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1 (Botbmarh u. 20 Gold- Pfennig für Trägerlohn, auch bei Nichterscheinen von einzelnen Stammet* Molge höherer (Bernoft. Fernsprech^lnfchlüye * für die Schrift ieitmrg 112; für Verlag und »sstelle 51.

ir Drahtaach« richten: Anreiger«<b«w.

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Kettag, 4; Zuli 1924

Erstes Blatt

174- Jahrgang

Annahme mb Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jedeDerbindlichkett.

Preis für 1 mm Höhe für Anzeigen von 27 mm Breite crtlichS, auswärts 10 Goldpfennig; für Re« klame-Anzeigen ö.70mm Breite 36 Goldofe**io, Platzvorfchrist 20°/, Shq< fthlag. - Verantwortlich für Politik u. Feuilleton. Dr. Friedr. Wilh. Lange; für den übrige* Teil: Ernst Vtamtzheta.fkrd« Anzeigenteil: H an» VeL.

GietzenerAMger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnnkmidverkl-: VrSHI'fche UttiverfttLtr-vttch- md Stetnöniderei K. Lange in Stehen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: SchulstraßeT.

Der Wert der Aufwertung

Don Graf Posadvwskh.

Don der Aufwertung durch die 3. Steuernot-- verordnung sind sämtliche Anleihen des Deichs und der Länder und ebenso die Anleihen der Ge­meinden Provinzen, Städte, Stadt-- und ßanb» gemeinden ausgenommen. Ihre Verzinsung und Einlösung kann vor Erledigung sämtlicher Reparationen nicht gefordert werden. Die Schuld­verschreibungen dieser Körperschaften bilden aber bei weitem den größten Teil aller bis­her für mündelsicher erklärten Anlagen und damit auch den größten Teil des Vermögens der Mündel und aller derjenigen Personen, welche der Aktienspekulution fern standen und ihr Vermögen mündelsicher anzulegen pflegten; es sind dies über­wiegend Personen, welche in langem arbeits- und entbehrungsreichen Leben durch Sparsamkeit eine Rente für ihr Alter und ein Vermögen für ihre Hinterbliebenen zu sichern suchten. Kapitale und Zinsen sind diesem Teile unserer Vevölke- nmg durch die oben angeführten Bestimmungen auf unabsehbare Zeit entzogen, und haben sie damit die Grundlage für ihre eigene Lebens­möglichkeit und die ihrer Hinterbliebenen ver­loren.

Provinzen, Kreis- und Stadtgemeinden ebenso wie Landschaften haben überdem offen­bar in Befürchtung einer kommenden Aufwertung ihre sämtlichen Anleihen im Jahre 1923, also vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung, gekündigt; so die Rheinprovinz und die Provinz Westfalen; die Rheinprvvinz mit 15 Prozent Papier- ausschlag, die Provinz Westfalen mit 10 Pro­zent Papier ausschlag. Da wohl niemand eine Billion Rennwert besessen hat und eine Billion Papier- eine Rentenmark ist, so haben die Gläubiger jener Gemeinden nicht einmal die Mög- iichkeit, die gekündigten Schuldverschreibungen ein» zulösen, da das einfache Porto und die Versiche­rungsgebühren für Wertsendungen das llnend- lichsachc der gekündigten Werte betragen würden. Tatsächlich müssen also diese vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung gekündigten Schuldver­schreibungen dei Provinzen, Kreise und Stadt­gemeinden von den Gläubigern als verloren be­trachtet werden. Jene öffentlich-rechtlichen Schuld­ner werden mithin meist ohne tatsächliche Gegen- leislung ihrer sämtlichen Schuldverpflichtungen ledig. Die Städte Huben, soweit bekannt, sogar die Kündigung ohne jede Prämie ausgesprochen.

