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Montag, 5. Februar 1925

173. Jahrgang

Besetzung vonOffenburgundAppenweier.! «"gung d°s^rk-hrs d-m

tio

Streit und Betriebsstillegung aus dem Bahnhof Höchst a. M

Erne unerhörte Forderung der RheinlandKommisfion.

Neue Beschlüsse der Reparationskommission.

Paris, 3. Febr. (WB.)'Die Repara. nskommission veröffentlicht folgende

Ein französischer Korporal schietzt in eine Ansammlung von Kindern.

Düsseldorf, 5. Febr. (WTB.) Gestern schob ein französischer Korporal in dec Dorhalle des Bahnhofs Bilk ohne einen er- kennbaren Anlaß in eine Anzahl Ki der

Deutsche Antwort auf die Verdrehungen der Reparations-

Kommission.

Paris, 3. Febr. (Wolff.) Der Repa ra- t i o n s k o m m i s s i o n wurde auf die Bote vom 26 Januar, die unter Feststellung des General- Man qnements die Anträge der deutschen Regie­rung vom 14. November als gegenstandslos be­zeichnet und den Londoner Zahlungsplan wieder in Kraft seht, nachstehende Antwortnote übergeben:

Dir Reparationskommission stellte wegen der Einstellung der Reparations eist ungen an Heank- reich und Belgien die allgemeine Verfehlung Deutschlands gegenüber diesen beiden Staaten

Vertrages von Versailles entgegen. . *

Anmerkung des WTB: Die Pariser Presse will offenbar aus ein ihr gegebenes Stichwort Mn, in der- Bote ein verschmiertes V e r h a n d - lunosangebot Deutsch'ands gegenüber Nrankrnch setzen. Sie glaubt. baß diese plötzliche Bereitschaft der deutschen Regierung, mit der französischen Oterbrunq ?u durch die

Absperrung des R-h gebie'es h-rb i^efüh'-t wor­den ist Der Wortlaut der deutschen Antwort beweist, daß die französische Auslegung falsch ist. Llchri""ns muh hnworgeho^en werden, daß die Antw-v't der deutschen Regierung an die Re- parationskvmmission und nicht an die französische Regieruna ge-nchtet ist. Die Reparationskommissi^ stellt ci-e Gesamt- vertretuna der alliierte' Mächte dar und es ist selbstvn^tändlich, dad die re^elmäbinen De-'Handlungen mit ihr. die niemals unterbrochrn waten, writergefü'hrt werden müssen.

erhoben.

Am späten Aband, nach Abgang des l^ en Zuges, besetzte eine starke f ranzo fische Wach^ dm Bahnhof, sperrte den Zu­gang za den Bahnst igen undents'inb eWacken mit affgpfanzte.n Seitengewehr nach den St l werken un> anderen Betriebsstellen. H:vte fruj wurde dem Personal dec Zutritt zu den beseh. Diensträumen von den Franzosen untersagt, ^m Laufe des heutigen Dormitdags deshalb das Perfonal des Bahnhofs Höchst beschlossen, den Bahnhof um lilßr stillzulegen. Ein Verkehr von Höchst nach Hochhnm damit unmöglich geworden. W.estch derVerkeh im übrigen abwickelt, ist noch nicht SU utersehen. Die Els.mbahndirektion FvMksurt a. M wird d e Oeffenllichkeit über die Sachlage durch die Presse un errichten: es darf aber nicht uberseyM werden, dah bei den augenblicklichen Verhältnissen ^d e Lage sich stündlich ändern f-mn. Vorauss^.Iich wird der Betrieb Frankfurt-Ried und von Kriftel in Richtung Limburg aufrechterhalten.

