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(Rn volttischer VeleLdigungsprozeh.
Sieben. 24. März 1923.
Unter dem Vorsitz des Amtsgerichlsrats Steinberger wurde heute vor dem hiesigen Schöffengericht in nahezu dreistündiger Sitzung eine Privatklage des Studienrats Dr. Lenz peflen den Redakteur Detters von der „Ober* yefsischen Volkszeitung" verhandelt. Sn dem Pro- zeh spielten die viel erörterten Vorgänge an der hiesigen Oberrealschule und die Verfügungen des Landesamts für das Bildungswesen zu diesen Vorgängen eine sehr wesentliche Rolle Der Privatkläger wurde von Rechtsanwalt Fischer, der Angeklagte von Rechtsanwalt Aaron vertreten. Die Anklage lautete aus öffentliche Beleidigung durch die Presse, begangen in zwei Artikeln in der „Oberhessischen Volkszeitung" in Rr. 248 vom 25 Oft. und Rr. 251 vom 28. Ort. v. 3d. Diese Artikel enthielten Behauptungen. die geeignet seien, den Privatkläger öffentlich zu beleidigen und durch die Aufstellung von nachweislich unwahren Behauptungen in der Meinung der Bevölkerung verächtlich zu machen. Bei der Feststellung seiner Personalien gab der Angeklagte an, wegen P res) vergehens vorbestraft zu sein.
2Iach Eintritt in die sachliche Verhandlung erklärte der Angeklagte Detters, er habe die Artikel nicht selbst geschrieben, sie feien ihm von auswärts zugegangen. Jedoch übernehme er die Der- antwortung. Die Angaben seien richtig, Beleidigungen feien in den Artikeln nicht enthalten. Ucfcrt- gens habe er auch nicht die Absicht gehabt, den Privatkläger zu beleidigen. Der Zweck der Aufnahme der Artikel fei darin zu erblicken, dah in der Oberrealschule Dinge verhindert werden sollten, die der republikanischen Verfassung entgegenständen.
Rechtsanwalt Aaron bemerkte, wenn bestritten werde, dah Dr. Lenz sich als strafversetzt betrachte. könne er (der Anwalt) Schülerinnen als Zeugen nennen, zu denen Dr. Lenz erklärt habe, er fei strafversetzt worden.
Der Privatkläger Dr. Lenz bestritt sofort mit Entschiedenheit, diese Aeuherungen getan zu haben. Er habe sich vielmehr mit großer Sorgfalt zurückgehalten. Der Rechtsbeistand des Klägers, Rechtsanwalt Fischer, fügte hinzu, auf eine solche Aeuherung komme es auch nicht an. Rechtsanwalt Aaron habe ja bei derDcrtagung der ersten Hauptverhandlung selbst vor Gericht zugegeben, baß Dr. Lenz nicht diszipliniert wurde.
Der Vorsitzende teilte hierauf teils in freier Rede, teils aus den Akten mit, dah von der Ladung der namhaft gemachte^ Zeugen abgesehen worden sei. Es handle sich bei sämtlichen Zeugen um Beamte. Der Zeuge Ministerialdirektor LI r st a d t habe sich von der Schweigepflicht entbinden lassen und zu Aussagen in be- schränkteni Umfange bereit erklärt. Bezüglich der anderen Zeug, habe das Gericht das Landesamt für das Bildungswesen um Aushebung der Schweigepflicht ersucht, dieses habe aber den Beamten die Zeugenaussage nicht gestattet und auch dem Zeugen Llrstadt die Aussage verbo'en, selbst die in eingeschränktem Mähe. Das Schweigegebot solle vielleicht aufgehoben werden, wenn die OffiziaMage in der Sache des Professors Michel- Gietzen gegen die ..Hessische Landeszeitung" in Darmstadt verhandelt werde. „Es würde den Snteressen des Landes nachteilig sein, wenn dieser völligen Aufklär-ung von Amts wegen eine nach Parteigesichtspunkten und in halber Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge bewirkte teilweise Klarstellung im W:ge einer Privottlaze voranginge." Rach Abschluß des Darmstädter Ostizialverfahrens könne evtl, auch die Au^sagegenehmigung für den Gießener Prozeß enteilt werden. Angesichts dieser Sachlage sei es dem Gericht ratsam erschienen, die Zeugen nicht zu laden. Vielleicht sei es auch angebracht, auf die Vernehmung des heute anwesenden, vom Privatkläger unmittelbar als Zeuge geladrncn Oberstudiendirektors Dr. Schnell zu verzichten, da sonst evtl, weitere 'Beweisanträge gestellt würden und die Sache dann unter Um- ständen ausgesetzt werden müsse, bis der Darmstädter Prozeß erledigt sei.
