VehördNche Anzeigen
6 Akte.
6 Akte.
werden.
Hausgewerblreibender für rdeit- bzw. Auftraggeber
3ft ein
mit
Die Deiträ,
dte Verslcherungspsllcht lx^grunLenoci regelmätzigen Arbeils- oder Dienst>
känferinnen.
sähe zum LeichSmietengesetz
. 300 2100 9000
108000
festgesetzt:
270 1890 8100
97200
30 210 900
10800
8307»
544*7,
Der Feuerturm von Lafajette
21'/, 124°
9720
9720
38380
9720
29160
24 106 125
189
189 756
189 567
810
810
3240
810
2430
= 25,78
= 74,88
= 49,99
die Höhe des Arbeitsentgelts verpflichtet.
Der Oberbürgermeister. 3. 2.: Dr. Leib.
ab 1.10.1922
tret |um €öim »re 6prrfr*. <%*!■!<* eie frtpic jur Ikrrifunfl »cm flrmfrcftcw Hct OmteAtn von Chi ufe ©eNflefl ecfwcnbd Softüfllu» - Mm» - *<U*eü*. ▲
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Bis einschl. Montag, 1 Januar:
Der große Sportfilm
Die Deutschen
rung sind in _ _
Formen zu entrichten wie die Beiträge
mehrere Arl
tätig, so ist jeder einzelne von ihnen
gung - - - - - - - c) nur Wohnung,
Heizung, Beleuchtung .......
2. Arbeitnehmer, denen nur eine teil- weife Verpflegung gewährt wird:
tungSkarten und di« Derwendung der Beitragsmarken erfolgt durch die Kranken kaffe, bei der sie gegen Krankheit ver-
zur Zahlung des ganzen Beitrags verpflichtet. Hat einer von ihnen di« Beiträge für einen bestimmten Zeitraum bezahlt, so sind damit die übrigen von ihrer ZahlungSpslicht befreit.
Heizung und Beleuchtung
b) nur volle Derpfle
Sttche für Schüler (9Iu6* 1 ändert 18 3* alt,
Pension mit Familirnan- ifblufe, am liebsten bei besserer Vebrer- fnmille. Schr 2lntf.ii- 011871 an d. G. VIn».
M. MiilOi! verloren Weg. Be- lobnung nbinflcbeii out» Fnndbnreau.
Heff. Hochbauamt Diehen. Berth.
| Derficherungscnnt der Stadt Gietzen.
11062D' Dr. Frey. [1H09B
Kostenlose Vfrbeitlöcrmtttelunfl imb Be^ rnfdbeintnng lür beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Kriegerwaisen und Kriegs-
Verhältnis zu bestimmten Arbeitgebern stehen und, ohne dieses Verhältnis zu unterbrechen, das Hausgewerbe nur nebenher, sei es regelmähig, sei es nur gelegentlich, betreiben.
§8. ,
Holzsnbmisston.
Aus den Waldungen der Gemeinde Grvhen-Duseck kommt folgendes Holz im Submissionswege zum Verkauf:
Fichtenftänrme:
5 Stück 3. Klasse — 9,26 Fstm
1. ®laf er arbeiten: 378 qm Blindrahmenfenster iScheibengröhen nach den D^Z- Aormen;
2. Schreinerarbeiten: Zusammen rund 160 Stuck ein» und zweiflügeL Türen, Glasabschlüffe, 4 Holztreppen:
3. Anschlägerarbeiten: Zusammen rund 160 Stück Türen und GlaSabschlüsse. Die Arbeiten können zusammen und in einzelnen Losen vergeben werden. Angebotsvordrucke können vom 2. n. Alts, ab. solange der Vorrat reicht, gegen Erstattung der Herstellungskosten von unserem Aeubaubureou, Alte Detettnäranstalt,
3. Für sonstige Sachbezüge gilt der Kleinhandelspreis.
Die vorstehende Festsetzung ist als Durchschnittssatz zu betrachten. Der Werl anderer Sachbezüge wird von Fall zu Fall festgesetzt, ebenso können auch Abweichungen von den obigen Festsetzungen zugelaffen werden, wenn dies nach Lage des Linzelfalles gerechtfertigt erscheint.
Die Festsetzung tritt am 1. Januar 1923 in Kraft.
Dietzen, den 24. Dezember 1922.
zur Krankenkasse.
