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Nr. 25

Der -iehener Snzet-er erscheint täglich, außer Sonn» und Feiertags. Msnatttchetzezugrpteife: Mk 9.50 einschl. Träger» lohn, durch die Post Mk. 10. - einschl. Bestell» gelb, auch bei Nichterschei­nen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt. F ernsprech-Anschlüsse: fürdieSchriftleitung 112; für Druckerei, Verlag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach» richten: Anzeiger Siehrn.

poftschecnonto: lsrankfvrt a. IN. 11686.

Erstes Blatt

112. Zahrgang

Montag, 50. Zanuar 1922

SietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: vrühl'sche Univ.-Buch- und Steindruckerei B. Lange. Zchriftleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Zchulstraste 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer vi» zum Nachpiittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigenv. 34 mm Breite örtlich 70 Pf., auswärts 90 Pf.; für Reklame» Anzeigen von 70 mm Breite 300 Pf. Bei Platz» Vorschrift 20", Aufschlag. Hauptschristleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Äarl Walther; für den Anzeigenteil: Han» Deck, sämtlich in Gießen.

Die Note an die Neparationskommission.

Don unserem Berliner Mit­arbeiter wird uns geschrieben:

Die Antwort der Reichsregierung an den Wiederherstellungsausschuh, die wir nach­stehend wiedergeben, ist von einer nüchternen Sachlichkeit, die nicht dekorativ wirken, manchen enttäuschen mag, aber vielleicht wirk­samer und eindringlicher ist als schwungvolle Manifeste undFunfsprüche an alte. 0m ersten Teil der Note kann daS Kabinett sich darauf berufen, dah sie die bei den Beratun­gen in Cannes geforderten Garantien für die Sanierung deS Budgets mit allen Kräften durchzuführen bemüht war. Wird doch daS Steuersoll von etwa 55 auf rund 100 Milliar­den Mark erhöht, und gleichzeitig konnte auf die gewaltigen Tariferhöhungen bei der Eisen­bahn und der Post hingewiesen werden, die zur Bereinigung dieser Betriebe durchgeführt worden sind. Ein Bemühen, dem freilich der Rückgang Des Post- und Eisenbahnverkehrs und die neueste Lohnbewegung entgegen- arbeiten!

Dieser Teil 1 enthält auch für die deut­sche Öffentlichkeit einige sehr bemerkens­werte Feststellungen. So die, dah die Er­werbslosenunterstützung noch in diesem Jahre durch eine Arbeitslosenversicherung ersetzt werden soll, deren Kosten überwiegend von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen sind. Weiter wird festgestellt, dah die Zwangsanleihe, durch die man die Lei­stungen für das Jahr 1922 unter möglichst ge­ringer Inanspruchnahme der Rotenpresse zu finanzieren versuchen will, eine Maßnahme ist, die nicht wiederholt werden kann.

Ob die Zwangsanlethe, die in Höhe von einer Milliarde Goldmark aufgelegt werden soll, zu diesem Zweck reichen wird, das hängt natürlich ganz von der Höhe der Reparations­zahlungen ab, die Deutschland für das laufende Jahr aufbringen soll. Die Regierung weist darauf hin, daß angesichts der Schwierig­keiten der Devisenbeschaffung und der damit für Deutschland verbundenen Gefahr es ge­raten sei, die Summe der Barzahlungen herabzusetzen und nötigenfalls lieber die Sachleistungen entsprechend zu erhöhen. Weiter wird auf die Anrechnung der schon für das Jahr 1922 erfolgten Leistungen in bar und in Sachlieferungen sowie der Clea­ringzahlungen gedrungen.

Der wichtigste Teil der Rote liegt in ihren Schlußausführungen. Die Reparations­kommission hat nur die Aufstellung eines Zah­lungsplans für 1922 verlangt. Die Regierung aber weist darauf hin, dah mit einem solchen Provisorium der Lösung des Reparations- Problems nicht näher gekommen wird, sondern dah ebenso wie die deutsche so auch die Welt­wirtschaftskrisis nur gelöst werden kann, wenn man die ReparativnSfrage auf eine ganz neue Basis stellt. Bor allem wird dabei auf die Notwendigkeit einer großen Repa­rationsanleihe für Deutschland hinge­wiesen.