Don städtischem Gemeinwesen sind noch im 3at>re 1923 erhebliche Anleihen mit 10 Prozent unb 17 Prozent Verzinsung unter Berufung auf ihre reichen Hilfsquellen, die unbedingte Sicher­heit bildeten: Wälder, sonstiger Grundbesitz, ^Mscutliche Erwerbseinrichtungen usw. aus'enom- men worden. Diele Körperschaften, die ich in ihren Prospekten für so unbedingt leistungsfähig erklärten, sind jetzt ihrer Zins- und Schuldver­pflichtungen auf unbegrenzte Zeit ledig geworden. Wie die Gemeinden, so haben auch die Land­schaften ihre Pfandbriefe in gröherenr Umfange während des Jahres 1923 gekündigt, und zwar ohne jegliche Prämienzahlung; so z. D. die Pro­vinz Westfalen und die Rheinprovinz, auch die Zentrallandschaft hat derartige starke Kündigun­gen vorgenommen. Auch hier würden die Kosten der Einziehung in allen Fällen unendlich viel höher sein, wie der Wert der verlosten Kapita­lien. Die Landschaften und damit auch ihre Schuldner sind also ihrer in Gold empfangenen Schulden ledig geworden für angebotenr Papier­zahlungen, die einen Goldwert über­haupt nicht mehr besitzen und wegen der damit verbundenen Kosten überhaupt nicht ein­lösbar firti>.

Kicchengemeinden, denen derartige Werte in den Tellersammlungen zufließen, haben sie pfund­weise an den Althändler verkauft. In ähnlichem Wege 'hätten sich die Provinzen und Landschaften die Mtttel für die Auszählung ihrer vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung gekündigten Schuld­verschreibungen und Pfandbriefe verschaffen kön­nen, wenn die Einlösung durch die Gläubiger überhaupt die Kosten lohnte. Was bleibt also nach der 3. Steuern otverord- nung für die Besitzer mündelsiche­rer Äerte noch für die Aufwertung übrig? Die Schuldverschreibungen des Reichs und der Länder sollen nicht aufgewertrt werden, ebenso nicht die Schuldverbindlichkelten der Pro­vinzen, Kreise, Stadt- und Landgemeinden. Zin­sen und Kapitale sollen die Gläubiger jrneq Schuldverbindlichkeiten erst nach Erledigung sämt­licher Reparationen erhallen: für das lebende Geschlecht sind also jene Werte so gut wie verloren. Die Pfandbriefe sind vor Erlaß der 3. Steuernotverordnung in erheblichem Um­fange gekündigt. Die Schuldner dieser gekün­digten Pfandbriefe, d. h. die Landschaften, sind fast öhne jegliches Entgelt schuldenfrft gewor­den, aber im Besitz ihres Grundbesitzes geblieben;. Tie Gläubiger der Landschaften dagegen sind ihrer bisherigen Zinsansprüche sowie ihrer Ka­pitalien so gut wie völlig verlustig gegangen.

Rachdem man es unterlassen hat, gegen vor­zeitige und außerordentliche Kündigungen gegen­über der bevorstehenden Aufwertung rechtzeitig ein Sperrgeseh zu erlassen, erscheint es als eine gebieterische Rotwendigkeit, zum Besten aus­gleichender Gerechtigkeit der 3. Steuernotoerord- imng mindestens vom 1. Januar 1923 ab für vorher gekündigte Vermögensansprüche rück­wirkende Kraft zu verleihen; sowohl für die Pfandbriefe wie für Hypotheken und die Schuld­verschreibungen aller öffentlichen Körperschaften, insbesondere Landschaften, Landschaftsbanken. Provinzen, Kreise, Stadt- und Landgemeinden gcmz glÄch, ob die Zahlungen schon angenommen sind pdör nicht. Daß auch alle diese Werte der

Französisch-englische Unstimmigkeiten. | Paris lehnt das Maedonald'sche Begleitschreiben zu den Ein­ladungen für London ab. DerMalin" spricht von einer schweren Unkorrektheit".