Rechtsanwalt Aaron bemerkte, für ihn als Jurist stehe fest, daß Dr. Lenz nicht diszipliniert worden sei.
Rechtsanwalt Fischer gab der Ansicht Ausdruck, das Landesamt für das Dildungswesen habe nicht gesetzmäßig gehandelt. 'Denn die Herren Llrstabt, Michel usw. in Darmstadt aussagen sollten und dadurck das Wohl des Staates nicht gefährdet werde, dann würden die Snteressen des Staates auch durch die heutigen Aussagen in Gießen nicht in Gefahr gebracht worden sein. Das Schweigegebot der Regierung könne nicht auf den § 53, Absatz 2 der Strafproze-ßordnung gestützt werden. Hinsichtlich der Vernehmung des Zeugen Dr. Schnell sei zu beachten, daß dieser nicht mehr aktiver Beamter sei: auf diese beziehe sich nur das Schweigegebot der Regierung: es hänge auch an und für sich lediglich von dem Zeugen ab, ob er aussagen wolle, oder nicht. Es sei ferner darauf aufmerksam zu machen, in welcher Weise das Landesamt für das Bildungswesen hier Licht und Schatten verteile. Sn der Deleidigungsklagesache des Prof. Michel gegen die „Hessische Landeszeitung" sei das Offizialver- fahren veranlaßt worden. Wemi aber Dr. Lenz Genugtuung für Beleidigungen suche, so müsse er Den Weg der Privatklage beschreiten. Man stütze sich dann auf den § 53 und erscheine hier lieber nicht, Habe Dr. Lenz aber eine Fest-
fteflttng, baß fetne Versetzung lediglich im Sitter* effe des Dienstes erfolgt sei. vor der breitesten OeffenUichkeit des Landtages vor längerer Zeit $u gefiebert. Die Versetzung des Dr. Lenz von der Oberrealschule sei nicht als Strafversetzung erfolgt, sondern „im Sntereffe des Dienstes". Heber die Frage der Vernehmung des Zeugen Dr. Schnell Ditte er einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen.
Der Vorsitzende bemerkte, nach dem Gesetz forme ein ausgeschiedener Beamter über Dinge, die mit seiner Amtstätigkeit zusammenhingen, nur dann aussagen, wenn ferne frühere vorgesetzte Behörde damit einverstanden fei.
Rechtsanwalt Aaron erklärte, wenn Dr. Schnell ausfage, werde er beantragen, auch die übrigen Zeugen zu laden. Er werde dann eine Eingabe an das Ministerium richten, um die Ausfagegenehmigung für die Zeugen zu erwirken.
Rechtsanwalt Fischer betonte, es wäre durchaus im Sntereffe des hessischen Staates gewesen, wenn die Zeugen ilrftabt, Michel und Weißgerber heute hier ausgesagt hätten. Rachteilig für die Snteressen des Staate- mürben diese Aussagen nicht getreten sein, sondern evtl, nur nachteilig für Snteressen, die mit dem Staate noch nicht identifiziert werden könnten.
