Nr. 5
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173. Jahrgang
Donnerstag, 4. Januar 1923
GietzenerAWiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Der englische Reparationsplan
vor
Form von
3. Deutschland günstige Bedingungen für die frühzeitige Vorauseinlösung --- ----- - — - Die
dem Ende der vierjährigen Anfangs-
Pa r i S. 3. Ian. (WTB.) Der englische Reparationsplan, der eine vollkommene und endgültige Regelung der Reparationen und der europäischen interalliierten Schulden darstellen soll, besagt:
Die auf Grund des FriÄ>ensvertrages eingegangenen deutschen Verpflichtungen werden für vier Jahre annulliert, abgesehen von gewissen Sachleistungen, an deren Stelle Kredit gegen künftige Zahlungen gegeben 'verden soll. Es werden festgesetzt: Zwei Milliarden Goldmark (100 Millionen Pfund) jährlich für die nächsten vier Jahre; zweieinhalb Milliarden Goldmark (125 Millionen Pfund) jährlich für die folgenden zwei Jahre; nach zehn Jahren dreieindrittel Milliarden Goldmarl (166 Millionen Pfund) oder eine kleinere Summe (nicht weniger als 2’/? Milliarden), wie sie von einem unparteiischen Tribunal festgesetzt wird. Falls die überwachende Behörde, über die weiter u iten Be- stimmu igen getroffen werden, sich einstimmig dafür entscheidet, dah der Stand der deutschen Finanzen
Periode ein solcher ist, dah Barzahlungen für Reparationszwecke geleistet werden können, wird dieses Tribunal Vollmacht haben, den Beginn dec Jahreszahlungen von zwei Milliarden um eine Periode vorzudatieren, die zwei Jahre übersteigt, wenn sie dies für angezeigt findet, und hinsichtlich der weiteren Zahlungen angemessene Regelungen zu treffen, wvbestjedoch sicher- gestellt werden muh, dah die G e s a m t v e r - pflichlung nicht erhöht wird. Die Obligationen sollen die Form fünfprv^entiger Bans drben, einlösbar auf Abruf durch die deutsche Regierung, die ratenweise unter milden Bedingungen im Laufe von 32 Jahren getilgt werden.
Die Bons sind in zwei Serien eingeteilt: Serie i stellt die festgesetzte Schuld dar bis zu 2VrMilliarden jährlich. Seriell die zusätzlichen Zahlungen, die über die 2'/2 Milliardem hinausgehen und mit dem 11. Jahre beginnen. Ein Tilgungsfonds ist nicht vorgesehen, die Einlösung aber besonders in den ersten Jahren zu so liberalen Bedingungen statthaft, dah die Ersparnis an der jährlichen Verzinsung der eingelösten Bons, wenn der deutsche Kredit wiederhergestellt ist, ausreichen würde, um die Verzinsung . ,..u Tilgung für die von Deutschland zu Em- ' lösungszwecken aus dem Weltmarkt angenommenen Anleihen zu decken.
Diese Vereinbarung gibt Deutschland einen starken Antrieb, derartige Anleihen sobald wie möglich aufzunehmen, da es dadurch eine ständige in eine ziemlich begrenzte Verpflichtung um- wandeln würde ohne Vermehrung der jährlichen Belastung. Ferner würde dadurch eine normale ausländische Schuld an Private an Stelle der bisherigen Schuld an die auswärtigen Regierungen treten. Die im Plane vorgesehenen Bons sollen nicht öffentlich ausgegeben oder auf den Maickl gebracht werden, sondern lediglich zur Verrechnung dienen. Die Mobilisierung der deutschen Reparationsschuld hätte durch von Deutschland aufzunehmende Anleihen, deren Betrag zur Einlösung der Originalbons dienen würde, zu erfolgen. Um Deutschland eine wirkliche Gelegenheit zu geben, sein Budgetgleichgewicht wwoer- herzustelwn und die Mark zu stabilisieren, tft es durchaus notwendig, dah es während der Periode
vollständig von der Zahlung in fremden Währungen befreit
wird und dah die S a ch l i e f e r u n g e n (ausgenommen, soweit die empfangenden Länder bereit wären, für sie in bar zu gaf/en) auf ein Minimum herabgesetzt werde i. Indessen würde es notwendig fern, dah d:e Lieferungen auf Reparallonslonto v-on Koks an Frankreich von Ko-len .-in Italien und wahrscheinlich auch von Farbstoffen seslgeseht werden, allerdings tn ermäßigtem Umfange, selbst wägend dieser ersten Periode Die genaue i Mengen könnten nur durch Verhandlungen festge etzt tverden. Falls der Plan sich erfolgreich erweist, ist es indessen hochst- w<ch sch.inlich, daß Deutschland selbst verlachen würde, seine Sachlieserungen in den ersten Jahren auf ein Maximum zu steigern angesichts der liberalen Bedingungen, unter denen der Betrag für dir Sachlieserungen zur Tilgung seiner Schuld verwaitdt wird.