Der gestern von uns veröffentlichte Bericht des Londoner Vertreters desEcho de Paris" über das den Einladungen für die Londoner Konferenz beigefügte, grundsätzliche Fragen aufwerfende Begleitschreiben Macdonalds hat sich als den Tatsachen entsprechend herausgestellt. Macdonald hat in seinem Einladungsschreiben tat­sächlich als Grundlage für die Konferenz vor­gesehen, daß in Zukunft jedeVerfehlung" Deutschlands von einem neuen, auch von der) Reparationskommission unabhängigen Organrs- mus geprüft und daß alle Streitfragen im H a a g schiedsgerichtlich geschlichtet werden sol­len. Die Pariser Presse ist darüber ein wenig aus dem Hänschen geraten, umsomehr, als man am Quai d'Orsay erklärte, die Einladung nicht erhalten zu haben, und die in ihr angeblich enthältenen Stellen alstendenziöse Rach richten" bezeichnete. Es hat sich heraus­gestellt, daß Macdonald die Einladung nur an die Regierungen gesandt hat, die nicht an den Besprechungen von Chequers beteiligt waren, zu­mal man in London der äleberzeugung war. daß Herriot alle von Macdonald vorgeschlagenen Be­dingungen gebilligt hat, was in Paris be­züglich der Einladungsnote bestritten wird. Es ist kaum anzunehmen, daß die Einstimmigkeiten, die auf diese Weise entstanden sind, schwerwie­gende Folgen haben werden. Immerhin muß man sich wie die untenstehenden Meldungen aus der heutigen Pariser Morgenpresse beweisen da­rauf einrichten, daß die Poincansten versuchen werden, in jeder Weise Kapital aus diesem Zwi­schenfall zu schlagen.

Die Kritik der Pariser Presse.

Paris, 4. Juli. (WTB.) DasEcho de Paris" hat gestern vormittag den Inhalt des Memorandums mitgeteilt, das vom britischen Ka­binett den Einladungen zu der Juli-Konferenz beigegeben worden sein soll. Gestern nachmittag hat das Quai d'Orsay mitteilen lassen daß eine derartige Einladung ihm nicht zuge- gangen sei. Inzwischen ist fest gestellt wor- en, daß es sich dabei um Aufklärungen handelt, die an die Regierungen von Belgien, Iapan, Italien und mehrere andere Staa­ten gerichtet worden sind, daß aber Frankreich, das von vornherein einverstanden war, die genannten Ausführungen nicht erhalten hat.

DerMatin" bespricht im einzelnen diesen Vorfall und gebraucht den Ausdruckschwere ^Inkorrektheit". Das Blatt schreibt: Die Beamten des Foreign Office haben etwas unter­nommen, das nichtinCheguersbe schlos­sen worden sei. Sie haben ihre eigenen Ansichten in bezug auf die Regelung der Repara­tionen mitgeteilt und diese Vorschläge liefen da­rauf hinaus, die Autorität der Repara­tions-Kommission zu beseitigen. Riemals hätte die französische Regierung in etwas derartiges eingewilligt. In der Atmosphäre loyaler Zusammenarbeit, wie es die von Chequers wc-r, sei man dahin übereingekommen, daß Eng­land der Konferenz Gastfreundschaft gewähre und die Einladungen ergehen lassen solle. Aber in dieser Einladung hätte nur der Zweck der Zusammenkunft angegeben werden sollen, nämlich die Ausführung des Sachverständlgen- Gutachtens zu emröglichen._____________________

