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173. Jahrgang

Dienstag. 25. Januar 1923

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Dmd und Verlag: Vrühl'sche Univerfitäts-Vuch- und Steinbruderei N. Lange in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulstratze 7.

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ßetoirtfdjaftung der Kohle eine b en m t e n ä h n -> ljiche Stellung. Auf jeden Fall schulden sie den

Streikankündigung auf den LLinnes-gechen.

Essen, 23. Jan. (WTB.) Von den

l e r folgendes Telegramm: Die in der A r b e i t S-- gemeinfchasto

ILsichslohlenkommissars oder dec Regierung nach Icanzösischem Landesrecht straflos bleiben müffen.

Jeder Staatsangehörige eines Landes schuldet bet Gesehen seines Landes und den formell ord-- Mirgsmähig erlassenen Befehlen ferner zuständigen Behörde Gehorsam. Die materielle Berechtigung be: Gesetze und Befehle oder gar ihre Zweck- Mßigkeit kann er nicht nachprüfen. Erst recht laim und darf er nicht bei einer Kollision zwischen Lesehlen feiner eigenen Regierung und den Be­schien einer fremden Regierung Partei ergreifen ?;>tr gar noch zugunsten der fremden Regierung sandeln. Die Zech en Vertreter sind zwar licht Beamte, aber sie haben durch die staatliche

^sündigen Behörden Gehorsam. OLan kann taLer, jedenfalls int Wege der Analogie, auf die

sch en Stahlindustrie. Abt nlung Ange teil e, zusammeng'sch o s nen Arbeitgeber^ und Ange- stellteno g-.cn isat.o.'.en er/je e i schärfsten Ei sprach gegen den durch die Besetzung des Richr- gebietes erfolgten R e ch t s b r u ch. Die Ver­haftung von Staat.beamten und Wirsichafts- snihrern ist ein brutaler Gewaltakt. Ruc in pflichtgrmähem Befolgen der von den mili arischen Machthabern bei ihrem Einmarsch ausdrücklich anerkannten deutschen Gesetze haben sie gehandelt. Gegen ihre Verhaftung erhebt die Arbeitsgemeinschaft auch deshalb schärfsten Cin- spruch, weil durch die Verhaftung von führenden Persönlichkeiten die richtige Fortführung des Wirtschaftslebens im Ruhrgebiet a ufs schwerste gefährdet wird. Trotz derA drohung von Gewaltmahnahmm erkennt dieArbeit gemein- schaft nur das deutsche Recht und die An­ordnungen der deutschen Behörden an.

Annahme von Anzeige« für die lagesnummer'big Zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigen v 27 mm Breite örtlich 30 Mk, auswärt» 40 Mk.,- für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 150 Mk.Bei Platz. Vorschrift 20 u;0 Ausschlag. Hauptschriftleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil; Ernst Blumichein; für den Anzeigenteil: Pans Beck, sämtlich in (Biegen.

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Die deutsche Einigkeit im Ruhrgebiet.

Berlin, 22. Jan. Wie die Blätter aus Essen melden, bewährt sich das System der passiven Resistenz mehr und mehr. Die Abwehr der franzöflschen Gewaltakte ist ganz planmäßig organisiert. Beamte, Ange­stellte und Arbeiter gehen Hand in Hand vor. Die Organisationen und Behörden stehen ge­schloffen hinter jedem einzelnen. Gegen­über der französischen Vergewaltigung hör e n alle Parteiunterfchiede auf. Die Arbeiter erklärten in Gesprächen: Das, was niemand ferttgbrachte. haben die Franzosen erreicht: die Zerfleischung der Arbeiterschaft im Ruhrgebiet hat aufgchört. Die Unsicher­heit unter den Franzosen wächst in­folgedessen immer mehr. Die Ingenieur- ko m m i s s i o n ist so gut wie ganz lahm- gelegt. Rur Militärs treten noch aktiv auf, aber auch sie müssen Schritt für Schritt vor dem geschlossenen Widerstand des deut­schen Ruhrgebiets zurückweichen.