Der Plan würde Deutschland angcbo'en werden unter der Bedingung, das) e3 unternimmt:
1. die Mark zu stabilisieren im Einklang mit den in dem Mehrhaitsbe richt der ausländischen, i>on der deutschen Regierung im letzten Rovember befragten Sachverständigen ent- haltcueii Empfehlungen und das Dudce.gleich- aewicht wiederh rzusteslen innerhalb einer vor-- zuschreibenden Frist (etwa 6 Monate für die Stabilisierung und 2 3a'fyre für die Dudget- reform).
2. eine solche finanzielle Heber- wachung anzunehmen, wie sie von den alliierten Mächten als notwendig erachtet werden wird, um die pünktliche Durchführung seiner Reformen zu sichern (siehe auch b).
3. Falls Deutschland die überwachende Autorität nicht darüber befriedigt, dah eL die Bedingungen einhalten wird oder seine jetzt revidierten Verpflichtungen nicht erfüllt, hätte es sich auf ten Bericht dec überwachenden Autorität von einer solchen Verfehlung hin irgendwelchen Mahnahmen zu unterwerfen, die von den alliierten Machten einstimmig für notwendig erachtet wuroen und Die eine gewaltsame Erfassang v o n deutschen Einnahmen und Beständen und die militärische Besetzung deutschen Gebietes auherhalb der bestehenden Be- satzungszone umfassen.
Unter der Voraussetzung, dah der obige Reparationsplan angenommen wird, werden die folgenden Vorschläge zur Regelung dec Fragen der interalliierten Schulden gemacht, und als Vorschläge für die Ergreifung von Pfä n- dern und die Anwendung von Sanktionen (auher den in dem obigen Plan vorgesehenen) werden bezeichnet:
1. Die jetzt von Grohdrlhannien als Sicherheit für die interalliierten Schulden gehaltenen Golddepots sotten für die Herabsetzung seiner Schulden verwandt werden.
2. Die erste Serie deutscher Bons, die Frankreich im Hinblick aus die belgische Kriegsschuld erhält, und die l1/» Milliarden der ersten Reihe von Bons, die Italien im Hinblick auf seinen Reparationsanteil erhalt, soll an Groh- b r i t a n n i e n überschrieben werden.
3. Der Rest dec Rettoschulden unter den europäischen Alliierten für Vorschüsse zur Fortführung der Kriegführung ist gänzlich abzuschreiben. (Dabei wird nicht berührt dec Sla us- quo bezüglich dec interalliierten Rachkriegs- schulden.) Alle Gegenforderungen werden aufgegeben unter der Bedingung, dah die Schuldner ihre Ansprüche an die Bons der zweiten Serie an einen Pool übertragen zur Verteilung an diejenigen Mächte, die an die Vereinigten Staaten von Amerika verschuldet sind, und zwar im Verhältnis ihrer amecii'amschen Schuld.
