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oder der Hecht, überhaupt kernen Schlaf fermet Andererseits hat man hä. sig Fische in emcr Ruhelage beobach.et. die die Vermutung nahe (egt, daß sie schlafen. Manche Infekten schlafen sicherlich nich:, und ebenso schlafen die Schlangen in den trevi^chen Ländern nicht im buchstäblichen Shuie de« Wortes. obwohl s,e sich nach einer reichliche» Mahlzeit in einem dumpfen, unbeweglichen Zustande befinden.
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„Neue Graphik" im Kunstsalon Hirz.
Gießen, 1. Febr. „Ql e u e" Graphik im engeren Sinne des Wortes ist es freilich nicht, waS uns in den Räumen der Kunsthandlung Hirz erwartet. AN das, womit auS den Problemen unserer zerwühlten Tage heraus die „jungen" Künstler unsere Zeit bestürmen, fehlt, wohl hauptfädh- sich deshalb, well für solche Inhalte und Formulierungen hier dock noch zu wenig gelockerter Toben ist. Diele Ginschränkung sagt aber nichts über die Qualität des Dargebvtenen, so wenig wie die andere, daß die Ausstellung sich lediglich auf die Radierung beschränkt. 3m Gegenteil: sichere Auswahl und hohe Qualität machen den Besuch zu einem schönen Genuß. Das Gebotene gehört zu dem Guten und Besten seiner Art.
. Dafür bürgen schon wenige Tarnen, die zum grössten Teil in umfangreicher Auswahl vertreten sind. Aus dem Reichtum, den HanS Thoma zu schenken hat. ist Feines und TiefeS zu finden. Don Käthe Kollwit) neben anderem daS L-uchtige Blatt .Lod und Frau". Bon L. Gort n t y einiges voll Saft und Ueberschuh bis an die Grenzen des Erträglichen, aber immer reizvoll und fesselnd alS AuSbruch schöpferischer Kraft (Las Pferd im „Frauenraub", der EhristuS
einem 400 Morgen umfassenden Dur mtt Artem Wehrbeitragswert von 350 000 Mk. berechnet sich die DorauSzahlung für ein Kalender- Vierteljahr auf 350 Goldmark. Zahlte nun der Pächter für das erste Kalendervierteljähr 1924 einen Tert der Pacht mit 2000 Mk., fo tritt eine Minderung der Vorauszahlung um 200 Goldmark (10 Proz. von 2000 OHL) ein, fo daß die tatsäch- llche Zahlung auf 150 Goldmark sich beziffert.
Hinsichtlich der Vovauszahlunasbercchnung für den Verpächter wird auf die Ausführungen zu C verwiesen. Zu beachten ist, dah bei nur teilweiser Verpachtung des Besitzes der Eigentümer die Berechnung von dem selbstbewirtschaf- teten Teil nach dem erste» Beispiel vorzunehmen hat.
Die Vorauszahlungen für je em Kalendervierteljahr sind fällig am 29. Februar. 15. Mai. 15. August und 15. Rovember 1924.
B. Einkommen ter Gefvertetre bcadcv ein sch!, der körperschaf sstcuerpsl chligen Pe Zonen.
Der-rntschtes.
3m Stehen schlafen.
SS soll zwar auch Menschen geben, bte im Stehen schlafen. Aber das ist jedenfalls etwaS sehr Ungewöhnliches. Dagegen gibt eS Tiere, die diese Eigenschaft besitzen. So schlafen z. B. viele Pferde im Stehen, sie heben dabei em Dein in die Höh, das also In Ruhelage ist, während die Körperlast auf die drei anderen Beine verteilt wird. Eine gute Eigenschaft des Pferdes ist eS aber nicht, wenn es im Stehen schlaft. Erfahrene Stallknechte werden jedem abraten, ein Pferd zu kaufen, das sich zum Schlafen nicht niederlegt. Denn mag es noch so vortrefflich sein, es wird nicht so lange aushalten, wie ein Tier, daS Im Liegen der Ruhr pflegt. Man kann übrigens den Pferden das im Stehen schlafen am leichtesten abge- wöhnen, wenn man sie auf die Wstde führt, denn diese Angewohnheit scheint hauptsächlich im Stall zu gedeihen. Lieberhaupt gibt es manche Tiere, die in der Freiheit liegend schlafen und erst tn der Gefangenschift das Schlafen im Stehen bevorzugen. Das Hit man z. B. beim Elefanten beobachtet. Gs scheint, dah diese Dickhäuter zu dem Boden des Stalles oder zu der fest gestampften Erde ihreS Aufenthaltsplatzes kein rechtes Zutrauen h.rben. Der Elefant braucht überhaupt wenig Schlaf, und 4 bis höchstens 5 S tun dm innerhalb 24 Stunden genügen für ihn. Störche und andere langbeinige Vögel schlafen auf einem Bein flehend, und die meisten Vögel legen ihre Köpfe
Schöffengericht.
