Einzelbild herunterladen

üsierL zur trau < IrtneötJ

genflonb mo»

uchersteunde y

Der Soma»

Weise er imntt. Sv

eil: Das M. tanb. Umschlag» * Walter Tie»

lrnge Stelle tu

uiuitern to > riehen der gerateN* t sein MM bten Sinne M

, so auch

i Leid und

Äumrvomch« xM, empstnL rülüge Sudgaoe i Magie, dti lusgabe mit bed einen Erfolg ge» k Aomane bet r Wate Se­ien. Diese schöne den Erfolg des vreitern und yi i anderen Dor» s die bisheria«

ys s?j

rtz-z

*sss KZ

>im2!

rmi aber <5 aus 15 '^willig

."2=1» ;ren9®9 Don 2 iu. beiltn. le und erhall

uT » <*; * M ein 8t»W ».*35 -Sv »f*** d°«M daß iF

n« «ner. »o. intiner

^a^ivenn eine-" ^uppi»

J langs"^^ siKFer aB ' Eoura«'^

0

«*Ä

nibd PtSR»^___

eine A

&

Nr. 182

Erscheint täglich, außer Sonn- und Feiertags, mit d. Samstagsbeilage: GießenerFamilienblätter

Monatr-Vezugrpreis:

2 Goldmark u. 20 Gold­pfennig für Trägerlohn, auch bei Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt. Fernsprech-Anschlüsse: für die Schriftleitung 112; für Verlag und

Geschäftsstelle 51.

Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeigerrietzen.

Postscheckkonto:

Zravkfurl a. M. 11686.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejedeDerbindlichkuit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich8, auswärts 10 Goldpfennig; für Re- Klame-Anzeigen D.70mm Breite 35 Goldpfennig, Platzvorschrift ^".Aus­schlag. - Verantwortlich für Politik u. Feuilleton: Dr. Friedr.Wilh. Lange für den übrigen Teil. Ernst Blumschein; für den Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in Gießen.

CrftesBlatt <11. Zahrgang Dienstag, 5. Xuguft ,92-,

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberhefsen

Vrn- vnd Perlog: vrShl'sche Um°-rsttSt--Uuch- und S«°indn,cker°i «. Lange in Sietzen. Schriftleitung und S-sch-ftsftell-: Sch,«ratze 7.

Macdonalds Bericht im Unterhaus.

Die Ergebnisse d°r^°nseren,-Wogegen d-«^-aEs°n.« - Feststellung des

London, 4. Aug. (MTB.) 3m Unterhaus cmärtc Macdonald über die von der alliier­ten Konferenz erzielten Vereinbarungen, durch die erreichten Beschlüsse wurden verschiedene Bürgschaften geschaffen, um alle Parteien gegen solche Entscheidungen zu sichern, die als parteiisch oder ungerecht angesehen werden könn­ten. Alle alliierten Regierungen hofften, daß, die Wirkung der Vereinbarungen dahin gehen würde, einen neuen Gei st des Zusammen- wirkens auf beiden Seiten zu schassen, so daß auch die Paukte, die einstweilen vielleicht offen gelassen würden, da sie bei der gegenwärti- jen Verfassung der öffentlichen Meinung nicht geregelt werden könnten, nach einem Um» chwung der öffentlichen Meinang Gegenstand von Verhandlungen werden könnten.

3m weiteren Verlaufe seiner Rede erklärte Macdonald, man sei der Ansicht, dah die Ver­handlungen unter den Alliierten einen Punkt er- :eid>t hätten, an dem die weiteren Erörterungen nit den Vertretern der deutschen Regierung vrtgesetzt werden mühten. Morgen vormittag hoffe man eine Sitzung der Konferenz unter Anwesen­heit dieser Vertreter anberaumen zu können. Augenblicklich sei geplant,

drei Vereinbarungen burchzuführen:

1. Eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission hin­sichtlich der Fragen, die innerhalb der Zustän­digkeit der Reparationskommission hegen.

2. Eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und den alliierten Regierungen hin­sichtlich der Fragen, die durch direkte Ver­einbarungen zwischen diesen Regierungen ge­regelt werden mühten.

3. Eine Vereinbarung zwischen den alliier­ten Regierungen, die die Fragen regeln sollten, die die Alliierten angingen.

Lloyd George fragte, ob die Äußerun­gen Macdonalds bedeuten, daß er der Ansicht fei, dah Frankreich nach dem Versailler Ver­trag das Recht hatte,

eine Separataktickn zu unternehmen, oder ob er der von der letzten Regierung vertretenen Ansicht sei, dah Frank­reich nicht das Recht habe, eine separate Aktion zu unternehmen.

Macdonald erwiderte: Meine Haltung änderte sich bezüglich der Auslegung, welche die französische Regierung dieser Klausel des Ver­sailler Vertrages gegeben hat, sowie bezüglich der von meinem Vorgänger vertretenen Ansicht nrcht. Als ich mich in der Opposition be­fand, vertrat ich die Ansicht, dah die bri­tische Regierung vollkommen im Rechte war in der Annahme, dah eine indi­viduelle Aktion durch diese besonder^ Klausel nicht sanktioniert war. Seitdem ich den Vorzug habe, im Amte zu fein, bin ich die ge­samte Frage durchgegangen. Ichbin'mehrals leinderAnsichtbestärkt.dahdiebri- tische Regierung im Recht war.

3n Erwiderung einer Anfrage Da ld wins erklärte Macdonald, er freue sich, dem Hause mit­teilen zu können, dah am Samstag ein Heber- c in fo atmen zwischen den Alliierten über ge­wisse aus dem Sachverständigenbericht entstehende Fragen erzielt wurde. Die Dokumente, welche die Vereinbaiilng enthielten und die später in der Presse veröffentlicht würden, würden jetzt vom Iuristenkomitee genau unter» f u ch t. Die Grundlage der Sachverständig en- berichte sei die Aufbringung einer An­leihe für Deutschlan d, am es wirtschaft­lich auf die Beine zu stellen und ihm szu ermög­lichen, seinen Verpflichtungen nachzukommen und wieder in das wirtschaftliche System Europas eiuzutveteu.

Auf den britischen und amerikanischen Märkten sei das Vertrauen in die Reparationskommission als richterliche Körperschaft zur Erklärung des

Verzuges bollständig verwirkt worden, und, wie er höre, würde, solange sie den wirt­schaftlichen Kredit Deutschlands durch die Erklä­rung des Verzuges zerstören könne, der tatsäch­lich vielleicht überhaupt nicht bestehe, die Sicher­heit für die Anleihe von so geringem Werte sein, dah die Anleihe nicht gezeichnet würde. Es sei lischt Ausgabe der Konferenz, die Vorkehrungen ftir diese Anleihe zu treffen, die auf dem gewöhn­en Wege erfolgen würden. Aber es sei ihre Pflicht, die H i n der n i s s e zu beseitigen, velche die Anleihe auf dem Weltmarkt vielleicht unmöglich gemacht hätten. Macdonald ergriff die Gelegenheit, um fein 'Schauern auszudrücken, tau so oft erklärt wurde, dah die Schwierigkeiten, iicnen die Konferenz in diesem Teile ihrer Arbeit begegnet sei, von den Bankiers und Fi- n an z le uten geschaffen würden. Sie ratten sich darauf beschränkt, die Konferenz über bie A n sicht des geldanlegenden Publikums zu unterrichten und sie so zu leiten, dah sie nicht zu einer Vereinbarung gelangten, die die erforder­liche Anleihe erschwert hätten.