* * *

Berlin. 28. Jan. (Wolff.) Die heute dem Berliner Dertreter der Reparationskommission übergebene N o i e der deutschen Regierung an die Reparationskommission hat folgenden Wort­laut:

Herr Präsident! Die Reparationskommission hat mirch Entscheidung vom 13. Januar 1922 der Regierung für die beiden Fälligkeiten vom 15. Januar und 15. Februar 1922 einen Zahlungs­aufschub unter der Bedingung gewährt, daß die deutsche Regierung binnen 15 Tagen a) ein Re- formprog'.amm für den Haushalt und den Noten­umlauf, b) ein vollständiges Programm für die Barzahlungen und Sachleistungen für das Ka­lenderjahr 1922 vornimmt. Die deutsche Regie­rung entspricht hiermit diesem Derlangen.

I. Reform des Haushalts und deS Noten­umlaufs.

Der deutschen Regierung und der Volks­vertretung ist es gelungen, den Abschluß der im Zähre 1919 begonnenen vollständigen Reform der Reichsfinanzen unter äleberwlndung größter Schwierigkeiten nunmehr zu sichern. Das Ziel dieser Reform, welche dex deutschen Regierung schwerste Opfer auferlegt, ist, das ® lei ch-» gewicht des Haushaltes herzustellen. Zu diesem Zwecke werden die Einnahmen aus das äußerste gesteigert und die Ausgaben auf das stärkste ein­geschränkt. Die auherordentlichen Bedürfnisse sollen nicht mehr ausschliehlich durch Ausgabe kurzfristiger Schahwechsel, sondern so weit wie möglich durch Anleihen gedeckt werden.

1. Sanierung der Einnahmen.

Das Aufkommen aus den Quellen der De - sihbesieuerung wird durch Ausbau des Steuersystems in den dem Reichstag zur Zeit vorliegenden Gesehenbwürfen <Vermögenssteuer-, Dermög^nszuwachssteuer, Kapitalertragsster'er u. Körperschastsstcuer) wesentlich erhöht. Dies ge­schieht, obwohl die Sachverständigen der alli­

ierten Regierungen bereits auf der Brüsseler Konferenz vom Dezember 1920 anerkannt haben, daß die direkte Besteuerung in Deutschland keiner weiteren Steigerung mehr fähig ist. Die Besteuerung des Besitzes nötigt in nicht geringem Umfange die Steuerpflichtigen, in die Substanz ihres Vermögens einzugreifen. Dieser Eingriff wirkt auf die Einnahmen des einzelnen in einer Weise zurück, die notwendig jede Besteuerung des Verbrauchs verschärft. Durch die U m s a h st e u e r, die von P/2 auf 2 Prozent und die K 0 h l e n st e u e r, die nach der Vorlage der Reichsregierung von 20 auf 40 Prozent erhöht werden soll, sind die Produktion und der Ver­brauch in stärkstem Maße vorbelastet. 3n den zur Zeit dem Reichstag vorliegenden E.itwürsen sind wichtige Zölle und Verbrauchs­steuern bedeutend erhöht. Die Zölle sollen auf der wirklichen Goldbasis erhoben werden. Unter diesen Tlmständen erfährt der Verbrauch in Anbetracht der geschwächten Kaufkraft der Bevölkerung eine Gesamtbelastung, die dem Druck der indirekten Besteuerung in jedem anderen Lande mindestens gleich ist. Die Durchführung der Steuergesehe ist jetzt gesichert. Die notwendige Llmstellung der einzelnen staatlichen Verwaltungen auf die einheitliche Rcichsverwaltung ist troh aller Schwierigkeiten im wesentlichen vollzogen. In weitem Umfange werden die Steuern an der Quelle erhoben. Durch strenge Verwaltungsauf- icht wird die Veranlagung und Erhebung immer mehr an den Zeitpunkt der Steuererklärung her- angerüdt. Gegen die Kapital- und Steuerflucht sind energische Maßnahmen getroffen, insbeson­dere ist das Bankgeheimnis durch Gesetz auf- Gehoben. Der Wertpapierbesih wird bei den Ban­en durch die Steuerbehörden überwacht. Die durch Kapitalflucht bereits in das Ausland ab- gettanberten Vermögen sucht die deutsche Re­gierung durch internationale Rechts hilf sablommen zu erfassen. Das vorstehend in seinen Grund­zügen angegebene Steuerprogramm wird in An­lage I erläutert. Die Tarife der Derwaltungrn von Po st und Eisenbahn sind nach Drrch- führung der bevorstehenden Erhöhungen gegen­über den Tarifen der Vorkriegszeit tm Durch­schnitt wie folgt gesteigerte im Eisenbahn-Per- sonenvertehr auf das 15= bis 19fachs, tm Eisen­bahn- Güterverkehr aus das 32fache, und im Post- und Telegraphenverkehr auf das 21 fache.