Gießen, 1. Febr. Sin Bergarbeiter auS Breslau will auf der Wanderschaft in der Rahe von Siegen einen Mann getroffen haben, der einen Treibriemen bei sich führte, den er angeblich in Frankfurt a. M. verkaufen wollte. Auf die Frage nach der Herkunft des Riemens will er die Antwort erhalten haben, er fei in Essen von den Franzosen entwendet worden. In der Rähe von Butzbach soll der Träger des Riemens ihn aus Furcht vor Entdeckung in den Strahen- araben geworfen haben, worauf ihn der Ange- llagte angeblich an stch genommen Hal, um ihn in Frankfurt a. M. zu Geld zu machen. Auf dem hieftgen Bahnhof wurde er angehalten und feft- genommen. Der Angeklagte hat sich nach seinem eigenen Zugeständnis der Hehlerei schuldig gemacht und erhiell deshalb 2 Monate Gefängnis.
Zu enter Geldstrafe von 20 Gold- mar t wurde ein Tafölnhaoer von hier verurteilt, weil er das Verweilen von Gästen in seinem Lokal über die gebotene Polizeistunde hinaus duldete. Seine Behauptung, er habe alles getan, was er nach Lage der Sache hätte tun können, um die Gäste rechtzeitig hinauSzubringen, wurde durch die Beweisaufnahme widerlegt.
Wegen Fahnenflucht wurde ein Schütze deS hiesigen Infanterie-Regiments zu 6 M o ■ naten Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde auf Dienstentlassung erkannt. Er war an Ostern ohne Urlaub nach Wiesbaden gefahren, trotzdem ihm der Urlaub mit Rücksicht auf die fehlende Einreisegenehmigung ver'aqt worden war. 3n Wiesbaden hatte er dann auf Drängen seiner Braut den Entschluß gefaßt, nicht mehr zur Truppe zurückzukehren.
Ein vielfach vorbestraftes Dienstmädchen aus Hungen, das zur Zeit in Marienschloß eine längere Freiheitsstrafe verbüßt, hat im Juni 1923 auf der Außenarbeit verschiedene Gegenstände von nicht allzu hohem Werte gestohlen. Die rückfällige Diebin erhält unter Annahme mildernder ilmftänbe die Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis.
AuS dem AmtsverkündigungSblatt.
• DaS AmtsverkündigungSblatt Ar. 9 vom 1. Februar enthält: Ausführungsverordnung zum RUgesctz: Gebühren für das AuS- sch I on; Ausführung des Llrkundmstempelgesehes: Die Deutschen Ausbauschulen: Ausgabe von Hvlz- gutscheinen: Bekämpfung der Tuberkulose: Gebühren Hir die Bauauf sicht durch die Oberbau* sekretärc im Kreise Gießen: Durchführung deS 8 35 der Gewerbeordnung: Schifräudr in Grün- betg: Dienst nachrichten: Feldbereinigung Ober- Steinberg.
die sich auf dem Wasser schwimmend der Ruh« hingeben, ohne daß sie dabei irgendwie abgetrieben werden. Daß der H a se mit offenen Augen schläft, ist eine Fabel. Dagegen tun dies die Fische, und eS hat sich daran bk Erörterung geknüpft ob denn die Fische überhaupt schlafen. Es gibt Zoologen, die behaupten, daß manche Fische, wie der Lachs
Die hier vorgesehene Zahlungsleistung nähert sich in ihrem Ausbau derjenigen für die älmsahsteuer. GS bemessen sich die Vorauszahlungen nach den Betriebseinnahmen (Roheinnah- rxn) deS abgelaufenen, für die Umfaßfteuer maßgebenden Dorauszahlungsabschnitts. Jedoch sind Vie Betriebseinnahmen nicht tn ihrer vollen
Büchcrtisch.
