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2. August 1920. Aach ihm wird die Gesellschaft vertreten gemeinschaftlich von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern oder von einem persönlich hastenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Juli 1922 sind bie§§ 1, 2. 5, 14, 17-19, 21, 24, 27, 30, 35, 37, 38, 40, 42, 43, 44a-c, 46-48 der Satzung geändert, sowie überhaupt die ganze Satzung neu gefaßt. 25966
Gießen, den 28. März 1923.
__________Hessisches! Amtsgericht.__________
Bekanntmachung
Das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in besonderem Ausschreiben darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen, in denen Räume zur Unterbringung Ausgewiesener hecgegeben wurden, nicht hieraus die Berechtigung zur Beschlag- nähme hergeleitet werden dürfe, weil anscheinend entbehrliche Räume vorhanden sind. Die Bereitwilligkeit, sich aus vaterländischen Gründen im Wohnraum einzu- schränken, soll hoch anerkannt werden und es darf den Betreffenden kein Dachtet! hieraus erwachsen. In dankenswerter Weife hat eine Reihe Einwohner bereits Flüchtlingen Unterlunft gewährt, aber die in der lehtenZeit vermehrten Ausweisungen erfordern, daß weitere Räume zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte daher unter Hinweis auf das oben erwähnte Ausschreiben weitere Meldungen an da- Wohnungsamt Alterweg 25, Telephon 139, gelangen zu lassen. Besonders erwünscht sind möblierte Zimmer mit zwei Betten, Bettwäsche und Morgenkaffee. 26246
Gießen, den 11. April 1923.
Der Oberbürgermeister. 3.03.: Krenzien.
Bekanntmachung.
Das noch im Umlauf befindliche Notgeld der Stadt Gießen in Münzen von 10 Pfg. und 50 Pfg. wird bis zum 1. Mai 1923 bei der Stadtkasse eingelöst.
Nach diesem Zeitpunkt findet eine Einlösung nicht mehr statt.
Gießen, den 10. April 1923. ' [2625B
Der Oberbürgermeister: Keller.
Nachtrag
zur Ortssatzuug über die Erhebung einer Fremdenabgabe In der Stadt Gießen.
Auf Grund des Art. 199 Städteordnung wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung vom 15. Februar 1923 nach Begutachtung durch den Kreis-Ausschuß und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 22. März 1923 zu Nr. M. d. 3. 8406 zu der Ortssatzung über die Erhebung einer Frcmdenabgabe in der Stadt Gießen vom 10. August 1921 fol. gender Nachtrag erlaffen:
Artikel 1.
Dem ß 2 der genannten Ortssatzung wird folgender Schlußsatz angefügt:
„Dagegen dürfen Abzüge für Bedienung und sonstige Nebenleistungen nicht gemacht werden."
Artikel 2.
Der tz3 der genannten Ortssatzung er- halt folgende Fassung:
„Die Abgabe beträgt 20 v. H. des tag« lichen Zimmer- oder Wohnungspreises. Bei einem täglichen Preise von weniger als 100 Mk. wird die Abgabe nicht er» hoben."
Artikel 3.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft. 26266
Gießen, den 9. April 1923.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Bekanntmachung.
Detr.: Festsetzung des Ortslohns.
Auf Grund der §§ 149ff. der Reichs- verflcherungsordnung ist vom Oberverstche- rungsamt in Darmstadt für dis Stadt Gießen der Ortslohn mit Wirkung vom 1.April 1923 wie folgt neu festgesetzt worden: Versicherte männliche: weibliche:
üoer21 Jahre MK.K400.- MK.4S00.- Dersicherte
' von 16-21 Jahr. „ 4960.- „ 3600.- Derficherte
unter 16 Jahren „ 3360. - „ 2240. -
?ie in unserer Bekanntmachung vom 1. 1922 enthaltene Festsetzung tritt ab 1. April 1923 außer Kraft. 26146
Gießen, den 9 April 1923.
Bersicherungsamt d.StadtGießen. Dr Frey.