2. Beschränkung der Ausgaben.

Durch die Vorschriften des Haushaltsgesetzes sind Vorkehrungen für eine Verminderung der Beamten st eilen getroffen. Die Zu= schüsse für die Lebensmittelverbilli­gung werden nach einem besonderen Plan im Laufe des Rechnungsjahres 1922 beseitigt. Sie betrugen im Rechnungsjahr 1921 rund 22,5 Milliarden Papiermarl. Sie werden, falls keine weitere Entwertung ter Mart eintritt, tm Rech­nungsjahr 1922 nur noch 1 Milliarde Papier- marf erfordern. Der Drotpreis wird zu diesem Zweck vom 16. Februar 1922 ab um 75 Prozent erhöht. Die Erwerbsl0senunterstützung durch öffentliche Mittel soll im Zähre 1922 durch eine Arbeitslosenversicherung erletzt werden, deren Kosten überwiegend von Arbeit­gebern und Arbeitnehmern getragen werden. Die außerordentlichen Ausgaben der allgemeinen Reichsverwaltung sind troh des inzwischen er­heblich gesunkenen Geldwertes auf nahezu ein Drittel des Vorjahres, nämlich auf 3 Milliarden Papier mark, herabgesetzt worden. Bei den Ver­waltungen der Post und der Eisenbahn sind orga­nisatorische Reformen durch Verminderung der Ausgaben im Gange, so daß vom 1. April 1922 ab die Betriebsausgaben durch Betriebseinnah­men gedeckt werden. Die außerordentlichen Aus­gaben sind so knapp wie möglich bemessen. Sie betragen' nur ein Drittel des Anlagewertes. Ein dem Reichsrat vorliegender Gesetzentwurf sichert durch strenge Vorschriften die sparsame Ausstellung und genaue Einhaltung des Haushaltsplans. Auf diese Weise bringt der Haushaltsplan desReiches für 1922 zur Deckung der Ausgaben für die all­gemeinen Zwecke des Friedensvertrages und die Reparationsleistungen einen 41 eberschuß von 16V2 Milliarden Papiermark 103,2 Milliarden an ordentlichen Einnahmen stehen 86,7 Milliarden an lausenden Ausgaben gegenüber.