— Sin Zeltschriften-Iubiläum Will VesperS frische und vornehme kritische Monatsschrift .DieschöneLiteratur" (Verlag Ed. AvenaiktuS, Leipzig) beginnt mit dem Januarheft den 25. Zahrgong, dessen Monatshefte gleich preiswert aber umfangreicher ftnb als bisher. Dieser Führer durch di« Dichtung unserer Tage hat sich allmählich unentbehrlich go» macht. Was die Zeitung will, sagt der Herausgeber in feinem Geleitwort zu dem vorliegendes 1. Heft des Jubiläums-Jahrganges: „Worum es uns zu tun ist? Um wn^liche Führerschaft um die zeitgenössische deutsche Literatur, um strengen Dienst an Wort und CM ft. Unabhängig nach jeder Seit«, feiner .Schule", keiner .Richtung- dienstbar, aber auA keiner feind, soll für uns allein entscheidend sein: wahres, ehrliches Streben und Können, ehrliches Künstler- und Menschentum." Das erste Heft bringt eine kurze Wü» hinung Otto Rennefelds und eine Reih« wertvoller Bücher besprechun gen.
— Arnold Zweig: Söhne, Das zweite Gcschtchtenbuch (bei Aid. Langen. München: 4.00 geh., 7.00 geb.). Die hier ju einem fein auSgestatteten Bande vereinigten Rovellen entstammen einer zehn Jahre zurückliegenden Zeit. Wer die .Rvvellen um Claudia" liebte, ihrer keuschen Reinheit, der Zartheit ihrer Empfindungen willen, wird Mühe haben, durch de» hier bargefteUten Stofs zu bem andern Wesen Arnold Zweigs hirdurchzudringen. Das Schicksal einer jüdischen Familie, ihr Ausstieg auS Ulebrta- rigfeit auf bie Gipfelhöhe der Kultur und iHv allmählicher Verfall durch Ileberkultur wird plastisch und fesselnd geschildert. Die Roman- fragmente .Brüder" zeigen den Dichter auf der Höhe feiner Gestaltungskraft, wogegen die beiden übrigen Vovellen, eine luftige Ablturienten- gefchichte und die kleine. Rovelle .Das Ämb* vermassen. Sprache und Stil sind auch in diesem Geschichtenbuch sorgsam gefeilt und kultiviert, so daß die Lektüre zu einem ästhetischen G«uß wird.
— M. Groener: Kominlbui Borne v o 1 u n t a t i s, das Buch vom Weibe im Lichte Schopenhauers (Verlag .Der Bund" in Dürnberg) Wollen wir Deutschen nicht nur durchhal- tcn. sondern das Vaterland erneuern, so muß das geschehen auS dem Schoße brr Familie heraus, dadurch, daß Mann und Weib EineS werden, daß sie einander ganz verstehen, auS dem Herzen, nicht auS bem Kopfe heraus. Mit dieser Erkenntnis ist hier ein Büchlein über bie Liebe geschrieben mit einer Zartheit und einer lies verstehenden Einfühlung in das Wesen ber Geschlechter, die allein den rechten Weg zueinander führen kann.
Handel.
Berliner Börse.