Behördliche Anzeigen
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abt. B wurde heute eingetragen: Darmstädter und Rationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Zweigniederlaffung Gießen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Dank- und Handelsgeschäften. Das Grundkapital beträgt 600 Millionen Mark. Persönlich haftende Gesellschafter sind: 1. Bankier Jean Andrea«, Berlin; 2. Bankier Dr. jur. Karl Deheim-Schwarz- bach, Derlin-Westend; 3. Bankier Paul Bernhard, Sharlottenburg; 4. Bankier Siegmund Bodenheimer, Berlin: 5.Bankier 3afo6 Goldschmidt, Berlin: 6. Bankier Generalkonsul Friedrich Hincke, Bremen: 7. Banster Dr. jur. Arthur Rosin, Berlin- Wilmersdorf: 8. Bankier Dr. Hjalmar Schacht, Berlin: 9. Bankier Georg von Simson, Berlin: 10. Bankier Dr. jur. August Strube, Bremen: 11. Bankier Smtl Wittenberg, Berlin. Zu Prokuristen mit der Maßgabe, daß sie berechtigt sind, die Hauptniederlassung und jede Zweigniederlassung in Gemäßheit der Satzungen zu vertreten, sind bestellt: Walther "Bernhard, Gustav Böhm, Kurt Claus, Dr. jur. Wilhelm Freund, Dr. jur. Richard Lachmann, Dr. jur.Alfred Mosler, Hans Siemens, Wilhelm Schneider, Karl Studt, Hermann Vierrvth, Arthur Wagner, Bernhard Wolff, alle in Berlin, Friedrich Heinrich Cornelius in Bremen. Zu Prokuristen der Zweigniederlassung Gießen find bestellt: Emil Dietz, Hugo Engel, Karl Haberkorn, Theo Jakob, Gustav Zeuner, alle in Gießen, mit der Maßgabe, daß jeder in Gemeinschaft mit einem persönlich hastenden Gesellschafter oder mit einem Prokuristen der Zweigniederlassung Gießen zur Zeichnung der Firma der Zweigniederlassung befugt ist. Der Gefellfchaftsvertrag ist am 16. August 1598 festgestellt und geändert am 27. Marz 1899. 17. Februar 1900, 20. Juli 1901, 18. April 1903. 4. Juli 1903, 6. Juli 1903, 18. März 1905, 24. Oktober 1905, 4. April 1906, 8. Rovember 1906, 18. Juni 1908, 18. Rovember 1919, 23. März 1920 und
Bekanntmachung.
$etr.: Iahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter.
Auf Grund des § 936 der Reichsver. ficherungsordnunghatdasOberversicherungs- amt in Darmstadt den durchschnittlichen Iahresarbeitsverdienst land- und forstwirt. schastlicher 2libeüer für die Stabt Gießen mit Wirkung vom 1. April 1923 wie folgt neu festgesetzt:
Versicherte über 21 Jahre
männliche: weibliche:
TUt. 1575000.- Mk. 1170000.-
Dersicherte von 16-21 Jahren männliche: weibliche:
Mk. 1305000. - Mk. 900000. -
Versicherte unter 16 Jahren männliche: weibliche:
Mk. 810000. - Mk. 585000. -
Die in unserer Bekanntmachung vom 13. 11. 1922 enthaltene Festsetzung tritt ab 1. April 1923 außer Kraft.
Gießen, den 9. April 1923.
Dersicherungsamt der Stabt Gießen.
_____________Dr Frey.________2613B
Vullenverkauf.
Die Gemeinde Queckborn beabsichtigt einen abgängigen fetten Vogelsberger Bullen auf dem Wege schriftlicher Angebote zu verkaufen. Angebote sind bis zum Montag, den 16. April, mittags 1 Uhr, auf der Bürgermeisterei einzureichen, woselbst die Eröffnung erfolgt.
Die Bedingungen können vorher auf der Bürgermeisterei eingesehen werden.
Queckborn, den 10. April 1923.
Hessische Bürgermeisterei.
_______ Albert.________[2629D
Vullenverkauf.
Die Gemeinde Grohen-Linden beabsichtigt emen nicht mehr zur Zucht tauglichen, jungen, fetten Vogelsberger Dullen zu verkaufen. 2636D
Angebote pro Zentner Lebendgewicht sind verschlossen bis zum Montag, den 16. April 1923, nachmittags 5 Uhr, auf der Bürgermeisterei einzüreichen, woselbst auch di« Verkaufsbedingungen eingesehen werden können.
Groherr-Linben, den 10. April 1923. Bürgermeisterei Grohen-Linden. Lang.
Bau- und
Nutzholzversteigenmg
Montag, den 16. April kommen an Ort und Stelle auS dem Holzheimer Wald
zum Verkauf:
37 Sichen-Gtämme
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— 14,40 Festmeter
8 Buchen- „ = 7,45 ,
15 Kiefern- . — 3,15 .
201 Fichten- . ' — 70,70
7 Lärchen- „ = 3,14 ,
9 Eichen-Derbstang. ---- 0,34 ,
46 Fichten- „ — 2,09 .
178 Fichten-ReiSstang.— 0,97 „
Zusammenkunft vormittag- 9 Uhr an Kreuzungspunkt der Straße Holzheim— Lang-GönS—Grüningen.
Holzheim, den 10. April 1923.
Hessische Bürgermeisterei. Wetz.
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