3. Einschränkung der schwebenden Schuld und des Notenumlaufs.

Die Reichsregierung wird im Zähre 1922 die Auslegung einer inneren Anleihe vcr suchen. Die erste 1919 aufgelegte wparprämicn- anleihe hat dem Reich trotz Ausstatiung mit mannigfachen Vorrechten nur 1,8 Milliarden zu geführt. Sie muß also als ein Mißerfolg bezeich­net werden. Die Möglichkeit zu einer wirklich umfassenden inneren Anleihe wird erst dann vor­handen sein, wenn das Vertrauen in de wirtschaftliche und finanzielle W ederaufrichtang Deutschlands wiederhergestellt ist, und wenn feststeht, daß die Bestimmungen des Vertrages von Versailles den Dienst einer fundierten Reichs­anleihe nicht beeinträchtigen können Tlnabhäng g von der Frage, ob für eine freiwillige Anleihe ein Markt geschaffen werden kann, wird die deutsche Regierung zur Auflegung einer Zwangsanleihe schreiten, deren 6.trag be­stimmt ist, der Vermehrung der schwebenden Schuld Einhalt zu tun. Zu dieser äußersten Maß­nahme, die nicht wiederholt werden kann, hat sich die deutsche Regierung entschlossen, um wenig­stens für das Zahr 1922 die Reparationsleistun­gen unter möglichst geringer Inanspruchnahme der Rotenpresse finanzieren zu können. Dem Be­

denken. das die alliierten Regierungen auS der rechtlichen Abhängigkeit der Reichsbant vom Reichskanzler entnehmen, wird de deutsche Rc- gicrung Rechnung tragen. Sie wird dem Reichs­tag ein Gesetz vorlegen, durch das die zur Zeit rechtlich bestehende Befugnis des Reichskanzlers zu Eingriffen in die geschäftliche Leitung der Reichsbank beseitigt und somit ihre Autonom.« gesichert wird. Heber die gesamten Maßnahmen, welche zur Ordnung der Reichssinanzen bestimmt sind, geben die weiteren Angaben dieser Rote den erforderlichen Aufschluß. Die Durchführung alter dieser Maßnahmen bietet Gewähr dafür, daß für die Einschränkung der schwebenden Sch ild und die Stillegung der Notenpresse alles geschieh', was von der deutschen Regierung bclligerweise erwartet werden kann. Die deutsche Regierung wird außerdem dafür Sorge tragen, daß genaue Statistüen über die finanziellen und wirtschaft­lichen Verhältnisse Deutschlands künftig wieder in der vor dem Kriege üblich gewesenen Weise veröffentlicht werden.

II. Das Programm für die Reparations­leistungen des Kalenderjahres 1922.

Tie vorstehend bargelegte Reform des Reich2- haushalts gewährleistet die Deckung der inneren Zahlungsverpflichtungen. Sie kann jedoch eine ge­sunde Finanzierung der Reparationsleistungen nicht her beiführen. Die Einnahmen des Reiches bringen in der Hauptsache nur Papiergeld, mit welchem bei der nahezu völligen Entwertung der Man die Reparationszahlungen in Gold- mar k nicht geleistet werden können. Die deutsche Regierung hat bereits mehrfach, and zuletzt in Cannes, ausführlich die Gründe bargelegt, die zum Starz der Mark führten und die es Deutschland trotz höchster Kraftanstreng ing 3 ar Zeit unmöglich machen, die gesamten Repara­tionsleistungen aafz abringen.