8 6.
Die Arbeit- bzw. Auftraggeber haften für Zahlung der Beiträge der Haus- gewerbtreibenden als Selbstschuldner.
Vorstehend« Bestimmungen finden keine Anwendung
a) auf Personen, die das Geschäft regel- mastig für eigene Rechnung betreiben und nur gelegentlich von anderen Gewerbtreibenden für deren Rechnung beschäftigt werden;
b)auf Personen, die in dem Betriebe des Hausgewerbes nur gelegentlich oder zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und in so geringem Almfange tätig sind, dah der hieraus erzielte Verdienst zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und zu den Versicherungsbeiträgen nicht in entsprechendem Verhältnis steht;
Armband nefttubeu. Abzu- bolcn bei 011651 Grünewald Zn Äebr. Berdnr
Lichtspielhaus r at”aBe°a4
1. Hanuar 1923 sind von dem für den Monat Januar 1923 und für die folgend« Monat« gezahlten Arbeitslohn monatlich einzubehalten: 6000 ML (b. i. 10 v. H von 60 000 Mk.) — (200+ 1000 =) 1200 Mk. -- 4800 Mk.
2. Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vom Finanzamt eine Erhöhung des Werbungskvstenpausch- fatzes von 1080 Mk. aus 6000 Mk. jährlich, zugelassen worden ist. mit einem MonatSarbeitSlohn von 70 000 Mark. Ab 1. Januar 1923 monatlich einzubehalten: 7000 Mk. — (200 + 200 + 1000 =) 1400 ML. -= 5600 Mk.
3 Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern. Wvchenlohn 15 005 Mark. 21b 1. Zanuar 1923 wöchentlich einzu behalten: 1500,50 Mark - (48 + 48 + 240 + 240 + 240 =) 816 Mk. = 684,50 Mk.. abgerundet 684 ML
4. Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährigen Kindern und zwei vom' Finanzamt zur Berücksichtigung zuge» taffenen mittellosen AngeHrigen. Tageslohn 2000 ML Ab 1. Zanuar 1923 kein Steuerabzug mehr, da die Ermähigungen von (8 + 8 + 5 x 40 4- 40 =) 256 ML den an sich einzub«haltenden Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohns (= 200 ML) überfteigen.
Dietzen, Butzbach, Grünberg, Sangen, 30. Dezember 1922.
Die Finanzämter. 11149B
Nnr noch heute and morgen 11107c
Palast-Llchtsplele
— Linden plaie — -,«o
Ertülsj o.metinisl(sW8f amPialze
1. Unverheirateter Arbeitnehmer
60 000 Mk. MonatSarbeitSlohn. Ab
Vmiffnutcn, auch hir 9(nrt)inittan8bc- frtjöi iauna, Mädchen für taaSlibcr, 1 Waschfrau, 4 Fabrikarbeiterinnen.
Tie Berufsberatung und ArbeitS- Bermittluna fite Musiker findet TtenS- tag, Tonnrrdlnn und Samstag von 10 biü 12 Ubr statt. 1H30B
Ab Montag; da« grofle Festprogramm
Die Beichte der Mörderin
Gewaltiges Sittendrama In 5 Akten In der Hauptrolle Anna von Paalen. Ferner Leo Penkert In seinem Lustspiel
Die Verlobungsreise
Anfang;: Sonntag und Hontag 8 Ohr.
Lotete Vorstellung;: 8.15 Uhr.
GroBes Solistenorchester.
rung für Hausgewerbtreibend« (§162 Reichsversicherungsordnung), die Ags-
Zur Zahlung der Beiträge ist der Arbeit- bzw. Auftraggeber verpflichtet. Sr ist berechtigt, die Hälfte des Beitrags am Entgelt für die gelieferten Arbeitszeugnisse zu kürzen.
Die Angebote find getrennt nach Klaffen pro Festmeter bis zum Mittwoch, den 3. Januar 1923, nachmittags 1 Llhr, an unterzeichnete Bürgermeisterei etnzu- reichen, wo anschlietzend die Eröffnung erfolgt.—Die Verkaufsbedingungen, denen sich die Käufer mit der Einreichung ihrer Gebote unterwerfen, werden im Termin bekanntgegeben. Das Holz ist gefällt und lagert an Abfuhrwegen *l4 Stunden von der Bahnstation Drotzen-Buseck entfernt
Angebote mit zufammengezogenen Klaffen oder mit Bemerkungen versehen werden auher Betracht gelaffen.