F r a n k f u r t a. M., 3. Febr. (WTB.) Wie bekannt, haben die Franzosen in den letzten Tagen damit begonnen, die an der Grenze des besetz en und unbesetzten Gebietes gelegnen Bahnhöfe zu Zvllgrenzbahnhöfen planmahig zu ent­wickeln. Der Bahnhof H ö ch st a. M. biwet offen­bar ein Glied in dieser Kette. Hier haben die Franzosen, wie wir von unterrichteter ^lte er­fahren gestern nachmittag einen aus dem besetzten Gebiet' kommenden und zum Tell für das unbesetzte Gebiet bestimmten Güterzug angehalten und die Herausgabe der Begleitpapiere von dem Eisen- labnpnlonas verlangt Getreu den Weffungen des Reich iveikehrsmi nisters, der cstn iHtung der t'ollg enze unter ke n en Umstanden mitzuwir en, lat das Personal geschlo s n das An tn i en ter Franzosen abg lehnt. Die e sind darauf dazu ü ergegang'n dem 'e lenden B Kochst

wie auch anderen Eisenbahnern hohe Geld- urch Gbfän.nisstrusen für den Falc zudrohei, bahnte lai ihrer Weigerung ver arrten. Das Pe^omci lieh sich inde sen nicht e.nshüchtern. Es schicke sich pflichtgemäß an, das Verschiebegefchg.t aus- -.-iführen sah sich aber bald g-zwungen das Ran ieren einzustellen du die ^np-sen es^nll Wafsengewa t veroinderten und T}

bed vhtm. Das g sgmte Personal bes Bahnhofes Höchst hat gegen dieses Dorgeoen Einspruch

Verbot der Technischen Nothilfe.

Zu einer der ersten Heldentaten die die Franzosen im neu besetzten Gebiet vollbrachten, gehört auch das Verbot der Technischen R o t ch i l f e im Ruhrrevier. Welche Dontellung diese Herren von dem Aufgabenkreis der Techg Nischen Rothilfe haben, geht daraus hervor, daß sie diese Reichsinstitution in einem 2llen^uge mit Stahlhelmbund, Regimentsve einen, Deutschen Offiziersbund usw. außer Wirkung gesetzt haben.

Offenburg, 4. Febr. (Wolff.) Heute vor­mittag rückte französische Kavalle­rie in Stärke von mehreren Schwadronen hier ein. Der Bahnhof, das Postamt, die Kaserne und die große Erseubahnbrücke wurden mit Wachposten und Maschinengewehren be­setzt. Auch ist Appenweier von französi­schen Truppen besetzt worden.

Freiburg i. D., 4. Febr. (Wolff.) lieber die Besetzung von Offenburg und Appen­weier erfahren wir von zuverlässiger Seite fol­gendes:

Auf dem Rathaus in Offenburg hat heute vormittag auf Veranlassung der französischen Be­satzung eine Konferenz mit Vertretern der staatlichen und städtischen Behörden stattgefunden, in ter von französischer Seite mitgeteilt wurde, daß Offenburg und Appenweier in den D r ü d en» köpf Kehl einbezogen werden sollten als Sanktion für die von deutscher Seite vorgenom­mene Beschränkung im internationalen Zug­verkehr.

Welchen Umfang die Erweiterung des Brückenkopfgebiels 'haben wird, läßt sich zur Zeit noch nicht nachvrüfen. Sn Offenburg und Appen­weier ist die Bevölkerung durch französische Pla­kate aufges ordert worden, sich ruhig zu verhalten. Es treten für das erweiterte Drüdenkopsgebiet nach französischer Mitteilung die für das bis» h-.i e Drüken'opfgebie g llenden Be immun-en über Versorgung der Bevölkerung mit Pässen, 2lusweisen usw. sofort in Kraft. Ferner wurde für Offenburg ein Versammlungsverbot erlassen. Zusammenrottungen von mehr als fünf Personen dürfen nicht ftattffnten. Die Polizeistunde wurde auf 9 Uhr abends festgesetzt.

Auf dem Marktplatz und vor dem Gebaute des Bezirksamts lagert zur Zeit ein Regiment französischer Infanterie, das nach ter Kavallerie eingerüdt ist: ferner steht man Panzerautos, Ma- fchinengewehre, Fouvagewagen usw. Alles ist in durchaus kriegsmäßiger Ausrüstung. Rach einer französischen Dekanntmachrng handelt es sich um eine friedliche (11) Besetzung und nicht um

eine militärische.