Essen, 22. Jan. General Degoutte hat das DochumerHauptzollamt zum Landesfinanzamt und die Finanzkässe in Bochum zur Oberfinanzkasse für das besetzte Westfalen erhoben. Der Borsteher des Zoll­amts weigerte sich, die Erhebung anzu­erkennen, und dürfte in Kürze verhaftet und ausgewiesen werden.

Paris, 22. Jan. (Wolff.) Sim Mitter­nacht drahtete der Sonderberichterstatter des Oeuvre" aus Essen: Die Konferenz der Bergarbeiter hat für morgen denStreik mit verschränkten Armen", also den passiven Widerstand, beschlossen. Diese Ent­scheidung ist einstimmig getroffen worden. 1

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Erfolgreiche Festigkeit der Dortmunder Ciseubahner.

Essen, 22. Ian. In Dortmund wurde zwischen dem Betriebsrat des Bahnhofs Süd und den Franzosen ein Abkommen getrof­fen, wonach die Franzosen die Stellwerke freigeben und sich damit einverstanden er­klären, daß Truppentransporte nicht ausgeladen und Kohle nzüge nicht umgeleitet werden. Auch dürfen höhere Beamte nicht mehr verhaftet werden. Rach Annahme dises Abkomm ns wurde dec Be­trieb auf Bahnhof Dortmund (Süd) wieder ausgenommen.

Sämtliche Dortmunder Danken haben heute vormittag ihren Betrieb geschlossen, da die Franzosen die Reichsbank immer noch besetzt h lten.

jyrrilaffuuq gegen Kauft onsleiftuug.

Essen, 22. Jan. Wie aus Reckling­hausen gemeldet wird, ist es dem ©cfamt» bettiebsrat der staatlichen Bergwerke gelun­gen, den verhafteten Oberbergral Ahrens und den Kohlenexpeüienten B r o t t gegen eine Kaution von 100 000 resp. 50 000 Mark wieder frei zu bekommen. Die Bemühungen um Haftenllaffung des Präsidenten R a i f f e i s en werden fortgesetzt.

Die Kohlenzusuhr ins unbesetzte Gebiet.

Essen, 22. Ian. (WTD.) Die Lage Hal sich im allgemeinen nicht verändert. 3c nach der per sön lichen Laune des ort-

Wen!

Vst zahlen für: in-Flaschen Wt. 90.- i- und tzoknat-Fiaichki 4)!k. « 0.-

rl-Bralltwein-Alalchtt srüh. Bezügen, Mk.«0,- ungspapier

120. ver Kilogramm.

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Die Schwierigkeiten verdoppeln sich. Der Kampf ist allgemein geworden. Ietzt heißt es: Durchhalten I

Freigabe der Reichsbank in Effsen.

Essen, 22. Ian. (WTB.) Rachdem die F.anz- sen die Besetzung der Reichsbank aufgehoben und die Versicherung abgegeben hatten, daß sie in den Betrieb der Reichsbank

Streik auf Tbyssen-Iechen.

Essen, 22. Ian. (WB.) A.ff der Frie* drich Thyssen streikt die gesamte D e- leZschaft, und auf der ThyssenzecheRoens- berghof" ein Teil der Belegschaft. Auf den Zechen Vjktoria",Katharine" undHerkules" deren Leiter gleich alls ter af .et wurde x, sind i le QH o r -

nicht eingreifen würden, ist heute mittag die Rüchsbank für den öffentlichen Verkehr wieder geöffnet worden. Gleichzeitig habet sich, auch die anderen Bankinstitute diesem Vorgehen schlossen

Treu zur Reichsregieruna.

Düsseldorf, 23. Ian. (WTB.) Der Ar­beitgeberverband Rord-West, der Afabund, der Gesamtverband deut­scher Ange st eilten und der Gewerk­schaftsbund richteten an den Reichskanz-