Drohen-Duseck. d. 27. Dezember 1922.
Bürgermeisterei Grvtzen-Duseck.
• aal (11M3D
RV§^ aM^Dreihund^tfache SkSök. Meiksslsk Siem Sw 3 I 16. Id«b. 2054.
Leistungen der Krankenkasse berechnet
belckädintenklnder.
ff» können einaeftefh roerben:
n. bei biefigeu Arbeitgeber«:
Lehrlinge: 1 ftrlfettr, 1 Bäcker, 1 Maler und Wetlibtndcr. ‘2 Vnrftrrcr, I (5in- rnbmrr, 2 Schmiede, 2 Gärtner, ein Buchbinder. 1 Schuhmacher, 1 Glaser.
1 Meiner.
b. bet «növuartinee ArbeitOedern: fünf latibm .Querti c in. Hauer, 1 verheirateter Knecht mit älteren Rinocrn. 1 Schneider.
2 ffleftroiiiontc.ire, 2 Spengler und Installateure, 8 Dreher.
Es suche« Arbeit: Schriftsetzer, Buchdrucker, 2 Schreiner, .Qaurieure, Schreiber und Reifende, Backer, -Hausbiirfchen und Wttöläiifer, Maschinenschlosser, ein Maschinen - Ingenieur, Banschloffer, Schuhmacher, l«rankenvffeger,12aiiier, 1 Konditor, Spacker u. Metzger, 1 Müller. 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Hei;e>, 1 Wanner, 1 Koch, mehrere Anstreicher, 3 Mcitzbinder, ein landw. Verwalter.
Lehrlinge: t Kaufmann, 2 Autoschlosser, 2 Schlaffer, 1 Svenaler, 1 Mechaniker, 1 Schneider, 3 Elekiroinontenre, ein Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner deSgl.
I ®clc(teu6cü5ntbelten werden ebenfalls
i cnmenenncnonimeiL
Weibliche Abteil nng: ffs fbttnen eingestellt werden:
e. bei birst gen Arbeitgebern: Mädchen für tun : über, Dienstmädchen, Umtffrmien
। und -tnädchen für eit zelne Tage, tüchtige Aüeiumäochen. 2 einfache Stutzen, eine Köchin, 3 Waschfrauen, 1 Vertäufenn, 1 Zimmermädchen.
h. bei MUswärtiaen Arbeitgebern:
3 landw. Dienstmädchen, Dienstmädmen, Hausmädchen. Zimmermädchen, Allein» mäbrtien, 1 Köchin, 1 Stütze.
3n obigen Sähen find gemäß tz 3 der
Anordnungen zur Ausführung des Reichs- Frankfurter Strahe 85, bezogen und mieiengesetzes vom 15. Rvvember 1922 die Zeichnungen und Bedingungen dort unter anderem Schornsteinfegergebühren während der Dienststunden eingesehen und Waffergeld nicht enthalten. Die werden. Die Angebote find verschloffen, Schornsteinfegergebühren werden ent- mit entsprechender Aufschrift versehen, sprechend der Höhe der Miete der ein- postfrei bis spätesten- 11. Januar n. IS., seinen Wohnungen, das Waffergeld wird vormittags 11 Llhr, bet dem Deubau- nach der Kopfzahl und der Zahl der bureau e'nzureichen, wo sie in Degenwatt Wohnräume auf die HauSpatteien um- I der erschienenen Bewerber eröffnet werden, gelegt I ZuschlagSfttst 3 Wochen.
Dietzen, den 29. Dezember 1922. | Dietzen, den 30. Dezember 1922.
§5.
ge zur Jnvalibenversiche- den gleichen FrisiLn und
Bekanntmachung.
Das seither gelegentlich der Strom». ®a£- und Waffergelderhebung geübte Verfahren der Uebertoeifung der fälligen Beträge durch die Banken wird mit Rücksicht auf die entstehenden hoben Unkosten vom 1. Januar 1923 ab aufgehoben. GS bleibt den Verbrauchern überlaffen, die genannten Gelder In bar oder durch Aushändigung eines Scheck- an den Geld- erbebet zu entrichten. 111408
Gietzen. den 29. Dezember 1922 Der Oberbürgermeister. I. D.: Dr. Seih. Nadelnutz- u. •Brenn»
Holzversteigerung.
