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Nr. 2

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U5. Zahrgang

Mittwoch, 3. Januar 1923

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Drvck mtö Verlag: Vrühl'sche UniverfitS1§-vuch- und Zteindruckerei R. Lanze in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schnlstrahe 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Preis für 1 rnm höhe für Anzeigenv 27 mmBreite örtlich 20 Mk., auswärts 25 Mk.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 100 MK.Dei Plag- Vorschrift 20°/o Aufschlag Hauptschriftleiter: Aua. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein; für den Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in (Biegen.

Poincares Programm auf der Pariser Konferenz.

r3an- (WTB.) Hava s veröffent- ltcht den Wortlaut des von PoincarS heute nachmittag vorgebrachten Pro­gramms wie folgt:

So grausam auch Frankreich durch den Krieg geprüft worden sei, es werde sich nicht gleichgültig stellen, was die Wiedererhebung irgendeiner von denjenigen Nationen anlange, die heute unter der allgemeinen Krisis litten. Erst gestern habe es in der österreichischen Frage eine eklatante Probe von seinem Solidaritätsempfindei^ abgelegt. Es fei von dem lebhaften Wunsche beseelt, in engem Einvernehmen mit den Alliierten an der Befesti­gung des Friedens durch Ausführung der Ver­träge und an dem Wiederaufbau aller Länder zu arbeiten, die durch die Ereignisse der letzten Jahre in ihrer Lebenskraft getroffen worden seien. In­dessen könne Frankreich nicht vergessen, daß Deutschland es sei, das ihm den Krieg erllärt habe, das in zehn französische Departements ein­gedrungen sei und sie planmäßig verwüstet habe. Frankreich sei der Ansicht, dah die vom Versailler Vertrag angeordnete re st lose Wiedergut­machung dieser Schäden ein Vöerk elementarer Gerechtigkeit sei. Es sei auch überzeugt, dah diese Wiedergutmachung die unerläßliche Vorbedingung für die Wiederherstellung der französischen Fi- 7«lnzen und die einzige logische Vorbereitung für einen Wiederaufbau Europas sei. In diesem Sinne unterbreitete Frankreich feinen Alliierten das Arbeitsprogramm, das die französische Regierung zu begründen, den einzelnen näher darzulegen und vor der Konferenz zu entwickeln gedenke.

Es fönnte 1. den Versuch einer Lösung der Reparationsfrage und der Frage der interal­liierten Schulden ausfindig machen, 2. die Annahme einer bestimmten Politik hinsich llch der Stabilisierung der Mark und der Re­organisation der deutschen Finanzen. 3. sofortige Beschlüsse über das von Deutschland verlangte Moratorium und die Pfänder und deren Beschlagnahmung durch die französische Regierung, sowohl um die während der Dauer des Mora­toriums noch zu leistenden Zahlungen ficherzuftel- len, als auch um einem späteren Versagen Deutsch­lands vorzubeugen. Deutschland habe verlangt: 1. eine Herabsetzung seiner Reparationsschuld 2. die Festsetzung dieser Schuld nach Matzgabe seiner et­waigen Dudgetüberschüffe. Die letzte Forderung sei offensichtlich unangängig. Die Dudgetüber- schüsfe Deutschlands seien ja abhängig von seiner Politik und semem guten Willen. Die Erfahrun­gen der Vergangenheit können nicht das mindeste Vertrauen in die Zukunft einflöhen. Die franzö­sische Regierung erinnere in besonderer Rote ihre Alliierten an die unzähligen V e r f e h l u n- gen die Deutschland in den letzten Monaten be­gangen habe, sie seien bezeichnend und könnten den Franzosen keinerlei Illusionen lassen. Die französische Regierung erkläre, dah sie nicht geneigt sei, irgendeine Herabsetzung Ares Anteiles an den Zahlungen zu akzeptieren, die Deutschland auf Grund des Zcihlungsstatuts schuldig sei. Dieser Anteil sei ja schon heute nicht genügend, um die Pensions- lasten und den Wiederaufbau dec verwüsteten Ge­biete zu decken. Sine Herabsetzung der deutschen Schuld konnte also von der französischen Regie­rung nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewisse unter ih'er Alliierten eine etwaige Herabsetzung oder anderweitige Regelung ihrer Forderungen an Deutschland durch Abänderung ihrer Anteilsähe und die Gewährung einer Priorität für den Wiederaufbau dec verwüsteten Gebiete zugestünde r. Es sei nicht Sach: Frank­reichs, in diesem Punkte den Dispositionen der übrigen Gläubiger Deutschlands vorzugreifer. Ein offizielles Dokument der englischen Regierung habe jedoch vernehmen lassen, dah diese geneigt 'wäre, ihre Forderung an Deutschland unter ge­wissen Bedingungen, die die Frage der inter­alliierten Schulden betreffen, aufzugeben oder herobzusetzen.