Zn der Hauptsache sind dafür folgende Fak­toren bestimmend: Rohstoffe besitzt Deutschland außer Kohle nur noch wenig. Die Produktivität, insbesondere der Landwirtschaft, ist erheblich zu­rückgegangen. Der unentbehrlich: E i n f u h r b e - darf an Rohstoffen und Lebensmitteln beträgt jährlich je 2'1 Milliarden Gvldmark. Der Wert der Ausfuhr fiel von rund 10 Milliarden Goldmark im Zahre 1913 auf rund 4 Milliarden Goldmark. Das bedeutet unter Berücksichtigung der allgemeinen Steigerung der Weltmarktpreise eine Verminderung der Ausfuhr auf etwas mehr als den vierten Teil der Ausfuhr vor dem Kriege. Die Zahlungsbilanz ist jetzt mit rund 2 Milliarden Goldmark passiv. Bei passiver Zahlungsbilanz ist eine anhaltende Festigung der Mark nicht möglich. Unter diesen Umständen bringt jede erhebliche Zahlung in Devisen eine neue Erschütterung des Markftirses. Gleichzeitig entwertet sie alle inneren Einnahmen, steigert alle Ausgaben, vermehrt die Znflation und schwächt damit Deutschlands Zahlungsfähigkeit zu den Reparationsleistungen immer mehr. Wenn man das Reparationsproblem unter wirt­schaft! i chen Gesichtspunkten betrachtet, muh man zu dem Ergebnis kommen, daß es unbedingt erforderlich ist, Deutschland für längere Zeit, min­destens aber für das ganze Zahr 1922, von allen Reparationsleistungen in bar zu befreien. Die deutsche Regierung ver­schließt sich jedoch nicht der Erkenntnis, daß sie unter den gegebenen Verhältnissen selbst die schwersten Bedenken für die deutsche Wirtschaft und die Finanzen des Reiches hinter den poli­tischen Notwendigkeiten zurückstellen muß. Der deutschen Regierung ist bekannt, dah von alli­ierter Seite in Cannes für die Reparationslei­stungen Deutschlands für das Zahr 1922 folgende Ziffern in Erwägung gezogen wurden: 720 Mil­lionen Goldmark an Barzahlungen, bis zu 1450 Millionen Gvldmark an Sachleistungen. Die deutsche Regierung darf nicht unterlassen, darauf hinzuweifen, daß die Mittel zur Deckung so be­deutender Leistungen'auch nach Durchführung der inneren Finanzreform zum größten Teil nur durch eine Erhöhung der schwebenden Schuld beschafft werden können, und daß sie mit Rücksicht daraus bitten muh, die deutschen Barzahlungen nötigen­falls unter Erhöhung der Sachleistungen auf ge­ringere Beträge festzusetzen. Gleichviel, wie die Festsetzung der Reparationsleistung für das Zahr 1922 erfolgen mag, schlägt die deutsche Regierung auf Grund der Vorbesprechungen folgendes Programm für die Art und Weise der

Erfüllung vor:

a) auf die festzusehenden Beträge werden die Barzahlungen und Sachleistungen angerech­net, die auf die Fälligkeit vom 15. Zanuar und 15. Februar 1922 bereits bewirkt sind oder bewirkt werden. Die im Zahre 1922 danach zu leistenden Barzahlungen werden auf die Monate des Kalenderjahres 1922 gleichmäßig verteilt;

b) die in fremder Währung zu erstattenden Besahungslosten werden auf die Ge­samtleistungen des Zahres 1922 verrechnet. Die in Papiermark zu leistenden Beiträge zu den Besahungskosten werden bedeutend ermäßigt;

c) die übrigen, in fremder Wahrung zu tilgen­den Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag, insbesondere die Lasten auf Grund des Aus­gleichsverfahrens werden im Wege besonderer Vereinbarungen auf ein erträgliches Maß zurückgeführt.

Was die S a ch l e i st u n g e n anlangt, sogibt Deutschland erneut seiner Bereitwilligkeit Aus­

druck, mit allen verfügbaren Mitteln und Kräf» ten an der Wiederherstellung der zerstörten Ge­biete mitzuwirken; in diesem Geiste wurde daS Wiesbadener Abkommen abgeschlossen. Die deut­sche Regierung ist bereit, auch mit den anderen alliierten Regierungen ein Abkommen über Sach­lieferungen abzuschliehen. Bei Bemessung der Sachlieferungen muß in Betracht gezogen wer­den, dah auch sie Goldzahlungen erforbem, so­weit dazu ausländische Rohstoffe gebraucht wer­den. Die deutsche Regierung bittet, daß die Sach­leistungen für jedes beteiligte Land getrennt fest­gesetzt und dah sie nur insoweit angcsordert wer­den, wie sie für daS Zahr 1922 witÄich gebraucht werden.