Rachdem der Privatkläger Dr. Lenz noch einmal bestritten, die von Dr. Aaron aufgestellte Behauptung, er fühle sich strafversetzt, getan zu haben, zog sich bei- Gerichtshof zurück, um über die Frage zu beraten, ob der Zeuge Dr. Schnell zur Aussage zuzulassen sei.
Rach kurzer Beratung kehrte das Gericht in den Sitzungssaal zurück und ließ durch den D or- fihenden verkünden, daß die Zeugenaussage Dr. Schnells nicht zugelassen werde.
Darauf begannen die Plaidoyers, über Die wir morgen auszugsweise berich e.i werden. Heute sei schon bemerkt, daß die Llrteilsverkündung auf Mittwoch vormittag anberaumt wurde.
Anzeigen-Annahme.
Die Entgegennahme von Anzeigen findet bis zum Abend vor dem Aufnahmelag statt; Anzeigen für die SamstagSnmnmer muffen spätestens bis Freitag mittag aufgegeben fein.
Geschäftszeit
von 8—1272 Ahr und von 2—57, Ahr.
Turnen, Sport und Spiel.
Fußball-Stadtekarnpf.
Berlin, 26. März. Bei dem gestrigen Städtekampf im Stadion hat Berlin München mit 1:0 geschlagen.
Vermischtes.
Unmittelbar vor einer EisenbahnhochbrLcke entgleist.
Freiburg, 24. März. (WTD.) Gestern nachmittag e n t g l e i st e unmittelbar vor der Eisenbahnhochbrücke bei Epfenho- fen an der Strecke Immendingen—Waldshut (eine der wenigen Eisenbahnverbindungen, die Oberbaden nach der Llnterbrechung der Haupt- linie noch hat) vier Güterwagen. Die entgleisten Wagen brachen zum Teil auf der Drücke durch. Die Wagenuntergestelle st ü r z - ten von der Drücke ab. Die Drücke ist stark beschädigt; Personen jedoch nicht verletzt. Die Strecke ist für den Durchgangszugverkehr für einige Tage gesperrt. Der Personenverkehr wird auf der entgleisten Linie durch Llmsteigen auftecht erhalten. Die Arsache konnte bisher noch nicht festgestellt werden.
Schweres Automobilungluck.
Berlin, 25. März. (WB.) Heute nachmittag fuhr ein Prrvatautomobll in Frte- drichshagen gegen einen Baum. Dte Sn» fassen wurden auf das Pflaster geschleudert. Der 'Besitzer des Wagens, ber Lieberseher Sv 0 las, ein geborener Franzose, wohnhaft in Berlm,wurde schwer verletzt, feine Ehefrau getötet. Der bei Svolas wohnende Bankbeamte Siebter aus Wien wurde schwer verletzt, die vierte Snsassin, die Lieberseherin Pasch, leicht verletzt.
Eine Familie ermordet und beraubt.
Berlin, 25. März. Sn Regenwalde (Pommern) wurden der Händler K a s p e, feine Ehefrau und em fünfjähriges Kind in ihrer Wohnung ermordet aufgesunden. Eine große Geldsumme ist geraubt worden. Ausfallend ist, baß ein Amei ikaner, der bei der Familie wohnte, gestern früh das Haus verlassen hat und seitdem nicht zurückgekehrt ist.
Um 47» Milliarden Mark betrogen.
Hamburg, 24. März. (WTD.) Zur Flucht des Kaufmanns PhilippWeißen- thal erfahren wir weiter, daß Weißenthal eine Hamburger Großbank um 200 000 bis 220 000 Dollars gleich 4—47, Milliarden Mark schädigte. Die Dank gewährte ihm gegen Konossemente Vorschüsse auf nach Reu- hork verschiffte Chemikalien. Rach den Büchern
verschiffte Weißenthal Waren tm Werte von 80 000 Dollar, während er rund 300 000 Dollar erhielt. Der Aufenchalt Weißenthals ist unbekannt.