Donnerstag, den 4. Januar 1923, vormittags 10 Llhr, werden in der Lehrschau Gastwirtschaft zu Sichelsdott auS den Distrikten Alteberg, lllfaer AeipettS. Langeloh und Steinwiesenkops der Försterei Ulfa versteigett:
Stämme: Lärche 5. Kl. 32 St. — 5,70 Fstm.: Fichte 3. Kl. 1 St. = 0,98 Fstm.' 4 Kl. 11 St. — 9,50 Fstm.: 5a Kl. 51 St.
31,35 Fstm. : 5b Kl. 1346t. = 34.54Fstm. = Derbstangen: Lärche 1. Kl. 7 6t = 0,39 Fstm ; Fichte 1. Kl. 37 St. — 3.03 Fstm.; 2. Kl 5 St. = 0,22 Sstm.
Knüppel Rm.: 4Laubholz, 35Aadeb Holz.
Das Holz beliebe man sich vorher anzusehen. Rähere Auskunft erteilt Herr Förster Zimmer in Ulfa, sowie die Obetsörsterei.
Eichelsdorf, den 27. Dezember 1922.
Hess. Obersörsterei Eiche ISdors.
Bechtel. sN063D
Sisow. - Gesel'schafl- SsÄrjeroDao
Ibleilung e. 1.
Wir eröffnen Montag, 8.. u. DienS- 9. 7lan., abb».
7*/, Ubr, ui b. Ltadt- fnabcnfdinle.'viorb' fl«t«ee, einen
AüfllMlWs f.Damen ».Herren tnderGabelSberaer- icben Steuogravbie. llnterrirbtdoclb
1000 Mark.
Anmeldungen birnu werden >äg- hrt) bei Herrn flfibel Balken, (Voeibc itr. 48 I, ober zu Beginn bet Unterlichts entgegen genommen. '"+ Dar Vorst aal. tajrapieo-M- schalt ..Gabelsberger* SamStag, 6. Jan. 1923,abdS.8Ahr:
G$ml- MmmlMg
Frankfurtsr Hof.
Wegen der Wich- tigkeir der Taaeo- ordimna bitten wir um astfettiges Erscheinen. ItlÜSv
Bekanntmachung.
Betr.: Festsetzung des Wettes der Sachbezüge.
Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters wird der letztmalig am 26. Juli d. I. festgesetzte Wett der Sachbezüge gemätz § 1 vorletzter Absatz des Dersicherungsgesetzes für Angestellte und tz 160 der Reichsoersiche- rungsorbnung wie folgt festgesetzt:
1. Arbeitnehmer, denen gewährt wird: für btn für bie für den für bas
a) volleverpfiegung $<*9 Woche Monat ffahr einschLWohnung, X A
Bekannlmachung.
‘Betr.: Die Einziehung der Beiträge zur Invaliden- und Hinler- bliebenenversicherung fürHaus- gewerbtreibende.
Auf Grund des Art. IX Absatz 2 des Gesetzes über Versicherung der Haus- gewerbtreibenden vom 30. April 1922 (Reichsgesetzblatt Seite 465) wird über di« Erhebung der 'Beiträge für die Hausgewerbtreibenden folgendes bestimmt:
§1.
Die Einziehung der Beiträge zur Invaliden- und Hinterbliebenenverfiche»
sichert sind (§ 466 RBO.).
8 2.
Die Arbeitgeber (alS Arbeitgeber ailt, wer die Arbeit unmittelbar an Den Hausgewerbtreibenden vergibt) bzw. Auftraggeber (als Auftraggeber der Hausgewerbtreibenden gilt der, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung er hausgewerblich arbeitet) sind verpflichtet, die von ihnen beschäftigten Hausgewerbtreibenden innerhalb 3 Tagen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zur Krankenkasse anzumelden und innerhalb 3 Tagen nach Bändigung des Arbeitsverhälmisses bort abzumelden.
Arbeitet ein Hausgewerbtreibender für mehrere Arbeit- oder Auftraggeber, so finb diese sämtlich zur Meldung ver- pslichtet. Die Meldung eines Arbeit- vder Auftraggebers befreit die übrigen von der Meldepflicht.