Die leitenden Grund'fähe des Planes sind:
1. Ein Mindestmah dec deutschen Verpflichtungen fest zusehen innerhalb der jüngsten Berechnung der deutschen Leistungsfähigkeit durch die Sachverständigen, sowie eine Zusahverpflichtung, die zunächst nicht ungebührlich belastend ist, die aber von einem unparteiischen Tribunal noch herabgesetzt oder gestrichen werden kann, wenn sie sich in Zukunst als übermäßig erweisen sollte.
2. An die Stelle der zur Zeit festgestellten Schuld der europäischen Alliierten an Groh- britairnien eine Regelung zu sehen, wonach mit Ausnahme eines kleinen Prozentsatzes, dec die Form einer Anweisung auf die deutsche Produktion erhalten könnte, alles nachgelassen würde, wobei jedoch die über das festgesetzte Mindestmah hinausgehenden deutschen Zahlungen allgemein zur Abdeckung b c< cu'^o-- päischen Schuld an Amerika verwendet werden könnte.
der jährlichen Zahlungen zu gewähren. — erste deutsche Schuld erhält die Form
5 0 Milliarde n 32jährige r Goldmark
bons. die während der ersten vier Jahre nicht verzinst werden. Während dec nächsten vier Jahre beträgt der Zinssuh vier, nachher fünf Prozent. Ein Tilgungsfonds ist nicht vorgesehen, aber die Dons können unter Bedingungen eingelost werden, die, wenn der deutsche Kredit sich erholt, es ermöglichen, dah die Zinsen und die Tilgung für die Anleihe, die zur Einlösung erforderlich sind, aus den Ersparnissen an den Zinsen für die Bons gedeckt werden können. Deutschland hat dadurch einen doppelten Anreiz, sich von der Oessentlichkeit zur Einlösung der Originalbons Geld za beschaffen. (Diese sind nicht aur Ausgabe an das Publikum bestimmt, sondern dienen lediglich als Sicherheit für die jährlichen Zahlangen und als Beleg für Verrechnungszwecke.)
Die Vorzüge des Planes sind, dah seine Annahme die Wiederherstellung des deutschen Kredits ermöglichen und zur Gewinnung von sehr erheblichen Säumen zu Repa- rationszwecken führen würde, während das Verharren bei ejner Politik, die unmögliche Ansprüche mit Gewalt durchzusehen sucht, schliehlich mit der allgemeinen Zerstörung des.Kredits enden würde. Der gegenwärtige Wert der ersten Schuld im Sinne dieses Planes kann infolge der verschiedenen Einlösungsmöglichkeiten nicht genau geschätzt werden. Führt die Annahme des Planes zu einer raschen Wiederbelebung des deutschen Kredits, und wird Deutschland fähig, durch die Aufnahme von Anleihen den Gesamtbetrag dec festgesetzten Iahreszahlungen in den ersten paar Jahren abzuzahlen, so würde der gegenwärtige Wert nicht m e h r a l s 3 0 M i l l i a c d e n betragen und könnte möglicherweise niedriger sein. Aber wenn das geschehen sollte, würden die Alliierten tatsächlich diese 30 Milliarden erhalten haben und Deutschland wäre zweifellos in einer Lage, die zweite Serie der Dons zu bezahlen, wenn diese nach zehn Jahren geschaffen werden, und diese Serie ebenfalls sehr schnell einlosen. In diesem Fall hätten diese Bons der zweiten Serie einen Gegenwartswert von mindestens 7,4 Milliarden unter Zugrundelegung einer Verzinsung von 61/. Prozent, so dah unter dieser Voraussetzung Die ganze Schuld mit eine n Gegenwarts- nert von über 37 Milliarden in 12 oder 15 Jahren hauptsächlich in den ersten 10 Jahren be- alichrn werden könnte. Bei der ungünstigen Annahme das' keine deutschen Anleihen zustande kommen, weder jetzt noch in der Zukunstz dah die Dons der zweiten Serie gänzlich gestrichen crerden müssen und dah Deutschland lediglich die Zinsen der ersten Serie bezMt, und zwar als eine dauernde Annuität, die in vier Jahren mit 2 Milliarden beginnt und sich nach axnte-en vier Jahren auf 2^2 Milliarden ftei-ert, betragt der Gegenwartswert un e. Zugrundelegung einer fünfprozentigen Verzinsung 391/2 Milliarden. Die Deutschland aufgelegte Last, die sich ermäßigen würde, wenn eZ die Einlosung^anleipe zu günstigen Bedingungen auf nimmt, deckt fast alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag.