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SietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Bestimmung des Artikels 114 des französischen Strafgesetzbuches (code penale) verweisen, der von der straftechtlichen Verantwortung von Beamten. Agenten usw.sagt:Wenn der Detteffende nach­weist, daß er auf Befehl feiner Vorgesetzten ge­handelt hat, denen er Gehorsam schuldig war, ist er straflos." Der Belagerungszustand ändert an dieser Rechtslage nichts, da er lediglich besagt, daß die vollziehende Gewal. auf den Militärkommandeur übergeht. Die fran­zösische Literatur bietet auch noch ton ere Belege für die vorstehenden Ansichten. So heißt es z. B. in dem Völkerrechtstoerk von Donfils (Paris 1914) in dem Paragraphen 1212:Die besetzende Macht kann den Bewohner des besetzten Landes nicht zwingen, auch nur indirekt an den Kriegshand- lungen teilzunehmen", das heißt mit anderen Worten, Bonfils bejaht bei der Besetzung im Kriege die Zulässigkeck einer Sachkonfiskation, er verneint aber selbst im Kriege die Möglichkeit, dem Landesbewohner einen Befehl zu geben, daß dieser selbst diese Gegenstände liefert.

Dr. Grimm kommt zu be.n Ergebnis, daß Frankreich und Belgien keine Rechts- Handhabe haben, Kohlen und Koks oder gar die Bergwerke selbst gegen den llWlen ihrer Eigentümer und der deutschm Regierung zu be­schlagnahmen. Weiter sind Frankreich und Belgien nicht befugt, ben deutschen Zechenverwaltungen ober überhaupt irgendeinem deutschen S.aats- angehörigen einen Befehl zu geben, entgegen den Befehlen der deutschen Regierung Brennstoffe an Frankreich und Belgien zu Liefern, und schließlich kann auch kein deutscher Staatsangehö­riger, der sich weigert, solchen Befehlen nachzu­kommen, hierzu gezwungen oder für seine Weige- runq strafrechtlich zur Verantwortung gezogen toe den

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Mainz, 22. Jan. (V>lff.) Als Tag bet kriegsgerichtlichen Verhandlung gegen die von den Franzosen fest genommenen Industriellen les Ruhr­gebiets ist nunmehr der kommende Mittwoch (übermorgen) bestimmt worden Die Verhandlung beginnt um 9 älhr vormittags. Gegen die Her­ren Dr. S ch l u t i u s und Raiffeisen ist der Verhandlungstermin noch nicht angesetzt, da die Akten noch nicht eingetroffen seien.

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die Beamten des Hauptbureaus des Essener Steinkohlenberawerks haben die Ar - beit noch nicht wieder aufgenoxnmen.

D ü s s e l d o r f, 22. Ian. (WB.) Vertreter der Arbeiter der Thyssenwerke in Hamborn wurden gcflern nachmittag unter Führung des Oberregierungsrats Hoche, des Vertreters des Regierungspräsidenten, bei den französi'chen Ge­neralen Simon und Denvignes erneut we­gen der Verhaftung Fritz Thyssens vorstel­lig. Die Generale erklärten, zu einer bindenden Aeußerung über die Freigabe Thyssens weder im­stande noch berechtigt zu sein da es sich um eine rein militärische Angelegenheit han­dele, für die General Degoutte zuständig sei. Thyssen fonune vor das Kriegsgericht in Mainz. Für das etwaige Urteil gegen ihn würde es günstig sein, wenn die Lage in Hamborn ruhig bleibe. Sie würden sich bemühen, am Mon­tag eine Zusammenkunft der Arbeitervertreter mit Degoutte herbeizuführen

bank-Rebenstelle erhoben hatte, von der fran­zösischen Behörde angehalten und mit dem Geld zur Kontrollstelle gebracht. Schon in vorgier Woche war der gleiche Vorgang zu ver­zeichnen. Das Geld wurde aber wieder frei- gcgcben. Heber die Freigabe des beschlag­nahmten Geldes wird gerade zwischen Beamten der Anilinfarik und dben Fraizosea verhandelt. Der hiesigen Reichsbankneb.nstelle ist der D.'fehl erteilt worden, keine Gelder mehr an die Reichs- bankn banstelle der Pfalz abjug :ben. Das Ge­bäude der Bank Gebr. Röchling, das in der Rühe der Rheinbrücke gelegen ist, wurde für ein Zollamt der französischen Rheinzoll- Verwaltung beschlagnahmt. Der Betrieb mußte nach Mannheim verlegt werden. Es er - hellt aus diesem Vorgehen die Absicht der Fran­zosen, eine Zollgrenze am Rhein zu errichten.