III. Die Leistungsfähigkeit nach 1922.

Die deutsche Regierung ist der^Memang, daß die Regelung der Reparationsleistungen für das Zahr 1922 allein nurdenerstenSchritt auf dem Wege zur Lösung des Reparations­problems bedeutet. Das Programm für 1922 beruht auf einem System, das. wie die vor­liegenden Erfahrungen ergaben, die deutsche Re- parationssähigkeit empfindlich schwächt. Monatlich oder vierteljährlich wiederkehrende Reparations­zahlungen in fremder Währung verhindern Deutschland, seine Finanzen in Ordnung 3j brin­gen. Es erscheint daher im Interesse alter be­teiligten Länder geboten, für die deutschen Re­parationsleistungen auf einer anderen Grundlage auf längere Zeit Vorsorge zu treffen. Dies sollte schleunigst geschehen, da die älngewißheit darüber, wie vom Zahre 1923 ab die deutschen Leistungen erfolgen sollen, auf die wirtschaftliche und finan­zielle Lage nicht nur Deutschlands, sondern nutz der alliierten Länder einen lähmenden Einfluß ausübt.

Deutschland wird zur Leist ing der Repara­tion nur bann imstande sein, wenn ein Kredit des Inlandes und des Auslandes für Finanzoperationen großen Stils in Anspruch ge­nommen wird. Zur Zeit wird aber die Kredit­würdigkeit Deutschlands weder von dem inlän­dischen noch von dem ausländischen Anlagekapital anerkannt. Es fehlt allgemein das Vertrauen, daß Deutschland imstande sein werde, unter den gegen­wärtig gegebenen Bedingungen wirtschaftlich fo zu erstarken, dah es als zahlungsfähiger Sch ild- ner für eine große Reparationsanleihe angesehen Herben kann. Das Vertrauen des Welt in Deuts ch- lands Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen, ist bi.? Vorbedingung für eine befriedigende Lös ing des Problems. Tie deutsche Regierung bittet daher die Reparationskommission, dielen Erwägungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu sehen'e , d.mit ein Weg gesunden werden kann, der Deutsch' lands Kredit im Znland und Ausland wieder herstellt and eine große Reparationsanleihe dirch ein internationales Zusammenwirken möglich macht.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Ver« sicherung meiner a tsgezeichneien Hochachtung.

gez. Dr. W i r t h.

Anlagen:

1. Ueberblid über das Steuersystem, Durch­führung der Steuergesetze, Maßnahmen zur Be­kämpfung der Kapitalflucht mit Tabellen über die steuerlich» Belastung im Vergleich mit Eng­land und Frankreich. 2. Heben id?! über den Ab­schluß des Haushaltsplanes für 1922. 3. ileber- slck.t über die bei Post und Eisenbahn durchge- sührten und geplanten Reformen. 4. Programm für die Beseitigung der Zuschüsse für die Ver­billigung der Lebensmittel.

Enttäuschung" des französischen Vertreters im Wiederherstelluugs- ausschutz.

Paris, 29. Jan. (WTB.) Oeuvre be­richtet, der Vertreter Frankreichs im Repa- rativnsausfchuß, Dubois, machte gestern nachmittag Poincare von seiner Enttäuschung, seiner Verlegenheit und seiner Beunruhigung angesichts der deutschen Vorschläge in der Reparationsfrage Mitteilung und verlangte von ihm Ratschläge, wenn nicht gar Direktiven. Der Vorsitzende deS Wieder­herstellungsausschusses glaube, daß die Ent­scheidungen, die von ihm und seinen Kollegen verlangt wurden, ihre Autorität übersteigen und daß die Regierungen selbst sie treffen müßten. Das setze ein Einverständnis zwischen Frankreich und England voraus. Aber ange­sichts der Verhandlungen über den Sicher­heitspakt und die Orientfrage müsse man sich an den Ausspruch Lord Greys in Cdingourg erinnern, daß das Vertrauen zwischen der französischen nd britischen Regierung noch niemals seit 1914 so gering gewesen sei, tote in diesem Augenblick.

Konferenzen in Paris.

Par is, 29. Zan. lWB) Der italienisch« Außenminister Marquis della Toretta wird mrrgen von Rom nach Paris abreifen anb am Dienstag tort einrreffen. Der engli'che Außen­minister Lord Curzon wird ebenfalls am Drens- tag in Paris erwartet. Die Konferenz der drei Außenminister wird am Nkiitwoch, den 1. 5ebr., unter dem Vorsitz Poincarss eröffnet werden.