1. Bestehende deutsche Schatzbons der Serien A, B, C sind zu streichen und die Summe der Iahreszahlungen ist zu reduzieren auf die Beträge, die Jahr für Jahr nötig sind, um für die Zinsen vorzusorgen, die für die neuen Dons fällig sind, die nach § 2 ausgegeben werden sollen.
2. Deutschland gibt für die Reparationskommission neue Bons ans, die in zwei Serien zerfallen:
a) die erste Serie der Bons tn Höhe von 50 Milliarden Goldmark ist sofort auszugeben, und zwar rückzahlbar zu pari am 31. Dezember 1954. Sie sollen Zinsen von 5 Prozent jährlich bringen, die halbjährlich zu zahlen sind. Die Zinszahlungen sind ganz zu stunden für die ersten 4 Jahre (bis zun 1. Januar 1927), und bis zum Betrag von 1 Prozent jährlich für die nächsten 4 Jahre (bis zum 1. Januar 1931);
b) die zweite Serie Dons zu n Betrage von
17.31 Milliarden Goldmark (d. h. den Betrag ter gesuid tm 5 Prez nt Zinsen drr BrmZ der ersten Serie dis zum 1. April 1923) oder zu einem solchen niedrigen Betrag, wie ihn das Schiede gecicht bestimmen mag, das in § 3 vorgesehen ist. ist auszugeben am 1. April 1933, rückzahlbar zu pari am 31. März 1965. Die Dons sollen halb- jährlich zahlbar und 5 Prozent Zinsen auf das Jahr bringen. Kann zu irgendeiner Zeit Vocodern 1. Januar 1927 die überwachende Behörde, die in § 11 vorgesehen ist, einstimmig entscheiden, dah die Gage der deutschen Finanzen eine solche ist, dah Barzahlungen für Reparationen begonnen werden können, so sott D.utsch- land in bar solche Su nmen bezahlen, wie jic die überwachende Behörde vocgefchrieben hat. und zwar in jedem dec Kalenderjahre 1925 und 1926, aber nicht über 2 Milliarden Goldmact für jedes Jahr.
Poincare im Kampf mit den C'mzländern.
Paris, 3. Jan. (WTD.) Die heutige Sitzung der Konferenz, die um 3.15 ilbr begonnen hatte, wurde um 5.15 Uhr unterbrochen, um den Delegierten, der Alliierten Gelegenheit zu geben, den Tee. einzunehmen. Der erste Teil dec Sitzung war ausschliehlich mit einer eingehenden Kritik Poincares am britischen Plane ausgefüllt.
Poincare über den englischen Vorschlag.
Paris, 3. Jan. (WB.) Poincare besprach im Verlaufe dec Rachmittagssitzung die Frage des Moratoriums. Er gab zu, dah der fremde Finanzrat die Stabilisierung dec Mack innerhalb 6 Monaten durchführen solle. Ader keine Garantie, fein Pfand gestatteten es, anzunehmen, dah Deutschland nach dem Moratorium bezahlen werde. Außerdem ginge die Machtbefugnis des Finanzrates Ende 1928 zu Ende unb könnte nur durch einmütigen Beschluß der alliierten Degierun- gen erneuert werden. Das britische Prograinm erscheine aber noch gefährlicher, wenn man die 6i> leichterungen in Betracht ziehe, mit denen Deutschland sich sehr rasch von seiner Schuld befreien könne. Augenblicklich habe Deutschland feine ä"hsre Schuld.' Infolge Dc:- Zusammenbr 'ches der Mark habe es auch seine innere Schuld so herab - gemindert, dah sie nur einige Milliarden Gold- mack betrage. Beim nächsten Marksturz werde sie auf dem Rullpunkt anlangen. In einigen Jahren werde also Deutschland das einzige Land Europas fein, dah keine innere Schuld habe. Mit seiner wachsenden Bevölkerung. seiner intakten Industrie, mit feinen grohen Bodenreichtümern an Kohle, Holz und Kali werde es gegenüber einem Frankreich, dessen Bevölkerung halb so stark sei, die HerrschaftEuropasa.r sich reihen, während Frankreich die ungeheure Last des Wie e aufbaues zu tragen habe. Die deutsche Vorherrschaft in Europa, die der Krieg zerstört habe, würde also auf diese Weise von den Alliierten wieder aufgerichtet und befestigt. Poincare kritisiert alsdann dir finanziellen Vorschläge des englischen Planes.