Die ftanzösische Regierung glaubt, ihren Standpunkt in dieser Beziehung genau darlegen zu müssen. Sie komme nicht weiter auf den ilr- sprung und die Bedeutung dieser Schulden zu sprechen. Sie denke nicht daran, ins Gedächtnis zu rufen, dah die interalliierten Schulden im Interesse des gemeinsamen Sieges eingegangen worden seien, dah fi: Kriegskosten darstellten und dah ihnen entsprechmd den durch Artikel 231 und 232 des Versailler Vertrages aufgestellten Grundsätzen die Reparationsforderun- gen vorangehen müssen. Die französische Regierung könne weder der Billigkeit halber, noch faktisch Kapital oder Zinsen dieser Schulden bezahlen, solange sie nicht zum allermindesten durch deutsche Zahlungen für dre bereits gemachten und noch zu machende Ausgaben für den Wie­deraufbau der verwüsteten Gebiete gedeckt sei, und diese Ausgaben entspräche annähernd dem fianzö rschen Anteil an der Obligationen A. und B. Wenn gewisse Gläubiger Frankreichs geneigt wären, sich diesem Modus anzuschliehen, so wäre die französisch: Regierung bereit, rhnen von rhrem Anteil an den Obligationen C schon heute ern Rominalkapi.al in Höhe des nominalen Betrages ihrer Schulden zu übergeben. französische Regierung erklärt sich bereit, die Obligatio- nen C, die sie gegebenenfalls für ihre eigenen Forderungen in Zahlung erhält, zu annull re- ren. wenn dieser Modus von den anderen S.aa- ten akzeptier-1 würde und wenn diejenigen unter ihnen. die Gläubiger find, gleichfalls sich entschlössen, die Obligationen C. dre ihnen übergeben würden. zu annumerat.. Was die Zahlungsmodalität für die deutsche