Berlin, 4. Febr. (Wolff.) Die Inter­alliierte Rheinlandkommifsion hat dem Relchskvmmissar für die besetzten Gebiete in Koblenz eine Rote zugeleitet, in ter sie Mit­teilung von dem Beschluß der fran^söischen Re­gierung macht, Offenburg und Appen­weier wegen ter von der deutschen Eisenbahn­verwaltung bei ter Durchführung der Internatio­nalen Züge PragParis bereiteten Schwie­rigkeiten zu besehen. Im Anschluß hieran habe die interalliierte Rheinlandkommifsion be­schlossen, Offenburg und Appenweier demselben Regime zu unterwerfen, unter dem derB rüden» köpf Kehl stehe. Demgemäß habe sie ihrem Delegierten in Koblenz Vollmacht auch für diese neue Besetzung gegeben.

An me rkung des Wolff-Bureaus: Der Wortlaut der Rote liegt noch nicht vor. Schon jeht muß aber auf Grund der eingelaufenen Meldungen erklärt werten, daß von den Fran­zosen ein neuer fernerer Re chts br u ch begangen worden ist. Zu ten französischen Ge­walttaten im Ruhrgebiet tritt nun die Vergewal­tigung weiteren deutschen Gebietes durch fran­zösische Truppen, durch die vermutlich ter deutsche Kohlentransport auf ter wichtigen Strecke Fran kf urt-Da sel unter franz ffische Kon­trolle genommen werten soll. .

Die Besetzung des Bahnhofs von Goddelau.

Darmstadt, 4. Febr. Der Bahnhof von Goddelau ist heute vormittag von französischen Truppenbesetzt wor­den. Damit ist der Eisenbahnverkehr zwischen Frankfurt a. M. und Mannheim bzw. Worms völlig abgeschnürt. Die Truppen begannen so­fort mit der Derladung der auf dem Güter­bahnhof aufgestapelten großen Heu- und Strohvorräte deutscher Firmen für die De- fatzungsarmee.

Der Reichskanzler im Ruhrgebiet

Essen, 4. Febr. (WTB.) Der Reichs­kanzler Dr. Cuno hat heute vor- und nachmittag in Essen, Bochum, Dort­mund im Kreise von Vertretern der verschie­denen Bevölkerungsgruppen eingehende Aus­sprache gepflogen. Abends verließ der Reichs­kanzler wieder das Einbruchsgebiet. Die Be­sprechung ergab volle Uebereinstlmmung über die Rotwendigkeit des geschlossenen gewalt­losen Widerstandes gegen den Einbruch des französischen Imperialismus und Kapitalis­mus sowie über die wirtschaftlichen und sozia­len Maßnahmen, die zur Ueberwindung der infolge des Einbruchs drohenden Schwierig- keiten geboten sind.

amtliche -Mitteilung:

Die Reparationskommission trat am gestrigen Freitag und heute vormittag 10.15 Uhr unter tem Dorsih Darthous zusammen und kam zu folgen­den Ergebnissen:

1. Die Reparationskommission beschloß, im Anschluß an die Anhörung ter Vertreter ter deutschen Regierung am 17. Rovemter das von ihr aufgestellte Programm für die von Deutsch! undim Jahre 1923 zu leistenden Holzlieferungen aufrecht-

2 Die Reparationskommission übermittelte ferner Deutschland einzelne getente Angaben be­treffend eines P o st d am p f e r s, der von Deutschlandfür die Rechnung Frank­reichs gebaut werden soll

3 Die Reparationskommission beschäftigte sich mit der Frage ter in Ausführung des Entschntes des Hamburger Schiedsgerichts von Deutschland den deutschen Reedern gezahlten Entschädigung. Die Kommission richtete ein S ch r e i b e n an den Reichskanzler, in dem sie darauf hmweist. daß durch die teilweise Zahlung dieser Entschä»

