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Kettag, 4; Zuli 1924
Erstes Blatt
174- Jahrgang
Annahme mb Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jedeDerbindlichkett.
Preis für 1 mm Höhe für Anzeigen von 27 mm Breite crtlichS, auswärts 10 Goldpfennig; für Re« klame-Anzeigen ö.70mm Breite 36 Goldofe**io, Platzvorfchrist 20°/, Shq< fthlag. - Verantwortlich für Politik u. Feuilleton. Dr. Friedr. Wilh. Lange; für den übrige* Teil: Ernst Vtamtzheta.fkrd« Anzeigenteil: H an» VeL.
GietzenerAMger
General-Anzeiger für Oberhessen
vnnkmidverkl-: VrSHI'fche UttiverfttLtr-vttch- md Stetnöniderei K. Lange in Stehen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: SchulstraßeT.
Der Wert der Aufwertung
Don Graf Posadvwskh.
Don der Aufwertung durch die 3. Steuernot-- verordnung sind sämtliche Anleihen des Deichs und der Länder und ebenso die Anleihen der Gemeinden — Provinzen, Städte, Stadt-- und ßanb» gemeinden — ausgenommen. Ihre Verzinsung und Einlösung kann vor Erledigung sämtlicher Reparationen nicht gefordert werden. Die Schuldverschreibungen dieser Körperschaften bilden aber bei weitem den größten Teil aller bisher für mündelsicher erklärten Anlagen und damit auch den größten Teil des Vermögens der Mündel und aller derjenigen Personen, welche der Aktienspekulution fern standen und ihr Vermögen mündelsicher anzulegen pflegten; es sind dies überwiegend Personen, welche in langem arbeits- und entbehrungsreichen Leben durch Sparsamkeit eine Rente für ihr Alter und ein Vermögen für ihre Hinterbliebenen zu sichern suchten. Kapitale und Zinsen sind diesem Teile unserer Vevölke- nmg durch die oben angeführten Bestimmungen auf unabsehbare Zeit entzogen, und haben sie damit die Grundlage für ihre eigene Lebensmöglichkeit und die ihrer Hinterbliebenen verloren.
Provinzen, Kreis- und Stadtgemeinden — ebenso wie Landschaften — haben überdem offenbar in Befürchtung einer kommenden Aufwertung ihre sämtlichen Anleihen im Jahre 1923, also vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung, gekündigt; so die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen; die Rheinprvvinz mit 15 Prozent Papier- ausschlag, die Provinz Westfalen mit 10 Prozent Papier ausschlag. Da wohl niemand eine Billion Rennwert besessen hat und eine Billion Papier —- eine Rentenmark ist, so haben die Gläubiger jener Gemeinden nicht einmal die Mög- iichkeit, die gekündigten Schuldverschreibungen ein» zulösen, da das einfache Porto und die Versicherungsgebühren für Wertsendungen das llnend- lichsachc der gekündigten Werte betragen würden. Tatsächlich müssen also diese vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung gekündigten Schuldverschreibungen dei Provinzen, Kreise und Stadtgemeinden von den Gläubigern als verloren betrachtet werden. Jene öffentlich-rechtlichen Schuldner werden mithin meist ohne tatsächliche Gegen- leislung ihrer sämtlichen Schuldverpflichtungen ledig. Die Städte Huben, soweit bekannt, sogar die Kündigung ohne jede Prämie ausgesprochen.
Don städtischem Gemeinwesen sind noch im 3at>re 1923 erhebliche Anleihen mit 10 Prozent unb 17 Prozent Verzinsung unter Berufung auf ihre reichen Hilfsquellen, die unbedingte Sicherheit bildeten: Wälder, sonstiger Grundbesitz, ^Mscutliche Erwerbseinrichtungen usw. aus'enom- ■men worden. Diele Körperschaften, die ich in ihren Prospekten für so unbedingt leistungsfähig erklärten, sind jetzt ihrer Zins- und Schuldverpflichtungen auf unbegrenzte Zeit ledig geworden. Wie die Gemeinden, so haben auch die Landschaften ihre Pfandbriefe in gröherenr Umfange während des Jahres 1923 gekündigt, und zwar ohne jegliche Prämienzahlung; so z. D. die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz, auch die Zentrallandschaft hat derartige starke Kündigungen vorgenommen. Auch hier würden die Kosten der Einziehung in allen Fällen unendlich viel höher sein, wie der Wert der verlosten Kapitalien. Die Landschaften und damit auch ihre Schuldner sind also ihrer in Gold empfangenen Schulden ledig geworden für angebotenr Papierzahlungen, die einen Goldwert überhaupt nicht mehr besitzen und wegen der damit verbundenen Kosten überhaupt nicht einlösbar firti>.