Mannheim, 22. Ian. (WTB.) Zu der Beschlagnahme von Lohngelder der Badischen Anilin- und Svdafab.il w rd m.tgeteUt, daß es sich um 100 Millionen Mark han­delt. Die Verhandlungen der Direktion mit den Franzosen haben zu keinem Ergebnis ge­führt. Von der französischen Kommandantur in Ludwigshafen wurde der Direktion erklärt, daß drei neue Vorschriften der Interalliierten Rhein- landkommission erlassen worden seien und daß erst geprüft werden müsse, ob die Beschlagnahme mit diesen Verordnungen in üebereinftimmung stehe oder nicht.

Köln, 22. Ian. (Wolff.) Präsident Hähling von Lanzenauer vom Lan­desfinanzamt Köln hat, wie bereits gemeldet, den Ausweisungsbefehl erhallen. Wie uns mitgeteill wird, leistet er, entsprechend den Anordnungen der deutschen Regierung, diesem Ausweisungsbefehl keine Folge; infolge­dessen ist mit seiner Verhaftung zu rech­nen. Heute vormittag hatten sich Angehöftge des Deutschen Beamtenbundes und der Gewerkschaft der Beamten und Angestellten und eine große Menschenmenge vor dem LandeSfinaruamt versammelt, um dem Präsidenten Ovationen darzubringen. Zwischenfälle sind nicht vorgekvmmen.

Köln, 23. Ian. (WTB.) Der Präsident des Landesfinanzamtes Hähling von Lanzenauer ist gestern verhaftet worden.

Aachen, 22. Ian. (WTD.) Heute mittag sind der Leiter des Finanzamtes Aachen 2 (Aachen-Land und Monschau), Oberregierungsrat Sembach und sein Stelloerttcter, Regi-rungs- rat Dr. Berten, von einer aus drei Offizieren und fünf bis sechs Gendarmen bestehenden Ab­ordnung der Desatzungsbehörde verhaftet worden, well sie diesen gegenüber erklärt hatten, sie würden der belgischen Regierung keinen Vor­schub und nur den Anordnungen der deutschen Behörden Folge leisten. Daraufhin haben sämt­liche Beamten und Angestellten des Finanz­amtes ihre Tätigkeit eingestellt.

R e u st a d t a. d. H., 22. Ian. Der Di r ek- t o r der hiesigen Reichsbank stelle ist Der* haftet worden. Die Reichsbank ist sowohl hier wie auch in Kaiserslautern geschlossen.

Düsseldorf. 23. Ian. (WTB ) Die zwei­mal täglich erscheinendenDüsseldorfer A a ch r i ch, t e n" sind auf Befehl des Komman- bauten des Brückenkopfes für die Zeit vom 23. bis 30. Ianuar verboten worben.

Keine deutsche Mitwirkung bei der Ausbeutung der rheinischen Wälder«

D e r I i n , 22. Ian. (WTB.) Der preußi­sche Minister für L an dw i rtschaft und die deutschen Forsten hat auf die Nachricht von der Beschlagnahme der Staatswaldungen im b e - setzten Gebiet des Rheinlandes durch die französischen und belgischen Machthaber fol­gende Weisung an die zuständigen örtlichen Stellen gerichtet:

Ich verbiete, irgendeiner Anordnung der Interalliierten Aheinlandkommission oder an» derer nicht zuständiger Stellen in Bezug auf die Staatsforsten nachzukommen. Es ver­bleibt für sämtliche Beamte bei dem Verbot der Mitwirkung bei jeder als Reparationsleistung ausgeführten Holzlieferung. Alle Anordnungen ergehen nach wie vor von mir selbst.

In demselben Sinne wurden die Regierungs­präsidenten auch hinsichtlich der unter staatlicher Aufsicht ftefjenben und gleichfalls beschlagnahm­ten Gemeindeforsten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern angewiesen.