Berlin. 2. Febr. .Wolff.) DaS Geschäft am Devisenmarkt war außerordentlich ruhig. Das englische Pfund stellte sich entsprechend ber gebessert.n B^v.wtung an den ausländischen Plätzen etoxLS höher an, im Anschluß daran tr>u eben auch die übrigen Preise für bie ausländischen Zahlungsmittel um Klein gleiten erhöht Auch der französische Frank war eiaxri gebessert. Repartierung brauch en nur und zwar in gleicher Höhe wie gestern b.i Amsterdam, London und Deuy^rk borgenommen zu iverbcn. Die Effektenhändler zeigten autzeroroentlich große Zurückhaltung. Etwas Interesse trat für Schiffahrtsaktien, besonders für Paket fahrt, hervor. Kurse wurden aber kaum genannt ” •*-
Devifemnarkl Berlm—Frankfuri a. M.
lTeiegraphifche Auszahlung.) «Ohne Gewähr.)
der »Kreuztragung-) Daneben tetrft R Müller saft pedantisch ruhig. Von ihm sind einige Stücke da, die wenig gezeigt werden, außer .Ziege" und »Spaniol" oefonberS bas .Aquarium". Struck, W Geiger, Paul Hermann und anbett sind mit guten Sinzeiblattern vertreten, Luigi Casimir mit schönen farbigen Drucken Iultus E, Turner sei im Vorbetgehen genannt, auch W. Ku hnertS tresfltche Tiercha- raftetifiüen Weniger von Ernst Oppler wäre vielleicht mehr. Erich W. E i rn v n lockt mit feinem aüertümdnben 6tiL Am besten scheint ihm Gebrauchsgraphik zu liegen, tme eine Mappe mit sehr gelungenen „6r libris" zeigt, die tn wohltuendem C-egenlah zu dem meisten stehen. waS man gewöhnlich auf diesem Gebiet zu sehen bekommt, Oobn Dähmke verfügt über eine beachtenswerte charaktervolle Technik Die ibhlli- schen Impressionen von Wolfgang Steuer
50 Goldmart pro Monat. Don bem hiernach verbleibenden Einkommen be ragen die Vorauszahlungen von den ersten 200 Golbmart 10 v. H. für bie wei eren Beträge 20 v. H. Ermäßigungen für Familiermngehörige gibt eS hierbei nich'. Die durch Steuerabzug bereits abgeführten Betrage kommen an den Vorauszahlungen in Abzug.
Hatte z. D ein Generaldirektor im ersten Kalendervierteljähr 1924 Bezüge in Höhe von 3000 Eoldmark, fc find hiervon zunächst bie Wer- bungskvsten mit 150 Doldmark abzuziehen. Von den restlichen 2850 Goldmark hat er für bie ersten 2000 Goldmark 10 v. H., gleich 200 Goldmark, von den treiteren 850 Goldmark 20 v. H, gleich 170, jufammen 370 Goldmark als DorauSzahlung zu entrichten. 3m Steuerabzugsverfahren sind ihm bereits 285 Goldmark einbehalten, so baß noch 85 Eoldmark zu zahlen wären.
2. Beispiel: Der Leiter eineS Bankunternehmens hatte während deS aleichen Zeitraums 2500 Ulf. Gehaltsbezüge, außerdem 800 Gold- mark Spekulationsgewinn und 300 Goldmark Mieteinnahmen, insgesamt 3600 Goldmark. An den Mieteinnahmen sind bie zulässigen Abzüge bereits oorgenommen, so baß nur noch wie im vviangehenoen Beispiele 150 Goldmark an Wec- bungskosten abzuschen ftnb. Für die Berechnung ber VorauSzablungen verbleiben 3600 — 150 — 3450 Goldmark, aus denen sich ein Steuerbetrag von 490 Goldmark ergibt. Hiervon geht ab ber im Steuerabzugsversahren einbehaltene Betrag mit 235 Goldmark, sc daß die Vorauszahlung sich auf 255 Goldmark beziffert.
In Fällen, in denen sich das Einkommen eines Pflichtigen aus mehreren Arten zusammen- seht und hierunter Einkommen aus sclbstbewirt- fd; aftetem Grundbesitz ober einem Gewerbebetrieb enthalten ist. hat die Berechnung ber Vorauszahlungen für den hierauf entfallenden Ginkom- menSteil stets nach den unter A und B aufgefährten Richtlinien zu erfolgen. Ist z. D. ein Arzt gleichzeitig an einem Unternehmen beteiligt, fo muß er bie Berechnung für das hieraus erzielte Einkommen nach B und hinsichtlich des Einkommens auS ber Praxis diese nach C vvrzunehmen.