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GietzenerAiMger

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hinein, wobei ein Kind schwer verletzt, ein anderes leichter verwundet wurde. Das schwer­verletzte Kind ist kurz darauf gestorben. Der Kommandeur der. Desahungstrappen teilte mit, ter Korporal werde vor ein Kriegsgericht gestellt werten und bot den Eltern des erschossenen Kindes eine Entschädigung von 100 0 0 0 Vapiermark an (!) Dec Regierun^spcäiitent hat die Besahungsbehörte daraus hingewiesen, daß das Angebot einer solchen Entschädigungs­summe ungehörig sei.

Die Besetzung von Vohwinkel.

Berlin, 3. Febr. (Wolff.) Den Behörden von Vohwinkel wurde laut Blätterm.laungen mttgeteili, daß die Stadt besetzt wird, weil auf dem Verschiebebahnhof eine Kontrollstatcon errichtet werden soll. Die französischen Truppen, die ohne Lebensmittel emtrafen, versuchten grö­ßere Mengen davon aufzukaufen. Auf die Ab­lehnung des Verkaufs wurde mit Requisition ge­droht.

im Sinne des § 17 Anhang 2 zu Teil 8 des Vertrages von Versailles fest. Zugleich erÖarte , sie, daß mit ter Einstellung ter Leistungen an Frankfurt a. M., 4. Febr. Da die fron- Frankreich und Belgien ter Antrag ter teut- zösische Bffahungsbehörde zehn vor ter Kost- fd^n Regierung vom 14. Rovember hinfällig Heimer Schleuse liegende mit Kohlen beladene und I getvorben sei und daß daher alle Bestimm rngen nach Frankfurt bestimmte Lastschiffe feit drei des Zahlungsplanes vom 5. Mai 1921 in Äraff Tagen fest hält, ist ter Floßverkehr matn- blieben. Die deutsche Regier mg stellte, wie sich abwärts ab Frankfurt bis auf wei» aug ihrer Rote vom 31. Oaniar ergibt, bie teres untersagt. Infolgedessen flauen sich Leistungen an Frankreich und Belgien lebig» die Floße oberhalb Frankfurts an. lich wegen des vertragswidrigen

Einmarsches dieser beiten Mächte in das Ruhrgebiet ein und zwar ledig ich die Dauer des dadurch geschaffenen vertragswidrigen, Za»

bei ter Interalliierten Rhenff andkommission be» durst hätte. Unter tiefen Umftänten hat es meine Rr-g e ung mit ter Stellung teS Reichskommissars als ihrem af.rebitierten Vertreter gegenüber ter Rheinlandkommifsion nicht für te.et'.ibar gehallen, baß ter Reichskvmmis ar dieses gegen feine Re­gierung gerichtete Zirkular an die Beamtenschaft toeitergibt. , ,

(ged.) Fürst Hatzfeld-Waldenburg."

stantes und seiner Fvwen. Sie machte bamit von tem unzweifelhaften Rechte Gebrauch, and von

, einer Verfehlung im Sinne des § 17 kann

Berlin, 3. Febr. (WB.) Die 3 n t e r a I - gesprochen werden. Die deutsche

liierte Rheinlandkommission in Kob- Regierung legt deshalb gegen die Feststellung lenz hat den Re ich s ko m m is sa r für die be»inC solchen Verfehlung Verwahr ung ein. setzten rheinischen Gebiete aufgefordert, an die Ebenso muß die te rtsche Regierung ter Annahme hauptsächlichsten Beamten des besetzten Gebiets ein widersprechen, baß nunmehr ihr Antrag auf Ge- Runbschrciben weiterzugeben, in tem unter Bern- Ehrung ^wes Zahlungsaufschubes fln- fung auf die angebliche Rechtsauffassung tes geworben sei Die Reparationskommission

