan­zielle Hebeilegungen. Die Unterbringung, die Beköstigung, die Beaufsichtigung mehrerer hun­derttausend Arbeitskräfte usw. erfordern große Mittel, die sich noch vermehren müssen, wenn zur Ermöglichung der Arbeit erst Wohngelegenheiten geschaffen, große Maschinenanlagen errichtet, neue Verkehrswege gebaut, Grundstücke enteignet wer­den müßten usw. Alle diese Aufwendungen wür­den insgesamt Dutzende von Millionen verschlin­gen, ohne daß entsprechende Einnahmequellen fürs erste zur Verfügung ständen.

Zusammengefaßt läßt sich sagen, daß der Ge­danke der Arbeitsdienstpflicht zwar viel Ver­lockendes hat, dah aber seiner Durchführung

Schwarzenbergplatz auch ein Sinnbild der näch­sten wienerischen Zukunft fein kann.

M. Pr.

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Romantiker in der Darmstädter Knnsthatte.

Darmstadt, 7. juli. In der Kunsthalle ist eine Ausstellung von Malern aus dem Zeit­alter der Romantik eröffnet worden. Im Mittel­punkte dieser sehr beachtenswerten «Schau steht Karl Fohr, dessen Werken man in den letzten jähren mit Recht besondere Beachtung schenkt: manche feiner Schöpfungen war verschollen; einige von diesen sind 'lyier zu sehen, außerdem sein Hauptweick, das berühmteIdeale Landschaft" betitelte Oelgemälde. Von Fohrs Freunden sind auf der Ausstellung vertreten u. a.: Issel, Lerch, Moller, Reinhard, Rvttmann und Ruhl. Einem älteren Malergeschlccht gehören an joses Anto n Koch, der Lehrer Fohrs, und Phil. H a ck e r t, an dem Goethe großes Interesse nahm. Aus Hessen sind Karl Bayer, Lucas und Schild ad)-. Reden bisher noch un­bekannten Aquarellen Föhns und anderen wenig bekannten, sind bisher unbekannte Handzetchnuii- gen aus Privatbesitz zu einer besonderen Schau vereinigt, die aus dem römischen Kunstkreise stam­men und dem zweiten jahrzehnt des vergangenen jahihunderts angeboren. Außer dieser hist)" rischen Ausstellung bietet die Kunsthalle eine große Zahl von Bildern des Darmstädter Ma­lers Hans Vielmetter, eines jungen auf» strebenden Talents.

sind unhöflich, aufsässig, lärmend, sie neigen zu Müßiggang und Ausschweifungen und sind an der Kriminalität in steigendem Maße beteiligt. Spricht man doch davon, daß in manchen Gegenden die Zahl derjenigen, die vor den Strafrichter kom­men, 8mal so groß sei als vor dem Kriege. Vicht mit Unrecht sucht man bei den männlichen ju­gendlichen den Grund für diese unerfreulichen Er­scheinungen in dem Wegfall der Militärdienst- Pflicht. Man zerbrach eine starke «Säule der Ord­nung und Volkswohlfahrt, ohne dafür einen Er­satz zu geben. Dazu kam die Verleihung des all­gemeinen Wahlrechtes an die jugendlichen, die dadurch in den Strudel des Parteilebens gezogen wurden, obwohl sie dafür noch lange nicht reif waren. Erfahrene Erzieher wissen, daß die ju­gend um die Zwanzig am erregbarsten und Urteils- - lofeften ist. Daher bedeutet das Wahlrecht der jugendlichen nicht einen Fortschritt, sondern eine weitere Lockerung der Zucht.

Dieser Verfall darf nicht weitergehen. Da­her hat man für die jugendlichen die Wieder­aufnahme des Dienstjahres in anderer Form vor­geschlagen, ohne jedoch zu einem greifbaren Ergeb­nis gekommen zu fein. Es fei daher in diesen Zellen gestattet, einige Vorschläge zu machen.