Die schließlich getroffene Vereinbarung gehe dahm, dah ein Bürger derVereinig- ten Staaten der Reparatiouskom- Vission beigegeben werden soll, ge-

wahlt durch einstimmige Entscheidung dieser Kom- mi fwn oder durch den Präsidenten des internatio­nalen Gerichtshofes als volles Mitglied der Korn» Mission, wenn die Frage eines Verzuges zur Er­wägung steht.

Die alliierten Regierungen verpflichten sich, kei- . Sanktionen anzuwenden, bis ein Verzug erklärt worden fei, nachdem alle Bürgschaften an­gewandt worden feien.

Es feien Vorkehrungen getroffen worden, um ein Komitee von 6 Mitgliedern, die zu gleichen Teilen die deutsche Regierung und die alliierten Regie­rungen vertreten, zu schaffen, mit der Befugnis, nötigenfalls einen Ventralen hinzuzuwählen' um die Sachlieferungen zu vereinbaren nach einer iiifte von Produkten, welche von Deutschland in -Ueberemftimmung mit den Bestimmungen des Sachverstandigenberichts festgesetzt würde. Diese bezweckt, eine glatte Lieferung zu sichern und Mei­nungsverschiedenheiten zu verhüten.

Was die Schritte betrifft, die getan werden muhten, um die fiskalische und wirtschaftliche Ein­heit Deutschlands wiederherzustellen, so sei einer eingehenden Serie von Bestimmungen zugestimmt worden, welche die Schritte barlegen, die die deutsche Regierung würde tun müssen mit Zustim­mung der Reparationskommission, und auch die, welche die Alliierten oder einige von ihnen eben­falls würden tun müssen, insbesondere die Beseitigung aller Vetos, die der von Deutsch­land angenommenen fiskalischen und wirsichaft- ltchen Gesetzgebung auferlegt wurden, die Wieder­herstellung der Vollmachten der deutschen Ver­waltung mit Bezug auf die Zölle, den Handel und die Eisenbahnen,

die als Teil der seit dem 11. 1. 1923 angewandten Sanktionen aufgehoben worden waren, und be­züglich der wirtschaftlichen Kontrolle des Privat- besihes.

Cs sollen neue Zeitpunkte dafür festgesetzt werden, dah eine volle Durchführung nicht später beginnt als am 15. Sep­tember. Dieses Dokument umfaßt jegliche Einzelheiten bezüglich der Uebergaugspenode, auch eine Amnestie unb eine ©rftärung, der- zusolge gegen Handlungen, die von Einzelpersonen: infolge der Ereignisse seit dem 11. Januar 1923 begangen wurden, keine Belästigungen st a 11 f i n b e n werde n. Dies beziehe sich auf die Geiseln. Es sei weiterhin eine Maschinerie vorgesehen, durch die die Auslegung des Sach­verständigenberichts und der Vereinbarungen nicht den individuellenRegier ungen ober einfachen Mehrheiten ter inter­essierten Vertreter überlassen bleibt. Die Konfe­renz habe daher ein nach der Ratur der 'Sache ziemlich sorgfältig ausgearbeitetes und ver­wickeltes

System von Bürgschaften übernehmen müssen. Seine Hauptpunkte seien:

1. Bei der Erklärung eines Verzugs muh die Reparationskommission einstimmig sein ober in Ermangelung der Einstimmigkeit kann eine Berufung vor eine Körperschaft von drei Mitgliedern gebracht werden, die einstimmig durch die Kommission ober in Ermangelung der Ein- timmigkeit vom Präsidenten des internationalen Gerichtshofes im Haag ernannt wird.

2. Die Regierungen sind übeveingekommen, dah sie bei Anwendung von Sanktionen als Treuhänder für alle aus dem Sachverstän­digenbericht geschaffenen 3ntere fen handeln müs- en, um insbesondere der Sicherheit der Anleihe keinen Schaden zuzufügen.

3. Angefochtene Auslegungen des Sach- verständigenberichts unb des Uebeieiukomme".s ollen an ein Komitee von Juristen verwiesen werden.