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• Gin altchinesisches Volksbuch. Die chinesische Literatur besitzt eine Auswahl der zehn beliebtesten UnterhalttmgSbücher, die vor mehr als 200 Jahren zusammengestellt wurde und seitdem allen Lesern als die „Tsai Tze", d. h. die Meisterwerke schlechthin, bekannt sind. Von diesen klassischen Erzählungen der chinesischen VoliSliteratur sind bereits einige übersetzt. Eins der eigenartigsten und packendsten Dücher, das „Neunte Meisterwerk", wird nunmehr zum erstenmal von Prof. El. du BoiS Rehmond, der lange Zeit in China gelebt hat, unter dem Titel „Dfchung Kuei, Bezwinger der Teufel", im Gustav Kie- Penheuer-Verlag zu Potsdam in einer trefflichen Ueberfetzung herauSgegeben. Wir werden in diesem spannenden, von einem grotesken Humor belebten Buch in eine Zeit versetzt, die sehr viel Aehnlichkeit hat mit dem 16. und 17. Jahrhundert, in denen bei uns die „Teufelsliteratur" blühte. Damals schien auch den Menschen bei uns die Welt mit einer Unzahl von Teufeln bevölkert; Prediger und Dichter eiferten gegen den Trink-, Wollust-, Spiel-, Mode-, ja sogar gegen den Hosen- Teufel. Ein solches Gewimmel böser Geister erfüllt nun auch dieses altchinesische Werk, dessen endgültige Fassung wahrscheinlich in die Mitte des 17. Jahrhunderts fällt. Der letzte Dearbeiter war also ein Zeitgenosse unserer Grimmelshausen und Moscherosch. Die eigentliche Entstehung liegt aber sehr viel weiter zurück, denn der Held Dschung genießt seit uralter Zeit hohe Verehrung als ein Fabelwesen, dem die Gewalt zugeschrieben wird, Teufel auszutreiben. Er wird in der chinesischen Mythologie geschildert als ein ältlicher Mann mit zerlumpter Kleidung und einem struppigen Bart, der von einer Fledermaus, dem Symbol des Glückes, begleitet wird. Die Sage, in der er zum erstenmal auftritt, stammt aus der Tangzeit und wird auf einen Traum des Kaisers Ming Huang zurückgeführt, der im Traum einen Teufel sah, wie er eine kostbare Flöte stehlen wollte und von einem schrecklich aussehenden Wesen Vertrieben wurde. Der Kaiser ließ ein Bild dieses Teu- felSbannerS malen, und seitdem wird er im chinesischen Volk als Dezwinger der Geister und Teufel verehrt. Der Verfasser deS Volksbuches scheint nun unter dem dünnen Schleier des Zaubermärchens, das er als Grundlage seiner Handlung übernahm, sich selber und seine Zeitgenossen abgeschildert zu haben. So entstand ein Märchen satirisch-moralischen Inhalts, unter der Maske der alten Sage werden Sitten und Unsitten des 17. Jahrhunderts geschildert.