Kicchengemeinden, denen derartige Werte in den Tellersammlungen zufließen, haben sie pfundweise an den Althändler verkauft. In ähnlichem Wege 'hätten sich die Provinzen und Landschaften die Mtttel für die Auszählung ihrer vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung gekündigten Schuldverschreibungen und Pfandbriefe verschaffen können, wenn die Einlösung durch die Gläubiger überhaupt die Kosten lohnte. Was bleibt also nach der 3. Steuern otverord- nung für die Besitzer mündelsicherer Äerte noch für die Aufwertung übrig? Die Schuldverschreibungen des Reichs und der Länder sollen nicht aufgewertrt werden, ebenso nicht die Schuldverbindlichkelten der Provinzen, Kreise, Stadt- und Landgemeinden. Zinsen und Kapitale sollen die Gläubiger jrneq Schuldverbindlichkeiten erst nach Erledigung sämtlicher Reparationen erhallen: für das lebende Geschlecht sind also jene Werte so gut wie verloren. Die Pfandbriefe sind vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung in erheblichem Umfange gekündigt. Die Schuldner dieser gekündigten Pfandbriefe, d. h. die Landschaften, sind fast öhne jegliches Entgelt schuldenfrft geworden, aber im Besitz ihres Grundbesitzes geblieben;. Tie Gläubiger der Landschaften dagegen sind ihrer bisherigen Zinsansprüche sowie ihrer Kapitalien so gut wie völlig verlustig gegangen.
Rachdem man es unterlassen hat, gegen vorzeitige und außerordentliche Kündigungen gegenüber der bevorstehenden Aufwertung rechtzeitig ein Sperrgeseh zu erlassen, erscheint es als eine gebieterische Rotwendigkeit, zum Besten ausgleichender Gerechtigkeit der 3. Steuernotoerord- imng — mindestens vom 1. Januar 1923 ab — für vorher gekündigte Vermögensansprüche rückwirkende Kraft zu verleihen; sowohl für die Pfandbriefe wie für Hypotheken und die Schuldverschreibungen aller öffentlichen Körperschaften, — insbesondere Landschaften, Landschaftsbanken. Provinzen, Kreise, Stadt- und Landgemeinden — gcmz glÄch, ob die Zahlungen schon angenommen sind pdör nicht. Daß auch alle diese Werte der
Französisch-englische Unstimmigkeiten. | Paris lehnt das Maedonald'sche Begleitschreiben zu den Einladungen für London ab. — Der „Malin" spricht von einer „schweren Unkorrektheit".
Der gestern von uns veröffentlichte Bericht des Londoner Vertreters des „Echo de Paris" über das den Einladungen für die Londoner Konferenz beigefügte, grundsätzliche Fragen aufwerfende Begleitschreiben Macdonalds hat sich als den Tatsachen entsprechend herausgestellt. Macdonald hat in seinem Einladungsschreiben tatsächlich als Grundlage für die Konferenz vorgesehen, daß in Zukunft jede „Verfehlung" Deutschlands von einem neuen, auch von der) Reparationskommission unabhängigen Organrs- mus geprüft und daß alle Streitfragen im H a a g schiedsgerichtlich geschlichtet werden sollen. Die Pariser Presse ist darüber ein wenig aus dem Hänschen geraten, umsomehr, als man am Quai d'Orsay erklärte, die Einladung nicht erhalten zu haben, und die in ihr angeblich enthältenen Stellen als „tendenziöse Rach richten" bezeichnete. Es hat sich herausgestellt, daß Macdonald die Einladung nur an die Regierungen gesandt hat, die nicht an den Besprechungen von Chequers beteiligt waren, zumal man in London der äleberzeugung war. daß Herriot alle von Macdonald vorgeschlagenen Bedingungen gebilligt hat, was in Paris bezüglich der Einladungsnote bestritten wird. Es ist kaum anzunehmen, daß die Einstimmigkeiten, die auf diese Weise entstanden sind, schwerwiegende Folgen haben werden. Immerhin muß man sich — wie die untenstehenden Meldungen aus der heutigen Pariser Morgenpresse beweisen — darauf einrichten, daß die Poincansten versuchen werden, in jeder Weise Kapital aus diesem Zwischenfall zu schlagen.
Die Kritik der Pariser Presse.