DerMatin" behauptet, daß es sich hier um ein Schluhprotokoll über die Konferenz von Chequers handele, das vonHerriot an- gezweifelt werde. Wenn die Reparations- Kommission durch ein neues Komitee erseht werde, das in gewissen Fällen durch Organismen desDölkerbundesersehtwerdensoll, und wenn dieses Komitee die Prärogative der Reparationskommission erhalten soll, dann ver­stoße man gegen den Friedens ve r- trag und schmälere die Rechte Frankreichs, das ja in diesen Fällen nur auf die gleiche Stufe mit dem Vertreter einer neutralen Macht gesetzt werde, trenn es sich darum handelt, ob Deutschland seine Verpflichtungen nicht erfüllt habe. DerMatin" stellt auch fest, daß in dem Memorandum ein Gegenstand vergessen worden sei. Cs handle sich um die Feststellung, daß England und Frankreich eine formelle Allianz schlie­ßen wollten, falls Deutschland sich Verfehlungen schuldig mache. Cs handle sich dabei um jene feierlichen Verpflichtungen, die Macdonald in Chequers in die feierlichen Worte gekleidet habe: Die beiden Minister hätten unter sich einen Palt ständiger Zusammenarbeit abgeschlossen."

Die englische Ansicht.

London, 4. Juli. (WTB.) Zu der Meldung einer französischen Zeitung, wonach die Einladun­gen zu der am 16. Juli in London stattfindenden Reparationskonferenzeine verfrühteStel- lungnähme" zu grundsätzlichen Fra­gen mit oder ohne Zustimmung der französischen Regierung enthalten soll, wird hier erklärt, daß die Einladungen rein formal gehalten seien. Dei Versendung der Einladungen habe Mac- donald lediglich alsbeauftragter Schriftführer der Besprechung von Chequers" gehandelt. Die französische Regierung sei über jeden von ihm unternommenen Schritt unterrichtet und ständig auf dem Laufenden gehalten worden. . ..

Rach dem Londoner Berichterstatter des Petit Parisien" erfiart man in offiziellen englischen K r e i s e n zu der Frage, der man in Paris, tote es scheine, eine größere Bedeutung beilege: Da Herriot das Communique von Chequeurs gegengezeichnet habe, das im Ramen Frankreichs und Englands eine Konferenz nach London berufe, habe Frankreich keine Einladung erhalten. Die brftische Regie­rung sei der Ansicht, daß es genüge, die Mächte einzuladen, die nicht in ChequeurS ver­treten waren.

Rach den Informationen desselben Bericht­erstatters handelt es sich bei der gestrigen Ver­öffentlichung um einen Bericht über die Unter­redung von Chequers mit einem Exposö des Standpunktes des englischen Mi­nisterpräsidenten. Daß die englisch» These mit der französischen in einzelnen Fällen nicht ü b e r ein st im me, brauche nich t diskutiert zu werden. Die Konferenz von London habe die Aufgabe, diese politischen Fragen auszugleichen. Eine französische Demarche in Loudon

Rach demReuyork Herald" soll Minister­präsident Herriot den französischen Botschafter in London veranlaßt Haben, in der Downing Street heute erneut Vorstellungen zu erheben.

Aufwertung zu unterwerfen sind, kann einem Zweifel nicht unterliegen.

Die 3. Steuernotverordnung ist erlajen ohne Erörterung in der gesetzgebenden Körperschaft des Reichs; diese Voraussetzung für einen so tief eingehenden Eingriff in das wirtschaftliche Da­sein zahlloser Staatsbürger muh jetzt durch den Reichstag schleunigst nachgeholt werden.

In der Wirtschaftsgeschichte moderner Staa­ten dürfte ein ähnlicher Vorgang kaum zu fin­den sein.

Kündigung des Mcumverlrags ab August.

Düsseldorf. 3. Juni. (WTB.) Die Sech­se rkomMission hat heute vormittag das kürzlich abgeschlossene Micum-2lbkommen zum 31. Juli gekündigt. Das Kündigungsschrei­ben lautet:

Die Besprechungen mit der R^g ierun g, die gleich nai dem Abschluß der Behandlungen über die Verlängerung des Mioumvertrages ge­pflogen wurden. Haben ergeben, daß die Re­gierung nicht in der Lage ist, dem Rühr­bergbau für den Monat August finanzielle älnterstützung zuzusichern. Es ist auch dem Rühr­bergbau unmöglich, die Lasten des Vertrages zu übernehmen. Wir sehen uns deshalb ge­zwungen, das Abkommen zum 31. Juli zu kün­digen.