* Woher kommt der Blau st rümpf? Für die heute so zahlreichen „gelehrten Frauenzimmer" ist die Bezeichnung Blaustrumpf ging unb gäbe. Aber woher diese eigentümlich: B Nennung kommt, wissen nur w nige uib mei ( wird die Herkunft des Wortes falsch angegeben, indem man sagt, die hochgebildeten Damen, die zuerst so genannt wurden, hätten selbst blaue Strümpfe getragen. Auf Grund der zeitgenössischen Quellen, in denen zuerst der Gebrauch des Wortes in diesem Sinne auftaucht. gibt eine englische Zeitschrift genaue Auskunft darüber. Die „B.'aust>um f- beiregung“ nahm ihren OIu 3gan g von eine. 21 - zahl gelehrter Damen, die sich zum An sang des 18. Jahrhunderts unter der Führung der Lady Montagu und der Mrs. Trimmer uämmen'a en. Diese Stauen, die es den Männern in den Wissenschaften gleichtun wollten, waren stolz daraus, sich über das damils in den feinen Kreisen so ftre-g gehandhabte Zeremoniell hinweg us h n, u?d sie gestalteten daher ihren Besuchern die größt n Freiheiten. Während man sonst nur Im reichbestickten ©afafrad, in Kniehosen utd Seiden- sttümpfen seins Aufwartung machte, baten sie die bei ihnen ©ingelabenen, in mög ich einfacher und zwangloser Kleidung zu erscheinen. Die Lady Mvntagu, eins Dams der hohen Aristokratte die unter ahen Llmstandrn Aussehen erregen wollte, gab sogar jedes Jahr den Schornsteinfegern ein Fest, um recht abenteuerliche Gestalten u n sich zu sehen. Die männ'ichen Besucher ihres Salons erschienen also in groben Kleidern un i trugen sta t der eleganten Seidenstrümpfe cerbe Strümpfe aus blauer Wolle, wie sie damals bei bei Arbeitern üblich waren. Die blauen Strümpfe wurden auf biefe Weise zum Sinnbild der zwang o'en gelehrten Versammlungen, die die emanzipierten Damen veranstalteten. Zuerst nannte man die Gäste Blaustrümpfe unb bann die Damen selbst.
Büchertisch.
— Franz Lübtke, Der Heilands» weg des Benebikt Freublos. (E. F. Amelangs Cßerlag, Leipzig.) — Lüdtke, der als Lyriker erfolgreich hervorgetreten ist, hat auch mit der vorliegenden Erzählung, die einen erzieherischen Zweck verfolgt, bewiesen, baß er dichterische Qualitäten besitzt. Sein Buch gefrört mit in die deutsche Aufbauarbeit.
Handel.
Frankfurt a. M. 24. März. Dörsen- st immungsbild. Der Devisen- unb Roten- markt lag ruhig. Dollarnoten wurden mit 20 900 biS 20 950 gebandelt. Die Aufwärtsbewegung des Franken ist zum Stillstand gekommen und machte einer schwächeren Tendenz Platz. Auf dem Effektenmarkt hielt die freundliche Stimmung an. Ob allerdings das Aufslackern der besseren Stimmung standhält, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Der Verkehr von Bureau ji Bureau war nicht sonderlich lebhaft.
Frankfurter Devifemnartt.
(Telegraphische Auszahlung.)
Datum
STntro. »Trüffel , S'odnnb......
i'ondon Pari» Schweiz Sonnten....
Stnlien yifinbon=Oporto Dänemark. .. 9<oriöcnen . .. Schweden .. . OelsnmiorS. ..
Neunork
Deutsch-Oesterr. Budapest. ...
Prag
Agram ....
23. Mär» 24. Mär» AmtÜ Nosterg. 8lmtL Notier«.
Geld Bries Geld Brief 118205 1187.95 1177,55 118245 8229,35 8270.65 8229 35 8270,66 97842,30 98X32.70 97755,- 98245,- 1:364,10 1370,90 134h, G0 1353.40 3851,35 3870.65 387.L85 3872.15 3216,95 3213,05 3216.16 3233,05 1014,95 1020,05 1017,40 102L55 4009,95 4020'05 4017,95 4O3W 3768,05 3786,95 3770,55 3789,45 5543,60 5571,40 5536,10 5563,90
56610 568.90
20847,75 20952,25 20835,30 20937,70 28, 2 29,06 29,30 29,17
361,60 363.40 424,- 426,-
618,45 621,55 619,50 622-50
209,50 210,50 —
Banknote».