Ist die Anmeldung für die Krankenkasse bewirkt, so gilt diese auch für die Invalidenversicherung. Der Hausge. ßerbtreibenbe ist der Krankenkasse und der Landesversicherungsanstalt gegen-
Bekanntmachung.
r.: Einkommensteuer vom Arbeitslohn.
Die Sätze, um die sich der vorn Arbeitslohn (Bar- und Ratural- oder Sachbezüge) einzubehaltende Betrag von 10 v H deS Arbeitslohns ermäfngt, betragen vom 1. Januar 1923 ab bei nach dem 31. Dezember 1922 et- folgenden Zahlung von nach dem 31. Dezember 1922 fällig gewordenem ArbeitS- 1 für den Arbeitnehmer selbst monatlich 200 ML (bisher 40 ML).
2 für die zur Haushaltung de« Arbeitnehmers zählende Ehefrau mvnaüich 200 ML (bisher 40 ML),
3. für jedes zur Haushaltung deS Ar- beitnehmers zählend« minderjähttge Kind ohne eigene^ Arbeitseinkommen bzw nicht über 17 Zähre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanzamt zur Berück- sichiigung zugelafsenen mittellosen Angehörigen monatlich 1000 ML (bisher SO ML).
4. Aur Abgeltung der nach § 13 zulässigen Abzüge (WerbungSkvstenpaukchsah) monatlich 1000 ML (bisher 93 Mk ).
Diese Ermähigungen in Höh« von 200 und 1000 ML monatlich sind bei jeber nach dem 31. Dezember 1922 erfolgenden Zahlung von nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenem Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Der nach Bormihme der Ermähigun- gen «inzubehaltende Betrag ist in allen Fällen auf volle Mark nach unten ab- zu runden.
Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an die auf dem Steuerbuch« für bie Berücksichtigung vermerkt« Zahl von Familienangehörigen gebunden, er kann » B. nicht, wenn auf dem Steuerbuch die Srmähigung für ein mindeZähriges Kind Dorgetragen ist, für ein inzwischen hinzugekommenes weiteres Kind, für das ein« Srmähigung auf dem Steuerbuch noch nicht vorgetragen ist, eins weitere Ermäßigung becüaji4)tigen.
Beispiele.
VekailMmachllng. Ablieferung der Steuerbücher und Steuermarkenblstter für 1922.
Die Arbeitnehmer werden hiermit auf- gefordert, ihr Steuerbuch mit den im Kalender, jahr 1922 mit Steucrmarhen verklebten Markenblättern im Monat Januar 1923 an das auf dem Steuerbuch vermerkte Finanzamt abzullefern. Die Einsendung eriolgt am zweckmäßigsten durch die Post mittete Einschreibebriefs.
Den Arbeitnehmern gröherer Betriebe wird dringend empfohlen, folgendes, mit den Intereffenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarte Verfahren einzuhalten:
a) Die Arbeitnehmer übergeben zu Anfang Januar 1923 ihr Steuerbuch mit den imKalenderjahr 1922 oerkleblenSteuer- maihenblättern ihrem Arbeitgeber, sofern dieser nicht bereits im Besitz der Steuerbücher und Markenblätter tst.
b) Die Arbeitgeber reichen dann alsbald die Steuerbücher und Markenblätter ttircr sämtlichen Arbeitnehmer nach Gemeinden georbnet und gebündelt unter Angabe des Gesamtbetrags der Steuermarken an das für ihren Wohnort zuständige Finanzamt ein, das das Weitere veranlatzt.
Es ist unerlähllch, datz jedes einzelne Steuermarhcnblalt in allen feinen Teilen ordnungsmäszig ausgesullt ist, insbesondere muh fein Kopfoordruck mit der Kopsinjchrift des Steuerbuches genau überelnltimmen. [1U10D
Wer fein Steuerbuch mit den verklebten Steuermarkenblättern nicht abliefert, hat nachteilige Weiterungen zu erwarten.
Die Finanzämter
Gietzen, Vntzbach, Gttinberg und Hungen.
Astoria-Lichtspiele
Beliebtestes Kino am Platze!
Xnrnoch heute n. morgen der große Erfolg;!!