Wiesbaden, 22. Ian. (WTB.) In dei heutigen Versammlung der Stadtverordneten legte der Bürgermeister feierlich Protest gegen die Verordnung der Rheinlandkom­mis s i o n ein, durch die die Verwaltung der städtischen Wälder und ihre Ausbeutung dem Einfluß der städtischen Körperschaft entzogen und der Autorität der Interalliierten Rheinland- kommission unterstellt werden soll. Der Magi­strat sehe sich außerstande, die ihm ange­sonnene Mitwirkung zu leisten; er werde auf Befehle, die an ihn auf Grund dieser Verord­nung ergehen, dementsprechend antworten. Die Stadtverordnetenversammlung billigte mit Ausnahme von drei Mitgliedern der extremen Linken unter Beifallsrufen das Verhalten des Magistrats.

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die Rechte der Devöllerung herangezogen werden können, zieht sich wie ein roter Faden der Wille >es Gesetzgebers, Ehre, Freiheit und Gewissen der Zivilbevölkerung zu schützen und vor allem jede Interessenkollision Mischen der Pflicht dem eignen Vaterland gegenüber und dem Zwangsrecht der besetzenden Macht auszuscheiden.

Das Zwangsrecht der besehenden Macht hört auf, too die Pflicht dem eigenen Vaterland gegenüber be­ in nt. Riem als kann der Besetzende eine posi- < lite Tätigkeit, ein direk.es Mckwtrken der Zivil- bcDottcrung an Maßnahmen verlangen, die sich 's gegen den Staat, dem die Zivilperson angehört, lichten. Die Z vilbevölkerung hat geto sse Rechte, dir die brsetzende Macht unter allen ttmständen echten muß. Da^u gehört das Leben, dazu gehört das Eigentum, dazu gehört aber auch die Ehre. Ieder Staatsangehörige hat aber nicht nur d i e Pflicht, sondern auchein ^echt auf Vaterlandsliebe. Diese ist ntit dem Rechtsgut der Ehre aufs innigste ver­bunden. Mit Recht ist jeder in der öffentlichen Meinung verachtet, der nicht alles tut, was die Micht dem Vaterland gegenüber gebietet. Iebes Recht des Besetzendm aber hört auf too das Ge­wissen und das Ehrgefühl ein bestimmtes Ver­heilten gebieterisch verlangen. Dies ist nicht nur (In moralisches Gut, sondern auch Rechtsgut, wel­ches auch durch internationale Gesetze anerkannt ist. Weder der Versailler Vertrag noch das Rheinlandabkommen haben an diesem Rechtszustand irgend et­was verändert. Vor allen Dingen aber be­stimmen diese Abkommen, daß auch im besetzten dtfyeinlanb die deutschen Gesetze und Behörden grundsätzlich bestehen bleiben.

Don besonderem Interesse ist es, daß das

Neue Gewaltakte , im Rheinland

Wiesbaden, 22. Ian. (Wolff.) Ober* regienmgSrat Spieß der nach der Ausweis mg des stellvertretenden Regierungspräsidenten von Reedern dessen Geschäfte wahrnahm, ist von den Franzosen ausgewiesen Worten, weil er sich geweigert hat, die auf Anweisung der preußischen Staatsregierung ergangene Verfüg mg an die Forstbeamten, nur der preußischen Re­gierung Folge zu leisten, zu widerrufen. Die Gefchäfte des Regierungspräsidenten werden jetzt von dem Oberregierungsrat v. Wedel wahrge- nommen.

* Mainz. 22. Ian. Außer dem am Samstag verhafteten Vorstand des hiesigen Hauptsleuer- amtes, Oberregierungsrat Dr. Alfred Offen- böcher, sind jetzt auch die beiden Oberzollin- spektoren W i h n e r und Horn von den Fran­zosen fest genommen worden.

Ludwigshafen, 22. Ian. (Wolff.) Heute vormittag wurde ein Mitarbeiter der Dadi - schen Anilin - und Sodafabrik, der Gel­der zur Lohnzahlung in der hiesigen Reicks-

Keine Rechtsgrundlage für die französischen Gerichte.