Um den «Staat nicht zu sehr durch neue Aus­gaben au belasten, muß das Dinistjahr produktiv gestalt^ werden. Das wird am besten möglich sein, wenn man für die männlichen jugendlichen ein Spatenjahr einführt, das heißt: die jungen Leute sollen dem Vaterlande in dem jahre, worin sie die Zwanzig vollenden, mit wirtschaftlicher Spatenarbeit dienen. Gibt e£ doch in dieser Hin­sicht gewaltige Aufgaben, die nur durch ein kräf­tiges Arbeiterheer geleistet werden können. Da sind Kanäle zu graben, Ufer und Deiche zu ver­bessern, Forstarbeiten zu leisten und weite «Streden von Oeblanb urbar zu machen. Bei der großen Wohnungsnot können die jugendlichen die Reu­bauten wesentlich fördern, wodurch das ganze Bau­wesen sich bedeutend Der billigen würde. Es gibt noch große Wegstrecken, die noch nicht von Obst- ,bäumen eingefaßt sind. Was für Einnahmen könn­ten erzielt werden, wenn in dieser Hinsicht mehr getan würde. Roch liegen in Deutschland mach- ttge Wasserkräfte unausgenützt, die durch Errich­tung von Talsperren für die Beleuchtung und die Industrie nutzbar gemacht werden könnten. Be­sonders wertvoll dürften die Spatensvldaten bei elementaren Ereignissen, wie großen Bränden oder Ueberschwemmungen. durch Hochwasser und Wolkenbrüche werden, deren Furchtbarkeit stets durch sachgemäßes Eingreifen genügend großer Hilfskräfte gemindert werden kann. Zur Beschas- ftmg von Unterkunft für die Dienstpflichtigen müßten nach Möglichkeit die früheren Kasernen benützt werden. Reichen diese nicht hin, so schaffe man Rotbehelfe durch Baracken oder durch Unter­bringung In Privatguartieren, tote es bei den klei­neren Mllitärvrganifattonen bis zum jahre 1870 Üblich war.

Die ganze Organisation muß militärisch auf» gezogen werden Manformiere Kompagnien, Ba­taillone, Regimenter, Brigaden usw., in denen die straffste, soldatische Zucht herrschen muß. Angemes­sene Beförderungen und Auszeichnungen werden den Eifer anspornen. Die auf diese Weise aas- gebildeten Leute müffen nach der Dienstzeit in ein Reserveverhältnis treten, ähnlich wie es bei dem ein fügen Heere der Fall war.

Um nicht mit einem Male eine allzugroße Menge von jungen Leuten anzusarnrneln, befreie man in den ersten jähren eine Anzahl von ihnen, die sich in einer dem Spatenjahre ähnlichen Be° schäfttgung befinden, die ihnen angerechnet wer­den mag.

Da die neue Zeit darauf aus ist, dem weib­lichen Geschlechte dieselben Rechte wie dem rnäim» lichen zuzubilligen, so ist es angebracht, den jun­gen Mädchen gleichen Alters ein Schürzen- Ia9r aufzuerlegen, das heißt: sie sollen dem Daterlande ebenfalls werktätig in einer ihren Ga­ben und Kräften angemessenen Weise durch ein jahr dienen. So wird sich das jahr für sie zu einer Art von Wirtschaftsjahr gestalten. Einrich­tungen dieser Art, die bisher auf Freiwilligkeit auf gebaut waren, bestehen bereits in vielen Haus­haltungsschulen, von denen eine Anzahl größeren Anstalten angegliedert ist. Hier lernen die jun­gen Mädchen alles, was ihnen zur Ertüchtigung nottut und erhalten Uebung in allerlei Fertig­ketten, die man von Frauen erwartet.

! Unsere Zeit leidet außerordentlich durchs die unwirtschaftlichen Frauen, die an dem ausgebrei- teten Kinderelend große Schuld tragen. Es ist nicht richtig, alles Elend allein auf die Unter»

Die Gespenster von Wien.

Wien, Anfang juli.

jeden Donnerstag, um die Stunde, da am westlichen Horizont über den Hängen des Wiener Waldes Kardinalpurpur und republikanische Röte ebensowohl den «Sonnenuntergang wie die streit­baren Wiener Weltanschauungen farbig markieren, beginnt tm Zentrum der Stadt, auf dem Schwarzenbergplah ein anderes, irdisches Faroen- wunder zu spielen. Der Leuchtbrunnen bohrt seinen breiten, festlichen Strahl, aus der Tiefe einer raf­finierten Maschinenanlage in die köstlichsten Far- bentöne getaucht, bunten Spieles froh, in den abendlichen Himmel. Alle südliche Heiterkeit dieser Stadt ist dann entzündet, alle Herzen schlagen in Lebenslust. Und der Leuchtbrunnen ist nur eines der vielen Sinnbilder wienerischer Sinnenfreunde, die, in all den jähren der Rotz betäubt, doch nie erloschen war. c _

Aber feit ein paar Wochen ist auf diese Sym­bole kein Verlaß mehr. Sie sind nicht mehr Wider­hall unbesorgter wienerischer HerzensmÄodie. Diese Melodie quillt nicht mehr mit der schonen Frische des letzten Wiederaufbaujahres. Gespen­ster gehen durch Wien; Gespenster drohen neuen Verfall. , .