„Entweder — oder!"
Paris, 3. Jan. (WTD.) Am Schlüsse des heute vormittag abgehaltenen Ministerrats hat Poincare den Journalisten auf Befragen erklärt: Zu Beginn der Dormittagsfitzung werde ich erflären, dah ich keinerlei Diskussion auf der Grundlage des englischen Entwurfes zulassen kann. Auherdem werde ich mich weigern, den französischen Plan durch eine Debatte über die Einzelheiten zerpflücken zu lassen. Es gibt nur zweierlei: Entweder es wird für das' französische Projekt gestimmt, wie es ist, weil es ein absolutc.'Z Minimum darstellt, oder aber, es wird die Un° einigfeit festgestellt.
Paris, 3. Ian. (WTB.) Der diplomatische Mitarbeiter der Havasagentur ist in der Sage, über die Kritik Poincares am britischen Plan folgendes mitzuteilen:
Das von der englischen Regierung unter dem Titel „Plan einer allgemeinen Regelung der Reparationen und der interalliierten Schulden" überreichte Dokument sei in seiner Gesamtheit eine Abänderung des Friedensvertrags. Es umschließe auherdem eine Anzahl von Bestimmungen, durch die die entsprechenden Vorschriften des Versailler Vertrages zerstört würden. Poincare sprach zuerst von der Abänderung des Londoner Zahlungsplanes. Die deutsche Regierung habe verlangt, dah ihre L-chuld endgültig festgesetzt werde. Die Reparationskommis- sivn allein habe zu bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen die Schatzbons der Serie st. ausgegeben werden sollen. Der englische Vor- schlag gebe dem deutschen Verlangen keine Befriedigung, denn hiernach setze sich die deutsche Schuld aus zwei Teilen, einem festen und einem veränderlichen, zusammen. Die Abänderung könne nach zehn Jahren beginnen. Der zweite -teil Der Schuld könne durch ein Schiedsgericht, das die deutsche Regierung verlange, vollkommen beseitigt werden. Also nicht die Alliierten hätten zu entscheiden, ob die deutsche Schuld herabgesetzt werden kann. Auch die Reparationskommistion werde ihrer Rechte entkleidet. Wenn sie weiter bestehe, werde sie nur ein einfaches Tribunal fein. Die ilebertr>a<f)ung der deutschen Finanzen solle nunmehr einem fremden Finanzrat unterstellt werden, dessen Vorsitzender ex ofticio Der deutsche Finanzminister mit beherrschender Stimme I bei Stimmengleichheit sei. Es sei taum notig, zu bemerken, dah in einem solchen Rat Frank- | reich, Belgien und Italien mit 70 Prozent An
teil an den deutschen Schulden durch den deutschen Minister in die Minderheit gesetzt werden könnten.