E. Erhöhte DorauSzahlungen.
In Fallen, in denen ber sich nach A bis D ergcb.nbe Vorausza'lm'gsb.trag in keinem Verhältnis zu der im Verbrauch sich offenbaren den Leistungssähigkeit cined Dtruerpslich'igen steht, hat dieser seinen Verbrauch den Vorauszahlungen zugrunde zu legen, wenn hiernach ein höherer Stcuerbttrag sich ergibt Die Steuersätze sind gestaffelt und betragen von frn ersten angefangen en oder vcllm 2000 Goldmark 10 vom Hundert, vermindert um je 1 v. H. für anrech- nungSfähige Famil enangehörige, für die weiteren Beträge 20 v. Sy
Körperschaftssteuerpfllchtige Erwerbsgesrll- schäften haben an Stelle der grundsätzlich zu leistenden DorauSzahlungon (oben unter B) eine monatliche Vorauszahlung vm 1A v. H Ihres auf den 31. Dezember 1923 festgestellten Vermögens zu entrichten, wenn sich dieser Betrag höher berechnet als die grundsätzlich zu entrichtende Vorauszahlung.
Veranlagung für 1924.
Rach Ablauf des Kalenderjahres 1924 erfolgt bie Veranlagung des Steuerpflichtigen mit den innerhalb dieses Zeitraum- bezogenen steuerbaren Einkommen. Auf die veranlagte Steuer werden bie auf die Steuerschuld 1924 geleisteten DorauS- zaf-lungen, wie auch die durch Steuerabzug vom Arbeitslohn einbehaltenen und abgefübrten Beträge mit ihrem Geldwert angwechnet. Steuer- pflich.ige, die Handessbüchcr nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen verpflichtet sind, haben für steuerliche Zwecke auf den 1. Januar 1924 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. De in ti?fer D lanz angegebenen Werte gelten als Anschaf'ungswerte bei ber Feststellung des steuerbaren Einkommens im Kalenderjahr 1924. Bei freiwilliger Buchführung gelten die gleichen De- ftirrmtungen, wenn Rechtsfolgen an diese Buchführung geknüpft werden.
Löste bas Hahr 1923 infolge deS Entwertungstempos der Mark auf dem Gebiete der Einkommensbesteuerung eine geradezu vernichtende Wirkung aus, welche die Steuerreform in ihren Grundlagen zum Wanken brachte, so larfen bie getroffenen Maß nahm.n erwarten, baß auch hier allmählich wieder Stabilität eintritt.
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sind von weicher und farbiger Schwrngung. S. von Roux, bei dem bie Stoffe hinter Die rhyt- mitche Bewegthctt linearer und flächenhafter Kompositionen Äurücfrutreten beginnen, vermittelt einigermaßen den Anschluß an Reueftes.
Höhe der Vorauszahlung unterworfen, sondern vermindert um die für Löhne und Gehalter im gsleichen Zeitraum aufgetoanbten Beträge Von dem sonach verbleibenden Betrag der BetriebS- ehmaßmen beträgt bie Dovauszahlung zwei vom Hundert.
In nachstehendem Beispiel sei die Berechnung Largestellt: Ein Gewerbetreibender vereinnahmte tm Januar 1924 20 000 Goldmark. Für Löhne und Gehätter wurden für die gleiche Zeit 3000 Gold- mark verausgabt. Der Berechnung sind zugrunde au legen 20 000 — 3000 = 17 000 Goldmark, yiervon 2 vom Hundert — 340 Goldmark an Einkommensteuervorauszahlung. Dis Verordnung selbst sieht außer Lohnen und Gehältern weitere Abzüge an den Betriebseinnahmen nicht vor. Es ist jedoch dem Reichsminister ber Finanzen im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister Vorbehalten, zum ^Zwecke der besseren Anpassung an daS mutmaßliche tatsächliche Einkommen über den weiteren Abzug bestimmter Arten Betriebsausgaben, wie auch die Ausscheidung bestimmter Arten von Betriebseinnahmen Anordnung zu treffen. Auch ist es ihm überlassen, für die Vorauszahlungen von Handwerkern Durch- schnittssähe festzusetzen. Bis zur Abfassung dieser Zeilen ist von ber eingeräumten Befugnis kein Gebrauch gemacht worden.