4. Wenn bas Trsnsferkomitee in der Frage einer Unaufrichtigkeit Deutschlands geteilt ist, soll der Punkt durch die schiedsgerichtliche Entscheidung eines Komitees von wirtschaftlichen Sach­verständigen entschieden werden.

5. Meinungsverschiedenheitenzwi- chen dem Transferkomitee und der deutschen Re­gierung sollen auf Antrag einer der beiden Par­teien an einen Schiedsrichter verwiesen wer­ben. der durch Vereinbarung oder durch den Prä- identen des internationalen Gerichtshofes er­nannt wird. Da jede Regierung einige Zweifel be­züglich der einen oder anderen Einzelheit des Sachverständigenplanes hatte, kann jede Regie­rung jede Schwierigkeit, die sie vorfindet, an die Reparationskommission verweisen, die sie sofort an ein Komitee verweisen muh, das aus dem Generalagenten für die Reparationszahlun­gen und den Treuhändern für die Eisenbahn und 3ndustriebonds und anderen kontrollierten Ein­künften besteht. Ein Schiedsgericht ist eben­falls vorgesehen, wenn die deutsche Regierung ober die Reparationskommission über den unter­breiteten Bericht nicht einig wird.

Das Parlameutsmi glied MacReill fragte hier, ob_ dies bedeute, dah die alliierten Reg e- rungen übereingekommen -eien, dah im Falle einer Vcrzugserklärung die Schritte, die getan werden sollen, gemein Jam beraten werden. Sei die Frage offen gelassen worden? Sei irgendeine

Vorkehrung getroffen worden für irgendwelche möglichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den alliierten Regierungen darüber, welche Sank­tionen in diesem Falle unternommen werden sollten?

Macdonald erklärte, zunächst bleibe, was bie Aktionen betreffe, bie die Regierungen mit DeZug auf bie Sanktionen unternehmen können, die Angelegenheit genau da, wo sie im gegen­wärtigen Augenblick sich befinde.

Lloyb George fragte: Unb wo befinbet sie sich?

Macbonalb antwortete: 3m gegenwärti­gen Augenblick ist es so, bah, wenn bie Regie­rungen zusammentreten und verschiedener Ansicht sinb, es für sie nach bem Fehlschlagen einer Übereinkunft möglich ist, ihre eigene Politik burchzuführen. So sei es vom Deifailler Vertrag beschlossen worben. Es sei ganz klar, bah das

ein unbefriedigender Stand der Dinge

sei. (Beifall bei der Opposition.) Aber man habe sich mit den Fragen zu befassen, wie sie auftreten. Wenn jedoch bie Mitglieder bes Hauses es sich überlegten, wie bie Maschinerie arbeiten werde, unb wenn man erreichen könnte, dah ein Zustand b£t Einmütigkeit notwendig werde bevor ein Vorzug erklärt werde, so werde sich die Gesamt­lage erleichtern. Bisher sei dies unmöglich ge­wesen. Man habe dies jetzt erreicht. Was weiter­hin noch zu erledigen sei, könne nach seiner ।festen uleverzeugung geregelt werden, wenn man zu einem Zustand zusammenwirkenden Vertrauens gelangen könnte.

Die Regierung werde nach der Londoner Kon­ferenz fortfahren, daran zu arbeiten, so gut sie tonne. 3m gegenwärtigen Augenblick han- bele es sich um Resolutionen, die von den Komitees entworfen worden seien davon einige in den frühen Stunden morgens und u n - t.er grobem Druck unb er habe es ab» ?'nt' feine -Unterschrift darunter zu sehen (Gelachter unb Beifall), aber mit bem Haupt- mbalt stimme er überein in manchen Punkten nach einem sehr grohen Druck. Aber ein Handel sei ein Handel, und jedermann könne nicht immer seinen eigenen Willen haben.