Das Geheimnis der Guillotine
5 Akte 1. Teil 5 Akte
Neubau eines Tierfeucheninftitnts.
spruch bei ®ie6«n« IBteimcrcmi unb I , °>.s d-n
bei Snuibefiber-Tetcin» bie »unbert. ‘rI“JL®e~r„«f?™ 4k“»' — — - ' - ■ ■ - ■ Y,;. stehende Rroeiten durch offentltchen Wett-
wte folgt | bewerb vergeben.
c) auf Personen, bie in einem anderen, ES hieben Arbeit: 2 Biigterlnnen. Kon- die Dersicherungspflicht begriinbenben i ort'linnen. 2 Flickerin ten. 3 Ber-
reaelinästiaen Atbeils» ober Dienst-1 fäiiiermncn# 1 Hau-bäl erin, einige
Kampfspiele.
Diesen äußerst interessanten Film, der die Entscheidungskämpfe aller Sportarten zeigt, muß jeder sehen.
Außerdem das wundervolle Drama aue dem Küustlerleben in 5 Akten:
Lebensglut.
über zur Auskunft über bie Personen ferner Arbeit- bzw Auftraggeber und 1111418
1. 7. biS 30.9.1922
1. Steigerung der Zinsen........14»/.
2. Betriebskosten . . . 80%
3. Kosten für laufende FnstandsetzungS- arbeiten.......270%
4. Schaffung von Mitteln für grobe 3n- standsetzungSarbeit. 180* n
Vom 1. bis 3. Januar 1923 das große Silvester-Progr.: !n den Krallen
der Geier in*c GlflnxenderHochstaplerfilm in 5 Akten mit Helene Voß als Inhaberin der Fledermaus-Bar. Dazu das wundervolle Drama aus dem Leben des russ. Hofes DieTänzerin des kaiserl. Balletts
Bekanntmachung.
^>°u^ch>br-r QÜD^, $ai Srti8amt atcft€n bat au[
Für dte von den Hausgewerbtreiben- den Beschäftigten gelten bie allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Sarmflabt, ben 23. Htoember 1922. „ weiterer TeTteuening der
Ser CBorflanb ber L-nbesverlicherungS. ?°hlenunbLe^-b. m°ter,->I,m.SrhShi,ng nnftaft tSpffen“ der Frachten, Fährlöhne usw. wird vom
ata (SrnmerÜnci l- 3anuar komm. IS. der GaSpreis auf
get emmerl.ng. stgz,_ MK.ftir den Kubikmeter
Vorstehende Bekanntmachung wird erhöht 111280
hiermit zur öNentlichen Kenntnis ge- M,hen. den 2».De^mber 1S22.
ca^. . . Städtisches GaS- und Waffettvett Gietzen.
Gietzen, den 27. Dezember 1922. I 6tebina
Versicherungsamt der Stadt Gietzen. 1 u-
Dr. g r e y.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung deS Auffichtsrates haben wir mit Wirkung vom 1 Januar 1923 bis auf weiteres den allgemeinen ZinS- fuh für
Spareinlagen auf Wo
erhöht. mnD
Für langfttstige Einlagen gewähren wir je nach der Höhe der unS überlaffenen Gelder den Verhältniffen entsprechende, besonderer Vereinbarung unterliegende Zinssätze.
Bezirkssparkasse Gietzen.
Bekantttruachnng.
Betr. Hauskonten.
Für Häuser mit mehr als zwei Mietwohnungen find, sofern auch nur für eine Wohnung die „gesetzliche Miete" gilt, HauSkonten bei der Stadtkaffe einzurichten. Die Eigentümer dieser Häuser werden ausgesordert, biS zum 15. (Januar 1923-schriftlichen Antrag auf Errichtung der HauSkonten bei der Stadtkaffe unter Angabe deS Zeitpunktes bei Beginns der gesetzlichen Miete einzu. reichen und gleichzeitig die vom Zeitpunkt des Znkra ttretenS der gesetzlichen Miete gezahlten Zuschläge für grobe In- standsehungsarbeiten bei der Stadtkaffe auf das HauSkonto einzuzahlen.
Gietzen, den 29. Dezember 1922. Der Oberbürg mueifter.
"'"8 I. D.: vr. Seid.
550°, „
15257«
a) 1. Frühstück . . 27 b 2. Frühstück . . 27 c Mittagessen. . . 108 d) Vesperbrot ... 27
e) Abendessen ... 81