Reparattonsschuld anbelangt, so wie sie durch das Zahlungsstatut festgesetzt sei, oder so, wie sie unter den oben angeführten Bedingungen sich in herabgesetzter Form sich gestalten würde, so stehe die französische Regierung auf dem Standpunkt, dah es im gemeinsamen Iitteresso der Alliierten und Deutschlands liege, die Be­zahlung dieser Schuld zu einem beschränkten Zeit­raum zu sichern. Die ftanzösische Regierung ae- stehe infolgedessen zu, daß die Zahlungen, die Deutschland zu leisten haben werde, bis zu einem noch zu bestimmenden Datum und zu einem der Billigkeit entsprechenden Satze diskontiert werden mühten. Da derartige Zahlungen augenblicklich von Deutschland nur in annehmbarem Mähe von dem Ergebnisse der von ihm aufgelegten äußeren Anleihe geleistet werden konnten, glaube Pie fran­zösische Regierung, daß die alli ecten Regierungen durch alle in ihrer Macht befindlichen Mittel die Emission dieser Anleihe begünsti- gen mühten. Sie glaube übrigens, daß in einer sehr nahen Zukunft derartige Anleihen möglich seien und schon heute für einen, be­schränkteren Anleihedienst in Deutschland wirk­lich: Sicherheiten geschaffen werden könnten und daß diese wirksam vom Garantie-Ausschuh kon­trolliert werden könnten, demgemäß den Bestim­mungen des Londoner Zahlungsplanes Vertreter der Anleihezeichner brigrgeben werden könnten. Eine ausgedehnte Mobilis'.emng der deutschen Schuld könne jedoch solange nicht erzielt werden, solange nicht die deutschen Finanzen in Ordnung gebracht seien, und zwar unter den im voraus­gegangenen Kapitel bezcich reten Bedingungen und unter der angeführten Kontrolle. Zur Or­ganisation der deutschen Finanzen ist die französische Regierung dec Ansicht, daß das Rco.ganisationsprOgramn'. dec deutschen Fi­nanzen im wesentlich:.!, wie folgt, aufgebaut sein werde: 1. Ausarbeitung eir.es Stabilisierungs- Planes der deutschen Währung durch die deutsch: Regierung, der der Reparativnskommission zur Billigung zu unterbreiten wäre. Dieser Plan dürfe keine anderen Interventionen auf dem De­visenmarkt enthalten als die, die notwendig seien, um den äußeren Wert der Mark auftechtzuerhal- ten. deren Kurs zu Beginn der Operation setzt werde, bis der innereWert der Währung aufs neue konstant gehalten und angeglichen sei. 2. Sofortige Mahnahmer seien zu ergreifen, um das deutsche Budget ins Gleichgewicht zu brin­gen und dieses Gleichgewicht auftechtzuerhalten. dah man progressiv in den Ausgaben die not­wendigen Kredite einstelle, um Deutschland zu ge­statten. seine Reparationen zu bezahlen. 3. Von Anbeginn der Anwendung des^Stabilisierungs- Planes sollte die Deutsch: ReichDanl den Diskont für Schatzbons einstellen. Bedürfnisse des Deut­schen Reiches, die nicht provisorisch durch die nor­malen Einnahmen gedeckt seien, feien durch in­nere Geldanleihen flüssig zu machen. 4. Zur Ver­stärkung der Dispositionen, die geeignet seien, die Kapitalflucht zu verhindern, diene die Thesau­rierung ausländischer Devisen im Inlande und die Organisation der Kontrolle der voraufgegan­genen Verfügungen durch den Garantieausschnh unter folgenden Bedingungen: a) Ein voll­kommener Plan der gesetzgeberischen und Derwaltungsmahnahmen sei von der deutschen Legierung im Einver­ständnis mit der Reparationskom- Mission a u f z u st e l l e n. Die deutsche Regie- rucg übernehme die Verpflichtung, sofort diesen Plan dem Reichstag zu unterbreiten und, wenn nötig, auch den Parlamenten der Länder, die ihn unterstützen und sich verpflichten mühten, daran nichts zu ändern ohne Einwilligung des Garantie­ausschusses. b) Dec Garantieausschuh werde in den Stand gesetzt, die Ausführung dieses Pro­gramms zu verfolgen und so in jedem Augen­blicke in allen Einzelheiten den Stand der Finanz­verwaltung des Reiches und der Gliedstaaten kennen zu lernen. Der Ausschuß könne zu diesem Zwecke zu allen Eingrisfsmitteln seine Zuflucht nehmen, die er für nützlich halte. Sc könne jede Ausgabe, die ec für inopportun halte, versagen und jede Erhöhung, die er für notwendig Halle und bestimmt sein sollte, Deutschland zu ge­statten. seine Reparation slasten zu begleichen, vorfchceiben. Er werde übec die Reichsbank und alle anderen Organisationen, die damit beauftragt seien, in die Abänderung der deutschem Währung einzugreifen, die notwendige Kontrolle ausüben, um die Ausführung des verfolgten Planes sicher- zustellen, den die Reparationskommission ge­billigt habe, c) Wenn das vorstehende Programm nicht innerhalb der festgesetzten Zeit von den Regierungen angenommen werde, und we:rn dir vvl geschiebenen 'Verpflichtungen nicht durchge­führt würden oder wenn man sie nicht halte, wenn also die deutsch: Regierung sich nicht un­mittelbar den Anforderungen der mit der Kon­trolle beauftragten Organismen füge, dann werde diese Verfehlung als eine vorsätzliche Verfehlung im Sinne der §§ 17 und 18 des Anhangs H Abschnitt 8 des Friedensvertrages von Versailles angesehen und die in dem Kapitel 4 vorgesehenen San t- tioncn sofort und automatisch in Kraft treten. Die alliierten Regierungen verpflichten sich im voraus gegenseitig, ihren Delegierten b.si der Re- parationskommission Instruktionen in diesem Sinne zu geben, d) Die Bestimmungen des Ar­tikels 7 des Zahlungsstatuts der Schulden, das Garantiekomitee zu ermächtigen, sich in die deutsche Verwaltung einzumischen, körn' nach dec französi­sche Auffassung der Durchführung 6er borauf­gegangenen Bestimmungen nicht hinderlich fein.