Macdonald erklärte weiter, was er gern tun wurde, sei,

ein System der Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden, das, wie er hoffe, in seinen Wir­kungen erfolgreich sein werde. Er würde dieselhen Bedingungen aus der Auslegung des Versailler Vertrages anwenden, so dah alle ftrittigen Punkte verwiesen werden könnten z. B. (Macdonald be­tonte hierbei die vorläufige Ratur dieses Ver­trages) an den Internationalen Ge­richtshof im Haag. Aber er befürchte, dah -d? ni augenblicklichen Stande der öf­fentlichen Meinung nicht in England, sondern auch anderswo eine derartige Vereinbarung uu - möglich fei. Er hoffe, bafr<iuan nach 6 Mo­na t e n m der Lage sein werde, zu einer Verein- barung über diesen Punkt zu gelangen. Für den Augenblick werde er offen gelassen werden müssen.

Lloyd George fragte, ob diese Verein­barungen den Bankiers unterbreitet worden feien.

Macdonald erklärte, den Bankiers seien die Vereinbarungen bekannt, unb er habe mit Wnen älnterrebungen gehabt, seitdem ihnen bie Vereinbarungen Vorgelegen hätten. Bevor bie Hankiers enbgültig sagen könnten, ob sie diese 2mleihe ausgeben würben, mühten sie bie beut- fwen Vertreter zu Rate ziehen. Man werde sich erinnern, bah der nach dem Dawesplan letzten Endes verantwortliche Staat nicht England ober d-ramreig) sei, sondern Deutschland, und bevor die Gläubiger nicht

den Geist Deutschlands herausgefunden hatten, fei es unmöglich für die Leute, die dazu rieten, Gelb in eine Anleihe zu stecken^ zu sagen, ob bie Sicherheit gut ober schleckt fei. Er hoffe, das Haus werde nicht die Tat­sache übersehen, bah Vorkehrungen getroffen unb vereinbart worden seien, bah alle Auswirk ragen des Dawesberichtes einer sehr eingehenden Prü­fung von feiten aller interessierten Regierungen unterworfen werden würden, unb bah ledesmal, toenn irgendeine Regierung irgendeine Frage auf­geworfen habe, sie an die Reparationskommission Bericht erstatte, und dah die Reparationskom­mission, ohne die Frage zu erwägen, um sie nicht zu Präjudizieren, sofort an die vier nach dem Dawesbericht geschaffenen Kontrolldepartements, von denen jedes sachverständig sein werde, be? richten werde.

Französisches Mißtrauen gegen Dr. Stresemann.

(Eigener Informationsdienst.)

-Berlin, 4. Aug. Es bestätigt sich, dah man auf französischer Seite den Wunsch hat, die direkten Verhandlungen nur mit dem Reichskanzler Dr. Marx zu führen. Gegen­

über dem deutschen Außenminister Dr. Stresemann wird gegenwärtig in der offi­ziösen französischen Presse ein konzen­trierter Kampf geführt, indem hervorge- yooen wird, daß die Außenpolitik Dr. Strese- manns von den Deutschnationalendik- tiert sei und keine Einigungsmöglichkeiten mit Frankreich biete. Einzelne französische Blatter versuchen sogar mit großer Dreistig­keit und aller Offenheit einen Gegensatz zwischen Reichskanzler Dr. Marx und MinisterDr. Stremannzu kon- st r u i e r e n. Auf Grund der Informationen von maßgebender Regierungsseite können wir nochmals feststellen, daß R e i ch s - kanzler Dr. Marx unter keinen Um­standen gesondert mit dem franzö­sischen Ministerpräsidenten ver­handeln wird.