Paris, 4. Juli. (WTB.) Das „Echo de Paris" hat gestern vormittag den Inhalt des Memorandums mitgeteilt, das vom britischen Kabinett den Einladungen zu der Juli-Konferenz beigegeben worden sein soll. Gestern nachmittag hat das Quai d'Orsay mitteilen lassen daß eine derartige Einladung ihm nicht zuge- gangen sei. Inzwischen ist fest gestellt wor- en, daß es sich dabei um Aufklärungen handelt, die an die Regierungen von Belgien, Iapan, Italien und mehrere andere Staaten gerichtet worden sind, daß aber Frankreich, das von vornherein einverstanden war, die genannten Ausführungen nicht erhalten hat.
Der „Matin" bespricht im einzelnen diesen Vorfall und gebraucht den Ausdruck „schwere ^Inkorrektheit". Das Blatt schreibt: Die Beamten des Foreign Office haben etwas unternommen, das nichtinCheguersbe schlossen worden sei. Sie haben ihre eigenen Ansichten in bezug auf die Regelung der Reparationen mitgeteilt und diese Vorschläge liefen darauf hinaus, die Autorität der Reparations-Kommission zu beseitigen. Riemals hätte die französische Regierung in etwas derartiges eingewilligt. In der Atmosphäre loyaler Zusammenarbeit, wie es die von Chequers wc-r, sei man dahin übereingekommen, daß England der Konferenz Gastfreundschaft gewähre und die Einladungen ergehen lassen solle. Aber in dieser Einladung hätte nur der Zweck der Zusammenkunft angegeben werden sollen, nämlich die Ausführung des Sachverständlgen- Gutachtens zu emröglichen._____________________
Der „Matin" behauptet, daß es sich hier um ein Schluhprotokoll über die Konferenz von Chequers handele, das vonHerriot an- gezweifelt werde. Wenn die Reparations- Kommission durch ein neues Komitee erseht werde, das in gewissen Fällen durch Organismen desDölkerbundesersehtwerdensoll, und wenn dieses Komitee die Prärogative der Reparationskommission erhalten soll, dann verstoße man gegen den Friedens ve r- trag und schmälere die Rechte Frankreichs, das ja in diesen Fällen nur auf die gleiche Stufe mit dem Vertreter einer neutralen Macht gesetzt werde, trenn es sich darum handelt, ob Deutschland seine Verpflichtungen nicht erfüllt habe. Der „Matin" stellt auch fest, daß in dem Memorandum ein Gegenstand vergessen worden sei. Cs handle sich um die Feststellung, daß England und Frankreich eine formelle Allianz schließen wollten, falls Deutschland sich Verfehlungen schuldig mache. Cs handle sich dabei um jene feierlichen Verpflichtungen, die Macdonald in Chequers in die feierlichen Worte gekleidet habe: „Die beiden Minister hätten unter sich einen Palt ständiger Zusammenarbeit abgeschlossen."
Die englische Ansicht.
London, 4. Juli. (WTB.) Zu der Meldung einer französischen Zeitung, wonach die Einladungen zu der am 16. Juli in London stattfindenden Reparationskonferenz „eine verfrühteStel- lungnähme" zu grundsätzlichen Fragen mit oder ohne Zustimmung der französischen Regierung enthalten soll, wird hier erklärt, daß die Einladungen rein formal gehalten seien. Dei Versendung der Einladungen habe Mac- donald lediglich als „beauftragter Schriftführer der Besprechung von Chequers" gehandelt. Die französische Regierung sei über jeden von ihm unternommenen Schritt unterrichtet und ständig auf dem Laufenden gehalten worden. . ..
Rach dem Londoner Berichterstatter des „Petit Parisien" erfiart man in offiziellen englischen K r e i s e n zu der Frage, der man in Paris, tote es scheine, eine größere Bedeutung beilege: Da Herriot das Communique von Chequeurs gegengezeichnet habe, das im Ramen Frankreichs und Englands eine Konferenz nach London berufe, habe Frankreich keine Einladung erhalten. Die brftische Regierung sei der Ansicht, daß es genüge, die Mächte einzuladen, die nicht in ChequeurS vertreten waren.
Rach den Informationen desselben Berichterstatters handelt es sich bei der gestrigen Veröffentlichung um einen Bericht über die Unterredung von Chequers mit einem Exposö des Standpunktes des englischen Ministerpräsidenten. Daß die englisch» These mit der französischen in einzelnen Fällen nicht ü b e r ein st im me, brauche nich t diskutiert zu werden. Die Konferenz von London habe die Aufgabe, diese politischen Fragen auszugleichen. Eine französische Demarche in Loudon
Rach dem „Reuyork Herald" soll Ministerpräsident Herriot den französischen Botschafter in London veranlaßt Haben, in der Downing Street heute erneut Vorstellungen zu erheben.