G. , . - ----------------

Der Dawes-Reichsvahn-Entrvurs

03er lin, 3 .Juli. (WB) lieber die Verhand­lungen desOrganisationskomiteessür die Deutsche Reichsbahn verlautet fol­gendes

Das Organisationskomitee für die Deutsche Reichsbahn hat heute Kie zweite Lesung der Ent- |

würfe für das Reichsbahngeseh und die Gesell- schaftssahung beendet. Die ausländischen Mitglieder Sir W. Acworth und Herr G. L e v e r v e reifen heute nach London und P a - r i s zurück. Sie nehmen von dem Fortgang der Arbeiten, die in vollem Einvernehmen im Verlaus von mehr als 20 Sitzungen gefördert Wurden, den besten Eindruck mit Rur der gute Wille und das eifrige Mitwirken aller Mit­glieder konnten in der Kürze einen so wichtigen umfangreichen Plan zustande bringen, wie die Or­ganisation der neuen Gesellschaft,die diegrößte der Welt sein wird. Das Komitee tritt am 10. Juli in London nochmals zu einer letz­ten Lesung der Entwürfe zusammen unb' erledigt noch einige Fragen rechtlicher unb finanzieller Art, für welche heute die notwendigen ilntertagen noch nicht völligen. Es ist anzunehmen, daß die Lon­doner Besprechung nur wenige Tage dauert, so daß das Komitee gegen den 14. ober 20. Juli der Reparationskommission seinen Be­richt und seine Vorschläge unterbreiten kann.

Rheinlandnot.

München, 3. Juli. (WTB) In Anwesen­heit zahlreicher Ehrengäste wurde heute vor­mittag die AusstellungRheinland­not" vom Kultusminister Matt als Vertreter des in Berlin weilenden Mimsterpräsidenteni Held mit einer Ansprache eröffnet, in der er darauf hinwies, daß schlimmer als alles,, was mit einigem Recht auf den Vertrag von Versailles gegründet werden könne, die Maß­nahmen seien, die hohnlächelnd und gegen jedes Recht über die besetzten Gebiete verhängt worden seien. Der Minister erinnerte namentlich an die Separa- t i st e n he r r s ch a f t unb betonte, zur Abwehr beitragen könne nur der entschlossene Wille, das deutsche Volt z.i einen, allen Partristreit z u-r ü d o j ff e (1 e n unb all.s zu unterlassen, was sich drüben an den deutschen Volksgenossen) im Rheinland und in der Pfalz quswicken müßte.

Die Länderregierungen für den Dawesplan.

Nur Mecklenburg lehnt ab.

Berlin, 4. Juli. (WTB.) Die «eichs- regierung beriet gestern in eingehende» Erörterungen mit den Staats- »nd Mi­nisterpräsidenten der LLndar Ne rolitische Lage unter besonderer Berücksichti­gung der Durchführung des Sachverstän­digengutachtens. Mit Ausnahme des Vertreters von Mecklenburg.Sch ßveri« erkannten alle Chefs der Länderregienmgen trotz schwerwiegender Bedenke« gegen manche in dem Gutachten enthaltene« Forderungen erneut daS Vorgehen der AeichS- regierung, die baldige Durchführung des Sachverständigengutachtens zu erreichen, gl» richtig an.

Die Haltung der deutschen Industrie.

Der Reichsverband der deutsche« Industrie teilt mit:

Aus bem Wortlaut der Resolution, Ne bet Hauptausschuh des Reichsverbandes der deut­schen Industrie aus seiner Tagung vom 2- 3ult ge* faßt hat, glaubt ein Teil der öffentlichen Mei-- nung den Schluß ziehen zu können, daß Ne deutsche Industrie eine veränderte Stellung zum Sachverständigenbericht ein genommen habe. Richts sei irriger als diese Auf­fassung. Der Haupt ausschuß habe Ne Resolution des Vorstandes des ReichsverbandeS vom 24. April vollinhaltlich gebilligt. Hierauf legte das Präsidium und der Vorstand um so mehr Wert, als eine gewisse ex­treme Opposition, die zum größten Teil allerdings außerhalb des Reichsvet- Landes stehe, die Ansicht verbreitet habe, daß daS Präsidium und der Vorstand durch den Haupt- ausschuß nicht mehr gedeckt seien.