Die Abreise der deutschen Vertreter. ./®erlin 4. Aug. (Wolff.) Heute t>or- mittag i st die deutsche Delegation im Sonderzug nach London abgcreist. Ais Vertreter des Reichspräsidenten Über- bvuchte Staatssekretär M e i h n e r die Grühe unb Wunsche des Reichspräsibenten. Zur Verabschie- bung waren ferner bie Reichsminister Jarres, Brauns unb Höfle erschienen. Die Abrei'e vollzog sich fast unbemerkt vom Publikum. Rur wenige Vertreter ber deutschen unb ausländischen Presse waren zugegen.

Heute bereits Plenarsitzung.

lieber bie Ergebnisse ber gestrigen Sitzung ber Hauptdelegierten, bie von 10V2 ilfjr vormit­tags bis mittags gebauert hat. wird aus Lon­don berichtet, das in ber zweiten Phase ber ßonboner Konferenz unter Teilnahme ber deut­schen Delegierten befolgt werden soll. Diese bie beute vormitag 8 ilfjr eintreffen würben, wür­den f 0 f 0 rtzur Teilnahme an der Plenarsitzung berufen werben, bie heute mittag im Foreign Officie ftattfinben werbe unb in der ihnen ba* Protokoll, enthalten!) bie Beschlüsse ber Alliier ten über bie Ausführung des Sachverständigen- planes, unterbreitet würden. Das Dokument sei noch in Bearbeitung im 3uristenausschuh. Cs werde von den Beschlüssen ber Konferenz die­len igen aufnehmen, bie eine Abmachung Deutsch­lands entweder unmittelbar mit den Alliierten ober mit der Reparationskommission mög­lich machten. Es sei vereinbart worden, daß dieser Sitzung ausschließlich die lieber» gäbe des erwähnten Dokuments statt­finden soll.

Cs würden nur einige höfliche Worte aus­getauscht werden. Anschliehend werbe man die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufstellen, in der die deutschen Delegierten ihre Einwendungen Verbringen sollen. Die drei Kommissionen, auf die sich bisher die Arbeiten verteilten, würden zur Prüfung dieser Einwen­dungen nicht von neuem berufen werben. Damit bie Derhanblungen vereinfacht unb beschleu­nigt würben, würben der englische, ber franzö­sisch« unb ber belgische Ministerpräsibent je einen von ihren Kollegen aus den Kommissionen ober einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Deutscher­seits würben vier Bevollmächtigte unb vier Sach- verstänbige zugelassen werden. Reben den Ver­handlungen in ber Konferenz würben bie beut» scheu Delegierten mit ber Repko über die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen be­treffend bie Durchführung des Sachverstänbigen- planes verhandeln.

Französische Machenschaften. r.r33a^id' 4' 2lug. (WB) Die franzö­sische Delegation, anscheinend mit ihrem Er­folge vom borgen Samstag noch uich recht zu­frieden, wünscht sich in een Augen der fran-ö» fischen Opposition sichtlich in größeres An'eh n du setzen indem sie zu den tatsächlich besteh nirn Hindernissen neue hinzuerfrndet, zu d:m .inz gen Zweck, von vornherein deren erfolgreiche äleberwindung prophezeien zu kön­nen. So wird von Berich'erst ackern, die notorsch der ^anzösischen Delegation nah?stehen, feit ein- gen Tagen von der angeblichen Absicht der Deut­schen, die K r i e g s s ch u l b f r a g e auf b:r Kon- unzuschne den, ein durch nichts ßeg nd ckes Aufheben gemach!. Der Londoner Sonderberich - erftatter der Havasageatur m ldet in tie'em Sinne, xn der heutigen Dormittagsfitzung ber Dck?ga- twnsführer Hube H e r r i o t erilä :t, er WA d es nicht zu lassen, baß bie brutschen Del cgi ten in Loudon bie Kriegsschuld fr g> zur Sprache brächten. Eine b?rar.igc Haltung Deutschlau. s würde einen Zwischenfall vo ' 1 ?incr Seile zur Folge hBen. Macbonalb habe erwidert, daß selbstverständlich kein ®runb vorliege, cs an-