Aufwertung zu unterwerfen sind, kann einem Zweifel nicht unterliegen.
Die 3. Steuernotverordnung ist erlajen ohne Erörterung in der gesetzgebenden Körperschaft des Reichs; diese Voraussetzung für einen so tief eingehenden Eingriff in das wirtschaftliche Dasein zahlloser Staatsbürger muh jetzt durch den Reichstag schleunigst nachgeholt werden.
In der Wirtschaftsgeschichte moderner Staaten dürfte ein ähnlicher Vorgang kaum zu finden sein.
Kündigung des Mcumverlrags ab August.
Düsseldorf. 3. Juni. (WTB.) Die Sechse rkomMission hat heute vormittag das kürzlich abgeschlossene Micum-2lbkommen zum 31. Juli gekündigt. Das Kündigungsschreiben lautet:
Die Besprechungen mit der R^g ierun g, die gleich nai dem Abschluß der Behandlungen über die Verlängerung des Mioumvertrages gepflogen wurden. Haben ergeben, daß die Regierung nicht in der Lage ist, dem Rührbergbau für den Monat August finanzielle älnterstützung zuzusichern. Es ist auch dem Rührbergbau unmöglich, die Lasten des Vertrages zu übernehmen. Wir sehen uns deshalb gezwungen, das Abkommen zum 31. Juli zu kündigen.
G. , . - ----------------
Der Dawes-Reichsvahn-Entrvurs
03er lin, 3 .Juli. (WB) lieber die Verhandlungen desOrganisationskomiteessür die Deutsche Reichsbahn verlautet folgendes
Das Organisationskomitee für die Deutsche Reichsbahn hat heute Kie zweite Lesung der Ent- |
würfe für das Reichsbahngeseh und die Gesell- schaftssahung beendet. Die ausländischen Mitglieder Sir W. Acworth und Herr G. L e v e r v e reifen heute nach London und P a - r i s zurück. Sie nehmen von dem Fortgang der Arbeiten, die in vollem Einvernehmen im Verlaus von mehr als 20 Sitzungen gefördert Wurden, den besten Eindruck mit Rur der gute Wille und das eifrige Mitwirken aller Mitglieder konnten in der Kürze einen so wichtigen umfangreichen Plan zustande bringen, wie die Organisation der neuen Gesellschaft,die diegrößte der Welt sein wird. Das Komitee tritt am 10. Juli in London nochmals zu einer letzten Lesung der Entwürfe zusammen unb' erledigt noch einige Fragen rechtlicher unb finanzieller Art, für welche heute die notwendigen ilntertagen noch nicht völligen. Es ist anzunehmen, daß die Londoner Besprechung nur wenige Tage dauert, so daß das Komitee gegen den 14. ober 20. Juli der Reparationskommission seinen Bericht und seine Vorschläge unterbreiten kann.
Rheinlandnot.
München, 3. Juli. (WTB) In Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste wurde heute vormittag die Ausstellung „Rheinlandnot" vom Kultusminister Matt als Vertreter des in Berlin weilenden Mimsterpräsidenteni Held mit einer Ansprache eröffnet, in der er darauf hinwies, daß schlimmer als alles,, was mit einigem Recht auf den Vertrag von Versailles gegründet werden könne, die Maßnahmen seien, die hohnlächelnd und gegen jedes Recht über die besetzten Gebiete verhängt worden seien. Der Minister erinnerte namentlich an die Separa- t i st e n he r r s ch a f t unb betonte, zur Abwehr beitragen könne nur der entschlossene Wille, das deutsche Volt z.i einen, allen Partristreit z u-r ü d o j ff e (1 e n unb all.s zu unterlassen, was sich drüben an den deutschen Volksgenossen) im Rheinland und in der Pfalz quswicken müßte.
Die Länderregierungen für den Dawesplan.
Nur Mecklenburg lehnt ab.
Berlin, 4. Juli. (WTB.) Die «eichs- regierung beriet gestern in eingehende» Erörterungen mit den Staats- »nd Ministerpräsidenten der LLndar Ne rolitische Lage unter besonderer Berücksichtigung der Durchführung des Sachverständigengutachtens. Mit Ausnahme des Vertreters von Mecklenburg.Sch ßveri« erkannten alle Chefs der Länderregienmgen trotz schwerwiegender Bedenke« gegen manche in dem Gutachten enthaltene« Forderungen erneut daS Vorgehen der AeichS- regierung, die baldige Durchführung des Sachverständigengutachtens zu erreichen, gl» richtig an.