Da ist das Gespenst der Ries en Pleite, Das feit Monaten schon lähmend nach jeder Kehle {greift und in den lebten Tagen mit dem Zusan^ menbruch der Depositenbank geradezu fürchterlich herrisch das Katastrophen Haupt erhob. Wessen Weg, das historische Schottentor kreuzt, der sieht ^taMglich die Wirkunaen dieses Zusammenbruchs

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ernährung zu schieben. Es gibt genug Familien, für welche der Vater hinreichende Mittel verdient, um die Kinder anständig durchzubringen; aber sein Fleiß ist vergeblich, wenn ihm nicht eine geschickte und arbeitsame Gehiffin zur «Seite steht. Von die­ser Rot wissen die Fürsorger und Fürsorgerinnen zu erzählen. Es finden sich viele Hausfrauen, de­ren ganze Kochkunst in dem Aufwärmen von Kon­serven besteht, und die für ein Loch im Kleide keinen anderen Rat als die Sicherheitsnadel wis­sen. Unter ihnen gibt es genug, die sich mit Kindersorgen überhaupt nicht befassen wollen. Man wendet wider den Kindersegen die bedenklichsten Mittel an, und werden dennoch Kinder geboren, so tut man sie zu Ziehweibern, die dafür «Sorge tragen, daß diese armen Wesen kein all^uhohes Alter erlangen. Man greift nicht zu hoch, wenn man die auf diesem Wege hervorgerufenen Men­schenverluste bei uns fürs jahr auf 150 000 schätzt.

Was für «Segen würde es sein, wenn einmal auf diesem Gebiete Wandel geschähe. Man ver­mehre zunächst die vorhandenen Haushaltungs­schulen. indem man den Anstalten, die sich mit dieser Arbeit befassen, Mittel zum Ausbau gibt. In erster Linie kommen die Diakonissenanstalten und eine Anzahl von Klöstern mit ähnlicher Tä­tigkeit in Betracht. Aber auch die zahlreichen Landes-, Heil- und Pflegeanstalten, die meisten Krankenhäuser, Krüppelheime und sonstigen An­stalten zur Pflege Gebrechlicher lassen sich für die neue Aufgabe verwenden. Wo die Anstalten nicht ausreichen, erwäge man, ob man nicht größere landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien für die Mädchendienstpflicht heranziehen kann.

Das Spaten- und Schürzenjahr wird viel da­zu beitragen, eine brennende Frage unserer Zeit zu lösen, nämlich die der vielen Erwerbslosen. Zieht man die jugendlichen aus den Arbeits­plätzen, so wird für die älteren Leute Raum ge­schaffen, so daß sie vom Arbeitslosenmarkte ver­schwinden. Dadurch wird die Erwerbslosenfürsorge materiell entlastet, so daß ihre Mittel für andere Zwecke frei werden.

Das Arbeitsjahr muh durchgeführt werden unter möglichster Beschränkung der Volkslaster, des Alkoholismus und der älnsittlichkeit. Verboten muh die Zigarette werden, deren übermähiger Ge- nuh nicht wenig zur Vergiftung der Volksgesund­heit beiträgt. Die Freizeiten müssen mit guter Lektüre und geistig fördernder Beschäftigung aus- gefüllt werden.

Es ist nicht zu besorgen, daß von feiten der jugend einem Arbeitsjahre in vaterländischem Sinne wesentliche Schtoierigkeiten bereitet cver- den. Geht doch durch weite Kreise der Drang nach Erneuerung und Ertüchtigung, wie das Aufkom­men der jugendringe, das «Streben der Wander­vögel und Pfadfinder, und vor allem die Betä­tigung der christlichen Organisationen beweist. Da­her muh man der jugend helfen, hindernde Ele­mente abwehren und die Widerwilligen zwingen, das zu tun, was ihnen heilsam ist. Von wesent­licher Bedeutung wird es sein, wenn man die ju­gend vom politischen Treiben und von der Dres­sur zurStaatsbürgergesinnung" befreit, an deren Stelle Erziehung zum Rationalgefühl und zur Vaterlandsliebe treten muh.

* * *

Bekanntlich ist in Bayern der oben angeregte Plan der Einführung der Arbeitsdienst- pflicht für jugendliche spruchreif geworden.