Selbstverständlich bedeute die vorerwähnte De» | stimmung nur, daß das Garantiekomitee nicht an die Stelle der deutschen Verwaltungszweige treten | und deren Leitung übernehmen könne, e) Die Ver­legung des Sitzes des Garantiekomitees nach Ber­lin und die Angliederung von Vertretern der Zeichnerländer an das Komitee, soweit auslän­dische Anleihen aufgelegt sind.

Die französische Regierung sei der Ansicht, daß Deutschland in der Lage wäre, im Benehmen mit den Großindustriellen 1923 eine aus­reichende Anstrengung zu machen, um das Za h - lungsstatut auszufuhren, und daß auf alle Fälle das von Deutsch.and verlangte Mora­torium nur unter der Bedingung annehmbar fei. daß es sich nicht auf sämtliche Zahlungen erstrecke, die Deutschland schuldig sei, und daß ihm als Gegenwert die Beschlagnahme von Pfändern gegenüberstehen.

Ausdehnung und Dauer des Moratoriums. Die französisch: Regierung sei nicht geneigt, ein längeres Moratorium als für zwei Jahre ins Augezu fassen Sie sei sogar der Ansicht, daß diese Frist nur dann be­willigt und aufrechterhalten werden könne, wenn Deutschland im Einverständnis mit der Repaca- tionslommission eine unerläßliche Anstrengung mach ?, seine Finanzen zu reorganisieren und wenn cs die notwendigen Dispositionen der Anleihen ergreife, die zum Teil dazu bestimmt sind, den Ausgleich seines Budgets und die Stabilisierung der Mark zu erleichtern, und dec Rest, um schon im Laufe des Moratoriums mit der Til­gung seiner Schulden zu beginnen. Was die Ausdehnung des Moratoriums anbelange, so halte es die französische Regierung für angebracht, daß weiter bezahlt würden: 1. Be­satzungskosten, wie sie durch das Abkomme:: vom 11. März 1922 verfügt worden feien, 2. die Ausgaben für die interagierte Kom- Mission m den Rheinlanden und 3. die Aus­gaben für die Mili t är- und Marinekom­missionen. 4. Die Barleistungen unter den nachbenannten Bedingungen. 5. Weiter zu leisten wären auch die Sachlieferungen unter den im Versailler Vertrag und in den geltenden Abmachungen vorgesehenen Bedin­gungen. Daneben hätte Deutschland ferner die anderen Verpflichtungen (Ausgleichszahlungen, Restituttonen usw.) zu erfüllen, die der Versailler Vertrag und die.anderen Abmachungen Deutsch- . .-usrrl'gt haben, und zwar unt:c der Bedin­gung. die sie augenblicklich beherrschen.

Da- die letzten drei Jahre gezeigt hätten, daß es unmöglich sei, Vertrauen zur An­strengung Deutschlands bei seinen Verpflichtungen, die es übernommen habe, zu haben, sei die ftanzösische Regierung der Ansicht, daß die Pfandnahme unerläßlich sei, und die srnirzösische Regierung glaube, dah _ die Durchführung der nachfolgenden Pfänder