Die Haltung der deutschen Industrie.
Der Reichsverband der deutsche« Industrie teilt mit:
Aus bem Wortlaut der Resolution, Ne bet Hauptausschuh des Reichsverbandes der deutschen Industrie aus seiner Tagung vom 2- 3ult ge* faßt hat, glaubt ein Teil der öffentlichen Mei-- nung den Schluß ziehen zu können, daß Ne deutsche Industrie eine veränderte Stellung zum Sachverständigenbericht ein genommen habe. Richts sei irriger als diese Auffassung. Der Haupt ausschuß habe Ne Resolution des Vorstandes des ReichsverbandeS vom 24. April vollinhaltlich gebilligt. Hierauf legte das Präsidium und der Vorstand um so mehr Wert, als eine gewisse extreme Opposition, die zum größten Teil allerdings außerhalb des Reichsvet- Landes stehe, die Ansicht verbreitet habe, daß daS Präsidium und der Vorstand durch den Haupt- ausschuß nicht mehr gedeckt seien.
Cs zeigte sich bei dieser Sitzung, daß eine überwältigende Mehrheit für bk Re solutivn des Vorstandes des Reichsverbandes vorhanden war, was schon das Zahlenverhaltnis beweist. GS stimmten etwa 110 Mitglieder für die vorliegende Resolution, wobei sich 11 Mitglieder der Stimme enthielten, aber nicht etwa well fie gegen Ne Resolution vom 24. April waren, sondern, weil sie eine erneute Abstimmung überhaupt nichtmehrfü 1 notwendig hielten. Gegen die Resolution hätten ausgespvochenermaßen n u r 12 Teilnehmer gestimmt.
Beginn der Militärkontrolle am 20. Juli
P ar iS, 4. Juli. (WTD.) Wie das,,Pe« tit Journal- mitteilt, ist im Verlauf der gestri- gen Botschafter-Konferenz beschlossen worden, daß die neuen Kontroll-Operationen in ^Deutschland am 2 0. Iuli beginnen sollen. Die Botschafter-Konferenz werde keine Verpflichtungen übernehmen hin- sichtlichdesZeitpunktes, an dem voraussichtlich die letzten Kontroll-Operationen beendet sein werden.
Der Graffprozetz in Stettin
Seit zwei Wochen findet vor dem Schwurgericht in Stettin die Verhandlung gegen die drei Schupobeamten K a w s, E n g e l e r und S ch w i r* rat statt, von denen der erstere nach seinen eigenen Angaben am 22. März 1923 den belgischen Leutnant Graff in Hamborn e 1 sch 0 s - s e n hat, während die beiden anderen Angeklagten Zeugen des Vorfalles waren. Das Attentat gegen Graff war ein Racheakt, der Täter glaubte in Graff den belgischen Polizeiagenten Schmitz vor sich zu haben, der tags zuvor einen deutschen Schupobeamten ermordet hatte. Das belgische Kriegsqe'icht hat bekanntlich auf Grund erpreßter Geständnisse eine Reihe gänzlich unbeteiligter Schupobeamten als angebliche Täter zu schweren Strafen verurteilt, die nach Pommern geflüchteten Angeklagten haben sich dem deutschen Richter selbst gestellt, um die Befreiung der unschuldig verurteilten Polizeibeamten au ermöglichen.
Gestern hielt der General st aatsan- walt seine
Anklagerede.
Wir erhalten^ darüber folgenden Bericht:
Stettin, 3. Juli. (Wolff.) Schon lange vor Beginn der Sitzung sind die Bänke im Zuhörer- verhandlungsraum überfüllt, auch Regierungspräsident Höhne wohnt der Sitzung bei. Der Generalstaatsanwalt führt, indem er sich an die Geschworenen wendet, etwa folge>rdes aus:
In einer kurzen Spanne Zeit sollen Sie einen Spruch fällen, auf den die hinter belgischen Kerker- mauern Sitzenden ihre letzte Hoffnung haben; auf Ihren Spruch wartet man über die Grenzen des Vaterlandes hinaus. Die belgischen Gerichte haben in zwei Rechtszügen feftgestellt, daß Reinhardt und Genossen ber Tat schuldig sind. Runmehr verlangt man von Ihnen, daß Sie Kgws und Genossen als schuldig erkennen. Aus anderem Holze als gewöhnliche Mörder sind die Angeklagten, die im Laufe Neses Strafverfahrens ein großes Maß von Ehr*