Poincare wandte sich ferner gegen di e im englischen Pl<m vorgesehene Vereinheitlichuig der . Reparationszahluigen un) bet übrigen Vertrags lasten. Insbesondere sei die Entnahme der Au.^ glcichszahlu tgen aus den deutschen Reracations- leistungcm vertragswidrig, die unter Umständen den Reparationsanteil der Gläul>ig?rinach e um 20 Prozent verkürzen könnten. Was di? Ve t ags- bestimmu igen über die Sachtteierungen anlange, so fei im britischen Plane nicht nui~ kein? Rede mehr von den aus den Anhängen 3, 4 und 5 ,;u Teil VIII des Vertrages erwarteten Leitungen, sondern es werde auf) in keiner Weise mehr auf die Verpflichtung Deutschlands angespielt, mit Vorrang vor jeder anderen Lieferung die als Ersah für die Förderung aus den zerstörten Bergwerken bestimmte KoUe zu liefern. Poincare rühmt sch'iehlich als vertragswidrig, dah der englisch? Entwurf Verband' langen mit dec deutschen Regierung über Die Raturallieferungs menge vorsieht Auherdem bestehe die Gefahr, dah gerade in der Zeit, in der Frankreich am notwendigsten der deutschen Sachlieferungen bedürfe, das heisst mäh- 1 Ctt vier Ickffre des Moraioriums, i'ufc" dro deutschen Sachlieferungen, bie_ als vorweg genommene Zahlungen gelten würden, auf Grund des vor geschlagenen Diskontsatzes das Doppelte ihres Wertes zu bezahlen sei.
Poincacä schlos': Sämtliche Bestimmungen des englischen Planes liecn also ausgesprochen dem Friedensvertrag zuwider. Dieser stelle aber eines jener Dokumente dar, die man im internationalen Recht ewige Verträge nenne und die nicht abgeändert werter könnten. Er sei von Den Kanzleien sämtlicher Signatarmäch e feierlich registriert Worte 1, das französische Parlament habe ihn ratifiziert. Der Tertrag von Versailles habe alle Weihen eines feierlichen internationalen Aktes und Damit Den Wert erlangt, Der sich mit dieser Bezeichnung verbinde. Er sei für Frank eich ein inneres Staatsgesetz geworden. Im Vertrag von Versailles könnten Veränterungen nur in Der gleichen Form Dorgenommen werden, d. h. durch Di; regst«nerie und von bei Parlamenten ratifizierte Unterschrift sämtlicher Signatarstaa c:r Richt aber könne Frankreich sich darauf ein- lassen, auch nur eine Zeile an diesem internationalen Instrument zu ändern.
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Paris, 4. Jan. (WTB.) Heber die gestrige Rachmittagssihung der Konferenz berichtet Haras noch folgende Einzelheiten: Rach Der Rede Poincares erklärte
Thermis, das englische Memorandum habe die Belgier ebenso enttäuscht wie die Franzosen. Es beweise, dah ein unüberbrückbarer Abgrund Den britischen und den französisch-belgischen Standpunkt in der Reparationsfrage trenne. Theunis fügte hinzu, er bedauere, dah unter diesen Umständen Belgien nicht Die Rolle des Vermittlers zwischen den beiden grohen Staaten spielen könne, was ihm bei früheren Konferenzen gelungen sei. Der belgische Miaisterpräsi- Deut wies auch noch auf den fortgesetzt schlechten Witten Deutschlands hin, der sich feit Spaa immer mehr verstärkt habe. Er sprach auch von der Priorität Belgiens, dec durch den englischen Plan Aöbinich getan werde, und er erklärte schlieh- kich, Poincare habe alles gesagt, was über den englischen Plan zu sagen fei. Zum Schluh sprach er Den Wunsch aus, man möge sich einer p r 0 v 1 s 0 - r if eben Lösung anschliehen, aus der Die Erörterung der Frage der interalliierten Schulden ausgeschallet werde und die beispielsweise für ein 3abr das französische Moratoriumsprogramm mit Pfändern annehme.
Hieraus begann der italienische Dele gierte
Marquis della Toretta
Den italienischen Standpunkt zu entwickeln, ersuchte aber schliehlich die Konferenz, ihm zu gestatten, sein Expose auf morgen zu verschieben, Da ihm noch gewisse technische Einzelheiten fehlten. Als letzter sprach
Donar Law.
Er huldigte Poincares auhervrdentliches Talent als Advokat und erkannte auch die ilcber- zeugung an, mit der Poincacö gegen die englische Theke gesprochen habe. Donar Law erklärte weiter -r fei nicht bereit, seinerseits die Einwendung gen Poincares zu widerlegen, das werde er moc*