Frankfurt a.M» 24. Mär». Bries Geld
Schweizer Noten........ 3885,- 3815.-
ftranchstsche Noien 1356 — 1344.—
Dänische Noten 4010 — 3940,—
Schwedische Noten 5550 - 5450 —
Holländische Noten 8310.— 8190,—
Deutsch-Öesterreich k 100 Kronen 2895 28.45
Amerikanische Noten 21075 — 20825.—
Englische Noten 98470.- 97470,-
sUaiienische Noten 1026,— 1014.—
Belgische Noten 1179.- 1166,-
Unnprifchc No en 400 — 375,—
Tschechoslowakische Noten .. 627.— 607,—
Jiorweaische Noten —— ,—
Numänische Noten 95,50 9250
Spanische Noten —— —
Märkte.
Berliner Produktenmarkt.
Berlin, 24. März. Am Pr °»d lkten - markt waren die Preise freute leicht befestigt, da sich zum Teil etwas mehr Kauflust zeigte. Für Weizen bestand v^n kleineren auswärtigen Mühlen etwas mehr Rachfrage, im allgemeinen hält aber sonst die andauernde Schwierigkeit des Mehl- geschäftes die Mühlen vom Kauf zurück Roggen stellte sich etwas höher unb etwas mehr Begehr war für Hafer und Mais zu verzeichnen. Hülsenfrüchte unb Futterstoffe bleiben nach wie vor schwer verkäuflich.
(Sn einem Teil ber Auflage wieberholt.)
Eine neue Maßnahme der Rheinland- kommisfion.
Paris, 24. März. (WTD.) Rach einer Havasmelbung aus Bochum hat bte Rhein- Ian d k 0 m m i f N on eine neue Orbonnanz erlassen, durch die ber Schuh der Angehörigen ber Besatzungsmächte und berjenigen Personen deutscher Rationalität gesichert werden soll, die in den Dienst ber Besatzungsmächte getreten sink» oder mit ihnen in Derbinbung stehen. Die Ordonnanz erklärt die Militärgerichte der verschiedenen Be- sahungsarmeen für zuständig zur Verurteilung sämtlicher Gewalttaten ober deutscher Debrohun- gen, Veranstaltungen zum Streik oder Versuchen dazu, sowie für alle Handlungen im allgemeinen, die den Charakter von Strafmaßnahmen oder Repressalien tragen. Die Kommission hat sich außerdem die Befugnis zugeschrieben, den Personen, die infolge von offenen Llnruhen oder verbrecherischen Handlungen Schaden erlitten haben, sechst Entschädigungen zuzugestehen, die prvvisprisch von den Gemeinden zu leisten wären unter evtl. Zurückerstattung durch bas Reich ober bie ßäuber, wobei die Rheinlandkom- Mission sich auf die Grundsätze über die Verpflichtungen der Kollektivität beruft. Diese neue Regelung, so fügt Havas hinzu, besitzt eine sehr große Tragweite und sie ist dazu angetan, denen Vertrauen einzufloßen. die noch zögern, mit den Besahungsbehörden zuchmmenzuarbeiten in ber Befürchtung, Repressalien zu erleiben, bie von den preußischen Beamten gegen sie her beigeführt werben.
Der päpstliche Delegierte für das Ruhrgebiet in Paris.
Par i s, 24. März. (WTD.) Der vom ^Vapst ernannte Delegierte für das Ruhrgebiet Monsignore Vesta ist, wie ber „Petit Parisien" mitteilt, in Paris eingetroffen unb hat sich gestern nachmittag in Begleitung bes päpstlichen Runtius in Paris, Monsignore Ceretti, zu Poincarö begeben. Das Blatt sagt, daß dieser reine Höflichkeitsbesuch von sehr kurzer Dauer gewesen ift
Die Franzosen stehlen Lohngelder.
Köln, 24. März. Wie aus Düsseldorf gemeldet wird, beschlagnahmten gestern vormittag bie Franzosen 120MillionenMark Lohn- gelber aus ber Wohnung bes Meisters der Rheinischen Metallwerke, wo sie wegen ber Besetzung ber Lokomotiv- unb Wagenbauwerkstätte ausgezahlt werben sollten. Das Werk ist vollständig stillgelegt.