Reichsgerichts die Dehwrptung aufgefleilt wurde, fteffte in einer Entscheidung vom 21. März

daß bie Orbomianzen ber Interalliierten Rhein- bie finanzielle Lage Deutschlands

Das ßirufctierbot an die Dolirei. I landkommission, ganx unabhängig davon, ob sie ter deutschen Regierung nicht ermöglichte, bie _ fgegen das Völkerrecht und gegen vertragsmäßige CDecbflitt ungen für 1£2 2 aus dem Zach ungsplan, Essen, 4. Febr. (Wolff.) Der franzo- Vereinbarungen verfließen, für die gesamte De» tH)ni 5 M^i 1921 vollständig zu erfüllen. Die! zösische General ließ durch seinen Stabs- völkerung und insbesondere für bie Beamten ver- Reparationskommission erkannte ferner in einer chef den Polizeipräsidenten auffor- bindlich seien. Entscheidung vom 31. August ausdrücklich an,

dern, die Zurückziehung des an die Schutzpoli- Der Reichskommissar hat d.e Wellergate me» bas Reich jeden innere i und äußeren Kredit zei ergangenen GrußverbvtS zu veranlassen, ses Rundschrübens mit folgender Rote vom 3. Fe- [ocn .^te. Dir Reparationskommission faßte Der Polizeipräsident hat dies verweigert und teuar an den Präsidenten der Rhemlanbkommls» eine Ermäßigung der äußeren Lasten

->j° ibmUste zwei Tagenom 27. 3arniar ]923 haken ä6^"tn

zwecklos bezeichnet, seine Weigerung sei mich aufgefordert, ein Rundschreiben ber Konferenz vom 2 Januar bie borgetjten Pläne endgültig. Iilleralliier.en Rhei. landkommission üler e.ne ^ie gegenwärtige ZaUungsunfähigkeii

Sckiekrereien in C'ssen. Verpflichtung ter Beamten im besäten Gebiet zur T^itschlands übereinstimmend dadurch an, daß

r ; Befolgung der Verordnungen und Instruktionen fk ber Herabsetzung ter Gesamwerpflich^

Essen, 4. Febr. (WTB.) Heute abend ber Interalliierten Rheiillandkommtssion ohne tunaen Deutschlands aus tem Zah'ungsplan vom 7VQ Tihr kam es in Essen xuSchießereien. Rücksicht auf etwaige Gegenbefehle der deutschen - 1921 einen sofortigen Zahlungsaufschub

Rach kommunistischen Versammlungen im Regierung zur Kenntnis der hauptsächlichsten De- sichrere Jahre vorsahen. Inzwischen ver- Saalbau zogen starke Gruppen nach dem amten des besetzten Gebiets zu bringen. 5>a tee- ^[e^terte sich infolge ter Besetzung tes Bahnhof, wo sich auf dem Bahnhvfsplatz ein s^ Rundschreiben Kritik ben Hanbllingm mrd ^hrgebietes bie sinanzielle und wirtschaftliche

stärkerer Menschenauflauf bildete. Obwohl die RechtsanffaEngen meiner ^^ening udl. konnte ^age Deutschlands noch weller. Die Marksirne ESrfiTEten hiirA hip Nnlirei voll- ich Ihrem Verlangen nicht entsprechen, ohne vor- . d ZeHniQus^nbstel ihres Friedens wertes, französischen Posten durch die Poll-et vvu- I Instruktion von meiner Re- bie Revarationskomnllssion auf ten

^?^ENfreigehal.en w^rden,brach en^e doch gteCung einzuholen. Rachtem ich nunmehr im Londoner^ Zahlungsplan zurückgreift, so muß Me em Maschinengewehr in «Stellung und gaben ^-sihe dieser Instrullion bin, beehre ih mich im ^nen -Widerspruch

einige Maschinengewehr- und Gewehrschüsse Auftrage meiner Regierung folgendes mi: zuteil en: bisherigen Stellungnahme sowohl ber

ab. Soweit b s jetzt festgestellt werden konnte. Die teu sche Regierung mu; ten Ver uch der ^parat'o-skrmmi sior. wie ter alliier e' Haupt- sind Menschen Nicht verletzt worden. Cnt^yaLliie t n 2i ,em an>EomnnJ t)n ; u tcLd-ä en, erblicken. Ueterbie« setzt sich bie Repa»