die Zahlungsfähigkeit Deutschlands nicht vermindere und nicht geeignet fei, die

Sanierung der Finanzen zu beeinträchtigen. Die Pfänder werden genommen, um die Ausführung dec Mocatoriumsbedingungen sicherzustellen, so­wohl was die Reorganisation der deutschn Fi­nanzen betreffe, als es auch die beschränkten für diesen Zeitraum vorgesehenen Zahlungen, ferner um den alliierten Mächten die Fortsetzung und Ausdehnung dieser Zahlungen bei Ablauf des Molatoriums zu sichern und, wenn Deutschland in diesem Augenblick nicht die notwendigen Maß­nahmen ergte.f :ix werde, um normal seine Schil- den zu begleichen. Wenn während der Dauer des Moratoriums Deutschland genügmd umfang­reich: Anleihen abgeschlossen habe, di: zur Amor­tisierung des Kapitals der deutschen Schulden zur Verfügung 6er Revarationskommission ge­stellt werden, könne ins Auge gefaßt werden, der deutschenRegierungdieErträgnisse der Pfänder zur Verfügung zu las­sen, sei es einen Teil der Sachlieferungen, sei es ihren Gegenwert vom Ertrag der Anleihen. Aber die französisch: Regierung glaube, daß alle nützlichen Dispositionen getroffen werden mühten, um di: sofortige Produktivität der Pfänder', deren Beschlagnahme sic ins Auge gefaßt habe, sicher- zustellen und um die Organismen zu schaffen und funktionieren zu lassen in dem Maße, in dem es die Umstände notwendig machen. Das von der französischen 'Regierung ausgearbeitete Programm versuche soviel wie möglich jede mili­tärische Besetzung zu vermeiden, aus- geonmmen den Fall, daß Deutschand sich nicht anfhenge, all: Verpflichtungen zu halten, die das Prog arnrn ihm auferlegt, in welchem Falle auch die Sanktionen automatisch in Kraft treten, die im nachfolgenden Kapitel vorgesehen sind. In dieser Hi rsicht übernehmen die Alliierten gegeneinander eine absolute Verpflichtung, sei es diese Sanktionen gemeinsam anzuwenden, sei es keinerlei Sinwendunger zu erheben, wenn einer von ihnen allein sie zur Anwendung bringt. Die französische Regierung sei übrigens davon überzeugt, daß, wenn die Alliierten dieses Pro­gramm annehmen, und mit ihr gemeinsam ar­beiten, um es der deutscher Regierung cmfzu- zwingen, feine Durchführung keine.lei ernste Schwierigkeiten ersah er werde und daß es jede Truppenbewegung im beetzten Gebiet unnötig machen werde. Besondere Explikationen werden geliefert werden im folgenden Programm, übev das ein Resume gege'c i werde.

1 Pfänder, um die Sachlieferungen sicherzustellen. 2. Kohle. Eine internationale Kontrollkommission, bestehend aus In­genieuren, deren Vorsitzender ein Franzose ist, und in dec sich die Stimmen in dem Verhältnis zu den Kohlenlieferunzen verteilen, die den inter­alliierten Mächten zustehen, wird nach Essen geschickt und mit dem Beistand der deutschen Legierung mit den notwendigen Vollmachten ver­

sehen, um die Tätigkeit dec Kohlensyndikate zv überwachen und um durch Befehle, die der Präsi­dent erteilt, sei es dem Kohlensyndikat oder dem deutsche Tranzporlient die strikte Anwendung des von der Reparationskvmmission fest­gesetzten Programms sichnzustellen Die Rhsinlandkommission soll "6ie Befugnis erlangen, Ordonnanzen im Ruhrgebiet zu er* lassen, um die Ausführung der von der e'rnzu- sehenden Komikiissivn erlassenen Bestimmung^ sicherzustellen. Es werde Deutschland notrfiziert, daß die alliierten Regierungen sich das Recht vrrbehallen, die notwendigen Maßnahmen zu er greifen, um zu ihren: Ruhen in den Staais- und Kcmmunalwäldern des besetzten Gebietes Holzschnitte durchführen zu lassen.

(Der Schluß war bei Rrchaktionsschluß noch nidv eingelaufen.)

Die erste Sitzung.