Cs zeigte sich bei dieser Sitzung, daß eine überwältigende Mehrheit für bk Re solutivn des Vorstandes des Reichsverbandes vor­handen war, was schon das Zahlenverhaltnis beweist. GS stimmten etwa 110 Mitglieder für die vorliegende Resolution, wo­bei sich 11 Mitglieder der Stimme enthielten, aber nicht etwa well fie gegen Ne Resolution vom 24. April waren, sondern, weil sie eine erneute Abstimmung überhaupt nichtmehrfü 1 notwendig hielten. Gegen die Resolu­tion hätten ausgespvochenermaßen n u r 12 Teil­nehmer gestimmt.

Beginn der Militärkontrolle am 20. Juli

P ar iS, 4. Juli. (WTD.) Wie das,,Pe« tit Journal- mitteilt, ist im Verlauf der gestri- gen Botschafter-Konferenz beschlos­sen worden, daß die neuen Kontroll-Operatio­nen in ^Deutschland am 2 0. Iuli beginnen sollen. Die Botschafter-Konferenz werde keine Verpflichtungen übernehmen hin- sichtlichdesZeitpunktes, an dem vor­aussichtlich die letzten Kontroll-Operationen beendet sein werden.

Der Graffprozetz in Stettin

Seit zwei Wochen findet vor dem Schwur­gericht in Stettin die Verhandlung gegen die drei Schupobeamten K a w s, E n g e l e r und S ch w i r* rat statt, von denen der erstere nach seinen eigenen Angaben am 22. März 1923 den bel­gischen Leutnant Graff in Hamborn e 1 sch 0 s - s e n hat, während die beiden anderen Angeklagten Zeugen des Vorfalles waren. Das Attentat gegen Graff war ein Racheakt, der Täter glaubte in Graff den belgischen Polizeiagenten Schmitz vor sich zu haben, der tags zuvor einen deutschen Schupobeamten ermordet hatte. Das belgische Kriegsqe'icht hat bekanntlich auf Grund erpreßter Geständnisse eine Reihe gänzlich unbeteiligter Schupobeamten als angebliche Täter zu schweren Strafen verurteilt, die nach Pommern geflüchteten Angeklagten haben sich dem deutschen Richter selbst gestellt, um die Befreiung der unschuldig ver­urteilten Polizeibeamten au ermöglichen.

Gestern hielt der General st aatsan- walt seine

Anklagerede.

Wir erhalten^ darüber folgenden Bericht:

Stettin, 3. Juli. (Wolff.) Schon lange vor Beginn der Sitzung sind die Bänke im Zuhörer- verhandlungsraum überfüllt, auch Regierungs­präsident Höhne wohnt der Sitzung bei. Der Ge­neralstaatsanwalt führt, indem er sich an die Ge­schworenen wendet, etwa folge>rdes aus:

In einer kurzen Spanne Zeit sollen Sie einen Spruch fällen, auf den die hinter belgischen Kerker- mauern Sitzenden ihre letzte Hoffnung haben; auf Ihren Spruch wartet man über die Grenzen des Vaterlandes hinaus. Die belgischen Gerichte ha­ben in zwei Rechtszügen feftgestellt, daß Rein­hardt und Genossen ber Tat schuldig sind. Runmehr verlangt man von Ihnen, daß Sie Kgws und Genossen als schuldig erken­nen. Aus anderem Holze als gewöhnliche Mör­der sind die Angeklagten, die im Laufe Neses Strafverfahrens ein großes Maß von Ehr*