I die Autorität tes hochjten deutschen Geiich.shofes ^tivnskommission damll auch über bie Beftim» zur rechtlichen Begründung dafür in Anspruch hu Vertrages von Ve lailles hinweg,

nehmen, baß die von ber Rteinlandkomm.f) wn in Ausmaß ber Reparationsverpflichllmgen

den Ordoncm.en Rr. 132 bis 139 erlassenen Be- Deutschlands von seiner Leistungsfähigkeit ab» ftimmungen in ten Rheinlands zu allgemein ver» . ma<tßn unö seinen notwenbieen Lebens» bindlichem Recht getoorten seien Abgee.)en da- ^bürfniffen den Vorrang vor ten Re-arations» von, daß die wenigen aus cem Zusamm.nte.ig ge- ^Eichtungen geben Rach tem Einbruch in riffelten Satze, bie das Rundsch^iten anfuhrt, Ruhrgebiet und nach tem Beginn ber wirte einem Urteil entstamm n, b-rrn rer Dattestand aus s^stlichen unb finanziellen Absonderung der der Tlebergangszeit zwischm tem Waffenstillstand mißten Gebie'e unb bes Ruhrgebietes

unb tem Inlt. f t eten te? F l.densvellrages zu° übrigen deutschen Wirtschaftskörper ist

grünte liegt, zeigt die Begründung des Urteils foutfdje Rea'e ung noch weniger als zuvor deutlich, test das Reichsg.r ch. nur solche Orten» imstande den Londoner Zahlungsplan zu erfüllen, nanzen im Auge hat, welche die Intw:alliierte tamT Entscheidung ter Revarations- Rheinlandkommifjion nach Maßgabe tes Rh,.in° fommiffiDn tiom 26. Januar keine sachliche lantabkommens crlassen hcll. Die Orrwnnanzen Beantwortung ihmr Rote vom 14. Rovem- 132 bis 139 unterscheiten sich ater auch äußerlich I crbnden unbu W der Rachvrüfung schon von ten übrigen Or. onnam-en ter Inteialli» beutfeten Leirtunasfä'hig'est nach Art. 234 tes ierten Rteinlandkommff ton dadurch, baß sie in < v .....

ter Einleitung die Anführung ter maßgebenden Bestimmungen des Rheinlandabkomm-ens unter­lassen unb sich lediglich auf ..Instruktionen" be­rufen, dieeinige Obertammiffa e von ten Re­gierungen erhalten haben". Diese Verorbnangen vcäfolgen au" g-ff pro cteno maßen einen Zweck, le; völlig außertelb allem Zusammenhänge mit der B.-sotzung oder Sicherheit ter Besahungsarmeen steht, während tes Rheinlandabkommeni, in Be­stätigung ter allgemein anerkannten vöikerrecht- lichm Grundsätze über die militärische Besetzung außerhalb tes K ieges, dieses Verordni'ngsrecht l- schränkt auf Fälle wo ter Erlaß einer Verord­nung für die Gewährleistung der Sicherheit, tes -Unterteil und ter Bedüffniffe der Desatzungs­truppen notwendig ist. Diese Ver^-dnungen sind te^r in fvrnre'ler unb materieller Beziehung nich­tig. Die deutsche Regierung bat sich in ihren In­struktionen an d e De-anllent-test des besetzten Ge­biets darauf tes dränst diese Richtig eit unb iln- tx-rbin'-lichkeit fcft ur'eiten. Diese Feststellung hat teher nicht ten Ehr'alter eines allgemeinen Re­glements, das zu feiner Giltigkeit gemäß Art. 7 und 8 der Ordonranz 1 te1: t örtergen Einreichung