Man wird ja nun wohl endlich auch erfahren, rach welchem Gesetz das französische Kriegs­gericht in Mainz über die verhafteten deutschen Beamten und Zechenleiter Recht sprechen will. Bisher weiß es kein Mensch, weil eben nach der Auffassung deutscher und selbst französischer Iuristen von internationalem Ruf überhaupt leine Rechts handhabe zu einer kriegs­gerichtlichen Aburteilung besteht. Rechtsanwalt Dr. Grimm -Essen, der auch Pri- batdvzent für internationales Privat* und Pro­zeßrecht an der Universität Münster ist, h-at über oie durch -die Besetzung des Richrgebiets ge­schaffene Rechtslage ein eingehendes Rechts gut­achten ausgearbeitet, das am Samstag in aller Eile noch ins Französische übersetzt wurde, um dem französischen Kriegsgericht vorgelegt zu wer­den. Aus diesem juristisch scharf umrijenen Schrift­stück feien nach derKöln. Ztg." hier einige Ge­danken herausgehvben:

Einmal gelten die deutschen Gesetze weiter. Das hat General Degoutte in feiner bei dem Einmarsch erlaßenen Verordnung aus­drücklich betont. Dann ist oberster Grundsatz des Völkerrechts, daß niemals die Bewohner eines Lan­des gezwungen werden können, an Handlungen teil* junebmen oder mitjutoirfen, die sich gegen die In­teressen ober gar gegen die Gesetze und Befehle ihres eignen Vaterlandes sowie gegen Ehre und Gewissen richten. Diesen obersten Grundsatz haben die Haager Konventionen aufrechterhalten; z. B. bestimmt Artikel 44 der auch von Frankreich und Belgien unterzeichneten Konventionen vom 29. Juli 1899, daß es verboten ist, die Bevölkerung -ines besetzten Gebiets zur Teilnahme an den Kriegsunternehmungen gegen ihr eigenes Land yii zwingen, und Artikel 52 bestimmt, daß Dienst­eistungen nur für die Bedürfnisse des Desatzungs- Heeres gefordert werden dürfen, und daß sie für die Bevölkerung nicht die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen. Durch alle diese Bestimmungen, die auch hier nur analog und als Mindestgaratie für

französische Landesrecht in weitestem Sinne das Recht des einzelnen auf V a - lerlandsliebe anerkannt hat. So sagt z. B. der bekannte Profeffor Wahl von der Mni- uerfität Paris in seinem WerkLe breit civil et commercial de la guerre (Paris 1918) Band ll, Piiragvaph 1033. man tonne nicht zulasten, daß iujenbeine Handlung gegenüber einem Feinde ein Verschulden s.i. Eingegeben von der Vaterlands- licke, könne di: Handlung, auch wem sie über das zulässige Maß hinausgehe, nicht getadelt werden. Bor allen Dingen werde bei einem Eingreifen non hoher Hand, b. h. bei einem Befehl der zu- flcnbigen Reichsbehörden, nach französischem Lecht fein Verschulden angenommen, so daß also bte Zechenvertreter und alle Staats- b-tarn l en bei Befolgung des Befehls des

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Nr. 19

Erscheint täglich, außer Sonn, und Feiertags, mit betSamstagsbeilage: GießenerFamiliendlätter Monatliche Bezugspreise: 760 Mark und 40 Mark Trügerlohn,durch diePost 800 Mark,auch bei Nicht- erscheinen einzelner Num- mern infolge höherer Gewalt. - Fernfprech. Anschlüsse: für dieSchrift- leitung 112; für Verlag und Gefchäfisstelle 51. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Liehen.

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beiter- und Angestelltenräten der Stinnes- Zechen erhalten wir folgende Mitteilung: Die Arbeiter und Angestellten der Stinnes-Ze- chen haben Kermtnis erhalten, daß ihre Ab­ordnung tirrn dem kommandierenden General in Düsseldorf trotz wiederholter Bitten des Re­gierungspräsidenten nicht vorgelassen wurde, um gegen die Verhaftung ihres General- di eckors Herrn Spindler Protest einzulegen. Die Abordnung wird in M a i n z an mafigebenber französischer Stelle nochmals die Freilassung der Verhafteten.fordern. Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stinnes-Zechen werden am Dienstag morgen in den Streik treten.