Dis Steuerschuld ist jeweils binnen zehn Tagen nach Ablauf des für die ilmfaßfteuer maßgebenden Dorauszahlungsabfchnitts zu entrichten. C. Einkommen ber fie'en Berufe sowie Ein- kommen aus Verpaa rung, Vermietung imb sonst ge Einnahmen.
GS bemessen sich hier bte Vorauszahlungen: «rach dem Ueberschuß ber Einkünfte über bie WerbungSkosten. den ein Steuerpflichtiger im abgelaufenen Kalenbervierteljahr erzielt hat. Aich; alle in den §§ 13 unb 22 des Einkommensteuergesetzes aufgeführten Werbungskosten dürfen an den Einkünften abgezogen werden. So beschränken sich diese bei Einkommen auS Pacht und Miete nur auf die gezahlten Srtragsteuerm, (staatliche unb kommunale Grundsteuer), sowie öffentliche Abgaben, wie Müllabfuhr, Kanalgebühren u. bgL Keinesfalls kommen Abschreibungen irgendwelcher Art, sei es an Gebäuden ober Inventar, in Frage. Solche finden erst bei der am Ende des Wahres vorzunehmenden Veranlagung Berücksichtigung.
Die Höhe bet Vorauszahlungen ist gestaffelt mtb beträgt:
^.füt die ersten angefangenen ober vollen 2000 '©otbmarf des Lleberschusses im jeweils abge- toufenen Kalenbervierteljahr 10 vom Hundert, vermindert um je 1 vom Hundert für die an» rechnungsfähig"n Familienangehörigen (Ehefrau ober minderjährigen Kinder): für letz ere tritt die Ermäßigung bis zu 17 Jahren stets, bet einem höheren Aber nur dann ein. wenn diese kein eigenes Arbei seinkommen beziehen:
b) für die weiteren Beträge 20 vom Hundert.
Beziffern sich beispielsweise die Roheinnahmen eines verh-.irateten Re^tsanwalls mit Frau an» 2 mtndcrjährig.m Kindern im ersten Kalender- Vierteljahr aut 3000 Goldmark. denen 1200 Goldmark Ausgaben für Löhne, Gchäl er, Licht. Brand unb sonstrge Bureauunlosten gegenüberstehen, so würde sich ein steuerlicher Lieber schuß von 1800 Goldmark ergeben. Hiervon berechnet sich eine Vorauszahlung von 7 v. H. (10—3) gleich 126 Goldmark.
Zweites Beispiel: Ein verh'irateter Gutsbesitzer ohne Kinder vereinnahm e aus dem verpachteten Besitz im ersten Kalenderoierteliahr 4000 Mk. Pacht. Die für den Abzug als 'ifkr- bungafoften In Frage kommenden Abgaben hat der Pächter getragen, sie dürfen somit an den Einnahmen nicht abg.'fcßt werden. Der Steuerpflichtige hätte an Vorauszahlungen zu leisten von den etilen 2000 Goldmark 10 v. Sy. gekürzt um 1 v. H. (Abzug für die Ehefrau), ml bin 9 v. H gleich 180 Goldmark, von den restlichen 2000 Goldmark 20 v. H.. gleich 400, zusammen 530 Goldmark.
D. Gin kommen aus nicht selbständiger Arbeit.
Allgemein wird das Einkommen auS nicht selbständiger Arbeit im Wege deS Steuerabzugs vom Arbeitslohn besteuert unb damit bie Steuerschuld als getilgt angesehen. Die Verordnung sieht daher Vorauszahlung.m nur in den Fallen vor, tn denen daS Einkommen anS Arbei slohn im abgelaufenen Kalenbervierteljahr mehr als 2000 Goldmark betrug ober Arbeitslohn unb sonstiges Einkommen zusammen diesen Betrag übersteigen. 3n diesem Falle wird ber Berechnung der Vorauszahlung nicht etwa daS überschietzende, son-
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