Paris, 2. Jan. (WTB.) Die erste Sitzung der interalliierten Konferenz, die um 2 Ahr eröffnet wurde, war bereits um ein Viertel nach 4 Ahr zu Ende. Im Verlauf der Sitzung wurden die französischen, eng­lischen und italienischen Pläne von Poincar^. Bonar Law und Della Toretta entwickelt. Diese drei Pläne werden im Laufe des heuti­gen Abends veröffentlicht werden. Die nächste Sitzung der Konferenz ist auf morgen nachmit­tag 3 Ahr anberaumt worden. Am ein gründ­liches Studium der verschiedenen vorgebrach­ten Thesen zu ermöglichen, ist es nach Hava-: nicht ausgeschlossen, dah eine Sachverstän­digenberatung bereits morgen vormittag dcw Studium der vorgebrachten Pläne beginnen wird.

Ministerpräsident Poincare hat heute vormittag Donar Law und Lord Curzon einen Besuch abgestattet. Lord Curzon hat um 12 Ahr die Rückreise nach Lausanne <nv getreten.

Die britischen Vorschläge.

Paris, 2. Ian. (WTB.) Der diplomatisch Redakteur der Havas-Agentur glaubt zu wissen, daß die englische These, so wie sie sich aus dem britischen Plane, der in der heutigen: R'chntttagssitzung dec Konferenz c-clä. trft. wrrrd: ergebe, in den französischen Kreisen eine gewisse Enttäuschung hervorgerufen habe. Die These sei sehr entfernt von dem französischen Standpunkt und lasse einen ganz verschiedenen Geist erkennen. Sie komme übrigens zu Ergeb­nissen, die in Frankreich offenkundig als un­befriedigend angelegen werden. Die britisch.!: Vorschläge 'hätten außerdem noch das Anange­nehme, daß sie in gelDtfiei Punkten mit dein Friedensvertrag von Versailles brächen. Ihre Annahme und ihr Inkrafttreten würde:: einen verhängnisvollen Einfluß, auf die Rechung der Reparationen, so wie sie der Friedensvertcag vorsehe, ausüöen. Man glaube zu wissen, daß der britische Plan für ein Moratorium von vier Jahren fei. Rach diesen Vier Jahren solle Deutschland jährlich: Zahlungen im Be'.ragc von zw.si bis drei Millarden Goldmark leisten. Der Plan fasse außerdem die endgültige Festsetzung der deutschen Schuld auf 50 Milliarden Goldmark ins Auge und sehe ein verwickeltes System der Regelung der mtcralliiertn Schulden in Kompensation mit een Schatzbons der Serie C unter der Beding,!ng vor, daß der britische Anteil an den Reparationszahlungen f a st verdoppelt, der französische AntÄl aber um ebensoviel herab­gesetzt werde.

Die Lausanner Schwierigkeiten. Starre Haltung der Angora-Negierung.

London, 2. Ian. (WTB.) Eine Reu-- termeldung aus Konstantinopel besagt: Rach aus Angora vorliegenden Rachrichten scheine sich eine starreHaltungderAn- goraregierung anzuzeigen. Die Ratio­nalversammlung in Angora hat eine fechSstün- dige geheime Sitzung abgehallen, in der die Lausanner Verhandlungen erörtert wurden. Die Haltung der Alliierten wurde dabei sehr kritisiert und eine Entschließung angenommen, in der der nationale Pakt aufrechterhalten wird. Rach allerdings noch nicht bestätigten Berichten ist Ismet Pascha instruiert worden, auf der unveränderten Aufrechterhaltung des nationalen Paktes zu bestehen und mit den Mächten, die bereit sein würden, die 'Bestim­mungen dieses Paktes zu unterschreiben, einen Sonderfrieden abzuschliehen.

Aus Äem Reiche.

Der Streik der Oerliner Markthallenhändler.

Berlin, 3. Ian. (WTB.) Sämlliche Standinhaber der Zentralmarkt­hallen sind gestern morgen zwischen 5 und 7 Ahr in den Streik getreten. Die Gründe sind in den abermals erhöhten Frachten und in den hohen Standmieten zu suchen. Die Polizei traf alle Sicherheitsmaßnahmen gegen eventuelle Ausschreitungen.

Heute wird bekannt, dah der Streik weiter an Amfang zugenommen hat. Die Zahl der